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DE20212411U1 - Einbauleuchte - Google Patents

Einbauleuchte

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Publication number
DE20212411U1
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DE
Germany
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housing
strip
edge
glass
wall element
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20212411U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FKB GmbH
Original Assignee
FKB GmbH
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7974037&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE20212411(U1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by FKB GmbH filed Critical FKB GmbH
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Publication of DE20212411U1 publication Critical patent/DE20212411U1/de
Priority to DE50312374T priority patent/DE50312374D1/de
Priority to ES03017325T priority patent/ES2337562T3/es
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Description

FKB GmbH, 78727 Oberndorf (DE)
Bezeichnung: Einbauleuchte
Die Erfindung betrifft eine Einbauleuchte, bei der in einem viereckigen, frontseitig offenen Gehäuse mit paarweise parallelen Gehäusewänden längliche Leuchtkörper, insbesondere
Leuchtstoffröhren, mit den zugehörigen Halteeinrichtungen
und Vorschaltgeräten untergebracht sind,
wobei die frontseitige Öffnung des Gehäuses durch eine
innerhalb eines flachen, seitlich nach außen vorspringenden, Anlegerahmens angeordnete Durchlichtscheibe aus Glas oder Acrylglas dicht verschlossen ist und eine rückseitig an den Gehäusewänden befestigte Rückwand eine rückseitige Gehäuseöffnung verschließt.
Derartige Einbauleuchten werden gewöhnlich in Werkzeugmaschinen eingebaut, die in der Gehäusewand, in welcher
diese Einbauleuchte befestigt werden soll, entsprechende
rechteckige Einbauöffnungen aufweisen. Um das Gehäuse der Einbauleuchte an der mit der betreffenden Einbauöffnung
versehenen Gehäusewand der Werkzeugmaschine befestigen zu
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können, ist das Leuchtengehäuse mit einem umlaufenden Anlegerahmen versehen, der je nach Anwendungsfall entweder auf der Außenseite des Maschinengehäuses aufsitzt oder auf der Innenseite angelegt werden kann, um mit Schrauben, die sowohl den Gehäuserand der Leuchte als auch die Wandung des Maschinengehäuses durchragen, befestigt zu werden.
Bei bekannten Einbauleuchten der gattungsgemäßen Art besteht das Gehäuse aus einem einstückigen Kunststoffkörper mit vier rechtwinklig und paarweise parallel zueinander verlaufenden Seitenwänden. Dabei sind die rückseitigen Ränder der Wände jeweils mit nach innen vorspringenden Leisten versehen, an denen eine Rückwand befestigt werden kann. Die frontseitigen Enden der Seitenwände sind jeweils mit rechtwinklig nach außen oder innen vorspringenden Glasträgerleisten versehen, auf denen eine Glasscheibe aufgelegt werden kann. Als eigentliches Befestigungselement ist ein Metallrahmen vorgesehen, der die Glasträgerleisten allseitig umschließt und der frontseitig mit einer umlaufenden Abdeckleiste für den Glasscheibenrand sowie mit einer nach außen vorspringenden Anschlagleiste versehen ist. Diese Anschlagleiste wird jeweils außenseitig am Rand der in der Gehäusewand der Werkzeugmaschine vorhandenen Ausnehmung angelegt und dort mittels Schrau-
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ben befestigt. Für die Befestigung des Leuchtengehäuses an diesem Befestigungsrahmen sind besondere Verbindungsmittel erforderlich. Für jede Gehäusegröße ist eine besondere Tiefziehform erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einbauleuchte der eingangs genannten Art zu schaffen, deren Gehäuse auch bei unterschiedlichen Ausfuhrungsformen und/oder Abmessungen eine besonders kostengünstige Fertigung sowohl in Kleinserien als auch in Großserien ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß die Gehäusewände aus einem metallenen Strangpressprofilkörper gebildet sind, der an der Innenseite und in Randnähe eines sich über die Gehäusehöhe erstreckenden Wandelements eine zumindest annähernd rechtwinklig vorspringenden Glasträgerleiste für die Durchlichtscheibe und am selben Rand außenseitig eine rechtwinklig abstehende, den flachen Anlegerahmen bildende Randleiste aufweist und dessen gegenüberliegende Randkante mit einem Schraubkanal zum Anschrauben der Rückwand versehen ist.
