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Die Erfindung betrifft eine Schutz-Anordnung sowie ein Glaselement und ein Schließelement für eine derartige Schutz-Anordnung.
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Zum, insbesondere vorübergehenden, Verschließen eines Fensters kann ein Rollladen dienen, um insbesondere einen Innenraum vor Einblicken von außen, insbesondere bei Dunkelheit, zu schützen. Es ist nicht möglich, durch den geschlossenen Rollladen hindurchzusehen. Personen im Innenraum bleibt der Ausblick verwehrt. Ein derartiger Wohnraum weist eine eingeschränkte Wohnqualität auf.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Wohnqualität in einem Wohnraum zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch ein Glaselement mit den Merkmalen des Anspruchs 12 sowie durch ein Schließelement mit den Merkmalen des Anspruchs 13.
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Der Kern der Erfindung besteht darin, dass an einem Schließelement, das zum Verschließen einer Maueröffnung, insbesondere in einem Gebäude, genutzt wird, ein Motivelement angebracht ist. Das Schließelement ist insbesondere ein Rollladen und/oder ein Fensterladen. Das Schließelement ist insbesondere zwischen einer Offenstellung, in der freien Sicht durch die Maueröffnung hindurch möglich ist, und einer Schließstellung, in der die Sicht durch die Maueröffnung durch das Schließelement versperrt ist, verlagerbar. Das Schließelement ist insbesondere auch ein Schutzelement.
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Ein Gebäude ist insbesondere ein Haus, insbesondere ein Wohnhaus oder ein Industriegebäude. Das Gebäude kann auch eine Freizeiteinrichtung darstellen, wie beispielsweise ein Schwimmbad, eine Sauna oder ein Hotel.
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Das Motivelement ist insbesondere gegenständlich oder abstrakt. Das Motivelement repräsentiert insbesondere genau den Ausblick eines Betrachters, wenn sich das Schließelement in der Offenstellung befindet. In diesem Fall kann der Betrachter den ursprünglichen Ausblick genießen, auch wenn das Schließelement die Maueröffnung verschließt. Insbesondere hat der Betrachter auch bei Dunkelheit den entsprechenden Ausblick. Das Motivelement kann auch Landschaften oder Aussichten zeigen wie beispielsweise einen Palmenstrand mit Meer, die Berge, Wiesen, Wälder, Städte, berühmte Bauwerke oder den Sternenhimmel. Das Motivelement kann insbesondere ein Kunstwerk abbilden und insbesondere einen Fotodruck oder ein Gemälde.
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Eine Erkenntnis der Erfindung besteht auch darin, dass mit der Nutzung der Innenseite des Schließelements für das Motivelement neue Flächen erschlossen werden, die bislang nicht genutzt werden konnten. Insbesondere für großflächige Bilder oder Kunstwerke, die in Wohnräumen aus Mangel freier Wandflächen nicht genutzt werden konnten, ergeben sich neue Möglichkeiten.
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Die Anordnung dient insbesondere zum Schutz vor Einblicken Dritter in den Innenraum des Gebäudes. Die Anordnung dient auch zum Schutz gegen Einbruch und/oder Kälte.
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Die Anordnung ist eine Schutz-Anordnung.
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Eine Anordnung gemäß Anspruch 2 ermöglicht zusätzlichen Schutz des Gebäudes. Ein Glaselement ist insbesondere ein Fenster oder eine Tür, die zumindest anteilig verglast ist. Das Glaselement ist an der Maueröffnung angeordnet und insbesondere in die Maueröffnung eingesetzt und daran befestigt. Das Glaselement ist öffenbar oder als nicht öffenbare Festverglasung ausgeführt.
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Ein Leuchtmittel gemäß Anspruch 3 ermöglicht eine verbesserte optische Wirkung des Motivelements. Das Leuchtmittel dient insbesondere zum direkten Beleuchten des Motivelements.
