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DE20202873U1 - Behälterträger - Google Patents

Behälterträger

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Publication number
DE20202873U1
DE20202873U1 DE20202873U DE20202873U DE20202873U1 DE 20202873 U1 DE20202873 U1 DE 20202873U1 DE 20202873 U DE20202873 U DE 20202873U DE 20202873 U DE20202873 U DE 20202873U DE 20202873 U1 DE20202873 U1 DE 20202873U1
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DE
Germany
Prior art keywords
wall
container carrier
longitudinal
reinforcing
blank
Prior art date
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Application number
DE20202873U
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English (en)
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Graphic Packaging International Europe Netherlands BV
Original Assignee
A&R Carton GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by A&R Carton GmbH filed Critical A&R Carton GmbH
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Priority to NL1020941A priority patent/NL1020941C2/nl
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

Behälterträger
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälterträger mit einem Zuschnitt faltbaren Flachmaterials, insbesondere aus Karton, der zum Umhüllen einer Gruppe Behälter, insbesondere Flaschen dient.
Aus der DE-C2-25 51 007 ist ein Flaschenträger vom Hülltyp bekannt, der an eine Bodenwand angelenkte Seitenwände und an letztere angelenkte Deckwandabschnitte aufweist. Die Deckwandabschnitte sind in überlappender Anordnung miteinander verklebt, um die Hülle zu schließen und einen Griffbereich zwischen zwei Grifföffnungen in den Deckwandabschnitten zu verstärken. Zur weiteren Griffverstärkung hat überdies der innen angeordnete Deckwandabschnitt eine Griffverstärkungslasche, die gegen seine Außenseite geklebt ist. Mit dieser ist wiederum der außen angeordnete
...12
German tätest AttofneyJ, fiurjptan fattjnt &phgr;<&iacgr; Ccjnrminity Traiie Mask AttSrnejis · I
Zugelassene Vertreter beim Eur'opäsclfen Patentamt lind,Harmjmisjenjngsa/nt1 JQr den Bmnerjnarkt
Deutsche Bank AG Harnburg*Nr. 05 55357 (T3*LZ*2*0*0*700*2^) WsTbantf HamCmrg, OT. 28 42 2«6 (B LZ 200 100 20)
Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
-2-Deckwandabschnitt
verklebt, so daß ein dreilagiger Griffbereich gebildet wird. Solche Flaschenträger können bereits beim Faltschachtelhersteller zu einer Hülle vorgeklebt und flach liegend in Stapeln geliefert werden. Beim Verpacker werden dann die Flaschenträger aufgerichtet und durch eine stirnseitige Öffnung befüllt. Schließlich werden sie vom Verpacker durch Schwenken von Stirnklappen in Stimöffhungen und Verkleben der Stirnklappen miteinander geschlossen.
Der Behälterträger ist aus einem einteiligen Zuschnitt eines Kraftkartons hergestellt, bei dem es sich wegen der üblichen Bedruckung an der Außenseite um ein gestrichenes Material handelt. Er basiert also auf einem verhältnismäßig teuren Kartonmaterial.
Aus der DE 298 15 677 Ul ist eine Behälterträger bekannt mit einem Zuschnitt faltbaren Flachmaterials, insbesondere aus Karton, zum Umhüllen einer Gruppe Flaschen oder anderer Behälter, der eine Bodenwand, an die Längsseiten der Bodenwand gelenkte Seitenwände, eine an weitere Längsseiten der Seitenwände gelenkte Deckwand, zwei voneinander beabstandete Eingriffsöffhungen in der Deckwand und eine Verbindung zwischen einer der vorgenannten Wände und einer an einer benachbarten Wand angelenkten Klebelasche oder zwischen überlappenden Abschnitten einer dieser Wände aufweist. Ferner hat der Behälterträger einen oberhalb der Gruppe Behälter anzuordnenden weiteren Zuschnitt faltbaren Flachmaterials, insbesondere aus Karton, der eine unter der Deckwand angeordnete Verstärkungswand, zwei voneinander beabstandete und unterhalb der Eingriffsöffnungen der Deckwand angeordnete weitere
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Eingriffsöffhungen in der Verstärkungswand und eine Verbindung mit dem die Behälter umhüllenden Zuschnitt aufweist. Gemäß einer Ausgestaltung weist die Verstärkungswand an die Längsseiten angelenkte Längsklappen und/oder an die Querseiten angelenkte Querklappen auf, welche die Innenseiten benachbarter Stirnwände überlappen. Der Behälterträger hat die erforderliche Festigkeit im Griffbereich aufgrund der dort vorliegenden Zweilagigkeit und ist dennoch kostengünstiger als bekannte Behälterträger herstellbar, insbesondere wenn für die beiden Zuschnitte verschiedene Kartonqualitäten verwendet werden. Durch die Längsklappen und/oder Querklappen wird eine Kraftübertragung von der Deckwand in die Seiten- und/oder Stirnwände begünstigt, die der Festigkeit und Stabilität zugute kommt.
