DE20210688U1 - Bettlagenelement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft Bettwäsche, insbesondere Bettauflagen, Matratzenbezüge oder
-Überzüge, Bettbezüge oder Kopfkissenbezüge.
-Überzüge, Bettbezüge oder Kopfkissenbezüge.
Der Mensch ist in seiner Umwelt fast ständig elelctromagnetischer Strahlung ausgesetzt. Solche Strahlung ist zum einen auf geopathogene Zonen aus dem Erdinneren, wie etwa Wasseradern und dgl., zurückzuführen. Der Hautpanteil der Strahlung geht jedoch von Verkabelungen, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräten, Antennen, mobilen Telefonen, UMTS-Geräten und ähnlichem aus. Es ist anzunehmen, dass die Umweltbelastung mit Strahlung bei einer Ausweitung der Mobilfunknetze eher noch zunimmt.
Bei der Untersuchung der Auswirkungen dieser elektrischen Strahlung, die in dem Zusammenhang auch als „Elektrosmog" bezeichnet wird, auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen, herrscht noch großer Nachholbedarf. Es ist jedoch erwiesen, dass beispielsweise im Nahbereich von Mobiltelefonen biologisches Gewebe erwärmt wird. Auch eine ionisierende Wirkung der elektromagnetischen Strahlung ist denkbar. Auf jeden Fall ist
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bekannt, dass der Elektrosmog den Organismus belastet und sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirkt. Dennoch sind praktikable Möglichkeiten, dauernden Schutz vor Elektrosmog zu gewährleisten, bisher nicht bekannt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Menschen wenigstens in seiner Schlafphase wirksam vor elektromagnetischer Strahlung, die von unterschiedlichen Strahlungsquellen, wie z. B. mobilen Telefonen, Antennen, Verkabelungen und Hochspannungsleitungen ausgeht, dem sogenannten "Elektrosmog", abzuschirmen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1. Besondere Ausfuhrungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung wird das Bettlagenelement, insbesondere Bettwäsche, Bettauflagen, Matratzenbezüge oder -Überzüge, Bettbezüge oder Kopfkissenbezüge oder Unterbetten, mit Magneten derart versehen, dass der Benutzer durch das Magnetfeld wesentlich gegen elektromagnetische Strahlung, insbesondere gegen Elektrosmog, abgeschirmt wird. Dabei wird ausgenutzt, dass elektromagnetische Strahlung mit magnetischen Feldern durchsetzte Bereiche nicht ungestört eindringen kann. Auf diese Weise dringt die elektromagnetische Strahlung nicht bis zu einer Person, die die Bettwäsche benutzt, durch. Dadurch wird wenigstens während der Schlafphase die Belastung des Organismus und die gesundheitsschädliche Wirkung der elektromagnetischen Strahlung reduziert.
Die in oder an der Bettwäsche angebrachten Magnete sind Axialmagnete, die als Permanentmagnete wirken. Durch die Anordnung der Axialmagnete wird ein statisches Magnetfeld aufgebaut und aufrecht erhalten. Die Axialmagnete sind so in der Bettwäsche angeordnet, dass sie entweder mit ihrem Nord- oder ihrem Südpol zur Oberseite der Bettwäsche hinweisen. Durch eine geeignete Anordnung und Orientierung kann ein Magnetfeld erzeugt werden, das eine effektive Abschirmung von elektromagnetischer Strahlung ermöglicht.
Die Axialmagnete können beispielsweise Magnetfolienstreifen sein, die relativ flach ausgebildet sind und geeignete statische Magnetfelder erzeugen.
Vorzugsweise werden die Magnetfolienstreifen senkrecht oder quer bezüglich einer Längsachse der Bettwäsche angeordnet sein.
Besonders günstig ist es, die Magnetfolienstreifen lösbar und abnehmbar an der Bettwäsche anzubringen. Beispielsweise können die Magnetfolienstreifen in in der Bettwäsche eingearbeiteten Taschen untergebracht werden, welche z. B. mit Knöpfen verschließbar sein können. Auf diese Weise können die Magnetstreifen beispielsweise zum Waschen der Bettwäsche herausgenommen und später wieder eingesetzt werden. Außerdem kann auf diese Weise eigene, schon verfügbare oder handelsübliche Bettwäsche mit den Magnetfolienstreifen versehen werden, so dass die Bettwäsche Strahlung abschirmt.
