DE102009049130A1 - Zigarettenpackung sowie Verfahren zum Herstellen derselben - Google Patents
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Abstract
Eine Klappschachtel oder Schieber- und -Hülse-Packung für einen Zigarettenblock (25) als Packungsinhalt ist mit an der Innenseite wirkenden Stützstegen (27) versehen, die beim Einschieben des Zigarettenblocks (25) in einen teilweise fertiggestellten Schachtelteil (10) oder Schieber eine "Bremswirkung" erzeugen und darüber hinaus den Zigarettenblock (25) in der Endstellung unter Anlage an einer Bodenwand (14) sichern.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Packung aus mindestens einem Packungszuschnitt aus dünnem Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial für blockförmigen Packungsinhalt, insbesondere für einen Zigarettenblock, wobei der gefaltete Packungszuschnitt einen Innenlappen bildet, der am Packungsinhalt – Zigarettenblock – anliegt. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von (Zigaretten-)Packungen.
- Die Erfindung befasst sich mit Packungen aus verhältnismäßig steifem Verpackungsmaterial, wie Karton. Im Aufbau besteht die Packung aus mindestens einem Packungszuschnitt, der mindestens einen innenliegenden, dem Packungsinhalt zugekehren Faltlappen aufweist. Dies gilt vorrangig für Zigarettenpackungen des Typs Klappschachteln, bei denen innenliegende Seitenlappen bzw. Schachtel-Seitenlappen üblicherweise an Seitenflächen des Zigarettenblocks anliegen. Weiterhin sind (Zigaretten-)Packungen des Typs shell and slide erfasst, bei denen das Innenteil der Packung, also der Schieber, seitliche Schieberlappen aufweist, die ebenfalls an den langgestreckten Seitenflächen des Zigarettenblocks anliegen.
- Bei der Erfindung geht es um Maßnahmen zur (zusätzlichen) Fixierung des Packungsinhalts in der Packung, also insbesondere zur Fixierung des Zigarettenblocks im Schachtelteil einer Klappschachtel oder im Schieber einer Schieber- und -Hülse-Packung.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mechanische Mittel zur Sicherung des Packungsinhalts bzw. des Zigarettenblocks in der Packung.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet, dass der Innenlappen des Packungszuschnitts, also insbesondere innenliegende Schachtel-Seitenlappen einer Klappschachtel oder Schieberlappen einer Schieber- und -Hülse-Packung, durch Stanzung und/oder Verformung des Verpackungsmaterials gebildete Vorsprünge bzw. Stützstege aufweisen, die an Flächen des Packungsinhalts anliegen, insbesondere an langgestreckten Seitenflächen des Zigarettenblocks.
- Vorzugsweise sind bei einer Klappschachtel beide innenliegende Schachtel-Seitenlappen mit durch Stanzung gebildeten Stützstegen versehen, die nach innen, also in das Innere des Schachtelteils gerichtet sind und dadurch an den Seitenflächen des Zigarettenblocks anliegen. Die Stützstege sind gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung so ausgebildet und positioniert, dass beim Einschieben des Zigarettenblocks über die offene, dem Deckel zugekehrte Seite des teilweise gefalteten Schachtelteils – in einer Tasche eines Faltrevolvers – die in das Innere des Schachtelteils ragenden Stützstege durch den Zigarettenblock verformt bzw. umgefaltet werden und dabei eine Haltekraft auf den Zigarettenblock übertragen, derart, dass dieser bis gegen die bereits aufgerichtete Bodenwand des Schachtelteils bewegt und in dieser Endposition gehalten wird. Die Stützstege wirken bei der Einschubbewegung auf den Zigarettenblock wirkenden Rückstellkräften entgegen.
- In analoger Weise sind die Stützstege an den aufgerichteten Schieberlappen dieses Packungstyps angebracht und bewirken eine Fixierung des Zigarettenblocks nach dem Einführen in den Schieber unter Anlage an einer bodenseitigen Lasche.
