DE20210887U1 - Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers an einer Flasche - Google Patents
Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers an einer FlascheInfo
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Description
Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers an einer Flasche
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers an einer Flasche.
Beim Anbieten von in Flaschen abgefüllten Getränken, wie insbesondere Spirituosen, Wein etc., besteht häufig das Bedürfnis, zusammen mit der Flasche dem potentiellen
&iacgr;&ogr; Kunden Informationen über das Getränk in unmittelbarer Nähe der Flasche mitzuteilen. Diese Informationen können sich auf das Getränk selbst oder auch auf eine besonders empfohlene Verwendung des Getränkes beziehen, also z.B. die Empfehlung, dass ein bestimmter Wein besonders gut zu bestimmten Speisen passt. Es kann auch wünschenswert sein, im Geschäft Flaschen des Getränkes direkt in der Nähe
is von Speisen zu positionieren, zu deren Verzehr der Wein besonders empfohlen wird und in diesem Falle auch einen entsprechenden Hinweis direkt nahe den Weinflaschen anzubringen.
Der Stand der Technik kennt für solche besonderen Auszeichnungen und über das Etikett hinausgehenden Zusatzinformationen für Getränke insbesondere aufklappbare Gebilde aus Papier oder Karton, die benachbart zur Flasche positioniert werden.
Hinsichtlich der Positionierung ist aber der Stand der Technik umständlich (z.B. muss der Informationsträger besonders aufgefaltet werden) und auch sperrig insoweit, als er zusätzlich zur Weinflasche daneben besonderen Stellplatz verbraucht. Auch haben die meisten Informationsträger gemäß dem Stand der Technik den Nachteil, dass sie leicht aus ihrer gewünschten Position entfernbar sind, z.B. durch eine unachtsame Bewegung eines Kunden oder auch eines Verkäufers.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hinsichtlich zumindest einiger der oben angesprochenen Nachteile des Stands der Technik Abhilfe zu schaffen und auch insbesondere eine Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers an einer Flasche bereitzustellen, die kostengünstig herstellbar und in einfacher Weise wirksam zu positionieren ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest eine Ausnehmung aufweist, deren Querschnitt etwa dem des Flaschenhalses entspricht, und weiterhin zumindest einen Schlitz zur Aufnahme eines Informationsträgers.
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1G-88 965 18.07.2002
Eine Vorrichtung mit diesen Merkmalen lässt sich in einfacher Weise auf einen Flaschenhals stecken und in den Schlitz kann dann ebenso einfach ein z.B. schildförmiger Informationsträger mit dem gewünschten Aufdruck geschoben werden.
Eine besonders einfache und damit kostengünstige und auch im ästhetischen Eindruck überzeugende Ausgestaltung der Erfindung sieht für die Vorrichtung eine zylinderförmige Struktur vor, derart, dass der Innendurchmesser des Hohlzylinders etwas größer ist als der Außendurchmesser des Flaschenhalses der Flasche, für die die Vorrichtung vorgesehen ist. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung ist also die Vorrichtung bevorzugt ein kreiszylindrisch geformtes Gebilde aus z.B. starkem Papier, Karton oder Kunststoff. Dieses rohrförmige Gebilde kann passgenau auf den Flaschenhals aufgeschoben werden bis es an den Flaschenkörper (also den Bereich, wo sich die Flasche vom Hals zum Aufnahmekörper aufweitet) anstößt. In dieser Lage ragt ein freies Ende des zylindrischen Körpers über das obere Ende des Flaschenhalses hinaus. In diesem über die Flasche hervorstehenden Bereich des zylinderförmigen Körpers ist der genannte Schlitz angeordnet, der so bemessen ist, dass ein z.B. scheiben- oder tafelförmiger Informationsträger in den Schlitz hineingesteckt werden kann, so dass er dort fest gehalten ist.
Der vorstehend beschriebene zylinderförmige Körper kann zusätzlich z.B. an einer Stelle seines Umfanges über zumindest einen Teil seiner Längserstreckung in Longitudinalrichtung aufgeschlitzt sein, so dass der zylinderförmige Körper auf Flaschenhälse unterschiedlichen Durchmesser aufgesteckt werden kann und dabei aufgrund der Eigenelastizität des Materials unter einer gewissen Spannung am Flaschenhals anliegt. Die genannte Spannung braucht nicht besonders groß zu sein, es genügt, dass sie ausreicht, um eine feste Positionierung der Vorrichtung an der Flasche sicherzustellen, auch bei Windzug oder leichten Berührungen durch Kunden.
