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DE20205346U1 - Informationsträger - Google Patents

Informationsträger

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Publication number
DE20205346U1
DE20205346U1 DE20205346U DE20205346U DE20205346U1 DE 20205346 U1 DE20205346 U1 DE 20205346U1 DE 20205346 U DE20205346 U DE 20205346U DE 20205346 U DE20205346 U DE 20205346U DE 20205346 U1 DE20205346 U1 DE 20205346U1
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Germany
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Expired - Lifetime
Application number
DE20205346U
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English (en)
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Weyel V I S Visuelle Info GmbH
Original Assignee
Weyel V I S Visuelle Info GmbH
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Publication date
Application filed by Weyel V I S Visuelle Info GmbH filed Critical Weyel V I S Visuelle Info GmbH
Priority to DE20205346U priority Critical patent/DE20205346U1/de
Publication of DE20205346U1 publication Critical patent/DE20205346U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/18Means for attaching signs, plates, panels, or boards to a supporting structure

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

Patentanwälte
Dipl. -Math. Siegfried Knefel
Dipl.-Phys. Cordula Knefel
Wertherstr. 16, 35578 Wetzlar
Postfach 1924, 35529 Wetzlar
Telefon 06441/46330 - Telefax 06441/48256
W G 1068
WEYEL V.I.S. GmbH
Visuelle Informationssysteme
Gewerbepark 8
35606 Solms
Informationsträger
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Informationsträger mit einem an einem Träger, insbesondere einer Wand, festlegbaren Grundkörper und mindestens einer zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material bestehenden, an dem
Grundkörper festlegbaren Abdeckung, wobei zwischen einer einem Betrachter zugewandten Oberfläche des Grundkörpers und der Abdeckung ein Spalt ausgebildet ist.
Derartige Informationsträger sind insbesondere als
Tür- oder Namensschilder bekannt. Bei diesen bekannten Informationsträgern ist der Grundkörper fest mit einem Träger, in der Regel einer Wand, verschraubt. Die Abdeckung, die die einem Betrachter zugewandte Oberfläche des Grund-
körpers überspannt, ist entweder mit dem Grundkörper verschraubt oder über Rastverbindungen mit diesem verbunden. Zur Anbringung der darzustellenden Informationen ist zwischen dem Grundkörper und der Abdeckung ein Spalt ausgebildet, in den von zumindest einer Seite her Informationsblätter einschiebbar sind.
Das Montieren des Informationsträgers sowie das Anordnen der Informationen hinter der Abdeckung ist bei diesen bekannten Informationsträgern sehr aufwendig, zumal der Spalt zur Aufnahme der Informationsblätter sehr schmal ausgebildet ist. Diese schmale Ausgestaltung des Spalts zur Aufnahme der Informationsblätter beeinträchtigt darüber hinaus die Zugänglichkeit der Abdeckung erheblich, so dass diese zu Reinigungszwecken demontiert werden muss.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen weiteren und einfach zu handhabenden Informationsträger zu schaffen.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung an zwei sich im Wesentlichen einander gegenüberliegenden Seiten so nach innen aufeinander zu abgewinkelt ist, dass diese Abwinklungen zusammen mit der Abdeckung einen Aufnahmeraum definieren, und dass der Grundkörper in diesem Aufnahmeraum angeordnet ist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird ein besonders einfach aufgebauter Informationsträger geschaffen, bei dem der Grundkörper und die Abdeckung eine vormontierbare Einheit bilden, so dass der Informationsträger einfach und schnell zu montieren und wieder zu demontieren ist.
Zum Festlegen der Abdeckung am Grundkörper sind im Grundkörper Ausnehmungen zur Aufnahme der freien Enden der Abwinklungen der Abdeckung ausgebildet, die gemäß einer praktischen Ausführungsform der Erfindung als im Grundkörper ausgebildete Schlitze ausgebildet sind. Insbesondere bei der Ausbildung der Ausnehmungen als Schlitze ist es möglich, die Abdeckung durch bloßes Einstecken in die Schlitze am Grundkörper festzulegen.
Damit der zwischen dem Grundkörper und der Abdeckung ausgebildete Spalt eine im Wesentlichen gleichbleibende; Höhe aufweist und somit durchgehend gut zugänglich ist, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Form der Abdeckung im Bereich des Spalts im Wesentlichen der Oberflächenkontur des Grundkörpers entspricht.
