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DE102007023008B3 - Lamellendach - Google Patents

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DE102007023008B3
DE102007023008B3 DE200710023008 DE102007023008A DE102007023008B3 DE 102007023008 B3 DE102007023008 B3 DE 102007023008B3 DE 200710023008 DE200710023008 DE 200710023008 DE 102007023008 A DE102007023008 A DE 102007023008A DE 102007023008 B3 DE102007023008 B3 DE 102007023008B3
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DE
Germany
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lamella
roof
cover
lamella roof
slats
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DE200710023008
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English (en)
Inventor
Leo Smout
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ALLWETTERDACH ESCO GmbH
Original Assignee
ALLWETTERDACH ESCO GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/02Special arrangements or measures in connection with doors or windows for providing ventilation, e.g. through double windows; Arrangement of ventilation roses
    • E06B7/08Louvre doors, windows or grilles
    • E06B7/084Louvre doors, windows or grilles with rotatable lamellae
    • E06B7/086Louvre doors, windows or grilles with rotatable lamellae interconnected for concurrent movement
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B7/00Roofs; Roof construction with regard to insulation
    • E04B7/16Roof structures with movable roof parts
    • E04B7/163Roof structures with movable roof parts characterised by a pivoting movement of the movable roof parts

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  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Lamellendach (1) mit einer Mehrzahl parallel zueinander angeordneter Lamellen (2), die jeweils an ihren Querseiten um eine zu ihrer Längserstreckung parallele Schwenkachse an ortsfesten Seitenteilen (8) zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung schwenkbar gelagert sind, wobei die Lamellen (2) in der geschlossenen Stellung jeweils mit ihrer Vorderkante die Hinterkante der davor liegenden Lamelle (2) überdecken, wobei jede der Lamellen (2) zwei Profilkörper (21, 22) umfasst, die sich in Längsrichtung der Lamelle (2) erstrecken und zwischen denen jeweils mindestens ein Abdeckelement (20) angeordnet ist, und wobei an beiden Stirnseiten der Lamellen (2) jeweils ein Abschlusselement (3) angeordnet ist, von denen zumindest eines etwa in Höhe des Abdeckelements (20) mindestens eine Wasseraustrittsöffnung (35) aufweist, durch die auf das Abdeckelement (20) treffendes Wasser abfließen kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Lamellendach mit einer Mehrzahl parallel zueinander angeordneter Lamellen, die jeweils an ihren Querseiten um eine zu ihrer Längserstreckung parallele Schwenkachse an ortsfesten Seitenteilen zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung schwenkbar gelagert sind, wobei die Lamellen in der geschlossenen Stellung jeweils mit ihrer Vorderkante die Hinterkante der davor liegenden Lamelle überdecken, wobei jede der Lamellen zwei Profilkörper umfasst, die sich in Längsrichtung der Lamelle erstrecken und zwischen denen jeweils mindestens ein Abdeckelement angeordnet ist.
  • Lamellendächer der eingangs genannten Art sind beispielsweise aus dem europäischen Patent EP 1 127 992 B1 und aus dem europäischen Patent EP 1 340 863 B1 bekannt. Die in den beiden vorstehend genannten Druckschriften offenbarten Lamellendächer können von einem Benutzer wahlweise regendicht geschlossen oder licht- und luftdurchlässig geöffnet werden. Die Lamellen sind zwischen ortsfesten Seitenteilen an ihren schmalen Querseiten um eine in Lamellenlängsrichtung liegende Achse schwenkbar gelagert. Über eine geeignet ausgeführte Betätigungsmechanik, die von Hand oder mittels eines Motorantriebs betätigt werden kann, können jeweils mehrere, zumeist jedoch sämtliche Lamellen des Lamellendachs zum Öffnen beziehungsweise Schließen gemeinsam um ihre Schwenkachse geschwenkt werden.
  • In der vollständig geöffneten Stellung stehen die Lamellen bezüglich einer Dachfläche senkrecht oder zumindest nahezu senkrecht, so dass durch die Zwischenräume zwischen den Lamellenflächen ein freier Lichteinfall und Luftaustausch möglich ist. Ferner sind die beiden Seitenflächen der Lamellen in dieser Stellung für eine Reinigung zugänglich. Zum Schließen werden die Lamellen aus der senkrechten Position in Richtung der Dachebene verschwenkt.