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Während es bei den bekannten Einbauleuchten erforderlich ist, für alle unterschiedlichen Baugrößen jeweils eine Gußform oder Tiefziehform herzustellen, können mit dem erfindungsgemäßen Strangpreßkörper, der als Meterware zur Verfügung steht, Gehäusegrößen in beliebigen Abmessungen schnell und kostengünstig gefertigt werden. Es bedarf dazu lediglich des Zuschneidens der jeweils benötigten Seitenwände auf Gehrung und Länge.
Während die Ausgestaltung nach Anspruch 2 dazu dient, einen Klebstoffstrang (auch Klebstoffraupe genannt) für die Befestigung der Durchlichtscheibe auf der Glasträgerleiste funktionsgerecht zu plazieren, bietet die Ausgestaltung nach Anspruch 3 den Vorteil, daß die Durchlichtscheibe sowohl außerhalb als auch innerhalb der Glasträgerleiste angeordnet und befestigt werden kann.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 4 wird der Vorteil erreicht, daß eine auf die Außenseite der Glasträgerleiste aufgesetzte Durchlichtscheibe die Frontebene der Randleiste nur minimal überragt und ringsum wenigstens über einen Teil ihrer Dicke eingefaßt ist.
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Durch die gemäß Anspruch 5 vorgesehene querschnittsverjüngte Zone, welche die Randleiste mit dem Wandelement verbindet, erhält die Randleiste eine gewisse Flexibilität, durch welche es ihr möglich ist, sich an ggf. vorhandene Unebenheiten einer Gehäusewand einer Werkzeugmaschine anzupassen.
Die gemäß Anspruch 6 vorgesehene Stützrippe bietet eine einfache Möglichkeit, ein Lichtleit- oder Blendschutzgitter funktionsgerecht zu positionieren.
Während die Ausgestaltung nach Anspruch 7 insbesondere Vorteile hinsichtlich der Stabilität und Montage mit sich bringt, erreicht man durch die Ausgestaltung nach Anspruch 8 glatte, bis zur Rückwand reichende Innenflächen an den Gehäusewänden.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 9 ermöglicht die Verwendung von Drahtbügelfedern zur Befestigung der Einbauleuchte in der Wand eines Werkzeugmaschinengehäuses, wobei sich die Drahtbügelfeder in der Längsrille formschlüssig abstützen kann.
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Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 10 gestaltet sich nicht nur die Befestigung der Durchlichtscheibe, nämlich einer Glasscheibe oder einer Acrylglasscheibe auf den in einer Ebene umlaufenden Glasträgerleisten der vier Gehäusewände sehr einfach, sondern es erübrigen sich auch zusätzliche Verbindungsmittel an den auf Gehrung geschnittenen Stoßflächen der vier Seitenwände, da die Durchlichtscheibe selbst durch ihre Klebstoffverbindung mit den vier Glasträgerleisten als Verbindungselement benutzt wird.
Anhand der Zeichnung wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Frontansicht des Gehäuses einer Einbauleuchte;
Fig. la in vergrößerter Darstellung einen Schnitt Ia-Ia aus Fig. 1;
Fig. 2 einen Schnitt II-II aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 im gleichen Maßstab wie Fig. 2 nach der gleichen Schnittlinie II-II aus Fig. 1 eine andere
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Befestigungsart der Einbauleuchte an der Gehäusewand eines Werkzeugmaschinengehäuses;
Fig. 4 im gleichen Maßstab wie Fig. 2 nach der gleichen Schnittlinie II-II aus Fig.l eine andere Anordnung der Durchlichtscheibe und eine gegenüber den Ausführungsformen der Fig. 2 und 3 verschiedene Befestigungsart an der Gehäusewand einer Werkzeugmaschine;
Fig. 5 in isometrischer Explosionsdarstellung die einzelnen Baugruppen der Einbauleuchte gemäß Fig. 2;
Fig. 6 einen vergrößerten Ausschnitt des Lichtleitgitters aus Fig. 5;
Fig. 7 eine isometrische Explosionsdarstellung der Baugruppen der Einbauleuchte gemäß Fig. 4;
Die Einbauleuchte besitzt ein in Fig. 1 in Frontansicht dargestelltes Gehäuse 1 mit einer rechteckigen Grundform und paarweise parallelen längsseitigen Gehäusewänden 2 und 3 sowie querseitigen Gehäusewänden 4 und 5.
