Anordnung zum sicheren Betreiben eines Abluftsystems
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum sicheren Betreiben eines Abluftsystems zum Abfuhren von Luft aus einem Raum, insbesondere eine Dunstabzugshaube, einen Ablufttrockner, eine Gastherne oder dergleichen, mit einem Steuerglied und einer Schalteinrichtung zum Schalten einer Spannungszuführung für das Abluftsystem, wobei das Steuerglied an ein Zuluftsystem koppelbar ist, um bei einem geschlossenen Zustand des Zuluftsystems ein Steuersignal und um bei einem geöffneten Zustand des Zuluftsystems ein anderes Steuersignal an die Schalteinrichtung zu übermitteln, so daß mit Hilfe der Schalteinrichtung beim Empfangen des Steuersignals die Spannungszuführung für das Abluftsystem unterbrochen und beim Emp-
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fangen des anderen Steuersignals die Spannungszuführung für das Abluftsystem geschlossen wird.
Bei dem Abluftsystem zum Abführen von Luft aus einem Raum kann es sich insbesondere um eine Dunstabzugshaube, einen Ablufttrockner, eine Gastherme, einen Abluftventilator, eine Absauganlage oder eine zentrale Staubsaugeranlage handeln.
Ein solches Abluftsystem ist aus der Druckschrift DE 100 28 333 bekannt und wird in Verbindung mit Abluftsystemen in Räumen mit einem Zugang zu einem Kamin genutzt, beispielsweise einem offenen Kamin, einem Kachelofen, einem Holzkohleofen, einem Ölofen, einer Gastherme oder dergleichen. Mit Hilfe des Abluftsystems wird Luft aus dem Raum nach außen transportiert. Die Sicherheits-Schaltungsanordnung wird genutzt, um die Spannungszuführung des Abluftsystems zu steuern. Da in Räumen mit dem Kamin bei der Verbrennung des Brennmaterials Kohlendioxid und Kohlenmonoxid entstehen, kann das Transportieren von Luft mit Hilfe des Abluftsystems aus dem Rauminneren nach außen zu gefährlichen Situationen für Personen in dem Raum führen. Mit Hilfe der bekannten Sicherheits-Schaltungsanordnung wird sichergestellt, daß das Abluftsystem nur betrieben werden kann, wenn über ein Zuluftsystem ein Nachschub von Frischluft gewährleistet ist. Bei dem Zuluftsystem kann es sich beispielsweise um eine Zuluftklappe oder ein Fenster handeln.
Die bekannte Sicherheits-Schaltungsanordnung umfaßt ein Steuerglied mit einem Funksender. Bei geschlossenem Zuluftsystem erzeugt der Funksender ein erstes Steuersignal. Das erste Steuersignal wird an einen Empfänger übersandt, der an eine Schalteinrichtung gekoppelt ist. Aufgrund des ersten Steuersignals unterbricht die Schalteinrichtung eine Spannungszuführung des Abluftsystems, so daß ein Betreiben des Abluftsystems bei geschlossenem Zuluftsystem nicht möglich ist. Wenn das Zuluftsystem geöffnet wird, erzeugt der Funksender ein zweites Steuersignal, welches dann an den Funkempfänger übersandt wird. Der Funkempfänger wertet das zweite Steuersignal aus und veranlaßt das Schließen der Spannungszuführung des Abluftsystems mit Hilfe der Schalteinrichtung, so daß das Abluftsystem bei geöffnetem Zuluftsystem betrieben werden kann.
