DE20209838U1 - Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen Teilen - Google Patents
Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen TeilenInfo
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- A47G33/1213—Christmas tree stands comprising a single handle or pedal for releasing, tensioning or locking of clamping members
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Description
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24. Juni 2002 | |
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F/Le/My/sp | |
| Krinner Innovation GmbH | ||
| K81192GM |
Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen Teilen
Die Erfindung betrifft einen Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen Teilen, mit einem auf dem Boden aufzulegenden Standelement, mit einem an dem Standelement fest angeordneten Widerlager, mit einem Spannkörper, der auf dem Standelement geradlinig beweglich geführt angeordnet ist, und mit einer an dem Standelement befindlichen Spanneinrichtung, die den Spannkörper antreibt, wobei das stabförmige Teil durch Verschieben des Spannkörpers zwischen diesem und dem Widerlager eingespannt und lösbar festgehalten wird.
Ein Ständer dieser Art ist aus der Gebrauchsmusterschrift DE 201 03 807 Ul bekannt. Dieser Ständer ist zum Aufstellen von Weihnachtsbäumen bestimmt. Das Standelement des bekannten Ständers wird von zwei Längsschwellen gebildet, die durch eine Traverse fest miteinander verbunden sind. Durch die starr an den Längsschwellen befestigte Traverse wird zugleich des Widerlager gebildet. Dieses hat die Form einer in der Mitte der Traverse angebrachten Einkerbung. Der Spannkörper besteht bei diesem bekannten Ständer aus einer beweglichen Traverse, die an den beiden Längsschwellen verschiebbar geführt ist. Zwei mit Flügelmuttern versehene Spannschrauben dienen dazu den Spannkörper, also die bewegliche Traverse, in Richtung auf die fest angebrachte Traverse zu bewegen, wobei der Spannkörper das stabförmige Teil, also den Stamm des Weihnachtsbaumes, fest gegen das Widerlager drückt und lösbar festhält.
Der bekannte Ständer hat den Nachteil einer umständlichen Bedienung. Die beiden Spannschrauben müssen nämlich gleichmäßig und abwechselnd um den gleichen Betrag angezogen werden, damit die bewegliche Traverse sich beim Verschieben in ihrer Führung nicht verkantet. Der bekannte Ständer ist damit kaum von einer einzigen Person zu bedienen. Da nämlich die beiden Spannschrauben mit ihren
nicht verkantet. Der bekannte Ständer ist damit kaum von einer einzigen Person zu bedienen. Da nämlich die beiden Spannschrauben mit ihren Flügelmuttern von Hand angezogen werden müssen, kann das Festspannen nur in einer gebückten Stellung der Bedienungsperson erfolgen. Es ist fast nicht möglich, dabei gleichzeitig noch das einzuspannende stabförmige Teil, insbesondere einen Weihnachtsbaum, aufrecht zu halten und in seiner Lage zu justieren.
Dieser Nachteil besteht nicht bei Ständern, wie sie beispielsweise aus der DE 39 32 473 C2 bekannt sind und die gleichfalls zum Einspannen von Weihnachtsbäumen dienen. Bei diesen bekannten Ständern sind eine Reihe von schwenkbaren Halteelementen kranzförmig um die Längsmittelachse des einzuspannenden stabförmigen Teils herum angeordnet. Durch sämtliche schwenkbaren Halteelemente ist ein Seil hindurchgeführt, das mittels einer Spanneinrichtung verkürzt und gespannt werden kann. Beim Betätigen der Spannvorrichtung zieht das Seil die schwenkbaren Halteelemente gleichmäßig gegen das einzuspannende stabförmige Teil, so dass ein im wesentlichen symmetrisches Einspannen erfolgt und das stabförmige Teil seine Lage im Zentrum zwischen den Spannelementen unabhängig von seinem Durchmesser gleichbleibend beibehält. Dieser bekannte Ständer wird in großen Stückzahlen hergestellt und hat sich bestens bewährt. Indessen ist ein Seil als zentrales Spannelement für die Halteelemente nicht unproblematisch, weil es sich im Betrieb längen und auch verschleißen kann. Durch Umlenkstellen in der Seilfuhrung entstehen Reibungswiderstände, und auch die Befestigungsstellen des Seils an der Spannvorrichtung bedürfen einer sorgfältigen Ausführung, damit ein unbeabsichtigtes Lösen vermieden wird. Es besteht demgemäss der Wunsch nach Ständern, bei denen Seile als Spannelemente vermieden werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen langlebigen und zuverlässig funktionierenden Ständer der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem das stabförmige Teil auch von einer ungeübten Bedienungsperson leicht in seine spannfähige Stellung in den Ständer eingesetzt und in seiner justierten Stellung festgespannt sowie auch wieder gelöst werden kann .
