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Die Erfindung betrifft eine Fahrrad-Transportverpackung insbesondere zum Fahrradversand.
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Zum Versand von Fahrrädern sind unterschiedliche Transportverpackungen wie insbesondere Transportkartons bekannt. Fahrradtransportverpackungen, die insbesondere zum Fahrradtransport geeignet sind, sind beispielsweise aus
DE 20 2015 006 608 und
DE 50 2010 004 018 bekannt. Diese Fahrradtransportverpackungen, bei denen es sich insbesondere um Kartons handelt, sind zum zuverlässigen Verpacken und Versenden über einen Postdienst oder dergleichen für herkömmliche Fahrräder, Mountainbikes, Rennräder und dergleichen sehr gut geeignet. Insbesondere schützen die entsprechenden Transportbehälter das Fahrrad auch beim Versand vor Beschädigungen. Das derart versandte Fahrrad wird vom Kunden ausgepackt und eine Endmontage vorgenommen.
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Beim Versand von schweren Fahrrädern wie E-Bikes weisen die in
DE 20 2015 006 608 und
DE 50 2010 004 018 beschriebenen Transportkartons den Nachteil auf, dass der vormontierte schwere Fahrradrahmen insbesondere mit den meisten Anbauteilen aus dem Transportkarton nach oben herausgehoben werden muss. Alternativ könnte der Fahrradkarton auf die Seite gelegt werden, so dass das Rad seitlich herausgezogen werden kann. Das Auspacken des Fahrrads ist daher umständlich.
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Insbesondere für schwere Fahrräder, wie Fahrräder mit Elektromotor und Batterie, wurde eine Fahrrad-Transportverpackung entwickelt, wie in
DE 20 2018 000 945 beschrieben. Ein derartiger Fahrrad-Transportbehälter weist einen quaderförmigen Grundkörper auf, der an vier umlaufenden Seiten Seitenelemente aufweist und somit umlaufend geschlossen ist. An zwei einander gegenüberliegenden Seiten, d.h. an einer Oberseite und an einer Unterseite ist der Grundkörper offen. Diese Deckelöffnung, bzw. diese Bodenöffnung wird von einem gesonderten Deckelelement bzw. einem gesonderten Bodenelement verschlossen. Es ist somit zum Auspacken des Fahrrads möglich, zunächst das Deckelelement zu entfernen. Anschließend ist es möglich, den quaderförmigen Grundkörper der Fahrrad-Transportverpackung zu entfernen, sodass das schwere Fahrrad nicht nach oben aus dem Fahrrad-Transportbehälter herausgehoben werden muss. Gegebenenfalls werden vor dem Entfernen des quaderförmigen Grundkörpers einzelne, innerhalb des quaderförmigen Grundkörpers angeordnete Anbauteile, entsprechende Behälter, wie Kartons in denen Anbauteile, Betriebsanleitungen etc. vorhanden sind, entnommen. Auch kann ein, ggf. nicht montiertes sondern neben dem Rahmen innerhalb des quaderförmigen Grundkörpers angeordnetes Vorderrad zunächst nach oben aus dem quaderförmigen Grundkörper entnommen werden. Nach dem Entfernen des quaderförmigen Grundkörpers steht somit das insbesondere im Wesentliche vormontierte Fahrrad auf dem Bodenelement und kann sodann auf einfache Weise von dem Bodenelement heruntergenommen werden. Vor dem Herunternehmen des Fahrrads von dem Bodenelement kann in dieser stabilen Lage, beispielsweise zunächst auch ein Montieren des Fahrradlenkers etc. erfolgen.
