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DE20207362U1 - Schachtabdeckung für Lichtschächte, insbesondere Kellerlichtschächte - Google Patents

Schachtabdeckung für Lichtschächte, insbesondere Kellerlichtschächte

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Publication number
DE20207362U1
DE20207362U1 DE20207362U DE20207362U DE20207362U1 DE 20207362 U1 DE20207362 U1 DE 20207362U1 DE 20207362 U DE20207362 U DE 20207362U DE 20207362 U DE20207362 U DE 20207362U DE 20207362 U1 DE20207362 U1 DE 20207362U1
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DE
Germany
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shaft
cover according
cover plate
manhole
manhole cover
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20207362U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LINDER OTTO
Original Assignee
LINDER OTTO
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LINDER OTTO filed Critical LINDER OTTO
Priority to DE20207362U priority Critical patent/DE20207362U1/de
Publication of DE20207362U1 publication Critical patent/DE20207362U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/01Trap-doors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F17/00Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage
    • E04F17/06Light shafts, e.g. for cellars

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Underground Structures, Protecting, Testing And Restoring Foundations (AREA)

Description

BESCHREIBUNG
Schachtabdeckung für Lichtschächte, insbesondere
KeIlerlichtschachte
Die Erfindung betrifft eine Schachtabdeckung für Lichtschächte, insbesondere Kellerlichtschächte, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Eine solche Schachtabdeckung ist aus der DE-U-89 12 459 bekannt. Sie besteht aus einer ebenen durchsichtigen Abdeckplatte, die direkt und plan auf das in der Schachtöffnung angebrachte Lichtschachtgitter aufgelegt wird. Diese Anordnung wird als trittfeste Schachtabdeckung bezeichnet, wobei die Abdeckplatte durch Fixierelemente mit dem darunterliegenden Schachtgitter verbunden werden kann. In anderen Ausführungsformen sind haubenförmig geformte Schachtabdeckungen vorhanden, die seitlich neben dem hochgewölbten Haubenbereich einen ringförmig umlaufenden ebenen Flansch zur Auflage und Befestigung am Schachtgitter haben. Diese Hauben bestehen aus einem thermoplastischen verformten Kunststoff und sind wegen ihrer geringen Eigenstabilität nicht trittfest.
Aus der DE-C-197 00 477 ist eine andere Kellerlichtschacht-Abdeckung bekannt, die an der Gebäudewand mit einem Scharnier befestigt wird und die über dem Kellerlichtschacht schwebend gehalten ist. Sie besteht aus einem ebenfalls haubenförmigen Formteil aus einem transparenten Kunststoff, welches einen schräg nach unten gerichteten Dachabschnitt mit einem kurzen abgewinkelten Vorderwandstück sowie angeformten dreieckigen Seitenteilen aufweist. Diese Haube wird schwebend mit Abstand über dem Kellerlichtschacht mittels des vorerwähnten Wandscharniers gehalten. In dieser
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schwebenden Lage ist die Schachtabdeckung ohnehin nicht trittfest.
Die DE 200 18 898 Ul zeigt eine Schachtabdeckung mit einer lichtdurchlässigen Abdeckplatte, die auf mehreren säulenartigen Abstandshaltern abgestützt ist und durch unterschiedliche Längen der Abstandshalter eine abfallende Neigung haben kann. Die Abstandshalter sind mit dem Gitterrost des Lichtschachtes verschraubt, verklebt oder auf andere Weise verbunden. Diese Abstandshaltersäulen haben ansonsten aber keine Führungseinrichtung zur seitlichen Führung am Lichtschacht oder am Gitter. Außerdem ist die Schachtabdeckung an den Seiten ansonsten vollkommen offen.
Die DE 92 02 294 Ul offenbart eine
Kellerfensterschachtabdeckung mit einer lichtdurchlässigen Abdeckplatte sowie einem Stützrahmen mit keilförmigen Seitenstützteilen, welche ein Gitter aufweisen. Die seitlichen Stützelemente sind an der Ober- und Unterseite durch längs laufende Profile miteinander verbunden. Die Abdeckplatte ist hierbei in Haltenuten eingeschoben. Die Befestigung am Lichtschacht erfolgt an der Oberseite über einen an der Gebäudewand angeschraubten Haltewinkel und an der Unterseite durch eine Laschenverschraubung mit der Kellerschachtwand. Die keilförmigen Stützelemente sind seitlich nicht geführt. Der Bauaufwand mit der komplizierten Rahmenkonstruktion und den mehrfachen Befestigungsmitteln ist relativ hoch.
