DE202015006964U1 - Insektenfalle - Google Patents
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-
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Abstract
Insektenfalle bestehend mindestens aus einem durch eine Hülle (1) gehausten Raum mit mindestens einer Zugangsöffnung (2) in den Raum und mit mindestens einem in dem gehausten Raum angeordneten oder anzuordnenden Lockstoff (9) für Insekten, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Hülle (1) des gehausten Raumes oder bei einer mehrschichtigen oder teilweise mehrschichtigen Hülle (1) mindestens eine Schicht oder Teilschicht aus einem oder mehreren kombinierten Rohstoffen hergestellt ist oder besteht, die biologisch abbaubar sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Insektenfalle, insbesondere eine Wespenfalle.
- Wespenfallen sind bekannt. So wird in der
ein Blechbehälter beschrieben, dessen Deckel mit einem Sieb versehen ist und der abwärts gerichtete sich nach unten verjüngende Fanglöcher aufweist, so dass die Wespen in den Behälter gelangen können aber nicht wieder heraus. Ein Lockmittel dient dazu, die Wespen anzulocken. In derCH 42984 A DE 10 2005 054 363 B3 wird eine Wespenfalle beschrieben mit einer Köderabteilung, eine hiermit über einen Bajonettverschluss verbundenen Wespenfangabteilung und einer im Bereich eines Wespenfangabteilungsoberteiles befindlichen Wespenfalleneinflugöffnung. - Die Wespenfalle nach
DE 299 11 481 U1 weist zwei Einflugöffnungen auf. - Neben dem o. g. Blechbehälter sind auch Wespenfallen aus einem Kunststoff vorgeschlagen worden (
DE 295 11 836 U1 ,DE 79 15 261 U1 ). - Während bei den meisten Wespenfallen die gefangenen Wespen ertrinken, wird in der
DE 202 11 201 U1 ein Metall- oder Kunststoffgehäuse vorgeschlagen, in dem ein wechselbarer Leimträger angeordnet ist. - Die Wespenfallen nach dem Stand der Technik zeichnen sich dadurch aus, dass sie von stabiler Bauart sind und mehrfach nutzbar sind. Angesichts der Benutzung nur in einem begrenzten Jahresabschnitt, sind diese zu aufwendig und verlangen zusätzlich Lagerkapazität im Nichtbenutzungszeitraum.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Insektenfalle, speziell eine Wespenfalle, vorzuschlagen, die nur einen begrenzten Zeitraum verwendbar, kostengünstig herstellbar und umweltfreundlich entsorgbar ist.
- Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Bei einer Insektenfalle bestehend mindestens aus einem durch eine Hülle gehausten Raum mit mindestens einer Zugangsöffnung in den Raum und mit mindestens einem in dem gehausten Raum angeordneten oder anzuordnenden Lockstoff für Insekten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass mindestens die Hülle des gehausten Raumes oder bei einer mehrschichtigen oder teilweise mehrschichtigen Hülle mindestens eine Schicht oder Teilschicht aus einem oder mehreren kombinierten Rohstoffen hergestellt ist oder besteht, die biologisch abbaubar sind.
- Bevorzugt sind die Rohstoffe der Hülle nachwachsende Rohstoffe. Die Insektenfalle lässt sich so umweltfreundlicher nach der saisonalen Benutzung entsorgen.
- Die Hülle oder die mindestens eine Schicht ist bei einer bevorzugten Ausführung aus Papier oder Pappe hergestellt oder besteht daraus.
- Die weitere Schicht oder Teilschicht der Hülle kann auch aus Kunststoff oder Metall bestehen. Diese weitere Schicht oder Teilschicht aus Kunststoff oder Metall sollte dann lösbar mit der oder den anderen Schichten der Hülle verbunden sein, um getrennt entsorgt werden zu können.
- Die Hülle weist bei einer bevorzugten Ausführung innen mindestens eine klebende Fläche auf, die in den Raum zeigt, so dass Insekten daran festkleben können.
- Von Vorteil ist es, wenn die Hülle des gehausten Raumes aus auffaltbaren, herausziehbaren und/oder entfaltbaren Hüllenabschnitten besteht. Auf diese Weise wird das Transportvolumen auf ein Minimum beschränkt. Die Hüllenabschnitte könne zieharmonikaartig verbunden sein und im entfalteten Zustand einen zylinderförmigen, quaderförmigen oder kugelförmigen Mantel aufweisen, um die gängigsten Formen zu benennen.