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Auch bei der in
DE 20 2018 000 945 beschriebenen Fahrrad-Transportverpackung besteht jedoch die Problematik, dass bei einer Vormontage des gesamten Fahrrads, einschließlich Batterie, ein längeres Lagern aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht ist. Vielmehr ist es aus Sicherheitsgründen bevorzugt, die Batterien gesondert zu lagern. Dies hat jedoch den Nachteil, dass die Batterien gesondert versandt werden müssen oder beispielsweise ein Verpacken des Fahrrads zum Versand erst unmittelbar vor dem Versand, zusammen mit der Batterie erfolgen kann. Dies hat insbesondere logistische Nachteile.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fahrrad-Transportverpackung zu schaffen, die insbesondere zum Versand und zur Lagerung von Fahrrädern mit Elektroantrieb und Batterie geeignet ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch eine Fahrrad-Transportverpackung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Die erfindungsgemäße Fahrradtransport-Verpackung weist einen quaderförmigen Grundkörper auf. Dieser Grundkörper weist an vier umlaufenden Seiten vier Seitenelemente auf, so dass der Grundkörper an diesen vier umlaufenden Seiten geschlossen ist. An den verbleibenden beiden gegenüberliegenden Seiten ist der Grundkörper offen und weist somit eine Deckelöffnung und eine Bodenöffnung auf. Bei einer für eine Fahrrad-Transportverpackung insbesondere einen Fahrrad-Transportkarton üblicher Ausrichtung ist somit die Unterseite- und die Oberseite des Grundkörpers offen. Ein Transportkarton weist hierbei eine Grundfläche mit einer Länge von 140 cm bis 160 cm und einer Breite von 30 bis 40 cm auf. Die übliche Höhe liegt im Bereich von 80 bis 90 cm. Das Gutmaß ist vorzugsweise kleiner als 420 cm. Die beiden offenen einander gegenüberliegenden Seiten, d.h. die Deckelöffnung und die Bodenöffnung sind bei der erfindungsgemäßen Fahrrad-Transportverpackung jeweils durch ein gesondertes Deckelelement bzw. ein gesondertes Bodenelement verschlossen. Es handelt sich um gesonderte Elemente, die nicht durch Falt- und/oder Knickkanten mit dem Grundkörper verbunden sind. Vielmehr handelt es sich um ein separates Deckelelement und ein separates Bodenelement. Besonders bevorzugt ist es, dass das Deckelelement und das Bodenelement identisch ausgebildet sind. Die beiden gegenüberliegenden offenen Seiten des Grundkörpers werden einerseits durch das Deckelelement und andererseits durch das Bodenelement verschlossen.
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Erfindungsgemäß ist im Bereich der Deckelöffnung ein Versteifungselement vorgesehen. Durch dieses Versteifungselement, das insbesondere innerhalb des Grundkörpers angeordnet ist, kann insbesondere das in der Fahrrad-Transportverpackung angeordnete Fahrrad insbesonders sicher und zuverlässig gehalten werden. Insbesondere ist es möglich, die Fahrrad-Transportverpackung zusammen mit dem zumindest teilweise vormontierten Fahrrad derart zu lagern oder anzuordnen, dass die Fahrrad-Transportverpackung auf dem Deckelelement, d.h. auf dem Kopf steht. Es ist sodann möglich das Bodenelement zu entfernen, sodass die Fahrrad-Transportverpackung auf der Unterseite offen ist und das in der Fahrrad-Transportverpackung angeordnete Fahrrad von unten zugänglich ist. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass ein Bereich des Fahrradrahmens, in dem die Batterie angeordnet ist, d.h. üblicherweise der Bereich des Unterrohrs des Rahmens auf einfache Weise zugänglich ist. Es ist insofern möglich, das gesamte Fahrrad einschließlich Zubehör, Anbauteilen, Betriebsanleitung, etc., mit Ausnahme der Batterie vollständig zu verpacken und zu lagern. Die Batterie kann gesondert gelagert werden, sodass die entsprechenden hohen Sicherheitsanforderungen für die Lagerung von Batterien, insbesondere aufgrund der bestehenden Brandgefahr, auf einfache Weise eingehalten werden kann.
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Unmittelbar vor dem Versand der Fahrrad-Transportverpackung wird die Fahrrad-Transportverpackung durch Entfernen des Bodenelements an der Unterseite geöffnet. Da von dieser Seite das Unterrohr des Rahmens einfach zugänglich ist, kann nun die Batterie eingesetzt und die Fahrrad-Transportverpackung mittels des Bodenelements wieder verschlossen werden. Unmittelbar nach dem Einsetzen der Batterie kann sodann ein Versenden der Fahrrad-Transportverpackung erfolgen.
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Die erfindungsgemäße Fahrrad-Transportverpackung weist somit den wesentlichen Vorteil auf, dass ein mit Ausnahme der Batterie vollständig verpacktes Fahrrad für längere Zeit gelagert werden kann, und erst unmittelbar vor Versand des Fahrrads die Batterie eingebaut werden kann. Vorteilhaft ist es hierbei ferner, dass die Batterie unmittelbar am Fahrrad für den Transport fixiert wird und kein gesondertes Fixieren und/oder Verpacken der Batterie erforderlich ist. Dies ist aufgrund des Gewichts der Batterie sehr vorteilhaft. Es kann somit der Versand eines betriebsbereiten E-Bikes erfolgen.
