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DE20208925U1 - Feuerlöschanlage für einen Tunnel - Google Patents

Feuerlöschanlage für einen Tunnel

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DE20208925U1
DE20208925U1 DE20208925U DE20208925U DE20208925U1 DE 20208925 U1 DE20208925 U1 DE 20208925U1 DE 20208925 U DE20208925 U DE 20208925U DE 20208925 U DE20208925 U DE 20208925U DE 20208925 U1 DE20208925 U1 DE 20208925U1
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DE
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foam
extinguishing
tunnel
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DE20208925U
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Sogepi Sa Ch
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Schmitz Feuerwehr und Umw GmbH
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Description

Beschreibung Feuerlöschanlage für einen Tunnel
Die Erfindung betrifft eine Feuerlöschanlage für einen Tunnel, insbesondere einen Straßentunnel, mit in dem Tunnel verlegten Löschmittelleitungen und Mitteln zum Ausbringen eines in diesen geförderten Löschmittels im Bereich des Brandherdes.
Brände, die zumeist in Verbindung mit Unfällen oder Havarien in einem Straßen- oder Eisenbahn- bzw. Seilbahntunnel entstehen, sind aufgrund brennender Kraftstoffe, Reifen oder anderer Gefahrstoffe oftmals mit katastrophalen Personen- und Materialschäden verbunden. Löschfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge können den Brandherd in vielen Fällen nicht oder erst viel zu spät erreichen.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Löschung des Brandes und zur Rettung der geschädigten Personen können somit nicht, zumindest aber nicht rechtzeitig, getroffen werden. Die Erfindung bezieht sich aber nicht nur auf Fahrzeugtunnel, sondern kann generell bei jeder Art von langgestreckten Kanälen, in denen Brände auftreten können, zum Beispiel Bergwerkstollen Kabelkanäle und dergleichen, angewendet werden.
Auf Wasserbasis arbeitende stationäre Tunnellöschanlagen, bei denen das gegebenenfalls mit Zusätzen versehene Löschwasser über fest installierte Rohrleitungen und ein aufwendiges Pumpensystem zum Brandherd geführt und dort in Form von Sprüh- und Sprinklerstrahlen ausgebracht wird, sind nicht effektiv und bei dem notwendigen Einsatz großer Wassermengen insofern nachteilig, als das Wasser
zu schnell abfließt und somit nicht löschwirksam ist und zudem zu Wasserschäden führt.
Wesentlich effektiver wäre die Verwendung von Schaum als weiterhin bekanntem Löschmittel, der eine deutlich geringere Wassermenge enthält und mithin die Nutzung einer gegenüber Wasser weitaus größeren Löschmittelmenge gewährleistet. Entsprechende Vorschläge zur Installation von stationären Schaumlöschanlagen mit herkömmlicher Schaumerzeugung und Schaumdüsen für Straßentunnel sind jedoch unterblieben, da die für die Verschäumung des mit einem Schaumbildner versehenen Wassers benötigte Luft durch Rauchpartikel und Gase im Bereich des Brandherdes stark verschmutzt ist und nur ein qualitativ minderwertiger, den Brand nicht ausreichend wirksam bekämpfender Schaum zur Verfügung steht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine stationäre Feuerlöschanlage für Tunnel auf der Basis von Schaum als Löschmittel zu entwickeln, die mit wirtschaftlich vertretbarem apparativen Aufwand eine schnelle und effektive Brandbekämpfung gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer gemäß den 5 Merkmalen des Anspruchs 1 ausgebildeten stationären Tunnellöschanlage gelöst.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht mit anderen Worten in der Verwendung eines in einem speziellen Schaumerzeuger aus mit einem Schaumbildner versetztem Wasser unter Zuführung von komprimierter, nicht verschmutzter Luft hergestellten Druckschaums, der bei entsprechend dimensionierten Zuführungsleitungen über eine bestimmte - begrenzte - Transportlänge stabil bleibt und, wenn außerhalb des Tunnels über die gesamte Tunnellänge in begrenztem Abstand entsprechend einer Aufteilung des Tunnels in
bestimmte Löschbereiche eine Mehrzahl solcher Schaumerzeuger angeordnet ist, von in dem betreffenden Löschbereich angeordneten Schaumverteilern, die mit einem am nächsten liegenden Schaumerzeuger verbunden sind, über dem Brandherd flächendeckend verteilt wird.
