DE29513301U1 - Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren - Google Patents
Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere SüßwarenInfo
- Publication number
- DE29513301U1 DE29513301U1 DE29513301U DE29513301U DE29513301U1 DE 29513301 U1 DE29513301 U1 DE 29513301U1 DE 29513301 U DE29513301 U DE 29513301U DE 29513301 U DE29513301 U DE 29513301U DE 29513301 U1 DE29513301 U1 DE 29513301U1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- film bag
- bag according
- cardboard blank
- film
- foil
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Expired - Lifetime
Links
Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D75/00—Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
- B65D75/52—Details
- B65D75/525—External rigid or semi-rigid supports
-
- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
- G09F23/00—Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Physics & Mathematics (AREA)
- General Physics & Mathematics (AREA)
- Theoretical Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Bag Frames (AREA)
- Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)
- Wrappers (AREA)
Description
& STlPPL
-7-Firma Mederer GmbH HA-He/95101
BESCHREIBUNG
Die Neuerung betrifft einen Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere
von Süßwaren.
Zur Verpackungen von Lebensmitteln, insbesondere von Süßwaren (z.B. Gummibärchen,
Lakritze, Weingummis usw.) werden im allgemeinen aus Folienmaterial bestehende Beutel verwendet, welche am oberen und unteren Ende durch Verschweißung oder Verpressen
geschlossen sind. Derartige herkömmliche Folienbeutel sind im allgemeinen mit farbigen Werbemotiven und mit Produktinformationen bedruckt. Das hierfür benötige
gut bedruckbare Folienmaterial ist im allgemeinen schwer zu entsorgen und damit als
umweltunfreundlich einzustufen.
Der Neuerung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, eine umweltfreundliche Verpackung
von Süßwaren in Folienmatenal anzubieten.
Die Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausfuhrungsformen werden durch die Unteransprüche 2 bis 20 realisiert.
Die neuerungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, daß an einem Folienbeutel, der
wie bisher zur Verpackung von Süßwaren dient, ein den Folienbeutel teilweise umgreifendes
Zusatzelement als Informationsträger befestigt ist. Der verwendete Folienbeutel ist nicht bedruckt und kann aus umweltfreundlichem und leicht entsorgbarem einfarbigem
Folienmatenal oder aus Klarsichtfolie bestehen.
·; ·."· :""..*·. DR».HA5NJ=R& STlPPL
· · · · . ··· ·
-8-
Die bisher nach dem Stand der Technik direkt auf den Folienbeutel aufgedruckten Werbemotive
und Produktinformationen befinden sich nun auf dem als Informationsträger dienenden Zusatzelement, welches an den Folienbeutel befestigt ist und welches im Gegensatz
zum Folienbeutel bedruckt ist.
Bei der Ausführung des Zusatzelementes als Kartonzuschnitt besteht die neuerungsgemäße
Lebensmittel- bzw. Süßwarenverpackung aus einem einfarbigen und unbedruckten Folienbeutel sowie einen daran befestigten bedruckten Kartonzuschnitt als Informationsträger.
Im Gegensatz zum Stand der Technik wird die neuerungsgemäße Verpackung somit zweiteilig aus zwei umweltfreundlichen und leicht entsorgbaren Materialien (im
allgemeinen unbedruckter Folie und Kartonmaterial) aufgebaut.
Die Form des am Folienbeutel befestigten Kartonzuschnitts ist zunächst frei wählbar und
kann zum einen geometrisch einfach (z.B. drei- oder viereckig) oder auch als Muster
(z.B. Sternform, Tierform usw.) ausgeführt werden.
In einer bestimmten vorteilhaften Ausführungsform umgreift der Kartonzuschnitt den
Folienbeutel vollständig und schlaufenartig. Die beiden Enden des Kartonzuschnitts legen
sich dann beidseitig an den oberen Endbereich des Folienbeutels an und sind mit diesem
(z.B. durch Verschweißen, Verpressen, Verklammern oder auf sonstige lösbare Art und
Weise) verbunden.
Vorteilhafterweise besitzt ein derartiger den Folienbeutel vollständig schlaufenartig umgreifender
Kartonzuschnitt zwei T-fÖrmige Bereiche, welche aus je einem T-Längsschenkel
und einem T-Querschenkel bestehen. Die beiden T-Längsschenkel gehen
ineinander über, während die beiden T-Querschenkel beispielsweise im oberen Endbereich
des Folienbeutels mit dem Folienbeutel und unter Umständen unter Verwendung zusätzlicher übergreifender Laschen miteinander verbunden sind.
*: \*· ·'*·· DFfe.HAiftER & STIPPL
-9-
Die Breite der sich über den Längsbereich des Folienbeutels erstreckenden T-Längsschenkel
ist vorteilhafterweise derart bemessen, daß Seitenbereiche des umfaßten und umschlungenen Folienbeutels unbedeckt bleiben und somit der Blick auf die im
Beutel enthaltene Ware zumindest teilweise ermöglicht wird.