  • Dadurch, dass die einzelnen Lamellen breiter sind als ihr Achsabstand voneinander, überlappen sie sich mit ihren Längskanten, wenn sie aus der Senkrechten in die Dachebene gedreht werden. Die vollständig geschlossene Stellung des Lamellendachs ist dann erreicht, wenn jeweils eine Lamelle mit ihrer beim Schließen nach unten geschwenkten unteren Längskante auf der Oberseite im Bereich der Hinterkante der davor liegenden Lamelle zur Auflage kommt. An diesen Kanten angebrachte, im geschlossenen Zustand ineinandergreifende Winkelprofile sorgen dafür, dass das Dach regendicht ist und Niederschläge seitlich ablaufen können. Die Lamellen bestehen aus einem Rahmen aus Aluminiumprofilen, in die jeweils ein transparentes Abdeckelement, beispielsweise aus Glas, Polycarbonat oder Acrylglas eingesetzt ist. Vorzugsweise sind die Lamellen des Lamellendachs in Längsrichtung leicht geneigt montiert, so dass über eine Regenrinne im Bereich der Stirnseiten der Lamellen eine Ableitung von Niederschlägen, insbesondere Regenwasser, erreicht werden kann.
  • Die DE 83 33 863 U1 offenbart ein Lamellendach mit Lamellen, die aus so genannten Spundwand-Trapezprofilen bestehen. Am Stützgestell des Lamellendachs sind auf beiden Längsseiten Längsträger vorgesehen, die unterhalb ihrer Oberkante mit Laufschienen ausgestattet sind. An ihrer Unterkante sind die Längsträger mit einer nach innen weisenden Abkantung versehen, deren Innenrand wiederum eine Abwinklung nach oben aufweist. Die Abkantung ist weit nach innen gezogen und dient als Regenrinne, um von den Lamellen innerhalb des Längsträgers ablaufendes Wasser aufzufangen und abzuleiten.
  • Es hat sich allerdings gezeigt, dass im Hinblick auf die Ableitung von Regenwasser bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lamellendächern noch Verbesserungsbedarf besteht, da sich das Regenwasser unter Umständen im Bereich der Stirnseiten der Lamellen stauen kann und damit nicht in zufrieden stellender Weise abgeleitet werden kann.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lamellendach der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei dem die Ableitung von Regenwasser auf einfache und kostengünstige Weise im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen verbessert ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Lamellendach der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Gemäß Anspruch 1 zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Lamellendach dadurch aus, dass an beiden Stirnseiten der Lamellen jeweils ein Abschlusselement angeordnet ist, von denen zumindest eines etwa in Höhe des Abdeckelements mindestens eine Wasseraustrittsöffnung aufweist, durch die auf das Abdeckelement treffendes Wasser abfließen kann, wobei das Abschlusselement ein Oberteil und ein Unterteil aufweist, zwischen denen die Wasseraustrittsöffnung ausgebildet ist. Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme kann verhindert werden, dass sich das Wasser im Bereich mindestens einer der beiden Stirnseiten der Lamelle staut, da das auf das Abdeckelement treffende Wasser ablaufen und stirnseitig durch die mindestens eine Wasseraustrittsöffnung aus der Lamelle heraus – vorzugsweise in eine Regenrinne – fließen kann. Vorteilhafterweise weisen die beiden, jeweils an einer der Stirnseiten einer der Lamellen vorgesehenen Abschlusselemente etwa in Höhe des Abdeckelements mindestens eine Wasseraustrittsöffnung auf. Um die Herstellung der Abschlusselemente zu vereinfachen, sind diese vorzugsweise einstückig ausgebildet. Vorzugsweise bestehen die Abschlusselemente aus Aluminium.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass die Wasseraustrittsöffnung im Wesentlichen länglich geformt ist, um einen ausreichend großen Querschnitt für das Abfließen größerer Wassermengen zur Verfügung zu stellen.
  • Um den Wasserablauf weiter zu verbessern, wird in einer vorteilhaften Ausführungsform vorgeschlagen, dass sich die Wasseraustrittsöffnung nahezu über die gesamte Breite der Lamelle erstreckt. Durch diese Maßnahme kann beispielsweise verhindert werden, dass sich das Wasser in unerwünschter Weise etwa in einem Randbereich des Abschlusselements stauen kann und damit nicht abfließt.
  • Um die Stabilität sowie die Festigkeit des Abschlusselements zu erhöhen, kann in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass zwischen dem Oberteil und dem Unterteil mindestens ein Trennsteg, vorzugsweise mindestens zwei voneinander beabstandet angeordnete Trennstege vorgesehen ist/sind. Der mindestens eine Trennsteg kann in einer besonders vorteilhaften Ausführungsgestaltung im Wesentlichen bügelartig geformt sein. Vorzugsweise erstreckt sich der mindestens eine im Wesentlichen bügelartig geformte Trennsteg nach der Montage des Abdeckelements und der Profilkörper von diesen weg und zu einem der Seitenteile des Lamellendachs hin.
  • In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass jedes der Abschlusselemente einen Lagerzapfen aufweist, der mit einem Lamellenlager in Eingriff steht. Die Lamellenlager sind an den Seitenteilen des Lamellendachs montiert. Mittels des Lagerzapfens, der jeweils in ein korrespondierendes Lamellenlager eingreift, kann die Lamelle um ihre Längserstreckung drehbar an den Seitenteilen gelagert werden. Der Lagerzapfen kann beispielsweise am Unterteil des Abschlusselements angeordnet und integral mit diesem ausgebildet sein.
