DE20212886U1 - Ausschwenkbares Mähwerk - Google Patents
Ausschwenkbares MähwerkInfo
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01D—HARVESTING; MOWING
- A01D75/00—Accessories for harvesters or mowers
- A01D75/18—Safety devices for parts of the machines
- A01D75/185—Avoiding collisions with obstacles
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- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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- Harvester Elements (AREA)
Description
Die vorliegende Neuerung betrifft ein Mähwerk mit einem Mähblatt und Mähteller tragenden Rahmen, der zur Verbindung mit einem motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeug ausgebildet ist.
Solche Mähwerke werden allgemein bekanntlicherweise mittels einer Dreipunktverbindungsvorrichtung an einem motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeug, beispielsweise einem Traktor oder Schlepper, angebaut. Das Mähwerk kann im Frontanbau oder im Heckanbau, im Falle des Vorhandenseins einer Rückfahrtvorrichtung, am Traktor angebaut sein, so dass es im Betrieb gestossen wird. Alternativ kann das Mähwerk auch derart für den Heckanbau an einem Traktor ausgebildet sein, dass es im Betrieb gezogen wird.
Der Betrieb solcher Mähwerke verläuft mit einer beträchtlichen Geschwindigkeit. Damit besteht die Gefahr, dass wenn das Mähwerk an einem Bodenhindernis, beispielsweise einem Stein auftrifft, Teile des Rahmens brechen oder gestaucht werden.
Ziel der Neuerung ist somit ein Mähwerk zu schaffen, das beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis ausweicht, um damit Beschädigungen des Mähwerkes zu verhindern.
Das neuerungsgemässe Mähwerk ist dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen einen ersten Rahmenteil mit Verbindungsgliedern zur Verbindung mit dem motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeug aufweist, an welchem Rahmenteil ein zweiter Rahmenteil angelenkt ist, der mit einem das Mähblatt und die Mähteller tragenden Trägergestell verbunden ist, welcher zweite Rahmenteil relativ zur Fahrtrichtung des Mähwerkes um eine oberhalb des Mähblattes und der Mähteller verlaufende Schwenkachse derart nach hinten schwenkbar angeordnet ist, dass das Mähblatt und die Mähteller beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis
um die Schwenkachse relativ zur Fahrtrichtung nach hinten ausschwenkbar sind.
Dabei ist der zweite Rahmenteil vorteilhaft mittels einer federbelasteten, lösbaren Klinkenvorrichtung gegenüber dem ersten Rahmenteil arretiert.
Wenn beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis der zweite Rahmenteil mit dem das Mähblatt und die Mähteller tragende Trägergestell ausklinkt und gegen den Traktor ausgeschwenkt wird, besteht die Gefahr, dass ein Auftreffen auf die Räder des Traktors erfolgt, so dass diese, zumindest die Reifen, beschädigt werden. Weiter besteht ebenfalls die Gefahr, dass bei einer übergrossen Ausschwenkung die an sich bekannte Antriebsgelenkwelle des Mähwerkes zu Bruch geht.
Um dieser Gefahr zu begegnen, weisen der erste Rahmenteil des Mähwerkes vorteilhaft ein Anschlagstück und der zweite Rahmenteil ein Gegenstück auf, welches Anschlagstück und welches Gegenstück dazu dienen, beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis und erfolgtem Ausklinken den Schwenkweg des zweiten Rahmenteils mit dem Trägergestell zu begrenzen.
Weiter weist das Trägergestell vorteilhaft bei seinem relativ zur Fahrtrichtung des Mähwerkes vorderen Endbereich nach unten abstehende Abstützvorrichtungen auf, die dazu bestimmt sind, sich und damit das Trägergestell beim ausgeklinkten, nach hinten ausgeschwenkten Zustand des zweiten Rahmenteils auf dem Boden abzustützen. Nachfolgend wird der Gegenstand der Neuerung anhand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1 schematisch eine Ausführung der Neuerung im Betriebszustand,
Figur 2 schematisch die Ausführung nach Figur 1 im ausgeklinkten Zustand;
Figur 3 die Darstellung der Figur 1 in einem verkleinerten Massstab gezeichnet,
Figur 4 eine Teilansicht in Richtung des Pfeils B der Figur 3,
Figur 5 schematisch eine gezogene Ausführung zum Heckanbau an einem Traktor im Betriebszustand, und Figur 6 schematisch die Ausführung nach Figur 4 im ausgeklinkten Zustand.