In diesem Gehäuse 1 sind auf der Innenseite einer Rückwand 6 zwei Leuchtstoffröhren 10 und 11 mit dem zugehöri-
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gen Röhrensockel 12 und einem Vorschaltgerät 13 angeordnet .
Die von den Seitenwänden 2 bis 5 gebildete frontseitige Öffnung 8 ist bei allen Ausführungsformen mittels einer Durchlichtscheibe 9, die aus Glas oder Acrylglas bestehen kann, dicht verschlossen. Zwischen den Leuchtstoffröhren 10 und 11 einerseits und der Durchlichtscheibe 9 andererseits ist bei allen Ausführungsformen ein Lichtleitgitter 14 angeordnet, das als Blendschutz dient.
Die vier Seitenwände 2 bis 5 des Gehäuses 1 bestehen jeweils aus einem metallenen Strangpreßprofilkörper 20, der in Fig. la im Querschnitt im Maßstab 2:1 dargestellt ist. Dieser Strangpreßprofilkörper 20 hat eine Innenseite 21 und eine Außenseite 22 und bildet ein sich über eine Gehäusehöhe h erstreckendes Wandelement 23 mit den parallel zueinander verlaufenden Flächen der Innenseite 21 und der Außenseite 22.
An der Innenseite 21 des Wandelements 23 befindet sich in frontseitiger Randnähe eine rechtwinklig vorspringende Glasträgerleiste 24 für die Durchlichtscheibe 9. Am selben Rand ist auf der Außenseite eine rechtwinklig abstehende, den flachen Anlegerahmen 25 des Gehäuses 1 bildende Randleiste 26 angeordnet. Die gegenüberliegende Rand-
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kante 27 des Wandelements 23 ist mit einem Schraubkanal 28 versehen, dessen Innenflächen jeweils mit zueinander versetzten Gewindeprofilen versehen sind.
Dieser Schraubkanal 28 dient zum Anschrauben der mit Bohrungen 51 versehenen Rückwand 6 an den Gehäusewänden 2 bis 5.
Der unten offene Schraubkanal 28 ist einer auf der Außenseite 22 vorspringenden Verdickung 38 des Wandelements 23 angeordnet. Diese Verdickung 38 bildet einen Absatz, der mit einer Längsrille 39 versehen ist.
Die Glasträgerleiste 24 weist entlang ihrer vom Wandelement 2 3 abgewandten Längskante zwei zur gedachten Mittelebene ihres Querschnittsprofils symmetrisch angeordnete Wulste 29 und 30 auf, die ein Austreten eines Klebstoffbettes 32, mit dem die Durchlichtscheibe 9 an der Glasträgerleiste 24 befestigt ist, über die Randkante hinaus verhindern.
Von der frontseitigen Stirnfläche 31 des Wandelements 23 bzw. der Randleiste 26 hat die Glasträgerleiste 24 einen Abstand hl, der kleiner ist als die Dicke d einer außen-
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seitig auf die Glasträgerleisten 24 aufgesetzte Durchlichtscheibe 9.
In einem Abstand h2, welcher der Dicke dl des Lichtleitgitters 14 entspricht, ist unterhalb der Glasträgerleiste 24 auf der Innenseite 21 des Wandelements 23 eine Stützrippe 35 angeordnet, die parallel zur Glasträgerleiste verläuft. Diese Stützrippe 35 dient als Auflager für das Lichtleitgitter 14.
Die Randleiste 26 ist über eine zwischen zwei Kerben 33 und 34 liegende querschnittsverjüngte Zone 36 mit dem Wandelement 23 verbunden, damit sie eine gewisse Flexibilität erhält und sich an die möglicherweise unebenen Innen- oder Außenfläche des Randes einer Einbauöffnung 4 0 der Gehäusewand 41 eines Maschinengehäuses anpassen kann, wenn zu ihrer Befestigung, wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, Schrauben 45 mit oder ohne Muttern 46 verwendet werden.
Bei dem in den Fig. 2, 3 und 4 im Maßstab 1:1 wiedergegebenen Schnittdarstellungen verschiedener Ausführungsformen bzw. Anwendungsfälle, hat das Wandelement 23 eine
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Dicke d2 von 2,5 mm und eine Höhe h von 57,5 mm. Bei einer Dicke d von 5 mm beträgt die Höhe hl 3 mm, wobei die beiden Wulste 29 und 30 jeweils 0,5 mm dick sind. Die der Dicke dl des Lichtleitgitters 14 entsprechende Höhe h2 beträgt bei diesem Ausführungsbeispiel 10 mm.
Mit diesen Maßen und den vorbeschriebenen Merkmalen wird der Strangpreßprofilkörper 20 in einer geeigneten Aluminiumlegierung als Meterware hergestellt und auf Vorrat gehalten. Zur Herstellung eines Gehäuses 1 für eine Einbauleuchte werden die benötigten vier Gehäusewände 2 bis 5 jeweils vom Strangpreßprofilkörper 20 in entsprechender Länge auf Gehrung geschnitten und in der in Fig. 1 dargestellten Weise zusammengefügt, wobei zunächst eine der kurzen Seitenwände 4 oder 5 weggelassen werden. Die anderen drei Wände werden dann zuerst auf die bereits mit den Leuchtmitteln bestückte Rückwand 6 geschraubt.
Die Rückwand 6 ist an ihren Längsseiten jeweils mit einer rechtwinklig nach vorne (im Bild oben) gebogenen Einfaßleiste 16 bzw. 17 versehen, deren Höhe h.3 zumindest annähernd der Höhe h.4 der mit dem Schraubkanal 28 versehenen Verdickung 3 8 des Wandelementes 23 entspricht, so daß ih-
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re Randkanten 18, 19 jeweils mit dem von der Verdickung 38 gebildeten Ansatz bündig abschließen.
Die beiden Einfaßleisten 16 und 17 umfassen im zusammengefügten Zustand die außen liegenden Verdickungen 3 8 der beiden Längsseitenwände 2 und 3, so daß die Befestigungsschrauben 50, beispielsweise der Größe M4, durch entsprechende Bohrungen 51 in der Rückwand 6 von unten bzw. rückseitig in die Schraubkanäle 28 eingeschraubt werden können.
Es ist bereits oben beschrieben worden, daß die Rückwand 6 schon vor dem Zusammenbau mit den Seitenwänden 2 bis 5, mit den Leuchtstoffröhren 10 und 11, deren Sockel 12 und dem Vorschaltgerät 13 bestückt ist.
In diesem vormontierten Zustand ist auch die eine schmale Seitenwand 4 oder 5 durch Schrauben 45, die in ihren Schraubkanal 28 von unten eingeschraubt werden, mit der Rückwand 6 fest verbunden.
Von der Seite der in diesem Zustand noch fehlenden kurzen Seitenwand 4 oder 5 her, wird dann das Lichtleitgitter 14 eingeschoben und danach auch die noch fehlende kurze Sei-
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tenwand 4 oder 5 in Stellung gebracht und von unten her angeschraubt.
