DE202020001502U1 - Unterlage für Bodenbeläge - Google Patents
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Abstract
Grundträger 1 dadurch gekennzeichnet, dass dieser bestehend aus Fasern zum Herstellen eine Unterlage 6 auf einem Untergrund 9 aufbringbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine entkoppelnde, druckstabile, dimensionsstabile, akustisch optimierende, selbsthaftende und wieder aufnehmbare Unterlage für Bodenbeläge gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Diese Unterlage dient dazu, eine vollständige Verlegeunterlage zu erstellen, um darauf anschließend einen Bodenbelag, wie z.B. keramische Fliesen und- Platten, Naturstein, Parkett, Massivholzdiele, Laminat, Kork, Textiler Bodenbelag, LVT-, Rigid-, SPC-, PVC-, Design-, Linoleumbelag oder dergleichen anzubringen.
- Aus der Patentschrift
DE 693 16 909 T 2 ist bekannt, dass Bodenbelagsunterlagen mit einer an der Unterseite angebrachten rutschhemmenden Schicht als Teppichunterlage genutzt werden. Diese dienen der Erhöhung des Gehkomforts und der Trittschalldämmung. Als nachteilig hat sich allerdings herausgestellt, dass auf Grund der Komprimierbarkeit dieses Unterlagsystems nur für textile Teppichboden geeignet ist. Alle oben angeführten Hartbodenbeläge sind auf einem komprimierbaren Unterlagsystem nicht verlegbar, da es bei Belastung des Bodenbelages zu Beschädigungen des Oberbodens kommen kann. Auch sind Fiberglasunterlagen als stabilisierende Zwischenschicht unter Bodenbelägen bekannt. Hierbei hat sich als nachteilig herausgestellt, dass diese Unterlagen nicht feuchtigkeitsaufnehmend sind. Daher kann der Wasseranteil in den heute verwendeten Dispersionsklebstoffen für Bodenbeläge nicht in die Unterlage eindringen oder an diese abgegeben werden. Außerdem hat sich herausgestellt das diese Systeme mit sehr hohen Kosten verbunden sind. Als weiteres ist eine selbstklebende Verlegeunterlage aus Synthetikvlies bekannt. Auch diese Verlegeunterlage ist nur für Textilbeläge geeignet. Diese ist zwar diffusionsoffen, aber weist keine Druck- und Dimensionsstabilität auf die gerade bei Verlegung von LVT-, Rigid-, SPC-, PVC-, Parkettböden, Massivholzdielen und Linoleumbelägen aufgrund der Eigenschaften des Dehnens und Schwinden des Bodenbelages einen dimensionsstabilen Unterbodenbelag notwendig machen. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine selbsthaftende und wieder aufnehmbare Unterlage zur Herstellung einer Verlegeunterlage auf Untergründen bereitzustellen, wobei die Unterseite der Unterlage mit dem Untergrund ohne kraftschlüssig klebende Verbindung aber trotzdem auf eine nicht rutschende, haftende und schubfeste Art und Weise verbunden ist und somit sehr leicht zu entfernen ist. Ferner ist es eine optionale Aufgabe der Erfindung eine einfache und kostengünstige Montage der Unterlage zu ermöglichen. Eine weitere Aufgabe der Unterlage ist die entkoppelnde Wirkung zum Untergrund. Aufgrund der nicht kraftschlüssigen Verbindung zum Untergrund, können Spannungen aus dem Untergrund nicht auf den verlegten Bodenbelag übertragen werden.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Unterlage mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen, insbesondere mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
- Die erfindungsgemäße Unterlage dient zum Herstellen eines Bodenbelags auf einem Untergrund. Zu einem Untergrund zählen z.B. Beton- und Estrichflächen, Gussasphalt, Holzdielen, Verlegeplatten aber auch bereits verlegte Bodenbeläge wie z.B. Parkettböden, Holzböden, Linoleumböden, PVC-Böden, Designböden, keramische Fliesen und- Platten, Natursteinböden oder dergleichen. Der Grundträger der Unterlage setzt sich aus synthetischem Fasermaterial wie Glas, Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Naturfasern oder auch Mischfasern verschiedener Materialien zusammen. Die Unterlage weist ferner mindestens eine einseitig rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung auf.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die hergestellte Unterlage nicht kraftschlüssig mit dem Untergrund bzw. der Bodenfläche bzw. dem Baukörper verbunden sein muss bzw. ist und somit jederzeit einfach wieder zu entfernen ist. Somit können z.B. in Mietwohnungen auch keramische Fliesen, zu verklebendes Parkett, Linoleum, PVC-, LVT-, Rigid-, SPC-, Design- Bodenbeläge verlegt werden, die ohne den Untergrund zu beschädigen wieder entfernbar sind, da die erfindungsgemäße Unterlage als Unterboden verwendet worden ist. Auch im Objektbereich z.B. Kaufhäuser, Ladengeschäfte, Möbelhäuser, Messebau, Büroräume usw. hat die Wiederaufnehmbarkeit des Bodenbelages mit der erfindungsgemäßen Unterlage viele Vorteile. Die Entfernung des Bodenbelages samt Unterlage ist sehr schnell und kostengünstig realisierbar. Zudem ist durch Verwendung der erfindungsgemäßen Unterlage eine erhebliche Zeitersparnis für die Verlegung eines neuen Bodenbelages ohne aufwendige Vorarbeiten z.B. Kleberreste entfernen, Untergrund spachteln und grundieren zu erzielen.
- Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass der Grundträger ein insbesondere biegeweiches Material, wie z.B. synthetische Fasern aufweist. Auch können Verbundstoffe für den Grundträger zum Einsatz kommen. Das Fasermaterial kann dabei mit insbesondere wasserfesten Bindemitten versehen sein, so dass in diesem Fall ein verfestigter, ausrollbarer oder in Platinenform verlegbarer Grundträger zum Einsatz kommen könnte, der als binderverfestigtes Vlies bezeichnet wird. Weiterhin kann der Grundträger mechanisch verfestigt werden. Dieser Vorgang wird als Kalandrierung bezeichnet. Eine kalandrierende Behandlung kann den Vorteil haben, dass die Fasern der Ober- und/oder Unterseite teilweise verschmelzen, wodurch die Oberfläche weniger porös bzw. offen ist, die Druck- und Dimensionsstabilität deutlich erhöht wird. Der Verbrauch des einzusetzenden Klebstoffes zur Verlegung des Bodenbelags auf dem Grundträger wird dadurch deutlich reduziert. Dabei können die Fasern eine ausreichende Alkalibeständigkeit haben, da viele handelsübliche Fliesen- und Natursteinkleber einen hohen Alkaligehalt bedingt durch zementäre Anteile aufweisen können. Die Fasern haben den Vorteil, dass bei Verwendung von wasserhaltigen Dispersionsklebstoffen für die Verklebung von Bodenbelägen auf dem Grundträger das darin enthaltene Wasser aufgenommen werden kann, wodurch die Anfangshaftung des Klebstoffes beschleunigt wird. Das aufgenommene Wasser kann dann zeitverzögert durch Diffusion entweichen und steht auch weiterhin zur Härtung der zementären Anteile bei entsprechenden Klebern zur Verfügung. Druckstabilität in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Grundträger die auf den Grundträger auftretenden Lasten auf die Bodenfläche weiterleitet. Damit kann die Unterlage ausreichend druckstabil ausgestaltet werden, so dass auch elastische Bodenbeläge auf dem Unterbodenbelag anbringbar sind und im Falle der Unterziehung einer Punktlast auf dem Bodenbelag keine Eindrücke in dem Unterbodenbelag zurückbleiben. Damit kann ein dimensionsstabiler Unterbodenbelag hergestellt werden.
- Vorzugsweise weist der Grundkörper eine Stärke von 0,3 mm bis 10 mm oder besonders von 0,5 mm bis 6 mm auf.
Es ist vorteilhaft, dass der Grundträger eine Oberseite aufweist. Es ist besonders vorteilhaft, dass die Oberseite wasseraufnehmend beschaffen ist. Damit können wasserhaltige Dispersionsklebstoffe zur Verklebung von Bodenbelägen auf der Oberseite der Unterlage ermöglicht werden. Damit bietet die Oberseite einen saugfähigen Untergrund an, der überschüssiges Wasser aus dem Klebstoff aufnehmen kann. Es kann dadurch die Anfangshaftung des Klebstoffes beschleunigt werden. Dabei können harte Fußbodenbeläge wie z.B. keramische Fliesen und- Platten, Naturstein auf der Oberseite der Unterlage verklebt werden. Dieses gilt ebenso für Parkett-, PVC-, LVT-, Rigid-, SPC-, Kork-, Textil-,Design- und Linoleumbeläge, die auf der Unterlage optimal verklebt werden können. - Ebenfalls kann es vorgesehen sein, dass die Unterlage eine Unterseite aufweist, wobei auf der Unterseite eine selbsthaftende rutschhemmende, insbesondere eine Schicht aus einem Haftkleber aufgebracht ist. Dadurch kann die Unterlage auf dem Untergrund fixiert werden und ist in der Horizontalen gegen verrutschen geschützt. Die Schubkräfte werden durch die rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung aufgenommen. Trotzdem lässt sich die Unterlage ohne große Kraftaufwendung vom Untergrund wieder lösen.