Zum Aufstellen eines derartigen aus zwei T-förmigen Bereichen bestehenden Kartonzuschnitts
empfiehlt es sich, die beiden T-Längsschenkel nicht direkt ineinander übergehen
zu lassen, sondern eine Stellfläche zum Aufstellen des neuerungsgemäßen Folienbeutels
vorzusehen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umgreift der Kartonzuschnitt den Folienbeutel
nur teilweise schlaufenartig und zwar durch eine umfassende Lasche bzw. einen Taschenbereich. Somit könnte beispielsweise die gesamte Rückseite des Folienbeutels
unbedeckt und damit der Blick auf die verpackten Waren frei bleiben. Bei der derartigen
Ausfuhrungsform des Kartonzuschnitts ist im allgemeinen nur ein oberes Ende des Kartonzuschnitts
mit dem oberen Endbereich des Folienbeutels lösbar auf eine der geschilderten Arten verbunden.
Insgesamt weist die neuerungsgemäße aus einem Folienbeutel und einem daran befestigten
Zusatzelement (z.B. Kartonzuschnitt) bestehende Verpackung neben ihrer Umweltfreundlichkeit
auch eine besondere Verpackungssteifigkeit auf. Die verpackte Ware wird
beispielsweise durch einen umliegenden Kartonzuschnitt vor unerwünschter Verformung
geschützt.
Zusätzlich kann beispielsweise der verwendete Kartonzuschnitt auf verschiedene Arten
ausgebildet sein und dem Käufer der verpackten Ware zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten
bieten.
Dem Kartonzuschnitt kann z.B. einen Spielcharakter verliehen werden, indem er als Ausschneidebogen
oder Spielvorlage (beispielsweise mit zusätzlich aufgedruckten Spielhin-
*: \l" ·"%.··. DB..HAFW
& STIPPL
- &igr;&ogr;-
weisen) ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang wäre auch daran zu denken, im Inneren
des Folienbeutels nicht nur Lebensmitteln, sondern beispielsweise auch (separat verpackte)
Spielsteine abzufüllen.
Der neuerungsgemäße Kartonzuschnitt kann in seiner Attraktivität durch ausdrückbare
Bereiche bzw. Durchsetzungen, durch Anbringung verschiebbarer oder aufklappbarer
Elemente (vergleichbar mit einem Weihnachtskalender) oder durch Anbringung von Applikationen (Perlen oder Schmuckelementen) weiter gesteigert werden. Durch eine
faltbare Ausführung des Kartonzuschnitts können Faltmodelle erstellt werden. Der Kartonzuschnitt
kann zum einen konventionell eben ausgeführt werden aber auch Prägungen und Wellungen aufweisen und (teilweise) beschichtet sein.
Diese geschilderten verschiedenen Ausführungsformen des neuerungsgemäßen Zusatzelementes
und insbesondere Kartonzuschnitts sind bei einer herkömmlichen Verpackung der Ware in Folienbeuteln nicht realisierbar.
Zur Aufstellung der neuerungsgemäßen Verpackung (beispielsweise an einem Haltestab
an der Verkaufsstätte) weist die neuerungsgemäße Verpackung mindestens ein Trageloch
auf (z.B. ein sogenanntes „Euro-Loch") auf. Durch Anordnung dieses mindestens
einen Tragelochs im oberen Endbereich des Folienbeutels (also in dem Bereich, in dem
der Folienbeutel mit einem oder zwei Enden des Kartonzuschnitts verbunden ist) wird
durch den ebenfalls vom Trageloch durchstoßenen Kartonzuschnitt eine Versteifung des
Tragelochs und eine Erhöhung der Rißfestigkeit erreicht.
. ».. DRi^AfNpR & STIPPL
-11-
Die vorliegende Neuerung ist anhand von Ausiuhrungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausfuhrungsform der neuerungsgemäßen Verpackung,
Fig. 2 ein Schnitt A-A nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung nach Fig. 2 mit Stellfläche in der Nähe des unteren
Endbereichs des Folienbeutels,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform der neuerungsgemäßen Verpackung sowie
Fig. 5 eine Seitenansicht nach Fig. 4.
Fig. 1 zeigt zunächst die neuerungsgemäße Verpackung bestehend aus dem Folienbeutel
1 und dem Kartonzuschnitt 2 mit einem Trageloch 11. In Verbindung mit Fig. 2 sind jeweils
auf der Vorder- und Rückseite des Folienbeutels 1 sich erstreckende T-fÖrmige Bereich
4 und 4' erkennbar, welche insgesamt den Folienbeutel 1 vollständig schlaufenartig
umfassen, im oberen Endbereich 3 des Folienbeutels 1 zusammenlaufen und mit dem Folienbeutel
1 (lösbar) verbunden sind.
