DE20205565U1 - Einrichtung zum Trennen und Entsorgen von nassgebundenem Sauggut - Google Patents
Einrichtung zum Trennen und Entsorgen von nassgebundenem SauggutInfo
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Description
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02.05.2003 15696.7-01157-58
Gegenstand der Erfindung ist eine Einrichtung zum Trennen und Entsorgen von nassgebundenem Sauggut, wie z. B. Granulat, Pulver, Quarzsand, Gemisch von grobkörnigem mit feinkörnigem Sauggut bzw. Gemisch von Schwarzpulver und Patronenhülsen und anderes gemischtes Sauggut bei gleichzeitiger Separierung des grobkörnigen Sauggutes vom fernkörnigen Sauggut sowie der Trennung des gesamten Sauggutes von der für die Nassbindung notwendigen Flüssigkeit.
Bisher wurde nur die Möglichkeit angeboten, Sauggut aufzusaugen und im Saugerbehälter mit Flüssigkeit nass zu binden. Der Anwender hatte danach keine Möglichkeit, das nassgebundene Sauggut wieder von der Flüssigkeit zu trennen, und/oder das Sauggut in verschiedene Partikelgrößen zu separieren.
Mit der DE 100 17 804 A1 ist ein Trocken/Nass-Schmutzsauger bekannt geworden, mit einem Einsatzteil, welches mit Wanddurchbrüchen für den Durchtritt der Saugluft versehen ist und welches in einem im Gehäuse des Schmutzsaugers vorgesehenen Aufnahmeraum eingesetzt ist. Die angesaugte mit Schmutz und Flüssigkeit
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• · · a
befrachtete Saugluft wird zunächst in das Einsatzteil geleitet, das auch optional mit einer Filterbespannung versehen sein kann. Bei weiterem Durchströmen der Saugluft durch das Einsatzteil hindurch und durch weitere scharfe Umlenkungen der Saugluft-Strömung wird eine Fest-Flüssig-Trennung erzielt, wobei die Flüssigkeit sich im nur nach oben offenen und ansonsten flüssigkeitsdichten Aufnahmeraum ansammelt.
Nachteil bei diesem Schmutzsauger nach der DE 100 17 804 A1 ist aber, dass die Fest-Flüssig-Trennung im Saugstrom selbst durch das siebartige Einsatzteil und über den wannenartigen Aufnahmeraum innerhalb des Schmutzsaugers erfolgt und daher Saugleistung auf Grund von Strömungswiderständen verloren geht. Zudem besteht die Gefahr der Fest-Flüssig-Rückvermischung, wenn der Schmutzsauger ungünstig transportiert oder gelagert wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung bereitzustellen, die es ermöglicht, nassgebundenes Sauggut aus einem Nass-Schmutzsauger zu entsorgen und gleichzeitig damit eine Trennung des Nass-Sauggutes zu bewerkstelligen, ohne dass hierbei der Wirkungsgrad der Saugleistung beeinträchtigt wird oder die Gefahr einer Rückvermischung der einmal getrennten Komponenten besteht.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe dient die technische Lehre des unabhängigen Schutzanspruches 1.
Wesentliches Merkmal hierbei ist, dass die Einrichtung zum Entsorgen von nassgebundenem Sauggut aus mindestens zwei übereinander und/oder ineinander gestapelten Behältern besteht, wobei der untere Behälter zur Aufnahme der Saugflüssigkeit dient, und der obere Behälter zur Aufnahme des festen Sauggutes dient und dass der obere Behälter Öffnungen besitzt, durch die Saugflüssigkeit hindurchtreten kann, nicht jedoch das feste Sauggut und somit eine Fest-Flüssig-Trennung erfolgt.
Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Entsorgen von nassgebundenem Sauggut ist, dass gleichzeitig mit dem Ausleeren des mittels der Saugflüssigkeit gebundenen Sauggutes aus dem Nass-Schmutzsauger eine einfache und wirksame Trennung zwischen den flüssigen und den festen Bestandteilen erfolgt.