Auch der Schlitz zur Aufnahme des Informationsträgers (welcher von dem vorstehend abgehandelten Schlitz zur Erzeugung einer Anpassbarkeit an unterschiedliche Flaschenhälse und zur Erzeugung einer Befestigungsspannung zu unterscheiden ist) ist so bemessen, dass der bedruckte Informationsträger passgenau mit Reibschluss in den Schlitz passt und somit dort hinreichend fest gehalten ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich gemäß einer bevorzugten Anwendung auch zur Positionierung von relativ großen schildartigen Informationsträgern mit Abmessungen im Bereich von der Länge einer Flasche bis hin zu einem Mehrfachen
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einer Flaschenlänge. Es können nämlich die erfindungsgemäßen Vorrichtungen auch auf z.B. zwei Flaschen aufgesetzt werden, die unter Abstand stehen und es kann dann ein Informationsträger in die zwei auf die Flaschen aufgesetzten Vorrichtungen gesteckt werden.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung &iacgr;&ogr; näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1 schematisch den oberen Teil einer Flasche mit einer aufgesteckten Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers; und
is Figur 2 schematisch zwei Flaschen mit aufgesteckten Vorrichtungen und einem darin eingeschobenen Informationsträger.
Eine Weinflasche 10 mit einem üblichen Etikett 10a hat einen Flaschenhals 12 mit einem üblichen Außendurchmesser von z.B. 20 bis 30 mm.
Gemäß Fig. 1 wird auf den Flaschenhals 12 eine Vorrichtung 14 zum Anbringen eines Informationsträgers aufgesteckt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung 14 hohlzylinderförmig derart, dass die untere Ausnehmung 16 im Zylinderkörper vorzugsweise genau oder mit nur geringem Spiel auf den Flaschenhals 12 passt. Der Körper der Vorrichtung 14 kann z.B. aus relativ festem Papiermaterial oder Kartonmaterial bestehen, so dass er eine gewisse Elastizität hat und sich z.B. auch mit Reibschluss an die Form des Flaschenhalses anpassen kann, um eine besondere Stabilität der Verbindung zu erzeugen. Auch kann der Körper der Vorrichtung 14 aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt sein.
Wie in Figur 1 dargestellt ist, weist der Körper der Vorrichtung 14 in seinem oberen Bereich einen Schlitz 18 auf derart, dass ein Informationsträger 20 in den Schlitz hineingesteckt werden kann. Die Begriffe "unten" und "oben" beziehen sich hier auf die übliche Positionierung einer Flasche derart, dass sich ihre Längsachse vertikal erstreckt. In diesem Sinne erstrecken sich die Schlitze 18 zum Einschieben des Informationsträgers 20 vertikal von oben nach unten.
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In Weiterbildung des in der Figur dargestellten Ausführungsbeispieles kann in der Wandung der zylinderförmigen Vorrichtung 14 ein vertikaler Schnitt vorgesehen sein, so dass der Durchmesser des zylinderförmigen Körpers der Vorrichtung 14 unter Erzeugung einer radialen Eigenspannung veränderbar ist und auf diese Weise Flaschenhälse 12 unterschiedlichen Durchmessers in die Ausnehmung 16 geschoben werden können.
Das Material des Körpers der Vorrichtung 14 kann z.B. aus transparentem Kunststoff bestehen (gemäß Figur 1), um einen ansprechenden ästhetischen Eindruck zu &iacgr;&ogr; fördern. Auch kann die Vorrichtung 14 selbst bedruckt und mit Informationen versehen sein.
Figur 2 zeigt zwei Flaschen 10, 10' mit jeweils aufgesteckten Vorrichtungen 14, 14', wie oben beschrieben. Ein Informationsträger 20 in Form einer festen Scheibe aus is z.B. Karton oder Kunststoff ist in die Schlitze 18, 18' eingeschoben und steht somit vertikal aufrecht.
Ein Informationsträger 20 kann auch durch eine einzige Flasche mit einer Vorrichtung 14 abgestützt werden, wenn der Reibeingriff zwischen Schlitz und Informationsträger ausreicht und der Informationsträger geeignete Abmessungen hat. Die Neuerung beinhaltet also auch ein System aus mehreren Vorrichtungen 14, 14' der beschriebenen Art mit einem oder mehreren Informationsträgern 20 sowie die Verwendung von Flaschen als Stützen für die hier beschriebenen Vorrichtungen mit einem oder mehreren Informationsträgern.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Anbringen eines Informationsträgers (20) an einer Flasche (10), gekennzeichnet durch zumindest eine Ausnehmung (16), deren Querschnitt etwa dem des Flaschenhalses (12) entspricht, und zumindest einen Schlitz (18) zur Aufnahme des Informationsträgers (20).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer zylindrischen Struktur, wobei der Innendurchmesser des Zylinders etwas größer ist als der Außendurchmesser des Flaschenhalses (12).
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (16) einen Durchmesser von 25 bis 35 mm hat.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (16) eine Tiefe von 35 bis 70 mm hat.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (18) eine Tiefe von 25 bis 70 mm hat.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (18) eine Breite von 1 bis 5 mm hat.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Wesentlichen aus Pappe oder Karton besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Wesentlichen aus Kunststoff besteht.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| DE202008004928U1 (de) * | 2008-03-18 | 2009-07-30 | Thien, Ansgar | Vorrichtung zum Bereitstellen von Informationen |
| EP1819611A4 (de) * | 2004-12-06 | 2010-11-03 | Modern Media Concepts Pty Ltd | Verpackung für ein objekt für den einmaligen gebrauch |
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2002
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