- Die Stützstege werden durch entsprechende Stanzungen im Bereich des ungefalteten, ebenen Zuschnitts hergestellt. Während des Transports entlang einer Zuschnittbahn werden die Stege in eine Querstellung zur Ebene des Zuschnitts aufgerichtet. In dieser Stellung werden die ersten Faltschritte des Zuschnitts ausgeführt bis zum Einschieben des Zigarettenblocks in den teilweise gefalteten Zuschnitt im Bereich eines Faltrevolvers.
- Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine (Zigaretten-)Packung des Typs Klappschachtel, -
2 eine aus einem Zuschnitt gemäß1 gebildete Klappschachtel in perspektivischer Darstellung, -
3 eine Einzelheit einer Verpackungsmaschine, nämlich einen Faltrevolver, in perspektivischer Darstellung, -
4 eine Einzelheit des Faltrevolvers gemäß3 , nämlich eine Tasche, in vergrößertem Maßstab, -
5 die Einzelheit gemäß4 in Draufsicht entsprechend Pfeil V in4 , -
6 einen Vertikalschnitt durch eine Klappschachtel in der Schnittebene VI-VI der2 , -
7 einen Querschnitt durch eine Tasche des Faltrevolvers in der Schnittebene VII-VII der5 , -
8 einen ausgebreiteten, ungefalteten Zuschnitt für einen Schieber einer Schieber- und -Hülse-Packung, -
9 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Hülse desselben Packungstyps, -
10 eine fertige Packung Schieber- und -Hülse in perspektivischer Darstellung, -
11 einen Vertikalschnitt durch die Packung gemäß10 . - Das wichtige Ausführungsbeispiel gemäß
1 bis7 betrifft Zigarettenpackungen des Typs Klappschachtel bzw. hinge lid. Diese Packung besteht typischerweise aus einem Packungszuschnitt in der Ausführung gemäß1 . Der ”einstückige” Packungszuschnitt aus insbesondere dünnem Karton bildet einen Schachtelteil10 und einen Deckel11 . Faltlappen bzw. Packungswandungen sind durch Stanzlinien und durch Faltlinien (gestrichelt) gegeneinander abgegrenzt. Der Schachtelteil10 besteht aus Schachtel-Vorderwand12 , Schachtel-Rückwand13 , Bodenwand14 . Schachtel-Seitenwände werden durch Schachtel-Seitenlappen gebildet, die einander überdecken und durch Klebung miteinander verbunden sind, nämlich durch zu beiden Seiten der Schachtel-Vorderwand12 angeordnete äußere Schachtel-Seitenlappen15 und im Bereich der Schachtel-Rückwand13 angeordnete innere Schachtel-Seitenlappen16 . Der Deckel11 ist analog ausgebildet, nämlich mit Deckel-Vorderwand17 , Deckel-Rückwand18 und Stirnwand19 . An der Deckel-Vorderwand17 sind (äußere) Deckel-Seitenlappen20 und entsprechend an der Deckel-Rückwand18 innere Deckel-Seitenlappen21 angeordnet. Des Weiteren sind üblicherweise Boden-Ecklappen22 an den Schachtel-Seitenlappen16 und Stirn-Ecklappen23 an den Deckel-Seitenlappen21 angeordnet. Der Bereich des Deckels11 ist mit dem Schachtelteil10 über ein Liniengelenk37 zwischen Schachtel-Rückwand13 und Deckel-Rückwand18 verbunden. - Die fertige Klappschachtel (
2 ) ist üblicherweise mit einem Kragen24 versehen, der hier aus einem gesonderten Zuschnitt besteht. Der Packungsinhalt ist blockförmig ausgebildet. Vorliegend handelt es sich um einen Zigarettenblock25 , also eine formierte Gruppe von Zigaretten, die in einen Innenzuschnitt eingehüllt ist. Der Zigarettenblock25 ist so auf die Klappschachtel abgestimmt, dass der Innenraum der geschlossenen Klappschachtel durch den Zigarettenblock25 ausgefüllt ist. Bei dem vorliegenden bevorzugten Anwendungsfall hat jedoch der Zigarettenblock25 geringere Außenabmessungen als der Innenraum der Klappschachtel. Insbesondere hat der Zigarettenblock25 eine geringere Höhe als die Klappschachtel. Wie aus2 und aus6 ersichtlich, endet eine obere Begrenzung, also eine Block-Stirnwand26 des Zigarettenblocks25 mit Abstand von der Stirnwand19 des Deckels. Der Zigarettenblock26 liegt auf der Bodenwand14 auf bzw. auf den gegen die Bodenwand14 gefalteten Boden-Ecklappen22 . - Die Packung ist innenseitig mit Stützorganen versehen, die an Seitenflächen
