DE20202331U1 - Saftpresse für Zitrusfrüchte - Google Patents
Saftpresse für ZitrusfrüchteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Saftpresse für Zitrusfrüchte wie Limetten, Limonen, Zitronen, Orangen, Pampelmusen, Grapefruits od.dgl. mit einem Rippen zum Quetschen des Fruchtfleisches aufweisenden Presskörper, einem Behälter wie Krug, Kanne, Karaffe od.dgl. zum Auffangen des ausgepressten Saftes und mit einer sich auf dem oberen Öffnungsrand des Behälters abstützenden Einrichtung zur Halterung des Presskörpers auf dem Behälter, wobei die freien Kanten der Rippen des Presskörpers einer Einhüllenden (Presskontur) zugeordnet sind, die eine zur konkaven Innenfo'rm der Fruchtschale im wesentlichen komplementäre konvexe Außenform aufweist.
Eine derartige Saftpresse ist durch offenkundige Vorbenutzung bekannt geworden. Der Presskörper besteht aus zwei in Flächenansicht elliptischen Platten, die rechtwinklig-kreuzweise miteinander verbunden sind, so dass sich ein im Querschnitt X-förmiges Gebilde ergibt, die freien Kanten der vier Rippen dienen zum Ausquetschen des Fruchtfleisches einer übergestülpten Fruchthalbschale, wenn diese auf dem Presskörper in hin- und hergehende Drehbewegungen versetzt wird, welche Handhabung allgemein bei der Benutzung manuell zu betätigender Zitronenpressen bekannt ist.
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Sodann umfasst die bekannte Saftpresse einen in die obere Öffnung des Behälters einzusetzenden Trichter aus Kunststoff, der mit Querschlitzen versehen ist, in die der Presskörper von oben her eingesetzt werden kann, so dass er formschlüssig mit dem Trichter verbunden ist. Die Handhabung des Geräts vollzieht sich so, dass mit der einen Hand der Trichter festgehalten und mit der anderen die Fruchthalbschale unter Druck mit kurzen Drehbewegungen auf dem Presskörper hin und her bewegt wird. Der dabei erzeugte Saft fließt sodann durch weitere im Trichter vorgesehene Öffnungen in den darunter befindlichen Behälter.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Saftpresse dieser im Oberbegriff des Anspruches 1 näher umrissenen Art mit weiteren Vorteilen auszugestalten.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 und ist dem entsprechend dadurch gekennzeichnet, dass der Presskörper in gegenüberliegender Anordnung Rippen aufweist, die unterschiedliche Presskonturen definieren und dass der Presskörper mit der Einrichtung zu seiner Halterung auf dem Behälter wendbar ausgebildet bzw. angeordnet ist, so dass wahlweise eine kleinere Presskontur für Früchte wie Limetten, Limonen, Zitronen od.dgl. oder eine größere Presskontur für Früchte wie Orangen, Pampelmusen, Grapefruits od.dgl. verfügbar ist.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht demnach darin, dass die erfindungsgemäße Saftpresse einen Presskörper zur Verfügung stellt, der zwei unterschiedliche Presskonturen aufweist, deren eine - die kleinere - für Früchte kleineren Durchmessers wie Limetten, Limonen, Zitronen od.dgl. und deren anderer für größere Früchte wie Orangen, Pampelmusen, Grapefruits jeweils optimal geeignet ist. Dies ist insofern wichtig, als dadurch vermieden wird, dass beim Auspressen kleinerer Früchte auf einer im Umfang unangepasst großen Presskontur die Fruchtschale reißt und sich dann nicht mehr gut handhaben lässt, wohingegen es ebenfalls vermieden wird, dass die Fruchtschale von der bedienenden Hand in nachteiliger Weise zusammengepresst und quasi eingefaltet wird, wenn sie über eine zu kleine Presskontur geführt wird.
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Wesentlich für die Erfindung ist es, dass die beiden unterschiedlichen Presskonturen an ein und dem selben Presskörper vorhanden sind und sich die gewählte Presskontur lediglich aus der Orientierung ableitet, mit der die Einrichtung zur Halterung des Presskörpers auf den Behälter aufgesetzt wird.
Unterschiedliche Presskonturen lassen sich auf einfache Weise mit einem Presskörper erreichen, der im Längsschnitt nicht - wie der Presskörper der vorbekannten Saftpresse - elliptisch ausgebildet ist, sondern annähernd oder im wesentlichen etwa tropfenförmig.
Gemäß einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist die Einrichtung zur Halterung des Presskörpers von einem den Presskörper tragenden Ringkörper gehalten, der auf den oberen Öffnungsrand des Behälters aufsetzbar ist.