Häufig werden die Magnetfolienstreifen mit einer Kunststoffummantelung umgeben sein, um sie gegen Abknicken, Feuchtigkeit und ähnliches zu schützen.
Eine Bettauflage kann mindestens eine, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen in ihrem oberen Bereich und mindestens ein, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen in ihrem unteren Bereich aufweisen.
Die Magnetfolienstreifen werden dabei so orientiert sein, dass die im oberen Bereich angeordneten Streifen mit ihrem Nordpol und die im unteren Bereich angeordneten Streifen mit ihrem Südpol zur Oberseite der Bettauflage, also im normalen Gebrauch zur liegenden Person hin weisen. Im oberen und im unteren Teil der Bettwäsche sind also jeweils gleichnamige Magnete benachbart zueinander angeordnet, wobei sich die Polarisation der beiden Teile untereinander unterscheidet. Da von Permanentmagneten erzeugte Magnetfeldlinien stets in einem magnetischen Nordpol beginnen und in einem magnetischen Südpol enden, entsteht zwischen den genannten Nordpolen und den genannten Südpolen ein magnetisches Feld. Durch die Anordnung, Anzahl und Stärke der Magnete kann ein statisches magnetisches Feld so erzeugt und aufrecht erhalten werden, dass eine auf der Bettauflage liegende Person wirksam vor Elektrosmog geschützt werden kann.
Zusätzlich können in der Bettauflage mindestens ein, vorzugsweise zwei weitere Magnetstreifen mit magnetische Wirbelfelder erzeugenden Magnetkörpern zur Magnetfeldtherapie angebracht sein.
Die letztgenannten Magnetstreifen können beispielsweise im Bereich der Wirbelsäule in Längsrichtung der Bettauflage angeordnet sein. Wie aus der Magnetfeldtherapie bekannt ist, haben die erzeugten magnetischen Wirbelfelder positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit und helfen, Beschwerden beispielsweise im Wirbelsäulen- und Lendenbereich zu lindern.
Neben der Bettauflage soll auch ein Bettbezug mindestens einen, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen im oberen Bereich und mindestens einen, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen im unteren Bereich des Bettbezugs aufweisen.
Auch hier weisen die im oberen Bereich des Bettbezugs angeordneten Magnetfolienstreifen mit ihrem Nordpol, die im unteren Bereich angeordneten Magnetfolienstreifen mit ihrem Südpol zur Oberseite des Bettbezugs hin. Die Wirkungsweise ist dieselbe wie bei der Bettauflage: zwischen den Nordpolen und den Südpolen der Magnetfolienstreifen tritt ein stationäres magnetisches Feld auf, das in Abhängigkeit von der Auswahl und Anordnung der Magnetfolienstreifen so angepasst werden kann, dass eine mit dem Bettbezug zugedeckte Person wirksam vor Elektrosmog geschützt werden kann.
Insbesondere, um eine größere Flexibilität der Bettdecke zu gewährleisten, können die Magnetfolienstreifen im Bereich der Längsachse des Bettbezugs unterbrochen sein. Es ist also denkbar, statt sich über die gesamte Breite des Bettbezugs erstreckende Magnetfeldstreifen mehrere kürzere Streifen an der Bettwäsche anzubringen.
Des weiteren können die Magnetfolienstreifen bezüglich der Längsachse des Bettbezugs symmetrisch angeordnet sein.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, dass zumindest ein Teil der quer zur Längsachse angeordneten Magnetfolienstreifen rechts- bzw. linksbündig nach unten hin abfällt.
Auch ein Kopfkissenbezug kann mit mindestens einem Magnetfolienstreifen versehen sein, der in einem oberen Bereich (aus der Sichtweise einer liegenden Person) des Kopfkissenbezugs senkrecht zur Längsachse des Bezugs angeordnet ist.