Aus der US-A 5,752,348 ist eine Kellerschachtabdeckung bekannt, die einerseits aus einem aufsetzbaren Mantelteil und andererseits aus einer darauf befestigbaren Abdeckung besteht. Das Mantelteil wird ohne seitliche Führung auf dem Kellerlichtschacht aufgesetzt und an der Rückseite mit der Hauswand verschraubt. Die Abdeckung wird durch eine Riegellasche auf dem Mantelteil lösbar befestigt.
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Die DE 78 03 669 Ul befasst sich mit der Befestigung eines Gitterrostes auf einem Lichtschacht, wobei eine seitliche Führung für den Gitterrost vorhanden ist. Eine durchsichtige Lichtschachtabdeckung ist nicht vorhanden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Schachtabdeckung aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit dem Merkmal im Hauptanspruch.
Die erfindungsgemäße Schachtabdeckung hat den Vorteil, dass sie trittfest und begehbar gemacht werden kann. Außerdem ist sie einfach und kostengünstig herstellbar und
&iacgr;&ogr; benötigt wenig Bauraum. Die Schachtabdeckung lässt sich ferner in einfacher und leicht verständlicher Weise auch von Laien montieren und handhaben. Trotz der einfachen Bauform ist dabei eine sichere Führung und Positionierung der Schachtabdeckung gewährleistet.
Die Schachtabdeckung läßt sich ferner am Lichtschacht oder auch am Schachtgitter diebstahlsicher fixieren, wobei diese Verbindung von außen nicht lösbar sein kann. Hierbei ist es günstig, wenn eine oder mehrere Fixierschrauben eingesetzt werden, die einen gebogenen oder abgewinkelten Schraubenschaft besitzen. Hierdurch können zur Vermeidung unerwünschter Belastungen und eventuell hieraus resultierender Schäden sowohl der Schraubenkopf, wie auch der Gegenhalter plan an der schräg angeordneten Abdeckplatte bzw. an der Unterseite des Schachtgitters anliegen, wobei die Schaftbiegung die Winkelunterschiede ausgleicht.
Die Schachtabdeckung erlaubt durch die Transparenz der Abdeckplatte einen Lichtdurchlass in den Schacht. Ferner ist ein Luftaustausch möglich, was vorzugsweise mittels Durchbrechungen an den Stützelementen geschieht. Die erfindungsgemäße Schachtabdeckung läßt sich hierbei auch für Heizungsschächte oder andere auf Belüftung angewiesene Schächte verwenden. Hierbei ist es von besonderem Vorteil, dass die Schachtabdeckung trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit und durch Luftaustausch eine hohe Trittfestigkeit haben
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kann.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Figur 1: eine Schachtabdeckung auf einem mit Gitter versehenen Lichtschacht im Querschnitt,
Figur 2: eine Draufsicht auf die Schachtabdeckung von Figur 1 gemäß Pfeil II,
Figur 3: ein äußeres Stützelement in Seitenansicht, geklappter Stirnansicht und geklappter Draufsicht,
Figur 4: ein inneres Stützelement in Seitenansicht,
geklappter Stirnansicht und geklappter Draufsicht,
Figur 5: eine Anordnung von äußeren und inneren
Stützelementen in perspektivischer Darstellung,
Figur 6: eine abgebrochene und geschnittene
Detaildarstellung eines äußeren Stützelementes und seiner Führungseinrichtung nebst einer Fixiereinrichtung,
Figur 7: eine Variante des äußeren Stützelementes von
Figur 7 zusammen mit einem inneren Stützelement in ebenfalls abgebrochener und geschnittener Ansicht,
Figur 8 und 9: zwei Varianten der Fixiereinrichtung in
Verbindung mit einem Stützelement in Seitenansicht,
Figur 10: eine vergrößerte Detaildarstellung der Fixiereinrichtung von Figur 8,
Figur 11: eine abgebrochene Draufsicht auf Figur 10 und
Figur 12: eine Variante inneren Stützelements in
Seitenansicht, geklappter Stirnansicht und geklappter Draufsicht.