Es ist vorteilhaft, dass die rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung ein Materialflächengewicht von 1 g/m2 bis 200 g/m2 besonders bevorzugt von 2 g/m2 bis 60 g/m2 aufweist. Damit kann eine Rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung geschaffen werden, die nicht zusätzlich auf der Unterlage mit einem Silikonpapier oder Silikonfolie abgedeckt werden muss. In der Praxis hat sich gezeigt, dass selbstklebende oder selbsthaftende Verlegesysteme bei denen die beschichtete Haftseite mit einer Silikonpapier- oder Folie abgedeckt sind nur unter großem Aufwand anwendbar sind. Hinzu kommt das diese Verlegesysteme sehr kostenintensiv sind. Ebenfalls ist der Aspekt des Entsorgungsaufwandes der nicht weiter nutzbaren Silikonfolie- oder Papier nicht unerheblich, sowohl finanziell als auch ökologisch.
Bei der vorliegenden Erfindung kann auf der rutschhemmenden- oder Haftkleberbeschichteten Seite auf das Abdecken mit einem Silikonpapier- oder Folie verzichtet werden, trotzdem lässt sich der Unterbodenbelag ohne Probleme von der Rolle abrollen, die einzelnen Lagen lassen sich ohne Rückstände trennen. - Eine weitere Aufgabe der Unterlage besteht darin, den Trittschall nach EN ISO 10140 zu reduzieren und somit die Akustik zu optimieren. Im Prüfinstitut gemessene Ergebnisse zeigen, dass bei Nutzung dieser Unterlage die Trittschallreduzierung unter keramischen Fliesen
10 bis15 dB erreichen kann und unter LVT-Boden sogar 19 dB erreichen kann. Unter textilen Teppichboden werden deutlich höhere Werte erzielt. - Weiterhin kann die Unterseite der Unterlage zwischen dem Grundträger und der rutschhemmenden- oder Haftkleberbeschichtung mit einer vollflächigen Polymerbeschichtung ausgebildet sein. Diese Polymerbeschichtung, bietet den Vorteil, dass der Verbrauch der rutschhemmenden- oder Haftkleberbeschichtung durch die geringere kapillare Aufnahmekapazität des Grundträgers deutlich reduziert wird.
- Ein weiterer Vorteil ergibt sich, dass die an der Unterseite der Unterlage, auf der Polymerbeschichtung aufgebrachten rutschhemmenden- oder Haftkleberbeschichtung durch diese Polymerbeschichtung gegen Durchfeuchtung des nachträglich aufgebrachten Klebers, der zur Verlegung eines Bodenbelages benötigt wird, geschützt ist. Auch empfindliche Bodenflächen, auf die diese Unterlage verlegt wird, werden gegen Feuchtigkeit und Kleberrückständen von dem Kleber, der zur Verlegung eines Bodenbelages dient, geschützt.
- Es hat sich als Vorteilhaft erwiesen, dass das Materialflächengewicht der Polymerbeschichtung von 5 g/m2 bis 200 g/m2 besonders bevorzugt von 8 g/m2 bis 100 g/m2 aufweist.
- Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
-
1 ein schematischer Querschnitt einer erfindungsgemäßen Unterlage. -
2 ein schematischer Querschnitt eines Bodenbelagsystem in Kombination mit der erfindungsgemäßen Unterlage auf einem Untergrund. - In der
1 ist ein schematischer Querschnitt einer Unterlage6 dargestellt. Die Unterlage6 weist einen Grundträger1 mit einer Oberseite2 und einer Unterseite3 bestehend auf. An der Unterseite3 ist eine rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung5 aufgebracht. - In der
2 ist ein schematischer Querschnitt eines Bodenbelagsystems dargestellt. Die Unterlage6 weist dabei einen Grundträger1 auf, an dessen Oberseite2 ein Klebstoff7 aufgebracht ist. Durch den Klebstoff7 wird der aufgebrachte Bodenbelag8 verschiebungsfrei verbunden. Der Bodenbelag8 ist in der2 zum besseren Verständnis mit dargestellt, wobei dieser erst nach dem Ausbreiten der Unterlage6 aufgebracht bzw. angeklebt wird. Der Grundträger1 weist eine Unterseite3 auf, auf der eine Polymerbeschichtung4 angeordnet ist. Auf dieser Polymerbeschichtung4 ist eine rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung5 aufgebracht. Damit kann eine entkoppelte, druck- und dimensionsstabile, selbsthaftende und wieder aufnehmbare Unterlage6 hergestellt werden. Der Unterlage6 wird mit der Unterseite3 auf dem Untergrund9 aufgebracht. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Grundträger
- 2
- Oberseite
- 3
- Unterseite
- 4
- Vollflächig aufgebrachte Polymerbeschichtung
- 5
- Aufgebrachte rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung
- 6
- Unterlage
- 7
- Klebstoff
- 8
- Bodenbelag
- 9
- Untergrund
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 69316909 T [0002]
Claims (21)
- Grundträger 1 dadurch gekennzeichnet, dass dieser bestehend aus Fasern zum Herstellen eine Unterlage 6 auf einem Untergrund 9 aufbringbar ist.