Um den Informationsträger mit darzubietenden Informationen zu versehen und/oder dargestellte Informationen optisch hervorzuheben, sind in den Spalt ein mit Informationen versehener Bogen und/oder eine Dekorationsfläche einsetzbar, wobei die Höhe des Spalts ein Vielfaches der Dicke der einzusetzenden Dekorationsflächen und/oder Informationsbogen beträgt.
Die Befestigung des erfindungsgemäßen Informationsträgers an einem Träger, wie beispielsweise einer Wand oder einer Säule, kann dadurch erleichtert werden, dass im Grundkörper Befestigungsvorrichtungen, insbesondere Langlöcher, zum Festlegen des Grundkörpers an dem Träger ausgebildet sind.
Es ist auch möglich, den Grundkörper zweiteilig auszubilden. Der Grundkörper weist hierzu vorteilhaft ein
erstes Teil in Form einer Platte auf, die an der Wand oder Säule mit beispielsweise Schrauben befestigt wird. Der zweite Teil des Grundkörpers ist als Abdeckung des ersten Teiles und vorteilhaft die Platte übergreifend ausgebildet. Die beiden Teile werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform mittels einer Rastverbindung über Rastnasen miteinander verbunden. Es ist jedoch auch möglich, eine Verbindung mittels Schrauben oder dergleichen vorzusehen.
Für den Fall, dass dauerhafte Informationen angezeigt werden sollen, ist es weiterhin möglich, die zu präsentierenden Informationen direkt auf der Abdeckung anzuordnen. Dies kann beispielsweise durch Aufkleben, Bedrucken und/oder Einfräsen auf bzw. in das Material der Abdeckung erfolgen.
Um die von dem Informationsträger dargebotenen Informationen auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen und ohne externe Beleuchtung lesbar darbieten zu können, ist gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung im Grundkörper mindestens eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet.
Weiterhin wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass der Grundkörper aus einem witterungsbeständigen Material, insbesondere Kunststoff und/oder Metall, besteht, so dass einerseits die technische Verwendbarkeit nicht leidet und andererseits auch ein ansprechender optischer Eindruck erhalten bleibt, wenn der solchermaßen ausgestattete Informationsträger im Freien eingesetzt wird.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass die Abdeckung aus einem biegeelastischen Material, insbesondere einem Kunststoff-Material, besteht. Aufgrund der Biegeelastizität des Materials ist die Federkraft des
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Werkstoffs ausreichend, um die Abdeckung sicher und ortsfest an dem Grundkörper zu halten.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Informationsträgers nur beispielhaft schematisch dargestellt sind. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, und zwar zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Informationsträgers;
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Schnittlinie II-II gemäß Fig. 1, eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform darstellend und
Fig. 3 einen Fig. 2 entsprechenden Schnitt, jedoch eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform darstellend.
Die Abbildung Fig. 1 zeigt die Vorderansicht eines an einer Wand (1) befestigten Informationsträgers (2), der, wie insbesondere aus Fig. 2 und 3 ersichtlich, im Wesentlichen aus einem an der Wand (1) oder einem anderen Träger, wie beispielsweise einer Säule, befestigbaren Grundkörper (3) sowie einer Abdeckung (4) besteht, die eine dem Betrachter zugewandte Oberfläche (5) des Grundkörpers (3) überspannt. Zum Befestigen des Grundkörpers (3) an der Wand (1) sind bei den dargestellten Ausführungsbeispielen in der Rückseite der Grundkörper (3) Langlöcher (6) als Befestigungsvorrichtung ausgebildet, die beispielsweise zur Aufnahme eines Schraubenkopfes dienen.
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Die aus einem zumindest teilweise durchsichtigen Material bestehende Abdeckung (4) ist an zwei sich einander gegenüberliegenden Seiten nach innen aufeinander zu so abgewinkelt, dass diese Abwinklungen (7) und der dazwischen liegende Mittelteil der Abdeckung (4) einen Aufnahmeraum (8) bilden, in dem der Grundkörper (3) angeordnet ist. Die Größe des Grundkörpers (3) ist so bemessen, dass zwischen der dem Betrachter zugewandten Oberfläche (5) des Grundkörpers (3) und der Abdeckung (4) ein Spalt (9) mit im Wesentlichen gleichbleibender Höhe ausgebildet ist.
Das Festlegen der Abdeckung (4) am Grundkörper (3) erfolgt über im Grundkörper (3) ausgebildete Ausnehmungen (10), in die die freien Enden der Abwinklungen (7) der Abdeckung (4) eingreifen. Neben der Möglichkeit, die Abdeckung (4) im Bereich der Ausnehmungen (10) beispielsweise durch Verschrauben oder Verkleben mit dem Grundkörper zu . verbinden, erfolgt das Festlegen der Abdeckung (4) am Grundkörper (3) über die Federkraft des biegeelastischen Materials der Abdeckung (4).
Bei dem in Fig. 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel sind diese Ausnehmungen (10) als Hinterschneidungen im Grundkörper (3) ausgebildet, so dass die Abwinklungen (7) die durch die Ausnehmungen (10) gebildeten Hinterschneidungen klemmend hintergreifen. Zur Befestigung der Abdeckung (4) an dem Grundkörper (3) sind Befestigungsschrauben (15) vorgesehen.
Bei der in Fig. 3 dargestellten zweiten Ausführungsform sind die Ausnehmungen als im Grundkörper (3) ausgebildete Schlitze (11) ausgestaltet, in die die freien Enden der Abwinklungen (7) einsetzbar sind. Insbesondere bei dieser Ausgestaltungsform ist es ausreichend, die Federkraft
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des Materials der Abdeckung (5) auszunutzen, um die Abdeckung (4) ortsfest und lagesicher an dem Grundkörper (3) zu halten.
Die dem Betrachter des Informationsträgers (2) darzubietenden Informationen werden vorzugsweise auf einem Informationsbogen (12) dargestellt, der so in den Spalt (9) zwischen dem Grundkörper (3) und der Abdeckung (4) eingelegt wird, dass der Informationsbogen (12) an der dem Aufnahmeraum (8) zugewandten Innenseite der Abdeckung (4) anliegt, wie dies in den Abbildungen Fig. 2 und 3 dargestellt ist.
Um den Informationsbogen (12) und/oder eine zusätzliche Dekorationsfläche (13) schnell und einfach in den Spalt (9) einsetzen zu können, ist die Höhe des Spalts (9) so bemessen, dass sie einem Vielfachen der Dicke des einzufügenden Informationsbogens (12) und/oder der Dekorationsfläche (13) entspricht. Ein solchermaßen besonders hoch ausgeführter Spalt (9) erleichtert darüber hinaus das Reinigen des Informationsträgers (1) ganz erheblich.
Bei den in den Spalt (9) einsetzbaren Dekorationsflächen (13) kann es sich beispielsweise um farbige und/oder metallene Folien oder Bleche handeln, durch die der optische Gesamteindruck der darzustellenden Informationen variierbar ist. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform überragt die Dekorationsfläche (13) die Abdeckung (4) seitlich. Die Dekorationsflächen (13) werden vorzugsweise direkt auf der dem Betrachter zugewandten Oberfläche (5) des Grundkörpers (3) angeordnet, wie dies Fig. 2 zu entnehmen ist.
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Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der Ausgestaltung gemäß Fig. 2 nicht nur durch die unterschiedliche Ausbildung der Ausnehmungen (10) zur Aufnahme der freien Enden der Abwinklungen (7), sondern auch durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Abdeckung (4) sowie des Grundkörpers (3). In beiden Fällen entspricht die Form der Abdeckung (4) im Bereich des Spalts (9) im Wesentlichen der Oberflächenkontur des Grundkörpers (3). Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Spalt (9) über die gesamte Erstreckung eine im Wesentlichen gleichbleibende Höhe aufweist.
Der Grundkörper (3) gemäß Fig. 3 ist zusätzlich mit einer Beleuchtungseinrichtung (14) versehen, um sicherzustellen, dass die Informationen auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen ohne externe Beleuchtung lesbar sind. Auch, wenn bei der Darstellung gemäß Fig. 3 auf dem Grundkörper (3) keine Dekorationsfläche (13) angeordnet ist, ist die Verwendung solcher Dekorationsflächen (13) auch in Kombination mit der Beleuchtungseinrichtung (14) verwendbar. In diesem Fall ist das Material zur Ausbildung der Dekorationsfläche (13) so zu wählen, dass dieses zumindest teilweise lichtdurchlässig ist.
Bei Informationsträgern (2), deren dargebotenen Informationen nie oder ganz selten geändert werden, ist es auch möglich, die Informationen nicht auf einem in den Spalt (9) einzusetzenden Informationsbogen (12), sondern direkt auf der Abdeckung (4) anzuordnen.
Als Material für den Grundkörper (3) werden vorzugsweise Kunststoff- und/oder Metallmaterialien verwendet, so dass einerseits die technische Verwendbarkeit nicht leidet und andererseits auch ein ansprechender optischer Eindruck
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erhalten bleibt, wenn der solchermaßen ausgestattete Informationsträger (2) im Freien eingesetzt wird.
Das Material der Abdeckung (4) besteht vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff. Es ist jedoch auch möglich, eine Glasabdeckung zu verwenden.
Bezugszeichen Wand
1 Informationsträger
2 Grundkörper
3 Abdeckung
4 Oberfläche
5 Langloch
6 Abwinklung
7 Aufnahmeraum
8 Spalt
9 Ausnehmung
10 Schlitz
11 Informationsbogen
12 Dekorationsfläche
13 Beleuchtungseinrichtung
14 Befestigungsmaterial
15

