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DE20210684U1 - Sicherheits-Steckvorrichtung für ein Abluftsystem - Google Patents

Sicherheits-Steckvorrichtung für ein Abluftsystem

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DE20210684U1
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safety
air system
exhaust air
closed position
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DE20210684U
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Bauer Armin De
Inventy Innovations- und Design De GmbH
Jaemmrich Anna-Caroline De
Original Assignee
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Description

BOEHMERT & BOEHMERT
ANWALTSSOZIETÄT
Boehmert & Boehmert · Meinekeslraße 26 · D-10719 Berlin
Deutsches Patent- und Markenamt Zweibrückenstraße 12
80297 München
DR.-ING. KARL BOEHMERT. PA (1199.1973)
DIPL-ING. ALBERT BOEHMERT, PAOsoj-l»!)
WILHELM J. H. STAHLBERG, RA Bremen
DR-ING. WALTER HOORMANN, pa·. ■_
DIPL-PHYS. DR. HEINZ GODDAR, PA·. Mo*=.
DR.-ING. ROLAND LIESEGANG, pa·. Mönchen WOLF-DIETER KUNTZE, KA. Inn. Alm DIPL-PHYS. ROBEETMUNZHUBER, pacisij.iM!) DR. LUDWIG KOUKER, KA. B_ DR. (CHEM.) ANDRiAS WINKLER, PA·. Bio«.
MICHAELA HUTH-DERIG, RA. Manchen DIPL-PHYS. DR. MARION TONHARDT. PA·. Doeeldorf DR. ANDREAS EBERT-WEIDENFELLER, KA. lr_ DIPL-ING. EVA LIESEOANO, PA·. Mo.*., DR. AXEL NORDEMANN. KA. Berlm DIPL-PHYS. DR. DOROTHEE WEBER-BRULS, PA·. Fnnkfim DIPL-PHYS. DR. STEFAN SCHOHE, PA·. Manchen DR.-ING. MATTHIAS PHILIPP. PA·. Bielefeld DR. MARTIN WIRTZ, KA Dm«l4»f DR. DETMAR SCHAFER, KA B..™ DR. JAN BERND NORDEMANN, LLM, RA Be*.
DR. CHRISTIAN CZYCHOWSKI. KA BeHi.
DR. CARL-RICHARD HAARMANN, KA Mönch» DIPL-PHYS. CHRISTIAN W. APPELT, PA·. Manchen
PA - Patentanwalt/Patent Attorney RA - RcchtKuiwill/Attoniey at Uw * · European Patent Attorney
&Dgr; - Brandenburg, zugelassen am OLG Brandenburg ° - Maine en Droil
0 - Licencie en Droil Alle zugeliuen zur Vertretung vor dem DiropUiehen Mukenimt. Alicinie &Rgr;&ggr;&ogr;&Ggr;&mgr;&igr;&idigr;&ogr;&mgr;&Igr; Repreieniaiion nt lh« Community Tradenurk Oflicc, Alicinic
PROF. DR. WILHELM NORDEMANN, RA BRB1
DIPL-PHYS. EDUARD BAUMANN, PA·. Hehenkirenen
DR.-ING. GERALD KLOPSCH. PA·, ttmcldcef
DIPL.-ING. HANS W. GROENINO, PA·. Mönch=,
DIPL-ING. SIEGFRIED SCHIRMER. PA·. Bielefeld
DIPL. -PHYS. LORENZ HANEWINKEL, pa·. ptd«b«n
DIPL-ING. ANTON FREIHERR REDERER V. PAAR, PA·, Undrfwi
DIPL-ING. DR. JAN TÖNNIES. PA KA Kid
DIPL-PHYS. CHRISTIAN BIEHL. PA·, lü.l
DIPL-PHYS. DR.-ING. UWE MANASSE, PA·. Bronn
DIPL-PHYS. DR THOMAS L. BITTNER, PA·. Berlin
DR. VOLKER SCHMITZ, M Juris (Oxford), RA Manchen
DR ANKE NORDEMANN-SCHIFFEL. RA". Peudun
DIPL-BIOL. DR. JAN 8. KRAUSS. PA. Bcri.n
DR. KLAUS TIM BRCCKER, KA Baiin
DR. ANDREAS DUSTMANN, LLM., RA Fa*«*
DIPL-INO. NILS T. F. SCHMID. PA·. Mönch™
DR. FLORIAN SCHWAB. LLM.. RA". Manchen
DIPL-BIOCHEM. DR MARKUS ENGELHARD, PA. Mönche.