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Insbesondere ist das Leuchtmittel an einer dem Innenraum abgewandten Außenseite des Glaselements angeordnet, insbesondere in einem in Mauerdurchgangsrichtung angeordneten Zwischenraum zwischen dem Schließelement und dem Glaselement. Das Risiko unerwünschter Reflektionen an dem Glaselement ist dadurch verhindert.
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Ein Leuchtmittel mit mehreren Leuchtelementen gemäß Anspruch 4 ermöglicht eine gezielte und insbesondere homogene Ausleuchtung des Motivelements. Die Verwendung von LED-Leuchtelementen ist energieeffizient und kostensparend. Insbesondere sind LED-Leuchtelemente kleinbauend ausgeführt und ermöglichen eine hochwertige Ausleuchtung unter beschränkten Platzverhältnissen. LED-Leuchtelemente können optisch unauffällig angebracht werden und ermöglichen eine ästhetisch ansprechende Beleuchtung des Motivelements.
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Eine Anordnung der Leuchtelemente gemäß Anspruch 5 ermöglicht eine individuell anpassbare Ausleuchtung des Motivelements. Vorteilhaft ist eine stabile Anbringung der Leuchtelemente an einer festen Basis, insbesondere am Rahmen des Glaselements oder an einer dafür vorgesehenen Leiste. Die Leuchtelemente sind mit einem Neigungswinkel gegenüber der Innenseite des Schließelements angeordnet, wobei der Neigungswinkel im Wesentlichen von der Basis vorgegeben ist. Der Neigungswinkel, der dem Einstrahlwinkel entspricht, ist insbesondere mindestens 0° und insbesondere höchstens 90°, insbesondere zwischen 15° und 75°, insbesondere zwischen 30° und 60° und insbesondere etwa 45°.
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Optional ist es denkbar, den Neigungswinkel beispielsweise mittels einer Montagehilfe veränderlich festlegbar auszuführen. Insbesondere in Abhängigkeit der Größe, also von Länge und Breite, des Motivelements kann der Neigungswinkel entsprechend festgelegt werden. Insbesondere können verschiedene Neigungswinkel veränderlich festgelegt werden, um beispielsweise das Motivelement bereichsweise unterschiedlich auszuleuchten.
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Eine Ausführung des Leuchtmittels gemäß Anspruch 6 ermöglicht eine vorteilhafte Anbringung des Leuchtmittels, insbesondere in dem Zwischenraum zwischen Glaselement und Motivelement. Das Leuchtmittel weist insbesondere ein Trägermaterial auf, das insbesondere flexibel ist, beispielsweise in Form eines Bandes, insbesondere aus Textil- und/oder Kunststoffmaterial. An dem Trägermaterial sind die Leuchtelemente, insbesondere gleich beabstandet zueinander, angeordnet. Das Leuchtmittel ist insbesondere ein sogenanntes Lichterband.
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Eine Anordnung des Leuchtmittels gemäß Anspruch 7 ist ästhetisch ansprechend, weil optisch unauffällig. Das Leuchtmittel kann insbesondere an einer Laibung der Maueröffnung angebracht und daran befestigt sein.
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Zusätzlich oder alternativ kann das Leuchtmittel an dem Glaselement, insbesondere an einer dem Motivelement zugewandten Außenseite eines Rahmens des Glaselements angebracht sein.
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Eine Anordnung gemäß Anspruch 8 verbessert die Ausleuchtung des Motivelements.
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Eine Anordnung gemäß Anspruch 9 gewährleistet die zuverlässige Betätigung des Motivelements zusammen mit dem Schließelement. Es ist insbesondere nicht erforderlich, das Motivelement zusätzlich zu dem Schließelement an der Maueröffnung anzuordnen oder wieder zu entfernen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Motivelement beispielsweise als Klebefolie ausgeführt ist, die an dem Schließelement aufgeklebt werden kann. Es ist auch denkbar, das Schließelement unmittelbar zu bedrucken. Das Motivelement kann zum Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung durch eine transparente Folie abgedeckt sein.