Der in den Figuren mit der Bezugsziffer 1 bezeichnete Rahmen weist einen ersten Rahmenteil 2 auf.
Dieser ist in bekannter Weise mit Verbindungsgliedern 3, 4 zur Dreipunktverbindung mit einem motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeug, also beispielsweise einem Traktor, ausgerüstet. In den Figuren 1-3 sind zwei dieser Verbindungsglieder ersichtlich, das dritte Verbindungsglied ist in den Zeichnungen durch das Verbindungsglied abgedeckt.
Ein zweiter Rahmenteil 5 ist am ersten Rahmenteil 2 angelenkt. Dieser zweite Rahmenteil 5 ist mit einem das Mähblatt 6 und die Mähteller 7 tragenden Trägergestell 8 (siehe auch Fig. 3) verbunden, welches in den Figuren 1 und 2 vereinfacht durch einen relativ zur Fahrtrichtung, die in den Figuren mit dem Pfeil A aufgezeigt ist, nach unten und schräg rückwärts verlaufenden Strebenteil 9 dargestellt ist.
Der zweite Rahmenteil 5 ist am ersten Rahmenteil 2 angelenkt. Die Schwenkachse ist mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Es ist ersichtlich, dass die quer zur Fahrtrichtung A verlaufende Schwenkachse 10 oberhalb des Mähblattes 6 und der Mähteller 7 angeordnet ist, so dass das Mähblatt 6 und die Mähteller 7 beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis 12, beispielsweise einen Stein, zusammen mit dem Trägergestell 8, vereinfacht durch die Strebe 9 dargestellt, um die Schwenkachse 10 relativ zur Fahrtrichtung A nach hinten ausschwenkbar sind.
Der zweite Rahmenteil 5 ist mittels einer federbelasteten, lösbaren Klinkenvorrichtung gegenüber dem ersten Rahmenteil 2 arretiert.
Diese Klinkenvorrichtung weist ein am ersten Rahmenteil 2 angelenktes, federbelastetes Klinkenglied 12 und eine mit dem zweiten Rahmenteil 5 fest verbundene Raste 13 auf.
Das Klinkenglied 12 weist eine Schräge 14 auf und die Raste 13 weist eine weitere Schräge 15 auf. Es ist ersichtlich, dass diese Schrägen 14, 15 im in der Figur 1 eingeklinkten Zustand der Klinkenvorrichtung aneinander anliegen. Dieser Zustand ist während der normalen Mäharbeit des Mähwerkes vorhanden, also wenn kein Bodenhindernis vorhanden ist.
Das Klinkenglied 12 ist ein langgestreckter Bauteil, der bei einem Ende bei der Schwenkstelle 16 am ersten Rahmenteil 2 angelenkt ist, wobei die Schräge 14 beim entgegengesetzten Ende dieses langgestreckten Bauteils angeordnet ist.
Eine Druckfeder 17, die sich gegen den ersten Rahmenteil 2 abstützt, wirkt an einer Stelle zwischen den genannten Enden auf das schwenkbare Klinkenglied 12 ein.
Es ist zu bemerken, dass die Längsmittellinie 18 des als langgestreckter Bauteil vorliegenden Klinkengliedes 12 durch die Schwenkstelle 16 des*am ersten Rahmenteil 2 angelenkten Klinkengliedes verläuft, und dessen Schräge 14 bei einer relativ zur Längsmittellinie 18 vom Ort der Druckfeder 17 abgelenkten Stelle am Klinkengerät 12 ausgebildet ist.
Das Trägergestell 8 grundsätzlich bekannter Ausbildung ist in der Figur 3 strichliniert und in der Figur 4 in der Aufsicht vereinfacht dargestellt. Das Trägergestell 8 weist einen Querträger 19 auf, welcher bei einem Gelenk 20 am zweiten Rahmenteil 5 angelenkt ist.
Das Gelenk 20 befindet sich relativ zur Fahrtrichtung A des Mähwerkes vor der Schwenkachse 10 der Schwenkstelle zwischen dem ersten 20 und dem zweiten Rahmenteil 5 und
ist derart ausgebildet, dass das Trägergestell 8 um eine in Fahrtrichtung A des Mähwerkes verlaufende, horizontale Schwenkachse 21 schwenkbar am zweiten Rahmenteil 5 angelenkt ist.