DIPL-CHEM. DR. KARL-HEINZ METTEN. PA·. Frankfurt
DIPL-ING. DR STEFAN TARUTTIS, PA Daweldorf
PASCAL DECKER, RA BDhn
In Zusammenarbeit mit/in cooperation wilh DIPL-CHEM. DR. HANS ULRICH MAY, PA·. Manchen
Ihr Zeichen
Your ref.
Ihr Schreiben Your letter of
Neuanmeldung (Gebrauchsmuster) Unser Zeichen Our ref.
G60042
Berlin,
08. Juli 2002
Armin Bauer
Mittlerer Weg
73275 Ohmden Erich Gärtner
Pestalozzistraße
10627 Berlin
Sicherheits-Steckvorrichtung fur ein Abluftsystem
10 Die Erfindung betrifft eine Sicherheits-Steckvorrichtung für ein Abluftsystem zum Abfuhren von Luft aus einem Raum mit einem Gehäuse, an dem eine Steckereinrichtung zum Einstekken in eine Steckdose und zum Verbinden mit einer Spannungsversorgungseinrichtung, die an die Steckdose gekoppelt ist, und eine Steckeraufnahme zum Aufnehmen eines Steckers einer Spannungsversorgungsleitung eines Abluftsystems ausgebildet sind, und einer an dem Gehäu-
15 se angeordneten Schalteinrichtung zum Unterbrechen/Schließen einer elektrischen Verbindung zwischen dem Stecker und der Steckeraufnahme, wobei die Schalteinrichtung ausge-
- 35.624 -
Meinekestraße 26 · D-10719 Berlin · Telephon+49-30-31505150 · Telefax+49-30-31505151
MÜNCHEN - BREMEN - BERLm - DÜSSELfORJ - flUNKFURT- BlEIfFEfD - POTSDAM«- BIJWIJENBMiQ - KlH^- B^DERBORM - LANDSHUT - HÖHENKIRCHEN - ALICANTE
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führt ist, um Steuersignale von einem an ein Zulufitsystem gekoppelten Steuerglied zu empfangen und die elektrische Verbindung der Steckereinrichtung und der Steckeraufhahme in Abhängigkeit von empfangenen Steuersignalen von dem Steuerglied zu unterbrechen/schließen.
Bei dem Abluftsystem, welches zum Benutzen in die Sicherheits-Steckvorrichtung eingeführt wird, kann es sich insbesondere um eine Dunstabzugshaube, einen Ablufttrockner, eine Gastherme, einen Abluftventilator, eine Absauganlage oder eine zentrale Staubsaugeranlage handeln.
Ein solches Abluftsystem ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 100 28 333 bekannt und wird in Verbindung mit Abluftsystemen in Räumen mit einem Zugang zu einem Kamin genutzt, beispielsweise einem offenen Kamin, einem Kachelofen, einem Holzkohleofen, einem Ölofen, einer Gastherme oder dergleichen. Mit Hilfe des Abluftsystems wird Luft aus dem Raum nach außen transportiert. Die Sicherheits-Schaltungsanordnung wird genutzt, um den Abgriff und die Zuführung elektrischer Spannung für den Betrieb des Abluftsystems zu steuern.
Da in Räumen mit dem Kamin bei der Verbrennung des Brennmaterials Kohlendioxid und Kohlenmonoxid entstehen, kann das Transportieren von Luft mit Hilfe des Abluftsystems aus dem Rauminneren nach außen zu gefährlichen Situationen für Personen in dem Raum führen. Mit Hilfe der bekannten Sicherheits-Schaltungsanordnung wird sichergestellt, daß das Abluftsystem nur betrieben werden kann, wenn über ein Zuluftsystem ein Nachschub von Frischluft gewährleistet ist. Bei dem Zuluftsystem kann es sich beispielsweise um eine Zuluftklappe oder ein Fenster handeln.
Die bekannte Sicherheits-Schaltungsanordnung umfaßt ein Steuerglied mit einem Funksender. Bei geschlossenem Zuluftsystem erzeugt der Funksender ein erstes Steuersignal. Das erste Steuersignal wird an einen Empfänger übersandt, der an eine Schalteinrichtung gekoppelt ist. Aufgrund des ersten Steuersignals unterbricht die Schalteinrichtung eine Spannungszuführung des Abluftsystems, so daß ein Betreiben des Abluftsystems bei geschlossenem
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Zuluftsystem nicht möglich ist. Wenn das Zuluftsystem geöffnet wird, erzeugt der Funksender ein zweites Steuersignal, welches dann an den Funkempfänger übersandt wird. Der Funkempfänger wertet das zweite Steuersignal aus und veranlaßt das Schließen der Spannungszuführung des Abluftsystems mit Hilfe der Schalteinrichtung, so daß das Abluftsystem bei geöffnetem Zuluftsystem betrieben werden kann.