30 des Zigarettenblocks25 anliegen. An mindestens einer Seitenwand der Packung, hier an einem oder an beiden inneren Schachtel-Seitenlappen16 , sind mehrere Abstandhalter bzw. Stützorgane angeordnet, hier in der Ausführung als Stützstege27 . Die Abstandhalter bzw. (mehreren) Stützstege27 dienen zur Positionierung und Fixierung des Zigarettenblocks25 in der Klappschachtel, und zwar insbesondere in der gezeigten Stellung, in der der Zigarettenblock25 an der Bodenwand14 anliegt. - Die Stützorgane bzw. Stützstege
27 sind in besonderer Weise ausgebildet und angeordnet. In den Faltlappen16 sind jeweils insbesondere U-förmige Stanzungen28 angebracht, die den Stützsteg27 begrenzen. An den Enden entsteht eine quergerichtete Achslinie29 , die als Schwenkachse für das zungenförmige Stützorgan27 dient. Die Stanzungen28 sind so angeordnet, dass alle Stützstege27 gleichgerichtet sind, nämlich mit der Endkontur zum Deckel11 weisend. Vorliegend sind beide inneren Schachtel-Seitenlappen16 mit drei in Reihe angeordneten Stützstege27 versehen. - Durch entsprechende Verformung wird eine nach innen gerichtete (Zwischen-)Stellung der Stützstege
27 bewirkt (4 ,5 ). Sinnvollerweise sind die Stützstege27 bei aufgerichteten Schachtel-Seitenlappen16 quer zur Ebene dieses Faltlappen gerichtet. Bei der Einführung des Zigarettenblocks25 in die Packung bzw. in den (teilweise gefalteten) Schachtelteil10 werden die Stützstege27 entsprechend dem Einschubvorgang umgefaltet, und zwar zur Bodenwand14 weisend (6 ). Die Stützstege27 liegen während der Einführung des Zigarettenblocks25 gleitend an Seitenflächen30 des Zigarettenblocks25 an. In der Endstellung (6 ) liegen vorzugsweise beidseitig alle Stützstege27 elastisch verformt an dem Zigarettenblock25 bzw. den Seitenflächen30 an. - Durch die Wirkung der Vorsprünge
27 wird eine (seitliche) Führung des Zigarettenblocks25 bei der Einschubbewegung in die Packung erreicht. In der Endstellung wird der Zigarettenblock25 fixiert, insbesondere die Anlage an der Bodenwand14 gesichert, damit bei einem Zigarettenblock25 mit geringerer Höhe ein Freiraum im Bereich des Deckels11 geschaffen ist (6 ). - Bei der Herstellung der Packung wird der ungefaltete Zuschnitt entsprechend
1 einem Faltrevolver31 zugeführt. Dieser ist um eine vertikale Achse (taktweise) drehbar gelagert und mit einer Mehrzahl von in Radialrichtung weisenden Taschen32 versehen. Diese Aufnahmen für je einen Packungszuschnitt sind an der Oberseite und in Radialrichtung an der Außenseite offen. Der Zuschnitt wird entlang einer Zuschnittbahn oberhalb des Faltrevolvers31 zugeführt. Durch Abwärtsbewegung mittels Stempel (nicht gezeigt) wird der Zuschnitt in eine Tasche32 eingedrückt. Dabei werden die inneren Seitenlappen16 und21 in eine aufrechte Stellung unter Anlage an seitlichen Taschenwänden33 gefaltet. Des Weiteren wird die Bodenwand14 (mit Schachtel-Vorderwand12 ) aufgerichtet, einschließlich der Boden-Ecklappen22 . Vor Eintritt des Zuschnitts in die Tasche32 werden die Stützorgane bzw. Stützstege27 vorgefaltet, insbesondere in die quergerichtete Position, nämlich in die Tasche32 weisend (im Bereich der Zuschnittbahn nach oben gerichtet). - Der anderweitig fertiggestellte Zigarettenblock