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In besonders bevorzugter Ausführungsform ist das Versteifungselement aus Karton hergestellt oder weist im wesentlichen Karton auf.
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Bevorzugt ist es ferner, dass sich das Versteifungselement über die gesamte Länge und/oder Breite der Deckelöffnung des Grundkörpers erstreckt. Hierdurch ist eine gute Versteifung in Längsrichtung und/oder in Querrichtung realisiert. Insbesondere liegt das Versteifungselement an gegenüberliegenden Innenseiten der Seitenelemente des Grundkörpers an. Bevorzugt ist es hierbei, dass das Versteifungselement zumindest an den beiden gegenüberliegenden Innenseiten der Längs-Seitenelemente anliegt. In besonders bevorzugter Ausführungsform liegt das Versteifungselement an allen Innenseiten der vier Seitenelemente an. Bevorzugt ist es insofern, dass das Versteifungselement einen im wesentlichen quaderförmigen Querschnitt aufweist. Durch Ausnehmungen, Einbuchtungen oder Ansätze kann von einem quaderförmigen Querschnitt des Versteifungselements abgewichen werden.
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Vorzugsweise ist an einer Unterseite des Versteifungselements ein Aufnahmeelement für das Hinterrad vorgesehen. Die Unterseite des Versteifungselements ist diejenige Seite, die in geschlossenem Zustand der Fahrrad-Transportverpackung nach innen in Richtung des verpackten Fahrrads weist. Durch Vorsehen eines derartigen Aufnahmeelements, in das ein insbesondere oberer Teil des Hinterrades ragt, ist eine gute Fixierung des Hinterrads und somit des vorzugsweise mit dem Hinterrad verbundenen Fahrradrahmens realisiert, da es besonders bevorzugt ist, dass das Hinterrad zum Transport montiert ist. Insbesondere liegt eine obere Außenseite des Hinterrads in dem Aufnahmeelement an, sodass ein Verschieben des Hinterrads beim Transport nicht oder nur in engen Grenzen möglich ist.
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Bei montiertem Vorderrad kann ein entsprechendes Aufnahmeelement an der Unterseite des Versteifungselements angeordnet sein. Bevorzugt ist es jedoch, dass das Vorderrad für den Transport nicht montiert ist, um die Außenmaße und somit das Gurtmaß der Fahrrad-Transportverpackung gering zu halten.
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Auch bei nicht montiertem Vorderrad ist es in bevorzugter Weiterbildung der Erfindung bevorzugt, an der Unterseite des Versteifungselements ein Aufnahmeelement für den Gabelschaft anzuordnen. Auch dieses Aufnahmeelement weist vorzugsweise eine Ausnehmung auf, in die der Gabelschaft bei verpacktem Fahrrad ragt. Hierdurch ist wiederum ein Bewegen des Gabelschafts während des Transports vermieden, bzw. nur in geringem Maße möglich.
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Das Versteifungselement ist in dem quaderförmigen Grundkörper vorzugsweise derart angeordnet, dass bei geschlossenem Deckelelement eine Innenseite des Deckelelements an der Oberseite des Versteifungselements insbesondere unmittelbar anliegt. Die Oberseite des Versteifungselements ist hierbei diejenige der Unterseite gegenüberliegende Seite, die in Richtung des Deckelelements weist. Die Innenseite des Deckelelements weist bei geschlossenem Deckelelement nach innen. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist somit sichergestellt, dass nach einem Umlagern der Fahrrad-Transportverpackung aus einer Position in der die Fahrrad-Transportverpackung auf dem Bodenelement steht, in einer Position in der die Fahrrad-Transportverpackung auf dem Deckelelement steht, sich das in der Fahrrad-Transportverpackung angeordnete Fahrrad nicht oder nur geringfügig bewegt.
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Zum Einbau der Batterie ist es in bevorzugter Ausführungsform lediglich erforderlich, dass die Fahrrad-Transportverpackung über das Bodenelement geöffnet wird. Gegebenenfalls muss noch ein Verpackungsbehälter entfernt werden, der zwischen dem Hinterrad und der Fahrradgabel angeordnet ist. Diese ist derart ausgestaltet, dass dieser einfach nach Entfernen des Bodenelements aus dem Grundkörper herausgenommen werden kann.