Bei einer Ausführungsform kann die Einrichtung zur Halterung des Presskörpers speichenartige Fortsätze umfassen, die sich zur Abstützung auf dem oberen Öffnungsrand des Behälters von dem Presskörper aus nach außen erstrecken. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die speichenartigen Fortsätze von den Rippen des Presskörpers selbst ausgehen. Im übrigen können die speichenartigen Fortsätze auf bauliche einfache Weise mit ihren nach außen weisenden Enden an dem Ringkörper befestigt sein.
Der Ringkörper überragt gemäß weiterer Ausführung die speichenartigen Fortsätze in Richtung parallel zur Längsmittelachse des Presskörpers bzw. des Behälters, und der Innendurchmesser des Ringkörpers entspricht im Wesentlichen dem Außendurchmesser des oberen Öffnungsrandes des Behälters.
Was die Ausgestaltung des Presskörpers selbst betrifft, besteht eine bevorzugte Ausführungsform darin, dass sich der Presskörper aus Einzelelementen mit jeweils zwei im Querschnitt im Wesentlichen V-förmig zueinander stehenden Schenkeln zusammensetzt, welche die Rippen ausbilden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Anordnung ist es, dass auf einfache Weise ein
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Presskörper erzeugt werden kann, der mehr als nur vier Rippen aufweist, wodurch das Pressergebnis in Relation zum Handhabungsaufwand deutlich verbessert wird.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Rippen, in Aufsicht auf die Rippenbreitfläche betrachtet, im Wesentlichen C-förmig ausgebildet sind und nur in den axial äußeren Endbereichen miteinander in Verbindung stehen. Es entsteht somit in einem Innenbereich zwischen den Rippen und also auch im Innern des Presskörpers ein Hohlraum, der dem erleichterten Abfließen des ausgepressten Saftes dient.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn die Einzelelemente über die speichenartigen Fortsätze mit dem Ringkörper verzapft und verschweißt sind. Die Einzelelemente können aus Edelstahlblech geformt sein, ebenso der Ringkörper.
Bei einer Saftpresse nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und zusätzlich mit einer mit Saftauslauföffnungen versehenen Saftauffangschale besteht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung darin, dass die Saftauffangschale bei Gebrauch auf dem oberen Rand des Ringkörpers aufsitzt und die Saftauslauföffnungen eine radiale Erstreckung aufweisen, die, insbesondere zum Zentrum der Saufauffangschale hin, größer ist als die radiale Erstreckung der Rippen im Bereich ihrer Durchdringung durch die Saftauslauföffnungen. Bei dieser Ausführungsform dient im Unterschied zum Stand der Technik die Saftauffangschale nicht als Trichter, der in den oberen Behälterrand eingesetzt wird und den Presskörper trägt, sondern lediglich als Saftauffangschale, die an den Rippen des Presskörpers, vorzugsweise lose gehalten ist. Durch die besondere Anordnung von Saftauslauföffnungen genügt es, nur eine der Zahl der Rippen des Presskörpers entsprechende Anzahl von Schlitzen in die Schale einzubringen, ohne zusätzliche Saftauslauföffnungen vorsehen zu müssen, wodurch die Stabilität der Schale praktisch nicht geschwächt wird.
Im übrigen versteht sich die Erfindung am besten anhand der nachfolgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels. In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 eine Explosionsdarstellung der drei wesentlichen Teile einer Saftpresse,
Fig. 2 die Saftpresse nach Fig. 1 im betriebsfertigen Zustand,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Presskörper,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Presskörper,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die betriebsbereite Saftpresse, wobei der Presskörper seine größere Presskontur bereithält und
Fig. 5 eine Fig. 4 entsprechende Darstellung, jedoch mit dem Presskörper in seiner die kleinere Presskontur bereithaltenden Funktionsstellung.
Wie Fig. 1 zeigt, umfasst die insgesamt mit 10 bezeichnete Saftpresse einen Presskörper 11, einen den ausgepressten Saft aufnehmenden Behälter
12 und eine auf den Presskörper 11 aufsetzbare Saftsammeischale 23.
Der Presskörper 11 weist - beim Ausführungsbeispiel sechs - Rippen 13 auf, die mit Bezug zur gemeinsamen Längsachse L der gesamten Saftpresse im Wesentlichen sternförmig angeordnet sind. Die freien Kanten 14 der Rippen
13 verlaufen bogenförmig konvex. Oberhalb einer geometrischen Quermittelebene Q, die von der Längsachse L unter einem rechten Winkel durchdrungen wird, sind die freien Kanten 14 der Rippen 13 einer nicht dargestellten Einhüllenden einbeschrieben, deren Form und Größe sich unterscheidet von der Einhüllenden, denen die auf der unteren Seite der Quermittelebene Q verlaufenden Kanten 14 der Rippen 13 einbeschheben sind.