Diese Aufgabe wird gemäß den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 erfindungsgemäß durch einen als Spanneinrichtung dienenden Linearantrieb gelöst, mit einem den Spannkörper bildenden Druckstempel, mit auf den Druckstempel einwirkenden Klemmgliedern und mit einem die Klemmglieder beeinflussenden Schwenkhebel, der aus einer Ruhestellung, in der der Druckstempel unter der Einwirkung der Klemmglieder festgestellt ist, in zwei entgegengesetzte Schwenkstellungen verschwenkbar ist und dabei je nach Schwenkrichtung die Klemmglieder derart beeinflusst, dass der Druckstempel entweder verschiebend angetrieben oder wirkungslos freibeweglich ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Ständer ist somit nur ein einziger Schwenkhebel zu bedienen, der zweckmäßig als Fußpedal ausgebildet sein kann. Die Bedienungsperson kann somit in aufrechter Stellung das einzuspannende stabförmige Teil, beispielsweise einen Weihnachtsbaum, in der gewünschten Stellung festhalten und zugleich mit dem Fuß den Schwenkhebel betätigen. Beim Niederdrücken des Schwenkhebels aus seiner Ruhestellung in die eine Schwenkstellung wird dabei der Druckstempel verschiebend angetrieben und gegen das stabförmige Teil bewegt, bis er schließlich dieses gegen das Widerlager drückt und darin festspannt. Die bei dem erfindungsgemäßen Ständer gewählte Antriebsart über Klemmglieder gestattet es zudem, die Verschiebebewegung des Druckstempels auch in kleinsten Schritten, also stufenlos vorzunehmen, womit das Festspannen, das nur noch unter sehr kleinen Verschiebebewegungen erfolgt, stufenlos und in der gewünschten Stärke erfolgen kann. Nach dem Loslassen des Schwenkhebels kehrt dieser in seine Ruhestellung zurück, in der der Druckstempel unter der Einwirkung der Klemmglieder festgestellt ist, das stabförmige Teil somit zuverlässig eingespannt bleibt. Zum Lösen des eingespannten stabförmige Teils ist es lediglich erforderlich, den Schwenkhebel in seine entgegengesetzte Schwenkstellung zu bewegen, wodurch die Einwirkung der Klemmglieder auf den Druckstempel aufgehoben wird und dieser wirkungslos frei beweglich ist. Das bedeutet, dass der Druckbolzen einfach von Hand in seine Ausgangsstellung geführt wird. Ebenso kann der Druckbolzen aber bei dieser Stellung des Schwenkhebels auch leicht von Hand über einen großen Verschiebeweg zunächst von außen bis an den Umfang des einzuspannenden stabförmigen Teils herangeführt werden, bis der eigentliche, eine Einspannkraft erfordernde Spannvorgang beginnt, wozu das Betätigen des Schwenkhebels in die erste Schwenkstellung erforderlich ist. Bei dieser einfachen Art der Bedienung ist
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selbst eine einzige Bedienungsperson in der Lage, den Spannvorgang zu betätigen und gleichzeitig das stabförmige Teil zu halten und gegebenenfalls während des Einspannvorgangs noch zu justieren.
Da mit einem derartigen Linearantrieb erhebliche Spannkräfte ausgeübt werden, kommt bei dem erfindungsgemäßen Ständer der Ausbildung des fest an dem Standelement angeordneten Widerlagers besondere Bedeutung zu. Eine erste vorteilhafte Ausbildung besteht darin, dass das Widerlager durch eine von dem Standelement aufragende Widerlagerplatte gebildet ist, die quer zu der Verschieberichtung des Druckstempels gerichtet ist. Eine derartige aufragende Widerlagerplatte kann sehr massiv und stabil ausgebildet sein.
Sie kann weiterhin dadurch ausgestaltet werden, dass sie an ihrer dem Druckstempel zugewandten Seite mit Zahnreihen versehen ist, an denen das stabförmige Teil zur Anlage kommt. Durch Bewegen des stabförmige Teiles auf den Zahnreihen ist zudem ein Justieren des stabfÖrmigen Teils beim Einspannen zumindest einer quer zur Verschieberichtung des Druckstempels verlaufenden Ebene möglich.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Ständers wird das Widerlager durch zwei von dem Standelement aufragende, V-fÖrmig angeordnete Widerlagerplatten gebildet, wobei die Innenseite der V-fÖrmigen Anordnung dem Druckstempel zugewandt ist, dessen Verschieberichtung annähernd auf die Spitze der V-formigen Anordnung gerichtet ist. Dabei können die Widerlagerplatten an ihren dem Druckstempel zugewandten Seiten mit mehreren Schneiden versehen sein, an denen das stabförmige Teil zur Anlage kommt. Bei dieser Ausgestaltung des Widerlagers wird das stabförmige Teil durch den Druckstempel gewissermaßen in die V-förmige Anordnung des Widerlagers hineingedrückt, wodurch die Handhabung des erfindungsgemäßen Ständers besonders einfach wird. Die Anordnung von Schneiden hat besonders bei stabfÖrmigen Teilen aus Holz oder einem vergleichbaren weichen Werkstoff den Vorteil, dass sie sich in die Oberfläche des stabfÖrmigen Teils eingraben und dieses dadurch besonders gut festhalten.
