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Die
Erfindung betrifft ein Bettlagenelement gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1.
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Das
Bettlagenelement gemäß der Erfindung dient
hierbei für
die Magnetfeld-Therapie.
Die Magnetfeld-Therapie als solche ist durchaus bekannt und wird
in verschiedenen Bereichen therapeutisch mit entsprechenden Erfolgen
genutzt.
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Hierbei
ist es bekannt, in Bettauflagen Magnetstreifen anzuordnen, durch
die ein magnetisches Feld aufgebaut wird, welches die auf der Auflage
liegende Person gegenüber
schädlichen
Strahlen schützen
soll.
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Die
Erfinder haben erkannt, dass es für eine entsprechende magnetfeldtherapeutische
Wirkung aber auf eine besondere Anordnung der Magnete ankommt und überdies
für eine
optimierte Wirkung auch noch weitere Eigenschaften für eine solche
Auflage erforderlich sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 enthaltenden Merkmale gelöst, wobei
zweckmäßige Weiterbildungen
durch den Gegenstand der Unteransprüche abgedeckt sind.
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Nach
Maßgabe
der Erfindung wird ein aufeinander abgestimmtes System aus Magnetstreifen und
Magnetbändern
geeignet in einer Auflage angeordnet, so dass ein wirksames und
abschirmendes Magnetfeld erzeugt wird, was die Elektrosmogbelastung
herabsetzt. Dies wird zum einen durch Magnetstreifen mit axialer
Magnetisierung erreicht, die in Abstand zueinander und quer zur
Auflage gerichtet in Höhe
des Halses/Kopfes, der Hüfte,
der Oberschenkel und der Unterschenkel einer auf der Auflage ruhenden
Person angeordnet sind. Dadurch baut sich ein Magnetfeld aus magnetischen
Feldlinien auf, die die auf der Auflage liegende Person im Wesentlichen vollständig gegenüber Elektrosmog
und weitere Strahlen abschirmt. Darüber hinaus sind neben den Magnetstreifen
auch Magnetbänder
mit mehreren Wechselmagneten vorgesehen, das sind Magnetkörper mit
mehreren Sektoren, die sich zu einem Kreis ergänzen, wobei die Sektoren jeweils
unterschiedliche magnetische Polarisierung in Richtung Nordpol und
Südpol
aufweisen. Diese Magnetbänder
können, aber
müssen
sich nicht über
die gesamte Breite der Auflage 1 erstrecken, sollen jedoch
sich über
den Körperbereich
einer auf der Auflage 1 liegenden Person erstrecken, wobei
diese Magnetbänder
bevorzugt in einer Anzahl von vier Magnetbändern vorliegen. Hierbei ist
jeweils ein Magnetband im oberen Hüftbereich und eines im unteren
Hüftbereich
und zwei Magnetbänder
im Fußbereich
angeordnet. Die Magnetbänder
im Fußbereich
sind in Querrichtung leicht zueinander versetzt, überdecken
sich jedoch, so dass eine einwandfreie Überdeckung des Fußbereichs
einer auf der Auflage liegenden Person erreicht wird. Die Magnetbänder weisen
jeweils mindestens vier Wechselmagnete auf, wobei im Hüftbereich
ein Magnetband mit sechs Wechselmagneten bevorzugt angeordnet ist.
Die Magnetstreifen sind auf eine bevorzugte magnetische Flussdichte
von 181 Gauss ausgelegt und die Wechselmagnete auf je 780 Gauss.
Diese Anzahl der Wechselmagnete in einem Magnetband ist aber nicht
beschränkend.
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Selbstverständlich sind
die Magnetstreifen und Magnetbänder
nicht auf exakt diesen Wert der magnetischen Flussdichte beschränkt, sondern
liegen für
die Magnetstrei fen die magnetische Flussdichte im Bereich von 150
bis zu 200 Gauss und für die
Wechselmagnete im Bereich von 700 bis 800 Gauss.
