DE20211201U1 - Insektenfalle - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Insektenfalle, insbesondere eine Wespenfalle nach Anspruch 1.
In den Sommermonaten besteht bei Bäckereien und ähnlichen Verkaufsgeschäften das Problem, dass Wespen vom Geruch der Süßbäckereien angezogen werden und sich dann bevorzugt in den halboffenen Verkaufstheken dieser Waren aufhalten. Dies stellt nicht nur ein ästhetisches Problem dar, da sich viele Kunden vor dem Anblick der Insekten ekeln, die Wespen sind auch ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für die Verkäuferinnen und Verkäufer, die natürlieh in die halboffenen Verkaufstheken von hinten hineingreifen müssen, wodurch sich die Wespen bedroht fühlen. Hierdurch kommt es häufig zu Wespenstichen, die nicht nur schmerzhaft sind, sondern bei Allergikern sogar zu lebensbedrohlichen Zuständen führen können.
Eine Möglichkeit, dem Problem Herr zu werden, ist, innerhalb des Ladengeschäftes Insektenfallen aufzustellen, beispielsweise in Form von elektrisch betriebenen Geräten, bei denen die Insekten durch Licht oder Lockstoffe angelockt und dann elektrisch getötet werden. Es können auch innerhalb des Ladengeschäftes Klebestreifen aufgehängt werden, die die Insekten anlocken und auf denen sie festkleben.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass trotz des Ergreifens solcher Maßnahmen es nicht zu verhindern ist, dass Wespen in die Verkaufstheken gelangen. Sobald die Wespen ihren Weg zur Verkaufstheke gefunden haben, verlassen sie diese in der Regel aufgrund des für sie sehr attraktiven Nahrungsangebots nicht mehr. Dieses Problem verschärft sich insbesondere im Spätsommer, da
ab diesem Zeitpunkt die Wespen nicht mehr für ihre Brut, sondern nur noch für sich selbst sorgen müssen.
Bisherige Insektenfallen sind zum Einsatz innerhalb der Verkaufstheken ungeeignet. Bisher bekannte Klebefallen sind schon allein aus lebensmittelhygienischen Gründen ungeeignet, da es bei der praktischen Handhabung nicht zu gewährleisten ist, dass einzelne Backwaren nicht mit den entsprechenden Klebestreifen in Berührung kommen.
&iacgr;&ogr; Bisher bekannte elektrisch betriebene Insektenfallen sind ebenfalls ungeeignet, weil hier die Insekten häufig zerplatzen und eine Kontamination der umliegenden Lebensmittel nicht zuverlässig verhindert werden kann. Weiterhin sind diese Art von Insektenfallen für den hier dargestellten Einsatzzweck aufgrund einer in der Regel auftretenden Geruchsbelästigung nicht geeignet.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Insektenfalle, insbesondere eine Wespenfalle zur Verfügung zu stellen, die auch für den Einsatz im Bereich einer Lebensmitteltheke geeignet ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Insektenfalle mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Insektenfalle weist ein wenigstens zweiteilig aufgebautes Gehäuse mit einem Gehäuseunterteil und einem Deckel auf, in dem ein Aufnahmeelement für einen Lockstoff und ein austauschbarer Leimträger angeordnet ist. Das Gehäuse weist weiterhin Eintrittsöffnungen auf, durch die der Lockstoff nach außen treten kann und durch die Insekten, insbesondere Wespen, hineinkriechen können. Einmal in das Gehäuse gelangt, bleiben die Insekten am Leimträger hängen. Von Zeit zu Zeit kann der Deckel des Gehäuses geöffnet werden, der Leimträger wird ausgetauscht und bedarfsweise wird frischer Lockstoff nachgefüllt. Eine Kontamination umliegender Lebensmittel kann zuverlässig verhindert werden.
Nach Anspruch 4 ist der Leimträger vorzugsweise über eine Haltevorrichtung am Deckel angeordnet, was die Austauschbarkeit des Leimträgers wesentlich erleichtert.