  • Es besteht in einer bevorzugten Ausführungsform die Möglichkeit, dass das Unterteil eine obere Begrenzungsfläche aufweist, auf der ein Ende des Abschlusselements aufliegt. Dabei erstreckt sich dieses Ende des Abdeckelements vorzugsweise durch die Wasseraustrittsöffnung hindurch. Die Querkante des Abdeckelements kann in einer bevorzugten Ausführungsform bündig mit einer äußeren Begrenzungskante der oberen Begrenzungsfläche abschließen.
  • Am Abschlusselement kann in einer vorteilhaften Ausgestaltung mindestens ein Dichtungselement angeordnet sein, das sich zumindest abschnittsweise in Längsrichtung des Abschlusselements erstreckt und auf dem das Abdeckelement bereichsweise aufliegt. Durch diese Maßnahme kann im Bereich des Abschlusselements eine wirksame Abdichtung der Lamelle erreicht werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass sich das Dichtungselement über die gesamte Länge oder zumindest nahezu über die gesamte Länge der oberen Begrenzungsfläche des Unterteils erstreckt.
  • Um die Montage des Abschlusselements zu vereinfachen, wird in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform vorgeschlagen, dass am Abschlusselement an einer den Profilkörpern der Lamelle zugewandten Seite zwei voneinander beabstandet angeordnete Montageelemente ausgebildet sind, die in korrespondierende Profilkammern der Profilkörper eingesetzt sind. Die Montageelemente können beispielsweise am Oberteil des Abschlusselements angeordnet sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Teils eines Lamellendachs, welches gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist, in einer geschlossenen Stellung der Lamellen;
  • 2 eine Draufsicht auf das Lamellendach gemäß 1 in der geschlossenen Stellung der Lamellen;
  • 3 eine Explosionsansicht einer Lamellenbaugruppe gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform;
  • 4 eine perspektivische Ansicht einer Lamellenbaugruppe gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform nach dem Zusammenbau;
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines Abschlusselements einer Lamelle;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Lagerunterteils eines Lamellenlagers, das gemäß einer bevorzugten Ausführungsform aufgebaut ist;
  • 7 eine weitere perspektivische Ansicht des Lagerunterteils gemäß 6;
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines Lageroberteils des Lamellenlagers;
  • 9 eine weitere perspektivische Ansicht des Lageroberteils gemäß 8;
  • 10 eine perspektivische Darstellung eines Axialsicherungsmittels des Lamellenlagers;
  • 11 einen Schnitt durch das Axialsicherungsmittel gemäß 10;
  • 12 eine perspektivische Darstellung des Abschlusselements der Lamelle während der Montage des Lamellenlagers;
  • 13 eine weitere perspektivische Darstellung des Abschlusselements der Lamelle während der Montage des Lamellenlagers;
  • 14 eine perspektivische, teilweise geschnittene Darstellung des Abschlusselements der Lamelle und des Lamellenlagers während der Montage;
  • 15 eine perspektivische Darstellung des Abschlusselements der Lamelle nach der Montage des Lamellenlagers;
  • 16 eine weitere perspektivische Darstellung des Abschlusselements der Lamelle nach der Montage des Lamellenlagers;
  • 17 eine perspektivische, teilweise geschnittene Darstellung des Abschlusselements der Lamelle und des Lamellenlagers nach der Montage.
  • Unter Bezugnahme auf 1 und 2, in denen ein Teil eines Lamellendachs 1, welches gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist, in einer geschlossenen Stellung dargestellt ist, soll nachfolgend zunächst der grundlegende konstruktive Aufbau des Lamellendachs 1 näher erläutert werden.
  • Das Lamellendach 1 weist zwei einander gegenüberliegende angeordnete, ortsfeste Seitenteile 8 auf, von denen in 1 und 2 allerdings nur eines dargestellt ist. Zwischen den beiden Seitenteilen 8 erstrecken sich mehrere Lamellen 2, die leicht geneigt montiert sind und an ihren schmalen Stirnseiten jeweils mit Hilfe geeigneter Lamellenlager 9, auf deren konstruktive Ausgestaltung weiter unten ausführlich eingegangen werden wird, schwenkbar gelagert sind. Die Schwenkachsen der Lamellen 2, um diese bei Bedarf zumindest teilweise öffnen beziehungsweise wieder schließen zu können, erstrecken sich jeweils in deren Längsrichtung und sind im Wesentlichen parallel zueinander orientiert. Jede der Lamellen 2 kann durch Verschwenken um ihre Schwenkachse aus der in 1 und 2 dargestellten geschlossenen Stellung, in der das Lamellendach 1 regendicht abgeschlossen ist, in eine teilweise oder vollständig geöffnete Stellung geschwenkt werden.