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Ein geöffnetes Zuluftsystem bedeutet in Wohnräumen, daß Luft von außen einströmen kann. Von Bewohnern des Wohngebäudes wird dieses beispielsweise im Winter als unangenehm empfunden, da kalte Luft von außen einströmt. Infolge dessen sind Fälle aufgetreten, in denen die Sicherheits-Schaltungsanordnung manipuliert wurde, um das Abluftsystem auch bei geschlossenem Zuluftsystem betreiben zu können. Dieses führt jedoch zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Anordnung zum sicheren Betreiben eines Abluftsystems der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Wahrscheinlichkeit für eine ungewünschte Manipulation der Anordnung und des hiermit verbundenen Mißbrauchs des Abluftsystems verhindert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schalteinrichtung und eine Kopplung zum Verbinden einer Spannungszuführleitung des Abluftsystems und einer Versorgungsleitung in einem verschließbaren Gehäuse angeordnet sind. Auf diese Weise wird verhindert, daß die Spannungszuführleitung, welche zur Ankopplung des Abluftsystems an eine elektrische Energieversorgung dient, von der Schalteinrichtung entkoppelt wird, was zur Folge hätte, daß das Abluftsystem ohne die Steuerung der Energieversorgung in Abhängigkeit vom Öffnungszustand des Zuluftsystems betrieben werden könnte, was zu einem Sicherheitsrisiko führt. Das verschließbare Gehäuse verhindert eine derartige Manipulation und verbessert somit den Sicherheitsstandard. Darüber hinaus wird mit Hilfe des Gehäuses eine Eignung der Anordnung für Feuchträume erreicht.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Kopplung eine Steckkopplung ist. Hierdurch wird die Kopplung und eine erlaubte Entkopplung der Spannungszuführleitung an/von der Versorgungsleitung erleichtert. Die Entkopplung ist beispielsweise beim Austausch der Schalteinrichtung und/oder des Abluftsystems notwendig
Eine zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen, daß das verschließbare Gehäuse eine Öffnungsklappe zum Verschließen/Öffnen des Gehäuses aufweist, wodurch
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das Einfuhren/Entnehmen der Kopplung und/oder der Schalteinrichtung in/aus dem Gehäuse mit geringem Aufwand ausgeführt werden können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausfuhrungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Figur 1 ein schematisches Blockschaltbild zur Erläuterung einer Sicherheits-
Schaltungsanordnung;
Figur 2 eine Ausführungsform einer Schalteinrichtung,
Figur 3 eine Ausführungsform eines Steuerglieds mit Empfängereinrichtung, wobei das
Steuerglied in einer Unterkurzsteckdose angeordnet ist;
Figur 4 eine weitere Ausführungsform einer Schalteinrichtung mit einer Empfängerein
richtung, wobei die Schalteinrichtung in eine Spannungszuführungsleitung gekoppelt ist; und
Figur 5 eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer Sicherheits-Schaltungs-
anordnung, wobei die Schalteinrichtung in einem Gehäuse angeordnet ist.
Figur 1 zeigt eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer Sicherheits-Schaltungsanordnung für ein elektrisch betriebenes Abluftsystem, beispielsweise eine Dunstabzugshaube, einen Ablufttrockner, eine Gastherme oder dergleichen. Ein Steuerglied 1 umfaßt eine Kontakteinrichtung 2 und eine Sendereinrichtung 3. Die Kontakteinrichtung 2 ist an ein Zuluftsystem 4 gekoppelt, mit dem einem Raum Luft zugeführt werden kann. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine mit einer Klappe verschließbare Öffnung in einer den Raum umgebenden Wand oder in einem Dach.
Bei der Kontakteinrichtung 2 kann es sich beispielsweise um einen Reedkontakt oder einen mechanischen Taster handeln. Die Kontakteinrichtung 2 kann wenigstens zwei Schaltzustände einnehmen. Die Kontakteinrichtung 2 befindet sich in einem ersten Schaltzustand, wenn das Zuluftsystem 4 geöffnet ist. Das Zuluftsystem 4 ist beispielsweise ein Fenster oder eine Zuluftklappe. Grundsätzlich kann es sich bei dem Zuluftsystem um eine beliebige Einrichtung
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handeln, die geöffnet und geschlossen werden kann, um Zuluft in einen Raum zu transportieren oder den Zuluftstrom zu unterbrechen. Die Sendereinrichtung 3 erkennt anhand des Schaltzustandes der Kontakteinrichtung 2, ob das Zuluftsystem 4 geöffnet oder geschlossen ist. Wenn das Zuluftsystem 4 geöffnet ist, erzeugt die Sendereinrichtung 3 ein erstes Steuersignal und überträgt dieses an eine von der Sendereinrichtung 3 räumlich getrennt angeordnete Empfängereinrichtung 5. Ein zweites Steuersignal wird von der Sendereinrichtung 3 an die Empfängereinrichtung 5 übertragen, wenn die Sendereinrichtung 3 anhand des Schaltzustands der Kontakteinrichtung 2 erkennt, daß das Zuluftsystem 4 geschlossen ist.