Figur 1 zeigt eine Schachtabdeckung (1) für Lichtschächte (2), vorzugsweise Kellerlichtschächte. Der Lichtschacht
(2) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein und aus Beton, Kunststoff oder dergleichen bestehen. Der Lichtschacht (2) hat seitliche Schachtwände, die im Bereich der meist oben liegenden Schachtöffnungen (6) eine vorzugsweise umlaufende sockelartige Aufnahme (3) für ein Gitter (5) aufweisen, welches nachfolgend als Schachtgitter bezeichnet wird. Das Schachtgitter (5) ist an mehreren Seiten und vorzugsweise umlaufend auf dem Sockel (3) gelagert und seitlich an den überstehenden Schachträndern (4) geführt. Hierbei besteht vorzugsweise ein Spalt (14) zwischen dem Rand des Gitters (5) und dem benachbartem Schachtrand (4). Figur 6 und 7 verdeutlichen diese Ausbildung.
Die Schachtabdeckung (1) dient zur vorzugsweisen vollflächigen Abdeckung der Schachtöffnung (6) gegen Umwelteinflüsse und insbesondere Witterungseinflüsse von außen. Sie verhindert den Einfall von Laub, Schmutz und sonstigen Partikeln, die ohne die Schachtabdeckung (1) sonst durch das Schachtgitter (5) fallen könnten.
Außerdem läßt die Schachtabdeckung (1) vorzugsweise Licht in den Schacht (2) gelangen und ermöglicht auch einen Luftaustausch. Hierdurch wird das mühsame Reinigen der Lichtschächte (2) reduziert. Außerdem wird das Auftreten von Staunässe durch permanente Be- und Entlüftung verhindert. Die Schachtabdeckung (1) läßt sich positionsgenau und außerdem diebstahlgesichert auf dem
Lichtschacht (2) montieren. Sie kann an beliebige und vor allem alle gängigen Formate und Arten von Lichtschächten oder LichtschachtaufSätzen angepasst werden. Anstelle von Kellerlichtschächten kann es sich auch um Lichtschächte an anderen Gebäudebereichen, z.B. auf dem Dach oder dergleichen handeln.
Die Schachtabdeckung (1) besteht aus mindestens einer im wesentlichen ebenen und vorzugsweise transparenten oder &iacgr;&ogr; opaken Abdeckplatte (7) und mehreren Stützelementen (8,9) sowie gegebenenfalls einer Fixiereinrichtung (17).
Die Abdeckplatte (7) besteht z.B. aus einem geeigneten Material, vorzugsweise Kunststoff, insbesondere Acrylglas oder Polycarbonat. Wenn für die Schachtabdeckung (1) Trittfestigkeit oder Begehbarkeit verlangt wird, hat die Abdeckplatte (7) eine ausreichende Dicke. Sie kann außerdem eine rutschfeste Oberfläche, z.B. mit einer Riffelung, besitzen. Ihre Flächengröße ist vorzugsweise so groß gewählt, dass sie die komplette Schachtöffnung (6) abdecken und dabei vorzugsweise auch bis in den Bereich des Schachtrandes (4) oder gegebenenfalls darüber hinaus reichen kann.
An der zur Gebäudewand (22) liegenden Rückseite der Abdeckplatte (7) können ein oder mehrere Anschlagelemente
(21) vorhanden sein, die sich über die gesamte Plattenbreite oder über ein oder mehrere Teilbereiche erstrecken. Sie können zugleich Wandabdichtungen bilden.
Dies können z.B. geschlitzte Schlauchmuffen aus einem elastischen Material, z.B. aus einem Gummischlauch, sein. Alternativ können elastische Bürstenstreifen eingesetzt werden. Die elastischen Anschlagelemente (21) passen sich an den Verlauf der Gebäudewand (22) an und liegen dort dichtend an. Sie verhindern Beschädigungen der Gebäudewand
(22) und der Abdeckplatte (7) und können auch für einen kleinen randseitigen Plattenabstand sorgen.
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Die Stützelemente (8,9) distanzieren die Abdeckplatte (7) zumindest bereichsweise vom Gitter (5). Die Stützelemente (8,9) können sich auf dem Gitter (5) und/oder am Lichtschacht (2) abstützen und tragen die Abdeckplatte (7). Vorzugsweise haben hierbei die Stützelemente eine Keilform zur Schrägstellung der Abdeckplatte (7) in der in Figur 1 gezeigten Lage. An der Gebäudewand (22) liegt vorzugsweise das höhere Keilende. Hierdurch kann
&iacgr;&ogr; Regenwasser und dergleichen von der Gebäudewand (22) weg zum vorderen Schachtrand ablaufen. Die Stützelemente (8,9) haben außerdem eine Führungseinrichtung (11), mit der sie am Lichtschacht (2) und/oder am Gitter (5) seitlich geführt sind und hierüber in ihrer Lage stabilisiert werden.