  • Unterhalb der Lamellenlager 9 ist an mindestens einem der beiden Seitenteile 8, vorzugsweise jedoch an beiden Seitenteilen 8 eine Regenrinne 10 angebracht, über die Regenwasser, welches auf das Lamellendach 1 trifft, abfließen kann. Da die Lamellen 2 des Lamellendachs 1 mit einem leichten Gefälle an den ortsfesten Seitenteilen 8 montiert sind, kann das auf die Lamellen 2 treffende Wasser die Lamellen 2 hinabfließen und im Bereich der Stirnseiten der Lamellen 2 über die Regenrinne 10 abgeführt werden. Bei einer ebenen (nicht geneigten) Standfläche ist zum Erreichen eines Gefälles für die Lamellen 2 eines der beiden Seitenteile 8 höher als das gegenüberliegende Seitenteil 8.
  • Man erkennt in 1 und 2 ferner, dass in diesem Ausführungsbeispiel in der geschlossenen Stellung des Lammellendachs 1 eine erste (vordere) Längskante 22 der Lamelle 2 eine zweite (hintere) Längskante 21 einer benachbarten Lamelle 2 überdeckt. Dieser Überdeckungsbereich zwischen zueinander benachbart angeordneten Lamellen 2 ist vorzugsweise wasserdicht ausgeführt, um das Eindringen von Wasser in der geschlossenen Stellung des Lamellendachs 1 wirksam zu verhindern.
  • In 3 ist eine Explosionsansicht einer Lamellenbaugruppe gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform mit einer einzelnen Lamelle 2 dargestellt. Das Lamellendach 1 besteht aus einer Mehrzahl gleichartig aufgebauter Lamellenbaugruppen mit jeweils einer Lamelle 2. Jede Lamelle 2 des Lamellendachs 1 weist zwei Profilkörper 21, 22 auf, die vorzugsweise aus Aluminium hergestellt sind und sich in Längsrichtung der Lamelle 2 erstrecken. Zwischen den beiden Profilkörpern 21, 22 ist ein im Wesentlichen plattenförmiges Abdeckelement 20 angeordnet, welches vorzugsweise aus einem transparenten Werkstoff, beispielsweise aus Glas, Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat (Acrylglas), hergestellt ist. Die beiden Profilkörper 21, 22 weisen jeweils eine Längsnut (nicht mit Bezugszeichen versehen) auf, in der jeweils mindestens ein Abdichtungselement 23a, 23b aufgenommen ist. Die beiden Abdichtungselemente 23a, 23b weisen ihrerseits eine ebenfalls nicht mit Bezugszeichen versehene, sich in Längsrichtung erstreckende Haltenut auf, in der jeweils der an eine der der beiden Längskanten 201 angrenzende Bereich des Abdeckelements 20 aufgenommen ist, um das Abdeckelement 2 sicher und abgedichtet an den beiden Profilkörpern 21, 22 zu befestigen.
  • Die Lamellen 2 sind an jeder ihrer beiden gegenüberliegenden Stirnseiten jeweils mittels eines Abschlusselements 3 abgeschlossen, welches sich, wie beispielsweise in 3 und 4 zu erkennen, in Querrichtung zwischen den beiden Profilkörpern 21, 22 erstreckt. Die Abschlusselemente 3 für die Lamellen 2 sind vorzugsweise ebenfalls aus Aluminium hergestellt und stellen eine Verbindung zwischen den beiden Profilkörpern 21, 22 der Lamelle 2 her. Auf den konstruktiven Aufbau der Abschlusselemente 3 wird weiter unten näher eingegangen.
  • Ferner ist an jeder der beiden schmalen Stirnseiten (Querseiten) der Lamelle 2 vorzugsweise jeweils eine Abdeckeinheit 4 vorgesehen, die eine Grundplatte 40 und mindestens zwei schwenkbar an der Grundplatte 40 angebrachte Plattenelemente 41, 42 aufweist. Bei der in 3 gezeigten Variante weist die Abdeckeinheit 4 zwei schwenkbare Plattenelemente 41, 42 auf. Demgegenüber sind bei der in 4 gezeigten alternativen Ausführungsform drei schwenkbare Plattenelemente 41, 42, 43 vorgesehen. Jedes der in 3 und 4 dargestellten Plattenelemente 41, 42, 43 weist einen Lagerzapfen auf, der jeweils in eine korrespondierende Lagerhülse an der Grundplatte 40 eingreift, so dass die Plattenelemente 41, 42, 43 relativ zur Grundplatte 40 verschwenkt werden können. Wie beispielsweise in 4 zu erkennen, überlappen sich die seitlichen Ränder der Plattenelemente 41, 42, 43 in der geschlossenen Stellung des Lamellendachs 1 derart, dass ein nahezu kompletter Sichtschutz für die bewegbaren Teile der Lamelle 2 erreicht werden kann.