Vom Trägergestell 8 bzw. dem damit starr verbundenen zweiten Rahmenteil 8 (dargestellt durch die Strebe 9) stehen bei seinem relativ zur Fahrtrichtung A des Mähwerkes vorderen Endbereich nach unten ragende Abstützvorrichtungen 22 ab. Diese weisen beim unteren Ende einen Schuh 23 auf. Bei der gezeigten Ausführung sind als Abstützvorrichtungen 22 zwei nach unten verlaufende Profilstücke vorhanden, wovon in der Seitenansicht der Figuren offensichtlich nur eines ersichtlich ist.
Diese Abstützvorrichtungen 22 dienen dazu, das Trägergestell, eigentlich das gesamte Mähwerk am Bot den abzustützen, wenn es nach dem Auftreffen auf ein Bodenhindernis 11 ausklinkt und nach hinten oben ausschwenkt. Dieses Abstützen erlaubt, dass sich das Mähblatt 6 mit den damit verbundenen Teilen des Mähwerkes vom Boden abhebt, so dass ein Bruch oder ein Stauchen von Bauteilen des Mähwerkes verhindert ist.
Der erste Rahmenteil 2 weist ein Anschlagstück 24 in Form einer vorspringenden Platte auf. Der zweite Rahmenteil 5 weist ein Gegenstück 25 in Form eines Hakens auf. Das Anschlagstück 24 mit dem Gegenstück 25 begrenzen die Ausschwenkung des zweiten Rahmenteiles 5, also des Mähwerkes, indem bei einer maximalen Ausschwenkstellung das das plattenförmige Anschlagstück 24 hintergreifende hakenförmige Gegenstück 25 am Anschlagstück 24 zur Anlage kommt, siehe auch Figur 2.
Damit ist der Weg der Ausschwenkung begrenzt, so dass das Mähwerk vom Traktor und insbesondere seinen Rädern, seinen Reifen ferngehalten wird, um irgendwelche Beschädigungen zu vermeiden.
Die Figuren 5 und 6 zeigen eine Ausführung der Neuerung im Heckanbau, wobei das Mähwerk in Betrieb gezogen wird.
Der Rahmen 26 weist wieder einen ersten,
feststehenden Rahmenteil 27 und einen zweiten, schwenkbaren Rahmenteil 28 auf. Die Bezugsziffer 29 bezeichnet einen Tragrahmenteil zur Verbindung mit einem Traktor. Der zweite Rahmenteil 28 ist am ersten Rahmenteil 27 angelenkt. Die Schwenkachse ist mit der Bezugsziffer 3 0 identifiziert. Der zweite Rahmenteil 28 steht über einem nur zur vereinfachten Erläuterung dargestellten Strebenteil 41 mit dem Mähblatt 31 und den Mähtellern 32 in Verbindung. Das Bodenhindernis ist mit der Bezugsziffer 33 aufgezeigt.
Am ersten Rahmenteil 27 ist ein Klinkenglied 34 angelenkt. Der zweite Rahmenteil 28 ist starr mit einer Raste 35 verbunden. Die Schwenkstelle des Klinkengliedes 34 ist mit der Bezugsziffer 36 angedeutet.
Das Klinkenglied 34 weist eine Schräge 37 auf. Entsprechend weist die Raste 35 eine Schräge 38 auf. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind diese Schrägen 37 und 38 lediglich in der Figur 6 dargestellt.
Auf das Klinkenglied 34 wirkt eine Druckfeder 39, die auf dem ersten Rahmenteil 27 abgestützt ist. Die Längsmittellinie das als langgestreckter Bauteil vorliegenden Klinkengliedes 34 ist mit der Bezugsziffer 40 angedeutet. Es ist ersichtlich, dass in bezug auf die Längsmittellinie 40 die Schräge 37 auf der entgegengesetzten Seite der Einwirkungsstelle der Druckfeder 39 angeordnet ist.
Da die in den Figuren 5 und 6 gezeigte Ausführung für den Heckanbau und gezogen ausgebildet ist, braucht es keine Vorkehrungen, die Ausschwenkung zu begrenzen, da die Gefahr der Berührung eines Teiles des Traktors nicht besteht.
Claims (9)
1. Mähwerk mit einem Mähblatt (6; 31) und Mähteller (7; 32) tragenden Rahmen (1; 26), der zur Verbindung mit einem motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeug ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (1; 26) einen ersten Rahmenteil (2; 27) mit Verbindungsgliedern (3, 4; 29) zur Verbindung mit dem motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeug aufweist, an welchem ersten Rahmenteil (2; 27) ein zweiter Rahmenteil (5; 28) angelenkt ist, der mit einem das Mähblatt (6, 31) und die Mähteller (7; 32) tragenden Trägergestell (8; 9; 41) verbunden ist, welcher zweite Rahmenteil (5) relativ zur Fahrtrichtung (A) des Mähwerkes um eine oberhalb des Mähblattes (6; 31) und der Mähteller (7, 32) verlaufende Schwenkachse (20; 30) derart nach hinten schwenkbar angeordnet ist, dass das Mähblatt (6; 31) und die Mähteller (7; 32) beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis um die Schwenkachse (10; 30) relativ zur Fahrtrichtung (A) nach hinten ausschwenkbar sind.
2. Mähwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Rahmenteil (5; 28) mittels einer federbelasteten, lösbaren Klinkenvorrichtung (12; 34; 14; 37; 13; 35; 15; 38) gegenüber dem ersten Rahmenteil (2; 27) arretiert ist.
3. Mähwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinkenvorrichtung ein am ersten Rahmenteil (2; 27) angelenktes, federbelastetes Klinkenglied (12; 34) mit einer Schräge (14; 37) und eine mit dem zweiten Rahmenteil (5; 28) fest verbundene Raste (13; 35) mit einer weiteren Schräge (15; 38) aufweist, welche Schrägen (14; 37 bzw. 15; 38) im eingeklinkten Zustand der Klinkenvorrichtung (12; 34; 14; 37; 13; 35; 15; 38) aneinander anliegen.
4. Mähwerk nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Klinkenglied (12; 34) bei einem Ende am ersten Rahmenteil (2; 27) angelenkt ist und dessen Schräge (14; 37) beim entgegengesetzten Ende angeordnet ist, und dass eine Druckfeder (17; 19) vorhanden ist, die sich gegen den ersten Rahmenteil (2; 27) abstützt und bei einer Stelle zwischen den zwei Enden des Klinkengliedes (12; 34) auf dasselbe einwirkt.
5. Mähwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Klinkenglied (12; 34) ein langgestreckter Bauteil mit einer Längsmittellinie (18; 40) ist, welche durch die Schwenkstelle (16; 36) des am ersten Rahmenteil (2; 27) angelenkten Klinkengliedes (12; 34) verläuft, und dass die Schräge (14; 37) bei einer relativ zur Längsmittellinie (18; 40) vom Ort der Druckfeder (17; 39) abgekehrten Stelle am Klinkenglied (12; 34) ausgebildet ist.
6. Mähwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägergestell (8) an einer Stelle relativ zur Fahrtrichtung (A) des Mähwerkes vor der Schwenkstelle (10) zwischen dem ersten (2) und zweiten Rahmenteil (5) und um eine in Fahrtrichtung (A) des Mähwerkes verlaufende horizontale Schwenkachse (21) schwenkbar am zweiten Rahmenteil (5) angelenkt ist, welches Trägergestell (8) derart ausgebildet ist, dass das Mähblatt (6) und die Mähteller (7) mindestens annähernd vertikal unterhalb der Schwenkstelle (10) zwischen dem ersten und zweiten Rahmenteil (2; 5) angeordnet sind.
7. Mähwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägergestell (8) mit dem zweiten Rahmenteil (5) starr verbundene bei seinem relativ zur Fahrtrichtung (A) des Mähwerkes vorderen Endbereich nach unten abstehende Abstützvorrichtungen (22; 23) aufweist, die dazu bestimmt sind, sich und damit das Trägergestell (8) beim ausgeklinkten, nach hinten ausgeschwenkten Zustand des zweiten Rahmenteils (5) auf dem Boden abzustützen.
8. Mähwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Rahmenteil (2) ein Anschlagstück (24) und der zweite Rahmenteil (5) ein Gegenstück (25) aufweist, welches Anschlagstück (24) und welches Gegenstück (25) dazu dienen, den Schwenkweg des zweiten Rahmenteiles (5) mit dem Trägergestell (8) beim Auftreffen auf ein Bodenhindernis (11) zu begrenzen.
9. Mähwerk nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagstück (24) eine vorspringende Platte ist und das Gegenstück (25) als Haken ausgebildet ist, der zum Begrenzen des Schwenkweges das plattenförmige Anschlagstück (24) hintergreift.
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Cited By (1)
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| CN110214551A (zh) * | 2019-05-09 | 2019-09-10 | 北京宝鼎绿化工程有限责任公司 | 一种绿化用割草机 |
-
2002
- 2002-08-22 DE DE20212886U patent/DE20212886U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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| CN110214551B (zh) * | 2019-05-09 | 2021-01-15 | 北京宝鼎绿化工程有限责任公司 | 一种绿化用割草机 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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