Die äußeren Stützelemente (9) bilden den Seitenrand der Schachtabdeckung (1), der einen unerwünschten Zutritt von Laub, Regen oder dergleichen in den Lichtschacht (2) verhindert. Um trotzdem einen Luftaustausch zu ermöglichen, können die äußeren Stützelemente (9) mehrere Durchbrechungen (10) in ihren Seitenwänden oder Schenkeln aufweisen, die einen Luftdurchtritt ermöglichen. Die Durchbrechungen (10) können einfache Durchgangsöffnungen oder Bohrungen in Querrichtung sein. Alternativ können sie auch schräg liegen. Um den unerwünschten Eintritt von Regenwasser oder sonstiger Nässe zu verhindern, kann die Abdeckplatte (7) nach Art eines Schutzdaches seitlich über die Stützelemente (8) überstehen.
Die Abdeckplatte (7) und die Stützelemente (8,9) sind vorzugsweise als lose Bauteile ausgebildet, wobei die Abdeckplatte (7) die Betriebsstellung auf der vorzugsweise ebenen Oberseite (16) der Abstützelemente (8,9) aufliegt und über die nachfolgend beschriebene Fixiereinrichtung (17) am Schachtgitter (5) und/oder am Lichtschacht (2) gehalten wird. Zumindest ein oder beide äußere
Stützelemente (8,9) sind hierbei über die Führungseinrichtung (11) derart sicher positioniert, dass trotz der losen Auflage der Abdeckplatte (7) der Verbund der Teile gesichert ist.
Wie Figur 3 bis 5 verdeutlichen, haben die Stut&zgr;elemente (8,9) vorzugsweise einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Sie bestehen in der bevorzugten Ausführungsform aus Metall, z.B. aus Stahl oder Leichtmetall und sind vorzugsweise als gebogene Blechteile ausgebildet. Sie können alternativ aus einem beliebigen anderen Material, insbesondere Kunststoff, bestehen und z.B. als Spritz- oder Gussteile gestaltet sein. Die U-Form wird durch die plane Oberseite (16) und die beiden hiervon nach unten abstehenden Schenkel oder Seitenwände gebildet. Die Stützelemente (8,9) sind je nach gewünschter Ausrichtung und Lage der Abdeckplatte ('7) gestaltet. In der gezeigten Ausführungsform haben sie ein Keilstück (15) .
Wie Figur 2 verdeutlicht, besitzt die Schachtabdeckung (1) vorzugsweise drei oder mehr Stützelemente, nämlich zwei außenseitige Stützelemente (8) und ein oder mehrere innenseitige Stützelemente (9). Diese sind parallel zueinander angeordnet und erstrecken sich von der Gebäudewand (22) zum vorderen Schachtrand (4). Vorzugsweise entspricht ihre horizontale Länge der Länge des parallel laufenden Gitterrands, kann hiervon aber auch abweichen und größer oder kleiner sein. Die Zahl und Verteilung der inneren Stützelemente (9) hängt von der Breite der Abdeckplatte (7) und der Höhe der auftretenden Trittbelastung oder sonstigen Belastungen ab.
Die Keilform (15) kann so gewählt sein, dass eine Keilspitze vorhanden ist und bündig mit dem vorderen Rand des Gitters (5) abschließt, wobei die Abdeckplatte (7) die in Figur 1 gezeigte Lage einnimmt, in der sie mit ihrer
Vorderkante ein Stück über die Keilspitze der Stützelemente (8,9) hinausragen kann. Figur 3 zeigt hierzu in gestrichelter Darstellung auch eine Gestaltungsvariante mit stumpfem Keilende. Die Abdeckplatte (7) wird hierdurch auch am vorderen Stützelementrand ein Stück nach oben vom Gitter (5) und dem Lichtschacht (2) distanziert.