  • Ferner weisen die Lamellen 2 des Lamellendachs 1 an ihren Stirnseiten jeweils einen Schwenkhebel 5 auf. Die stirnseitig jeweils an einem Lagerzapfen 34 der Abdeckelemente 3 angebrachten Schwenkhebel 5 der Lamellen 2 sind nach der Montage über geeignete Kopplungsmittel derart miteinander gekoppelt, dass alle Lamellen 2 des Lamellendachs 1 von Hand oder in einer alternativen Ausführungsform auch motorisch angetrieben aus der in 1 und 2 dargestellten geschlossenen Stellung in eine zumindest teilweise beziehungsweise vollständig geöffnete Stellung überführt werden können.
  • Nachfolgend soll unter Bezugnahme auf 3 bis 5 der prinzipielle Aufbau und die Funktion der Abschlusselemente 3, welche die Profilkörper 21, 22 der Lamellen 2 zumindest an einer, vorzugsweise aber an beiden Stirnseiten abschließen, näher erläutert werden. Die Abschlusselemente 3 sind vorzugsweise einstückig aus Aluminium hergestellt und weisen ein Oberteil 30 und ein Unterteil 31 auf. An einer den Profilkörpern 21, 22 der Lamelle 2 abgewandten Seite weist das Abschlusselement 3 zwei in Längsrichtung voneinander beabstandet angeordnete Trennstege 32, 33 auf, die in diesem Ausführungsbeispiel jeweils vom Oberteil 30 und Unterteil 31 wegragen und im Wesentlichen bügelartig geformt sind. Die Trennstege 32, 33 weisen bei der Montage in Richtung eines der beiden Seitenteile 8.
  • Durch eine Unterseite 300 des Oberteils 30, die in diesem Ausführungsbeispiel abschnittsweise gerade und abschnittsweise im Wesentlichen bogenförmig ausgeführt ist, und eine obere Begrenzungsfläche 310 des Unterteils 31 wird eine Wasseraustrittsöffnung 35 definiert und nach oben beziehungsweise unten begrenzt, die sich vorzugsweise über nahezu die gesamte Länge des Abschlusselements 3 erstreckt. Das Vorsehen (mindestens) einer Wasseraustrittsöffnung 35 im Abschlusselement 3 der Lamelle 2 hat den Vorteil, dass im Gebrauch (Regen-)Wasser, welches auf das Abdeckelement 20 der Lamelle 2 trifft und auf diesem wegen der leicht geneigten Anordnung der Lamelle 2 hinabströmt, durch die Wasseraustrittsöffnung 35 fließen und in eine Regenrinne 10 des Lamellendachs 1, die an den Seitenteilen 8 unterhalb der Lagerelemente 9 angeordnet ist, einströmen kann. Um dabei den Wasserabfluss zu optimieren und eine Stauung des Wassers zu verhindern, ist die Wasseraustrittsöffnung 35 in Höhe des Abdeckelements 20 der Lamelle 2 angeordnet, so dass das Wasser vom Abdeckelement 2 ungehindert durch die Wasseraustrittsöffnung strömen kann.
  • Das Oberteil 30 des Abschlusselements 3 weist an einer Rückseite, die den beiden Profilkörpern 21, 22 der Lamelle 2 zugewandt ist, zwei voneinander beabstandet angeordnete Montageelemente 36, 37 auf, die bei der Montage in korrespondierende Profilkammern der Profilkörper 21, 22 eingesteckt werden können, um das Abschlusselement 3 stirnseitig mit den Profilkörpern 21, 22 der Lamelle 2 zu verbinden. Das Abschlusselement 3 weist ferner mehrere Durchbohrungen 38 auf, durch die bei der Montage, wie beispielsweise in 4 zu erkennen, Befestigungsschrauben 6 geführt werden können, um das Abschlusselement 3 sicher an den Profilelementen 21, 22 zu befestigen.
  • An der Rückseite des Unterteils 31, die auf das Abdeckelement 20 gerichtet ist, ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Dichtungselement 39 angeordnet, das sich in Längsrichtung des Abschlusselements 3 und somit nach der Montage in Querrichtung der Lamelle 2 erstreckt. Das Dichtungselement 39 weist eine lang gestreckte rechteckige Auflagefläche 390 für das Abdeckelement 20 der Lamelle 2 auf. Man erkennt, dass die Auflagefläche 390 des Dichtungselements 39 mit der oberen Begrenzungsfläche 310 des Unterteils 31 fluchtet, so dass der an die Querkante 200 des Abdeckelements 20 angrenzende, sich nach der Montage durch die Wasseraustrittsöffnung 35 hindurch erstreckende Bereich nach der Montage auf der Auflagefläche 390 des Dichtungselements 39 einerseits und auf der oberen Begrenzungsfläche 310 des Unterteils 31 andererseits aufliegt. Vorzugsweise schließt das Abdeckelement 20 nach der Montage bündig mit der vorderen Begrenzungskante der oberen Begrenzungsfläche 310 des Unterteils 31 ab.