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Eine Anordnung gemäß Anspruch 10 verbessert die Wohnqualität eines Gebäudes. Die Maueröffnung in dem Gebäude ist insbesondere in einer Seitenwand und/oder an einer Dachfläche angeordnet.
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Eine Anordnung gemäß Anspruch 11 verhindert insbesondere die Zugänglichkeit eines unberechtigten Dritten zu dem Leuchtmittel. Das Leuchtmittel ist durch das Schließelement in der Schließstellung zuverlässig geschützt. Die Sicherheit dieser Anordnung ist dadurch insgesamt erhöht.
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Ein Glaselement gemäß Anspruch 12 ist beispielsweise ein Fenster oder eine Tür. Das Glaselement kann in die Maueröffnung eingesetzt werden.
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Das Glaselement weist mindestens eine Glasfläche auf, die von einem Rahmen umgeben ist. Die Glasfläche kann in dem Rahmen festverglast angeordnet sein. Ein Öffnen des Glaselements ist dann verhindert. Alternativ kann die Glasfläche zumindest teilweise öffenbar ausgeführt sein, insbesondere als ein- oder mehrteiliges, um eine Schwenkachse schwenkbares Flügelelement.
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An einer dem Innenraum abgewandten Außenseite ist an dem Rahmen ein Leuchtmittel angeordnet. Insbesondere daran befestigt und insbesondere integriert an dem Fensterrahmen angeordnet. Es ist insbesondere denkbar, dass das Glaselement eine eigene Spannungsquelle, insbesondere in Form einer, insbesondere wieder aufladbaren, Batterie umfasst, um das Leuchtmittel zu betreiben. Die wiederaufladbare Batterie weist insbesondere einen Ladestecker auf, der insbesondere einem gängigen Format, insbesondere einem USB-, einem Mini-USB oder einem Mikro-USB-Anschluss entspricht. Insbesondere ist die Batterie in einem von dem Rahmen gebildeten Hohlraum integriert angeordnet.
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Zusätzlich oder alternativ zu der eigenen Spannungsquelle kann das Leuchtmittel, insbesondere über einen Spannungstransformator, mit einem Netzstecker ausgeführt sein. Das Leuchtmittel ist an eine Netzspannungsquelle und/oder an eine Netzspannungsleitung anschließbar.
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Ein Schließelement gemäß Anspruch 13 ermöglicht eine vorteilhafte Nachrüstung an Bestandsgebäuden. Beispielsweise im Rahmen eines Tausches von Rollläden kann die Wohnraumqualität aufgewertet werden.
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Sowohl die in den Schutzansprüchen angegebenen Merkmale als auch die in einem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung angegebenen Merkmale sind jeweils für sich alleine oder in Kombination miteinander geeignet, den erfindungsgemäßen Gegenstand weiterzubilden. Die jeweiligen Merkmalskombinationen stellen hinsichtlich der Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes keine Einschränkung dar, sondern weisen im Wesentlichen lediglich beispielhaften Charakter auf.
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Weitere Merkmal, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigen:
- 1 eine Ansicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung mit einem Schließelement in einer Schließstellung und geöffnetem Glaselement,
- 2 eine vergrößerte, perspektivische Detailansicht der Anordnung gemäß 1,
- 3 eine schematische Schnitt-Darstellung in einer Schnittebene senkrecht zur Zeichenebene gemäß 1,
- 4 eine 3 entsprechende Schnitt-Darstellung mit einem Glaselement als Festverglasung.
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Eine in 1 bis 3 insgesamt mit 1 gekennzeichnete Anordnung dient zum Schutz eines nicht näher dargestellten Gebäudes, insbesondere als Blickschutz, Einbruchschutz und/oder zur thermischen Isolation.