Die Führungseinrichtung (11) ist vorzugsweise an einem oder beiden äußeren Stützelementen (8) angeordnet. Für &iacgr;&ogr; ihre Ausgestaltung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
In der Figur 3 bis &bgr; dargestellten Ausführungsform besteht die Führungseinrichtung (11) aus einer am äußeren Schenkel des Stützelementes (8) nach unten vorstehenden geraden Führungsleiste (12), die in den vorerwähnten Spalt (14) zwischen Gitter (5) und Schachtrand (4) formschlüssig eingreift. Durch diesen formschlüssigen Eingriff ist eine Seitenführung des Stützelementes (8) gegeben, welches hierdurch nicht mehr verrutschen kann. Bei der einfachen U-Form kann sich das Stützelement (8) über die Führungsleiste (12) auch auf dem Sockel (3) des Lichtschachtes (2) abstützen. Der andere Schenkel liegt auf dem Gitter (5) auf und stützt sich hier ab. Die Höhe der Führungsleiste (12) ist hierzu entsprechend an die Spalthöhe angepasst. Bei den beiden äußeren Stützelementen (8) ist hierbei die in Figur 5 dargestellte spiegelbildliche Gestaltung gegeben. Das innere Stützelement (9) liegt durch seine reine Keilform ohnehin mit seinen beiden Schenkeln auf dem Gitter (5) auf und bedarf keiner zusätzlichen Führung. Eine solche Führung kann allerdings in Form von Clipselementen, Klammern oder dergleichen zum Eingriff am Gitter (5) trotzdem vorhanden sein. Die Stützelemente (8,9) sind in ihrer Form so aufeinander abgestimmt, dass sie mit ihren Oberseiten (16) in der gleichen Ebene liegen und gemeinsam eine Auflagefläche für die Abdeckplatte bilden.
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Figur 7 zeigt eine Variante der Führungseinrichtung (11) und der äußeren Stützelemente (8). In diesem Fall befindet sich am außenliegenden Schenkel zusätzlich noch ein quer abstehender Stützarm (13), der auf der Oberseite des Schachtrandes (4) aufliegen kann. Der Stützarm (13) kann zusätzlich nach unten abgewinkelt sein und dadurch den Schachtrand (4) auch seitlich umgreifen. Bei dieser Gestaltung ist das Stützelement (8) vorzugsweise auf dem Gitter (5) und auf dem Schachtrand (4) aufgestützt, wobei
&iacgr;&ogr; die Führungsleiste (12) verkürzt sein kann und einigen Abstand zum Sockel (3) haben kann. Sie kann alternativ aber auch hier aufstehen. Eine solche Gestaltung der Führungseinrichtung (11) von Figur 7 eignet sich insbesondere für Lichtschächte (2) aus Kunststoff, welche relativ dünne Wände und Schachtränder (4) aufweisen. Der Schachtrand (4) ist bei dieser Gestaltung nämlich auf drei Seiten vom abgewinkelten Stützarm (13) und von der Führungsleiste (12) umfasst. Trotz des relativ labilen Lichtschacht-Werkstoffs ist hierdurch eine sichere Führung und Abstützung auch gegenüber höheren Trittbelastungen und sonstigen Belastungen gewährleistet. Die gezeigte Gestaltung eignet sich aber auch für beliebige andere Arten von Lichtschächten (2). Figur 7 zeigt außerdem noch die Ausbildung und Anordnung des inneren Stützelementes (9).
Die Fixiereinrichtung (17) dient der Verbindung und Befestigung der Abdeckplatte (7) auf den Stützelementen (8,9) und kann darüber hinaus eine Diebstahlsicherung bieten. Die Fixiereinrichtung (17) kann hierzu in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein.
In der gezeigten und bevorzugten Ausführungsform besteht sie aus einer oder mehreren Fixierschrauben oder Fixierbolzen, die einen Kopf (19), einen Schrauben- oder Bolzenschaft (18) und einen dort befestigbaren Gegenhalter (20) aufweisen. Der Kopf (19) ist vorzugsweise als
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Rundkopf mit einer ebenen Unterseite ausgebildet und kann plan auf der Außenseite der Abdeckplatte (7) aufliegen. Der Schraubschaft (18) durchdringt die Abdeckplatte (7) über eine geeignete Durchlassöffnung. Zum Ausgleich der Winkelunterschiede zwischen Abdeckplatte (7) und Gitter
(5) ist der Schaft (8) gebogen oder abgewinkelt. Dies kann zum Beispiel durch eine lokale Einschnürung oder andere Schaftschwächungen (23) geschaffen werden, wodurch eine elastische oder plastische Knick- oder Biegestelle
&iacgr;&ogr; geschaffen wird. Alternativ kann der Schaft (18) auch aus einem geeigneten elastischen Material, z.B. Kunststoff, insbesondere Polyamid, bestehen. Möglich sind ferner Verbundmaterialien mit elastischen Eigenschaften im Biegebereich und höherer Festigkeit an den Enden. Der Gegenhalter (20) wird von unten her aus der Schachtöffnung
(6) auf den durch das Gitter (5) ragenden Schaft (18) aufgeschraubt oder anderweitig befestigt und liegt seinerseits plan an der Unterseite des Schachtgitters (5) an.