Aus Fig. 2 ist wiederum ersichtlich, daß die T-förmigen Bereich 4 und 4' in der Vorderansicht
jeweils aus einem oberen T-Querschenkel 6 und einem in Längsrichtung des Folienbeutels
1 verlaufenden T-Längsschenkel 5 bestehen. Die Seitenbereich 7 des Folienbeutels
1 sind durch die verringerte Breite der T-Längsschenkel 5 unbedeckt gelassen und ermöglichen einen Blick auf die im Folienbeutel 1 verpackten Erzeugnisse.
Fig. 3 zeigt eine vorteilhafte Abwandlungsform der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
und weist eine Stellfläche 9 zum Aufstellen des Folienbeutels 1 auf. Die
•I ·!!· .··..··. DR.WAENIER & STlPPL
- 12-
Stellfläche 9 ist zwischen den T-formigen Bereichen 4 und 4' in der Nähe des unteren
Endbereichs 8 des Folienbeutels 1 angeordnet.
Die in den Fig. 4 und 5 gezeigte weitere Ausführungsform der neuerungsgemäßen Verpackung
zeigt einen Kartonzuschnitt 2, welcher den Folienbeutel 1 teilweise mit einer Lasche 10 umschließt. Somit ist gewährleistet, daß die Seitenbereiche 7 des Folienbeutels
1 ebenso wie die fast vollständig unbedeckte Rückseite 12 (vgl. Fig. 5) eingesehen
werden können. Die Lasche 10 umgreift nach Fig. 5 vollständig Teile der Rückseite 12
des Folienbeutels 1 und kann aufgrund ihres annähernd ovalen Querschnitts auch als
Stellfläche 9 zur Aufstellung der Verpackung (beispielsweise auf einem Regalboden) dienen.
".DR,«Af NSR & STIPPL • ···
• · ·&igr;
- 13 -
Firma Mederer GmbH St-He/95101
| 1 | Fohenbeutel |
| 2 | Kartonzuschnitt |
| 3 | oberer Endbereich |
| 4 | T-fÖrmiger Bereich |
| 4' | T-formiger Bereich |
| 5 | T-Längsschenkel |
| 6 | T-Querschenkel |
| 7 | Seitenbereich |
| 8 | unterer Endbereich |
| 9 | Stellfläche |
| 10 | Lasche |
| 11 | Trageloch |
| 12 | Rückseite |
Claims (1)
1. Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (1) nicht bedruckt ist und an dem Folienbeutel (1) ein zumindest
teilweise den Folienbeutel umgreifendes Zusatzelement als Informationsträger
befestigt ist.
2. Folienbeutel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (1) aus einfarbigem Folienmaterial oder Klarsichtfolie besteht.
3. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zusatzelement bedruckt ist.
·*"..··. DR^^AEMER & STlPPL
-2-
4. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzelement als Kartonzuschnitt (2) ausgeführt ist.
5. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) den Folienbeutel (1) vollständig schlaufenartig um
greift.
6. Folienbeutel nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Enden des Kartonzuschnitts (2) mit dem oberen Endbereich (3) des
Folienbeutels (1) verbunden sind.
7. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
Qft.· HABNER & STIPPL
daß der Kartonzuschnitt (2) aus zwei T-förmigen Bereichen (4, 4') mit je einem T-Längsschenkel
(5) und einem T-Querschenkel (6) besteht, wobei die Länge der T-Querschenkel
(6) und die Breite der T-Längsschenkel (5) so bemessen ist, daß Seitenbereiche (7) des umfaßten Folienbeutels (1) unbedeckt bleiben.
8. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 5-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) in der Nähe des unteren Endbereichs (8) des Folienbeutels
(1) mit einer Stellfläche (9) versehen ist.
9. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) den Folienbeutel (1) nur teilweise schlaufenartig umgreift
und eine(n) den Folienbeutel (1) umfassende Lasche (10) bzw. Taschenbereich aufweist.
10. Folienbeutel nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Ende des Kartonzuschnitts (2) mit dem oberen Endbereich (3) des Folienbeutels
(1) verbunden ist.
&stippl
-&Agr;&Igr; 1. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) als Ausschneidebogen ausgebildet ist.
12. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) ausdrückbare Bereiche bzw. Durchsetzungen aufweist.
13. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (2) als Spielvorlage ausgebildet ist.
14. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) faltbar ist.
• r · ··· · · · ill
-5-
15. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) weitere verschiebbare oder aufklappbare Elemente
aufweist.
16. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) mit Applikationen versehen ist.
17. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) im wesentlichen eben ausgeführt ist.
18. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) gewellt ist oder Prägungen aufweist.
*! '11* :"···*. DRi^AFMER & STIPPL
-6-
19. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (1) mindestens ein Trageloch (11) aufweist.
20. Folienbeutel nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trageloch (11) sowohl den Folienbeutel (1) als auch das Zusatzelement,
insbesondere den Kartonzuschnitt (2), durchdringt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29513301U DE29513301U1 (de) | 1995-08-18 | 1995-08-18 | Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29513301U DE29513301U1 (de) | 1995-08-18 | 1995-08-18 | Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29513301U1 true DE29513301U1 (de) | 1995-10-19 |
Family
ID=8011949
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29513301U Expired - Lifetime DE29513301U1 (de) | 1995-08-18 | 1995-08-18 | Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29513301U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29906747U1 (de) * | 1999-04-15 | 2000-08-24 | Hassia Verpackungsmaschinen Gmbh, 63691 Ranstadt | Schlauchbeutelpackung |
| EP1228978A3 (de) * | 2001-01-30 | 2006-09-06 | Crown Confectionery Co., Ltd. | Keksverpackung |
| WO2009045161A2 (en) | 2007-10-02 | 2009-04-09 | Astrazeneca Ab | Package for a dispensing device, comprising a pouch. |
| WO2023217895A1 (de) * | 2022-05-11 | 2023-11-16 | Syntegon Technology Gmbh | Verpackung für ein produkt, insbesondere für ein lebensmittelprodukt |
-
1995
- 1995-08-18 DE DE29513301U patent/DE29513301U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29906747U1 (de) * | 1999-04-15 | 2000-08-24 | Hassia Verpackungsmaschinen Gmbh, 63691 Ranstadt | Schlauchbeutelpackung |
| EP1228978A3 (de) * | 2001-01-30 | 2006-09-06 | Crown Confectionery Co., Ltd. | Keksverpackung |
| WO2009045161A2 (en) | 2007-10-02 | 2009-04-09 | Astrazeneca Ab | Package for a dispensing device, comprising a pouch. |
| EP2219964A4 (de) * | 2007-10-02 | 2012-03-07 | Astrazeneca Ab | Verpackung für eine abgabevorrichtung mit einem beutel |
| WO2023217895A1 (de) * | 2022-05-11 | 2023-11-16 | Syntegon Technology Gmbh | Verpackung für ein produkt, insbesondere für ein lebensmittelprodukt |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| DE69908780T2 (de) | Paletteartiger schaustellungsbehälter aus karton | |
| DE2501640C3 (de) | Packung zum Sichtbarmachen von verpackten Einzelerzeugnissen | |
| DE202007016561U1 (de) | Verpackung | |
| DE29513301U1 (de) | Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren | |
| DE69010013T2 (de) | Faltbarer Geschenkkorb. | |
| DE2630283A1 (de) | Etikett | |
| CH365939A (de) | Verpackung, insbesondere für Kleingegenstände | |
| DE9108595U1 (de) | Verpackung für einen Verkaufsgegenstand | |
| EP1203726A1 (de) | Beutel mit ablösbarer Serviette | |
| DE9203388U1 (de) | Verkaufspackung für Zigarettenpapier-Büchel od. dgl. | |
| DE9003400U1 (de) | Karton od.dgl. Verpackung | |
| CH488601A (de) | Dekorationsverpackung für Flaschen, Dosen, Schachteln oder dgl. | |
| EP0199336A2 (de) | Mehrstückverpackung | |
| DE69722956T2 (de) | Haltevorrichtung für pappschachteln | |
| DE8526839U1 (de) | Einkaufswagen | |
| DE20003463U1 (de) | Verpackungsanordnung | |
| DE9112337U1 (de) | Aufhänger für zu präsentierende, faltbare Gegenstände | |
| DE69606625T2 (de) | Tafel zum ausstellen | |
| DE7721442U1 (de) | Tragbeutel | |
| DE29513615U1 (de) | Selbstklebeetikett, insbesondere für zylindrische Gegenstände | |
| DE1000769T1 (de) | Beipackzettel aus Papier, Verpackung bestehend aus einem Etui mit einem solchen Beipackzettel, Anordnung bestehend aus der Verpackung und seinem Inhalt, Verfahren zur Herstellung des Beipackzettels | |
| DE2918370A1 (de) | Aus zusammenhaengenden faltzuschnitteilen herstellbarer quaderfoermiger verkaufsbehaelter | |
| DE29913520U1 (de) | Geschenkeinheit | |
| DE9300627U1 (de) | Karteneinsatz insbesondere Glückwunschkarte | |
| DE8702295U1 (de) | Vorrichtung zur Verpackung und Ausstellung von Artikeln, insbesondere Schreibgeräte |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19951130 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19981209 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20020124 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20040302 |