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Die festen Bestandteile können dann getrennt von der Flüssigkeit einer Entsorgung (z. B. Verbrennen) oder aber einer Verwertung (Recycling) zugeführt werden, und die Flüssigkeit kann entweder direkt innerhalb des Schmutz-Saugers wiederverwendet werden, oder aber nach vorheriger Fein-Filterung.
Selbstverständlich kann die Fest-Flüssig-Trennung noch weitere Stufen beinhalten, so dass mehrere Filterstufen hintereinander geschaltet sind, die unterschiedliche Öffnungsgrößen beinhalten, und somit eine weitere Trennung der Festpartikel hinsichtlich ihrer Größe stattfindet. Die Größe der Öffnungen der Filter nimmt dann von oben nach unten in Richtung Flüssigkeitsauffangwanne ab, so dass die größten Partikel sich in dem obersten Filterbehälter befinden, die feinsten Festpartikel sich in dem untersten Filterbehälter befinden und darunter sich die Flüssigkeitsauffangwanne befindet.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht eine Trennung der Festpartikel in zwei Partikelgrößen vor, nämlich zu einen in einen groben Fest-Bestandteil und zum anderen in einen feinen Fest-Bestandteil, wobei beide Fest-Bestandteile voneinander und von der Flüssigkeit getrennt werden. Am Ende der Trennung liegen
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also dann 3 Trennprodukte vor, ganz unten die Saug-Flüssigkeit, darüber die feinen Fest-Bestandteile und darüber die groben Fest-Bestandteile.
Hierzu sind insbesondere zwei ineinandergeschachtelt eingreifende Filterbehälter vorgesehen, die auf einer Wanne zur Aufnahme der Saugflüssigkeit aufgesetzt sind.
Bevorzugt ist hierbei der obere, gröbere Filter für die großen Partikel mit großen Öffnungen in Form eines Siebes ausgebildet und der untere, stromabwärts gelegene, feine Filter für die feinen Partikel besteht aus einem Filtervlies, welches in einen Filterhalter ebenfalls mit siebartigen Öffnungen eingelegt ist. Beide Filter sind als Topf oder Wanne ausgebildet und greifen ineinander verschachtelt ein.
Ziel der Erfindung ist es also, eine kaskadenartige Filterung des flüssigkeitsgebundenen, festen Sauggutes mittels der erfindungsgemäßen Einrichtung zu bewerkstelligen und somit mindestens die Flüssigkeit von den Festbestandteilen abzutrennen, bevorzugt jedoch die Festbestandteile noch feiner voneinander in unterschiedliche Partikelgrößen zu trennen.
Bevorzugt wird nun das flüssigkeitsgebundene Sauggut mittels Kippbehälter eines Schmutz-Saugers in eine aus drei verschiedenen Behältern bestehende Trenneinheit gekippt, wobei das nassgebundene Sauggut aus dem Schmutz-Sauger zuerst in den obersten Siebeinsatz, Vorabscheider genannt, gelangt. Dort werden die großen Partikel abgeschieden. Die kleineren Partikel gehen durch die Sieböffnungen des Vorabscheiders hindurch und gelangen in das zwischen Vorabscheider und Filterhalter eingelegte Vliesfilter. Das Vliesfilter scheidet die kleinen Partikel ab und lässt nur noch die zur Nassbindung verwendete Flüssigkeit in die unter dem Filterhalter befindliche Wanne durchfließen.
Wird die Entsorgungseinrichtung in Verbindung mit einem Sauggerät mit Kippbehälter eingesetzt, ist es notwendig, das Oberteil der Entsorgungseinrichtung, bestehend aus Vorabscheider, Vliesfilter und Filterhalter um einen im Wannenrand verankerten Drehpunkt schwenkbar zu gestalten. Die Schwenkbarkeit des Oberteiles verhindert, dass beim zum Ausleeren des nassgebundenen Sauggutes notwendigen
Kippen des Saugerbehälters das nassgebundene Sauggut und die im Behälter befindliche Flüssigkeit neben die Entsorgungseinrichtung geschüttet werden.