Dennoch kann es bei dem vorbekannten Behälterträger beim Tragen zu unschönen Deformationen insbesondere an den Ecken und insbesondere aufgrund von Torsionsbelastungen zu einem Einreißen des Griffbereiches kommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälterträger der eingangs genannten Art zu schaffen, der den möglichen Belastungen beim Tragen noch besser Stand hält.
Die Aufgabe wird durch einen Behälterträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Behälterträgers sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der erfmdungsgemäße Behälterträger hat einen Zuschnitt faltbaren Flachmaterials, der insbesondere aus Karton bestehen kann, zum Umhüllen einer Gruppe Flaschen oder anderer Behälter (z.B. Dosen oder Gläser). Dieser Zuschnitt hat eine Bodenwand, an die Längsseiten der Bodenwand direkt oder über eine Klebelasche gelenkte Seitenwände und eine an die weiteren Längsseiten der Seitenwände gelenkte Deckwand. In der Deckwand sind zwei in Querrichtung (zu den Längsseiten) voneinander beabstandete Eingriffsöffhungen vorhanden. Zudem weist der Zuschnitt eine Verbindung zwischen einer der vorgenannten Wände und einer an einer benachbarten Wand angelenkten Klebelasche oder zwischen überlappenden Abschnitten einer dieser Wände auf. Durch die Verbindung wird der Zuschnitt zu einer Hülle geschlossen. Außerdem sind die Stirnöffnung der Hülle, d.h. zwischen Bodenwand, Seitenwänden und Deckwand des Zuschnittes, ganz oder teilweise von Stirnwänden geschlossen, die mit dem Zuschnitt verbunden sind.
Des weiteren umfaßt der Behälterträger einen oberhalb der Gruppe Behälter anzuordnenden weiteren Zuschnitt faltbaren Flachmaterials, der insbesondere aus Karton bestehen kann. Dieser Zuschnitt hat eine unter der Deckwand angeordnete Verstärkungswand, die im wesentlichen deckungsgleich zur Deckwand ausgebildet ist. Ferner hat die Verstärkungswand zwei voneinander beabstandete und unterhalb der Eingriffsöffhungen der Deckwand angeordnete weitere Eingriffsöffnungen. Schließlich
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-5-hat
die Verstärkungswand im wesentlichen diagonal ausgerichtete Schlitze in den Eckbereichen.
Beim Anheben des Behälterträgers durch Greifen des zwischen den Eingriffsöffnungen gebildeten Griffbereiches werden die Deckwand und die darunter befindliche Verstärkungswand zentral etwas angehoben. Hierdurch kommt es bei herkömmlichen Behälterträgern zu erheblichen Verformungen in den oberen Seitenwand-, Stirnwand- und Eckbereichen. Dort wird das Kartonmaterial unter dem Gewicht der Flaschen, das über den Boden in die Seiten- und Stirnwände eingeleitet wird, ganz erheblich deformiert. Dies gilt namentlich für die Eckbereiche. Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Behälterträger in den Eckbereichen diagonal ausgerichtete Schlitze angeordnet sind, werden die Kräfte und Verformungen in den Eckbereichen so gesteuert, daß die unschönen Deformationen im wesentlichen unterbleiben.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung erstrecken sich hierfür die Schlitze von den Längs- und/oder Querseiten der Verstärkungswand diagonal in die Verstärkungswand hinein, wo sie in einem Abstand von den Längs- und/oder Querseiten enden. Gemäß einer weiteren, für die Steuerung der Belastung und Verformung an den Eckbereichen günstigen Ausgestaltung, verjüngen sich die Schlitze ausgehend von ihrem Anfang an den Längs- und/oder Querseiten ins Innere der Verstärkungswand hinein. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind die inneren Enden der Schlitze ausgerundet. Nach einer
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weiteren Ausgestaltung gehen die Schlitze ausschließlich von den Querseiten der Verstärkungswand aus.
Ebenfalls günstig für die Belastung und Verformung des Behälterträgers ist eine Ausgestaltung, bei der von den äußeren Rändern der Eingriffsöffhungen aus in der Deckwand und der Verstärkungswand Faltlmien bis zu den benachbarten Ecken der Deckwand und Schlitzen der Verstärkungswand erstreckt sind. Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ausgestaltung erwiesen, bei der die gedachten Fortsetzungen zweier Faltlinien, die von den äußeren Rändern derselben Eingriffsöffnung ausgehen, etwa in der Mitte des Innenrandes der benachbarten Eingriffsöffhung zusammentreffen.
Ferner ist im Hinblick auf die Belastung und Beanspruchung vorteilhaft, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung die Faltlinien der Verstärkungswand jeweils in einem Rand eines Schlitzes auslaufen.