25 wird, vorzugsweise mit packungsgerecht aufgelegtem, gefalteten Kragen24 in Radialrichtung über die offene Seite in die Tasche32 bzw. in den teilweise gefalteten Zuschnitt eingeschoben (4 ). Dabei werden die Stützstege27 durch die Seitenflächen30 des Zigarettenblocks25 umgefaltet in die Endstellung gemäß6 . Der Zigarettenblock25 wird bis gegen die Bodenwand14 gefördert und in dieser packungsgerechten Stellung durch die Stützstege27 fixiert. - Die Stützstege
27 sind zweckmäßiger Weise so angeordnet, dass sie außerhalb des Bereichs des Tragens24 bzw. von Kragen-Seitenlappen38 liegen. Die äußeren bzw. oberen Stützstege27 sind vorliegend so angeordnet, dass eine nach unten weisende Kante des Kragens24 bzw. der Kragen-Seitenlappen38 an der bzw. den oberen, Stützstegen27 anliegen (6 ), und zwar an der durch die Stützstege27 im Bereich der Achslinie29 gebildeten Faltkante als Vorsprung. - Die Positionierung des Packungsinhalts bzw. des Zigarettenblocks
25 in der Tasche32 kann zusätzlich oder alternativ durch weitere Hilfsmittel bewirkt werden. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird der Zigarettenblock25 (zusätzlich) durch Saugluft fixiert. Die Taschenwände33 der Taschen32 sind zu diesem Zweck mit Saugbohrungen34 versehen, an die eine Saugleitung35 anschließt. Diese ist mit einer zentralen Unterdruckquelle verbunden. - Die Saugbohrungen
34 sind vorzugsweise im Bereich der Stützstege27 angeordnet. Durch diese entstehen Öffnungen36 in den Schachtel-Seitenlappen16 . Über diese (Saug-)Öffnungen36 wird Unterdruck auf den Zigarettenblock25 , nämlich auf die Seitenflächen30 übertragen, sodass der Block bei der Einschubbewegung exakt in der Anlageposition an der Bodenwand14 gehalten wird. Öffnungen36 bzw. Saugbohrungen können zusätzlich im Bereich der Deckel-Seitenlappen21 angeordnet sein mit korrespondierenden Saugbohrungen in der Taschenwand33 , sodass (zusätzlich oder gesondert) der Kragen24 in der Tasche32 fixiert ist. Die Saugluft an den Seitenflächen30 wird vorzugsweise bis zum Ausschub der weitgehend fertiggestellten Klappschachteln aus dem Faltrevolver31 aufrechterhalten. Dies ist möglich, weil die außenliegenden Schachtel-Seitenlappen15 erst nach Austritt der Packung aus dem Faltrevolver31 gefaltet werden. Das vorstehende Haltesystem mittels Saugluft kann auch angewendet werden, wenn die Seitenlappen16 keine Stützstege27 aufweisen. In diesem Falle sind Bohrungen in dem betreffenden Faltlappen angebracht, die mit den Saugbohrungen34 der Taschenwände33 korrespondieren. - Ein anderer Packungstyp, bekannt als Schieber-Hülse-Packung (shell and slide) ist ebenfalls für Zigaretten weit verbreitet, sodass gleiche oder ähnliche Probleme hinsichtlich der Fixierung des Packungsinhalts – Zigarettenblock
25 – auftreten. Diese Packung besteht aus zwei Packungszuschnitten, nämlich zum einen aus einem Packungszuschnitt gemäß8 für den innenliegenden Schieber39 und zum anderen aus einem separaten Zuschnitt für die äußere Hülse40 (9 ). Der erstgenannte Packungszuschnitt, nämlich für den Schieber39 , ist mit Stützorganen ausgebildet, nämlich Stützstegen41 analog den Stützstegen27 des vorstehenden Ausführungsbeispiels. - Der Packungszuschnitt gemäß