Um zu verhindern, dass der Saugerbehälter über das zur restlosen Entleerung notwendige Maß überkippt wird, ist der Filterhalter so gestaltet, dass der obere Rand zugleich als Anschlag für den Kippbehälter dient, indem der obere Rand des Saugerbehälters auf dem oberen Rand des Filterhalters zum Aufliegen kommt.
Das Vliesfilter ist in vorteilhafter Weise gestaltet wie eine Tüte, die in den Filterhalter eingelegt und der Tütenrand über den oberen Rand des Filterhalters gestülpt und durch den danach eingesetzten Vorabscheiders am Abrutschen gehindert wird. Nach dem Entnehmen des mit nassgebundenem Sauggut gefüllten, tütenförmigen Vliesfilters wird dieses durch Umfalten des Randes verschlossen und dann entsorgt. Da nicht auszuschließen ist, dass das Sauggut mitsamt Vliesfilter durch Verbrennen entsorgt wird, muss das Vliesfiltermaterial brennbar sein, ohne umweltschädlich zu wirken.
Um zu verhindern, dass beim Entleeren des Kippbehälters das mit Rädern/Lenkrollen versehene Saugerfahrwerk von der Entsorgungseinrichtung wegrollt und das nassgebundene Sauggut neben die Entsorgungseinrichtung geschüttet wird, ist die Wanne der Entsorgungseinrichtung mit einer Kontur versehen, die sich mit dem Saugerfahrwerk durch Einhängen der Wanne in das Saugerfahrwerk formschlüssig verbindet.
Um zu verhindern, dass der Saugerbehälter beim Kippen auf dem oberen Rand des Filterhalters aufsitzt, ist am Saugerbehälter ein Mitnehmer montiert, der das schwenkbare Oberteil der Entsorgungseinrichtung in die zur Entleerung des Saugerbehälters notwendige Schwenkbewegung versetzt. Der Mitnehmer ist außerdem so gestaltet, dass er als Abtropfkante für die ausgeschüttete Flüssigkeit dient.
Auch kann die Entsorgungseinheit bei im Saugerfahrwerk des Schmutz-Saugers fest montiertem Saugerbehälter verwendet werden. In diesem Fall braucht die Entsorgur^seJnbeitpJcl^mji.der^Sauge^ahiwefJi.formschlüssig verbunden zu
werden, da das gesamte Fahrwerk inklusive Behälter hochgehoben und das
nassgebundene Sauggut in die Entsorgungseinheit geschüttet wird.
nassgebundene Sauggut in die Entsorgungseinheit geschüttet wird.
Im folgenden wird die Erfindung durch die anliegenden Zeichnungen näher
beschrieben, wobei aus den Zeichnungen weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervorgehen.
beschrieben, wobei aus den Zeichnungen weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervorgehen.
Es zeigen:
Figur 1: die erfindungsgemäße Einrichtung zum Entsorgen von
nassgebundenem Sauggut, welche an einem fahrbaren, Nass-Schmutzsauger
lösbar angekoppelt ist;
lösbar angekoppelt ist;
Figur 2: zeigt eine Draufsicht auf die Ausführung gemäß Figur 1;
Figur 3: zeigt die Ausführung nach Figur 1 in zwei Kippstellungen A und B,
wobei sowohl der Kippbehälter des Nass-Schmutzsaugers, wie auch
der Filterhalter mit Vliesfilter und Vorabscheider der Trenneinheit
zueinander verkippt werden.
der Filterhalter mit Vliesfilter und Vorabscheider der Trenneinheit
zueinander verkippt werden.
Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 zum Entsorgen von nassgebundenem Sauggut 7,8,9, welche Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 an einem fahrbaren, Nass-Schmutzsauger 10 lösbar angekoppelt ist. Der Nass-Schmutzsauger 10 kann aber auch ohne Räder nicht fahrbar, sondern tragbar ausgebildet sein.