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Sowohl das Deckelelement als auch das Bodenelement weisen vorzugsweise jeweils mindestens zwei einander gegenüberliegende Randelemente auf. Die beiden einander gegenüberliegenden Randelemente überdecken teilweise einander gegenüberliegende Seitenelemente des Grundkörpers. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um die beiden größeren, sich insbesondere in eine Längsrichtung des Transportkörpers erstreckenden Seitenelemente. Die Längsrichtung des Transportköpers verläuft hierbei parallel zu den beiden größten einander gegenüberliegenden Seitenelementen des Grundkörpers. Die Längsrichtung entspricht auch der Ausrichtung der Längsrichtung des Fahrradrahmens in der Fahrrad-Transportverpackung.
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Aufgrund der Überdeckung der beiden gegenüberliegenden Randelemente des Deckelelements sowie des Bodenelements mit den beiden entsprechenden Seitenelementen des Grundkörpers ist es möglich, die Randelemente jeweils mit dem zugehörigen Seitenelement über Fixierelemente zu verbinden. Hierbei ist je Randelement jeweils ein, vorzugsweise jeweils mindestens zwei lösbare Fixierelemente vorgesehen. Durch die Fixierelemente ist somit ein festes Verbinden des gesonderten Deckelelements sowie des gesonderten Bodenelements mit dem Grundkörper möglich. Da die Fixierelemente lösbar sind, ist es auf einfache Weise möglich, diese zum Öffnen der Fahrrad-Transportverpackung zu lösen, so dass sodann beispielsweise auf einfach Weise das gesonderte Deckelelement von dem Grundkörper abgehoben bzw. getrennt werden kann. Nach dem Abheben des Deckelelements können beispielsweise Einzelteile, Kartons mit Anbauteilen, gegebenenfalls das zu montierende Vorderrad etc. aus dem Grundkörper der Fahrradtransport-Verpackung entnommen werden.
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Anschließend ist es möglich, den Grundkörper nach oben von dem gesonderten Bodenelement wiederum nach Lösen der entsprechenden Fixierelemente abzuheben, beziehungsweise von diesen zu trennen. Es bleibt sodann der Fahrradrahmen mit bereits montiertem Hinterrad auf dem gesonderten Bodenelement stehen. Dieses kann sodann unmittelbar fertig montiert werden oder auf einfache Art und Weise aus dem Bodenelement herausgehoben werden. Das Auspacken eines insbesondere schweren Fahrrads wie eines E-Bikes ist somit bei der erfindungsgemäßen Fahrrad-Transportverpackung deutlich vereinfacht.
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Bei den Fixierelementen kann es sich um gesonderte Elemente handeln, die insbesondere aus Kunststoff hergestellt sind, um sichere Verbindung zwischen den Randelementen des Deckel- und des Bodenelements mit den entsprechenden Seitenelementen des Grundkörpers zu gewährleisten. Hierzu können die Randelemente und die entsprechenden Seitenelemente miteinander korrespondierende Schlitze oder Öffnungen aufweisen, durch die Fixierelemente jeweils teilweise hindurchgesteckt und beispielsweise durch Drehen gesichert werden.
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In einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Fahrrad-Transportverpackung ist das gesonderte Deckelement und /oder das gesonderte Bodenelement derart ausgebildet, dass diese jeweils vier insbesondere umlaufende Randelemente aufweisen. Hierdurch ist ein lagegenaues Anordnen des Deckelelements sowie des Bodenelements relativ zum Grundkörper auf einfache Art und Weise möglich. Die Randelemente können hierbei derart ausgebildet sein, dass sie den Grundkörper umgeben oder innerhalb des Grundkörpers angeordnet sind, wobei ein Umgeben bevorzugt ist.
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In einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Fahrrad-Transportverpackung sind innerhalb des Grundkörpers ein Hinterrad-Halteelement und/oder ein Gabel-Halteelement angeordnet. Bevorzugt ist es, dass das Fahrrad mit demontiertem Vorderrad sowie vorzugsweise auch demontiertem Lenker transportiert wird, um die Ausdehnung der Transportverpackung in Längsrichtung zu reduzieren. Insbesondere bei demontiertem Lenker ist je nach Lenkeinschlag auch eine Reduzierung der Querabmessungen möglich. Das Vorderrad kann insbesondere neben dem Rahmen in der Transportverpackung angeordnet werden.
