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DE202008004842U1 - Metallgehäuse mit Glasscheibe - Google Patents

Metallgehäuse mit Glasscheibe Download PDF

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DE202008004842U1
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Abstract

Metallgehäuse, insbesondere einer Einbauleuchte, mit einer eine Lichtdurchtrittsöffnung (16) dicht verschließenden Durchlichtscheibe (17) aus Glas od. dgl., die zumindest annähernd bündig mit einem umlaufenden Gehäuserand (18) vertieft in diesen eingesetzt und mittels eines Klebstoffbettes (20) auf Glasträgerleisten (11 bis 13) befestigt ist, die innerhalb des Gehäuserandes (18) umlaufend angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Durchlichtscheibe (17) und dem Gehäuserand (18) ein umlaufender Spalt (21) besteht, der mittels eines elastischen, das Klebstoffbett (20) gegen schädliche äußere Einflüsse, insbesondere gegen chemisch aggressive Gase und Flüssigkeiten, schützenden Füllstoffs (22) dichtend ausgefüllt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Metallgehäuse, insbesondere einer Einbauleuchte, mit einer eine Lichtdurchtrittsöffnung dicht verschließenden Durchlichtscheibe aus Glas od. dgl., die zumindest annähernd bündig mit einem umlaufenden Gehäuserand vertieft in diesen eingesetzt und mittels eines Klebstoffbettes auf Glasträgerleisten befestigt ist, die innerhalb des Gehäuserandes umlaufend angeordnet sind.
  • Aus DE 202 12 411 U1 ist eine Einbauleuchte bekannt, bei der in einem viereckigen, frontseitig offenen Gehäuse als Leuchtkörper Leuchtstoffröhren mit den zugehörigen Halteeinrichtungen und Vorschaltgeräten untergebracht sind. Das Gehäuse weist paarweise parallele Gehäusewände und eine Rückwand auf. Eine frontseitige Öffnung des Gehäuses ist durch eine innerhalb eines flachen, seitlich nach außen vorspringenden Anlegerahmens angeordnete Durchlichtscheibe aus Glas dicht verschlossen. Die Gehäusewände sind an ihrer Innenseite in frontseitiger Randnähe mit Glasträgerleisten versehen, auf denen die Durchlichtscheibe mittels eines zusammenhängend umlaufenden Klebstoffbettes befestigt ist.
  • Solche Einbauleuchten werden gewöhnlich in Werkzeugmaschinen eingebaut, die in einer Gehäusewand, in welcher die Einbauleuchte befestigt werden soll, eine entsprechende rechteckige Einbauöffnung aufweisen.
  • In Werkzeugmaschinen, die spanabhebende Arbeiten verrichten, kommen die Frontseiten der Einbauleuchten in der Regel mit chemisch aggressiven Kühl- und Schmierstoffen in Berührung, gegen welche die derzeit zur Verfügung stehenden Klebstoffe, die zur Befestigung der Durchlichtscheibe auf den Glasträgerleisten benötigt werden, nicht ausreichend resistent sind. Es ist deshalb erforderlich, das Klebstoffbett, das zwischen der Durchlichtscheibe und den Glasträgerleisten angeordnet ist, davor zu schützen, mit den aggressiven Kühl- und Schmiermitteln bzw. von diesen ausgehenden Gasen in Berührung zu kommen.
  • Dasselbe gilt auch für Durchlichtscheiben aus Glas, die lediglich als Sichtfenster dienen und in entsprechenden Rahmen auf Glasträgerleisten mittels Klebern befestigt sind und die in Sichtöffnungen des Gehäuses einer Werkzeugmaschine eingebaut werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Durchlichtscheibe in einem Metallgehäuse der eingangs genannten Art oder in einem Metallrahmen ähnlicher Art so anzuordnen und mittels eines Klebstoffes dauerhaft so zu befestigen, dass das Metallgehäuse auch in Arbeitsbereichen eingesetzt werden kann, wo seine Oberfläche, insbesondere seine die Durchlichtscheibe enthaltende Frontseite, chemisch aggressiven Gasen und/oder Flüssigkeiten, z. B. Kühl- und Schmierstoffen ausgesetzt ist, gegenüber welchen der Klebstoff nicht resistent ist.
  • Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass zwischen der Durchlichtscheibe und dem Gehäuserand ein umlaufender Spalt besteht, der mittels eines elastischen, das Klebstoffbett gegen schädliche äußere Einflüsse, insbesondere gegen aggressive Gase und Flüssigkeiten schützenden, Füllstoffs dichtend ausgefüllt ist.
  • Durch diese Erfindung wird die Möglichkeit geschaffen, zur dauerhaften Befestigung der Durchlichtscheibe im Metallgehäuse bzw. in einem konstruktiv ähnlichen Metallrahmen einen Klebstoff zu verwenden, der die bestmögliche Verbindung zwischen den Glasträgerleisten und der Durchlichtscheibe garantiert, ohne dass dieser Kleber gegen chemisch aggressive Flüssigkeiten und Gase resistent sein muss. Durch die Verwendung eines gegen solche Gase und Flüssigkeiten resistenten Füllstoffes, mit dem der die Durchlichtscheibe umgebende Spalt dichtend ausgefüllt wird, kann der Kleber davor geschützt werden, mit den aggressiven Gasen und/oder Flüssigkeiten in Berührung zu kommen, so dass er durch sie nicht schädigend beeinflusst werden kann.
  • Die Unteransprüche 2 bis 4 betreffen zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung, wobei insbesondere die Ausgestaltung nach Anspruch 4 insofern von Wichtigkeit ist, als durch möglichst glatte Oberflächen auch verhindert werden kann, dass sich Metallspäne festsetzen können.
  • Anhand der Zeichnung wird im Folgenden ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 ein kastenartiges Gehäuse mit frontseitig eingesetzter Durchlichtscheibe in isometrischer Darstellung;
  • 2 das Gehäuse der 1 im Schnitt;
  • 3 einen Metallrahmen mit einer Durchlichtscheibe, der konstruktiv ähnlich aufgebaut ist, wie der obere Teil des in 2 im Schnitt dargestellten Gehäuses.
  • Das in den 1 und 2 dargestellte Metallgehäuse 1, vorzugsweise aus Aluminium, in dem beispielsweise eine nicht dargestellte Einbauleuchte untergebracht sein kann, weist zwei parallel zueinander verlaufende Seitenwände 2 und 3 sowie zwei quer dazu verlaufende Stirnwände 4 und 5 sowie einen Boden 6 auf.
  • Die Seiten- und Stirnwände 2 bis 5 sind oberseitig jeweils mit nach außen vorspringenden, auf Gehrung geschnittenen Randleisten 7, 8, 9 und 10 versehen. An den Innenseiten sowohl der längsseitigen Seitenwände 2 und 3 als auch der Stirnwände 4 und 5 sind jeweils Glasträgerleisten angeordnet, von denen in 2 nur drei, nämlich die Glasträgerleisten 11, 12 und 13 der beiden Seitenwände 2 und 3 sowie der Stirnwand 5 sichtbar sind. Die Glasträgerleiste der Stirnwand 4 ist zwar nicht sichtbar, sie liegt aber in der gleichen Ebene wie die übrigen Glasträ gerleisten 12 und 13 und steht der Glasträgerleiste 13 der Stirnwand 15 gegenüber.
  • Diese Glasträgerleisten 11 bis 13 verlaufen parallel zum Boden 6 in einem Abstand a von der Stirnfläche 15 des Gehäuses 1, und sie bilden eine Lichtdurchtrittsöffnung 16, die durch eine Durchlichtscheibe 17, vorzugsweise aus Glas, abgedeckt ist. Diese Durchlichtscheibe 17 ist bündig mit dem Gehäuserand 18, d. h. bündig mit der Stirnfläche 15 vertieft in diesen Rand 18 eingesetzt und mittels eines umlaufenden Klebstoffbettes 20 auf den Glasträgerleisten 11 bis 13 dauerhaft befestigt. Das Klebstoffbett selbst besteht aus einem zusammenhängenden umlaufenden Strang aus einer dauerelastischen Klebstoffmasse.
  • Zwischen der Durchlichtscheibe 17 und dem Gehäuserand 18 besteht ein umlaufender Spalt 21, der mittels eines elastischen Füllstoffes 22 dichtend ausgefüllt ist. Dieser Füllstoff 22 hat die Aufgabe, das Klebstoffbett 20 gegen äußere Einflüsse, insbesondere gegen chemisch aggressive Gase und Flüssigkeiten zu schützen. Er besteht aus einer Polyurethan-Verbindung, die gegen chemisch aggressive Gase und Flüssigkeiten, welche das Klebstoffbett 20 schädigend angreifen könnten, resistent ist.
  • Wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, ist der Füllstoff 22 so in den Spalt 21 eingefüllt, dass er außenseitig bündig mit der Durchlichtscheibe 17 bzw. mit der Stirnfläche 15 und dem Rand 18 des Gehäuses 1 abschließt, so dass zwischen der Außenfläche der Durchlichtscheibe 17 und der Stirnfläche 15 des Gehäuses, die in einer Ebene liegen, weder Vertiefungen noch Erhöhungen vorhanden sind.
  • Dadurch wird erreicht, dass sich Metallspäne, die bei der Bearbeitung metallischer Werkstücke in einer Werkzeugmaschine entstehen an dem Füllstoffstreifen 22, der zwischen der Durchlichtscheibe 17 und dem Rand 18 des Gehäuses 1 vorhanden ist, festsetzen können. Durch die Dauerelastizität des Füllstoffes wird auch den unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten des Metalls des Gehäuses 1 einerseits und der Durchlichtscheibe 17 andererseits Rechnung getragen. Je nach Länge und Breite der Durchlichtscheibe kann die Breite b des umlaufenden Spaltes 21 zwischen 0,5 mm und 4 mm variieren.
  • Beim Gegenstand der 3 handelt es sich um einen eine Durchlichtscheibe 17 tragenden Rahmen 1/1, der aus Metall oder aus Kunststoff bestehen kann und der in seiner konstruktiven Formgebung dem Oberteil des Gehäuses 1 entspricht. Dieser Rahmen 1/1 kann mit seinen Glasträgerleisten 11, 12 und 13 und der nicht dargestellten, der Glasträgerleiste 13 gegenüberliegenden Glasträgerleiste einstückig hergestellt sein. Mit Hilfe eines solchen Rahmens 1/1 kann eine Durchlichtscheibe 17 aus Glas od. dgl. in eine entsprechende Fensteröffnung des Gehäuses einer Werkzeugmaschine eingesetzt werden, um in den Innerraum des Gehäuses der Werkzeugmaschine von außen Einsicht zu gewähren. Dabei ist die Durchlichtscheibe 17 in der gleichen Weise wie bei dem Gehäuse 1 angeordnet und befestigt. Sie ist bündig mit der Stirnfläche 15 vertieft im Rahmen 1/1 eingesetzt und mittels eines umlaufenden Kleb stoffbettes 20 auf den Glasträgerleisten 11 bis 13 dauerhaft befestigt. Der zwischen den Rändern der Durchlichtscheibe 17 und dem Metallrahmen 1/1 bestehende Spalt 21 ist auch hier mittels des elastischen Füllstoffes 22 dichtend ausgefüllt, so dass das Klebstoffbett 20 gegen äußere schädliche Einflüsse durch chemisch aggressive Gase und/oder Flüssigkeiten geschützt ist.
  • Ebenso wie bei einem Rahmen 1/1 aus Kunststoff ist die erfindungsgemäße Anordnung und Befestigung einer Durchlichtscheibe 17 auch bei einem Gehäuse 1 aus Kunststoff vorteilhaft anwendbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20212411 U1 [0002]

Claims (4)

  1. Metallgehäuse, insbesondere einer Einbauleuchte, mit einer eine Lichtdurchtrittsöffnung (16) dicht verschließenden Durchlichtscheibe (17) aus Glas od. dgl., die zumindest annähernd bündig mit einem umlaufenden Gehäuserand (18) vertieft in diesen eingesetzt und mittels eines Klebstoffbettes (20) auf Glasträgerleisten (11 bis 13) befestigt ist, die innerhalb des Gehäuserandes (18) umlaufend angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Durchlichtscheibe (17) und dem Gehäuserand (18) ein umlaufender Spalt (21) besteht, der mittels eines elastischen, das Klebstoffbett (20) gegen schädliche äußere Einflüsse, insbesondere gegen chemisch aggressive Gase und Flüssigkeiten, schützenden Füllstoffs (22) dichtend ausgefüllt ist.
  2. Metallgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebstoffbett (20) aus einem zusammenhängend umlaufenden Strang aus einer dauerelastischen Klebstoffmasse besteht.
  3. Metallgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff (22) aus einer Polyurethan-Verbindung besteht.
  4. Metallgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff (22) außenseitig bündig mit der Durchlichtscheibe (17) und dem Gehäuserand (18) abschließt.
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