Mit einer einen derartigen Schaum außerhalb der Tunnelröhre, aber jeweils in der Nähe des Brandherdes erzeugenden Feuerlöschanlage ist eine wirksame Brandbekämpfung in einem Tunnel möglich. Die mit der vorgeschlagenen Anlage gegebene Möglichkeit der Verwendung von einem unbeeinflusst von Brandgasen erzeugten Druckluftschaum als Löschmittel ist mit einem geringen Wasserverbrauch und dennoch mit der schnellen Verhinderung der Brandausbreitung und einer effektiven Brandlöschung verbunden. Der Löschschaum kann in Abhängigkeit von seinen Bestandteilen als Trocken- oder Nassschaum ausgebracht werden, so dass eine Anpassung an die jeweilige Brandsituation möglich ist, das heißt, Materialien mit unterschiedlichem Brennverhalten können mit entsprechend angepasstem Schaum behandelt werden. Ein Schaum mit trocken-klebender Konsistenz haftet beispielsweise auch an den senkrechten Tunnelwänden, so dass eine Ausweitung des Brandes in dieser Richtung verhindert werden kann.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung umfasst der Schaumerzeuger am Tunneleingang und -ausgang einen mit der im Tunnel verlegten zentralen Schaumlöschmittelleitung verbundenen Zumischer, der an einen Schaumbildnerbehälter, eine Löschwasserpumpe und einen Kompressor angeschlossen ist. Die Löschwasserpumpe und der Kompressor sind aber über eine Ventileinrichtung gleichzeitig jeweils mit einer durch den Tunnel geführten Löschwasserleitung bzw. Druckluftleitung verbunden. Die weiteren, über die Tunnellänge außerhalb des Tunnels verteilt angeordneten und an die zentrale Schaumlöschmittelleitung ü-
ber eine Schaumweiche angeschlossenen Schaumerzeuger umfassen jeweils nur einen Zumischer mit Schaumbildnerbehälter, während Druckluft und Löschwasser aus den entsprechenden, von den Schaumgeneratoren versorgten Leitungen im Tunnel entnommen werden. Durch diese zentrale Löschwasser- und Druckluftbereitstellung kann der apparative Aufwand für die einzelnen Schaumerzeuger eingeschränkt werden.
Nach einem weiteren wichtigen Erfindungsmerkmal wird der Löschvorgang immer in mindestens zwei benachbarten Löschbereichen durchgeführt. Dabei werden die von den am Tunneleingang und -ausgang angeordneten Schaumerzeugern ausgehenden Materialflüsse immer so gesteuert, dass die für die Schaumerzeugung jeweils notwendigen Medien Wasser und Druckluft oder diese beiden Medien auf der einen Seite und ein bereits am Tunneleingang oder -ausgang erzeugter Schaum immer in entgegengesetzter Richtung zugeführt werden. Diese Steuerung der Ventileinrichtungen ist wichtig, 0 um die vom Druckschaum zurückgelegten Transportwege klein zu halten, so dass der außerhalb der Tunnelröhre erzeugte Druckschaum schnell und in stabilem Zustand in den betreffenden Löschbereich gelangen kann.
