DE20210075U1 - Schub- oder Druckzylinderschloß - Google Patents
Schub- oder DruckzylinderschloßInfo
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Description
Beschreibung
Gattung
Die Erfindung betrifft ein Schub- oder Druckzylinderschloß, insbesondere zur Verwendung im Zusammenhang mit aufliegenden, schwenkbaren Türen an Schränken und Behältnissen, wobei den Türen ein umlaufender Rahmen aus Profilrohren zugeordnet ist, mit einem Schloßgehäuse und einem darin über einen Flachschlüssel hubbeweglichen und um einen begrenzten Drehwinkel drehbaren Zylinderkern.
Nachteilig beim Stand der Technik ist, daß zum Beispiel bei Glasflügeltüren mit umlaufenden, aufliegenden Rahmen aus Aluminiumprofilrohren oder dergleichen die Glastüren mit Durchbrechungen versehen werden müssen, um einerseits Scharniere, andererseits ein Hebelzylinderschloß zu montieren. Das Verriegelungselement wirkt mit Beschlägen zusammen, die an einer Wand des
betreffenden Schrankes oder Behältnisses befestigt sind, wodurch sich nicht nur ein unschönes Äußeres ergibt, sondern auch die Gefahr von Verletzungen besteht, da diese Beschläge in den Raum hervorragen. Wegen der geringen Querabmessungen der umlaufenden Profilrohrrahmen besteht auch grundsätzlich keine Möglichkeit, diese Nachteile am Stand der Technik abzustellen.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einem Schub- oder Druckzylinderschloß der vorausgesetzten Gattung auch an Glastüren lästige und unschöne Durchbrechungen sowie Beschlagteile als Widerlager zu vermeiden und auch bei schmalen, aufliegenden, zum Beispiel aus Aluminiumprofilrohren bestehenden Türrahmen, ein sicheres und verletzungsfreies Anordnen von Zylinderschlössern zu ermöglichen.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
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Bei der Erfindung wird in einfacher Weise das Schließblech in einer Ausnehmung einer Wand des zu verschließenden Schrankes oder Behältnisses angeordnet, während das Schloßgehäuse auf der gegenüberliegenden Seite in einer Aussparung des aufliegenden Profilrohrrahmens angeordnet wird. Dies ist deshalb unter anderem möglich, weil bei der Erfindung der Zylinderkern an seinem inneren, dem Schließblech zugekehrten Endabschnitt mit einer Durchmesserveränderung versehen ist, die einerseits ein sicheres Verriegeln des Schub- oder Druckzylinderschlosses über einen Endabschnitt seines Zylinderkerns in dem Schließblech ermöglicht, es andererseits aber auch gestattet, diese Durchmesserveränderung wiederum außer Eingriff von dem Schließblech zu bringen, ohne daß beim Schwenken von Türen wegen z. B. eines kleinen Schwenkradius ein Anschlagen des Zylinderkerns an dem Widerlager möglich ist. Auf diese Weise ergibt sich eine außerordentlich raumsparende Unterbringung des Schub- oder Druckzylinderschlosses mit seinem Zylindergehäuse, dem Zylinderkern und dem Schließblech in den miteinander korrespondierenden, rahmenartigen Teilen der Profilrohre der Tür einerseits und der Wandung des zu verschließenden Schrankes bzw. des Behältnisses andererseits.