DE 202 09 836 Ul
Auch der Druckstempel kann gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung an seinem dem Widerlager zugewandten Ende mit einem Druckstück in der Form von zwei V-förmig zueinander angeordneten Platten versehen sei, wobei die Innenseite der V-förmigen Anordnung dem Widerlager zugewandt ist.
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Nach einer anderen Variante ist es aber auch möglich, dass der Druckstempel an seinem dem Widerlager zugewandten Ende mit einem Druckstück in der Form einer Druckplatte versehen ist, deren Querschnitt im Vergleich zu dem des Druckstempels vergrößert ist. Während ein Druckstempel mit V-förmig gestaltetem Wirkungsende besonders bei annähernd regelmäßig geformten Stabquerschnitten, insbesondere runden Stabquerschnitten, von Vorteil ist, weil er den Stabquerschnitt gewissermaßen selbstzentrierend einfängt, dürfte das in Form einer Druckplatte ausgebildeten Ende des Druckstempels dann vorteilhaft sein, wenn mit stabförmigen Teilen von unregelmäßiger Kontur zu rechnen ist. Dann drückt nämlich der Druckstempel gewissermaßen punktweise auf eine Umfangstelle des stabförmigen Teils und drückt dieses damit in das V-förmig ausgebildete Widerlager hinein.
Weitere Ausgestaltungen sind Gegenstand weiterer rückbezogener Ansprüche und beziehen sich auf die Ausgestaltung des Linearantriebes. Sie werden in der anschließend folgenden Beschreibung von zeichnerisch dargestellten Ausfuhrungsbeispielen noch näher erläutert.
In den Figuren ist das folgende dargestellt:
Figur 1 ist eine räumliche Ansicht auf einen erfindungsgemäßen Ständer mit jeweils einer ersten Ausführungsform des Druckstempels und des Widerlagers.
Die Figur 2 enthält eine der Figur 1 entsprechende Darstellung, bei der jedoch sowohl der Druckbolzen als auch das Widerlager eine von der Darstellung gemäß Figur 4 abweichende Gestaltung haben.
Die Figuren 3 a bis 3 c enthalten eine ins Einzelne gehende Darstellung des Linearantriebes, wobei jeweils eine unterschiedliche Stellung des Schwenkhebels gewählt ist.
Figur 3a zeigt den Schwenkhebel in seiner Ruhestellung.
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Figur 3b veranschaulicht den Schwenkhebel in seiner ersten Schwenkstellung in der der Druckbolzen verschiebend angetrieben ist.
Figur 3c hat die entgegengesetzte Schwenkstellung des Schwenkhebels zum Gegenstand, in der der Druckstempel wirkungslos frei beweglich ist.
Der in den Figuren 1 und 2 in seiner Gesamtheit dargestellte Ständer umfasst ein Standelement 1, mit dem der Ständer auf dem Boden aufliegt. Der Ständer dient zum Einspannen eines stabformigen Teils 2, das in Figur 1 mit einem kreiszylindrischen Querschnitt eingezeichnet ist, jedoch auch einem vom Kreisquerschnitt abweichenden, insbesondere unregelmäßigen Querschnitt haben kann, wie das bei Weihnachtsbäumen der Fall ist. Im Idealfall steht die Längsmittelachse 3 des stabformigen Teiles 2 senkrecht auf dem Standelement 1.
Gemäß Figur 1 ist an dem Standelement 1 ein Widerlager 4 fest angebracht, das als massive Platte ausgebildet und mit einer oberen Zahnreihe 6 sowie einer unteren Zahnreihe 7 versehen ist.
Mit 9 ist der Linearantrieb in seiner Gesamtheit bezeichnet. Kernstück des Linearantriebs ist der Druckstempel 10, dessen Längsachse 11 zugleich seine Verschieberichtung 12 bildet. Die Verschieberichtung des Druckstempels 10 liegt in der Mittellinie des Ständers und damit in der Mitte des symmetrisch ausgebildeten Widerlagers 4. Der Druckstempel 10 „zielt" damit gewissermaßen auf die exakte geometrische Mitte eines stabformigen Teils 2 von exakt kreisförmigen Querschnitt. Der Druckstempel 10 ist in Bohrungen einer äußeren Stirnwand 13 sowie einer inneren Stirnwand 14 verschiebbar. Er wird beeinflusst durch Klemmglieder, die in Figur 1 als Antriebsklemmplatte 17 und Rückhalteklemmplatte 18 erkennbar sind und anschließend noch näher beschrieben werden. Die beiden
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Klemmplatten 17, 18 werden durch einen Schwenkhebel 24 beeinflusst und wirken ihrerseits derart auf den Druckstempel ein, dass dieser je nach Stellung des Schwenkhebels 24 entweder festgestellt oder in Richtung auf das stabförmige Teil verschiebend angetrieben oder aber wirkungslos frei beweglich ist. Der Druckstempel 10 hat an seinem dem Widerlager 4 zugewandten Ende ein Druckstück 40 in der Form von zwei V-förmig zueinander angeordneten Platten 41, 42. Dabei ist die Innenseite der V-förmigen Anordnung dem Widerlager 4 zugewandt.