Mit Blick auf Fig. 1 kann man leicht nachvollziehen, dass die Presskontür des Presskörpers 11 oberhalb der Quermittelebene Q im Umfang größer und in der Form mehr einer Halbkugel angenähert ist, wohingegen die unterhalb der Quermittelebene Q vorhandene Presskontur des Presskörpers 11 im Umfang und Durchmesser kleiner und in der äußeren Form eher einem balligen Kegelstumpf angenähert ist. Deshalb eignet sich die in Fig. 1 obere
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Presskontur besser zum Auspressen großer Früchte wie Orangen, Pampelmusen oder Grapefruits, während sich die untere Presskontur, die ausgehend von der in Fig. 1 dargestellten Position - durch schlichtes Wenden des Presskörpers 11 in der Quermittelebene verfügbar wird, besser zum Auspressen kleiner Zitrusfrüchte wie Limetten, Limonen oder Zitronen eignet.
Beim Ausführungsbeispiel ist die Quermittelebene Q gleichzeitig die Quermittelebene eines Ringkörpers 15. Dieser Ringkörper 15, der vorzugsweise ebenso wie die Rippen 13 des Presskörpers 11 aus Edelstahlblech gebildet ist, halter!'diese Rippen 13 und dient andererseits zum wendbaren Aufsetzen des Presskörpers 11 auf den z.B. als Saftkanne ausgebildeten Behälter 12.
Im konkreten Ausführungsbeispiel ist die Anordnung so getroffen, dass je zwei Rippen 13 einstückig-stoffschlüssige Bestandteile eines Einzelelements 16 sind. Die beiden Rippen 13 eines Einzelelements 16 stehen unter einem spitzen Winkel zueinander, der beim Ausführungsbeispiel etwa 60° beträgt, was sich aus der hier beispielhaft vorhandenen Anzahl von drei Einzelelementen 16 und symmetrischer Umfangsverteilung aller sechs Rippen 13 ergibt.
Die beiden Rippen 13 eines jeden in flächiger Ansicht etwa C-förmigen Einzelelementes 16 sind nur an ihren bezüglich der Längsachse L axial äuße-. ren Endbereichen und inneren Endbereichen stoffschlüssig durch jeweils eine Umbiegung 17 miteinander verbunden. Wie die Figuren ferner zeigen, berühren sich die Umbiegungen 17 der Einzelelemente 16 im Zentrum nahe der Längsmittelachse L nicht. Im übrigen sind die Einzelelemente über speichenartige Fortsätze 18 an dem Ringkörper 15 befestigt, die einstückig an den Rippen 13 ausgeformt sind.
Die Art der Befestigung ist am besten aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich. Jeder speichenartige Fortsatz 18 weist am freien Ende je zwei Steckzapfen 19 auf, die in zugehörige Durchbrüche 20 des Ringkörpers 15 eingesteckt sind. Die endgültige Verbindung erfolgt beispielsweise durch Schweißen.
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Die Fig. 4 und 5 zeigen außerdem, dass der Innendurchmesser des Ringkörpers 15 nur etwas größer ist als der Außendurchmesser des oberen Öffnungsrandes 21 des Behälters 12, so dass er darauf im Wesentlichen wackelfrei platziert werden kann. Ferner zeigen die Figuren, dass die in Richtung der Längsachse L gemessene Höhe des Ringkörpers 15 die in gleicher Richtung gemessene Höhe der speichenartigen Fortsätze 18 überragt, so dass sich jeweils ein Überstand 22 ergibt. Dabei kann je nach Betriebslage der . untere Rand des ringförmigen Körpers 15 den oberen Öffnungsrand 21 des Behälters 12 übergreifen, während der nach oben weisende überstehende Rand des ringförmigen Körpers 15 die lose aufgesetzte Saftsammelschale 23 lagert.
Wie des weiteren die Fig. 4 und 5 zeigen, beschreiben die Kanten 14 der Rippen 13 in der gezeigten Ansicht eine äußere Form, die dem Umriss eines Tropfens gleicht. Bei Verwendung der Saftpresse zum Auspressen großer Früchte entsprechend Fig. 4 zeigt die nicht benutzte Tropfenspitze nach unten, wohingegen bei Verwendung der Saftpresse entsprechend der Darstellung nach Fig. 5 nach Wenden des Presskörpers 11 die Spitze des Tropfens nach oben zeigt und somit die kleinere Presskontur zum Auspressen kleinerer Früchte bereit steht.
Die Saftsammelschale 23 weist im Wesentlichen strahlenförmig ange-*- ordnete Durchtrittsöffnungen 24 zum Durchtritt für den ausgepressten Saft auf.
