DE20100380U1 - Frucht- oder Essigfliegenfalle - Google Patents
Frucht- oder EssigfliegenfalleInfo
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Classifications
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Description
Frucht- oder Essigfliegenfalle
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum selbsttätigen Fangen und Vernichten von Frucht- oder Essigfliegen mit möglichst geringem Bedienungs- und Wartungsaufwand.
Zum Stand der Technik gehören Fallen für Insekten, die einen Hohlraum besitzen, in welchem sich ein Köder und eine oder mehrere mit Insektenleim beschichtete Klebeflächen befinden.
EP 0 573 559 Bl beschreibt eine aus zwei zusammensteckbaren Halbschalen bestehende Falle, bei welcher der Köder in der oberen Schale, die Einflugöffhungen an den Seitenwänden der oberen Schale und die Klebefläche auf der Oberseite der unteren Schale angebracht ist. Diese Bauform wird auch in abgewandelter Ausfiihrung in EP 0 356 656 Al beschrieben. Die in EP 0 354 875 Bl beschriebene Deltafalle verwendet drei dreieckfÖrmig angeordnete Begrenzungsflächen, wobei der Insektenleim auf der Bodenfläche angebracht ist. DE 27 33 033 Al beschreibt eine Falle mit einem Abzug in der Deckfläche, der eine zwangsweise Luftströmung ermöglicht, die einen verdampften Anteil eines Vorrates an Lockmittel enthält. Unterhalb des Abzugs befindet sich eine innere Hülse mit einer klebrigen Substanz, welche die angezogenen Insekten fangt.
Das der Erfindung zu Grunde liegende Problem ist das zu bestimmten Jahreszeiten sehr starke Auftreten von Frucht- oder Essigfliegen. Besonders wenn das Angebot an Obst groß ist, nehmen auch diese Fliegen explosionsartig zu und stellen zumindest im Küchen- oder Wohnbereich eine nicht zu übersehende Belästigung oder sogar hygienische Beeinträchtigung dar. Aufgabe der Erfindung ist die gezielte Beseitigung dieser Insekten durch eine Falle, die besonders an die Eigenschaften und das Flugverhalten der Frucht- oder Essigfliegen angepasst ist und deren Herstellung und Handhabung einen möglichst geringen Aufwand an Material und Arbeit erfordert. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Klebefläche nicht am Boden, sondern an der Decke der Falle angebracht wird, wo sie sehr leicht durch eine neue ersetzt werden kann, wenn die alte mit gefangenen Insekten bedeckt ist. Der Seitenteil der Falle wird von einer nach oben und unten offenen Seitenwandeinheit gebildet, die am unteren Rand mindestens eine Einflugöffhung von 1 mm bis 3 mm Höhe und mindestens 10 mm Breite hat. Als Köder dient Obst, beispielsweise Weintrauben, oder Abfälle von Obst, die keine zusätzlichen Kosten verursachen, Fruchtsaft oder andere für Frucht- oder Essigfliegen bekannte Lockmittel, die in einer kleinen Schale am Boden der Falle leicht austauschbar aufgestellt werden. Der sehr feine Geruchssinn der Fruchtoder Essigfliegen genügt, um sie ohne zwangsweise Luftströmung in das Innere zu locken. Die Lockwirkung kann durch Beheizung der Bodenplatte noch gesteigert werden. Die geringen Abmessungen der Einflugöffhung sorgen dafür, dass in der Falle befindliche Insekten diese nicht sofort wieder verlassen. Die natürliche Tendenz der Fliegen, aufwärts zu fliegen bewirkt dann, dass fast alle eingedrungenen Insekten im Laufe der Zeit an der Deckplatte gefangen werden. Dies kann durch Beleuchtung von oben oder Aufstellen der Falle unter Sonnenlicht zusätzlich unterstützt werden.
Fig. 1 zeigt eine typische Ausführungsform der Erfindung zum Aufstellen auf einer ebenen Auflagefläche, die zugleich als Bodenplatte 6 dient. Sie besteht aus der Seitenwandeinheit 1 mit der Einflugöffhung 7, dem Flansch 3, auf den die Deckplatte 4 geklebt ist, deren belehnte Fläche 2 nach unten weist und die mit einer unbeleimten Griffleiste 5 versehen ist sowie dem Lockstoffbehälter 8. Der Insektenleim dient sowohl zum Fangen der Insekten als auch zum Herstellen einer leicht lösbaren jedoch ausreichend stabilen Verbindung von Deckplatte und Seitenwandeinheit.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform zum Aufhängen, bei der die Seitenwandeinheit und die Bodenplatte fest verbunden sind und die mittels der Aufhängung 9 an der Decke aufzuhängen ist.
