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DE20210823U1 - Stapelbare und/oder schichtbare Verpackung für Kleidung und Anordnung aus gestapelten bzw. geschichteten Verpackungen - Google Patents

Stapelbare und/oder schichtbare Verpackung für Kleidung und Anordnung aus gestapelten bzw. geschichteten Verpackungen

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Publication number
DE20210823U1
DE20210823U1 DE20210823U DE20210823U DE20210823U1 DE 20210823 U1 DE20210823 U1 DE 20210823U1 DE 20210823 U DE20210823 U DE 20210823U DE 20210823 U DE20210823 U DE 20210823U DE 20210823 U1 DE20210823 U1 DE 20210823U1
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DE20210823U
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Together Media De GmbH
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TOGETHER MEDIA GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/029Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body the tubular body presenting a special shape
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D85/182Shirt packaging and display supports

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

JOHANNES BENNINGER
PATENTANWALT
BISMARCKPLATZ 9
93047 REGENSBURG
together media gmbh
15 Nürnberger Straße 10
93152 Etterzhausen
25 Stapelbare und/oder schichtbare Verpackung für Kleidung und Anordnung aus gestapelten bzw. geschichteten Verpackungen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine stapelbare und/oder schichtbare Verpackung 30 für Kleidungsstücke, insbesondere für gefaltete Hemden o. dgl., sowie eine Anordnung aus wenigstens zwei gestapelten bzw. geschichteten Verpackungen.
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Zur Verpackung von gefalteten Kleidungsstücken eignet sich bspw. eine Klarsichtfolie, die an ihren Stoßstellen eine Verklebung aufweist. Insbesondere Hemden werden meist auf diese Weise verpackt. Nach ihrer Herstellung werden die Hemden gefaltet, üblicherweise mittels Stecknadeln in ihrer gefalteten Form gehalten und jn die Klarsichthülle geschoben, wobei ein Hemdkragen in einem oberen Bereich sichtbar bleibt. Diese Klarsichthülle kann je nach Wunsch des Zwischenhändlers bzw. Kunden relativ flexibel oder auch steifer ausgestaltet sein. Die Hemden kommen normalerweise in dieser Hülle in den Handel, so dass ein Kunde mit einem kurzen Blick die Kragenform, die Farbe des Hemdes und seine Knöpfung erkennen kann.
Nachteilig an diesen bekannten Verpackungen ist insbesondere die mangelnde Stapelbarkeit und das relativ große Volumen aufgrund der quaderförmigen Kontur mit zueinander parallelen Flächen. Obwohl die Hemden ein relativ geringes Gewicht aufweisen, sind zum Transport große Behältervolumina notwendig. Die rnangelnde Stapelbarkeit verlangt sowohl beim Transport, der teilweise über große Entfernungen auf dem Seeweg erfolgt, als auch bei der Präsentation im Handel eine zusätzliche Abstützung von gestapelten Verpackungen. Typischerweise können nicht mehr als fünf oder sechs Hemdenverpackungen aufeinander gestapelt werden, da ansonsten der Stapel zum Kippen neigt und die zuunterst liegenden Hemden zu stark eingedrückt werden.
Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verpackung für Kleidungsstücke, insbesondere für gefaltete Hemden zur Verfügung zu stellen, die bei hoher Stabilität ein geringes Volumen aufweist. Weiterhin soll die Verpackung für eine raumsparende Stapelung und/oder Schichtung geeignet sein.
Diese Ziele der Erfindung werden mit einer Verpackung gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 bzw. mit einer Anordnung gemäß den Ansprüchen 28 bzw. 31 erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen abhängigen Ansprüchen.
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Eine solche stapelbare und/oder schichtbare Verpackung für Kleidungsstücke weist eine wellenförmig gewölbte Oberseite und eine dazu weitgehend symmetrische wellenförmig gewölbte Unterseite auf. Weiterhin weist sie dazu jeweils annähernd senkrechte Seitenflächen auf, wobei eine frontseitige sowie eine rückseitige Seitenfläche jeweils annähernd gerade sind und parallel zueinander stehen, und wobei zu diesen näherungsweise senkrechte linke und rechte Seitenflächen jeweils eine wellenförmige Wölbung aufweisen und symmetrisch zueinander sind. Diese Verpackung eignet sich insbesondere zur Verpackung von gefalteten Hemden oder anderen Kleidungsstücken. Die erfindungsgemäße Verpackung stellt einerseits einen guten Schutz für die gefalteten Hemden dar und ermöglicht deren Transport sowie deren Präsentation in einem Verkaufsraum. Andererseits sind mehrer dieser Verpackungen aufgrund ihrer besonderen Kontur besonders gut stapel- bzw. schichtbar, da ein solcher Stapel eine relativ hohe Stabilität gegen Umkippen aufweist.
Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Verpackung eine Taillierung in einem oberen Bereich aufgrund eingezogener Seitenflächen auf. Diese Taillierung befindet sich vorzugsweise im Bereich eines Hemdkragens des in der Verpackung liegenden Hemdes, so dass der Kragen wie bei bekannten Hemdenverpackungen für einen potentiellen Käufer bzw. für den Betrachter sichtbar ist. Weiterhin kann die Verpackung seitliche Ausbauchungen der linken und rechten Seitenflächen in einem unteren Bereich, insbesondere in einem Bereich unterhalb des Hemdkragens aufweisen. Die Taillierung sowie die Ausbauchung ermöglichen die Stapelung einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Verpackungen, wobei ein solcher Stapel eine hohe Stabilität aufweist. Alternativ kann die Ausbauchung auch im oberen Bereich und die Taillierung im unteren Bereich vorgesehen sein.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform sieht eine Taillierung der Verpackung im unteren Bereich aufgrund eingezogener Oberseite und Unterseite vor. Die eingezogene Oberseite und Unterseite ist vorzugsweise im unteren Bereich vorgesehen, insbesondere im Bereich unterhalb des Hemdkragens. Zusätzlich sieht die Ausführungsform eine Ausbauchung der Oberseite und der Unterseite in einem oberen Bereich vor, insbesondere im Bereich des Hemdkragens.
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Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht eine seitliche Schichtung mehrerer Verpackungen, so dass mehrere Stapel seitlich aneinander gefügt werden können und teilweise ineinander greifen. Die erfindungsgemäße Kontur gibt diesen Stapeln eine hohe Stabilität und verhindert deren Umkippen.
Die Taillierung der linken und rechten Seitenflächen kann vorzugsweise ungefähr 80 bis 95 % der Breite der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen betragen. Die Ausbauchung der linken und rechten Seitenflächen kann ungefähr 103 bis 115 % der Breite der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen betragen. Die Taxierung der Oberseite und Unterseite kann ungefähr 30 bis 65 % der Höhe der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen betragen. Die Ausbauchung der Oberseite und Unterseite kann ungefähr 120 bis 180 % der Höhe der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen betragen. Diese Werte ermöglichen eine stabile Verpackung, die sich problemlos durch Stanzen, Knicken und Kleben bzw. Zusammenstecken aus einem einzigen Folien- oder Kartonabschnitt herstellen lässt.
Eine typische Länge der linken und rechten Seitenflächen beträgt bei einer Hemdenverpackung ca. 300 bis 400 mm. Weiterhin kann die Länge der frontseitigen und rückseitigen Seitenflächen für eine typische Verpackung von Herrenhemden ca. 250 bis 320 mm betragen. Eine typische Höhe der frontseitigen Seitenfläche beträgt ca. 30 bis 40 mm. Eine typische Höhe der rückseitigen Seitenfläche kann ca. 35 bis 50 mm betragen.
Weitere vorteilhafte Abmessungen sehen eine Höhe der linken und rechten Seitenflächen von jeweils ca. 15 bis 25 mm im Bereich der Taillierung und von ca. 40 bis 65 mm im Bereich der Ausbauchung vor. Zudem kann die Breite der Oberseite und Unterseite jeweils ca. 240 bis 270 mm im Bereich der Taillierung und ca. 280 bis 310 mm im Bereich der Ausbauchung betragen.
Die genannten Maße stellen typische Abmessungen für eine Verpackung von Herrenhemden dar. Für die Verpackung von anderen Kleidungsstücken, bspw. von Kra-
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watten, Kinderkleidung o.a., sind entsprechend andere Abmessungen sinnvoll. Eine solche Verpackung mit entsprechend angepassten Abmessungen ist von der Erfindung mit umfasst.
In einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Verpackung aus einer transparenten Folie von gewisser Steifigkeit gebildet sein. Die Folie weist vorzugsweise eine solche Dicke auf, dass die Verpackung im zusammen gefügten Zustand eine ausreichende Stabilität aufweist, die die Bildung höherer Stapel von Verpackungen ermöglicht.
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Die Verpackung kann bspw. Kunststofffolie und/oder Karton aufweisen. Als Kunststofffolie eignet sich insbesondere PET-Folie o. dgl. Die Verpackung besteht gemäß einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung im Wesentlichen aus PET-Folie.
Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn die Verpackung transparente und/oder milchig durchscheinende (opake) Bereiche aufweist. Alternativ oder zusätzliph kann die Verpackung strukturierte und/oder bedruckte Bereiche aufweisen. Diese Varianten ermöglichen eine individuelle Gestaltung der Verpackung, die auf einen bestimmten Anwendungsfall zugeschnitten sein kann. Durch die äußere Gestaltung kann vielen Designwünschen Rechnung getragen werden.
Alternativ kann die Verpackung aus Karton bestehen und ggf. ein transparentes Fenster aus Kunststofffolie in der Oberseite aufweisen, durch das der Hemdkragen oder Teile davon sichtbar sind. Auch andere wieder verwertbare Materialien eignen sich für die Verpackung, bspw. Mais- oder Kartoffelstärke o. dgl.
Die Verpackung kann eine einteilige Struktur aufweisen. Alternativ kann die Verpackung eine Unterseite zur Aufnahme des Kleidungsstücks, insbesondere des gefalteten Hemdes sowie eine darüber schiebbare Oberseite als Deckel aufweisen. 30
Die aneinander grenzenden Seitenflächen können gefalzt und miteinander verklebt und/oder ineinander gesteckt sein.
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Eine günstige Gestaltung besteht in einer geschlossenen Verpackung mit gefalzten Seitenflächen, bei der aneinander grenzende Seitenflächen jeweils miteinander verklebt und/oder ineinander gesteckt sind. So können bspw. überlappende Abschnitte der linken oder rechten Seitenfläche miteinander verklebt sein. Auch können sich die frontseitigen und/oder die rückseitigen Seitenflächen der gefalteten Verpackung jeweils überlappen und miteinander verklebt und/oder ineinander gesteckt sein.
Zum Fügen der aneinander grenzenden Seitenflächen kann es von Vorteil sein, miteinander korrespondierende Durchbrüche und Schiebelaschen in den ineinander zu steckenden Seitenflächen vorzusehen.
Bei einer erfindungsgemäßen Anordnung wenigstens zweier gestapelter Verpackungen gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen liegt eine Unterseite einer ersten Verpackung auf einer Oberseite einer zweiten Verpackung auf. Dabei grenzen jeweils eine rückseitige bzw. eine frontseitige Seitenfläche der ersten Verpackung und eine frontseitige bzw. rückseitige Seitenfläche der zweiten Verpackung aneinander und fluchten weitgehend miteinander. Die Stapelung erfolgt zweckmäßigerweise derart, dass eine Ausbauchung der Unterseite der ersten Verpackung auf einer Taillierung der Oberseite der zweiten Verpackung liegt.
Auf diese Weise ist eine nahezu beliebige Anzahl von Verpackungen aufeinander stapelbar, wobei jeweils Ausbauchung und Taillierung aufeinander liegen, so dass jeweils abwechselnd eine frontseitige sowie eine rückseitige Seitenfläche aneinander grenzt.
In gleicher Weise sieht die Erfindung eine Anordnung wenigstens zweier nebeneinander geschichteter Verpackungen gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen vor, bei der eine linke bzw. rechte Seitenfläche einer dritten Verpackung an einer rechten bzw. linken Seitenfläche einer vierten Verpackung anliegt und wobei jeweils eine rückseitige bzw. frontseitige Seitenfläche der dritten Verpackung und eine frontseitige bzw. rückseitige Seitenfläche der vierten Verpackung aneinander
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grenzen und weitgehend miteinander fluchten. Die Schichtung erfolgt zweckmäßigerweise derart, dass eine Ausbauchung der linken bzw. rechten Seitenfläche der dritten Verpackung an einer Taillierung der rechten bzw. linken Seitenfläche der vierten Verpackung liegt.