  • Das Unterteil 31 weist ferner einen Lagerzapfen 34 auf, der sich von der Vorderseite des Unterteils 31, welche im montierten Zustand einem der beiden Seitenteile 8 des Lamellendachs 1 zugewandt ist, im Wesentlichen orthogonal weg erstreckt. Wie in 3 und 4 zu erkennen, wird an den Lagerzapfen 34 bei der Montage jeweils einer der Verstellhebel 5 der Lamelle 2 sowie ein Axialsicherungsmittel 7 angebracht, dessen Funktion weiter unten näher beschrieben wird.
  • Durch das Vorsehen der Wasseraustrittsöffnung 35 im Abschlusselement 3 kann sichergestellt werden, dass bei einem geneigten Einbau der Lamelle 2 zwischen den beiden Seitenteilen 8 das Regenwasser, welches auf das Abdeckelement 20 der Lamelle 2 trifft und das Gefälle entlang hinabströmt, zuverlässig durch die Wasseraustrittsöffnung 35 in die Regenrinne 10 des Lamellendachs 1 fließen kann. Dadurch kann eine bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lamellendächern häufig anzutreffende unerwünschte Stauung des Regenswassers auf dem Abdeckelement 20 im Bereich des Abschlusselements 3 der Lamelle 2 wirksam verhindert werden.
  • Auf Grund des Gefälles, das im Allgemeinen zwischen den beiden Seitenteilen 8 des Lamellendachs 1 existiert, reicht es im Grunde genommen aus, dass nur an derjenigen Stirnseite der Lamelle 2, die an das Seitenteil 8 angrenzt, an dem das Gefälle endet, ein Abschlusselement 3 mit mindestens einer Wasseraustrittsöffnung 35 vorgesehen ist. Das an der gegenüberliegenden Stirnseite der Lamelle 2 vorgesehene Abschlusselement 3 muss also nicht zwingend mindestens eine Wasseraustrittsöffnung 35 aufweisen. Um die Anzahl gleicher Bauteile zu erhöhen und nicht zwei unterschiedliche Abschlusselemente 3 vorhalten zu müssen, ist es jedoch bevorzugt, dass beide Abschlusselemente 3 identisch aufgebaut sind.
  • Nachfolgend soll die schwenkbare Lagerung der Lamellen 2 an den ortsfesten Seitenteilen 8 des Lamellendachs 1, die mit Hilfe von Lamellenlagern 9 erfolgt, näher erläutert werden. In 1 ist zu erkennen, dass die Seitenteile 8 einen angeschrägten, hier als Abkantung ausgeführten Absatz 80 aufweisen. Auf diesem Absatz 80 jedes der beiden Seitenteile 8 sind mehrere Lamellenlager 9 voneinander beabstandet angeordnet, die jeweils einem der Abschlusselemente 3 einer der Lamellen 2 des Lamellendachs 1 zugeordnet sind. Es soll an dieser Stelle angemerkt werden, dass in 1 und 2 lediglich für eine der Lamellen 2 das Lamellenlager 9 vollständig dargestellt ist. Für die beiden übrigen Lamellen 2 ist lediglich der Lagerzapfen 34 sowie das daran angebrachte Axialsicherungsmittel 7 dargestellt.
  • Unter Bezugnahme auf 6 bis 9 wird deutlich, dass die Lamellenlager 9 in diesem Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgeführt sind und jeweils ein Lagerunterteil 90, das in 6 und 7 perspektivisch dargestellt ist, sowie ein mit diesem verbindbares Lageroberteil 91, welches in 8 und 9 perspektivisch dargestellt ist, umfassen. Das Lagerunterteil 90 und das Lageroberteil 91 bilden nach der Montage einen Lagerschuh, der eine verbesserte Verteilung beziehungsweise Ableitung der in den Lamellenlagern 9 wirkenden Kräfte ermöglicht. Sowohl das Lagerunterteil 90 als auch das Lageroberteil 91 sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Insbesondere kann zur Herstellung des Lagerunterteils 90 und des Lageroberteils 91 ein gegen den Einfluss ultravioletter Strahlung beständiger Kunststoff eingesetzt werden. Das Lagerunterteil 90 weist an einem der Stirnseite der Lamelle 2 zugewandten Ende einen Zylinderwandabschnitt 903 auf, der nach der Montage mit einem korrespondierenden Zylinderwandabschnitt 912 des Lageroberteil 91 einen im Wesentlichen zylindrischen Durchgang bildet, durch den im Montagezustand ein vorderes Ende des Lagerzapfens 34 geführt ist und mit Hilfe des Axialsicherungsmittels 7 gesichert ist.