Der Vorteil dieser Erfindung besteht darin, dass sowohl der Köder als auch die Fangvorrichtung jederzeit ohne großen Arbeitsaufwand unabhängig voneinander erneuert werden können und dass als Fangvorrichtung eine handelsübliche Gelbtafel geeigneter Größe sehr kostengünstig einsetzbar ist. Als Köder sind sogar Obstabfälle zum Nulltarif verwendbar. Der Bedienungsaufwand beschränkt sich auf das Aufstellen der Falle und das gelegentliche Erneuem von Lockstoff und Deckplatte.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Fangen und Vernichten von Frucht- oder Essigfliegen, dadurch gekennzeichnet dass sie aus einem allseitig geschlossenen Raum von beliebiger Größe besteht, der begrenzt wird wie folgt:
auf der Unterseite durch eine ebene Auflagefläche (6), die Teil der Vorrichtung sein kann aber nicht muss, an den Seiten durch eine Seitenwandeinheit (1) von beliebiger, den Hohlraum allseitig umschließenden Form aus starrem, vorzugsweise durchsichtigem oder durchscheinendem Material, die am unteren Rand mindestens eine Einflugöffnung (7) von 1 mm bis 3 mm Höhe und mindestens 10 mm Breite hat, wobei die Seitenwandeinheit (1) fest mit der Auflagefläche (6) verbunden sein kann aber nicht muss und an der Decke durch eine klebstoffbeschichtete Platte (4), deren Klebeseite (2) nach innen weist und die abnehmbar auf die Seitenwandeinheit gelegt ist, dort durch die Klebewirkung gehalten wird und den Raum oben somit lückenlos abschließt, wobei der Insektenleim sowohl zum Fangen der Insekten als auch zum Herstellen einer leicht lösbaren jedoch ausreichend stabilen Verbindung von Deckplatte (4) und Seitenwandeinheit (1) dient,
und dass sich am Boden des Raumes ein offener Lockstoffbehälter (8), beispielsweise eine kleine Porzellanschale für einen Lockstoff bestehend aus Obst oder Abfällen von Obst oder Fruchtsaft oder anderen für Frucht- oder Essigfliegen bekannten Lockmitteln befindet.
auf der Unterseite durch eine ebene Auflagefläche (6), die Teil der Vorrichtung sein kann aber nicht muss, an den Seiten durch eine Seitenwandeinheit (1) von beliebiger, den Hohlraum allseitig umschließenden Form aus starrem, vorzugsweise durchsichtigem oder durchscheinendem Material, die am unteren Rand mindestens eine Einflugöffnung (7) von 1 mm bis 3 mm Höhe und mindestens 10 mm Breite hat, wobei die Seitenwandeinheit (1) fest mit der Auflagefläche (6) verbunden sein kann aber nicht muss und an der Decke durch eine klebstoffbeschichtete Platte (4), deren Klebeseite (2) nach innen weist und die abnehmbar auf die Seitenwandeinheit gelegt ist, dort durch die Klebewirkung gehalten wird und den Raum oben somit lückenlos abschließt, wobei der Insektenleim sowohl zum Fangen der Insekten als auch zum Herstellen einer leicht lösbaren jedoch ausreichend stabilen Verbindung von Deckplatte (4) und Seitenwandeinheit (1) dient,
und dass sich am Boden des Raumes ein offener Lockstoffbehälter (8), beispielsweise eine kleine Porzellanschale für einen Lockstoff bestehend aus Obst oder Abfällen von Obst oder Fruchtsaft oder anderen für Frucht- oder Essigfliegen bekannten Lockmitteln befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet dass die Bodenplatte (6) mit einer elektrischen Heizung von geringer Leistung versehen ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2 dadurch gekennzeichnet dass die Seitenwandeinheit (1) keine Einflugöffnung (7) besitzt, sondern dass diese durch ein oder mehrere zwischen Seitenwandeinheit (1) und Bodenplatte (6) angebrachte Abstandsstücke von 1 bis 3 mm Höhe und 5 bis 10 mm Durchmesser erzeugt wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet dass die Seitenwandeinheit oben einen horizontalen, umlaufenden oder an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten angeordneten Flansch (3) zum Anbringen der Deckplatte (4) besitzt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet dass die Deckplatte (4) aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material besteht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet dass als Deckplatte (4) eine handelsübliche ein- oder zweiseitig beleimte Gelbtafel mit abziehbarem Schutzpapier von geeigneter Größe und Form verwendet wird.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet dass die Deckplatte (4) mindestens an einer Stelle eine über die Seitenwandeinheit (1) hinausragende leimfreie Griffleiste (5) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7 dadurch gekennzeichnet dass Bodenplatte (6) und Seitenwandeinheit (1) fest verbunden sind und die Seitenwandeinheit mit Halterungen für eine Aufhängung (9), die auch Teil der Vorrichtung sein kann, versehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet dass oberhalb der Deckplatte (4) eine kleine Lampe angebracht ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20100380U DE20100380U1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Frucht- oder Essigfliegenfalle |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE20100380U DE20100380U1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Frucht- oder Essigfliegenfalle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20100380U1 true DE20100380U1 (de) | 2001-03-29 |
Family
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Family Applications (1)
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| DE20100380U Expired - Lifetime DE20100380U1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Frucht- oder Essigfliegenfalle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20100380U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN105104323A (zh) * | 2015-05-11 | 2015-12-02 | 陈津 | 一种灭蚊的方法及简易捕蚊器具 |
-
2001
- 2001-01-10 DE DE20100380U patent/DE20100380U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN105104323A (zh) * | 2015-05-11 | 2015-12-02 | 陈津 | 一种灭蚊的方法及简易捕蚊器具 |
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