- Eine weitere Ausführung der Insektenfalle sieht vor, dass zwei oder mehr Zugangsöffnungen vorhanden sind, wobei zwei Zugangsöffnungen durch ein an den Seiten offenes Rohr innerhalb der Hülle miteinander verbunden sind, wobei das Rohr eine oder mehrere Zugangsöffnungen in den gehausten Raum aufweist.
- Ferner ist eine Ausführung vorgesehen, bei der die mindestens eine Zugangsöffnung tüllenartig ausgebildet ist mit sich in den Raum hinein verjüngendem Querschnitt.
- Sowohl das Rohr als auch die Tülle oder die Tüllen können in die Hülle von außen einsteckbar angeordnet sein. Das ist besonders von Vorteil, wenn die Hülle aus auffaltbaren, herausziehbaren und/oder entfaltbaren Hüllenabschnitten besteht.
- Neben auf dem Boden angeordneten Lockstoff können auch oder nur außen auf dem Rohr oder der oder den Tüllen innerhalb des gehausten Raumes Lockstoffe angeordnet sein oder angeordnet werden.
- Als Lockstoff oder Lockstoffe können Flüssigkeit und/oder Feststoff und/oder Gel eingesetzt werden.
- Weist die Hülle eine zusätzliche verschließbare Öffnung in das Innere des gehausten Raumes auf, lassen sich der oder die Lockstoffe bequem einbringen. Die Zugangsöffnung kann durch eine Klappe, einen Schraubverschluss, einen Steckverschluss, einen Schieber, einen Klebepunkt oder einen Siegel/-streifen auf einfache Weise verschließbar sein.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass außen auf dem Rohr oder der oder den Tüllen innerhalb des gehausten Raumes ein klebendes Mittel angeordnet ist oder anzuordnen ist.
- Weiter ist es von Vorteil, wenn die Hülle ein Sichtfenster in das Innere des gehausten Raumes aufweist. Dies kann gleichzeitig die verschließbare Öffnung in das Innere des gehausten Raumes sein.
- Als vorteilhaft hat es sich auch erwiesen, wenn die Hülle mindestens eine zusätzliche Belüftungsöffnung für den gehausten Raum aufweist.
- Zur Handhabung der Insektenfalle weist diese bevorzugt einen Tragebügel und/oder Aufhängebügel auf.
- Die Erfindung soll an Ausführungsbeispielen erläutert werden. Es zeigen:
-
1 eine Insektenfalle mit einem Rohr als Zugangsöffnung und -
2 eine faltbare Insektenfalle mit einer Tülle als Zugangsöffnung. - Die in den
1 und2 dargestellten quaderförmigen Insektenfallen, hier Wespenfallen, bestehen aus einem durch eine Hülle1 gehausten quaderförmigen Raum mit mindestens einer Zugangsöffnung in das Innere des gehausten Raumes und einem Sichtfenster, das hier jeweils eine weitere Öffnung6 verschließt, über die bevorzugt ein Lockstoff9 in den gehausten Raum einbringbar ist. - Die Hülle
1 des gehausten Raumes besteht aus biologisch abbaubaren Rohstoffen, hier Papier bzw. Pappe, somit auch nachwachsende Rohstoffe. - Soll als Lockstoff
9 eine Flüssigkeit eingesetzt werden, wird eine Bodenwanne z. B. mit einer Metall- oder Kunststofffolie gebildet oder die Bodenwanne ist als ein Einsatz aus Metall oder Kunststoff ausgeführt. Die Folie bzw. der Einsatz sind bevorzugt entfernbar angeordnet, so dass die biologische Abbaubarkeit nicht infragegestellt ist. Bei der Kunststofffolie oder dem Kunststoffeinsatz kann es sich ebenfalls um biologisch abbaubare Materialien handeln. - Beide Wespenfallen weisen einen Tragbügel
7 auf, mit dem die Wespenfallen aufhängbar sind. - Nicht dargestellt sind in der Hülle
1 innen angeordnete Klebestreifen, die in den Raum weisen und an denen Wespen festkleben können. - Die Wespenfalle gemäß
1 weist eine starre Hülle1 mit zwei Zugangsöffnungen2 auf, die durch ein Rohr3 gebildet sind, das den gehausten Raum durchdringt. - Das Rohr
3 weist im gehausten Raum wiederum mehrere Zugangsöffnungen4 auf, durch die die Wespen in das Innere des gehausten Raumes gelangen. - Das Rohr
3 ist in die gegenüberliegenden Seitenwände eingeklebt oder kann auch einsteckbar sein. Letzteres ist dann von Vorteil, wenn die Hülle1 z. B. aus zieharmonikaartig zusammenfaltbaren Hüllenabschnitten8 besteht. - Eine derartige Ausführung mit entfalteten Hüllenabschnitte