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Zudem – und das
ist sehr wesentlich – ist
in der Auflage auch eine Silberlage eingebaut, wodurch eine antibakterielle,
antiallergische sowie antistatische Wirkung erzielt wird. Dadurch
wird die Auflage insgesamt für
Allergiker sehr geeignet. Dadurch ergibt sich auch eine sehr gute
Ableitung. Die Silberlage kann in Form von einem Geflecht oder Gewebe aus
feinen Silberfäden
oder mit Silber beschichteten Fäden
vorliegen oder als ein Gewebe, welches mit einer Silberschicht bestäubt oder
besputtert worden ist oder aus einer Dünnfilmsilberfolie gebildet
sein. Die Silberlage weist eine Länge von etwa 100 bis 170, insbesondere
130 cm auf, so dass jedenfalls gewährleistet ist, dass eine auf
der Auflage liegende Person vom Halsbereich bis zum Fußbereich
auf einer Silberlage liegt. Die Silberlage erstreckt sich vorzugsweise
im Wesentlichen über
die Breite der Auflage.
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Ferner
kann die Bettauflage mit einer Thermoschicht als Zwischenlage ausgestattet
sein. Zudem kann die Bettauflage Baumwollmaterial, Schurwolle, Lammfell
und dergleichen erhalten, so dass auch eine entsprechende Wärmedämmwirkung
gegeben ist.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen
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1 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Bettauflage mit symbolisierter
Darstellung einer auf der Bettauflage liegenden Person,
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2 eine
Seitenansicht der Bettauflage, beide Darstellungen jeweils rein
schematisch, sowie
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3 einen
Teil eines Magnetbandes.
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Die
in 1 dargestellte und allgemein mit 1 bezeichnete
Bettauflage dient zur Auflage einer Matratze, die hier nicht dargestellt
ist. Die Bettauflage 1 liegt hierbei in Größen vor,
die standardisiert auf Matratzengrößen angepasst ist. Die Bettauflage 1 hat hierbei
eine Länge
und Breite, so dass jedenfalls eine Person in voller Auflage auf
der Bettauflage zu liegen kommen kann. Die Bettauflage umfasst beispielsweise
Baumwollmaterial, Schurwolle, Lammfell oder dergleichen und kann
zusätzlich
mit einer Thermoschicht zur Verhinderung einer Abkühlung von
unten ausgestattet sein. Üblicherweise
wird eine solche Bettauflage nach Auflage auf der Matratze mit einem üblichen
Spanntuch abgedeckt. Das Spanntuch ist hierbei gleichfalls nicht
dargestellt.
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Die
Bettauflage 1 ist zur Magnetfeldtherapie gerüstet und
ferner mit einer Einrichtung mit antibakterieller, antiallergischer
sowie antistatischer Wirkung versehen. Die Bettauflage 1 dient
hierbei der Minimierung der Elektrostressbelastung auf ein verträgliches
Minimum und nutzt die natürliche
Magnetfeld-Energie. Darüber
hinaus hat die Bettauflage antibakterielle, antiallergische sowie
antistatische Eigenschaften.
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Hierzu
ist die Bettauflage für
die Magnetwirkung mit Magnetstreifen 2 versehen, die axial
magnetisiert sind und vorzugsweise auf 181 Gauss magnetisiert sind.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
sind insgesamt vier Magnetstreifen 2a bis 2d angeordnet und
zwar quer zur Längsrichtung
der Auflage 1, wobei der Magnetstreifen 2a in
Höhe des
Halsbereichs und/oder des Kopfbereichs und damit im oberen Viertel
der Auflage angeordnet ist. Der Magnetstreifen 2b ist in
etwa im Hüftbereich
einer auf der Auflage 1 liegenden Person und damit etwas
oberhalb der Mitte der Auflage 1 angeordnet. Der Magnetstreifen 2c ist unterhalb
der Mitte der Auflage angeordnet, so dass eine auf der Auflage 1 normal
ruhende Person etwa mit ihrem Oberschenkelbereich den Magnetstreifen 2c kreuzt.
Der Magnetstreifen 2d ist in etwa im Unterschenkelbereich
angeordnet, also im unteren Viertel der Auflage 1.
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Die
Magnetstreifen 2a bis 2d liegen als Magnetfolienstreifen
vor, erstrecken sich senkrecht zur Längsachse der Auflage und im
Wesentlichen über die
gesamte Breite der Auflage 1. Diese Magnetstreifen 2 sind
Axialmagnete, die als Permanentmagnete wirken und ein stationäres Magnetfeld
aufbauen und aufrecht erhalten. Die Magnetfeldfolien liegen in einer
Dicke zwischen 0,3 und 1,5 mm, insbesondere 0,4 bis 0,7 mm vor.