5 In weiterer Ausbildung der Erfindung sind die an die Schaumlöschmittelleitung angeschlossenen Schaumverteiler als mehrarmige Schaumrotoren ausgebildet, die allein durch den Druck des zugeführten Druckschaums angetrieben werden und eine große Wurfweite sowie eine gleichmäßige Verteilung des Löschschaums bis an die Tunnelwände sicherstellen. Insbesondere auch diese Art des Austragens des stabilen Druckschaums mit dessen Eigenenergie gewährleistet eine schnelle, flächendeckende und kostengünstige Brandbekämpfung im Tunnel.
Aus den Unteransprüchen, aber auch aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung am Beispiel eines einröhrigen Straßentunnels mit zwei Fahrspuren und vier Löschbereichen ergeben sich weitere Merkmale und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: 10
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Feuerlöschanlage für einen Straßentunnel;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Straßentunnels mit vier Löschbereichen zum Löschen von
Bränden mit Druckluftschaum nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Darstellung der Schaumversorgung am Tunneleingang;
20
Fig. 4 eine Darstellung eines inneren Tunnelbereichs
mit einem außerhalb der Tunnelröhre angeordneten Verschäumungsmodul;
Fig. 5 eine Schnittansicht eines Straßentunnels mit im Deckenbereich an einer Schaumlöschmittelleitung angebrachten Schaumrotoren: und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Schaumrotors in vergrößerter Darstellung.
Die Tunnellöschanlage arbeitet mit einem mit dem Markennamen „ONE SEVEN" bezeichneten Schaumlöschverfahren, bei dem mit einer separaten Verschäumungseinheit, einem Schaumgenerator 3 oder einem Verschäumungsmodul 12 außerhalb des Brandbereichs ein stabiler Nass- oder Trocken-
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schaum zur Brandbekämpfung erzeugt wird. Die gerade bei einem Brand in einem Straßentunnel durch brennende Reifen und Kraftstoffe in erheblichem Umfang vorhandenen Rauch- und Brandgase wirken sich hier nicht störend auf die Schaumerzeugung und die Qualität des Löschschaums aus, da die zur Verschäumung von Löschwasser und Schaumbildner eingesetzte Druckluft frei von den Schaumbildungsprozess störenden Bestandteilen ist. Mit einem dem Löschwasser in einem Anteil von 0,5% zugemischten speziellen Schaumbildner (Klasse B) und dem Gemisch zugeführter, aus sauberer Luft erzeugter Druckluft wird in Abhängigkeit von der dem Schaumbildner-Wasser-Gemisch zugeführten Druckluftmenge ein nass-fließender bis trocken-klebender Löschschaum erzeugt, der sich hervorragend zur Brandbekämpfung bei brennenden Flüssigkeiten, Autoreifen und anderen kritischen Materialien, wie zum Beispiel Plaste, eignet. Der Löschschaum zeichnet sich durch eine hohe Löscheffektivität aus, da bis zu 80% dieses Löschmittels tatsächlich auch löschwirksam sind. Damit ist eine schnelle Brandbekämpfung möglich, und die durch eine große Löschmittelmenge bedingten Schäden sind begrenzt.
Bei der in Fig. 1 beispielhaft wiedergegebenen Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Feuerlöschanlage für 5 einen Straßentunnel 1 ist an dessen Eingang sowie an dessen Ausgang in einem Container 2 oder einem geeigneten Betriebsraum jeweils ein Schaumgenerator 3 untergebracht. Der Schaumgenerator 3 umfasst einem Zumischer 4, dem von einer Löschwasserpumpe 5 Löschwasser und von einem Kompressor 6 Druckluft zugeführt wird. Aus einem in dem Container 2 aufgestellten Schaumbildnerbehälter (SB) 7 gelangt der Schaumbildner in den Zumischer 4, in dem in Abhängigkeit von der zugemischten Schaumbildnermenge ein mehr oder weniger nasser oder trockener Löschschaum erzeugt wird. Zur Steuerung des Schaumbildungsprozesses sind die einzelnen Aggregate des Schaugenerators 3 an ei-
ne Steuereinheit (SPS) 8 angeschlossen. In dem durch seitliche Türen begehbaren Container 2 ist außerdem eine Brandmelderzentrale (BMZ) untergebracht, die an eine Ü-berwachungs- und Fernbedienungsstation (nicht dargestellt) angeschlossen ist.