Ferner wird die Aufgabe durch einen Behälterträger mit den Merkmalen des Anspruches 8 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Behälterträgers sind in den Unteransprüchen angegeben. Der Behälterträger mit den Merkmalen von Anspruch 8 (und wahlweise der darauf bezogenen Unteransprüche) hat gemäß Ausgestaltungen die Merkmale des Behälterträgers von Anspruch 1 (und wahlweise der darauf bezogenen Unteransprüche).
-7-Der
erfindungsgemäße Behälterträger hat einen Zuschnitt faltbaren Flachmaterials, der insbesondere aus Karton bestehen kann, zum Umhüllen einer Gruppe Flaschen oder anderer Behälter (z.B. Dosen oder Gläser). Dieser Zuschnitt hat eine Bodenwand, an die Längsseiten der Bodenwand direkt oder über eine Klebelasche gelenkte Seitenwände und eine an die weiteren Längsseiten der Seitenwände gelenkte Deckwand. In der Deckwand sind zwei in Querrichtung zu den Längsseiten voneinander beabstandete Eingriffsöffnungen vorhanden. Ferner weist der Zuschnitt eine Verbindung zwischen einer der vorgenannten Wände und einer an einer benachbarten Wand angelenkten Klebelasche oder zwischen überlappenden Abschnitten einer dieser Wände auf. Durch diese Verbindung wird der Zuschnitt zu einer Hülle geschlossen. Schließlich sind die Stirnöffnungen der Hülle, die zwischen Bodenwand, Seitenwänden und Deckwand des Zuschnittes ausgebildet sind, ganz oder teilweise von Stirnwänden geschlossen, die mit dem Zuschnitt verbunden sind.
Zudem weist der Behälterträger einen oberhalb der Gruppe Behälter anzuordnenden weiteren Zuschnitt faltbaren Flachmaterials auf, der insbesondere aus Karton bestehen kann. Dieser Zuschnitt hat eine unter der Deckwand angeordnete Verstärkungswand, die im wesentlichen deckungsgleich zu Deckwand ausgebildet ist. Die Verstärkungswand ist mit zwei voneinander beabstandeten und unterhalb der Eingriffsöffnungen der Deckwand angeordneten weiteren Eingriffsöffnungen versehen. Zudem hat die Verstärkungswand an die Längsseiten angelenkte Längsklappen. Dabei liegt die eine Längsklappe an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand an oder ist unter die Ver-
stärkungswand geklappt, wobei ihre Auslenkung an die Verstärkungswand an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand anliegt. Die andere Längsklappe ist unter die Verstärkungswand geklappt, mit einem Längsklappenabschnitt zwischen den beiden weiteren Eingriffsöffnungen der Verstärkungswand angeordnet, weist unterhalb jeder weiteren Eingriffsöffhung, unter der sie sich erstreckt, noch eine weitere Eingriffsöffnung auf und liegt im Bereich ihrer Anlenkung an die Verstärkungswand an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand an.
Bei diesem Behälterträger bilden die Deckwand und die Verstärkungswand zwischen den Eingriffsöffhungen jeweils zwei Lagen eines Griffbereiches. Darüber hinaus wird durch den zwischen diesen Eingriffsöffnungen angeordneten Längsklappenabschnitt eine dritte Lage des Griffbereiches verwirklicht. Hierdurch wird der Griffbereich vorteilhaft gegen einen Einriß geschützt, der infolge von Torsionsbelastungen beim Tragen bei herkömmlichen Behälterträgern eintreten kann. Überraschenderweise werden trotz der mindestens einen untergeklappen Längsklappe Verformungen des Behälterträgers im Bereich der Seiten- und/oder Stirnwände und Ecken vermieden. Überraschenderweise wird bei untergeklappter Längsklappe durch Anlage der Anlenkung an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand eine hinreichende Aussteifung erzielt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Aussteifung entweder dadurch erzielt, daß die eine Längsklappe an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand anliegt oder ebenfalls unter die Deckwand geklappt ist und mit ihrer Anlenkung an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand anliegt.
-9-
Ein weiterer Vorzug dieses Behälterträgers ist die Flächenersparnis des Materials, die im Vergleich zu herkömmlichen Behälterträgern erzielt wird. Hierzu ist bevorzugt die eine Längsklappe in Querrichtung nur ganz kurz und die andere Längsklappe in Querrichtung nur bis zum Innenrand der von ihrer Anlenkung entfernten weiteren Eingriffsöffnung erstreckt. Dann ist in der anderen Längsklappe nur eine Eingriffsöffnung vorhanden, die unter der nur einen überdeckten weiteren Eingriffsöffnung der Verstärkungswand angeordnet ist.