Die Anzahl und Ausrichtung dieser Öffnungen 24 entspricht der Anzahl und Ausrichtung der Rippen 13 des Presskörpers 11. Wie insbesondere die Fig. 2 sowie 4 und 5 zeigen, ist die radiale Erstreckung der Öffnungen 24 größer als die der Rippen 13 im Durchdringungsbereich, so dass ein relativ großer Öffnungsquerschnitt für Saft zur Verfügung steht. Dies rührt insbesondere auch daher, dass die Saftsammelschale 23 lediglich lose über die Rippen 13 des Presskörpers 11 auf den Ringkörper 15 aufgesetzt wird, sie jedoch keine tragende oder stützende Funktion für den Presskörper 11 aufweisen muss.
Claims (12)
1. Saftpresse (10) für Zitrusfrüchte wie Limetten, Limonen, Zitronen, Orangen, Pampelmusen, Grapefruits od. dgl. mit einem Rippen zum Quetschen des Fruchtfleisches aufweisenden Presskörper (11), einem Behälter (12) wie Krug, Kanne, Karaffe od. dgl. zum Auffangen des ausgepressten Saftes und mit einer sich auf dem oberen Öffnungsrand (21) des Behälters (12) abstützenden Einrichtung zur Halterung des Presskörpers (11) auf dem Behälter (12), wobei die freien Kanten (14) der Rippen (13) des Presskörpers (11) einer Einhüllenden (Presskontur) zugeordnet sind, die eine zur konkaven Innenform der Fruchtschale im wesentlichen komplementäre konvexe Außenform aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Presskörper (11) in gegenüberliegender Anordnung Rippen (13) aufweist, die unterschiedliche Presskonturen definieren und dass der Presskörper (11) mit der Einrichtung zu seiner Halterung auf dem Behälter (12) wendbar ausgebildet bzw. angeordnet ist, so dass wahlweise eine kleinere Presskontur für Früchte wie Limetten, Limonen, Zitronen od. dgl. oder eine größere Presskontur für Früchte wie Orangen, Pampelmusen, Grapefruits od. dgl. verfügbar ist.
2. Saftpresse nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Halterung des Presskörpers (11) von einem den Presskörper (11) tragenden Ringkörper (15) gehalten ist, der auf den oberen Öffnungsrand (21) des Behälters (12) aufsetzbar ist.
3. Saftpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Halterung des Presskörpers (11) speichenartige Fortsätze (18) umfasst, die sich zur Abstützung auf dem oberen Öffnungsrand (21) des Behälters (12) von dem Presskörper (11) aus nach außen erstrecken.
4. Saftpresse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die speichenartigen Fortsätze (18) von den Rippen (13) des Presskörpers (11) selbst ausgehen.
5. Saftpresse nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die speichenartigen Fortsätze (18) mit ihren nach außen weisenden Enden (Zapfen 19) an dem Ringkörper (15) befestigt sind.
6. Saftpresse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkörper (15) die speichenartigen Fortsätze (18) in Richtung parallel zur Längsmittelachse (L) des Presskörpers (11) bzw. des Behälters (12) überragt und der Innendurchmesser des Ringkörpers (15) im wesentlichen dem Außendurchmesser des oberen Öffnungsrandes (21) des Behälters (12) entspricht.
7. Saftpresse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Presskörper (11) aus Einzelelementen (16) mit jeweils zwei im Querschnitt im wesentlichen V-förmig zueinander stehenden Schenkeln zusammensetzt, welche Rippen (13) ausbilden.
8. Saftpresse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (13), in Aufsicht auf die Rippenbreitfläche betrachtet, im wesentlichen C- förmig ausgebildet sind und nur in äußeren Endbereichen (17) miteinander in Verbindung stehen.
9. Saftpresse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelelemente (16) aus Edelstahlblech geformt sind.
10. Saftpresse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkörper (15) aus Edelstahlblech geformt ist.
11. Saftpresse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelelemente (16) über die speichenartigen Fortsätze (18) mit dem Ringkörper (15) verzapft und verschweißt sind.
12. Saftpresse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit einer mit Saftauslauföffnungen (24) versehenen Saftauffangschale (23), wobei zumindest in einige der Saftauslauföffnungen (24) Rippen (13) des Presskörpers (11) eingreifen, dadurch gekennzeichnet, dass die Saftauffangschale (23) bei Gebrauch auf dem oberen Rand (21) des Ringkörpers (15) aufsitzt und die Saftauslauföffnungen (24) eine radiale Erstreckung aufweisen, die, insbesondere zum Zentrum der Saftauffangschale (23) hin, größer ist als die radiale Erstreckung der Rippen (13) im Bereich ihrer Durchdringung durch die Saftauslauföffnungen (14).
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Cited By (3)
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| EP2754374A1 (de) * | 2013-08-28 | 2014-07-16 | Brighteye Innovations, LLC | Zitruspressentrinkgefäß |
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2002
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| CN102973126B (zh) * | 2003-10-22 | 2016-08-03 | 布瑞威利私人有限公司 | 具有安全闭锁的柑橘压榨设备 |
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