Das Schachtgitter (5) ist in an sich bekannter Weise diebstahlsicher mit dem Lichtschacht (2) über Ketten, Beschlageisen oder dergleichen verbunden. Durch diese Gestaltung können von außen weder das Gitter (5) , noch die Schachtabdeckung (1) entfernt werden. Alternativ zur gezeigten Ausführungsform kann der Gegenhalter (20) auch am Lichtschacht (2) über geeignete Beschläge angreifen und fixiert werden. Die Fixierschraube (17) und ihre Teile können aus einem beliebig geeigneten Material, vorzugsweise Metall oder Kunststoff bestehen. Ansonsten kann die Fixierschraube (17) auch für andere Einsatzzwecke anstelle von Schachtabdeckungen verwendet werden.
Figur 8 bis 12 zeigen Varianten der Fixiereinrichtung (17) und der Stützelemente (8,9) vorzugsweise des inneren Stützelementes (9).
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Die Stützeinrichtung (17) ist in diesen Fällen vorzugsweise mit jeweils einem der Stützelemente (8,9), vorzugsweise dem inneren Stützelement (9) gekoppelt. Figur 12 zeigt hierfür die passende Gestaltung eines inneren Stützelementes (9). Der Schraubenschaft (18) durchdringt hierbei die Oberseite (16) des Stützelementes (9), welches hierfür eine geeignete Durchgangsöffnung (25), zum Beispiel einen länglichen Schlitz in der Oberseite (16) aufweist. Die Deckplatte (7) hat hierbei ebenfalls eine passende Ausnehmung oder Durchgangsöffnung (24).
In der Variante von Figur 8 befindet sich der Kopf (19) der Fixierschraube (17) an der Unterseite des Schachtgitters (5), wobei der abgeknickte Schraubenschaft
(18) durch beide Durchgangsöffnungen (24, 25) nach oben und über die Deckplatte (7) hinausragt. In diesem Fall ist der Gegenhalter (20), der zum Beispiel als Mutter mit Unterlegscheibe oder dergleichen ausgebildet ist aussenseitig auf dem Schaftende aufgeschraubt und liegt plan auf der Oberfläche der Abdeckplatte (7) an, wobei er die Durchgangsöffnungen (24,25) überdeckt. In diesem Fall befindet sich die Biegestelle, Einschnürung oder Schaftschwächung (23) vorzugsweise im Bereich der Durchgangsöffnung (24,25). Dies bietet die Möglichkeit, ein geeignetes Halteelement (26), z.B. eine geschlitzte Haltescheibe, einen Gummiring oder dgl. im Bereich der Biegestelle am Schaft (18) anzubringen, welches ggf. an der Einschnürung (23) clipsartig angreift. Figur 10 und zeigen diese Ausbildung. Das Halteelement (26) ist breiter als der Schlitz (25) im Stützelement (9) und hält somit den an der Einschnürung (23) eingespannten Schraubenschaft • (18) auf der Oberseite (16) des Stützelementes (9) fest. Die Fixierschraube (17) kann dadurch nicht in den Lichtschacht (2) fallen. Die Ausnehmung (24) in der Abdeckplatte (7) hat ggf. zu Montagezwecken einen größeren Durchmesser und erlaubt ein Ansetzen des Halteelements (26) bei durchgestecktem Schraubenschaft (18).
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Die Variante von Figur 9 entspricht im Wesentlichen der Ausführung von Figur 1 oder 6, wobei hier die Einschnürung (23) im Gitterbereich liegt. Bei dieser Schaftgestaltung kann die Fixierschraube (17) wahlweise in den Positionen gemäß Figur 8 und 9 benutzt werden.