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Bevorzugt ist es, dass das Hinterrad-Halteelement und/oder das Gabel-Halteelement wiederum als gesonderte Elemente ausgebildet sind. Bevorzugt ist es hierbei, dass diese sowie gegebenenfalls auch der Grundkörper, das Deckelement und das Bodenelement aus Karton hergestellt sind. Das Hinterradhalteelement sowie auch das Gabelhalteelement sind vorzugsweise derart in der Transportverpackung angeordnet, dass diese auf einer Innenseite des Bodenelements aufliegen beziehungsweise aufgesetzt sind. Die Breite des Hinterrad-Halteelements und/oder des Gabelhalteelements, das heißt die Abmessung quer zur Längsrichtung des Transportbehälters entspricht vorzugsweise im Wesentlichen der Innenabmessung des Grundkörpers in dieser Richtung, so dass eine gute seitliche Fixierung des Hinterrad-Halteelements und/oder des Gabelhalteelements realisiert ist und somit auch das Fahrrad in der Transportverpackung gegen seitliches Verrutschen und somit vor Beschädigungen geschützt ist. Sowohl das Hinterrad-Halteelement als auch das Gabelhaltelement können aus mehreren Einzelteilen ausgebildet sein, so dass beispielsweise das Verpacken vereinfacht ist.
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In bevorzugter Ausführungsform ist das Hinterradhalteelement derart ausgebildet, dass es eine Ausnehmung zur Aufnahme des vorzugsweise in dem Fahrradrahmen montierten Hinterrades aufweist. Die Ausnehmung ist vorzugsweise als vertikaler Schlitz ausgebildet, so dass das Hinterradhalteelement seitlich neben dem Hinterrad auf beiden Seiten angeordnet ist. In vorzugsweise vorgesehenen Hohlräumen des Hinterrad-Halteelements können Anbauteile für das Fahrrad, ein Batterieladegerät und dergleichen für den Transport angeordnet werden.
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Besonders bevorzugt ist es, dass das Hinterradhalteelement mit dem Versteifungselement zusammenwirkt. Insbesondere erstreckt sich das Versteifungselement über die gesamte Länge des Grundkörpers und ist somit in bevorzugter Ausführungsform oberhalb des Hinterradhalteelements bzw. zwischen dem Hinterradhalteelement und dem Deckelelement in verpacktem Zustand angeordnet. Ferner ist es bevorzugt, dass das Hinterradhalteelement in verpacktem Zustand auf dem Bodenelement aufsteht. Hierdurch ist ein Verschieben des Hinterradhalteelements und somit des von diesem gehaltenen Hinterrades beim Ändern der Lagerposition der Fahrrad-Transportverpackung vermieden.
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Des Weiteren kann innerhalb des Grundkörpers ein Hinterrad-Anlageelement vorgesehen sein. Das Hinterrad-Anlageelement ist insbesondere in Längsrichtung dem Hinterrad-Halteelement gegenüberliegend angeordnet, so dass das in der Fahrradtransport-Verpackung angeordnete Hinterrad zwischen diesen beiden Elementen angeordnet ist. Hierdurch ist ein Verrutschen beziehungsweise ein Verschieben des Hinterrads und somit des gesamten Fahrradrahmens in den Transportkarton in Längsrichtung vermieden. Hierzu ist es bevorzugt, dass das Hinterrad-Anlageelement in dem Grundkörper gegen Verschieben gesichert ist. Dies kann beispielsweise durch eine Verbindung mit dem Grundkörper oder dem Bodenelement erfolgen. Insbesondere ist dies auch dadurch möglich, dass in Längsrichtung des Grundkörpers insbesondere auf der Innenseite des Bodenelements aufliegend eines oder mehrere weitere Zusatzelemente oder dergleichen angeordnet sind, so dass in der gesamten Längsrichtung entsprechende Elemente angeordnet sind, so dass ein Verrutschen dieser Elemente vermieden ist. Das Hinterrad-Anlageelement kann ggf. entfallen oder einteilig mit dem Zwischenelement ausgebildet sein.
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Zusätzlich oder anstelle eines, insbesondere auf der Innenseite des Bodenelements angeordneten Hinterrad-Anlageelements kann ein Hinterrad-Anlageelement auch im oberen Bereich des Grundkörpers der Fahrrad-Transportverpackung angeordnet sein. Insbesondere kann ein derartiges Hinterrad-Anlageelement mit dem Versteifungselements, insbesondere einer Innenseite des Versteifungselements verbunden sein. Auch durch ein derartiges Hinterrad-Anlageelement ist ein Verschieben oder Verrutschend es Fahrradrahmens in der Fahrrad-Transportverpackung vermieden.