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In den Schutzansprüchen 2 bis 8 sind weitere erfinderische Ausgestaltungen beschrieben.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 2 wird die Durchmesserveränderung am inneren Endabschnitt des Zylinderkerns dadurch erreicht, daß der Zylinderkern auf einem gewissen Längenabschnitt mit einer tangentialen und somit orthogonal zur Längsachse des Zylinderkerns verlaufenden ebenen Anfasung bzw. Fläche versehen ist, die in Entriegelungsstellung an dem im Schließblech angeordneten Widerlager vorbeizuschwenken vermag, so daß sich die Tür öffnen kann, andererseits aber bei einer Drehung des Zylinderkerns um 90° ein an dem hier vorgesehenen Zylinderkernendabschnitt vorgesehenes Verriegelungsteil mit dem Widerlager des Schließbleches in verriegelnden Kontakt zu bringen ist, wonach die Tür verschlossen wird. Dieses Verriegeln geschieht z. B. dadurch, daß auf den Flachschlüssel in axialer Richtung ein Druck ausgeübt wird, um den Zylinderkern in seiner axialen Längsrichtung hubbeweglich zu verschieben und anschließend um 90° in Verriegelungsstellung zu drehen. Beim Entriegelungsvorgang geschieht zunächst die Drehung über den Flachschlüssel in entgegengesetzter Richtung um 90°, woraufhin der Zylinderkern eine nach außen gerichtete Hubbewegung durchführt, woraufhin sich dann die aufliegende Tür öffnen läßt.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform beschreibt Schutzanspruch 3. Bei dieser ist das Widerlager als quer zur Längsachse in einer Bohrung des Schließbleches angeordneter Kerbstift oder dergleichen ausgebildet, an der in Entriegelungsstellung die tangentiale Anfasung des Zylinderkerns sich vorbeizubewegen vermag, während in Verriegelungsstellung, mithin nach einer axialen Hubbewegung und Drehung des Zylinderkerns um 90° das Verriegelungsteil des Zylinderkerns zusammenwirkt und dadurch den Zylinderkern verriegelt, wodurch sich die Tür nicht mehr offenschwenken läßt.
Gemäß Schutzanspruch 4 besteht die Bohrung des Schließbleches, in die der Zylinderkern hubbeweglich einzutauchen vermag, aus zwei Bohrungslängenabschnitten unterschiedlichen Durchmessers, wobei die Bohrung mit dem größeren Durchmesser und dem Widerlager nach außen, dem Zylinderkern zugekehrten Endabschnitt angeordnet ist, während der Längenabschnitt mit dem im Durchmesser verringerten Durchmesser sich daran nach innen anschließt. Unterhalb dieser mit zwei Längenabschnitten ausgerüsteten Bohrung des Schließbleches ist eine Durchgangsbohrung angeordnet, durch die eine Befestigungsschraube eingreift, durch die das Schließblech mit einer Schraube in einer Wand der Tür oder des Behältnisses angeordnet ist.
Das bevorzugt oval oder rechteckförmig mit angerundeten gegenüberliegenden Schmalseiten ausgebildete Schließblech ist bevorzugt in einer formmäßig angepaßten Aussparung einer Wand der Tür oder des Behältnisses angeordnet und schließt mit der äußeren Seite ebenflächig mit dieser Wand ab.
Schutzansprüche 5 bis 8 beschreiben weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch - beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 ein Schubzylinderschloß in Explosionsdarstellung, wobei der Zylinderkern in Offenstellung durch einen Flachschlüssel geschlossen und der Zylinderkern eine Hubbewegung vom Schließblech weg durchgeführt hat;
Fig. 2 das aus Fig. 1 ersichtliche Schubzylinderschloß in einer Stellung, bei der der Zylinderkern über den Flachschlüssel einen Hub in Richtung auf das Schließblech durchgeführt hat, gleichfalls in Offenstellung;
Fig. 3 das aus den Fig. 1 und 2 ersichtliche Schubzylinderschloß mit in Richtung auf das Schließblech vorgeschobenem und in Verriegelungsstellung gedrehtem Zylinderkern;
Fig. 4 das aus Fig. 3 ersichtliche Schubzylinderschloß im zusammengefügten Zustand (ohne Tür oder Behältnis), in Verriegelungsstellung;
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Zylinderkern mit einem Querschnitt durch das Schließblech in Offenstellung und
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Zylinderkern im Querschnitt im geschlossenen Zustand.