Auf diese Weise ist eine nahezu beliebige Anzahl von Verpackungen aneinander schichtbar, wobei jeweils Ausbauchung und Taillierung nebeneinander liegen, so dass jeweils abwechselnd eine frontseitige sowie eine rückseitige Seitenfläche aneinander grenzt.
Eine vorteilhafte Kombination kann darin bestehen, dass sowohl die horizontalen als auch die vertikalen Wölbungen der Verpackungen genutzt werden, um eine vertikale Stapelung wie auch eine horizontale Schichtung zu ermöglichen. Solche Stapel- und Schichtverbunde sind stabil und lassen sich problemlos lösen, ohne dass, weitere Maßnahmen zur Transportsicherung o. dgl. notwendig wären.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen sowie in der Figurenbeschreibung. Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsformen mit Bezug auf die beiliegenden Figuren näher erläutert. Dabei zeigt:
Figur 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung,
Figur 2 eine schematische Draufsicht auf eine Oberseite der Verpackung, Figur 3 eine schematische Draufsicht auf eine rechte Seitenfläche der Verpackung, Figuren 4 bis 6 mehrere schematische Ansichten der Verpackung vor ihrem Zusammenbau und
Figuren 7 und 8 schematische Darstellungen mehrerer aufeinander gestapelter Verpackungen in Seiten- und in Frontansicht.
Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße Verpackung 2 in perspektivischer Darstellung. Die Verpackung 2 kann bspw. transparent sein und das darin befindliche gefaltete
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Hemd 30 sichtbar sein lassen. Die in einer Reihe liegenden Knöpfe 34 des Hemdes 30 verdeutlichen die korrekte Faltung, die mit Hilfe der erfindungsgemäßen Verpackung auch nach einem Transport und während einer Präsentation in einem Verkaufsraum beibehalten werden kann.
In einem oberen Bereich 24 in Nähe des Hemdkragens 32 ist die Verpackung 2 höher als in einem unteren Bereich 26 unterhalb des Hemdkragens 32. Dies wird durch eine Ausbauchung 22 der Höhe der linken und rechten Seitenflächen 12, 14 im oberen Bereich 24 erreicht, wogegen der untere Bereich 26 durch eine geringere Höhe der Seitenflächen 12, 14 eine Taillierung 20 der Höhe aufweist. Dieser Zusammenhang wird in der Seitenansicht der Figur 3 besonders deutlich.
Ebenso wie die Höhe der Verpackung 2 ist auch deren Breite variiert, wag insbesondere anhand der Draufsicht der Figur 2 verdeutlicht wird. Um die Verpackungen 2 besser seitlich aneinander schichten zu können und um eine Faltung ohne Verwölbungen der Oberflächen zu ermöglichen, weisen auch die Oberseite 4 ur\d die Unterseite 6 der Verpackung jeweils eine Taillierung 16 sowie eine Ausbauchung 18 auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die seitliche Taillierung 16 im oberen Bereich 24, die seitliche Ausbauchung 18 im unteren Bereich 26 der Verpackung 2 vorgesehen.
Die linke Seitenfläche 12 ist symmetrisch zur rechten Seitenfläche 14 (vgl. Figur 2). Die Oberseite 4 ist symmetrisch zur Unterseite 6 (vgl. Figur 3). Eine frontseitige Seitenfläche 8 ist parallel zu einer rückseitigen Seitenfläche 10. Die rückseitige Seitenfläche 10 ist höher als die frontseitige Seitenfläche 8 (vgl. Figur 3).
Wie besonders anhand der Figuren 2 und 3 deutlich wird, weisen die linken und rechten Seitenflächen sowie die Oberseite und die Unterseite jeweils eine annähernd sinusförmige Kontur auf, wobei die sich gegenüber liegenden Flächen jeweils symmetrisch zueinander sind.