- Unterlage 6 nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Grundträger 1 insbesondere Fasern wie bestehend aus Glas, Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Naturfasern oder auch Mischfasern verschiedener Materialien aufweist. - Unterlage 6 nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern des Grundträges 1 der Unterlage 6 mechanisch oder chemisch miteinander verbunden sind. - Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundträger 1 mechanisch durch eine Kalandrierung verfestigt wird.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage 6 druck- und dimensionsstabil und diffusionsoffen beschaffen ist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundträger 1 eine Unterseite 3 aufweist, wobei auf der Unterseite 3 eine rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung 5 aufgebracht ist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgebrachte rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung 5 ein Materialflächengewicht von 1 g/m2 bis 200 g/m2 oder besonders bevorzugt von 2 g/m2 bis 60 g/m2 aufweist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundträger 1 eine Unterseite 3 aufweist, wobei auf der Unterseite 3 eine vollflächige Polymerbeschichtung 4 aufgebracht ist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der angebrachten Polymerbeschichtung 4 eine rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung 5 aufgebracht ist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerbeschichtung ein Materialflächengewicht von 5 g/m2 bis 200 g/m2 oder besonders bevorzugt von 8 g/m2 bis 100 g/m2 aufweist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerbeschichtung aus der Gruppe der Polyolefine, Polyamid, Polyester oder Polyurethan besteht.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerbeschichtung 4 die rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung 5 bei nachträglichem Auftrag eines Klebers 7 an der Oberfläche der Polymerbeschichtung 4 hält und somit die aufgebrachte rutschhemmende- oder Haftkleberbeschichtung 5 vor dem Klebstoff 7 geschützt ist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerbeschichtung 4 den Untergrund 9 vor Feuchtigkeitsschäden durch den Klebstoff 7 schützt.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Untergrund 9 aus Betonflächen, Estrichflächen, Gussasphalt, Holzdielen, Verlegeplatten aber auch bereits verlegte Bodenbeläge wie z.B. Parkettböden, Holzböden, Linoleumböden, PVC-Böden, Designböden, keramische Fliesen und- Platten, Natursteinböden oder dergleichen besteht.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundträger 1 eine Materialstärke von 0,3 mm bis 10 mm oder besonders bevorzugt von 0,5 mm bis 6 mm aufweist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite 2 zur Verklebung eines Bodenbelages 8, z.B. keramische Fliesen und- Platten, Naturstein, Parkett, Massivholz, Laminat, textiler Teppichboden, Kork-, LVT-, Rigid-, SPC-, PVC-, Design- und Linoleum-Boden oder dergleichen, ein Klebstoff 7 aufbringbar ist, der den Bodenbelag 8 mit dem Grundträger 1 kraftschlüssig verbindet.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage 6 die Form oder Format einer Rolle oder einer Platine aufweist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage 6 auf dem Untergrund 9 aufgrund der rutschhemmenden- oder Haftkleberbeschichtung 5 fixiert werden kann und dadurch in der Horizontalen gegen Verrutschen geschützt ist und Schubkräfte aufgenommen werden.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage 6 ohne großen Kraftaufwand vom Untergrund 9 wieder zu lösen ist.
- Unterlage 6 nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage 6 eine Trittschallreduzierung nach EN ISO 10140 unter den aufgezählten Bodenbelagsarten von 10 bis 35 dB erzielen kann.
- Unterlage 6 nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage 6 eine entkoppelnde Wirkung zum Untergrund 9 aufweist und mit dem Untergrund 9 nicht kraftschlüssig verbunden ist.
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- 2020-04-14 DE DE202020001502.4U patent/DE202020001502U1/de active Active
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R207 | Utility model specification | ||
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |