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DE29513301U1 - Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren - Google Patents

Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren

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Publication number
DE29513301U1
DE29513301U1 DE29513301U DE29513301U DE29513301U1 DE 29513301 U1 DE29513301 U1 DE 29513301U1 DE 29513301 U DE29513301 U DE 29513301U DE 29513301 U DE29513301 U DE 29513301U DE 29513301 U1 DE29513301 U1 DE 29513301U1
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DE
Germany
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film bag
bag according
cardboard blank
film
foil
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29513301U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mederer GmbH
Original Assignee
Mederer GmbH
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Publication date
Application filed by Mederer GmbH filed Critical Mederer GmbH
Priority to DE29513301U priority Critical patent/DE29513301U1/de
Publication of DE29513301U1 publication Critical patent/DE29513301U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/525External rigid or semi-rigid supports
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)
  • Wrappers (AREA)

Description

& STlPPL
-7-Firma Mederer GmbH HA-He/95101
BESCHREIBUNG
Die Neuerung betrifft einen Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere von Süßwaren.
Zur Verpackungen von Lebensmitteln, insbesondere von Süßwaren (z.B. Gummibärchen, Lakritze, Weingummis usw.) werden im allgemeinen aus Folienmaterial bestehende Beutel verwendet, welche am oberen und unteren Ende durch Verschweißung oder Verpressen geschlossen sind. Derartige herkömmliche Folienbeutel sind im allgemeinen mit farbigen Werbemotiven und mit Produktinformationen bedruckt. Das hierfür benötige gut bedruckbare Folienmaterial ist im allgemeinen schwer zu entsorgen und damit als umweltunfreundlich einzustufen.
Der Neuerung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, eine umweltfreundliche Verpackung von Süßwaren in Folienmatenal anzubieten.
Die Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausfuhrungsformen werden durch die Unteransprüche 2 bis 20 realisiert.
Die neuerungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, daß an einem Folienbeutel, der wie bisher zur Verpackung von Süßwaren dient, ein den Folienbeutel teilweise umgreifendes Zusatzelement als Informationsträger befestigt ist. Der verwendete Folienbeutel ist nicht bedruckt und kann aus umweltfreundlichem und leicht entsorgbarem einfarbigem Folienmatenal oder aus Klarsichtfolie bestehen.
·; ·."· :""..*·. DR».HA5NJ=R& STlPPL · · · · . ··· ·
-8-
Die bisher nach dem Stand der Technik direkt auf den Folienbeutel aufgedruckten Werbemotive und Produktinformationen befinden sich nun auf dem als Informationsträger dienenden Zusatzelement, welches an den Folienbeutel befestigt ist und welches im Gegensatz zum Folienbeutel bedruckt ist.
Bei der Ausführung des Zusatzelementes als Kartonzuschnitt besteht die neuerungsgemäße Lebensmittel- bzw. Süßwarenverpackung aus einem einfarbigen und unbedruckten Folienbeutel sowie einen daran befestigten bedruckten Kartonzuschnitt als Informationsträger. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird die neuerungsgemäße Verpackung somit zweiteilig aus zwei umweltfreundlichen und leicht entsorgbaren Materialien (im allgemeinen unbedruckter Folie und Kartonmaterial) aufgebaut.
Die Form des am Folienbeutel befestigten Kartonzuschnitts ist zunächst frei wählbar und kann zum einen geometrisch einfach (z.B. drei- oder viereckig) oder auch als Muster (z.B. Sternform, Tierform usw.) ausgeführt werden.
In einer bestimmten vorteilhaften Ausführungsform umgreift der Kartonzuschnitt den Folienbeutel vollständig und schlaufenartig. Die beiden Enden des Kartonzuschnitts legen sich dann beidseitig an den oberen Endbereich des Folienbeutels an und sind mit diesem (z.B. durch Verschweißen, Verpressen, Verklammern oder auf sonstige lösbare Art und Weise) verbunden.
Vorteilhafterweise besitzt ein derartiger den Folienbeutel vollständig schlaufenartig umgreifender Kartonzuschnitt zwei T-fÖrmige Bereiche, welche aus je einem T-Längsschenkel und einem T-Querschenkel bestehen. Die beiden T-Längsschenkel gehen ineinander über, während die beiden T-Querschenkel beispielsweise im oberen Endbereich des Folienbeutels mit dem Folienbeutel und unter Umständen unter Verwendung zusätzlicher übergreifender Laschen miteinander verbunden sind.
*: \*· ·'*·· DFfe.HAiftER & STIPPL
-9-
Die Breite der sich über den Längsbereich des Folienbeutels erstreckenden T-Längsschenkel ist vorteilhafterweise derart bemessen, daß Seitenbereiche des umfaßten und umschlungenen Folienbeutels unbedeckt bleiben und somit der Blick auf die im Beutel enthaltene Ware zumindest teilweise ermöglicht wird.
Zum Aufstellen eines derartigen aus zwei T-förmigen Bereichen bestehenden Kartonzuschnitts empfiehlt es sich, die beiden T-Längsschenkel nicht direkt ineinander übergehen zu lassen, sondern eine Stellfläche zum Aufstellen des neuerungsgemäßen Folienbeutels vorzusehen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umgreift der Kartonzuschnitt den Folienbeutel nur teilweise schlaufenartig und zwar durch eine umfassende Lasche bzw. einen Taschenbereich. Somit könnte beispielsweise die gesamte Rückseite des Folienbeutels unbedeckt und damit der Blick auf die verpackten Waren frei bleiben. Bei der derartigen Ausfuhrungsform des Kartonzuschnitts ist im allgemeinen nur ein oberes Ende des Kartonzuschnitts mit dem oberen Endbereich des Folienbeutels lösbar auf eine der geschilderten Arten verbunden.