Da die Insektenfalle insbesondere auch dafür geeignet sein soll, in einer Verkaufstheke eingesetzt zu werden, ist sie vorzugsweise so ausgestaltet, dass zumindest der auf der einen Seite der Theke stehende Kunde nicht in die Insektenfalle hinein schauen kann. Dies kann insbesondere und vorzugsweise &iacgr;&ogr; durch eine Insektenfalle mit den weiteren Merkmalen des Anspruchs 6 erreicht werden.
Um einen noch stärkeren Anlockungseffekt für die Insekten zu erreichen, ist es möglich, innerhalb des Gehäuses zusätzlich eine Lichtquelle anzuordnen, wie dies in den Ansprüchen 7 und 8 vorgeschlagen ist. Insbesondere ist hier eine Ausgestaltung mit den Merkmalen des Anspruchs 9 bevorzugt.
Nach Anspruch 10 wird der Leimträger vorzugsweise im wesentlichen direkt oberhalb des Aufnahmeelements für den Lockstoff angeordnet. Die Insekten, insbesondere die Wespen, krabbeln in der Regel auf den Lockstoff und wollen nach einer gewissen Zeit wieder von diesem wegfliegen. Wenn der Leimträger derartig direkt über dem Aufnahmeelement für den Lockstoff angeordnet ist, ist es für die Insekten nicht zu verhindern, dass sie beim Versuch davon zu fliegen, am Leimträger hängen bleiben.
Um die Handhabbarkeit des Leimträgers zu erleichtern, weist dieser gemäß Anspruch 11 vorzugsweise einen leimfreien Bereich auf, an dem er durch den Bediener angefasst werden kann. Der beleimte Teil des Leimträgers kann zusätzlich ein Insektizid aufweisen.
Wie bereits erwähnt, ist die erfindungsgemäße Insektenfalle insbesondere zum Einsatz in Lebensmitteltheken geeignet. Es wird deswegen gemäß Anspruch
-4-
12 vorgeschlagen, sie als Bestandteil einer Verkaufstheke auszubilden. Es sei jedoch betont, dass die erfindungsgemäße Insektenfalle auch andere Anwendungsgebiete findet, insbesondere im Bereich der Gastronomie, beispielsweise in Biergärten, aber auch im privaten Bereich.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1: Eine dreidimensionale Außenansicht einer Insektenfalle,
&iacgr;&ogr; Figur 2a: einen Schnitt durch die Insektenfalle aus Figur 1 entlang der Ebene A,
&iacgr;&ogr; Figur 2a: einen Schnitt durch die Insektenfalle aus Figur 1 entlang der Ebene A,
Figur 2b: die Insektenfalle aus Figur 2a in geöffnetem Zustand,
Figur 2c: die Insektenfalle aus Figur 2b, während der Leimträger herausgenommen wird,
Figur 2c: die Insektenfalle aus Figur 2b, während der Leimträger herausgenommen wird,
Figur 3: einen Schnitt durch die Insektenfalle aus Figur 1 entlang der Ebene B,
Figur 4: eine alternative Ausführungsform zum in Figur 2 Gezeigten,
Figur 5: eine weitere alternative Ausführungsform zum in Figur 2 Gezeigten,
Figur 6: eine Insektenfalle, die Teil einer Verkaufstheke ist.
Figur 5: eine weitere alternative Ausführungsform zum in Figur 2 Gezeigten,
Figur 6: eine Insektenfalle, die Teil einer Verkaufstheke ist.
Figur 1 zeigt eine dreidimensionale Außenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Insektenfalle. Das Gehäuse 10 der Insektenfalle besteht aus einem Gehäuseunterteil 12 und einem Deckel 15, wobei Gehäuseunterteil 12 und Deckel 15 über ein sich entlang der Achse C-C erstreckendes Scharnier 14 miteinander verbunden sind.