Wie Figur 12 verdeutlicht, können auch ein oder mehrere der inneren Stützelemente (9) eine Führungseinrichtung
&iacgr;&ogr; (11) aufweisen. Diese besteht aus einer stirnseitig angeordneten Führungsnase (27) die nach unten über die seitlichen Schenkel des Stützelementes (9) vorsteht und in den Spalt (14) zwischen Schachtgitter (5) und Schachtrand (4) greift. Die Führungsnase (27) ist vorzugsweise am vorderen und bei der Keilform (15) niedrigeren Ende des Stützelementes (9) angeordnet. Sie kann alternativ oder zusätzlich auch am hinteren und höhren Ende angeordnet sein. Die Führungsnase (27) hat vorzugsweise die gleiche Breite wie das Stützelement (9) und kann auch etwas schmäler sein. Durch diese klingenartige Formgebung wird das Stützelement (9) bei Eingriff der Führungsnase (27) im Spalt (14) automatisch rechtwinklig zum Schachtrand (4) ausgerichtet und hat somit die richtige Position zum Aufliegen der Deckplatte (7). Schrägstellungen des Stützelementes (9) und entsprechend der Verkantungen der Abdeckplatte (7) werden hierdurch ausgeschlossen. Die Führungsnase (27) kann zusätzlich oder alternativ zu den Führungsleisten (12) auch an den äußeren Stützelementen (8) angeordnet sein.
Figur 12 verdeutlicht auch eine Variante in der Keilform (15) der Stützelemente (8,9). Durch das vordere stumpfe Ende ist die Abdeckplatte (7) mit Abstand oberhalb des Schachtrandes (4) angeordnet. Hierdurch entsteht ein Freiraum, durch den zusätzlich Außenluft in den Lichtschacht (2) eintreten kann. Wenn wie in Figur 12 die Abdeckplatte (7) mit ihrem vorderen Ende ein Stück über
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den Schachtrand (4) hinausragt, ist zugleich ein Regen- und Windschutz gegeben. Diese Anordnung und Gestaltung kann zum Beispiel bei Heizungsschächten oder anderen Arten von Luftschächten (2) verwendet werden, die einen höheren Bedarf an Luftdurchsatz haben und bei denen die Durchbrechungen (10) in den äußeren Stützelementen (8) nicht ausreichen.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsformen sind in &iacgr;&ogr; verschiedener Weise möglich.
Zum einen kann die Zahl, Anordnung, Formgebung und Ausbildung der Stützelemente (8,9) variieren. Sie können zum Beispiel aus einem Vollmaterial bestehen und als Guss- oder Spritzteile aus Aluminium, Kunststoff oder dergleichen ausgeführt sein. Sie können außerdem statt der gezeigten Keilform auch eine beliebige andere Formgebung, z.B. eine schwächere Neigung oder auch eine gerade Leistenform mit paralleler Ober- und Unterseite, aufweisen, um die Abdeckplatte (7) zumindest bereichsweise zu distanzieren. Die Abdeckplatte (7) muss auch nicht vollständig plan sein, sie kann alternativ eine leicht gewölbte oder abgewinkelte Form besitzen. Zudem kann die Abdeckplatte (7) mehrteilig sein und aus mehreren Scheibenelementen bestehen. In weiterer Abwandlung können die Stützelemente (8,9) mit der Abdeckplatte (7) fest verbunden sein, z.B. durch eine Klebeverbindung.
Variabel ist ferner die Führungseinrichtung (11), die zum Beispiel aus Klammern zum Eingriff am Gitter (5) oder am Schachtrand (4) bestehen kann. An Stelle der durchgehenden Führungsleiste (12) oder des leistenförmigen Stützarmes (13) bzw. der Führungsnase (27) können auch mehrere in Reihe angeordnete Zapfen vorhanden sein. Variabel ist zudem die Fixiereinrichtung (17), die zum Beispiel aus Klammern, Bolzen mit Schnappelementen oder dergleichen bestehen kann. Ein Diebstahlschutz kann z.B. auch durch
- 15 Schlösser erreicht werden.
In der gezeigten und bevorzugten Ausführungsform, die insbesondere für Keller-Lichtschächte (2) geeignet ist, ist die zur Gebäudewand (22) weisende Seite der Schachtabdeckung (1) offen. Alternativ kann hier ein zusätzliches, quer liegendes Stützelement oder dgl. die Öffnung verschließen.