Insgesamt weist die neuerungsgemäße aus einem Folienbeutel und einem daran befestigten Zusatzelement (z.B. Kartonzuschnitt) bestehende Verpackung neben ihrer Umweltfreundlichkeit auch eine besondere Verpackungssteifigkeit auf. Die verpackte Ware wird beispielsweise durch einen umliegenden Kartonzuschnitt vor unerwünschter Verformung geschützt.
Zusätzlich kann beispielsweise der verwendete Kartonzuschnitt auf verschiedene Arten ausgebildet sein und dem Käufer der verpackten Ware zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bieten.
Dem Kartonzuschnitt kann z.B. einen Spielcharakter verliehen werden, indem er als Ausschneidebogen oder Spielvorlage (beispielsweise mit zusätzlich aufgedruckten Spielhin-
*: \l" ·"%.··. DB..HAFW
& STIPPL
- &igr;&ogr;-
weisen) ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang wäre auch daran zu denken, im Inneren des Folienbeutels nicht nur Lebensmitteln, sondern beispielsweise auch (separat verpackte) Spielsteine abzufüllen.
Der neuerungsgemäße Kartonzuschnitt kann in seiner Attraktivität durch ausdrückbare Bereiche bzw. Durchsetzungen, durch Anbringung verschiebbarer oder aufklappbarer Elemente (vergleichbar mit einem Weihnachtskalender) oder durch Anbringung von Applikationen (Perlen oder Schmuckelementen) weiter gesteigert werden. Durch eine faltbare Ausführung des Kartonzuschnitts können Faltmodelle erstellt werden. Der Kartonzuschnitt kann zum einen konventionell eben ausgeführt werden aber auch Prägungen und Wellungen aufweisen und (teilweise) beschichtet sein.
Diese geschilderten verschiedenen Ausführungsformen des neuerungsgemäßen Zusatzelementes und insbesondere Kartonzuschnitts sind bei einer herkömmlichen Verpackung der Ware in Folienbeuteln nicht realisierbar.
Zur Aufstellung der neuerungsgemäßen Verpackung (beispielsweise an einem Haltestab an der Verkaufsstätte) weist die neuerungsgemäße Verpackung mindestens ein Trageloch auf (z.B. ein sogenanntes „Euro-Loch") auf. Durch Anordnung dieses mindestens einen Tragelochs im oberen Endbereich des Folienbeutels (also in dem Bereich, in dem der Folienbeutel mit einem oder zwei Enden des Kartonzuschnitts verbunden ist) wird durch den ebenfalls vom Trageloch durchstoßenen Kartonzuschnitt eine Versteifung des Tragelochs und eine Erhöhung der Rißfestigkeit erreicht.
. ».. DRi^AfNpR & STIPPL
-11-
Die vorliegende Neuerung ist anhand von Ausiuhrungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausfuhrungsform der neuerungsgemäßen Verpackung, Fig. 2 ein Schnitt A-A nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung nach Fig. 2 mit Stellfläche in der Nähe des unteren Endbereichs des Folienbeutels,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform der neuerungsgemäßen Verpackung sowie Fig. 5 eine Seitenansicht nach Fig. 4.
Fig. 1 zeigt zunächst die neuerungsgemäße Verpackung bestehend aus dem Folienbeutel 1 und dem Kartonzuschnitt 2 mit einem Trageloch 11. In Verbindung mit Fig. 2 sind jeweils auf der Vorder- und Rückseite des Folienbeutels 1 sich erstreckende T-fÖrmige Bereich 4 und 4' erkennbar, welche insgesamt den Folienbeutel 1 vollständig schlaufenartig umfassen, im oberen Endbereich 3 des Folienbeutels 1 zusammenlaufen und mit dem Folienbeutel 1 (lösbar) verbunden sind.
Aus Fig. 2 ist wiederum ersichtlich, daß die T-förmigen Bereich 4 und 4' in der Vorderansicht jeweils aus einem oberen T-Querschenkel 6 und einem in Längsrichtung des Folienbeutels 1 verlaufenden T-Längsschenkel 5 bestehen. Die Seitenbereich 7 des Folienbeutels 1 sind durch die verringerte Breite der T-Längsschenkel 5 unbedeckt gelassen und ermöglichen einen Blick auf die im Folienbeutel 1 verpackten Erzeugnisse.
Fig. 3 zeigt eine vorteilhafte Abwandlungsform der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform und weist eine Stellfläche 9 zum Aufstellen des Folienbeutels 1 auf. Die
•I ·!!· .··..··. DR.WAENIER & STlPPL
- 12-
Stellfläche 9 ist zwischen den T-formigen Bereichen 4 und 4' in der Nähe des unteren Endbereichs 8 des Folienbeutels 1 angeordnet.
Die in den Fig. 4 und 5 gezeigte weitere Ausführungsform der neuerungsgemäßen Verpackung zeigt einen Kartonzuschnitt 2, welcher den Folienbeutel 1 teilweise mit einer Lasche 10 umschließt. Somit ist gewährleistet, daß die Seitenbereiche 7 des Folienbeutels 1 ebenso wie die fast vollständig unbedeckte Rückseite 12 (vgl. Fig. 5) eingesehen werden können. Die Lasche 10 umgreift nach Fig. 5 vollständig Teile der Rückseite 12 des Folienbeutels 1 und kann aufgrund ihres annähernd ovalen Querschnitts auch als Stellfläche 9 zur Aufstellung der Verpackung (beispielsweise auf einem Regalboden) dienen.
".DR,«Af NSR & STIPPL • ···
• · ·&igr;
- 13 -
Firma Mederer GmbH St-He/95101
1 Fohenbeutel
2 Kartonzuschnitt
3 oberer Endbereich
4 T-fÖrmiger Bereich
4' T-formiger Bereich
5 T-Längsschenkel
6 T-Querschenkel
7 Seitenbereich
8 unterer Endbereich
9 Stellfläche
10 Lasche
11 Trageloch
12 Rückseite
BEZUGSZEICHEN