Wie insbesondere aus Fig. 2 erkennbar ist, ist ein Teilbereich des Straßentunnel 1 im vorliegenden Ausführungsbeispiel in vier Löschbereiche I, II, III und IV eingeteilt. Ein solcher Teilbereich kann beispielsweise gemäß Fig. 1 zwischen einem Schaumgenerator 3 und einem Verschäumungsmodul 12 liegen.
Der in einem der Schaumgeneratoren 3 am Tunneleingang oder -ausgang erzeugte Schaum gelangt über eine Schaumlöschmittelleitung 10, die im Installationsraum 11 oberhalb der Lichtraumbegrenzung des Straßentunnels 1 verläuft, in den Löschbereich II am Tunnelanfang bzw. -ende.
0 Der innere Löschbereich III des Straßentunnels 1 wird vom nächstgelegenen Verschäumungsmodul 12 versorgt, der jeweils in dem betreffenden Bereich, aber in einem Tunnelnebenraum 13, untergebracht sind. Jedem Verschäumungsmodul 12 ist ein Schauitibildnerbehälter 7 zugeordnet. Das Verschäumungsmodul 12 besteht im Wesentlichen aus einem Zumischer 4 zur Schaumerzeugung, der kontinuierlich mit Löschwasser und Schaumbildner beschickt wird und dem zur Aufschäumung des Wasser-Schaumbildner-Gemisches Druckluft zugeführt wird. Die Zufuhr der Druckluft und des Lösch-0 wassers zu den neben der Tunnelröhre untergebrachten Verschäumungsmodul en 12 erfolgt über im Installationsraum geführte Druckluftleitungen 14 und Löschwasserleitungen 15 bzw. von diesen ausgehende Zweigleitungen 14a und 15a. Die Löschwasserleitungen 15 und die Druckluftleitungen sind über Dreiwegeventile 16a und 16b an Tunneleingang bzw. Tunnelausgang jeweils an den Kompressor 6 bzw. die
Löschwasserpumpe 5 angeschlossen. Die Druckluft- und Löschwasserzufuhr zu dem Verschäumungsmodul 12 erfolgt über in den Zweigleitungen 14a, 15a vorgesehene Durchlassventile (Absperrventile) 17. Über eine in die Schaumlöschmittelleitung 10 eingebundene Löschschaumweiche 23 gelangt der im Verschäumungsmodul 12 erzeugte Löschschaum in die Schaumlöschmittelleitung 10 und von dort über ein Löschbereichventil 18 in den inneren Löschbereich III.
Der Straßentunnel 1 wird mit einem Branderkennungssystem auf der Basis eines linearen faseroptischen Temperaturmesssystems überwacht. Dabei wird mit einem durch den gesamten Straßentunnel geführten Lichtwellenleiterkabel in Verbindung mit einer computergesteuerten Steuer-, Signal- und Auswerteeinheit der Brandmelderzentrale 9 in allen Löschbereichen oder auch in Teilbereichen von diesen die Temperatur erfasst, um einen Brand zu erkennen, zu lokalisieren und zu melden. Sobald ein Brand signalisiert wird, wird von einer mit der Brandmelderzentrale 9 ver-0 bundenen Überwachungs- und Bedienungsstation (nicht dargestellt) die Löschanlage manuell ausgelöst, wobei die Tunnellöschanlage dann automatisch gesteuert wird, um den vom Schaumgenerator 3 und einem benachbarten Verschäumungsmodul 12 oder von zwei Verschäumungsmodulen 12 er-5 zeugten Nass- oder Trockenschaum den betreffenden Löschbereichen auf kürzestem Wege zuzuführen.