Beim Niederdrücken des Schwenkhebels 24 in der Figur 1 wird der Druckstempel 10 in der Verschieberichtung 12 in Richtung auf das Widerlager 4 hinbewegt und umfasst mit seinen Platten Al, Al das stabförmige Teil 2, das dadurch gegen die obere und untere Zahnreihe 6, 7 der Widerlagerplatte 5 gedrückt wird. Beim Loslassen des Schwenkhebels 24 kehrt dieser in seine Ruhestellung zurück, in der der Druckstempel 10 blockiert und verriegelt ist, so dass die eingespannte Stellung erhalten bleibt.
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Die Figur 2 ist eine der Figur 1 entsprechende Darstellung des erfindungsgemäßen Ständers. Dabei hat lediglich der Druckstempel 10 eine abgewandelte Ausführung, in dem er an seinem dem Widerlager 4 zugewandten Ende mit einem Druckstück in der Form einer Druckplatte 43 versehen ist, deren Querschnitt im Vergleich zu dem des Druckstempels 10 vergrößert ist.
Femer ist auch das aus Figur 2 ersichtliche Widerlager in Vergleich zu der Darstellung gemäß Figur 1 abgewandelt, indem hier zwei V-fÖrmig angeordnete Widerlagerplatten 35, 36 vorgesehen sind. Die Verbindungskante 37 der beiden Platten befindet sich in der verlängerten Verschieberichtung 12 des Druckstempels 10. Die beiden Widerlagerplatten 35, 36 sind mit oberen Schneiden 38 und unteren Schneiden 39 versehen, die sich in die Oberfläche von stabförmigen Teilen aus einem weichem Material wie beispielsweise Holz eingraben und dieses dadurch besonders gut festhalten können.
Die Figuren 3 a bis 3 c erläutern im Einzelnen das Prinzip und die Funktion des bei dem erfindungsgemäßen Ständer vorgesehenen Linearantriebs.
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Die schon erwähnte äußere Stirnwand 13 und innere Stirnwand 14 lassen sich als Teil eines Gehäuses 8 verstehen, in denen der Linearantrieb 9 untergebracht ist. Dabei befindet sich in der äußeren Stirnwand 13 eine Bohrung 15 und in der inneren Stirnwand 14 eine Bohrung 16. In den Bohrungen 15 und 16 ist der Druckstempel 10 längsverschieblich geführt. In dem Gehäuse 8 befinden sich weiterhin eine Antriebsklemmplatte 17 und eine Rückhalteklemmplatte 18, die ebenfalls mit in diesen befindlichen Bohrungen 19 bzw. 20 auf den Druckstempel 10 aufgeschoben sind (Figur 3b). Die Bohrungen 19 und 20 sind derart bemessen, dass sich die Antriebsklemmplatte 17 und die Rückhalteklemmplatte 18 gegenüber dem Druckstempel 10 leicht schräg stellen.
Die Antriebsklemmplatte 17 wird durch eine erste Schraubenfeder 22, die auf den Druckstempel 10 aufgeschoben ist, im Abstand von der inneren Stirnwand 14 gehalten. Eine zweite, auf den Druckstempel 10 aufgeschobene Schraubenfeder 21 hält die Antriebsklemmplatte im Abstand von der Rückhalteklemmplatte 18. Schließlich bewirkt ein Anschlag 23, dass die Rückhalteklemmplatte 18 im Abstand von der äußeren Stirnwand gehalten ist und sich unter dem Einfluss der ersten und der zweiten Schraubenfeder 21, 22 leicht schräg stellt. Ein weiterer Anschlag ist mit 44 bezeichnet. Durch die erste Schraubenfeder 22 wird auch die Antriebsklemmplatte 17 derart gegen diesen Anschlag 44 gedrückt, dass sie sich ebenfalls leicht schrägstellt, und zwar auch dann, wenn der Schwenkhebel 24 von dem Linearantrieb abgezogen ist.