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Die Anordnung 1 umfasst eine Gebäudemauer 2 mit einer Maueröffnung 3. Die Gebäudemauer 2 ist insbesondere eine Seitenwand des Gebäudes. Zusätzlich oder alternativ kann die Gebäudemauer 2 auch durch ein Dachelement gebildet sein.
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Die Maueröffnung 3 definiert eine Laibung 17. Die Laibung 17 ist insbesondere als rechteckhohlförmige Öffnung ausgeführt. Als Laibung 17 werden insbesondere die die Maueröffnung 3 einrahmenden Seitenflächen in der Gebäudemauer 2 bezeichnet.
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Die Maueröffnung 3 ist mit einem Schließelement 4 verschließbar. Das Schließelement 4 ist an einer Außenseite der Maueröffnung 3 und insbesondere flächenbündig mit der Außenfassade der Gebäudemauer 2 in der Maueröffnung 3 angeordnet. Das Schließelement 4 ist gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch einen an sich bekannten Rollladen gebildet, der vertikal betätigbar ist. In den Darstellungen gemäß 1 bis 3 ist das Schließelement 4 in einer Schließstellung angeordnet. In der Schließstellung ist das Schließelement 4 mit einer Innenseite 5 einem von dem Gebäude umgebenden Innenraum 6 zugewandt.
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Das Schließelement 4 kann alternativ auch durch einen klappbaren Fensterladen ausgeführt sein.
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An der Innenseite 5 ist an dem Schließelement 4 ein Motivelement 7 angeordnet und insbesondere an dem Schließelement 4 befestigt. Das Motivelement 7 ist insbesondere als Klebefolie ausgeführt und an der Innenseite 5 des Schließelements 4 verklebt.
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Das Motivelement 7 und das Schließelement 4 bilden eine Einheit. Bei einer Betätigung des Schließelements 4 wird das Motivelement 7 automatisch mit bewegt.
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Das Motivelement 7 ist aufgrund seiner dünnlagigen Ausführung unauffällig und wird insbesondere nicht als separates Element wahrgenommen.
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Das Motivelement 7 gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel zeigt eine Landschaft, die dem Ausblick durch die Maueröffnung bei geöffnetem Schließelement 4 entspricht, also wenn das Schließelement 4 in der Offenstellung angeordnet ist. Ein in dem Innenraum 6 befindlicher Betrachter erhält bei einem Blick auf das Motivelement 7 denselben Ausblick wie bei geöffnetem Schließelement 4.
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In die Maueröffnung 3 ist ein Glaselement 8 eingesetzt. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Glaselement 8 um eine doppelflügelige Glastür. Das Glaselement 8 weist einen in der Maueröffnung 3 fest verankerten Rahmen 9 und mindestens eine von dem Rahmen 9 gehaltene Glasflächen 10 auf. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere, insbesondere zwei, Glasflächen 10 in Wanddickenrichtung 11 hintereinander und insbesondere beabstandet zueinander angeordnet. Das Glaselement 8 ist als Isolierglasscheibe mit zwei Glasflächen 10 ausgeführt.
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Die Glasfläche 10 kann zusätzlich oder alternativ auch einteilig oder mehrteilig ausgeführt sein und insbesondere gegenüber dem Rahmen 9 um eine durch den Rahmen vorgegebene Schwenkachse 18 schwenkbar. Dazu kann das Glaselement 8 einen Schwenkrahmen 19 aufweisen, der die mindestens eine Glasfläche 10 einfasst.
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In Wanddickenrichtung 11 ist die Wanddicke größer als die Summe der Dicke des Schließelement 4 und des Glaselements 8. In Wanddickenrichtung 11 wird zwischen der Innenseite 5 des Schließelements 4 und einer Außenseite 12 des Glaselements 8 ein Zwischenraum 13 gebildet.
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Das Schließelement 4 ist insbesondere fest, insbesondere unlösbar und insbesondere unmittelbar mit dem Glaselement 8 verbunden. Insbesondere liegt das Schließelement 4, zumindest mit einem Befestigungsrahmen, unmittelbar an dem Glaselement 8 an.