Das Ausbringen und möglichst großflächige Verteilen des Schaums in jeweils zwei benachbarten Löschbereichen erfolgt mit Hilfe von Schaumrotoren 20. Die Schaumrotoren 20, die im Bereich der Lichtraumbegrenzung des Straßentunnels 1 in regelmäßigem Abstand oberhalb der beiden Fahrspuren angeordnet sind, bestehen aus einem senkrecht angeordneten, drehbar gelagerten Zuführungsrohr 2 0a mit von diesem im Wesentlichen waagerecht und sternförmig abstrebenden Auswurfrohren 20b. Der Schaumrotor 20 ist so
ausgebildet, dass er - ohne Fremdantrieb - allein durch den Druck des in der Schaumlöschmittelleitung 10 anliegenden Löschschaums angetrieben wird. Mit dem Schaumrotor 2 0 werden die unter diesem liegenden Fahrspuren einschließlich der Tunnelwände mit Schaum besprüht. Ein von den Tunnelwänden abfließender Nassschaum gelangt ebenfalls auf die Fahrbahn und somit auch auf durch Fahrzeuge abgedeckte Fahrbahnbereiche. Die Schaumrotoren 20 sind in den einzelnen Löschbereichen I bis IV jeweils in Gruppen angeordnet, die von einem Verschäumungsmodul 12 und einem Schaumgenerator 3 oder von zwei benachbarten Verschäumungsmodulen 12 beschickt werden, wobei sich die Auswurfbereiche der Auswurfrotoren 2 0 innerhalb und außerhalb der Gruppe überlappen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Brandbekämpfung mit dem oben beschriebenen Tunnellöschsystem besteht darin, dass der Löschschaum nur über verhältnismäßig kurze Wege transportiert wird, um stabil zu bleiben und eine hohe 0 Löschwirkung zu erzielen. Daher werden die Randbereiche am Tunneleingang und -ausgang unmittelbar von dem im Schaumgenerator 3 erzeugten Schaum versorgt, während die weiter innen liegenden Löschbereiche den Löschschaum von den Verschäumungsmodulen 12 erhalten, denen jedoch die 5 Druckluft und das Löschwasser aus den Schaumgeneratoren 3 zugeführt wird.
Anhand des nach Fig. 2 in vier Löschbereiche unterteilten Teilbereichs eines Straßentunnels 1 mit einem Brandherd 0 am nach innen weisenden Ende des Löschbereichs II wird erläutert, dass zum einen der unmittelbar betroffene Löschbereich II und zum anderen der dem Brandherd dann am nächsten liegende Löschbereich III mit Löschschaum beaufschlagt wird. Die Schaumrotoren 20 sind so ausgelegt und angeordnet, dass die am Rand liegendenden Schaumrotoren 2 0 auch den jeweils benachbarten Löschbereich mit Lösch-
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schaum belegen. Die Schaumversorgung zweier benachbarter Löschbereiche, hier der Löschbereiche II und III, erfolgt aber in jedem Fall so, dass der Schaum aus jeweils entgegengesetzten Richtungen und damit auf kürzestem Wege durch die jeweils am nächsten gelegenen Schaumerzeuger, hier der beiden Verschäumungsmodule 12, bereitgestellt wird. Die Druckluft und das Löschwasser werden den beiden Verschäumungsmodulen 12 von dem jeweils benachbarten, am Tunneleingang bzw. am Tunnelausgang liegenden Schaumgenerator 3 zugeführt.
Würde der Brandherd beispielsweise am nach außen weisenden Ende des Löschbereichs II liegen, müssten die Löschabschnitte I und II beschäumt werden. In diesem Fall wird der Schaum für den Löschbereich I von dem am Tunneleingang liegenden Schaumgenerator 3 und der Schaum für den Löschbereich II von dem diesem benachbarten Verschäumungsmodul 12 zur Verfügung gestellt. Dieser Verschäumungsmodul 12 erhält jedoch die Druckluft und das Löschwasser von dem am gegenüberliegenden Tunnelende (Tunnelausgang) positionierten Schaumgenerator 3.