Der Schwenkhebel 24 ist gleichfalls Teil des Linearantriebs 9 und greift in das Gehäuse 8 ein. Der Schwenkhebel 24 ist nach Art einer Gabel mit zwei Zinken ausgebildet. Im überwiegenden Teil seiner Länge hat der Schwenkhebel 24 ein U-förmiges Profil (vergleiche Figur 1), wobei an ein Mittelteil 25 zwei Wangen 26 anschließen (Figur 3b). An den Wangen 26 sind die Gabelzinken und zugleich das Betätigungsende 27 des Schwenkhebels 24 ausgebildet. Die Kontur des Betätigungsendes 27 geht gut aus den Figuren 3a bis 3c hervor. Die beiden Wangen 26 haben im Bereich des Betätigungsende 27 ferner je eine Ausnehmung 28, mit der sie auf Schultern aufliegen, die an der äußeren Stirnwand 13 ausgebildet sind. Die Schultern 45 bilden eine ständerfeste Schwenkachse 29 für den Schwenkhebel 24, der mittels der Ausnehmungen 28 um diese Schwenkachse 29 schwenkbar ist.
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Wie Figur 3a erkennen lässt, ist die äußerste Kontur 30 des Betätigungsendes 27 exzentrisch in Bezug auf die Schwenkachse 29. Wird der Schwenkhebel 24 im Sinne des Drehpfeils 31 nach unten verschwenkt, so versucht das Betätigungsende 27, die Antriebsklemmplatte 17 in Richtung auf die innere Stirnwand 14 zu verschieben; diese Phase ist in Figur 3b dargestellt. Der Schwenkhebel kann aber auch im Sinne des Drehpfeils 32 nach oben verschwenkt und ein Anlagebereich 33 des Mittelteils 25 in Anlage an die Rückhalteklemmplatte 18 gebracht werden. Der Schwenkhebel 24 wirkt dann derart auf die Rückhalteklemmplatte 18 ein, dass er diese senkrecht zum Druckstempel 10 zu stellen versucht; diese Phase zeigt die Figur 3 c.
Da - wie bereits gesagt - die ständerfeste Schwenkachse 29 für den Schwenkhebel 24 durch die Schultern 45 gebildet ist, in die die Ausnehmungen 28 des Schwenkhebels eingreifen, kann der Schwenkhebel im übrigen leicht nach oben von dem Gehäuse abgezogen und getrennt von dem Ständer aufbewahrt werden. Das gilt auch dann, wenn ein stabförmiges Teil 4 eingespannt ist. Auf diese Weise lassen sich Unfälle durch Missbrauch oder Versehen vermeiden. Der Druckstempel 10 weist an seinem dem stabfö'rmigen Teil zugewandten Ende bei diesem Ausführungsbeispiel ein vergrößertes Druckstück 40 in Form einer Druckplatte 43 auf, damit er schonend auf die Außenfläche des stabförmigen Teils einwirken kann.
Die Handhabung und Wirkungsweise des beschriebenen Ständers kann nunmehr umfassend wie folgt erläutert werden:
Zu Beginn des Aufspannvorganges wird das stabformige Teil 2, beispielsweise ein Weihnachtsbaum, mit seinem Befestigungsende auf das Standelement 1 gestellt und lose gegen das Widerlager 4 gehalten. Das kann die Bedienungsperson stehend vornehmen und das stabformige Teil dabei mit nur einer Hand halten. Die Bedienungsperson wird sodann das stabformige Teil in der gewünschten Stellung ausrichten, wobei es zumeist darum geht, eine streng lotrechte Stellung zu erhalten. Wenn das stabformige Teil nicht streng geradlinig und im Querschnitt nicht streng kreisförmig ist, wie das bei Christbäumen oft der Fall ist, kann eine Anpassung erfolgen, indem der Christbaum zumindest auf der
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oberen und unteren Zahnreihe 6, 7 der Widerlagerplatte 5 (Figur 1) oder auf den oberen und unteren Schneiden 38, 39 der Widerlagerplatten 35, 36 (Figur 2) hin- und herbewegt oder gedreht wird. Der Schwenkhebel 24 des Linearantriebes 9 befindet sich in diesem Stadium in seiner blockierten Grundstellung, wie sie in Figur 3 a dargestellt ist, und übt keine Antriebswirkung auf den Druckstempel 10 aus.
Die Bedienungsperson wird sodann den Linearantrieb betätigen, in dem sie den Schwenkhebel 24 im Sinne des Drehpfeils 31 gemäß Figur 3b niederdrückt. Das kann mit dem Fuß erfolgen. Die Bedienungsperson hat somit beide Hände frei, um während des Spannvorganges das stabförmige Teil 2 festzuhalten und dabei seine Stellung noch fortlaufend zu korrigieren. Durch das Niederdrücken schwenkt der Schwenkhebel 24 um die raumfeste Schwenkachse 29 und bewegt dadurch mit seinem Betätigungsende 27 die Antriebsklemmplatte 17 in eine leichte Schrägstellung. Infolge dessen verklemmt sich die Antriebsklemmplatte 17 mit ihrer Bohrung 19 auf dem Druckstempel 10 und verschiebt diesen unter Zusammendrücken der ersten Schraubenfeder 22 in der Verschieberichtung 12 auf das stabförmige Teil 2 zu, bis die Andruckplatte 34 des Druckstempels 10 am Umfang des stabformigen Teils 2 anliegt. Diese Phase in der Betätigung des Linearantriebes geht gut aus Figur 3b hervor. Die Bedienungsperson muss nunmehr die auf den Schwenkhebel 24 ausgeübte Kraft erhöhen und dadurch das stabförmige Teil in einem Zuge mit der gewünschten Haltekraft in der justierten Stellung festspannen.