In Abhängigkeit davon, ob die Empfängereinrichtung 5 das erste oder zweite Steuersignal empfängt, wird daß Schließen oder Öffnen eines Schließ-ZUnterbrechungsglieds 6 veranlaßt. Das Schließ-zUnterbrechungsglied 6 ist in eine Spannungszuführungsleitung 7 eines Abluftsystems (nicht dargestellt) gekoppelt. Durch das Schließen bzw. Öffnen der Spannungszuführungsleitung 7 mit Hilfe des Schließ-/Unterbrechungsglieds 6 wird ein elektrischer Betrieb des Abluftsystems ermöglicht bzw. unterbunden.
Zum Übertragen des ersten und des zweiten Steuersignals ist zwischen der Sendereinreichtung 3 und der Empfängereinrichtung 5 eine Kommunikationsverbindung 8 ausgebildet. Hierbei kann es sich um eine Kabelsignalverbindung oder eine Funkverbindung handeln. Wenn das erste und das zweite Steuersignal mit Hilfe von Funksignalen übertragen werden, ist die Sendereinrichtung 3 ein Funksender und die Empfängereinrichtung 5 ein Funkempfanger. Die Kommunikation zwischen dem Funksender und dem Funkempfänger findet in einem zugelassenen UKW-Bereich statt, beispielsweise 433 MHz.
Gemäß Figur 1 ist zwischen der Empfängereinrichtung 5 und einer weiteren Sendereinrichtung 20 eine weitere Kommunikationsverbindung 21 gebildet. Die weitere Sendereinrichtung 20 ist von einem weiteren Steuerglied 22 umfaßt und an eine weitere Kontakteinrichtung 23 gekoppelt. Die weitere Kontakteinrichtung 23 steht mit einem weiteren Zuluftsystem 24 in Verbindung, so daß in Abhängigkeit von einem geöffneten bzw. einem geschlossenen Zustand des weiteren Zuluftsystems 24 ein weiteres erstes oder ein weiteres zweites Steuersignal
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&ngr;&ogr;&eegr; der weiteren Sendereinrichtung 20 an die Empfängereinrichtung 5 übertragen werden könne. Bei einer Übertragung der Steuersignale mittels Funk werden für die Kommunikationsverbindung 8 und die weitere Kommunikationsverbindung 21 unterschiedliche Frequenzbereiche genutzt, so daß eine Unterscheidung zwischen dem ersten, dem zweiten, dem weiteren ersten sowie dem weiteren zweiten Steuersignal möglich ist.
Das Steuerglied 1 und das weitere Steuerglied 22 sind jeweils an eine Spannungsversorgung 9 bzw. 25 angeschlossen. Bei der Spannungsversorgung 9 bzw. 25 handelt es sich vorzugsweise um eine Batterie, die zweckmäßig mittels Solarenergie nachgeladen werden kann. Um bei schwacher Batterieleistung eine Fehler derart zu vermeiden, daß die Empfängereinrichtung 5 als letztes Steuersignal das zweite bzw. das weitere zweite Steuersignal empfangen hat, obwohl das Zuluftsystem 4 und/oder das weitere Zuluftsystem 24 geschlossenen sind, sind das erste und das weitere erste Steuersignal stets von geringerer Signalstärke als das zweite und das weitere zweite Steuersignal, so daß bei schwacher Batterieleistung das zweite und/oder das weitere zweite Steuersignal noch empfangen werden, während die Signalstärke des ersten und des weiteren ersten Steuersignals nicht mehr ausreichen, um empfangen zu werden. Hierbei wird davon ausgegangen, daß die Signalstärke der gesendeten Steuersignale von der zur Verfügung stehenden Batterieleistung abhängt.
Gemäß Figur 1 ist die Empfängereinrichtung 5 mit einer Spannungsquelle 10 verbunden. Hierbei kann es sich vorzugsweise um eine Verbindung mit einem Festnetz handeln.
Figur 2 zeigt eine Ausführungsform eines Steuerglieds schematisch. Ein Steuerglied 30 verfügt über eine Batterie 31 zur Spannungsversorgung eines Funksenders 32. Der Funksender 32 steht mit einem Reedkontakt 33 in Verbindung. Benachbart zu dem Reedkontakt 33 ist ein Magnet 34 angeordnet. In Abhängigkeit vom Schaltzustand des Reedkontakts 33 erzeugt der Funksender 32 die in Verbindung mit Figur 1 beschriebenen Steuersignale, die an einen Empfänger übertragen werden, um die Spannungszuführung eines Abluftsystems zu schließen bzw. zu öffnen. Der Schaltzustand des Reedkontakts 33 hängt davon ab, ob das zu überwachende Zuluftsystem (in Figur 2 nicht dargestellt) geöffnet oder geschlossen ist.