Das Gehäuse 1 muß in diesem Zustand nur noch mit der Durchlichtscheibe 9 versehen werden. Dazu werden die auf Gehrung geschnittenen Stoßkanten 55 der einzelnen Seitenwände mit geeigneten Mitteln zusammengepreßt. In diesem zusammengepreßten Zustand wird auf die Oberseite bzw. Außenseite der Glasträgerleisten eine umlaufende, in sich geschlossene Klebstoffraupe oder ein Klebstoffstrang aufgetragen, auf den dann die Durchlichtscheibe 9 mit ihren Randflächen auf- bzw. eingedrückt wird, bis sie die richtige Lage einnimmt. Durch dieses Eindrücken der Durchlichtscheibe 9 in die Klebstoffraupe bzw. den Klebstoffstrang entsteht das bereits erwähnte Klebstoffbett 32. Der gewöhnlich schnell aushärtende Klebstoff stellt dann die Verbindung zwischen der Durchlichtscheibe 9 und den einzelnen Seitenwänden 2 bis 5 her, wodurch auch der weitere Zusammenhalt der auf Gehrung geschnittenen Stoßkanten 55 durch diese Klebstoffverbindung mit der Durchlichtscheibe 9 gewährleistet ist.
Diese eben beschriebene Verfahrensweise gilt jedoch nur für die Ausführungsform der Fig. 4, bei welcher die
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Durchlichtscheibe 9 auf der Außenseite der Glasträgerleisten 24 montiert ist. Bei den Ausführungsformen der Fig. 2 und 3 hingegen, ist die Durchlichtscheibe 9 auf der Innenseite der Glasträgerleisten 24 angeordnet und in das ebenfalls innenliegende umlaufende Klebstoffbett 32 eingebettet .
Bei dieser Anordnung der Durchlichtscheibe 9 auf der Innenseite der Glasträgerleisten 24 ist es erforderlich, die Durchlichtscheibe 9 vor dem Anschrauben der Rückwand einzusetzen, da dies nur bei rückseitig offenem Gehäuse möglich ist.
Bei dieser Anordnung der Durchlichtscheibe 9 wird auch der zwischen der Durchlichtscheibe 9 und der in Stützrippen 35 liegende Zwischenraum auf etwa die Hälfte verkleinert. Deshalb ist es erforderlich, auch die jeweils an den Außenseiten des Lichtleitgitters 14 liegenden Rippen 36 (siehe Fig. 6) entsprechend zu kürzen, so daß sich die in den Fig. 2 und 4 dargestellte Lage des Lichtleitgitters 14 im Gehäuse 1 ergibt.
Wie die Fig. 2, 3 und 4 zeigen, kann die Einbauleuchte im fertigen Zustand auf unterschiedliche Weise in Einbauöff-
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nungen 40 einer Gehäusewand 41 einer Werkzeugmaschine eingesetzt und befestigt werden.
Bei der Anordnung der Fig. 2 ist die Einbauleuchte von der Außenseite her in eine Einbauöffnung 40 der Gehäusewand 41 einer Werkzeugmaschine eingesetzt und mittels Drahtbügelfedern 43, die sich in den Längsrillen 39 und an der Gehäusewand 41 abstützen, befestigt.
Bei dieser Anordnung liegen die Randleisten 26 außenseitig auf dem Rand der Einbauöffnung 40 der Gehäusewand 41 auf. Zweckmäßigerweise ist dabei die Durchlichtscheibe 9 auf der Innenseite der Glasträgerleisten 24 angeordnet, damit sie nicht in die Ebene der Außenfläche 42' der Wand 41 hineinragt. Dies ist auch bei der Anordnung gemäß Fig. 3 der Fall.
Bei dieser Anordnung der Fig. 3 sind die Randleisten 26 jeweils mittels Schrauben 45, welche direkt in Gewindebohrungen 4 7 der Gehäusewand 41 eingeschraubt sind, befestigt .
Bei der Anordnung gemäß Fig. 4 ist die Einbauleuchte so angeordnet, daß die Randleisten 26 an der Innenfläche 42 der Gehäusewand 41 anliegen und an dieser jeweils durch
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Schrauben 45 und Muttern 46 befestigt sind. Es ist erkennbar, daß bei dieser Anordnung die auf der Außenseite der Glasträgerleisten 24 angeordnete Durchlichtscheibe 9 mit ihrer Außenfläche noch innerhalb der Einbauöffnung 40 liegt, also die Ebene der Außenfläche 42' der Gehäusewand 41 nicht überragt, was in einer Werkzeugmaschine für ihre Sicherheit von großem Vorteil ist. Aus demselben Grund sind bei Anordnungen der Fig. 2 und 3 die Durchlichtscheiben 9 jeweils an den Innenseiten der Glasträgerleisten 24 angeordnet.