Wenn die Bedienungsperson den Fuß von dem Schwenkhebel 24 nimmt, bleibt der festgespannte Zustand dennoch zuverlässig erhalten, weil der Druckstempel 10 durch die Rückhalteklemmplatte 18 gegen ein Zurückgleiten blockiert ist. Mittels des Anschlages 23 und der beiden Schraubenfedern 21, 22 ist nämlich die Rückhalteklemmplatte 18 in einer leichten Schrägstellung auf dem Druckstempel 10 festgeklemmt. Sie hindert daher den Druckstempel 10 an einer Bewegung in dessen Lösestellung, also in Figur 3b an einer Bewegung nach rechts. Diese Bewegung könnte auch die Schrägstellung der Rückhalteklemmplatte 18 und damit deren Klemmwirkung nur verstärken. Einer Bewegung des Druckstempels 10 nach links steht dagegen das stabförmige Teil 2 entgegen. Die Rückhalteklemmplatte 18 behindert ein Verschieben des Druckstempels 10
in die Spannstellung nicht, weil diese Bewegung im Sinne des Senkrechtstellens der Platte und damit eines Aufhebens der Klemmwirkung erfolgt.
Der weitere Anschlag 44 (Figur 3b), der zusätzlich zu dem Anschlag 23 angebracht ist, bewirkt ein leichtes Schrägstellen auch der Antriebsklemmplatte 17 selbst dann, wenn der Schwenkhebel 24 von dem Linearantrieb 9 entfernt ist. Die Antriebsklemmplatte 17 wirkt dann bei abgezogenem Schwenkhebel 24 gleichfalls als eine zweite Rückhalteklemmplatte, so dass die Sicherheit gegen ein selbstständiges Lösen des Druckstempels erhöht ist. Im Allgemeinen ist dieser weitere Anschlag 44 jedoch nicht erforderlich; bei seinem Fehlen kann die Antriebsklemmplatte 17 allerdings nur dann eine Wirkung ausüben, wenn sie durch das Betätigungsende 27 des Schwenkhebel 24 beaufschlagt ist.
Zur Beschleunigung des Spannvorganges ist es auch möglich, den Druckbolzen beispielsweise mit dem Fuß bis an das stabförmige Teil heranzuschieben und dann den Spannvorgang im wesentlichen in einem Zuge durch Niederdrücken des Schwenkhebels durchzufuhren.
Zum Lösen der Spannstellung wird der Schwenkhebel 24 im Sinne des Drehpfeils 32 in Figur 3b nach oben verschwenkt, bis der Anlagebereich 33 des Drehhebels auf den oberen Bereich der Rückhalteklemmplatte 18 einwirkt und dadurch deren Schrägstellung aufhebt. Diese Phase ist in Figur 3 c dargestellt. Dadurch wird auch die Kllemmwirkung zwischen dem Druckstempel 10 und der Rückhalteklemmplatte 18 aufgehoben, und der Druckstempel 10 kann von Hand in seiner Ausgangsstellung zurückgeführt werden.
In der zuletzt genannten Stellung des Schwenkhebels 24 sind die Antriebsklemmplatte 17 und die Rückhalteklemmplatte 18 beide wirkungslos, und der Druckstempel 10 kann in beiden Richtungen 12 leicht von Hand oder mit dem Fuß verschoben werden. Das kann man sich auch beim Spannvorgang zunutze machen, indem der Druckstempel 10 bei dieser Stellung des Schwenkhebels besonders leicht direkt und ohne weiteres Betätigen des Schwenkhebels 24 an das stabförmige Teil herangeführt wird und der Schwenkhebel lediglich für den eine große Betätigungskraft erfordernden Spannvorgang auf die übliche Weise benutzt wird.
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Ein besonderer Vorteil des beschriebenen Linearantriebes besteht darin, dass der Schwenkhebel 24 stufenlos auf den Druckstempel 10 einwirkt, wobei dennoch der Verstellvorgang jederzeit unterbrochen werden kann. Im Gegensatz dazu erfolgt die Einwirkung beispielsweise bei einem Ratschen-Mechanismus in Stufen, und es kann oft nicht die gewünschte Feineinstellung erzielt werden, weil die letzte Stufe nicht mehr ganz erreicht wird. Das ist besonders in der letzten Phase des Festspannens von Bedeutung, weil hierbei der Spannweg nur noch sehr kurz ist. Da mit dem Linearantrieb gemäß der Erfindung der Spannvorgang jederzeit unterbrochen werden kann und der erreichte Zustand dennoch erhalten bleibt, ist jede gewünschte Haltekraft genau einstellbar.