Gemäß einer Ausgestaltung weist der Behälterträger Schwächungslinien auf, die mindestens eine Aufreißlasche in den Seitenwänden und/oder in der Deckwand, der Verstärkungswand und gegebenenfalls eine oder beide Längsklappen umgrenzen. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung befinden sich die Aufreißlaschen in den Seitenwänden, wobei die Schwächungslinien von den Längsseiten der Deckwand ausgehen. Infolgedessen können die Aufreißlaschen nach dem Aufreißen der Schwächungslinien um die Längsseite der Deckwand hochgeklappt werden. Um das Aufreißen der Schwächungslinien zu erleichtern, können die Aufreißlaschen mit kleinen Eindrücklaschen verbunden sein, die ebenfalls in den Seitenwänden durch Schwächungslinien abgegrenzt sind. Der Benutzer kann die Eindrücklasche mit einem Finger eindrücken und dann hinter die Aufreißlasche greifen und diese zugleich aus der Seitenwand heraustrennen und herausschwenken.
-10-Nach
einer Ausgestaltung haben die Eingriffsöffhungen der Deckwand und/oder der Verstärkungswand und/oder der anderen Längsklappe an den Innenrändern angelenkte Griffverstärkungslaschen. Diese können beim Anheben des Griffes unter den Griff geklappt werden, so daß sie diesen verstärken und zugleich die Pressung der Ränder des Griffes auf die Hand des Trägers mindern.
Gemäß einer Ausgestaltung sind die Verbindungen, die der Behälterträger aufweist, ganz oder teilweise verklebt. Der weitere Zuschnitt kann mindestens eine Verbindung mit dem Zuschnitt aufweisen, insbesondere durch Verkleben, beispielsweise um eine exakte Positionierung der Zuschnitte beim Verpacken einer Behältergruppe sicherzustellen. Gemäß einer Ausgestaltung weisen der weitere Zuschnitt und der Zuschnitt keine Verbindung auf. Die korrekte Positionierung der Zuschnitte muß dann beim Verpacken sichergestellt werden, beispielsweise durch geeignete Verpackungsmaschinen. Im fertigen Behälterträger wird die Deckwand mit hinreichender Sicherheit in der Hülle oberhalb der Behältergruppe gehalten. Ohne Verbindung zwischen den beiden Zuschnitten kann sich der Oberbereich des Behälterträgers beim Tragen günstiger verformen.
Der Zuschnitt zum Umhüllen der Behälter kann durch Bedrucken von Kartonbögen und anschließendes Stanzen hergestellt werden. Der zweite Zuschnitt ist durch bloßes Stanzen aus Kartonbögen herstellbar. Es können verschiedene Kartonmaterialien verwendet werden, insbesondere Kraftkarton, Recyclingkarton oder gestrichenes
- Ii -
Kartonmaterial. Grundsätzlich können beide Zuschnitte aus denselben oder verschiedenen Materialien bestehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 den Zuschnitt zum Umhüllen einer Gruppe Flaschen flach ausgebreitet in der Unteransicht;
Fig. 2 den oberhalb der Gruppe Flaschen anzuordnenden weiteren Zuschnitt flach ausgebreitet in einer vergrößerten Unteransicht;
Fig. 3 den Zuschnitt beim Bestücken mit dem weiteren Zuschnitt flach ausgebreitet in einer verkleinerten Unteransicht;
Fig. 4 den Behälterträger in einer perspektivischen Seitenansicht, wobei in dünnen Linien die Körperkanten des an sich von außen nicht sichtbaren weiteren Zuschnittes dargestellt sind.
Der in Fig. 1 gezeigte Zuschnitt 1 hat eine Bodenwand 2, eine an eine Längsseite der Bodenwand 2 gelenkte Seitenwand 3, eine an eine andere Längsseite der Seitenwand 3 gelenkte Deckwand 4, eine an eine andere Längsseite der Deckwand 4 gelenkte Sei-
-12-tenwand
5 und eine an eine andere Längsseite der Seitenwand 5 gelenkte Klebelasche
Bodenwand 2 und Deckwand 4 sind rechteckig, wobei die Deckwand 4 eine etwas geringere Längsausdehnung als die Bodenwand 2 hat. Die Seitenwände 3, 5 haben jeweils einen unteren Seitenwandabschnitt 3', 5' in Form eines Rechtecks und einen oberen Seitenwandabschnitt 3", 5" in Form eines Trapezes.
Die Deckwand 4 hat zu ihrer Längsmittelachse symmetrisch mit Abstand voneinander angeordnete Eingriffsöffhungen 7, 8, an deren einander zugewandten Innenrändern Griffverstärkungslaschen 9, 10 einklappbar angeordnet sind.