Claims (1)

*: *."."· :"····. QP.*HARNER & STlPPL -1- Firma Mederer GmbH HA-He/95101 SCHUTZANSPRUCHE
1. Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (1) nicht bedruckt ist und an dem Folienbeutel (1) ein zumindest teilweise den Folienbeutel umgreifendes Zusatzelement als Informationsträger befestigt ist.
2. Folienbeutel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (1) aus einfarbigem Folienmaterial oder Klarsichtfolie besteht.
3. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zusatzelement bedruckt ist.
·*"..··. DR^^AEMER & STlPPL
-2-
4. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzelement als Kartonzuschnitt (2) ausgeführt ist.
5. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) den Folienbeutel (1) vollständig schlaufenartig um greift.
6. Folienbeutel nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Enden des Kartonzuschnitts (2) mit dem oberen Endbereich (3) des Folienbeutels (1) verbunden sind.
7. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
Qft.· HABNER & STIPPL
daß der Kartonzuschnitt (2) aus zwei T-förmigen Bereichen (4, 4') mit je einem T-Längsschenkel (5) und einem T-Querschenkel (6) besteht, wobei die Länge der T-Querschenkel (6) und die Breite der T-Längsschenkel (5) so bemessen ist, daß Seitenbereiche (7) des umfaßten Folienbeutels (1) unbedeckt bleiben.
8. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 5-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) in der Nähe des unteren Endbereichs (8) des Folienbeutels (1) mit einer Stellfläche (9) versehen ist.
9. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) den Folienbeutel (1) nur teilweise schlaufenartig umgreift und eine(n) den Folienbeutel (1) umfassende Lasche (10) bzw. Taschenbereich aufweist.
10. Folienbeutel nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Ende des Kartonzuschnitts (2) mit dem oberen Endbereich (3) des Folienbeutels (1) verbunden ist.
&stippl
-&Agr;&Igr; 1. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) als Ausschneidebogen ausgebildet ist.
12. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) ausdrückbare Bereiche bzw. Durchsetzungen aufweist.
13. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (2) als Spielvorlage ausgebildet ist.
14. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) faltbar ist.
• r · ··· · · · ill
-5-
15. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) weitere verschiebbare oder aufklappbare Elemente aufweist.
16. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) mit Applikationen versehen ist.
17. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) im wesentlichen eben ausgeführt ist.
18. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kartonzuschnitt (2) gewellt ist oder Prägungen aufweist.
*! '11* :"···*. DRi^AFMER & STIPPL
-6-
19. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Folienbeutel (1) mindestens ein Trageloch (11) aufweist.
20. Folienbeutel nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trageloch (11) sowohl den Folienbeutel (1) als auch das Zusatzelement, insbesondere den Kartonzuschnitt (2), durchdringt.
DE29513301U 1995-08-18 1995-08-18 Folienbeutel zur Verpackung von Lebensmitteln, insbesondere Süßwaren Expired - Lifetime DE29513301U1 (de)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19951130

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 19981209

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20020124

R158 Lapse of ip right after 8 years

Effective date: 20040302