Das Schubzylinderschloß ist in der Zeichnung insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Es besteht im wesentlichen aus einem Schließblech 2, einem Schloßgehäuse 3 mit einer nicht näher bezeichneten Durchgangsbohrung, in der ein Zylinderkern 4 um seine Längsachse 5 bei der dargestellten Ausführungsform in Richtung A bzw. B um einen Drehwinkel von 90°, begrenzt durch einen nicht näher bezeichneten Anschlag durch einen Flachschlüssel 6 drehbeweglich angeordnet ist. Der Flachschlüssel 6 ist bei der dargestellten Ausführungsform als
Längsrippenprofilflachschlüssel ausgebildet, der in einen Schlüsselkanal 7 einsteckbar ist. Das dargestellte Schubzylinderschloß ist mit Schließzwang ausgestattet.
Das Schließblech 2 und das Schloßgehäuse 3 sind an ihrer Außenseite gleich geformt und auf gegenüberliegenden Seiten 8 und 9 durch parallel zur Längsachse 5 sowie parallel zueinander verlaufenden, ebenen Flächen begrenzt, die Seitenlinien eines Rechteckes bilden der äußeren Querschnittsumgrenzung des Schloßgehäuses 3. Die Seiten 8 und 9 sind an gegenüberliegenden Seiten durch Radien an den Schmalseiten des gedachten Rechteckes verbunden, so daß sich hier kreisbogenförmige nach außen gekrümmte, konvexe Wände 10, 11 ergeben. Dadurch erhält das Schloßgehäuse 3 im Querschnitt eine ovalähnliche oder elliptisch-ähnliche Grundgestalt.
Auch das Schließblech 2 ist ebenso wie das Schloßgehäuse 3 auf gegenüberliegenden Seiten durch parallel zueinander und parallel zur Längsachse 5 verlaufenden Seiten 12 bzw. 13 begrenzt, von denen in der Zeichnung lediglich die Seite 12 zu erkennen ist. Die gegenüberliegende Seite 13 ist ebenso ausgestaltet. Die Seiten 12 und 13 sind gleich groß und verlaufen in gleichen sie begrenzenden parallelen Ebenen mit den Seiten 8 und 9. Auf diese Weise ist es möglich, das Schloßgehäuse 3 und das Schließblech 2 aus einem Strangprofil, z. B. aus Aluminium, oder aus Messing, oder aus Zinkdruckguß, zu fertigen. Das Schub- oder
Druckzylinderschloß kann entweder mit Stiftzuhaltungen oder mit Plättchenzuhaltungen ausgerüstet sein. Die axiale Länge L des Schließbleches 2 ist bei der dargestellten Ausführungsform geringer als die in dieser Richtung gemessene, nicht näher bezeichnete axiale Länge des Schloßgehäuses 3, kann aber auch im Bedarfsfalle hiervon abweichend ausgestaltet sein.
Das Schließblech 2 ist in einer Seitenwand eines Türrahmens oder eines sonstigen Behältnisses (nicht dargestellt) angeordnet. Zu diesem Zweck ist die betreffende Seitenwand mit einer entsprechenden Aussparung, die z. B. durch Fräsen, hergestellt ist, versehen, in die dann das Schließblech 2 konturengenau, mithin formschlüssig, angeordnet ist, derart, daß die vordere Stirnseite 14 bündig mit der hier vorgesehenen, nicht dargestellten Außenfläche des betreffenden Türrahmens, des Behältnisses oder dergleichen, abschließt.
Das Schließblech 2 ist somit kein blechförmiger, sondern an sich eher ein relativ massiver Körper, der in Richtung der Längsachse 5 mit einer Durchgangsbohrung versehen ist, die aus zwei Längenabschnitten 15 und 16 besteht. In der Zeichnungsebene gesehen oberhalb dieser Durchgangsbohrung 15 und 16 ist eine weitere Durchgangsbohrung 17 mit Ansenkung für eine Schraube mit Senkkopf vorgesehen. Durch die Durchgangsbohrung 17 greift eine nicht dargestellte Befestigungsschraube hindurch, mittels derer das Schließblech 2 innerhalb der aufnehmenden Aussparung des betreffenden Türrahmens oder dergleichen zu
befestigen ist. In Schließstellung der nicht dargestellten aufliegenden Tür mit einem aufliegenden Profilrahmen liegt somit die dem Schließblech 2 zugekehrte Stirnseite des Schloßgehäuses 3 vorzugsweise bündig an der gegenüberliegenden Stirnseite 14 des Schließbleches 2 an.