Es muss noch erwähnt werden, dass die dargestellte Ausführungsform gemäß den Figuren 3a bis 3c lediglich beispielhaft zu verstehen ist. Anstelle von je einer einzigen Antriebsklemmplatte und Rückhalteklemmplatte können auch jeweils mehrere dieser Klemmplatten vorgesehen sein. Ferner kann die Kraftübertragung von dem Schwenkhebel 24 auf die Klemmplatten und von diesen auf den Druckstempel auch anders und gegebenenfalls über weitere Zwischenglieder erfolgen, als es in den Figuren dargestellt ist.
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| 1 Standelement | Bezugsziffernliste |
| 2 stabförmiges Teil | 27 Betätigungsende |
| 3 Längsmittelachse | 28 Ausnehmung |
| 4 Widerlager | 29 Schwenkachse |
| 5 Widerlagerplatte | 30 äußerste Kontur |
| 6 obere Zahnreihe | 31 Drehpfeil (nach unten) |
| 7 untere Zahnreihe | 32 Drehpfeil (nach oben) |
| 8 Gehäuse | 33 Anlagebereich |
| 9 Linearantrieb | 34 Anlagebereich |
| 10 Druckstempel | 35 Widerlagerplatte |
| 11 Längsachse | 36 Widerlagerplatte |
| 12 Verschieberichtung | 37 Verbindungskante |
| 13 äußere Stirnwand | 38 obere Schneide |
| 14 innere Stirnwand | 39 untere Schneide |
| 15 Bohrung | 40 Druckstück |
| 16 Bohrung | 41 Platte |
| 17 Antriebsklemmplatte | 42 Platte |
| 18 Rückhalteklemmplatte | 43 Druckplatte |
| 19 Bohrung in 17 | 44 weiterer Anschlag |
| 20 Bohrung in 18 | 45 Schulter |
| 21 zweite Schraubenfeder | |
| 22 erste Schraubenfeder | |
| 23 Anschlag | |
| 24 Schwenkhebel | |
| 25 Mittelteil | |
| 26 Wangen | |
Claims (19)
1. Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen Teilen, mit einem auf dem Boden aufzulegenden Standelement, mit einem an dem Standelement fest angeordneten Widerlager, mit einem Spannkörper, der auf dem Standelement geradlinig beweglich geführt angeordnet ist, und mit einer an dem Standelement befindlichen Spanneinrichtung, die den Spannkörper antreibt, wobei das stabförmige Teil durch Verschieben des Spannkörpers zwischen diesem und dem Widerlager eingespannt und lösbar festgehalten wird, gekennzeichnet durch einen als Spanneinrichtung dienenden Linearantrieb (9) mit einem den Spannkörper bildenden Druckstempel (10), mit auf den Druckstempel (10) einwirkenden Klemmgliedern und mit einem die Klemmglieder beeinflussenden Schwenkhebel (24), der aus einer Ruhestellung, in der der Druckstempel (10) unter der Einwirkung der Klemmglieder festgestellt ist, in zwei entgegengesetzte Schwenkstellungen verschwenkbar ist und dabei je nach Schwenkrichtung die Klemmglieder derart beeinflusst, dass der Druckstempel entweder verschiebend angetrieben oder wirkungslos frei beweglich ist.
2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (4) durch eine von dem Standelement (1) aufragende Widerlagerplatte (5) gebildet ist, die quer zu der Verschieberichtung (12) des Druckstempels (10) gerichtet ist.
3. Ständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Widerlagerplatte (5) an ihrer dem Druckstempel (10) zugewandten Seite mit Zahnreihen (6, 7) versehen ist, an denen das stabförmige Teil (2) zur Anlage kommt.
4. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (4) durch zwei von dem Standelement (1) aufragende, V-förmig angeordnete Widerlagerplatten (35, 36) gebildet ist, wobei die Innenseite der V-förmigen Anordnung dem Druckstempel (10) zugewandt ist, dessen Verschieberichtung (12) annähernd auf die Spitze der V-förmigen Anordnung gerichtet ist.
5. Ständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Widerlagerplatten (35, 36) an ihren dem Druckstempel (10) zugewandten Seiten mit mehreren Schneiden (38, 39) versehen sind, an denen das stabförmige Teil zur Anlage kommt.
6. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstempel (10) an seinem dem Widerlager (4) zugewandten Ende mit einem Druckstück (40) in der Form von zwei V-förmig zueinander angeordneten Platten (41, 42) versehen ist, wobei die Innenseite der V-förmigen Anordnung dem Widerlager (4) zugewandt ist.
7. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstempel (10) an seinem dem Widerlager (4) zugewandten Ende mit einem Druckstück (40) in der Form einer Druckplatte (43) versehen ist, deren Querschnitt im Vergleich zu dem des Druckstempels (10) vergrößert ist.
8. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmglieder durch mindestens eine Antriebsklemmplatte (17) und mindestens eine Rückhalteklemmplatte (18) gebildet sind und im Abstand voneinander mit ein Spiel aufweisenden Bohrungen (19, 20) lose klemmfähig auf den Druckstempel (10) aufgeschoben sind, durch Anlage an Anschlägen (23, 44) und Federn (21, 22) eine Schrägstellung einnehmen und klemmend an dem Druckstempel (10) anliegen, und dass der Schwenkhebel (24) ein Betätigungsende (27) und Anlagebereiche (33, 34) aufweist, die je nach Schwenkrichtung (31, 32) des Schwenkhebels (24) an der Antriebsklemmplatte (17) und/oder der Rückhalteklemmplatte (18) zur Anlage kommen, wodurch die Schrägstellung der Klemmplatten (17, 18) verändert und der Druckstempel (10) durch den Schwenkhebel (24) verschiebend angetrieben oder wirkungslos frei beweglich ist.
9. Ständer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine äußere Stirnwand (13) und eine innere Stirnwand (14) vorgesehen sind, dass der Druckstempel (10) in Bohrungen (15, 16) der Stirnwände (13, 14) axial verschieblich in einer Richtung (12) geführt ist, die annähernd auf die Mitte (3) eines einzuspannenden stabförmigen Teils (2) mit im wesentlichen Kreisquerschnitt gerichtet ist, und dass zwischen der inneren Stirnwand (14) und der Antriebsklemmplatte (17) sowie zwischen dieser und der Rückhalteklemmplatte (18) je eine Abstände bewirkende Druckfeder angeordnet ist.
10. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Druckstempels die Form eines Dreiecks, eines Rechtecks, eines Quadrates oder eines Sechseckes hat oder T-förmig ist.
11. Ständer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstempel (10) kreisförmigen Querschnitt hat und dass die Druckfedern auf den Druckstempel (10) aufgeschobene Schraubenfedern (21, 22) sind.
12. Ständer nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die innere und die äußere Stirnwand (13, 14) Teil eines mit dem Standelement (1) fest verbundenen Gehäuses (8) sind, das den Linearantrieb (9) aufnimmt.
13. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (24) als Fußpedal ausgebildet ist.
14. Ständer nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (24) einen Anlagebereich (33) aufweist, der beim Aufwärtsschwenken an der Rückhalteklemmplatte (18) zur Anlage kommt und diese im Sinne eines Aufhebens ihrer Klemmwirkung beaufschlagt.
15. Ständer nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (24) einen weiteren Anlagebereich (34) aufweist, der beim Aufwärtsschwenken an der Antriebsklemmpatte (17) zur Anlage kommt und diese im Sinne eines Aufhebens ihrer Klemmwirkung beaufschlagt.
16. Ständer nach dem auf den Anspruch 14 rückbezogenen Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung der an den Schwenkhebel (24) befindlichen Anlagebereiche (33, 34), das diese beim Aufwärtsschwenken zugleich an den ihnen zugeordneten Klemmplatten (17, 18) zur Anlage kommen.
17. Ständer nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (24) nach Art einer Gabel mit zwei Zinken ausgebildet ist, wobei das als Exzenter ausgebildete Betätigungsende (27) an den Zinken und die mit den beiden Klemmplatten (17, 18) zusammenwirkenden Anlagebereiche (33, 34) an dem Gabelrücken ausgebildet sind.
18. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (24) in seiner Ruhestellung aus dem Linearantrieb (9) entfernbar ist, wobei der Druckstempel (10) unter der Einwirkung der Klemmglieder festgestellt bleibt.
19. Ständer nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (24) mit nach unten offenen Ausnehmungen (28) versehen ist, die auf an der äußeren Stirnwand (13) ausgebildeten, abgerundeten Schultern (45) aufliegen und als ständerfeste Schwenkachse (29) des Schwenkhebels (24) dienen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20209838U DE20209838U1 (de) | 2002-06-25 | 2002-06-25 | Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen Teilen |
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| DE20209838U DE20209838U1 (de) | 2002-06-25 | 2002-06-25 | Ständer zum Aufspannen und Halten von stabförmigen Teilen |
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|---|---|
| DE20209838U1 true DE20209838U1 (de) | 2002-08-29 |
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ID=7972521
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| DE (1) | DE20209838U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004075700A1 (de) * | 2003-02-26 | 2004-09-10 | Petra Schulz | Ständer zum halten senkrecht zu haltender stabförmiger elemente, insbesondere weihnachtsbäume |
-
2002
- 2002-06-25 DE DE20209838U patent/DE20209838U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| WO2004075700A1 (de) * | 2003-02-26 | 2004-09-10 | Petra Schulz | Ständer zum halten senkrecht zu haltender stabförmiger elemente, insbesondere weihnachtsbäume |
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