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Die
Magnetstreifen 2a und 2b sind hierbei so angeordnet,
dass der Nordpol nach oben zeigt, also von der Matratze weg zu der
auf der Matratze liegenden Person. Die beiden unteren Magnetstreifen 2c und 2d sind
umgekehrt angeordnet, so dass hier der Südpol zu der auf der Auflage
liegenden Person weist. Dadurch ergibt sich zwischen Nord und Süd ein Magnetfeld
mit magnetischen Feldlinien, die in 2 mit F
angedeutet sind.
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Jeder
Magnetstreifen 2a bis 2d ist hierbei auf eine
magnetische Flussdichte bis zu ca. 200 Gauss ausgelegt, insbesondere
aber auf 181 Gauss.
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Selbstverständlich können auch
weniger oder mehr als die im vorliegenden Fall vier dargestellten
Magnetstreifen in geeigneter Weise angeordnet und platziert werden.
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Darüber hinaus
sind weitere Magnetbänder 3a bis 3d vorgesehen
und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel
insgesamt vier Magnetbänder,
die aber anders als die Magnetstreifen 2 gerüstet sind. Diese
Magnetbänder
sind mit mehreren magnetischen Segmentfeldern bzw. Wechselmagneten 5 versehen,
wobei jeder Wechselmagnet 5 sechs Sektoren mit Nordpol-
bzw. Südpolpolarisierung
in abwechselnder Reihenfolge aufweist, wobei sich die sechs Sektoren
insgesamt zu einem Kreis schließen. Durch
diese Magnetsegmente mit dem dargestellten Ausführungsbeispiel insgesamt sechs
Sektoren mit abwechselnder Polarisierung erzeugen magnetische Wirbel,
die, wie aus der Magnetfeldtherapie bekannt ist, sich positiv auf
die Behandlung und Heilung verschiedener Beschwerde auswirken. Durch
das sich verändernde
Magnetfeld der Wechselmagnete werden im elektrisch leitfähigen Blut
kleine Wirbelströme erzeugt.
Dadurch erweitern sich die Blutgefäße und werden alle Kapillaren
gut mit Blut versorgt. Durch die Magnetbänder mit Wechselmagneten ergibt
sich somit eine Annregung der Durchblutung und auch der Zellstoffwechsel
wird entsprechend gefördert. Dadurch
wird der Abtransport von Stoffwechselschlacken, die zu Schmerzblockaden
führen
können,
begünstigt.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist ein Magnetband 3a mit vier Segmenten bzw. Wechselmagneten
oberhalb des Magnetfeldstreifens 2b und einer unterhalb
des Magnetfeldstreifens 2b angeordnet, also mehr oder weniger
noch im Hüft-
und Bauchbereich einer auf der Auflage 1 liegenden Person.
Das Magnetband 3b ist hierbei mit sechs Wechselmagneten
aus jeweils sechs Sektoren bestückt.
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Die
beiden weiteren Magnetbänder
sind im Fußbereich
angeordnet und zwar etwas versetzt zu einander, so dass sichergestellt
ist, dass jeweils ein Fuß auf
einem Magnetband 3c und 3d aufliegt. Die Magnetbänder 3c und 3d sind
mit jeweils vier Wechselmagneten 5 ausgebildet. Derartige
Wechselmagneten mit zu einem Kreis geschlossenen Sektoren mit unterschiedlicher
Polarisierung sind bekannt, so dass sie hier nicht weiter beschrieben
werden müssen.
In 3 ist ein Teil eines solchen Magnetbands mit einem
Wechselmagneten 5 mit dem dadurch erzeugten Magnetfeld
dargestellt.
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Jeder
Wechselmagnet ist hierbei mit einer Flussdichte von 780 Gauss bevorzugt
ausgelegt.
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Desweiteren
ist in der Auflage 1 eine allgemein mit 4 bezeichnete
Silberlage vorgesehen, die als Gewebe aus feinen Silberfäden oder
aus mit Silber beschichteten Faden und Geweben oder einer durchgehenden
aufgesträubten
oder aufgesputterten dünnen
Schicht versehen ist. Diese Silberlage 4 als Silberfeinschicht
oder Silbergewebe weist eine Länge
auf im Bereich von 100 bis 170 cm, insbesondere von 130 cm und ist
in der Breite in etwa auf die Breite der Auflage 1 abgestimmt
bzw. ausgelegt. Selbstverständlich
kann sie auch etwas weniger breit als die Auflage 1 sein,
soll jedoch eine Breite aufweisen, dass jedenfalls eine auf der
Auflage 1 liegende Person in der Regel vom Kopf und/oder
Halsbereich bis zum unteren Bereich des Unterschenkels jedenfalls auf
der Silberlage zu liegen kommt. Durch diese Silberlage 4 ergibt
sich eine antibakterielle, antiallergische und antistatische Wirkung,
insbesondere auch eine leitende Wirkung, was für die Elektrosmogabwehr von
Bedeutung ist. Auf die liegende Person einwirkende Strahlen werden
von Hause aus nach unten hin abgeleitet, so sie sich nicht im Körper konzentrieren
können.