Von den äußeren Rändern der Eingriffsöffhungen 7 und 8 aus verlaufen jeweils zwei Faltlinien 11', 11" und 12', 12" etwa diagonal zu den Ecken der Deckwand 4. Die Faltlinien 11', 11" schneiden die beiden äußeren Ränder der Eingriffsöffhung 7 so, daß ihre gedachten Verlängerungen etwa am Innenrand der Eingriffsöffhung 8 zusammentreffen. Die Faltlinien 12', 12" schneiden die beiden äußeren Ränder der Eingriffsöffnung 8 so, daß ihre gedachten Verlängerungen etwa am Innenrand der Eingriffsöffnung 7 zusammentreffen.
Von den Längsseiten der Deckwand 4 aus verlaufen als Perforationslinien ausgebildete Schwächungslinien 13', 13" und 14', 14" jeweils parallel in die Seitenwände 3,
-13-
5 hinein, wobei die benachbarten Schwächungslinien an ihren Enden im oberen Bereich der unteren Seitenwandabschnitte 3', 5' jeweils mit schräg aufeinander zu verlaufenden Schwächungslinien 13' , 13&trade;, 14'", 14&trade; verbunden sind. Die Schwächungslinien 13'", 13&trade; und 14'", 14&trade; enden in einem Abstand voneinander. Sie sind jeweils durch bogenförmig verlaufende Schwächungslinien 13V, 14V miteinander verbunden, die von den Enden längsgerichtete Faltlinien 13VI, 14VI ausgehen.
Die Schwächungslinien 13 bis 13&trade; und die Schwächungslinien 14 bis 14&trade; grenzen somit jeweils Aufreißlaschen 15, 16 und Eindrücklaschen 15', 16' ab.
An die beiden Querseiten der Bodenwand 2 sind Bodenwand-Stirnklappen 17', 17" angelenkt. Die Querseiten der unteren Seitenwandabschnitte 3', 5' weisen angelenkte untere Seitenwand-Stirnklappen 18', 18" und 19', 19" auf. An die Querseite der oberen Seitenwandabschnitte 3", 5" sind obere Seitenwand-Stirnklappen 20', 20" und 21', 21" angelenkt.
Schließlich sind an die beiden Querseiten der Deckwand 4 Deckwand-Stirnklappen 22', 22" angelenkt.
Die Form der Stirnklappen 17', 17", 18', 18", 19', 19" und 22', 22" ist (im wesentlichen) rechteckig. Die Stirnklappen 20', 20", 21', 21" haben im wesentlichen eine Trapezform.
- 14-
Gemäß Fig. 2 hat ein weiterer Zuschnitt 23 eine Verstärkungswand 24, die an den beiden Längsseiten angelenkte Längsklappen 25, 26 aufweist.
Die Verstärkungswand 24 und die Längsklappen 25, 26 sind im wesentlichen rechteckförmig. Die Abmessungen der Verstärkungswand 24 entsprechen etwa denjenigen der Deckwand 4. Die Längsausdehnung der Längsklappen 25, 26 entspricht der der Deckwand 4. Die Querabmessung der Längsklappe 25 ist erheblich kleiner als die der Deckwand 4, im Beispiel etwa 1/10. Die Längsklappe 26 hat eine Querabmessung, die größer als die Hälfte der Querabmessung der Verstärkungswand 24 ist, im Beispiele etwa das 0,6-fache dieser Querabmessung beträgt.
In der Verstärkungswand 24 sind weitere Eingriffsöffnungen 27, 28 angeordnet, die in Anordnung, Größe und Ausstattung mit Griffverstärkungslaschen 29, 30 den Eingriffsöffnungen 7, 8 der Deckwand 4 entsprechen. &Ggr;&eegr; weiterer Übereinstimmung mit der Deckwand 4 weist die Verstärkungswand 24 von den äußeren Randbereichen der Eingriffsöffnungen 27, 28 ausgehend zu den Ecken erstreckte Faltlinien 31', 31" und 32', 32" auf. Pn der Längsklappe 25 verlaufen zwei parallele Schwächungslinien 33', 33", deren Abstand dem Abstand der Schwächungslinien 13', 13" entspricht.
Die Verstärkungswand 24 hat in den vier Eckbereichen diagonal ausgerichtete Schlitze 34', 34", 34'", 34&trade;. Jeder Schlitz öffnet sich zu einer Querseite der Verstärkungs-
'&ngr;
-15-wand
24 und einen Rand, der mit einer Faltlinie 31, 3&Ggr;, 32, 32' zusammenfällt. Die Breite jedes Schlitzes 34' bis 34&trade; nimmt zum Inneren der Verstärkungswand 24 hin ab. Dort endet jeder Schlitz 34' bis 34&trade; in einer kleinen Ausrundung 35' bis 35IV.
Die Längsklappe 26 hat an ihren beiden inneren Eckbereichen weitere Schlitze 36', 36" mit Ausrundungen 37', 37", die so angeordnet und ausgestaltet sind, daß sie beim Klappen der Längsklappe 26 um ihre Anlenkung an die Verstärksungswand 24 deckungsgleich mit den Schlitzen 34'", 34&trade; sind.