Im vorliegenden Beispiel besitzt der Nass-Schmutzsauger 10 jedoch mindestens drei Räder, die an einem Saugerfahrwerk 11 bodenseitig befestigt sind, wovon mindestens eines lenkbar und mindestens eines blockierbar (bremsbar) ausgebildet ist. Innerhalb des Saugerfahrwerks 11 ist schwenkbar um eine Schwenkachse 15 ein Kippbehälter 12 aufgenommen, in welchem die aufgesaugten Festpartikel mit Wasser gebunden werden. Der Kippbehälter 12 kann in einer anderen Ausführung jedoch fest im Saugerfahrwerks 11 installiert sein.
Der Nass-Schmutzsauger 10 des vorliegenden Beispiels ist nach dem Stand der Technik ausgebildet, besitzt jedoch zusätzlich am oberen Rand des Kippbehälters 12 einen Mitnehmer 13, dessen Funktion nachfolgend in Figur 3 beschrieben wird.
Die Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 wird formschlüssig im Bodenbereich des Kippbehälters 12, beispielsweise an einer der Radachsen eingehängt, so dass die Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 zum Nass-Schmutzsauger 10 sich nicht mehr bewegen kann.
Die Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 beinhaltet eine auf dem Boden aufliegende etwa zylindrische Wanne 3 für das Saugwasser 9 und ein auf den oberen Rand der Wanne 3 formschlüssig aufgesetztes Oberteil 2 mit zwei Filtern 5 und 4.
Direkt auf die Wanne 3 aufgesetzt ist der Filterhalter 6 für das Filtervlies 5, wobei der Filterhalter 6 einen zylindrischen Außenmantel 6b besitzt, der in seinem unteren Bereich einen Flansch 6a zur formschlüssigen Verbindung mit der Wanne 3 aufweist, und der in seinem oberen Bereich 6c in einen konischen Siebtopf 6d übergeht, der im Innern des zylindrischen Außenmantels angeordnet ist. Innerhalb des konischen Siebtopfes 6d ist ein Vorabscheider 4 mit ebenfalls konischem Topf 4b derart eingesetzt, dass das Filtervlies 5 zwischen die beiden konischen Behälterteilen 4b und 6d eingespannt wird und die beiden Böden 4c und 6e der konischen Behälterteilen 4b und 6d voneinander beabstandet sind, so dass zwischen diesen ein Auffangraum entseht zur Aufnahme von feineren Festpartikeln 8, z.B. Pulver. Der Vorabscheider 4 besitzt einen oberen Randfalz 4a, der auf dem oberen Randfalz 6c des Filterhalters 6 aufliegt. Die konischen Behälterteilen 4b und 6d verjüngen sich hierbei nach unten in Richtung Wanne 3 hin.
Das Filtervlies 5 verläuft also vom oberen Bereich des zylindrischen Teils 6b des Filterhalters 6 aus nach oben, wird dort um den oberen Falz 6c geführt und verläuft zwischen den beiden konischen Behälterteilen 4b und 6d entlang. Unterhalb des Bodens 4c des Vorabscheiders 4 verläuft das Filtervlies 5 weiter auf der Mantelfläche des konischen Behälterteils 6d zum Boden 6e des Filterhalters 6 hin.
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In einer anderen Ausführung der Erfindung kann die Form des Vorabscheiders 4 und des Filterhalters 6 lediglich zylindrisch sein und somit der innere konische Behälterteil 6d des Filterhalters 6 entfallen.
Die Löcher bzw. Perforationen im Vorabscheider 4 und im Filterhalter 6 sind mindestens in den jeweiligen Bodenbereichen 4c und 6e vorgesehen, können jedoch auch in den konischen Mantelflächen 4b und 6d vorhanden sein. Die Löcher bzw. Perforationen des Vorabscheider 4 sind hierbei bevorzugt größer als die des Filterhalters 6, können aber auch gleiche Größe haben.
In Figur 2 ist die Draufsicht der Anordnung nach Figur 1 dargestellt. Hier ist insbesondere zu sehen, dass der Mitnehmer 13 sich nicht über die gesamte breite des Kippbehälters 12 des Schmutz-Saugers 10 erstreckt, sondern nur im mittleren Bereich vorgesehen ist. Auch ist die Lagerung des Kippbehälters 12 innerhalb des Saugerfahrwerks 11 über Lagerungen 15a auf der Schwenkachse 15 gut erkennbar.