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Diese
Silberschicht ergänzt
sich vorteilhaft mit den Magnetstreifen und Magnetbändern. Durch die
Magnetstreifen wird in der Umgebung der auf der Auflage 1 liegenden
Person ein Magnetfeld aus magnetischen Feldlinien erzeugt, welche
die Person gegen elektromagnetische Strahlung abschirmen und damit
die Person vor Elektrosmogeinfluss schützen.
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Ferner
zeigt 2 ein mit 5 bezeichnetes Erdungskabel,
welches mit der Silberlage 4 kontaktiert ist. Hierfür können übliche Erdungskabel
verwendet werden. Aus 2 geht ferner ein Erdungsstecker 6 hervor,
mit welchem das Erdungskabel an einer hauseigenen Steckdose für die Erdungsklemme
angesteckt werden kann. Selbstverständlich liegt das Erdungskabel 5 in
entsprechender Länge
vor, so dass der Anschluss bequem erfolgen kann.
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Je
nach Ort, wo die Bettauflage verwendet wird, kann sich ein mehr
oder weniger starkes elektrisches Potential ausbilden, insbesondere
wenn die Auflage bzw. die Schlafstätte, für die die Auflage verwendet
wird, in der Nähe
von elektrischen Geräten, wie
etwa Fernseher, Radio, Elektrowecker und dergleichen aufgestellt
ist. Versuche haben gezeigt, dass hierbei Potentiale bis in die
Höhe von
2000 bis 3000 mV auftreten können
und auch darüber.
Durch das Erdungskabel kann das Potential entsprechend abgeleitet
werden, wobei eine besonders gute Ableitung, insbesondere aufgrund
der verwendeten Silberlage erreicht wird, was Messergebnisse gezeigt haben.
Beispielsweise haben praxisgerechte Messungen mit einem so genannten
Konrad-Voltmeter bei einer auf einer Auflage auf einer Matratze
liegenden Person ein Potential von ca. 1600 mV gezeigt, wobei in
Folge des Erdungskabels und der damit verbundenen Silberlage ein
Potentialabbau bis unter 100 mV Potential erfolgt. Im Falle der
1600 mV hat sich eine Absenkung des elektrischen Potentials beispielsweise
auf 6 mV ergeben, was natürlich
einen sehr hohen therapeutischen Effekt hat. Die Silberlage mit
Erdung wirkt deswegen sehr logistisch mit den Magnetstreifen und
Magnetbändern
und der Silberlage zusammen, so dass sich die Auflage in hohem Maße gegen
schädliche
Einflüsse
eignet. Versuche haben dabei gezeigt, dass insbesondere für die Erdungswirkung
die Verwendung einer Silberlage, wie sie hier beschrieben wurde,
in besonders hohem Maße
geeignet ist.
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Die
Silberlage, die Magnetbänder
und die Magnetstreifen sind in der Bettauflage integriert und in
einer vorteilhaften Ausführungsform
weist die Bettauflage 1 an ihrer Oberseite ein Viskose-Mischgewebe
und auf ihrer Unterseite ebenfalls ein Viskose-Mischgewebe auf,
wobei beide Gewebe zu einer Hülle
zusammengefasst sind und an die Innenseite ein leitfähiges, hochwertiges
Silbergewebe und die Magnetbänder
und Magnetstreifen entsprechend angeordnet und dabei auch unverrückbar fixiert
sind. Wie aus 1 entnommen werden kann, erstrecken sich
die Magnetbänder
und Magnetstreifen quer zur Längsrichtung
der Auflage 1, wobei die Längsrichtung durch die auf der
Auflage 1 liegenden angedeuteten Personen bestimmt ist.
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Die
Erfindung ist nicht auf eine Bettauflage eingeschränkt, sondern
kann auch für
andere Unterlagen sowie Kissen, Decken und dergleichen Anwendung
finden.