Ein geöffnetes Zuluftsystem bedeutet in Wohnräumen, daß Luft von außen einströmen kann. Von Bewohnern des Wohngebäudes wird dieses beispielsweise im Winter als unangenehm empfunden, da kalte Luft von außen einströmt. Infolge dessen sind Fälle aufgetreten, in denen die an die Sicherheits-Schaltungsanordnung gekoppelte Spannungszuführung des Abluftsystems zum Umgehen der Sicherheits-Schaltungsanordnung manipuliert wurde, um das Abluftsystem auch bei geschlossenem Zuluftsystem betreiben zu können. Dieses führt jedoch zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Sicherheits-Steckvorrichtung der Eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Möglichkeiten einer ungewünschten Manipulation, welche zu einem Sicherheitsrisiko führt, vermindert sind.
Diese Aufgabe wird bei einer Sicherheits-Steckvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an dem Gehäuse eine Sicherheitsvorrichtung vorgesehen ist, die zwischen einer geöffneten Stellung, welche der Stecker der Spannungsversorgungsleitung des Abluftsystems in die Steckeraufnahme einführt/aus der Steckeraufnahme herausgenommen werden kann, und einer geschlossenen Stellung verlagerbar ist, in welcher ein Herausnehmen des Steckers der Spannungsversorgungsleitung aus der Steckeraufnahme verhindert ist.
Ein wesentlicher Vorteil, welcher mit der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik erreicht ist, besteht darin, daß mit der Sicherheitsvorrichtung zusätzlich ein Schutz gegen eine Umgehung der Sichheits-Schaltungsanordnung beim Betreiben eines Abluftsystems geschaffen ist. Das Herausnehmen des Steckers der Spannungsversorgungsleitung des Abluftsystems
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und das anschließende Einführen des Steckers in eine Steckdose ist nur mit erhöhtem Aufwand möglich.
Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Sicherheitsvorrichtung schwenkbar an dem Gehäuse montiert ist, so daß die Sicherheitsvorrichtung zwischen der geöffneten Stellung und geschlossenen Stellung geschwenkt werden kann. Hierdurch wird die Handhabung der Sicherheits-Steckvorrichtung für den Benutzer angenehm gestaltet.
Eine mit geringem Aufwand realisierbare Integration der Sicherheits-Steckvorrichtung in einer Sicherheits-Schaltungsanordnung für ein Abluftsystem ist bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung dadurch gewährleistet, daß die Schalteinrichtung über eine Kabelverbindung zum Empfangen der Steuersignale an das Steuerglied gekoppelt ist.
Eine von elektrischen Kabeln unabhängige Implementierung ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dadurch erreicht, daß die Schalteinrichtung an einen Funkempfänger zum Empfangen der Steuersignale von dem Steuerglied gekoppelt ist.
Um das nicht erlaubte Herausziehen des Steckers der Spannungszuführungsleitung des Abluftsystems weiter zu erschweren, können bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung Verriegelungsmittel zum Verriegeln der Sicherheitsvorrichtung in der geschlossenen Stellung vorgesehen sein.
Eine kostengünstig und mit Hilfe einfacher mechanischer Mittel ausführbare Implementierung ist bei einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung dadurch geschaffen, daß die Verriegelungsmittel Schraubmittel umfassen.
Zur Erhöhung des Sicherheitsstandards kann bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß die Schalteinrichtung an Erfassungsmittel gekoppelt ist, wobei mit Hilfe der Erfassungsmittel festgestellt werden kann, ob die Sicherheitsvorrichtung in der geschlossenen Stellung ist, so daß die elektrische Verbindung zwischen dem Stecker und der Steckeraufnahme nur geschlossen werden kann, wenn die Sicherheitsvorrichtung in der geschlossenen Vorrichtung ist.
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Eine einfache und auch bei häufiger Nutzung zuverlässig arbeitende Ausführungsform ist bei einer Weiterbildung der Erfindung dadurch geschaffen, daß die Erfassungsmittel einen Mikroschalter umfassen.
Eine zweckmäßige Fortbildung der Erfindung sieht vor, daß die Erfassungsmittel einen elektromagnetischen Schalter umfassen, wodurch eine Ausgestaltung der Erfassungsmittel ohne mechanisch bewegte Bauteile möglich ist.