Ferner hat die Längsklappe 26 noch eine weitere Eingriffsöffhung 38 mit einer Griffverstärkungslasche 39. Die Eingriffsöffhung 38 ist so angeordnet und ausgestaltet, daß sie bei gegen die Verstärkungswand 24 geklappter Längsklappe 26 deckungsgleich mit der weiteren Eingriffsöffnung 28 ist.
Des weiteren sind in der Längsklappe 26 Faltlinien 40', 40" vorhanden, die bei gegen die Verstärkungswand 24 geklappter Längsklappe 26 deckungsgleich mit den Faltlinien 32', 32" sind.
Die Querausdehnung der Längsklappe 26 ist so gewählt, daß bei gegen die Verstärkungswand 24 geklappter Längsklappe 26 der Außenrand der Längsklappe 26 bündig mit dem Innenrand der Eingriffsöffnung 27 abschließt.
-16-
Die Längsklappe 26 hat einen Endabschnitt 41, der die Verstärkungswand 24 zwischen den Eingriffsöffhungen 27, 28 verstärkt.
Schließlich weist die Deckwand 24 schlüssellochartige Ausstanzungen 42', 42" auf, die der Positionierung des weiteren Zuschnittes 23 mittels Mitnehmern einer Verpackungsmaschine dient.
Gemäß Fig. 3 kann auf der Innenseite eines flach liegenden Zuschnitts 1 in Pfeilrichtung ein flach liegender weiterer Zuschnitt 23 positioniert werden.
Wenn sich der weitere Zuschnitt 23 in seiner endgültigen Position auf dem Zuschnitt 1 befindet, ist die Verstärkungswand 24 deckungsgleich unter der Deckwand 4 angeordnet, so daß die Längs- und Querseiten dieser beiden Wände zusammenfallen. Außerdem sind die weiteren Eingriffsöffhungen 27, 28 exakt unter den Eingriffsöffhungen 7, 8, die Faltlinien 31', 31", 32', 32" genau unter den Faltlinien 11', 11", 12', 12" und die Schwächungslinien 33', 33" exakt unter den Schwächungslinien 13', 13" positioniert.
Ferner wird die Längsklappe 26 gegen die Innenseite der Verstärkungswand 24 geschlagen, so daß sich die weiteren Schlitze 36', 36" exakt unter den Schlitzen 34'", 34&trade;, die Eingriffsöffnung 38 exakt unter der Eingriffsöffhung 28 und die Faltlinien 40', 40" exakt unter den Faltlinien 32', 32" befinden.
Die Längsklappe 25 überdeckl den oberen Randbereich der Seitenwand 3. Dabei kommen die Schwächungslinie 33', 33" der Längsklappe 25 mit den Schwächungslinien 13", 13'" der Seitenwand 3 zur Deckung.
Der Zuschnitt 23 kann durch Kleben mit dem Zuschnitt 1 verbunden werden. Der Behälterträger 1, 23 kann vorkonfektioniert werden, indem die Seitenwand 5 gegen die Innenseite der Verstärkungswand 24 geklappt und die Bodenwand 2 gegen die Außenseite der Klebelasche 6 geklappt und randseitig mit dieser verklebt wird. In dieser flach gefalteten Anordnung ist der vorkonfektionierte Behälterträger vorteilhaft in Stapeln lagerbar und transportierbar.
Zum Befüllen braucht er dann nur noch durch Zusammendrücken der äußeren Längskante aufgerichtet zu werden. Dann ist ein Befüllen durch die Stirnöffnungen zwischen der Bodenwand 2, den Seitenwänden 3, 5 und der Deckwand 4 bzw. Verstärkungswand 24 möglich. Beim Ausführungsbeispiel werden 12 Flaschen eingeschoben, die in drei Reihen angeordnet sind.
Die Zuschnitte können aber auch erst beim Verpacker zusammengebracht werden, beispielsweise indem der Zuschnitt 23 und der Zuschnitt 1 auf die Gruppe Behälter aufgebracht und der Zuschnitt 1 um diese Gruppe herumgelegt und durch Verkleben der Klebelasche 6 mit der Bodenwand 2 zu einer Hülle geschlossen wird.
-18-
Danach werden die Seitenwand-Stirnklappen 18', 18" bis 21', 21" in die Stirnöffnungen geklappt. Anschließend werden die Bodenwand-Stirnklappen 17', 17" gegen die unteren Seitenwand-Stirnklappen 18', 18", 19', 19" geklappt und mit diesen verklebt. Abschließend werden die Deckwand-Stirnklappen 22', 22" gegen die oberen Seitenwand-Stirnklappen 20', 20", 2V, 21" und den oberen Rand der Bodenwand-Stirnklappen 17', 17" geschwenkt und mit diesen verklebt. Dann ist die Behälterpackung fertig, wie in Fig. 4 gezeigt.