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Als typische Abmessungen für eine Hemdenverpackung können eine Breite der vorderen und hinteren Seitenfläche 8, 10 zwischen 250 und 320 mm genannt werden, wobei ein sinnvolles Maß zur Verpackung von Herrenhemden normaler Qröße ca. 290 mm beträgt. Die Länge der linken und rechten Seitenflächen 12, 14 kann sinnvollerweise zwischen 300 und 400 mm betragen, wobei ein sinnvolles Maß zur Verpackung von Herrenhemden normaler Größe ca. 350 mm beträgt.
Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf einen gestanzten und mit Falzkanten 28 versehen Bogen 38 aus Karton oder Folie, der durch Falten und Kleben bzw. Zusammenstecken zu einer erfindungsgemäßen Verpackung 2 gefügt werden kann. Figur 5 zeigt den Bogen in perspektivischer Darstellung. Die Falzkanten 28 des Bogens 38 werden vorzugsweise vorgeprägt, so dass beim Klappen des Bogens 38 (vgl. Figur 6) die vorgesehene Kontur eingehalten wird. Das Vorprägen vermeidet zudem eine zu starke Verwölbung der Oberflächen.
Nach dem Umknicken der vorgesehenen Falzkanten 28 um zumeist ca. 90° werden die Schiebelaschen 42 an der frontseitigen und rückseitigen Seitenfläche 8,10 in die dafür vorgesehenen Durchbrüche 40 geschoben und sorgen auf diese Weise für eine Fixierung der entsprechenden Seiten der Verpackung. Diese Stoßstellen können wahlweise zusätzlich verklebt werden. Die übereinander liegenden Seiten der rechten Seitenfläche 14 bilden eine überlappende Stoßstelle und werden bspw. durch Kleben aufeinander gefügt.
Figur 7 verdeutlicht eine Anzahl von aufeinander gestapelten Verpackungen 2 in Seitenansicht. Es ist erkennbar, dass jeweils eine Ausbauchung 22 einer Unterseite 6 einer ersten Verpackung 2.1 auf einer Taillierung 20 einer darunter liegenden Oberseite 4 einer zweiten Verpackung 2.2 zu liegen kommt. Auf diese Weise können eine Vielzahl von Verpackungen 2 in stabiler Weise aufeinander gestapelt werden.
Figur 8 verdeutlicht den gleichen Zusammenhang in einer Frontalansicht. Hier ist erkennbar, dass eine Rückseite 10 einer dritten Verpackung 2.3 an eine Frontseite 8 einer vierten Verpackung 2.4 grenzt und mit dieser fluchtet.
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In gleicher Weise können mehrere Verpackungen 2 seitlich aneinander gefügt werden, da die linken 12 bzw. rechten Seitenflächen 14 miteinander korrespondieren, wenn die Verpackungen 2 mit aneinander grenzenden Front- und Rückseiten 8, 10 nebeneinander gelegt werden.
Als Material für die Verpackung 2 eignet sich insbesondere eine steife Folie, die für die gewünschte Stabilität der zusammen gefügten Verpackung 2 sorgt. Die Folie
kann transparent oder teilweise opak sein, so dass das darin verpackte Kleidungsstück für den Betrachter erkennbar ist. Ebenso geeignet ist bspw. ein stabiler Karton, der im Bereich des Hemdkragens 32 bspw. ein Fenster mit transparenter Folie aufweisen kann.
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Bezugszeichenliste
2 Verpackung
2.1 erste Verpackung
2.2 zweite Verpackung
2.3 dritte Verpackung
2.4 vierte Verpackung
4 Oberseite
6 Unterseite
8 Frontseite / frontseitige Seitenfläche
10 Rückseite / rückseitige Seitenfläche
12 linke Seitenfläche
14 rechte Seitenfläche
16 seitliche Taillierung (Ober- / Unterseite)
18 seitliche Ausbauchung (Ober- / Unterseite)
20 Taillierung der Höhe (linke / rechte Seitenfläche)
22 Ausbauchung der Höhe (linke / rechte Seitenfläche)
24 oberer Bereich
26 unterer Bereich
28 Falzkante
30 Hemd
32 Hemdkragen
34 Knöpfe
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38 Bogen
40 Durchbruch
42 Schiebelasche

Claims (34)

1. Stapelbare und/oder schichtbare Verpackung für Kleidungsstücke, insbesondere für gefaltete Hemden o. dgl., mit einer wellenförmig gewölbten Oberseite (4) und einer dazu weitgehend symmetrischen wellenförmig gewölbten Unterseite (6), und mit dazu jeweils annähernd senkrechten Seitenflächen (8, 10, 12, 14), wobei eine frontseitige (8) sowie eine rückseitige Seitenfläche (10) jeweils annähernd gerade sind und parallel zueinander stehen, und wobei zu diesen senkrechte linke (12) und rechte Seitenflächen (14) jeweils eine wellenförmige Wölbung aufweisen und symmetrisch zueinander sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine seitliche Taillierung (16) der Verpackung (2) in einem oberen Bereich (24) oder in einem unteren Bereich (26) aufgrund symmetrisch eingezogener Seitenflächen (12, 14).