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Das Gabel-Halteelement ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es eine Breite aufweist, um zwischen den Ausfallenden einer Fahrradgabel angeordnet werden zu können. Ferner ist es bevorzugt, dass das Gabel-Halteelement eine oder mehrere Durchgangsöffnung oder einen entsprechenden Schlitz aufweist, in dem die Steckachse der Vorderachse angeordnet werden kann. Mit Hilfe der Steckachse kann somit das Gabel-Halteelement zwischen den Ausfallenden der Fahrradgabel fixiert werden. Ein mit dem Gabel-Halteelement verbundenes Element oder Bauteil oder einstückig ausgebildetes Bauteil kann hierbei wiederum eine Breite aufweisen, die der inneren Breite des Grundkörpers beziehungsweise des Bodenelements entspricht, so dass ein seitliches Verschieben in der Verpackung vermieden ist. Dies kann wiederum auch durch gesonderte beispielsweise seitlich neben dem Gabelhaltelement angeordnete Elemente erfolgen, so dass die Elemente wiederum in Summe die entsprechende Breite aufweisen. Der zwischen den beiden Ausfallenden der Fahrradgabel angeordnete Teil des Gabelhaltelements besteht insbesondere aus mehreren Lagen Karton, wobei hierdurch eine große Stabilität erzielt werden kann.
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Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Fahrrad-Transportverpackung, die insbesondere zum Versand von schweren Fahrädern wie E-Bikes geeignet ist, anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische, perspektivische Seitenansicht einer geschlossenen Fahrrad-Transportverpackung,
- 2 eine schematische Draufsicht auf die Fahrrad-Transportverpackung bei geöffnetem Deckelement und aus der Verpackung bereits entnommenen oberen Halteelementen,
- 3 eine schematische Schnittansicht in Richtung der Pfeile III-III in 2,
- 4 eine schematische Ansicht des Versteifungselements von unten und
- 5 eine schematische Schnittansicht des Versteifungselements in Richtung des Pfeils V-V in 4.
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Die erfindungsgemäße vorzugsweise aus Karton hergestellte Fahrrad-Verpackung weist einen Grundkörper 10 auf, der auf einer Oberseite mit einem Deckelelement 12 und einer Unterseite mit einem Bodenelement 14 verschlossen ist. Der Grundkörper 10 weist vier Seitenelemente 16, 18, 20, 22 auf. Hierbei handelt es sich um umlaufende Seiten des Grundkörpers 10, so dass ein im wesentlichen quaderförmiger Grundkörper ausgebildet ist, der an vier Seiten verschlossen, jedoch an einander gegenüberliegenden Seiten, die mit dem Deckelelement 12 und dem Bodenelement 14 verschlossen sind, offen ist. Das Deckelelement 12 verschließt eine Deckelöffnung und das Bodenelement 14 ein Bodenöffn u ng.
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Zum vereinfachten Tragen der Fahrrad-Transportverpackung weisen im dargestellten Ausführungsbeispiel die beiden einander gegenüberliegenden Seitenelemente 16, 20 jeweils 2 Grifföffnungen 24 auf. Entsprechende Grifföffnungen können zusätzlich auch in den Seitenelementen 18 und 22 vorgesehen sein.
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Das als gesondertes Bauteil ausgebildete Deckelelement 10 sowie das entsprechend ausgebildete Bodenelement 14 weisen jeweils vier Randelemente 26, 28 auf, wobei die beiden Randelemente 26 in Längsrichtung 30 der Fahrradkartons verlaufen und einander gegenüberliegend angeordnet sind. Die beiden Randelemente 28 verbinden die beiden Randelemente 26, verlaufen quer zur Längsrichtung 30 und sind vorzugsweise gegenüberliegend angeordnet.
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Das Bodenelement 14 ist entsprechend dem Deckelelement 12 ausgebildet und weist ebenfalls zwei einander gegenüberliegende Randelemente 26 und zwei einander gegenüberliegende Randelemente 28 auf.