Ein Benutzer kann mit einer Hand durch die Eingriffsöffhungen 7, 8, 27, 28, 38 greifen, wobei er die Griffverstärkungslaschen 9, 10, 29, 30, 39 nach innen schwenkt und dann den Behälterträger an dem dazwischen befindlichen Griffbereich tragen. Das Zusammenschwenken der Griffverstärkungslaschen 9, 10, 29, 30, 39 und Umgreifen des Griffabschnitts zwischen den Eingriffsöffhungen 7, 8, 27, 28, 38 wird dadurch erleichtert, daß eine mittlere Flaschenreihe auf der Längsmittelachse des Trägers angeordnet ist und sich die Deckwand 4 und die Verstärkungswand 24 im Griffbereich etwas von den Flaschenköpfen entfernen.
Trotz dieser Verformung wird die Konstruktion nicht zerstört, da der dreilagige Griffbereich gebildet aus den mittleren Bereichen der Deckwand 4, der Verstärkungswand 24 und dem Längsklappenabschnitt 41 Kräfte auffängt und in die Seitenwände 3, 5 und Stirnklappen 22, 22' ableitet, wobei die Faltlinien 11' bis 12" und 3&Ggr; bis
f.·
32" sowie 40', 40" eine günstige Kraftableitung in die Eckbereiche des Behälterträgers fördern. Hier werden die Verformungen durch die Schlitze 34' bis 34" und 36', 36" so gesteuert, daß sich keine unschönen Veränderungen der Behälterform ergeben.
Außerdem stützen die Längsseiten der Verstärkungswand 24 die Seitenwände 3, 5 ab, insbesondere durch die gegen die Längsseite 3 geklappte Längsklappe 25 und die steife Anlenkung der Längsklappe 26 an die Verstärkungswand 24.
Der Behälterträger kann geöffnet werden, indem mindestens eine Aufreißlasche 15,16 nach Eindrücken der Eindrücklaschen 15', 16' herausgerissen wird. Eine sukzessive Flaschenentnahme ist dann durch die freigelegte Öffnung möglich, wobei ein Tragen durch Greifen am Griffbereich weiterhin möglich ist.

Claims (2)

  1. -
  2. 1. Behälterträger mit
    1. einem Zuschnitt (1) faltbaren Flachmaterials, insbesondere aus Karton, zum Umhüllen einer Gruppe Flaschen oder anderer Behälter, der
    - eine Bodenwand (2),
    - an die Längsseiten der Bodenwand direkt oder über eine Klebelasche (6) gelenkte Seitenwände (3, 5),
    - eine an weitere Längsseiten der Seitenwände (3, 5) gelenkte Deckwand (4),
    - zwei in Querrichtung voneinander beabstandete Eingriffsöffnungen (7, 8) in der Deckwand (4),
    - eine Verbindung zwischen einer der vorgenannten Wände (2) und einer an einer benachbarten Wand (5) angelenkten Klebelasche (6) oder zwischen überlappenden Abschnitten einer dieser Wände aufweist und
    - bei dem die Stirnöffnungen zwischen Bodenwand (2), Seitenwänden (3, 5) und Deckwand (4) des Zuschnitts (1) ganz oder teilweise von Stirnwänden (17' bis 22', 17" bis 22") geschlossen sind, die mit dem Zuschnitt verbunden sind,
    - mit einem oberhalb der Gruppe Behälter anzuordnenden weiteren Zuschnitt (23) faltbaren Flachmaterials, insbesondere aus Karton, der eine unter der Deckwand (4) angeordnete Verstärkungswand (24), die im wesentlichen deckungsgleich zur Deckwand (4) ausgebildet ist,
    - zwei voneinander beabstandete und unterhalb der Eingriffsöffnungen (7, 8) der Deckwand (4) angeordnete weitere Eingriffsöffnungen (27, 28) in der Verstärkungswand (24) und
    - im wesentlichen diagonal ausgerichtete Schlitze (34' bis 34 IV) in den Eckbereichen aufweist.
    1. Behälterträger nach Anspruch 1, bei dem sich die Schlitze (34' bis 34 IV) von den Längs- und/oder Querseiten der Verstärkungswand (24) aus diagonal in die Verstärkungswand (24) hinein erstrecken, wobei sie in einem Abstand von den Längs- und/oder Querseiten enden.
    2. Behälterträger nach Anspruch 1 oder 2, bei dem sich die Schlitze (34' bis 34 W) ausgehend von ihrem Anfang an den Längs- und/oder Querseiten ins Innere der Verstärkungswand (24) hinein verjüngen.
    3. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die inneren Enden der Schlitze (34' bis 34 IV) Ausrundungen (35' bis 35 IV) aufweisen.
    4. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem von den äußeren Rändern der Eingriffsöffnungen (7, 8, 27, 28) aus in der Deckwand (4) und der Verstärkungswand (24) Faltlinien (11' bis 12", 31' bis 32") bis zu den benachbarten Ecken der Deckwand (4) und Schlitzen (34' bis 34 W) der Verstärkungswand (24) erstreckt sind.