Figur 3 zeigt nun die Ausführung nach Figur 1 in zwei zeitlich aufeinander folgenden Kippstellungen A und B, wobei sowohl der Kippbehälter 12 des Nass-Schmutzsaugers 10, wie auch der Filterhalter 6 mit Vliesfilter 5 und Vorabscheider 4 der Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 zueinander verkippt werden.
Durch Hochschwenken des Kippbehälters 12 aus der Stellung nach Figur 1 in Schwenkrichtung 17 in Figur 3 wird die Stellung „A" erreicht, bei weiterem Hochschwenken des Kippbehälters 12 aus der Stellung „A" wird die Stellung „B" erreicht. Während des gesamten Vorganges des Hochschwenkens wird bereits das zu trennende Sauggut aus dem Nass-Schmutzsauger 10 in die Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 entleert und dort in zwei feste und eine flüssige Bestandteile getrennt.
Nach Figur 1 wird also ein Gemisch 7 aus z.B. Patronen, Pulver und Wasser in den oberen Vorabscheider 4 aus dem Kippbehälter 12 des Nass-Schmutzsaugers 10 eingeschüttet. Die größeren Patronen verbleiben dort, das Gemisch 8 aus feineren Bestandteilen (Pulver und Wasser) gelangt in den darunter liegenden Filterhalter 6,
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wo das Vlies 5 sich befindet. Dort verbleibt das Pulver und das Wasser sickert weiter nach unten durch das Vlies 5 hindurch in die Auffangwanne 3.
Wichtig beim Hochschwenken des Kippbehälters 12 des Nass-Schmutzsaugers 10 in Schwenkrichtung 17 ist, dass das Oberteil 2 der Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 durch den Mitnehmer 13 des Kippbehälters 12 ebenfalls verschwenkt wird, um eine Verschwenkachse 16 in Verschwenkrichtung 18, die gegenläufig zur Verschwenkrichtung 17 des Kippbehälters 12 ist, so dass das Oberteil 2 derTrenn- und Entsorgungseinrichtung 1 zum Kippbehälter 12 hin verschwenkt wird und somit der Kippbehälter 12 lediglich um einen geringeren Verschwenkwinkel verschwenkt werden muss.
Gekippt wird also lediglich das Oberteil 2 der Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1, nämlich der Vorabscheider 4 und der Filterhalter 6 mit Vliesfilter 5, nicht aber die Wasserauffangwanne 3, die auf dem Boden fest stehen bleibt, so dass kein Wasser überschwappen kann.
Das Verschwenken des Oberteils 2 der Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 erfolgt derart, dass das Wasser aus dem Vorabscheider 4 und dem Filterhalter 6 in die Wanne 3 fließen kann. Hierzu muss also mindesten der mit den Öffnungen versehene Bereich des unteren Filterhalters 6 sich senkrecht über der Wanne 3 befinden. Die Verschwenkachse 16 des Oberteils 2 der Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 befindet sich also etwa im Bereich der formschlüssigen Verbindung zwischen Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 und dem Schmutz-Sauger 10 und kann mit dieser identisch sein.