8 besteht aus einer Bodenwand42 mit an beiden Längsseiten angeordneten Faltlappen, nämlich Schieberlappen43 . Diese erstrecken sich über die volle Länge der Bodenwand42 und damit über die volle Länge der Packung in Schließstellung (10 ,11 ). An den Enden der Bodenwand42 sind Laschen angeordnet, nämlich einerseits eine Bodenlasche44 und gegenüberliegend eine Schließlasche45 . Die Bodenlasche44 bildet eine Begrenzung des Schiebers39 für den Packungsinhalt, also den Zigarettenblock25 , und zwar einen Schieberboden46 , der bei gefalteter Bodenlasche44 den bodenseitigen Abschluss der Packung bildet (11 ). - Die Schließlasche
45 ist in ähnlicher Weise ausgebildet, sodass in gefalteter Stellung eine Schieber-Stirnwand47 entsteht. - Die äußere Hülse
40 bildet durch Faltung die äußeren Packungswände mit Vorderwand48 und Rückwand49 . Die Hülse40 ist an beiden Enden offen. - Bei der fertigen Packung liegen die aufgerichteten Schieberlappen
43 innen an Seitenwänden50 der Hülse40 an. Die Schieberlappen43 sind mit mehreren – hier mit drei – Stützstegen41 versehen, die nach innen geformt sind und aufgrund einer Faltung um 180° federnd an den Seitenflächen30 des Zigarettenblocks45 anliegen. Dieser wird dadurch innerhalb des Schiebers39 fixiert, insbesondere in der Anlage am Schieberboden46 . Die Stützstege41 sind vorzugsweise nur in einem unteren Bereich angeordnet, insbesondere unterhalb einer Trennlinie51 zur Begrenzung eines Flaps der Innenumhüllung des Zigarettenblocks25 . Bei der üblichen Öffnung dieser Packung für die Entnahme von Zigaretten werden die Stützstege41 nicht sichtbar. - Der in
3 ,4 ,5 gezeigte Faltrevolver kann analog auch bei der Fertigung von Packungen des Typs Schieber und Hülse eingesetzt werden. Des Weiteren kann auch hier die beschriebene zusätzliche Fixierung mittels Unterdruck erfolgen. Diese kann bei beiden Packungen auch ohne Vorhandensein von Stützstegen27 ,41 eingesetzt werden. In diesem Falle sind lediglich die Öffnungen36 in den Innenlappen16 ,43 angebracht. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Schachtelteil
- 11
- Deckel
- 12
- Schachtel-Vorderwand
- 13
- Schachtel-Rückwand
- 14
- Bodenwand
- 15
- äußere Schachtel-Seitenlappen
- 16
- innere Schachtel-Seitenlappen
- 17
- Deckel-Vorderwand
- 18
- Deckel-Rückwand
- 19
- Stirnwand
- 20
- Deckel-Seitenlappen
- 21
- Deckel-Seitenlappen (innen)
- 22
- Boden-Ecklappen
- 23
- Stirn-Ecklappen
- 24
- Kragen
- 25
- Zigarettenblock
- 26
- Block-Stirnwand
- 27
- Stützsteg
- 28
- Stanzung
- 29
- Achslinie
- 30
- Seitenfläche
- 31
- Faltrevolver
- 32
- Taschen
- 33
- Taschenwand
- 34
- Saugbohrung
- 35
- Saugleitung
- 36
- Öffnung
- 37
- Liniengelenk
- 38
- Kragen-Seitenlappen
- 39
- Schieber
- 40
- Hülse
- 41
- Stützsteg
- 42
- Bodenwand
- 43
- Schieberlappen
- 44
- Bodenlasche
- 45
- Schließlasche
- 46
- Schieberboden
- 47
- Schieber-Stirnwand
- 48
- Vorderwand
- 49
- Rückwand
- 50
- Seitenwand
- 51
- Trennlinie
Claims (10)
- Packung aus mindestens einem Packungszuschnitt aus dünnen Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial für blockförmigen Packungsinhalt, insbesondere einen Zigarettenblock, wobei der gefaltete Packungszuschnitt einen Innenlappen (
16 ,43 ), der am Packungsinhalt – Zigarettenblock (25 ) – an liegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenlappen (16 ,43 ) des Packungszuschnitts durch Stanzung (28 ) und/oder Verformung des Verpackungsmaterials gebildete Vorsprünge bzw. Stützstege (27 ,41 ) aufweist, die an Flächen des Packungsinhalts, insbesondere an Seitenflächen (30 ) des Zigarettenblocks (25 ) (elastisch unter Spannung) anliegen. - Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Klappschachtel aus Schachtelteil (