Sowohl das Gehäuseunterteil 12, als auch der Deckel 15 weisen Eintrittsöffnungen 18 auf, die gaubenartig ausgebildet sind. Im Bereich einer Eintrittsöffnung 18 ist die entsprechende Seitenwandung des Gehäuses 10 nach außen gewölbt, so dass sich eine Art Rücken 18a ausbildet. Dieser Rücken 18a ist an einer Seite offen, wobei die Flächennormale dieser Öffnung im wesentlichen
parallel zum jeweiligen Bereich der Gehäusewandung 10 ist. Die besondere Ausgestaltung der Eintrittsöffnung 18 hat vor allem den Vorteil, dass von außen nicht in das Gehäuse 10 hineingesehen werden kann, was dann wichtig ist, wenn die Insektenfalle in einem Bereich aufgestellt ist, in dem beispielsweise Kundenverkehr herrscht, was in den meisten Anwendungsfällen der Fall sein dürfte. Ein ähnlicher Effekt ist natürlich auch anders erzielbar, beispielsweise durch eine doppelwandige Ausführung des Gehäuses, wobei die beiden Wände jeweils zueinander versetzte Löcher aufweisen. Die hier dargestellte Möglichkeit ist jedoch aus herstellungstechnischer Sicht in den meisten Fällen zu
&iacgr;&ogr; bevorzugen. Weiterhin ist beispielsweise eine schlitzförmige Ausgestaltung der Eintrittsöffnungen denkbar.
Figur 2a zeigt einen Schnitt durch die in Figur 1 dargestellte Insektenfalle entlang der Ebene A. Am Boden des Gehäuseunterteils 12 ist eine Schale 20 angeordnet, in welcher ein Schwamm 22 liegt, der mit einem entsprechend geeigneten Insektenlockstoff getränkt werden kann. Der Insektenlockstoff verdampft und der Dampf dringt durch die Eintrittsöffnungen 18 und lockt die Insekten an. Oberhalb der Schale 20 ist als Leimträger eine Kartusche 30 angeordnet, die an ihrer Außenseite eine Leimschicht trägt, an der die durch den Lockstoff angelockten Insekten spätestens dann hängen bleiben, wenn sie aus
Richtung der Schale 20 kommend wieder davon fliegen wollen.
Die Kartusche 30 ist hier hohlrohrförmig ausgeformt und wird von Haltestäben 32 getragen, die mittels einer Halteplatte 31 am Deckel 15 gehalten sind. Wie die Kartusche 30 auf den Haltestäben 32 aufliegt, ist insbesondere gut in Figur 3 zu erkennen.
Wenn der Deckel 15 aufgeklappt wird, kann die Kartusche sehr gut erreicht und ausgewechselt werden, siehe hierzu Figuren 2b und 2c. Hierzu weist die Kartusche vorzugsweise auch einen leimfreien Bereich 30a auf.
-6-
Figur 4 zeigt eine alternative Ausführungsform, die als zusätzliches Anlockmittel eine Leuchtröhre 40 aufweist, die zwischen den Haltestäben 32 angeordnet ist. Hier sollte die Kartusche 30 natürlich aus einem durchsichtigen Material, beispielsweise einem durchsichtigen Kunststoff, gefertigt sein. Die Leuchtröhre 40 hat vorzugsweise einen hohen UV-Anteil, da dies insbesondere Wespen zusätzlich anlockt.
Figur 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel, in dem der Deckel 15 nicht mittels eines Schamieres am Gehäuseunterteil 12 befestigt ist, sondern lose auf diesem aufliegt. Auch hier kann die Kartusche 30 leicht bei abgenommenem Deckel 15 gewechselt werden.
Wie in Figur 6 zu sehen ist, kann das Gehäuseunterteil 12 in einer Platte 50 einer Verkaufstheke eingelassen sein, so dass das Vorhandensein der Insektenfalle für einen Kunden praktisch nicht auffällt. Da hier das Gehäuseunterteil 12 vollständig unterhalb der Platte 50 liegt, weist nur der Deckel 15 Eintrittsöffnungen 18 auf.