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Sämtliche Randelemente 26, 28 überdecken die Seitenelemente 16, 18, 20, 22 des Grundkörpers im Wesentlichen über die gesamte Höhe der Randelemente 26, 28. Insofern ist es möglich, durch Vorsehen von Fixierelementen 32 auf einfache Weise jeweils das Deckelelement 12 und das Bodenelement 14 mit dem Grundkörper 10 zu verbinden. Verbunden sind hierbei jeweils die einander gegenüberliegenden Randelemente 26 des Deckelements 12 bzw. des Bodenelements 14 mit den Seitenelementen 16 und 20 des Grundkörpers 10. Die Verbindung erfolgt hierbei in bevorzugter Ausführungsform durch Kunststoffelemente, die durch Drehen fixiert bzw. gelöst werden können. Durch Drehen der Fixierelemente 32 aus der in 1 dargestellten Position um 90 Grad ist es möglich die Fixierelemente 32 herauszuziehen beziehungsweise seitlich zu entnehmen. Es besteht sodann keiner Verbindung mehr zwischen dem Deckelelement 12 und dem Grundkörper 10 beziehungsweise zwischen dem Bodenelement 14 und dem Grundkörper 10.
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Es ist sodann möglich, das Deckelelement 12 in 1 nach oben von dem Grundköper 10 abzunehmen.
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Im nächsten Schritt können aus dem Grundkörper 10, sodann von dem verpackten Fahrrad auf der Oberseite und/oder seitlich angeordnete Haltelemente entnommen werden. Diese dienen insbesondere zur Fixierung des Fahrradrahmens im Bereich des Hinterrades, des Fahrradsattels, des Gabelrohrs etc. in Längs- und/oder Querrichtung.
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In 2 ist die Fahrrad-Transportverpackung von oben in geöffnetem Zustand, das heißt bei entferntem Deckelelement 12 dargestellt. Auch die Halteelemente sind bereits entnommen und insofern nicht mehr dargestellt.
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Ein Hinterrad 34, das mit dem Hinterbau des Fahrradrahmens 36 verbunden ist, ist in einem vorzugsweise ebenfalls aus Karton hergestellten Hinterrad-Halteelement 38 angeordnet. Das Hinterrad-Haltelement 38 weist zwei sich insbesondere über die gesamte Höhe des Grundkörpers 10 erstreckende im Wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweisende Elemente 40 auf, die über einen Steg 42 miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden einen rechtwinkligen Querschnitt aufweisenden Führungselementen 40 ist eine vertikal verlaufende Ausnehmung 44 ausgebildet, in der das Hinterrad 34 klemmend gehalten ist.
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In Längsrichtung 30 vor dem Hinterrad, ist ein Hinterrad-Anlageelement 46 vorgesehen. Dieses im Querschnitt im Wesentlichen dreieckige Hinterrad-Anlageelement 46 (3) dient dazu ein Verschieben des Hinterrads 34 und somit des gesamten Fahrrads in der Fahrradtransport-Verpackung in Längsrichtung 30 nach vorne zu vermeiden. Das Hinterrad-Anlageelement ist vorzugsweise ebenfalls aus Pappe hergestellt. DIKTAT
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Des Weiteren ist innerhalb des Grundkörpers 10 ein Gabel-Haltelement 48 angeordnet. Dieses weist einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf und ist zwischen den beiden Ausfallenden 50 der Fahrradgabel angeordnet. Die Fixierung der Fahrradgabel 52 am Gabel-Halteelement 48 erfolgt vorzugsweise über eine Steckachse 54 die einerseits durch die entsprechende Öffnung 49 der Ausfallenden 50 und andererseits durch eine Durchgangsöffnung oder Ausnehmung in das Gabel-Halteelement gesteckt ist. Für unterschiedliche Rahmengrö-ßen und somit unterschiedliche Radstände ist es bevorzugt, dass das Gabel-Halteelement 48 in unterschiedlichen Positionen Öffnungen 49 zur Aufnahme der Steckachse 54 aufweist.
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Des Weiteren ist zwischen dem Gabel-Halteelement 48 und dem Hinterrad-Anlageelement 46 ein Zwischenelement 58 angeordnet. Hierdurch ist eine Kraftübertragung von dem Hinterradhalteelement 46 bis zu dem Gabel-Halteelement 48 möglich. Hierdurch ist ein Verrutschen des Fahrradrahmens 36 in Längsrichtung 30 vermieden beziehungsweise gehemmt. Das Hinterrad-Anlageelement 46 muss in Längsrichtung 30 nicht unbedingt über ein Zwischenelement mit dem Hinterradhalteelement 38 verbunden sein, da die entsprechende Verbindung über das Hinterrad selbst gewährleistet ist. Ferner kann auch das Anlageelement 46 entfallen oder einstückig mit dem Zwischenelement 58 ausgebildet sein.