Eine weitere Verbesserung des Sicherheitsstandards ist bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung dadurch erreicht, daß die Erfasssungsmittel mit den Verriegelungsmitteln zusammenwirken.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Figur 1 ein schematisches Blockschaltbild zur Erläuterung einer Sicherheits-Schal-
tungsanordnung für Abluftsysteme;
Figur 2 eine Ausführungsform einer Schalteinrichtung;
Figur 3 eine Sicherheits-Steckvorrichtung mit Abdeckkappe;
Figur 4 eine Abdeckkappe;
Figur 5 eine schematische Darstellung einer Anordnung elektrischer/elektronischer
Komponenten bei einer Ausführungsform, in welcher die Steuersignale über eine Funkverbindung übertragen werden; und
Figur 6 eine schematische Darstellung einer Anordnung elektrischer/elektronischer
Komponenten bei einer anderen Ausführungsform, in welcher die Steuersignale über eine Kabelverbindung übertragen werden.
Figur 1 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer Sicherheits-Schaltungsanordnung für ein elektrisch betriebenes Abluftsystem, beispielsweise eine Dunstabzugshaube, einen Ablufttrockner, eine Gastherme oder dergleichen. Ein Steuerglied 1 umfaßt eine
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Kontakteinrichtung 2 und eine Sendereinrichtung 3. Die Kontakteinrichtung 2 ist an ein Zuluftsystem 4 gekoppelt, mit dem einem Raum Luft zugeführt werden kann.
Bei der Kontakteinrichtung 2 kann es sich beispielsweise um einen Reedkontakt oder einen mechanischen Taster handeln. Die Kontakteinrichtung 2 kann wenigstens zwei Schaltzustände einnehmen. Die Kontakteinrichtung 2 befindet sich in einem ersten Schaltzustand, wenn das Zuluftsystem 4 geöffnet ist. Das Zuluftsystem 4 ist beispielsweise ein Fenster oder eine Zuluftklappe. Grundsätzlich kann es sich bei dem Zuluftsystem um eine beliebige Einrichtung handeln, die geöffnet und geschlossen werden kann, um Zuluft in einen Raum zu transportieren oder den Zuluftstrom zu unterbrechen. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine mit einer Klappe verschließbare Öffnung in einer den Raum umgebenden Wand oder in einem Dach. Die Sendereinrichtung 3 erkennt anhand des Schaltzustandes der Kontakteinrichtung 2, ob das Zuluftsystem 4 geöffnet oder geschlossen ist. Wenn das Zuluftsystem 4 geöffnet ist, erzeugt die Sendereinrichtung 3 ein erstes Steuersignal und überträgt dieses an eine von der Sendereinrichtung 3 räumlich getrennt angeordnete Empfängereinrichtung 5. Ein zweites Steuersignal wird von der Sendereinrichtung 3 an die Enipfängereinrichtung 5 übertragen, wenn die Sendereinrichtung 3 anhand des Schaltzustands der Kontakteinrichtung 2 erkennt, daß das Zuluftsystem 4 geschlossen ist.
In Abhängigkeit davon, ob die Empfängereinrichtung 5 das erste oder zweite Steuersignal empfängt, wird daß Schließen oder Öffnen einer Schalteinrichtung 6 veranlaßt. Die Schalteinrichtung 6 ist in eine Spannungszuführungsleitung 7 eines Abluftsystems (nicht dargestellt) gekoppelt. Durch das Schließen bzw. Öffnen der Spannungszuführungsleitung 7 mit Hilfe der Schalteinrichtung 6 wird ein elektrischer Betrieb des Abluftsystems ermöglicht bzw. unterbunden.
Die Sendereinrichtung 3 und/oder die Kontakteinrichtung 2 werden mit Hilfe einer Batterie mit der notwendigen elektrischen Energie versorgt. Zur Verbesserung des Sicherheitsstandards kann vorgesehen sein, daß bei schwacher Batterieleistung das zweite Steuersignal, welches gesendet wird, wenn das Zuluftsystem 4 geschlossen ist, noch gesendet wird, während
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das erste Steuersignal, welches ein offenes Zuluftsystem 4 anzeigt, unterdrückt wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß bei Abnahme und anschließendem Ausfall der Batterie als letztes Steuersignal stets das zweite Steuersignal gesendet wird, was einen Betrieb des Abluftsystems verhindert.