Aus hygienischen Gründen ist das Gehäuse in vielen Anwendungsfällen aus Edelstahl gefertigt. Es sind jedoch auch Ausführungen in Kunststoff denkbar. Es ist weiterhin denkbar an der Außenseite des Gehäuses Ösen oder dergleichen vorzusehen, damit das Gehäuse aufgehängt werden kann.
Claims (12)
1. Insektenfalle mit einem ein Gehäuseunterteil (12) und einen Deckel (15) aufweisenden Gehäuse (10) mit Eintrittsöffnungen (18), einem innerhalb des Gehäuses angeordneten Aufnahmeelement (20) für einen Lockstoff und einem im Gehäuse austauschbar angeordneten Leimträger (30).
2. Insektenfalle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (15) lose auf dem Gehäuseunterteil (12) aufliegt.
3. Insektenfalle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (15) mittels eines Scharniers (14) mit dem Gehäuseunterteil (12) verbunden ist.
4. Insektenfalle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckel (15) eine Haltevorrichtung (32) für den Leimträger (30) angeordnet ist.
5. Insektenfalle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsöffnungen (18) derart ausgestaltet sind, dass das Innere des Gehäuses von außen im wesentlichen nicht sichtbar ist.
6. Insektenfalle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsöffnungen zumindest teilweise gaubenartig ausgebildet sind.
7. Insektenfalle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Gehäuses eine elektrisch betriebene Lichtquelle (40) angeordnet ist.
8. Insektenfalle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (40) einen hohen Anteil an UV-Strahlung abgibt.
9. Insektenfalle nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Leimträger (30) im Wesentlichen durchsichtig und hohlrohrförmig ausgebildet ist, und sich die Lichtquelle (40) im Inneren des Leimträgers befindet.
10. Insektenfalle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leimträger (30) im Wesentlichen direkt oberhalb des Aufnahmeelementes (20) angeordnet ist.
11. Insektenfalle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leimträger (30) einen leimfreien Bereich (30a) aufweist.
12. Insektenfalle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Bestandteil einer Verkaufstheke ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20211201U DE20211201U1 (de) | 2002-07-24 | 2002-07-24 | Insektenfalle |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20211201U DE20211201U1 (de) | 2002-07-24 | 2002-07-24 | Insektenfalle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20211201U1 true DE20211201U1 (de) | 2002-09-19 |
Family
ID=7973344
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20211201U Expired - Lifetime DE20211201U1 (de) | 2002-07-24 | 2002-07-24 | Insektenfalle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20211201U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2388293A (en) * | 2002-01-22 | 2003-11-12 | Killgerm Chemicals Ltd | Insect monitor |
| DE202014001432U1 (de) | 2014-02-19 | 2014-04-16 | Lukas Bartels | Insektenfalle oder Insektenmonitor und Anordnung einer vertikalen Wand mit einer derartigen Insektenfalle oder einem derartigen Insektenmonitor |
| DE202015006964U1 (de) | 2015-09-24 | 2015-11-02 | Hans-Christoph Kaiser | Insektenfalle |
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| DE69029727T2 (de) | 1989-04-14 | 1997-05-07 | Johnson & Son Inc S C | Elektronische insektenfalle |
| DE29720012U1 (de) | 1997-11-12 | 1998-01-22 | Kanis, Paul-Gerhard, Dipl.-Ing., 88250 Weingarten | Wespenfalle |
| DE19945796A1 (de) | 1999-09-24 | 2001-04-12 | Horst Engelbrecht | Fluginsekten-Fanggerät |
-
2002
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| DE102016011692A1 (de) | 2015-09-24 | 2017-03-30 | Hans-Christoph Kaiser | Insektenfalle |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021024 |
|
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Effective date: 20021108 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20060201 |