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Zusätzlich ist innerhalb des Grundkörpers 10 auch ein Fahrradlenker 62 angeordnet. Dieser ist vormontiert, so dass sämtliche Brems- und Schaltkabel bereits mit dem Lenker verbunden sind. Innerhalb des Grundkörpers 10 ist ferner ein Vorderrad 58 seitlich neben dem Fahrradrahmen 36 angeordnet. Das Vorderrad 58 ist hierbei zum Schutz von einem Karton 60 umgeben, wobei zusätzliche Kartonelemente beispielsweise zum Schutz einer Bremsscheibe vorgesehen sein könnten.
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In verpacktem Zustand ist mit einem Unterrohr 37 des Fahrradrahmens 36 eine Batterie 39 verbunden. Diese wirkt mit einem nicht im Detail dargestellten Elektromotor des E-Bikes zusammen.
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In dem oberen Bereich des Grundkörpers 10 ist ein Versteifungselement 60 angeordnet. Das Versteifungselement 60 weist einen zumindest in Draufsicht quaderförmigen Querschnitt auf und erstreckt sich über die gesamte Länge sowie die gesamte Breite des Grundkörpers 10. An einer Unterseite 62 des Versteifungselements 60 ist im Bereich des Hinterrades 34 ein Aufnahmeelement 64 angeordnet. Das insbesondere ebenfalls aus Karton hergestellte Aufnahmeelement 64 weist eine Ausnehmung 66 zur Aufnahme eines oberen Teils des Hinterrades 34 (3) auf. Das Aufnahmeelement 66 kann aus mehreren Lagen Karton (5) bestehen. Das Hinterrad-Halteelement 46 kann auch entfallen. Zusätzlich oder anstelle des Hinterrad-Halteelements 46 kann ein Hinterrad-Halteelement 47 vorgesehen sein. Dieses ist insbesondere mit einer Innenseite des Versteifungselements 60 verbunden und ebenfalls in bevorzugter Ausführungsform aus Pappe hergestellt. Auch ein derartiges Hinterrad-Halteelement 47 dient dazu, dass Fahrrad in der Fahrrad-Transportverpackung in Längsrichtung 30 zu fixieren und ein verrutschen zu meiden.
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Im Bereich eines Gabelschafts 51 der Vorderradgabel 52 ist ebenfalls an der Unterseite 62 des Versteifungselements 60 ein weiteres Aufnahmeelement 68 angeordnet. Dieses weist, ähnlich dem Aufnahmeelement 64, eine Ausnehmung 70 auf, in der in verpacktem Zustand ein oberes Ende des Gabelschafts 51 (vergleiche 3) angeordnet ist. Die beiden Aufnahmeelemente 64, 68 fixieren somit das Fahrrad in der Transportverpackung. Eine Oberseite 72 des Versteifungselements 60 liegt in geschlossenem Zustand an einer Innenseite des Deckelelements an.
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Aufnahme 64 für das Hinterrad kann ein in 4 nicht dargestelltes Hinterrad-Anlageelement 47 (3) mit der Innenseite 62 des Versteifungselements 60 verbunden sein.
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Zum insbesondere auch längeren Lagern eines bereits verpackten E-Bikes ist es möglich, dieses mit Ausnahme der Batterie 39 vollständig zu verpacken. Unmittelbar vor dem Versand muss sodann die Batterie 39 eingebaut werden. Dies erfolgt derart, dass die Fahrrad-Transportverpackung auf das Deckelelement 10 gestellt wird. Durch Lösen der Fixierelemente 32 kann das Bodenelement 14 abgenommen werden. Sofern innerhalb der Fahrrad-Transportverpackung ein zum Transport von Einzelteilen dienendes Zwischenelement 58 angeordnet ist, muss dieses ebenfalls entnommen werden. Sodann ist das Unterrohr 37 des Fahrradrahmens zugänglich und die Batterie 39 kann eingesetzt werden. Anschließend wird das gegebenenfalls vorhandene Zwischenelement 58 wieder in die Fahrrad-Transportverpackung gelegt und das Bodenelement 14 verschlossen. Das Fahrrad kann sodann zusammen mit der montierten Batterie versendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202015006608 [0002, 0003]
- DE 502010004018 [0002, 0003]
- DE 202018000945 [0004, 0005]