Zum Übertragen des ersten und des zweiten Steuersignals ist zwischen der Sendereinreichtung 3 und der Empfängereinrichtung 5 eine Kommunikationsverbindung 8 ausgebildet. Hierbei kann es sich um eine Kabelverbindung oder eine Funkverbindung handeln. Im Fall der Kabelverbindung können die Steuersignale ohne Zwischenschaltung von Sender- und Empfängereinrichtung 3, 5 direkt von der Kontakteinrichtung 2 an die Schalteinrichtung 6 übermittelt werden. Wenn das erste und das zweite Steuersignal mit Hilfe von Funksignalen übertragen werden, ist die Sendereinrichtung 3 ein Funksender und die Empfängereinrichtung 5 ein Funkempfänger. Die Kommunikation zwischen dem Funksender und dem Funkempfänger findet in einem zugelassenen UKW-Bereich statt, beispielsweise 433 MHz.
Gemäß Figur 1 ist zwischen der Empfängereinrichtung 5 und einer weiteren Sendereinrichtung 20 eine weitere Kommunikationsverbindung 21 gebildet. Die weitere Sendereinrichtung 20 ist von einem weiteren Steuerglied 22 umfaßt und an eine weitere Kontakteinrichtung 23 gekoppelt. Die weitere Kontakteinrichtung 23 steht mit einem weiteren Zuluftsystem 24 in Verbindung, so daß in Abhängigkeit von einem geöffneten bzw. einem geschlossenen Zustand des weiteren Zuluftsystems 24 ein weiteres erstes oder ein weiteres zweites Steuersignal von der weiteren Sendereinrichtung 20 an die Empfängereinrichtung 5 übertragen werden könne. Bei einer Übertragung der Steuersignale mittels Funk werden für die Kommunikationsverbindung 8 und die weitere Kommunikationsverbindung 21 unterschiedliche Frequenzbereiche genutzt, so daß eine Unterscheidung zwischen dem ersten, dem zweiten, dem weiteren ersten sowie dem weiteren zweiten Steuersignal möglich ist.
Das Steuerglied 1 und das weitere Steuerglied 22 sind jeweils an eine Spannungsversorgung 9 bzw. 25 angeschlossen. Bei der Spannungsversorgung 9 bzw. 25 handelt es sich vorzugsweise um eine Batterie, die zweckmäßig mittels Solarenergie nachgeladen werden kann. Um bei
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schwacher Batterieleistung eine Fehler derart zu vermeiden, daß die Empfängereinrichtung 5 als letztes Steuersignal das zweite bzw. das weitere zweite Steuersignal empfangen hat, obwohl das Zuluftsystem 4 und/oder das weitere Zuluftsystem 24 geschlossenen sind, sind das erste und das weitere erste Steuersignal stets von geringerer Signalstärke als das zweite und das weitere zweite Steuersignal, so daß bei schwacher Batterieleistung das zweite und/oder das weitere zweite Steuersignal noch empfangen werden, während die Signalstärke des ersten und des weiteren ersten Steuersignals nicht mehr ausreichen, um empfangen zu werden. Hierbei wird davon ausgegangen, daß die Signalstärke der gesendeten Steuersignale von der zur Verfügung stehenden Batterieleistung abhängt.
Gemäß Figur 1 ist die Empfängereinrichtung 5 mit einer Spannungsquelle 10 verbunden. Hierbei kann es sich vorzugsweise um eine Verbindung mit einem Festnetz handeln.
Figur 2 zeigt eine Ausführungsform eines Steuerglieds schematisch. Ein Steuerglied 30 verfügt über eine Batterie 31 zur Spannungsversorgung eines Senders 32. Der Sender 32 steht mit einem Reedkontakt 33 in Verbindung. Benachbart zu dem Reedkontakt 33 ist ein Magnet 34 angeordnet. In Abhängigkeit vom Schaltzustand des Reedkontakts 33 erzeugt der Sender 32 die in Verbindung mit Figur 1 beschriebenen Steuersignale, die über die Kabelverbindung oder die Funkverbindung übertragen werden, um die Spannungszuführung eines Abluftsystems zu schließen bzw. zu öffnen. Der Schaltzustand des Reedkontakts 33 hängt davon ab, ob das zu überwachende Zuluftsystem (in Figur 2 nicht dargestellt) geöffnet oder geschlossen
Figur 3 zeigt eine Seitenansicht einer Sicherheits-Steckanordnung 40, die im Zusammenhang mit einer Implementierung der Sicherheits-Schaltungsanordnung gemäß den Figuren 1 und 2 genutzt werden kann. Auf einer Rückseite 41 der Sicherheits-Steckvorrichtung 40 ist eine Steckereinrichtung 42 mit Steckerkontakten 43, 44 gebildet. Die Steckereinrichtung 42 dient dazu, die Sicherheits-Steckvorrichtung 40 in eine übliche Steckdose einzuführen, beispielsweise eine 220/230 V-Steckdose einer Hausnetzversorgung. Auf einer Vorderseite 45 weist die Sicherheits-Steckvorrichtung 40 eine Steckeraufnahme 46 mit Anschlußbuchsen 47, 48
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auf. Die Steckerkontakte 43, 44 und die Anschlußbuchsen 47, 48 sind in Figur 3 zur besseren Darstellung jeweils übereinander angeordnet; üblicherweise wären sie bei der Darstellungsform nach Figur jedoch hintereinander angeordnet. Die genaue Lage der Steckerkontakte 43, 44 und der Anschlußbuchsen 47, 48 zueinander ist für die Erfindung jedoch nicht von Bedeutung.