Da es bei einem Unfall bzw. Brand in einem Straßentunnel oftmals nicht möglich ist, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zum Einsatzort gelangen, sind in den jeweiligen Löschbereichen an die Schaumlöschmittelleitung 10 und an die Löschwasserleitung 15 Schaumhydranten 21 bzw. Wasserhydranten 22 angeschlossen, so dass auch unabhängig von den Schaumrotoren 2 0 Schaum und/oder Wasser zur Brandbekämpfung eingesetzt werden kann, wobei auch dieser Schaum außerhalb der verunreinigten Brandzone in hoher Qualität erzeugt wird.
Bezugszeichenliste
1 Straßentunnel 2 Container
3 Schaumgenerator
4 Zumischer
5 Löschwasserpumpe
6 Kompressor
7 Schaumbildnerbehälter (SB)
8 Steuereinheit (SPS)
9 Brandmelderzentrale (BMZ)
10 Schaumlöschmittelleitung
11 Installationsraum von 12 Verschäumungsmodul
13 Tunnelnebenraum
14 Druckluftleitung 14a Zweigleitung von 14
15 Löschwasserleitung 15a Zweigleitung von 15
16a Dreiwegeventil (Druckluft)
16b Dreiwegeventil (Löschwasser)
17 Durchlassventil
18 Löschbereichventil
19 Lichtwellenleiterkabel
2 0 Schaumrotor
2 0a Zuführungsrohr mit Druckantrieb
2 0b Auswurfrohre
21 Wasserhydrant
22 Schaumhydrant
23 Löschschaumweiche von

Claims (9)

1. Feuerlöschanlage für einen Tunnel, insbesondere einen Straßentunnel, mit in dem Tunnel verlegten Löschmittelleitungen und Mitteln zum Ausbringen eines in diesen geförderten Löschmittels im Bereich des Brandherdes, dadurch gekennzeichnet, dass als Löschmittel ein außerhalb des Tunnels (1) erzeugter, über bestimmte Entfernungen transportabler Druckluftschaum vorgesehen ist, wobei außerhalb des Tunnels jeweils am Tunneleingang und -ausgang und in bestimmten Abständen über die Länge des Tunnels an eine in dessen Deckenbereich verlegte Schaumlöschmittelleitung (10) angeschlossene Schaumerzeuger (3, 12) angeordnet sind und die Schaumlöschmittelleitung (10) durch Löschbereichsventile (18) in Löschbereiche unterteilt ist, in denen mit der Schaumlöschmittelleitung (10) verbundene, von jeweils einem Schaumerzeuger (3, 12) versorgte Schaumverteiler (20) angeordnet sind.
2. Feuerlöschanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Schaumerzeuger am Tunneleingang und - ausgang jeweils ein Schaumgenerator (3) mit einem mit der Schaumlöschmittelleitung (10) verbundenen, den Druckluftschaum für den Tunnelrandbereich liefernden Zumischer (4) ist, an den über ein erstes Dreiwegeventil (16a) ein Kompressor (6), über ein zweites Dreiwegeventil (16b) eine Löschwasserpumpe (5) sowie ein Schaumbildnerbehälter (7) angeschlossen sind, wobei an das Dreiwegeventil (16a) gleichzeitig eine durch den Tunnel geführte Druckluftleitung (14) und an das Dreiwegeventil (16b) gleichzeitig eine durch den Tunnel geführte Löschwasserleitung (15) zur Bereitstellung von Druckluft und Löschwasser im Tunnelinneren angeschlossen ist,
- und die über die Tunnellänge außerhalb des Tunnels verteilt angeordneten weiteren Schaumerzeuger jeweils einen Schaumbildnerbehälter (7) und einen an diesen angeschlossenen, den Druckschaum erzeugenden Zumischer (4) umfassende Verschäumungsmodule (12) sind, deren Zumischer (4) an der zuströmenden Seite jeweils über eine Zweigleitung (14a, 15a) mit Absperrventil (17) an die Druckluftleitung (14) und die Löschwasserleitung (15) angeschlossen sind und an der abströmenden Seite über eine Löschschaumweiche (23) an die Schaumlöschmittelleitung (10) angeschlossen sind, wobei
- bei einem Löschvorgang, der in jeweils benachbarten Löschbereichen durchgeführt wird, die Dreiwegeventile (16a, 16b) so eingestellt sind, dass die Druckluft und das Löschwasser für die Schaumbildung in benachbarten Verschäumungsmodulen (12) oder der Druckschaum von einem Schaumgenerator (3) sowie die Druckluft und das Löschwasser für einen diesem Schaumgenerator (3) benachbarten Verschäumungsmodul (12) immer in entgegengesetzter Richtung von den Schaumgeneratoren (3) am Tunneleingang und -ausgang zugeführt werden.
3. Feuerlöschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumverteiler in den Löschbereichen als mit mehreren, rotierend angeordneten Schaumaustragsrohren versehene Schaumrotoren (20) ausgebildet sind, die allein durch den Druck des in der Schaumlöschmittelleitung (10) anliegenden Druckluftschaums angetrieben sind.
4. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an die Schaumlöschmittelleitung (10) und an die Löschwasserleitung (15) im Innern des Tunnels Schaumhydranten (22) und Wasserhydranten (21) zur alternativen Ausgabe von Druckluftschaum und/oder Löschwasser angeschlossen sind.
5. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumgeneratoren (3) in einem Container (2) im Eingangs- und Ausgangsbereich des Tunnels und die Verschäumungsmodule (12) jeweils in einem Tunnelnebenraum untergebracht sind.
6. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Brandmelderzentrale (9), die mit einer über die Tunnellänge installierten Temperatursensorik zur automatischen Branderkennung im Tunnel, mit den Löschbereichsventilen (18) zur Freigabe des in der Schaumlöschmittelleitung (10) anliegenden Druckschaums, mit den Zumischern (4) der Verschäumungsmodule (12) nachgeschalteten Löschschaumweichen (23) und mit einer Steuereinheit (8), die mit dem Zumischer (4), dem Kompressor (5) und der Löschwasserpumpe (6) des jeweiligen Schaumgenerators (3) verknüpft ist, verbunden ist.
7. Feuerlöschanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatursensorik aus einem in dem Tunnel verlaufenden Lichtwellenleiterkabel (19) besteht, das aufgrund der Rückstreuung von durch dieses geleiteten Laserlichtimpulsen eine Temperaturmessung über die gesamte Tunnellänge zulässt.
8. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandmelderzentrale (9) mit einer Leitstelle verbunden ist, die die Feuerlöschanlage nach Auslösung optischer und akustischer Alarmsignale manuell auslöst.
9. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumgeneratoren (3) und die Verschäumungsmodule (12) sowie die zugehörigen Schaumlöschmittel-, Löschwasser- und Druckluftleitungen (10, 14, 15) nebst Ventileinrichtungen (16a, 16b, 17, 23) für zwei benachbarte, jeweils mit einer zweiten Temperatursensorik, zweiten Schaumrotoren und zweiten Wasser- und Schaumhydranten ausgerüstete Tunnelröhre vorgesehen sind, wobei die zweiten Schaumrotoren in der zweiten Tunnelröhre über zusätzliche Löschbereichsventile an die Schaumlöschmittelleitung (10) und die in der zweiten Tunnelröhre angeordneten zweiten Wasser- und Schaumhydranten an die Schaumlöschmittelleitung (10) und die Löschwasserleitung (15) angeschlossen sind und die zweite Temperatursensorik mit der Brandmelderzentrale (9) verbunden ist.
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