  • Wie in 9 zu erkennen, weist das Lageroberteil 91 zwei voneinander beabstandet angeordnete und im Wesentlichen zylindrisch geformte Montagestifte 910 auf, die in entsprechende Montageöffnungen 900, die im Lagerunterteil 90 ausgebildet sind, eingreifen können. Das Lageroberteil 91 weist ferner zwei voneinander beabstandete Durchbohrungen 911 auf, durch die bei der Montage des Lageroberteils 91 am Lagerunterteil 90 geeignete Befestigungsmittel, insbesondere Montageschrauben oder dergleichen, geführt werden können, um das Lageroberteil 91 am Lagerunterteil 90 sicher zu befestigen. Die Befestigungsmittel greifen dabei in zwei korrespondierende, im Lagerunterteil 90 ausgebildete Bohrungen 901 ein, die zum Beispiel Gewindebohrungen sein können. Durch die übrigen Durchbohrungen 902, die im Lagerunterteil 90 ausgebildet sind, können weitere Befestigungsmittel geführt werden, um das Lagerunterteil 90 am Seitenteil 8 des Lamellendachs 1 zu befestigen. Das Lagerunterteil 90 bildet, wie insbesondere in 6 zu erkennen, einen Aufnahmeraum 904, in den bei der Montage das Axialsicherungsmittel 7 für den Lagerbolzen 34, welches nachfolgend näher erläutert wird, eingesetzt wird.
  • Das Axialsicherungsmittel 7, welches in 10 und 11 dargestellt ist, ist vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere ebenfalls aus einem gegen den Einfluss ultravioletter Strahlung beständigen Kunststoff, hergestellt und weist einen im Wesentlichen kegelstumpfartig geformten Grundkörper 70 auf, an dem ein im Wesentlichen quaderförmiger Ansatz 71 integral ausgebildet ist. Man erkennt, dass die beiden gegenüberliegenden, sich in Querrichtung erstreckenden schmalen Seitenflächen 710 des im Wesentlichen quaderförmigen Ansatzes 71 bogenartig geformt sind. Die beiden übrigen einander gegenüberliegenden Seitenflächen 711 in Längsrichtung sind demgegenüber eben ausgeführt. Der im Wesentlichen quaderförmige Ansatz 71 kann bei der Montage formschlüssig in eine in 5 dargestellte Kerbe 311, die am vorderen Ende des Lagerzapfens 34 ausgebildet ist, eingesetzt werden, um dadurch zu verhindern, dass sich das Axialsicherungsmittel 70, nach dem es mittels einer Montageschraube oder dergleichen am Lagerzapfen 34 befestigt worden ist, ungewollt relativ zum Lagerzapfen 34 drehen kann. Mit anderen Worten wirken also der im Wesentlichen quaderförmige Ansatz 71 des Axialsicherungsmittels 70 sowie die Kerbe 311 am vorderen Ende des Lagerzapfens 34 zusammen als Verdrehsicherungsmittel, um eine unerwünschte Verdrehung des Axialsicherungsmittels 70 relativ zum Lagerzapfen 34 wirksam zu verhindern.
  • Man erkennt ferner, dass das Axialsicherungsmittel 7 eine zentrale Durchbohrung 72 aufweist, die zur Aufnahme einer Montageschraube geeignet ist, um das Axialsicherungsmittel 7 sicher am Lagerzapfen 34 zu befestigen. Wie in 11 gezeigt, weist die Durchbohrung 72 ausgehend vom Grundkörper 70 zunächst einen Durchmesser d1 auf. Die Durchbohrung 72 verkleinert sich dann innerhalb des Grundkörpers 70 stufenartig auf einen Durchmesser d2 und erstreckt sich mit diesem Durchmesser d2 weiter durch den im Wesentlichen quaderförmigen Ansatz 71 hindurch. Bei der Montage des Axialsicherungsmittels 7 kann eine Montageschraube oder dergleichen durch die zentrale Durchbohrung 72 geführt und am vorderen Ende des Lagerzapfens 34 befestigt werden.
  • Der Außendurchmesser des Grundkörpers 70 ist größer als der Außendurchmesser des vorderen Endes des Lagerzapfens 34 und so gewählt, dass sich das Axialsicherungsmittel 7 bei einer Verstellung der Neigung der Lamelle 2 ungehindert im Aufnahmeraum 904 des Lamellenlagers 9 drehen kann. Das Axialsicherungsmittel 7 verhindert, dass sich der Lagerbolzen 34 unerwünscht in axialer Richtung aus dem Lagerschuh, der durch das Lagerunterteil 90 und das Lageroberteil 91 gebildet ist, bewegen kann und verbessert auf Grund des vergleichsweise großen Außendurchmessers und der dadurch definierten vergleichsweise großen Grundfläche 73 im Zusammenwirken mit dem Lagerunterteil 90 und dem Lageroberteil 91 die Verteilung beziehungsweise die Ableitung der nach der Montage und während des Gebrauchs des Lamellendachs 1 im Lamellenlager 9 wirkenden Kräfte.