- 16 BEZUGSZEICHENLISTE
1 Schachtabdeckung
2 Lichtschacht, Kellerlichtschacht 3 Aufnahme, Sockel
4 Schachtrand
5 Gitter, Schachtgitter
6 Schachtöffnung
7 Abdeckplatte
8 Stützelement außen
9 Stützelement innen
10 Durchbrechung
11 Führungseinrichtung
12 Führungsleiste &igr;5 13 Stützarm
14 Spalt
15 Keilstück
16 Oberseite
17 Fixiereinrichtung, Fixierschraube 18 Schraubenschaft, Knickschaft
19 Kopf
20 Gegenhalter
21 Anschlagelement, Abdichtung
22 Gebäudewand
23 Einschnürung, Schaftschwächung
24 Ausnehmung in Abdeckplatte
25 Durchgangsöffnung in Stützelement
26 Halteelement, Haltescheibe
27 Führungsnase

Claims (19)

1. Schachtabdeckung für Lichtschächte (2), insbesondere Kellerlichtschächte, mit einem Gitter (5) an der Schachtöffnung, wobei die Schachtabdeckung (1) mindestens eine vorzugsweise im wesentlichen plane und lichtdurchlässige Abdeckplatte (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtabdeckung (1) mehrere auf dem Gitter (5) abstützbare Stützelemente (8, 9) für die Abdeckplatte (7) aufweist, welche die Abdeckplatte (7) zumindest bereichsweise vom Gitter (5) distanzieren, wobei zumindest eines der Stützelemente (8, 9) eine Führungseinrichtung (11) zur seitlichen Führung am Lichtschacht (2) und/oder am Gitter (5) aufweist.
2. Schachtabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (8, 9) eine Keilform zur Schrägstellung der Abdeckplatte (7) aufweisen.
3. Schachtabdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (8, 9) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen.
4. Schachtabdeckung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtabdeckung (1) zwei äußere am Seitenrand des Lichtschachts (2) oder Gitters (5) positionierbare Stützelemente (8) und mindestens ein im Innenbereich positionierbares Stützelement (9) aufweist.
5. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (11) an ein oder beiden äußeren Stützelementen (8) außenseitig angeordnet und als eine nach unten vorstehende Führungsleiste (12) ausgebildet ist, die in den Spalt (14) zwischen dem Gitter (5) und dem Schachtrand (4) greift.
6. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (11) an ein oder mehreren inneren Stützelementen (9) endseitig angeordnet und als eine nach unten vorstehende Führungsnase (27) ausgebildet ist, die in den Spalt (14) zwischen dem Gitter (5) und dem Schachtrand (4) greift.
7. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (8, 9) einerseits auf dem Gitter (5) und andererseits über die Führungsleiste (12) und/oder Führungsnase (27) auf dem Lichtschacht (2) abstützbar ist.
8. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (11) an ein oder beiden äußeren Stützelementen (8) einen außenseitig angeordneten Stützarm (13) aufweist, der auf dem Schachtrand (4) aufsetzbar ist.
9. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtabdeckung (1) eine Fixiereinrichtung (17) zur lösbaren Verbindung der Abdeckplatte (7) mit dem Lichtschacht (2) oder dem Gitter (5) aufweist.
10. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (17) als Fixierschraube mit einem Kopf (19), einem biegbaren oder abwinkelbaren Schraubenschaft (18) und einem Gegenhalter (20) ausgebildet ist.
11. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schraubenschaft (18) aus einem biegeelastischen Material, vorzugsweise Kunststoff besteht oder eine Schaftschwächung (23) zur Bildung einer Biege- oder Knickstelle aufweist.
12. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (8, 9) und die Abdeckplatte (7) als lose Bauteile ausgebildet sind und durch die Fixiereinrichtung (17) in Abdeckstellung miteinander verbindbar sind.
13. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (17) mit einem Stützelement (8, 9) verbunden ist, wobei das Stützelement (8, 9) an der Oberseite (16) und die Deckplatte (7) eine Durchgangsöffnung (24, 25) für den Schraubenschaft (18) aufweisen.
14. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (17) eine mit der Wandschwächung lösbar verbindbares Halteelement (26) aufweist, das breiter als die Durchgangsöffnung (25) im Stützelement (8, 9) ist.
15. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein äußeres Stützelement (8) Durchbrechungen (10) für den Luftaustausch aufweist.
16. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (8, 9) aus Metall oder Kunststoff bestehen.
17. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (8, 9) als gebogene Blechteile oder Spritzteile ausgebildet sind.
18. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (7) aus einem durchsichtigen oder opaken Werkstoff, insbesondere Sicherheitsglas oder Kunststoff, vorzugsweise aus Acrylglas oder Polycarbonat, besteht.
19. Schachtabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (7) an ihrem der Gebäudewand (22) zugekehrten Rand ein oder mehrere vorzugsweise elastische Anschlagelemente (21) oder Wandabdichtelemente aufweist.
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