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Um eine unbefugte Veränderung an der Schalteinrichtung zum Öffnen bzw. zum Schließen der Spannungszuführung des Abluftsystems zu verhindern, ist bei der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform vorgesehen, daß eine Schalteinrichtung 40 mit einem Schließ-/Unterbrechungsglied 41 sowie einem Empfänger 42 in einer Unterputzsteckdose 43 angeordnet sind. Mit Hilfe des Schließ-AJnterbrechungskontakts 41 wird die über die Unterputzsteckdose 43 zur Energieversorgung des Abluftsystems abgreifbare Spannung zur Verfügung gestellt oder deren Abgreifen unterbunden. Hierbei empfängt der Empfänger 42 Steuersignale von der Sendereinrichtung an dem Zuluftsystem (in Figur 3 nicht dargestellt) und steuert den Schließ-/Unterbrechungskontakt 41 in Abhängigkeit der empfangenen Steuersignale.
Bei einer anderen Ausführungsform ist gemäß Figur 4 eine Schalteinrichtung 50 mit einem Schließ-/Unterbrechungskontakt 51 und einem Empfänger 52 zwischen eine Spannungszuführungsleitung 53 gekoppelt. Die Spannungszuführungsleitung 53 weist an einem Ende 54 einen Stecker 55 auf, der in eine Festnetzsteckdose gesteckt werden kann. Das andere Ende 56 der Spannungszuführungsleitung 53 wird mit einem Geräteanschluß des Abluftsystems (in Figur 4 nicht dargestellt) verbunden. Der Empfänger 52 veranlaßt in Abhängigkeit von den empfangenen Steuersignalen ein Öffnen bzw. Schließen der elektrischen Verbindung zwischen dem einen und dem anderen Ende 54 bzw. 56 der Spannungszuführungsleitung 53, so daß ein elektrischer Betrieb des Abluftsystems ermöglicht oder unterbunden ist.
Figur 5 zeigt schematische Darstellung zur Erläuterung einer Sicherheits-Schaltungsanordnung, bei der ein Steuerglied 60 mit einer Schalteinrichtung 61 zusammenwirkt. Das Steuerglied 60 ist an ein Zuluftsystem 62 gekoppelt, um einen geöffneten/geschlossenen Zustand des Zuluftsystems 62 zu erfassen. Das Steuerglied 60 umfaßt beispielsweise Sensoren (in Figur 5 nicht dargestellt), mit denen erfaßt werden kann, ob ein Fenster oder eine beliebige Zulufteinrichtung geöffnet oder geschlossen ist. So kann zum Beispiel ein Reedkontakt oder ein mechanischer Kontakt vorgesehen sein. In Abhängigkeit von dem automatisch erfaßten Zustand des Zuluftsystems 62 erzeugt eine von dem Steuerglied 60 Sendeeinrichtung 63 ein Steuersignal, welches über eine Kabel- oder eine Funkverbindung an eine Empfangseinrichtung 64 übertragen wird. Die Empfangseinrichtung 64 ist an die Schalteinrichtung 61 gekoppelt oder kann in diese auch integriert sein. Wenn das von dem Steuerglied 60 an die
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Empfangseinrichtung 64 übertragene Steuersignal anzeigt, daß das Zuluftsystem 60 geöffnet ist, schließt die Schalteinrichtung 61 die elektrische Verbindung zwischen einer Spannungszuführleitung 65 eines Abluftsystems 66 und einer Versorgungsleitung 67, die an eine Spannungsquelle 68 angeschlossen ist, beispielsweise eine Steckdose eines Hausversorgungsystems. Gemäß Figur 5 ist die Spannungszufuhrleitung 65 über eine Steckkopplung 69 an die Versorgungsleitung 67 elektrisch gekoppelt, so daß von der Spannungsquelle 68 abgegriffene elektrische Energie über die Versorgungsleitung 67, die Steckkopplung 69 und die Spannungszufuhrleitung 65 an das Abluftsystem 66 übertragen werden kann, so daß das Abluftsystem 66 betrieben werden kann.