  • Die hier beschriebene konstruktive Ausgestaltung ist insbesondere für diejenigen Lamellenlager 9 von großem Vorteil, welche am „oberen" der beiden Seitenteile 8 angeordnet sind, von dem das Gefälle des Lamellendachs 1 für die Lamellen 2 ausgeht, da hier die in den Lamellenlager 9 auftretenden Belastungen besonders hoch sind. Es ist jedoch grundsätzlich von Vorteil, die hier beschriebenen Lamellenlager 9 an beiden Stirnseiten der Lamellen 2 vorzusehen, um diese schwenkbar zu lagern.
  • In 12 bis 17 wird abschließend die Montage des Abschlusselements 3 einer Lamelle 2 an einem der Lamellenlager 9 des Lamellendachs 1 veranschaulicht. Das am Lagerzapfen 34 des Abschlussteils 3 befestigte Axialsicherungsmittel 7 wird bei der Montage in das Lagerunterteil 90 eingesetzt, bevor das Lageroberteil 91 aufgesetzt und mit dem Lagerunterteil 90 verschraubt wird.

Claims (14)

  1. Lamellendach (1) mit einer Mehrzahl parallel zueinander angeordneter Lamellen (2), die jeweils an ihren Querseiten um eine zu ihrer Längserstreckung parallele Schwenkachse an ortsfesten Seitenteilen (8) zwischen einer geöffneten Stellung und einer geschlossenen Stellung schwenkbar gelagert sind, wobei die Lamellen (2) in der geschlossenen Stellung jeweils mit ihrer Vorderkante die Hinterkante der davor liegenden Lamelle (2) überdecken, wobei jede der Lamellen (2) zwei Profilkörper (21, 22) umfasst, die sich in Längsrichtung der Lamelle (2) erstrecken und zwischen denen jeweils mindestens ein Abdeckelement (20) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Stirnseiten der Lamellen (2) jeweils ein Abschlusselement (3) angeordnet ist, von denen zumindest eines etwa in Höhe des Abdeckelements (20) mindestens eine Wasseraustrittsöffnung (35) aufweist, durch die auf das Abdeckelement (20) treffendes Wasser abfließen kann, wobei das Abschlusselement (3) ein Oberteil (30) und ein Unterteil (31) aufweist, zwischen denen die Wasseraustrittsöffnung (35) ausgebildet ist.
  2. Lamellendach (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasseraustrittsöffnung (35) im Wesentlichen länglich geformt ist.
  3. Lamellendach (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wasseraustrittsöffnung (35) nahezu über die gesamte Breite der Lamelle (2) erstreckt.
  4. Lamellendach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Oberteil (30) und dem Unterteil (31) mindestens ein Trennsteg (32, 33), vorzugsweise mindestens zwei voneinander beabstandet angeordnete Trennstege (32, 33) vorgesehen ist/sind.
  5. Lamellendach (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Trennsteg (32, 33) im Wesentlichen bügelartig geformt ist.
  6. Lamellendach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Abschlusselemente (3) einen Lagerzapfen (34) aufweist, der jeweils mit einem Lamellenlager (9) in Eingriff steht.
  7. Lamellendach (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (34) am Unterteil (31) des Abschlusselements (3) angeordnet ist.
  8. Lamellendach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (31) eine obere Begrenzungsfläche (310) aufweist, auf der ein vorderes Ende des Abschlusselements (3) aufliegt.
  9. Lamellendach (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Querkante des Abdeckelements (20) bündig mit einer äußeren Begrenzungskante der oberen Begrenzungsfläche (310) abschließt.
  10. Lamellendach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Abschlusselement (3) mindestens ein Dichtungselement (39) angeordnet ist, das sich zumindest abschnittsweise in Längsrichtung des Abschlusselements (3) erstreckt und auf dem das Abdeckelement (20) bereichsweise aufliegt.
  11. Lamellendach (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Dichtungselement (39) über die gesamte Länge oder zumindest nahezu über die gesamte Länge der oberen Begrenzungsfläche (310) des Unterteils (31) erstreckt.
  12. Lamellendach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am Abschlusselement (3) an einer den Profilkörpern (21, 22) der Lamelle (2) zugewandten Seite zwei voneinander beabstandet angeordnete Montageelemente (36, 37) ausgebildet sind, die in korrespondierende Profilkammern der Profilkörper (21, 22) eingesetzt sind.
  13. Lamellendach (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageelemente (36, 37) am Oberteil (30) des Abschlusselements (3) angeordnet sind.
  14. Lamellendach (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlusselemente (3) aus Aluminium bestehen.
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