Ist der gesamte Kippbehälter 12 in die Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 entleert, dann wird der Kippbehälter 12 wieder entgegen der Verschwenkrichtung 17 nach unten hin verschwenkt und auch die Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1 verschwenkt wieder entgegen der Verschwenkrichtung 18 nach unten hin, so dass der Filterhalter 6 sich wieder auf die Wanne 3 auflegt. Damit kann der Trennungsvorgang nach einer gewissen Trennzeit abgeschlossen werden und die abgetrennten Teile (Patronen, Pulver, Wasser) entsorgt bzw. der Weiter-
&ngr; .1. ··
1. Trenn- und Entsorgungseinrichtung
2. Oberteil der Trenn- und Entsorgungseinrichtung 1
3. Wanne
4. Vorabscheider
5. Vliesfilter
6. Filterhalter
7. grobe Festpartikel
8. feine Festpartikel
9. Saugflüssigkeit
10. Nass-Schmutzsauger
11. Saugerfahrwerk
12. Kippbehälter von
13. Mitnehmer von 11
14. Anschlag bei maximaler Kippstellung von 11
15. Schwenkachse von 11/12
16. Schwenkachse von
17. Schwenkrichtung von 11/12
18. Schwenkrichtung von
Claims (10)
1. Einrichtung (1) zum Trennen und Entsorgen von nassgebundenem Sauggut (7)eines Nass-Schmutzsaugers (10), wobei die Einrichtung aus mindestens zwei übereinander und/oder ineinander gestapelten Behältern (3; 4, 6) besteht, und der untere Behälter (3) zur Aufnahme der Saugflüssigkeit dient, und der obere Behälter (4, 6) zur Aufnahme des festen Sauggutes dient und dass der obere Behälter (4, 6) Öffnungen besitzt, durch die Saugflüssigkeit hindurchtreten kann, nicht jedoch das feste Sauggut und somit eine Fest- Flüssig-Trennung erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1) außerhalb des Saugstromes des Nass-Schmutzsaugers (10) vorgesehen ist und zum Trennen des nassgebundenen Saugguts mindestens der das Sauggut aufnehmende Teil des Nass-Schmutzsaugers (10) und ein oberer Teil (2) der Einrichtung (1) beinhaltend den Behälter (4, 6) zueinander in den gegensinnigen Verschwenkrichtungen (17, 18) verkippbar sind, so dass der obere Rand des obersten Behälters (4) auf dem oberen Rand des das Sauggut aufnehmenden Teils des Nass-Schmutzsaugers (10) zum Aufliegen kommt und wobei der obere Behälter (4, 6) um eine Verschwenkachse auf dem Rand des untersten Behälters (3) in Verschwenkrichtung (18) verschwenkbar ist, oder aber um eine Verschwenkachse (16) zwischen der Einrichtung (1) und dem Nass-Schmutzsauger (10).
2. Einrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere obere Behälter (4, 6) vorhanden sind.
3. Einrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der unterste Behälter (3) zur Aufnahme der Flüssigkeit fest steht und nicht mit dem Oberteil (2) der Einrichtung (1) in Verschwenkrichtung (18) verschwenkbar ist.
4. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen mindestens zwei Behältern (4, 6) ein Vliesfilter (5) eingelegt ist, zur Trennung grober von feinen Partikeln.
5. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Behälter (4, 6) je einen konischen Mantel (4b, 6d) haben und derart ineinander geschachtelt sind, dass zwischen den Böden (4c, 6e) der Behälter (4, 6) je ein Raum zur Aufnahme von getrenntem Sauggut definiert wird.
6. Einrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Rand des untersten Behälters (3) der direkt darüber liegende konische Behälter (6) über ein Anpassungsteil (6b) lösbar formschlüssig aufgelegt ist, welches der Außenform des untersten Behälters (3) angepasst ist.
7. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn- und Entsorgungseinrichtung (1) mit dem Nass- Schmutzsauger (10) wiederholt lösbar formschlüssig koppelbar ist.
8. Einrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige lösbare Kopplung zwischen Trenn- und Entsorgungseinrichtung (1) und dem Nass-Schmutzsauger (10) über die Verschwenkachse (16) zur Verschwenkung des/der oberen Behälters (4, 6) in Verschwenkrichtung (18) erfolgt.
9. Einrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschwenkachse (16) am Nass-Schmutzsauger (10) und die hierzu passende Aufnahmenut an der Trenn- und Entsorgungseinrichtung (1) angeordnet ist.
10. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Nass-Schmutzsauger (10) einen Saugerrahmen (11) hat, in dem ein Kippbehälter (12) schwenkbar um eine Schwenkachse (15) aufgenommen ist.
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| DE7620098U1 (de) * | 1976-06-22 | 1977-08-18 | Pfeifer, Peter, 1000 Berlin | Dauerbetriebsvorrichtung des teppich- spruehextraktionsgeraets |
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2002
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