3. Verpackung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eingezogene linke und rechte Seitenflächen (12, 14) im oberen Bereich (24), insbesondere im Bereich eines Hemdkragens (32).
4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch eine seitliche Ausbauchung (18) der Verpackung (2) durch symmetrisch ausgewölbte linke und rechte Seitenflächen (12, 14) in einem unteren Bereich (26), insbesondere in einem Bereich unterhalb des Hemdkragens (32), oder im oberen Bereich (24).
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, gekennzeichnet durch eine seitliche Taillierung (16) der Ober- und Unterseite (4, 6) auf ungefähr 80 bis 95% der Breite der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen (8, 10).
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch eine seitliche Ausbauchung (18) der Ober- und Unterseite (4, 6) auf ungefähr 103 bis 110% der Breite der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen (8, 10).
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine Taillierung (20) der Höhe der Verpackung (2) im unteren Bereich (26) aufgrund symmetrisch eingezogener Oberseite (4) und Unterseite (6).
8. Verpackung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eingezogene Oberseite (4) und Unterseite (6) im unteren Bereich (26), insbesondere im Bereich unterhalb des Hemdkragens (32).
9. Verpackung nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch eine Ausbauchung (22) der Höhe der Verpackung (2) im oberen Bereich (24), insbesondere im Bereich des Hemdkragens (32).
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, gekennzeichnet durch eine Taillierung (20) der Höhe der Verpackung (2) auf ungefähr 30 bis 65% der Höhe der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen (8, 10).
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, gekennzeichnet durch eine Ausbauchung (22) der Höhe der Verpackung (2) auf ungefähr 120 bis 180% der Höhe der frontseitigen bzw. rückseitigen Seitenflächen (8, 10).
12. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Länge der linken und rechten Seitenflächen (12, 14) von ca. 300 bis 400 mm und durch eine Länge der frontseitigen und rückseitigen Seitenflächen (8, 10) von ca. 250 bis 320 mm für eine Verpackung (2) von Hemden (30), insbesondere von gefalteten Herrenhemden.
13. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Höhe der frontseitigen Seitenfläche (8) von ca. 30 bis 40 mm und durch eine Höhe der rückseitigen Seitenfläche (10) von ca. 35 bis 50 mm.
14. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Höhe der linken und rechten Seitenflächen (12, 14) von jeweils ca. 15 bis 25 mm im Bereich der Taillierung (20) und von ca. 40 bis 65 mm im Bereich der Ausbauchung (22).
15. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Breite der Oberseite (4) und Unterseite (6) von jeweils ca. 240 bis 270 mm im Bereich der seitlichen Taillierung (16) und von ca. 280 bis 310 mm im Bereich der seitlichen Ausbauchung (18).
16. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) aus einer transparenten Folie von gewisser Steifigkeit gebildet ist.
17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) Kunststofffolie und/oder Karton aufweist.
18. Verpackung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) im Wesentlichen aus PET-Folie besteht.
19. Verpackung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) transparente und/oder milchig durchscheinende (opake) Bereiche aufweist.
20. Verpackung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) strukturierte und/oder bedruckte Bereiche aufweist.
21. Verpackung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) aus Karton besteht und ein transparentes Fenster aus Kunststofffolie in der Oberseite aufweist.
22. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) eine untere Hälfte zur Aufnahme des Kleidungsstücks, insbesondere des gefalteten Hemdes (32) sowie eine darüber schiebbare obere Hälfte als Deckel aufweist.
23. Verpackung nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch gefalzte und miteinander verklebte und/oder ineinander gesteckte aneinander grenzende Seitenflächen (8, 10, 12, 14).
24. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine geschlossene Verpackung (2) mit gefalzten Seitenflächen (8, 10, 12, 14), bei der aneinander grenzende Seitenflächen (8, 10, 12, 14) jeweils miteinander verklebt und/oder ineinander gesteckt sind.
25. Verpackung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (2) durch eine überlappende linke oder rechte Seitenfläche (12, 14) verklebt ist.
26. Verpackung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass sich die frontseitigen und die rückseitigen Seitenflächen (8, 10) der gefalteten Verpackung (2) jeweils überlappen und miteinander verklebt und/oder ineinander gesteckt sind.
27. Verpackung nach einem der Ansprüche 23 bis 26, gekennzeichnet durch miteinander korrespondierende Durchbrüche (40) und Schiebelaschen (42) in den ineinander zu steckenden Seitenflächen (8, 10, 12, 14).
28. Anordnung wenigstens zweier gestapelter Verpackungen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 27, bei der eine Unterseite (6) einer ersten Verpackung (2.1) auf einer Oberseite (4) einer zweiten Verpackung (2.2) aufliegt und wobei jeweils eine rückseitige bzw. eine frontseitige Seitenfläche (10 bzw. 8) der ersten Verpackung (2.1) und eine frontseitige bzw. rückseitige Seitenfläche (8 bzw. 10) der zweiten Verpackung (2.2) aneinander grenzen und weitgehend miteinander fluchten.
29. Anordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausbauchung (22) der Höhe der ersten Verpackung (2.1) auf einer Taillierung (20) der Höhe der zweiten Verpackung (2.2) liegt.
30. Anordnung nach Anspruch 28 oder 29, gekennzeichnet durch eine nahezu beliebige Anzahl von aufeinander gestapelten Verpackungen (2, 2.1, 2.2), wobei jeweils Ausbauchung (22) und Taillierung (20) aufeinander liegen, so dass jeweils abwechselnd eine frontseitige (8) sowie eine rückseitige Seitenfläche (10) aneinander grenzt.
31. Anordnung wenigstens zweier nebeneinander geschichteter Verpackungen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 27, bei der eine linke bzw. rechte Seitenfläche (12 bzw. 14) einer dritten Verpackung (2.3) an einer rechten bzw. linken Seitenfläche (14 bzw. 12) einer vierten Verpackung (2.4) anliegt und wobei jeweils eine rückseitige bzw. frontseitige Seitenfläche (10 bzw. 8) der dritten Verpackung (2.3) und eine frontseitige bzw. rückseitige Seitenfläche (8 bzw. 10) der vierten Verpackung (2.4) aneinander grenzen und weitgehend miteinander fluchten.
32. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass eine seitliche Ausbauchung (18) der dritten Verpackung (2.3) an einer seitlichen Taillierung (16) der vierten Verpackung (2.4) liegt.
33. Anordnung nach Anspruch 31 oder 32, gekennzeichnet durch eine nahezu beliebige Anzahl von aneinander geschichteten Verpackungen (2.3, 2.4), wobei jeweils seitliche Ausbauchung (18) und seitliche Taillierung (16) nebeneinander liegen, so dass jeweils abwechselnd eine frontseitige (8) sowie eine rückseitige Seitenfläche (10) aneinander grenzt.
34. Anordnung nach einem der Ansprüche 28 bis 33, gekennzeichnet durch aufeinander gestapelte und/oder nebeneinander geschichtete Verpackungen (2.1, 2.2, 2.3, 2.4).
DE20210823U 2002-07-17 2002-07-17 Stapelbare und/oder schichtbare Verpackung für Kleidung und Anordnung aus gestapelten bzw. geschichteten Verpackungen Expired - Lifetime DE20210823U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102012010915A1 (de) 2012-06-04 2013-12-05 Bernhard Vetter Aufbewahrungsvorrichtung für Hemden und dergleichen
US8800761B2 (en) 2010-07-19 2014-08-12 Philip Morris Products S.A. Container for consumer goods

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US8800761B2 (en) 2010-07-19 2014-08-12 Philip Morris Products S.A. Container for consumer goods
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