In die Steckeraufnahme ist ein Stecker 49 eingeführt. Die Anschlußbuchsen 47, 48 sind über eine Schalteinrichtung 50 mit den Steckerkontakten 43, 44 der Steckereinrichtung 42 verbunden. Mit Hilfe der Schalteinrichtung 50 können die elektrischen Verbindungen zwischen den Steckerkontakten 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 geschlossen oder unterbrochen werden. Auf diese Weise wird eine elektrische Spannung, die mit Hilfe der Steckerkontakte 43, 44 abgegriffen wird, wenn die Steckereinrichtung 42 in eine Steckdose eingeführt ist, über die Anschlußbuchsen 47, 48 zur Verfügung gestellt werden, sofern die Schalteinrichtung 50 die elektrischen Verbindungen zwischen den Steckerkontakten 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 schließt. Mit Hilfe des Steckers 49 kann die elektrische Spannung dann so abgegriffen werden, daß sie über eine Spannungsversorgungsleitung 51 einem Abluftsystem (nicht dargestellt) zugeführt wird.
Die Schalteinrichtung 50 schaltet die elektrischen Verbindungen zwischen den Steckerkontakten 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 in Abhängigkeit von einem Steuersignal, welches von einer Empfängereinrichtung 52 empfangen wird, die ebenfalls in einem Gehäuse 53 der Sicherheits-Steckvorrichtung 40 angeordnet ist. Die Empfängereinrichtung 52 empfängt die Steuersignale von einer Sendereinrichtung (in Figur 3 nicht dargestellt), welche mit einer Kontakteinrichtung eines Zuluftsystems in Verbindung steht, wie dies in Zusammenhang mit den Figuren 1 und 2 erläutert wurde. Die Empfängereinrichtung 52 kann hierbei über eine Kabelverbindung oder eine Funkverbindung mit der Sendereinrichtung elektronische Datensignale austauschen.
Gemäß Figur 3 ist an der Sicherheits-Steckvorrichtung 40 eine Abdeckkappe 54 vorgesehen, die zwischen einer geschlossenen Stellung (durchgezogene Linie in Figur 3), in welcher der
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Stecker 49 abgedeckt ist, und einer geöffneten Stellung (gestrichelte Linien in Figur 3) verlagert werden kann. Bei der in Figur 3 dargestellten Ausführungsform wird die Abdeckkappe 54 an dem Gehäuse 53 der Sicherheits-Steckvorrichtung 40 mit Hilfe eines Hakens 55 gehalten, der durch eine Öffnung in dem Gehäuse 53 greift. Bei dieser Ausführungsform kann die Abdeckkappe vollständig von dem Gehäuse 53 gelöst werden, d.h. abgenommen werden, um den Stecker 49 aus der Steckeraufnahme 46 herauszunehmen oder den Stecker 49 in die Stekkeraunahme 46 einzuführen. Alternativ kann bei einer Ausführungsform vorgesehen sein, daß die Abdeckkappe 54 an dem Gehäuse 53 schwenkbar befestigt ist, beispielsweise mit Hilfe eines Scharniers.
Die Abdeckkappe 54 wird in der geschlossenen Stellung mit Hilfe einer Schraube 56 an dem Gehäuse 53 verriegelt, so daß der Stecker 49 nicht aus der Steckeraufnahme 46 entfernt werden kann. Beim Einschrauben der Schraube 56 zum Verriegeln der Abdeckkappe 54 an dem Gehäuse 53 wirkt eine Ende 57 der Schraube 56 auf einen Schalter 58, so daß mit Hilfe des Schalters 58 erfaßt werden kann, ob die Abdeckplatte 54 mit in der geschlossenen Stellung ist und mittels der Schraube 56 verriegelt ist. Der Schalter 56 gibt ein hiervon abhängiges Signal an die Schalteinrichtung 50. Alternativ kann bei einer Ausführungsform vorgesehen sein, daß der Schalter 56 von einem an der Abdeckkappe 54 ausgebildeten Vorsprung betätigt wird, wenn die Abdeckkappe 54 in die geschlossenen Stellung gebracht ist. In diesem Fall dient die Schraube 56 nur zum Verriegeln der Abdeckkappe 54.