8 ist in2 dargestellt, wobei hier eine einsteckbare Tülle5 die mindestens eine Zugangsöffnung2 bildet. Die Tülle5 weist bevorzugt einen sich nach innen in den gehausten Raum verjüngenden Querschnitt auf. Der Vorteil von derartig entfaltbaren Wespenfallen besteht darin, dass sie sowohl zum Verkauf platzsparend transportierbar und ebenso aufbewahrbar sind. - Weiter wird gezeigt, dass sowohl auf dem Rohr
3 als auch auf der Tülle5 außen und jeweils innen im gehausten Raum Lockstoff9 angeordnet ist. Möglich ist es auch, die Tülle5 bzw. das Rohr3 außen und jeweils innen im gehausten Raum mit einem Klebemittel zu versehen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Hülle
- 2
- Zugangsöffnung
- 3
- Rohr
- 4
- Zugangsöffnung Rohr
- 5
- Tülle
- 6
- Verschließbare Öffnung
- 7
- Tragebügel
- 8
- Hüllenabschnitte
- 9
- Lockstoff
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- CH 42984 A [0002]
- DE 102005054363 B3 [0002]
- DE 29911481 U1 [0003]
- DE 29511836 U1 [0004]
- DE 7915261 U1 [0004]
- DE 20211201 U1 [0005]
Claims (17)
- Insektenfalle bestehend mindestens aus einem durch eine Hülle (
1 ) gehausten Raum mit mindestens einer Zugangsöffnung (2 ) in den Raum und mit mindestens einem in dem gehausten Raum angeordneten oder anzuordnenden Lockstoff (9 ) für Insekten, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Hülle (1 ) des gehausten Raumes oder bei einer mehrschichtigen oder teilweise mehrschichtigen Hülle (1 ) mindestens eine Schicht oder Teilschicht aus einem oder mehreren kombinierten Rohstoffen hergestellt ist oder besteht, die biologisch abbaubar sind. - Insektenfalle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohstoffe nachwachsende Rohstoffe sind.
- Insektenfalle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) oder die mindestens eine Schicht aus Papier oder Pappe hergestellt ist oder besteht. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht oder Teilschicht der Hülle (
1 ) aus Kunststoff oder Metall besteht. - Insektenfalle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht oder Teilschicht aus Kunststoff oder Metall lösbar mit der oder den anderen Schichten der Hülle (
1 ) verbunden ist. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) innen mindestens eine klebende Fläche aufweist, die in den Raum zeigt. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) des gehausten Raumes aus auffaltbaren, herausziehbaren und/oder entfaltbaren Hüllenabschnitten (8 ) besteht. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Zugangsöffnungen (
2 ) vorhanden sind, wobei zwei Zugangsöffnungen (2 ) durch ein an den Seiten offenes Rohr (3 ) innerhalb der Hülle miteinander verbunden sind, wobei das Rohr (3 ) eine oder mehrere Zugangsöffnungen (4 ) in den gehausten Raum aufweist. - Insektenfallen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Zugangsöffnung (
2 ) tüllenartig ausgebildet ist mit sich in den Raum hinein verjüngendem Querschnitt. - Insektenfalle nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (
3 ) oder die Tülle (5 ) in die Hülle von außen einsteckbar angeordnet sind. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass außen auf dem Rohr (
3 ) oder der Tülle (5 ) innerhalb des gehausten Raumes der mindestens eine Lockstoff (9 ) angeordnet ist oder anzuordnen ist. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Lockstoff (
9 ) oder Lockstoffe (9 ) Flüssigkeit und/oder Feststoff und/oder Gel eingesetzt sind. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass außen auf dem Rohr (
3 ) oder der Tülle (5 ) innerhalb des gehausten Raumes ein klebendes Mittel angeordnet ist oder anzuordnen ist. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) ein Sichtfenster in das Innere des gehausten Raumes aufweist. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) mindestens eine zusätzliche Belüftungsöffnung für den gehausten Raum aufweist. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) eine zusätzliche verschließbare Öffnung (6 ) in das Innere des gehausten Raumes aufweist. - Insektenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (
1 ) einen Tragebügel und/oder Aufhängebügel aufweist.
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