Claims (12)

1. Informationsträger mit einem an einem Träger, insbesondere einer Wand (1), festlegbaren Grundkörper (3) und mindestens einer zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material bestehenden, an dem Grundkörper (3) festlegbaren Abdeckung (5), wobei zwischen einer einem Betrachter zugewandten Oberfläche (4) des Grundkörpers (3) und der Abdeckung (5) ein Spalt (9) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) an zwei sich im Wesentlichen einander gegenüberliegenden Seiten so nach innen aufeinander zu abgewinkelt ist, dass diese Abwinklungen (7) zusammen mit der Abdeckung (5) einen Aufnahmeraum (8) definieren, und dass der Grundkörper (3) in diesem Aufnahmeraum (8) angeordnet ist.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper (3) Ausnehmungen (10) zur Aufnahme der freien Enden der Abwinklungen (7) der Abdeckung (5) ausgebildet sind.
3. Informationsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (10) zur Aufnahme der freien Enden der Abwinklungen (7) als im Grundkörper (3) ausgebildete Schlitze (11) ausgebildet sind.
4. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Abdeckung (5) im Bereich des Spalts (9) im Wesentlichen der Oberflächenkontur des Grundkörpers (3) entspricht.
5. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in den Spalt (9) ein mit Informationen versehener Bogen (12) und/oder eine Dekorationsfläche (13) einsetzbar sind, wobei die Höhe des Spalts (9) ein Vielfaches der Dicke der einzusetzenden Dekorationsflächen (13) und/oder Informationsbogen (12) beträgt.
6. Informationsträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorationsfläche (13) fest an dem Grundkörper (3) angeordnet ist.
7. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper (3) Befestigungsvorrichtungen, insbesondere Langlöcher (6), zum Festlegen des Grundkörpers (3) an einem Träger ausgebildet sind.
8. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zu präsentierende Informationen direkt auf der Abdeckung (5) angeordnet sind.
9. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper (3) mindestens eine Beleuchtungseinrichtung (14) angeordnet ist.
10. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) aus einem witterungsbeständigen Material, insbesondere Kunststoff und/oder Metall, besteht.
11. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) aus einem biegeelastischen Material, insbesondere einem Kunststoff-Material, besteht.
12. Informationsträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) zwei- oder mehrteilig ausgebildet ist.
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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1090948B (de) 1957-01-24 1960-10-13 Acme Visible Records Inc Fuer Anzeigetafeln bestimmter verschiebbarer Laeufer
CH425441A (de) 1964-03-04 1966-11-30 Schori Walter Mehrteiliges Schild für Türen und Orientierungstafeln
US3608220A (en) 1970-06-15 1971-09-28 W F Norman Sheet Metal Mfg Co Grave marker
DE9412930U1 (de) 1994-08-11 1994-10-20 Schilderfabrik Hänseroth GmbH & Co. KG, 64367 Mühltal Wand- oder Türschild

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