Die Drehbewegung des Zylinderkerns 4 des Schubzylinderschlosses 1 kann durch eine Madenschraube oder dergleichen begrenzt sein, die in eine orthogonal zur Längsachse 5 des Zylinderkerns 4 gerichtete Bohrung einschraubbar ist (nicht dargestellt). Der Kopf dieser Madenschraube kann in eine nicht dargestellte, parallel zur Längsachse 5 gerichteten Längsnut des Schloßgehäuses 3 eintauchen und dadurch den gegen die Rückstellkraft eines Druckfederelementes (nicht dargestellt) belasteten Zylinderkerns 4 in Richtung X hubbeweglich verschoben werden, bis der Kopf der Madenschraube im Tiefsten der Nut anschlägt. Bei einer Hubbewegung in Richtung Y, also in Richtung auf das Schließblech 2 zu, läßt sich über den Flachschlüssel 6 der Zylinderkern 4 in Richtung A bzw. B drehen, und zwar so weit, bis er gegen eine in Drehrichtung hervorragende Anschlagschulter (nicht dargestellt) nach 90° anschlägt und dadurch den Drehwinkel des Zylinderkerns 4 begrenzt.
Der Zylinderkern 4 ist neben dem Kopf der Madenschraube mit einer in Umfangsrichtung umlaufenden Ringnut 18 versehen, an die sich eine ebene, tangential zum Zylinderkern 4 verlaufende Fläche 19 anschließt, die so bemessen ist, daß
die dadurch geschaffene Durchmesserverringerung es erlaubt, daß nach einer Schließbewegung mittels des Flachschlüssels 6 in Offenstellung sich der Zylinderkern 4 aus den Längenabschnitten 15, 16 der Durchgangsbohrung des Schließbleches 2 herausbewegen läßt. Wird dagegen über den Flachschlüssel 6 ein Druck in Richtung Y auf den Zylinderkern 4 ausgeübt, taucht dieser in die Längenabschnitte 15 und 16 ein, wobei die Fläche 19 an einem Widerlager 20 in dem Längenabschnitt 15 mit geringem Spiel vorbeigleitet. Daraufhin kann der Zylinderkern 4 über den Flachschlüssel 6 in Richtung B gedreht werden, wodurch die Ringnut 18 in das Widerlager 20 eingreift. Dieses Widerlager 20 wird bei der dargestellten Ausführungsform durch einen orthogonal zur Längsachse 5 verlaufenden Kerbstift gebildet, der durch eine Bohrung des Schließbleches 2 hindurchgeschlagen wird, dessen Längsachse parallel zu den Seiten 12 bzw. 13 des Schließbleches 2 verläuft. Statt dessen kann auch ein anderes Widerlager 20, z. B. durch eine einstückige Schulter oder dergleichen des Schließbleches 2, gebildet werden.
Wie man erkennt, besitzen das Schließblech 2 und das Gehäuse 3 nur geringe äußere Abmessungen, die sich kostengünstig aus einem Profilkörper durch Trennen herstellen lassen, wobei sich das Schließblech 2 auch in dünnen Wänden von Vitrinen, Küchenschränken oder dergleichen, unterbringen läßt. Das Gleiche gilt für das Schloßgehäuse 3, das ebenfalls in dünnen Aluminiumprofilrahmen anzuordnen ist. Dadurch ergibt sich ein geschlossenes, kompaktes Äußeres mit wenig
Raumbedarf. Störende Vorsprünge sind nicht mehr vorhanden, die zu Verletzungen führen könnten.
Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
1 Schub- oder Druckzylinderschloß
2 Schließblech
3 Schloßgehäuse
4 Zylinderkern
5 Längsachse
6 Flachschlüssel, Längsrippenprofilflachschlüssel, Wendeschlüssel
7 Schlüsselkanal
8 Seite, Rechteckseite 9
10 Wand, konvexe, Schmalseite eines gedachten Rechtecks
14 Stirnseite, vordere, des Schließbleches
15 Längenabschnitt einer Durchgangsbohrung im Schließblech
17 Durchgangsbohrung
18 Ringnut
19 Fläche
20 Widerlager
A Drehrichtung des Zylinderkerns
B Drehrichtung des Zylinderkerns
L axiale Länge des Schließbleches
X Hubrichtung des Zylinderkerns 4 in Öffnungsrichtung
Y Hubrichtung des Zylinderkerns 4 in Richtung auf das Schließblech
Claims (8)
1. Schub- oder Druckzylinderschloß (1), insbesondere zur Verwendung im Zusammenhang mit aufliegenden, schwenkbaren Türen an Schränken und Behältnissen, wobei den Türen ein umlaufender Rahmen aus Profilrohren oder dergleichen zugeordnet ist, mit einem Schloßgehäuse (3) und einem darin über einen Flachschlüssel (6) und um einen begrenzten Drehwinkel drehbaren Zylinderkern (4), der gegebenenfalls gegen die Rückstellkraft eines Druckfederelementes hubbeweglich ist, wobei sowohl das Schloßgehäuse (3) als auch das Schließblech (2) an ihren Außenseiten entsprechend dem aufliegenden Rahmen bzw. den Wänden der Tür angepaßt, z. B. ovalähnlich oder ellipsenähnlich, gestaltet sind, und der Zylinderkern (4) an seinem dem Schließblech (2) zugekehrten Ende einen Längenabschnitt aufweist, der an seinem Umfang wenigstens eine Durchmesserveränderung besitzt, die in Offenstellung des Zylinderkerns (4) sich an einem in einer Bohrung (15, 16) des Schließbleches (2) angeordneten Widerlager (20) vorbeizubewegen vermag und in Verriegelungsstellung mit einem einen Verriegelungsteil bildenden Umfangsabschnitt mit dem Widerlager (20) verriegelnd zusammenwirkt.
2. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesserveränderung des Zylinderkerns (4) eine tangential angeordnete, orthogonal zur Längsachse (5) des Zylinderkerns (4) verlaufende ebene Anfasung bzw. Fläche (19) aufweist.
3. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (20) durch einen Stift, insbesondere durch eine Kerbstift gebildet ist, dessen Längsachse quer zur Längsachse des Zylinderkerns (4) verläuft.
4. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrung (15, 16) des Schließbleches (2), in der der Zylinderkern (4) mit einem Längenabschnitt hubbeweglich einzutauchen vermag, aus zwei Bohrungslängenabschnitten (15, 16) unterschiedlichen Durchmessers besteht, wobei der Längenabschnitt der Durchgangsbohrung (15) mit dem größeren Durchmesser nach außen, dem Zylinderkern (4) zugekehrten Endabschnitt angeordnet ist und daß das Schließblech (2) von mindestens einer weiteren Durchgangsbohrung (17) zum Anordnen eines Befestigungselementes zur Befestigung des Schließbleches (2) in einer Wand des Behältnisses durchgriffen ist.
5. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungsteil als in Umfangsrichtung sich an die tangentiale Fläche (19) anschließende Ringnut (18) ausgebildet ist, die sich über einen vorzugsweise spitzen Sektorwinkel erstreckt und die das Widerlager (20) verriegelnd umgreift.
6. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließblech (2) und das Schloßgehäuse (3) in mindestens einem zu ihrer jeweiligen Längsachse (5) orthogonal geführten Längenabschnitt gleiche äußere Querschnittsabmessungen aufweisen.
7. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbewegung des Zylinderkerns (4) auf 90° begrenzt ist.
8. Schub- oder Druckzylinderschloß nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schub- oder Druckzylinderschloß (1) mit Schließzwang ausgerüstet ist.
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