Claims (10)

1. Einbauleuchte, bei der in einem viereckigen, frontseitig offenen Gehäuse (1) mit paarweise parallelen Gehäusewänden (2 bis 5) längliche Leuchtkörper, insbesondere Leuchtoffröhren, mit den zugehörigen Halteeinrichtungen (12) und Vorschaltgeräten (13) untergebracht sind, wobei die frontseitige Öffnung (8) des Gehäuses (1) durch eine innerhalb eines flachen, seitlich nach außen vorspringenden Anlegerahmens (25) angeordnete Durchlichtscheibe (9) aus Glas oder Acrylglas dicht verschlossen ist und eine rückseitig an den Gehäusewänden befestigte Rückwand (6) eine rückseitige Gehäuseöffnung verschließt, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusewände (2 bis 5) aus einem metallenen Strangpressprofilkörper (20) gebildet sind, der an der Innenseite und in frontseitiger Randnähe eines sich über die Gehäusehöhe (h) erstreckenden Wandelements (23) eine zumindest annähernd rechtwinklig vorspringenden Glasträgerleiste (24) für die Durchlichtscheibe (9) und am selben Rand außenseitig eine rechtwinklig abstehende, den flachen Anlegerahmen (25) bildende Randleiste (26) aufweist und dessen gegenüberliegende Randkante (27) mit einem Schraubkanal (28) zum Anschrauben der Rückwand (6) versehen ist.
2. Einbauleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasträgerleiste (24) entlang ihrer vom Wandelement abgewandten Kante mit wenigstens einem Wulst (29, 30) versehen ist.
3. Einbauleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasträgerleiste (24) eine symmetrische Querschnittsform aufweist.
4. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasträgerleiste (24) von der Stirnfläche (31) des Wandelements (23) einen Abstand (h1) aufweist, der kleiner ist als die Dicke (d) der Durchlichtscheibe (9).
5. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Randleiste (26) über wenigstens eine querschnittsverjüngte Zone (36) mit dem Wandelement (24) verbunden ist.
6. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandelement (23) auf der Seite der Glasträgerleiste (24) mit einer parallel zu dieser verlaufenden Stützrippe (35) versehen ist.
7. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (6) an beiden Längsseiten jeweils eine das Wandelement (23) im Bereich des Schraubkanals (28) umfassende Einfaßleiste (16, 17) aufweist.
8. Einbauleuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubkanal (28) in einer auf der Außenseite (22) vorspringenden Verdickung (38) des Wandelements (23) angeordnet ist, welche mit der Randkante der Einfaßleiste (16, 17) der Rückwand (6) zumindest annähernd bündig abschließt.
9. Einbauleuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (38) an der Außenseite (22) des Wandelements (23) einen Absatz bildet, der mit einer Längsrille (39) versehen ist.
10. Einbauleuchte nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchlichtscheibe (9) mittels eines insbesondere an den Stoßstellen der auf Gehrung geschnittenen Glasträgerleisten (24) zusammenhängenden Klebstoffbettes (32) an den Glasträgerleisten (24) aller vier Gehäusewände (2 bis 5) befestigt ist.
DE20212411U 2002-08-13 2002-08-13 Einbauleuchte Expired - Lifetime DE20212411U1 (de)

Priority Applications (4)

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DE20212411U DE20212411U1 (de) 2002-08-13 2002-08-13 Einbauleuchte
DE50312374T DE50312374D1 (de) 2002-08-13 2003-07-31 Einbauleuchte
ES03017325T ES2337562T3 (es) 2002-08-13 2003-07-31 Lampara para empotrar.
EP03017325A EP1389711B1 (de) 2002-08-13 2003-07-31 Einbauleuchte

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