    5. Behälterträger nach Anspruch 5, bei dem die gedachten Fortsetzungen zweier Faltlinien (11', 11"; 12', 12"; 31', 31"; 32', 32"), die von den äußeren Rändern derselben Eingriffsöffnungen (7, 8, 27, 28) ausgehen, etwa in der Mitte des Innenrandes der benachbarten Eingriffsöffnungen (7, 8, 27, 28) zusammentreffen.
    6. Behälterträger nach Anspruch 5 oder 6, bei dem die Faltlinien (31' bis 32") der Verstärkungswand (24) jeweils an einem Rand eines benachbarten Schlitzes (34' bis 34 IV) auslaufen.
    7. Behälterträger, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit
    8. einem Zuschnitt (1) faltbaren Flachmaterial, insbesondere aus Karton, zum Umhüllen einer Gruppe Flaschen oder anderer Behälter, der
    9. eine Bodenwand (2),
    10. an die Längsseiten der Bodenwand (2) direkt oder über eine Klebelasche (6) gelenkte Seitenwände (3, 5),
    11. eine an weitere Längsseiten der Seitenwände (3, 5) gelenkte Deckwand (4),
    12. zwei in Querrichtung voneinander beabstandete Eingriffsöffnungen (7, 8) in der Deckwand (4),
    13. eine Verbindung zwischen einer der vorgenannten Wände (2) und einer an einer benachbarten Wand (5) angelenkten Klebelasche (6) oder zwischen überlappenden Abschnitten einer dieser Wände aufweist und
    14. bei dem die Stirnöffnungen zwischen Bodenwand (2), Seitenwänden (3, 5) und Deckwand (4) ganz oder teilweise von Stirnwänden (17' bis 22', 17" bis 22") geschlossen sind, die mit dem Zuschnitt (1) verbunden sind,
    15. mit einem oberhalb der Gruppe Behälter anzuordnenden weiteren Zuschnitt (23) faltbaren Flachmaterials, insbesondere aus Karton, der
    16. eine unter der Deckwand (4) angeordnete Verstärkungswand (24), die im wesentlichen deckungsgleich zur Deckwand (4) ausgebildet ist,
    17. zwei voneinander beabstandete und unterhalb der Eingriffsöffnungen (7, 8) der Deckwand (4) angeordnete weitere Eingriffsöffnungen (27, 28) in der Verstärkungswand (24) und
    18. an die Längsseiten der Verstärkungswand (24) angelenkte Längsklappen (25, 26) aufweist,
    19. wobei die eine Längsklappe (25) an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand (3) anliegt oder unter die Verstärkungswand (24) geklappt ist, wobei ihre Anlenkung an die Verstärkungswand (24) an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand (3) anliegt, und
    20. die andere Längsklappe (26) unter die Verstärkungswand (24) geklappt ist, mit einem Längsklappenabschnitt (41) zwischen den beiden weiteren Eingriffsöffnungen (27, 28) der Verstärkungswand (24) angeordnet ist, unterhalb jeder weiteren Eingriffsöffnung (28), unter der sie sich erstreckt, noch eine weitere Eingriffsöffnung (38) aufweist und im Bereich ihrer Anlenkung an die Verstärkungswand (24) an der Innenseite der angrenzenden Seitenwand (5) anliegt.
    21. Behälterträger nach Anspruch 8, bei dem die eine Längsklappe (25) in Querrichtung um ein Vielfaches kürzer ist als die Verstärkungswand (24).
    22. Behälterträger nach Anspruch 8 oder 9, bei dem die andere Längsklappe (23) in Querrichtung bis zum Innenrand der von ihrer Anlenkung entfernten weiteren Eingriffsöffnung (27) erstreckt ist.
    23. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, der mindestens Schwächungslinie (13, 14, 33) aufweist, die mindestens eine Aufreißlasche (15) in mindestens einer Seitenwand (3, 5) und/oder in der Deckwand (4), der Verstärkungswand (24) und/oder mindestens einer Längsklappe (25, 26) umgrenzt.
    24. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem die Eingriffsöffnungen (7, 8, 27, 28, 38) der Deckwand (4) und/oder der Verstärkungswand (24) und/oder der anderen Längsklappe (26) an den Innenrändern angelenkte Griffverstärkungslaschen (9, 10, 29, 30, 39) aufweisen.
    25. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem die Verbindungen ganz oder teilweise Verklebungen sind.
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WO2007111643A3 (en) * 2005-10-21 2008-02-07 Meadwestvaco Packaging Systems Carton having strap handle with improved product protection
EP2379421A4 (de) * 2009-01-16 2014-01-22 Graphic Packaging Int Inc Karton mit verstärkungseinsatz

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