Der Magnetfolienstreifen ist dabei im Kopfbereich oder knapp über dem Kopfbereich der liegenden Person angeordnet, um ein den Kopf abschirmendes magnetisches Spannungsfeld aufzubauen.
Zur Ergänzung des von den anderen Bettwäschestücken erzeugten Magnetfelds hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den im Kopfkissenbezug angeordneten Magnetfolienstreifen mit seinem Nordpol zur Oberseite des Kopfkissenbezugs, also zum Kopf einer liegenden Person hin zu orientieren. Auch dieser Magnetfolienstreifen trägt dazu bei, eine magnetische Schutzhülle um die liegende Person aufzubauen, in die elektromagnetische Wellen und Störsignale nicht ungestört eindringen können, wodurch zumindest in der Schlafphase der Person eine Abschirmung erreicht wird.
Insbesondere kann auch das Ziel einer kompletten Abschirmung des Benutzers der Bettwäsche gegen elektromagnetische Strahlung durch die in die Bettwäsche integrierten Magnetkörper, die ein den Benutzer abschirmendes magnetisches Spannungsfeld aufbauen, erreicht werden. Durch geeignete Anordnung der Magnete kann ein magnetischer „Schutzschild" um die liegende Person aufgebaut werden, der das Eindringen jeglicher Störstrahlung verhindert.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausfuhrungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigt die
Figur 1
eine Draufsicht auf eine Bettauflage gemäß der Erfindung,
Figur 2
einen Magnetstreifen mit zwei Wechselmagneten,
Figur 3
einen Bettbezug für die Bettdecke gemäß der Erfindung in Draufsicht,
Figur 4
einen Kopfkissenbezug gemäß der Erfindung in Draufsicht, und
Figur 5 ein Beispiel für ein stationäres Magnetfeld bei Verwendung der erfmdungs-
gemäßen Bettwäsche in einer Seitenansicht.
In Figur 1 ist ein Bettlagenelement in Form einer Bettauflage 1 dargestellt, die entweder auf die Matratze gelegt wird oder aber in einem Matratzenüberzug bzw. -bezug eingearbeitet ist oder als Unterbett ausgestaltet ist. Die Bettauflage besteht beispielsweise aus Baumwollmaterial, Schurwolle oder auch Lammfell. Die Bettauflage kann zusätzlich mit einer Thermoschicht zur Verhinderung einer Abkühlung von unten als Zwischenlage ausgestattet sein. Die Abmessungen der Bettauflage 1 sind an die Maße einer üblichen Matratze angepasst. In Fig. 1 ist schematisch die Längsachse L eingezeichnet, die in etwa der Lage des Körpers eines auf der Matratze liegenden Menschen mit dem Kopfbereich la und dem Fußbereich Ib entspricht.
Im Kopfbereich la sind drei Magnetfolienstreifen 2 parallel entlang der Längsachse L in Abständen voneinander angeordnet. Sie sind senkrecht zur Längsachse L angeordnet und erstrecken sich etwa über die Breite der Bettauflage. Die Magnetfolienstreifen 2 sind Axialmagnete, die als Permanentmagnete wirken und ein stationäres Magnetfeld aufbauen und aufrechterhalten. Die Magnetfolien weisen eine Dicke zwischen 0,3 und 1,5 mm auf, bevorzugt sind sie 0,4 bis 0,7 mm. Der Nordpol der Magnetfolienstreifen 2 zeigt nach oben, also von der Matratze weg zur auf der Matratze liegenden Person hin. Demnach gehen von den Magnetfolienstreifen 2 im Kopfbereich la magnetische Feldlinien aus. Jeder der drei Streifen erzeugt eine magnetische Flussdichte bis zu ca. 200 Gauss, insbesondere 181 Gauss. Dieser Wert ist auch für Streifen in anderen Bettlagenelementen zweckmäßig.
Drei weitere Magnetfolienstreifen 3 befinden sich im Fußbereich Ib der Bettauflage 1. Die Magnetfolienstreifen 3 sind, wie im Kopfbereich la, parallel im Abstand zueinander und senkrecht zur Längsachse L der Bettauflage angeordnet. Allerdings sind die Magnetfolienstreifen 3 derart ausgerichtet, dass sie mit ihrem Südpol zur Oberseite der Bettauflage weisen, also von der Matratze weg. Demnach enden magnetische Feldlinien bei den Magnetfo-
lienstreifen 3 im Fußbereich Ib der Bettauflage 1. Damit ist es möglich, dass sich Magnetfeldlinien vom Nordpol der Magnetfolienstreifen 2 bis hin zum Südpol der Magnetfolienstreifen 3 ausbilden, wobei diese Magnetfeldlinien zumindest teilweise die auf der Matratze liegenden Person von elektromagnetischer Strahlung abschirmen.
In der Mitte der Bettauflage 1, parallel zur Längsachse L, sind zwei weitere Magnetstreifen 4 dargestellt. Jeder dieser Magnetstreifen 4 weist, wie Fig. 2 zeigt, jeweils zwei Wechselmagnete 5 auf. Die Wechselmagnete weisen sechs Sektoren mit Nordpol- (N) bzw. Südpol-Polarisierung (S) in abwechselnder Reihenfolge auf. Diese Anordnung erzeugt eine magnetische Wirbel, die, wie aus der Magnetfeldtherapie bekannt ist, positive Auswirkungen auf die Behandlung und Heilung verschiedener Beschwerden haben. Durch das sich verändernde Magnetfeld der Wechselmagnete werden im elektrisch leitfähigen Blut kleine Wirbelströme erzeugt, wodurch sich die Blutgefäße erweitern. Die Folge ist eine Anregung der Durchblutung und des Zellstoffwechsels. Dadurch wird der Abtransport von Stoffwechselschlacken, die zu Schmerzblockaden führen können, begünstigt. Mit der Bettauflage 1 können also zusätzlich Beschwerden im Rücken- und Lendenbereich gelindert werden.
In Fig. 3 ist ein (Ober-) Bettbezug 6 für die Bettdecke mit einem Kopfbereich 6a und einem Fußbereich 6b dargestellt. Im Kopibereich 6a sind drei Magnetfolienstreifen 7 auf jeder Seite der Längsachse L angeordnet. Die auf beiden Seiten dem Kopfende am nächsten liegenden Magnetfolienstreifen 7 sind senkrecht zur Längsachse L angeordnet, während die jeweils darunter liegenden zwei Magnetfolienstreifen 7 rechts- bzw. linksbündig nach unten abfallen. Sie verlaufen also quer zur Längsachse L. Die Magnetfolienstreifen 7 sind axialmagnetisiert und weisen mit ihrem Nordpol (N) aus der Zeichenebene heraus. Von den Magnetfolienstreifen 7 gehen also magnetische Feldlinien aus.
Im Fußbereich 6b des Bettbezugs 6 sind links und rechts der Längsachse L jeweils drei Magnetfolienstreifen 8 angeordnet, die mit ihrem Südpol (S), an dem Magnetfeldlinien enden, aus der Zeichenebene herausweisen. Ein magnetisches Feld kann entstehen, beispielsweise zwischen den Magnetfolienstreifen 7 und 8, also zwischen Kopf- und Fußbereich des Bettbezugs 6.
Das Magnetfeld kann durch die Anordnung der Magnetfolienstreifen sowie durch die Auswahl der Magnete beeinflusst werden. Der dem Fußende jeweils am nächsten liegende Magnetfolienstreifen 8 links und rechts der Längsachse L ist in dem Ausführungsbeispiel senkrecht zur Längsachse L angeordnet. Nach oben hin schließen sich an jeder Seite ein kürzerer und ein längerer Magnetfolienstreifen 8 an, die jeweils rechts- bzw. linksmittig oder rechts- bzw. linksbündig nach unten abfallen. Auch hier erzeugt jeder Magnetstreifen eine magnetische Flussdichte von ca. 200 Gauss.
Durch die Anordnung der Magnetfolienstreifen 7 und 8 mit Nord- (N) bzw. Südpolarisation (S) wird in der Umgebung des Oberbettbezugs 6 ein magnetisches Feld erzeugt, welches bei Benutzung des Oberbettbezugs 6 den Körper einer sich unter der Decke befindenden Person durch die magnetischen Feldlinien vor elektromagnetischer Strahlung schützt.
Zur Ergänzung von Bettauflage 1 und Bettbezug 6 kann des weiteren ein erfindungsgemäßer Kopfkissenbezug 9 zur Abschirmung elektromagnetischer Strahlung und zum Schutz vor Elektrosmog eingesetzt werden. In den Kopfkissenbezug 9, wie in Fig. 4 gezeigt, ist ein Magnetfolienstreifen 10 eingearbeitet, der zur Auflagefläche des Kopfes hin mit seinem Nordpol weist. Der Magnetfolienstreifen 10 ist, von der liegenden Person aus gesehen, im oberen Bereich 9a des Kopfkissenbezugs 9 angeordnet. Der Magnetfolienstreifen 10 sollte sich bei der Benutzung des Kopfkissenbezugs 9 über dem Kopf oder im oberen Kopfbereich der liegenden Person befinden. Der Kopfkissenbezug 9 wirkt mit dem Bettbezug 6 und/oder der Bettauflage 1 so zusammen, dass magnetische Feldlinien, ausgehend vom Magnetfolienstreifen 10, in Richtung des Fußbereichs 6b des Bettbezugs 6 verlaufen, so dass auch im Bereich des Kopfes ein vor elektromagnetischer Strahlung schützendes magnetisches Feld erzeugt wird.
Die Magnetfolienstreifen 2, 3, 7, 8 und 10 können unter Umständen lösbar bzw. abnehmbar an den Bettwäschestücken 1, 6, 9 angebracht sein. Sie können beispielsweise in zuknöpfbaren Taschen untergebracht oder mit Bändern in den Wäschestücken befestigt sein. &Ggr;&eegr; diesem Fall ist es möglich, die Magnetfolienstreifen 2, 3, 7, 8 und 10 auch in eigener, schon zur Verfügung stehender Bettwäsche anzuordnen.
Durch das Zusammenwirken der Bettauflage 1 mit den Bezügen 6 und 9 entsteht ein geschlossenes Magnetfeld im Bereich einer auf einer Matratze liegenden Person. Die Magnetfolienstreifen 2, 3, 7, 8 und 10 sind so angeordnet, dass Magnetfeldlinien von den Nordpolen im Kopfbereich oder im oberen Körperbereich zu den Südpolen im fußseitigen Bereich der liegenden Person verlaufen. Es bildet sich ein stationäres Magnetfeld aus, dessen Feldlinien beispielhaft in Fig. 5 angedeutet sind. Man sieht, dass das Magnetfeld einen Bereich um eine liegende Person umschließt und sowohl unterhalb der Matratze als auch über der Bettdecke besteht. Natürlich kann das Feld auch eine andere als die im Bild gezeigte Struktur aufweisen. Das Magnetfeld bildet praktisch einen Schutzschild um die liegende Person und schützt diese vor elektromagnetischer Strahlung, insbesondere vor dem sogenannten „Elektrosmog". Die gesundheitsschädlichen und den menschlichen Organismus belastenden elektromagnetischen Wellen und Störsignale können in den magnetischen Schutzmantel nicht ungestört eindringen. Dies resultiert in einer kompletten Abschirmung der liegenden Person, die damit zumindest in der Schlafphase vor elektromagnetischer Strahlung geschützt ist.
Claims (19)
1. Bettlagenelement, insbesondere Bettwäsche, Bettauflage (1), Matratzenbezug oder - überzug, Bettbezug (6) oder Kopfkissenbezug (9), dadurch gekennzeichnet, dass im Bettlagenelement Magnete derart angeordnet sind, dass der Benutzer durch das Magnetfeld wesentlich gegen elektromagnetische Strahlung abgeschirmt wird.
2. Bettlagenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnete Axialmagnete sind, die als Permanentmagnete wirken, und mit ihrem Nord- oder ihrem Südpol zur Oberseite des Bettlagenelements hin weisen.
3. Bettlagenelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Axialmagnete als Magnetfolienstreifen (2, 3; 7, 8; 10) vorliegen.
4. Bettlagenelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetfolienstreifen (2, 3; 7, 8; 10) senkrecht oder quer bezüglich der Längsachse (L) des Bettlagenelements angeordnet sind.
5. Bettlagenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetfolienstreifen (2, 3; 7, 8; 10) lösbar und abnehmbar an dem Bettlagenelement bzw. der Bettwäsche angebracht sind.
6. Bettlagenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetfolienstreifen (2, 3; 7, 8; 10) von einer Ummantelung, vorzugsweise aus Kunststoff, umgeben sind.
7. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen (2) im oberen Bereich (1a) der Bettauflage, und mindestens ein, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen (3) im unteren Bereich (1b) der Bettauflage angeordnet sind.
8. Bettlagenelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die im oberen Bereich (1a) der Bettauflage angeordneten Magnetfolienstreifen (2) mit ihrem Nordpol (N), und der bzw. die im unteren Bereich (1b) angeordneten Magnetfolienstreifen (3) mit ihrem Südpol (S) zur Oberseite der Bettauflage hin weisen.
9. Bettlagenelement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den Axialmagneten, mindestens ein, vorzugsweise zwei weitere Magnetstreifen (4) mit magnetische Wirbelfelder erzeugenden Magnetkörpern (5) zur Magnetfeldtherapie in der Bettauflage (1) angeordnet sind.
10. Bettlagenelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzlichen Magnetstreifen (4) im Bereich der Wirbelsäule in Längsrichtung (L) der Bettauflage angeordnet sind.
11. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen (7) im oberen Bereich (6a) des als Bettbezug ausgebildeten Bettlagenelements angeordnet sind, und mindestens ein, vorzugsweise drei Magnetfolienstreifen (8) im unteren Bereich (6b) des Bettbezugs angeordnet sind.
12. Bettlagenelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die im oberen Bereich (6a) des Bettbezugs angeordneten Magnetfolienstreifen (7) mit ihrem Nordpol (N), und der bzw. die im unteren Bereich (6b) angeordneten Magnetfolienstreifen (8) mit ihrem Südpol (5) zur Oberseite des Bettbezugs hin weisen.
13. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetfolienstreifen (7, 8) im Bereich der Längsachse (L) des Bettbezugs unterbrochen sind.
14. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetfolienstreifen (7, 8) bezüglich der Längsachse (L) des Bettbezugs symmetrisch angeordnet sind.
15. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zur Längsachse (L) angeordneten Magnetfolienstreifen zumindest teilweise rechts- bzw. linksbündig nach unten hin abfallen.
16. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Magnetfolienstreifen (10) im oberen Bereich (9a) des als Kopfkissenbezug ausgebildeten Bettlagenelements senkrecht zur Längsachse (L) des Bezugs angeordnet ist.
17. Bettlagenelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetfolienstreifen (10) im Kopfbereich oder knapp über dem Kopfbereich des Kopfkissenbezugs angeordnet ist, um ein den Kopf abschirmendes magnetisches Spannungsfeld aufzubauen.
18. Bettlagenelement nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der im Kopfkissenbezug angeordnete Magnetfolienstreifen (10) mit seinem Nordpol (N) zur Oberseite des Kopfkissenbezugs hin weist.
19. Bettlagenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Benutzer der als Bettwäsche ausgebildeten Bettlagenelements durch die in die Bettwäsche integrierten Magnetkörper, die ein den Benutzer abschirmendes magnetisches Spannungsfeld aufbauen, komplett gegen elektromagnetische Strahlung abgeschirmt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20210688U DE20210688U1 (de) | 2002-07-10 | 2002-07-10 | Bettlagenelement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20210688U DE20210688U1 (de) | 2002-07-10 | 2002-07-10 | Bettlagenelement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20210688U1 true DE20210688U1 (de) | 2002-09-05 |
Family
ID=7973051
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20210688U Expired - Lifetime DE20210688U1 (de) | 2002-07-10 | 2002-07-10 | Bettlagenelement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20210688U1 (de) |
-
2002
- 2002-07-10 DE DE20210688U patent/DE20210688U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R071 | Expiry of right |