Die Schalteinrichtung 50 ist so ausgeführt, daß die elektrische Verbindung zwischen den Kontaktanschlüssen 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 nur geschlossen werden kann, wenn mit Hilfe des Schalters 58 festgestellt wird, daß die Abdeckkappe 54 in der geschlossenen Stellung ist. Die auf diese Weise erreichte automatische Erfassung des Verriegelungszustandes der Abdeckkappe 54 ist eine zusätzliche Maßnahme, um sicherzustellen, daß eine Spannungsversorgung über den Stecker 49 und die Spannungsversorgungsleitung 51 nur dann stattfinden kann, wenn die Abdeckkappe 54 geschlossen ist. Das Vorsehen der Abdeckkappe 54 allein bewirkt jedoch bereits, daß der Stecker 49 gegen ein nicht gewünschtes Herausnehmen aus der Steckerbuchse 46 gesichert werden kann. Diese Maßnahme für sich verbessert
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den Sicherheitsstandard beim Betreiben von Abluftsystemen mit Hilfe einer Sicherheits-Schaltungsanordnung, wie sie in Verbindung mit den Figuren 1 und 2 beschrieben wurde.
Die Verriegelung der Abdeckkappe 54 in der geschlossenen Stellung kann mit Hilfe geeigneter Mittel ausgeführt werden. So kann bei einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, daß eine Schraube von der Rückseite 41 der Sicherheits-Steckvorrichtung eingeschraubt wird, um die Abdeckkappe 54 zu verriegeln. Als Schraube kann eine Spezialschraube verwendet werden, die beispielsweise nur in eine Richtung oder mit Hilfe von Spezialschlüsseln drehbar ist.
Es kann auch vorgesehen sein, daß der Schalter 58 als ein Schalter ausgeführt ist, der bereits durch eine Annäherung der Abdeckkappe 54 in die geschlossene Stellung betätigt wird, ohne daß zusätzlich ein Verriegelungsmittel benutzt wird. So könnte zum Beispiel ein optischer oder ein magnetischer Schalter genutzt werden. Aber auch ein Taster kann verwendet werden, bei dem ein Tasthebel betätigt wird, wenn die Abdeckplatte 54 in die geschlossene Stellung gebracht wird.
Figur 4 zeigt eine Ausführungsform einer Abdeckkappe 100. Um in Verbindung mit verschiedenen Steckern von Abluftsystemen verwendet werden zu können, sind an der Abdeckkappe 100 Vorstanzungen 101 vorgesehen, die ganz oder teilweise herausgebrochen werden können, um an verschiedene Steckerarten angepaßt zu werden. Bei den verschiedenen Stekkerarten kann die Spannungszuführleitung für das Abluftsystem an unterschiedlichen Stellen aus der Abdeckkappe 100 austreten.
Figur 5 zeigt eine schematische Darstellung einer Anordnung elektrischer/elektronische Komponenten bei einer Ausführungsform, in welcher die Empfängereinrichtung 52 (vgl. Figur 3) ein Funk-Empfänger ist. Die Empfängereinrichtung 52 steht mit der Schaltvorrichtung 50 in Verbindung, um die elektrische Kopplung zwischen den Anschlußbuchsen 47, 48 und den Steckerkontakten 43, 44 zu schließen/unterbrechen. Bei der in Figur 5 gezeigten schematischen Darstellung ist der Schalter 58 im Unterschied zur Darstellung in Figur 3 an die Emp-
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fängereinrichtung 52 gekoppelt. Die schaltungstechnische Umsetzung des verbesserten Sicherheitskonzeption kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Wesentlich ist, daß die Verbindung zwischen den Steckerkontakten 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 nur dann geschlossen ist, wenn auch von dem Schalter 58 ein Signal vorliegt, daß die Abdeckkappe 54 (vgl. Figur 3) in der geschlossenen Stellung ist.
Gemäß Figur 5 ist weiterhin ein optischer Signalgeber 110 an die Empängereinrichtung 52 gekoppelt. Mit Hilfe des optischen Signalgebers 110, der beispielsweise als eine Leuchtdiode ausgeführt ist, kann dem Benutzer der Sicherheits-Steckvorrichtung signalisiert werden, ob eine Spannungszuführung zu den Anschlußbuchsen 47, 48 gewährleistet ist oder nicht. Zu diesem Zweck ist der optische Signalgeber zweckmäßig von außerhalb des Gehäuses 53 (vgl. Figur 3) für den Benutzer sichtbar.