Die Energieversorgung ist nur dann möglich, wenn die Schalteinrichtung 61 die Energieleitung zu der Steckkopplung 69 erlaubt. Wenn von dem Steuerglied 60 ein anderes Steuersignal übermittelt wird, welches anzeigt, daß das Zuluftsystem 62 geschlossen ist, wird die Energieleitung mit Hilfe der Schalteinrichtung 61 unterbrochen, was dazu führt, daß das Abluftsystem 66 nicht mit elektrischer Energie versorgt wird. Gemäß Figur 5 sind die Schalteinrichtung 61 mit angekoppelter Empfangseinrichtung 64 und die Steckkopplung 69 in einem Gehäuse 70 angeordnet, welches mit Hilfe einer Öffhungsklappe 71 verschlossen werden kann. Die Öffhungsklappe 71 kann verplombt sein. Hierdurch ist es einerseits ermöglicht, ein Ende 72 der Spannungszuführleitung 65 zum Ausbilden der Steckkopplung 69 in das Gehäuse 70 einzuführen. Anschließend kann das Gehäuse 70 dann verschlossen werden, um eine Trennung der Spannungszufuhrleitung 65 von der Steckkopplung 69 zu unterbinden, so daß eine Benutzung des Abluftsystems 66 nur in Verbindung mit dem Steuerglied 60 und der Schalteinrichtung 61 gewährleistet ist. In dem Gehäuse 69 kann das Ende 71 der Spannungszuführleitung 65 auch mittels einer beliebigen anderen elektrischen Kopplung mit der Versorgungsleitung 67 verbunden sein, beispielsweise über Klemmkontakte. Das Gehäuse 70 verhindert ein nicht erlaubtes Trennen der Spannungszuführleitung 65 von der geschalteten Versorgungsleitung 67.
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Die Offhungsklappe 71 kann andererseits genutzt werden, das Ende 72 der Spannungszufuhrleitung 65 aus dem Gehäuse 70 herauszunehmen, beispielsweise im Fall des Austauschs des Abluftsystems 66 und/oder der Schalteinrichtung 61 mit angekoppelter Empfangseinrichtung 64.
Die Schalteinrichtung 61 ist so an ein Kontaktbauteil 80 gekoppelt, daß die Energieleitung zu der Steckkopplung 69 nur dann ermöglicht ist, wenn mit Hilfe des Kontaktbauteils 80 festgestellt wird, daß die Offhungsklappe 71 in der geschlossenen Stellung ist. Die auf diese Weise erreichte automatische Erfassung des Zustandes der Offhungsklappe 71 ist eine zusätzliche Maßnahme, um sicherzustellen, daß eine Spannungsversorgung über die Steckkopplung 69 nur dann stattfinden kann, wenn die Offhungsklappe 71 geschlossen ist. Das Vorsehen des Gehäuses 70 mit der Offhungsklappe 71 allein bewirkt jedoch bereits, daß ein nicht gewünschtes Auftrennen der Steckkopplung 69 verhindert werden kann. Diese Maßnahme für sich verbessert den Sicherheitsstandard beim Betreiben des Abluftsystems 66 mit Hilfe einer Sicherheits-Schaltungsanordnung, wie sie in Verbindung mit Figur 5 beschrieben wurde.
Die Verriegelung der Offhungsklappe 71 in der geschlossenen Stellung kann mit Hilfe geeigneter Mittel ausgeführt werden. So kann bei einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, daß eine Schraube eingeschraubt wird, um die Offhungsklappe 71 zu verriegeln. Als Schraube kann eine Spezialschraube verwendet werden, die beispielsweise nur in eine Richtung oder mit Hilfe von Spezialschlüsseln drehbar ist.
Es kann auch vorgesehen sein, daß Kontaktbauteil 80 als ein Schalter ausgeführt ist, der bereits durch eine Annäherung Offhungsklappe 71 in die geschlossene Stellung betätigt wird, ohne daß zusätzlich ein Verriegelungsmittel benutzt wird. So könnte zum Beispiel ein optischer, ein magnetischer Schalter oder ein Reedkontakt genutzt werden. Aber auch ein Taster kann verwendet werden, bei dem ein Tasthebel betätigt wird, wenn die Offhungsklappe 71 in die geschlossene Stellung gebracht wird.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die
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Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausfuhrungsformen von Bedeutung sein.