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In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann das Schließelement als Vorsatzrollladen oder Aufsatzrollladen ausgeführt sein. Derartige Rollläden können nachgerüstet und insbesondere nachträglich bezüglich eines schon vorhandenen Glaselements 8 angebracht werden. Der Abstand zwischen Schließelement 4 und Glaselement 8 in Wanddickenrichtung 11 ist bei diesen Ausführungsformen typischerweise größer.
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Die Anordnung 1 weist ein Leuchtmittel 14 auf, das mehrere Leuchtelemente, insbesondere mehrere LED-Leuchtelemente 15 umfasst. Die LED-Leuchtelemente sind mittels eines nicht näher dargestellten Trägermaterials miteinander verbunden und insbesondere gleich beabstandet zueinander an dem Trägermaterial angeordnet. Das Trägermaterial dient insbesondere zur Befestigung des Leuchtmittels 14 an dem Glaselement 8, insbesondere an dessen Rahmen 9. Das Leuchtmittel 14 kann insbesondere in einer dafür vorgesehenen Ausnehmung, beispielsweise in Form einer Außennut, an dem Rahmen 9 integriert angeordnet sein. Die Stromversorgung des Leuchtmittels 14 kann mittels einer nicht näher dargestellten Batterie erfolgen, die insbesondere im Rahmen 9 integriert angeordnet sein kann. Zusätzlich oder alternativ kann das Leuchtmittel 14 einen Netzstecker aufweisen, mit dem das Leuchtmittel 14, insbesondere über einen Spannungstransformator an eine Netzspannungsquelle oder eine Netzspannungsleitung anschließbar ist.
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Die LED-Leuchtelemente 15 weisen jeweils eine Hauptstrahlrichtung 16 auf, die mit einem Neigungswinkel n gegenüber der Innenseite 5 des Schließelements 4 geneigt angeordnet ist. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Neigungswinkel für alle LED-Leuchtelemente 15 90°. Die LED-Leuchtelemente 15 sind parallel zu dem Motivelement 7 orientiert. Aufgrund des Leuchtkegels der LED-Leuchtelemente 15 wird das Motivelement 7 zuverlässig ausgeleuchtet. Es ist optional möglich, den Neigungswinkel n für jedes einzelne LED-Leuchtelement 15 veränderlich und insbesondere dauerhaft festzulegen. Dadurch kann das Motivelement 7 gezielt ausgeleuchtet werden.
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Vorteilhaft ist, dass die LED-Leuchtelemente 15 durch den Schwenkrahmen 19 zum Innenraum 6 abgedeckt sind. Direkte Licht-Einstrahlung von den LED-Leuchtelementen 15 in den Innenraum 6 ist vermieden. Eine Blendwirkung ist ausgeschlossen.
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Vorteilhaft ist eine Ausleuchtung gemäß 1 und 2, in der eine Lichtlinie entlang des äußeren Umfangs des Motivelements 7 erzeugt wird.
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Bei einer alternativen Ausführungsform gemäß 4 ist das Glaselement 8a als Festverglasung ausgeführt. Die Glasfläche 10 ist mittels des Rahmens 9 fest, insbesondere unbeweglich, in der Maueröffnung 3 angeordnet.
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Ein weiterer Unterschied gegenüber der vorherigen Ausführungsform besteht darin, dass bei der Anordnung la die LED-Leuchtelemente 15 mittels einer Halteschiene 20 am Rahmen 9 befestigt sind. Die Halteschiene 20 weist ein L-förmiges Profil auf. Die Halteschiene 20 ist insbesondere derart angeordnet, dass eine direkte Licht-Einstrahlung von den LED-Leuchtelementen 15 in den Innenraum 6 vermieden ist. Eine Blendwirkung kann ausgeschlossen werden.