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Figur 6 zeigt eine schematische Darstellung einer Anordnung elektrischer/elektronischer Komponenten bei einer anderen Ausführungsform, in welcher die Steuersignale von der Kontakteinrichtung des Zuluftsystems über eine Kabelverbindung 120 übertragen werden. Die Steuersignale gelangen direkt zu der Schalteinrichtung 50, die die elektrische Kopplung zwischen den Steckerkontakten 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 schließt/unterbricht. Gemäß Figur 6 ist weiterhin ein Transformator 130 vorgesehen, mit dem eine Spannung zum Betreiben von zwei Leuchtdioden 131, 132 abgegriffen wird. Mit Hilfe der Leuchtdioden 131, 132 wird dem Benutzer angezeigt, ob die elektrische Verbindung zwischen den Steckerkontakten 43, 44 und den Anschlußbuchsen 47, 48 geschlossen oder geöffnet ist. Es ist wiederum der Schalter 58 dargestellt, welcher geschlossen sein muß, damit an den Anschlußbuchsen 47, 48 eine Spannung zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck ist der Schalter 58 an die Schalteinrichtung 50 gekoppelt.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen von Bedeutung

Claims (10)

1. Sicherheits-Steckvorrichtung (40) für ein Abluftsystem zum Abführen von Luft aus einem Raum mit einem Gehäuse (53), an dem eine Steckereinrichtung (42) zum Einstecken in eine Steckdose und zum Verbinden mit einer Spannungsversorgungseinrichtung, die an die Steckdose gekoppelt ist, und eine Steckeraufnahme (46) zum Aufnehmen eines Steckers (49) einer Spannungsversorgungsleitung (51) eines Abluftsystems ausgebildet sind, und einer in dem Gehäuse (53) angeordneten Schalteinrichtung (50) zum Unterbrechen/Schließen einer elektrischen Verbindung zwischen der Steckereinrichtung (42) und der Steckeraufnahme (46), wobei die Schalteinrichtung (50) ausgeführt ist, um Steuersignale von einem an ein Zuluftsystem gekoppelten Steuerglied zu empfangen und die elektrische Verbindung zwischen der Steckereinrichtung (42) und der Steckeraufnahme (46) in Abhängigkeit von empfangenen Steuersignalen von dem Steuerglied zu unterbrechen/schließen, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (53) eine Sicherheitsvorrichtung (54) vorgesehen ist, die zwischen einer geöffneten Stellung, in welcher der Stecker (49) der Spannungsversorgungsleitung (51) des Abluftsystems in die Steckeraufnahme (46) eingeführt/aus der Steckeraufnahme (46) heraus genommen werden kann, und einer geschlossenen Stellung verlagerbar ist, in welcher ein Herausnehmen des Steckers (49) der Spannungsversorgungsleitung (51) aus der Steckeraufnahme (46) verhindert ist.
2. Sicherheits-Steckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsvorrichtung (54) schwenkbar an dem Gehäuse (53) montiert ist, so daß die Sicherheitsvorrichtung (54) zwischen der geöffneten Stellung und der geschlossenen Stellung geschwenkt werden kann.
3. Sicherheits-Steckvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (50) über eine Kabelverbindung zum Empfangen der Steuersignale an das Steuerglied gekoppelt ist.
4. Sicherheits-Steckvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (50) an einen Funkempfänger zum Empfangen der Steuersignale von dem Steuerglied gekoppelt ist.
5. Sicherheits-Steckvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Verriegelungsmittel (56) zum Verriegeln der Sicherheitsvorrichtung in der geschlossenen Stellung.
6. Sicherheits-Steckvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel (56) Schraubmittel umfassen.
7. Sicherheits-Steckvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (50) an Erfassungsmittel (58) gekoppelt ist, wobei mit Hilfe der Erfassungsmittel (58) festgestellt werden kann, ob die Sicherheitsvorrichtung (54) in der geschlossenen Stellung ist, so daß die elektrische Verbindung zwischen der Steckereinrichtung (42) und der Steckeraufnahme (46) nur geschlossen werden kann, wenn die Sicherheitsvorrichtung (54) in der geschlossenen Stellung ist.
8. Sicherheits-Steckvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsmittel (58) einen Mikroschalter umfassen.
9. Sicherheits-Steckvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsmittel (58) einen elektromagnetischen Schalter umfassen.
10. Sicherheits-Steckvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6 und nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsmittel (58) mit den Verriegelungsmitteln (56) zusammenwirken.
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