10 ) und Deckel (11 ) der Schachtelteil (10 ) Schachtel-Seitenwände aufweist, die aus einander mindestens teilweise überdeckenden inneren und äußeren Schachtel-Seitenlappen (15 ,16 ) bestehen, vorzugsweise beide innenliegende Schachtel-Seitenlappen (16 ) mehrere Vorsprünge oder Stützstege (27 ) aufweisen. - Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstege (
27 ) durch Stanzung im Bereich des Innenlappens gebildet sind, insbesondere in der Ausführung als U-förmige Stanzung (28 ) unter Bildung von zungenartigen Stützstegen (27 ) mit quergerichteter Achslinie (29 ). - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Innenlappen (
16 ,43 ) mindestens drei in gleichen Abständen voneinander angeordnete Stützstege (27 ,41 ) aufweist, die in einer Ausgangs- bzw. Zwischenstellung quer zur Ebene des Innenlappens gerichtet und durch Einführungen des Zigarettenblocks (25 ) in die teilweise gefaltete Packung in eine Endstellung unter Anlage an Seitenflächen (30 ) des Zigarettenblocks (25 ) faltbar sind. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstege (
27 ) in der Endstellung nach Einführen des Zigarettenblocks (25 ) mit ihrem freien Ende in Richtung zu einem Packungsboden, nämlich Bodenwand (14 ) bzw. Bodenlasche (44 ) gerichtet sind. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Klappschachtel mindestens ein dem Deckel (
11 ) zugekehrter (oberer) Stützsteg (27 ) als Anschlag für einen aus einem gesonderten Zuschnitt bestehenden Kragen (24 ) dient, wobei vorzugsweise Kragen-Seitenlappen (38 ) mit einer unteren Kante auf einer durch Umfalten des Stützstegs (27 ) gebildeten Faltkante abgestützt ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Zigarettenpackung des Typs Schieber- und -Hülse ein innerer Packungszuschnitt für den Schieber (
39 ) aufgerichtete, vorzugsweise an beiden Seiten einer Bodenwand (42 ) angeordnete Schieberlappen (43 ) aufweist, wobei mindestens einer der Schieberlappen, vorzugsweise beide Schieberlappen (43 ) Vorsprünge oder Stützstege (41 ) aufweisen, die aufgrund einer Verformung oder Faltung des Verpackungsmaterials der Schieberlappen (43 ) an Seitenflächen (30 ) des Zigarettenblocks (25 ) anliegen. - Packung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere drei Stützstege (
41 ) in jedem Schieberlappen (43 ) in einem einem Schieberboden (46 ) zugekehrten Bereich, insbesondere unterhalb eines durch eine Trennlinie (51 ) begrenzten Flaps einer Innenumhüllung des Zigarettenblocks (25 ) angeordnet sind. - Verfahren zum Herstellen von Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen des Typs Klappschachtel oder Schieber und Hülse, aus mindestens einem Packungszuschnitt zur Bildung von Schachtelteil (
10 ) und Deckel (11 ) oder zur Bildung eines Schiebers (39 ), wobei im Bereich einer Schachtel-Rückwand (13 ) bzw. im Bereich einer Bodenwand (42 ) des Schiebers (39 ) beidseitig Innenlappen angeordnet sind, nämlich innenliegende Schachtel-Seitenlappen (16 ) einerseits und Schieberlappen (43 ) andererseits, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) während des Transports des ungefalteten Packungszuschnitts im Bereich einer Zuschnittbahn werden durch Stanzungen vorgeformte Stützstege (27 ,41 ) in eine Stellung im Wesentlichen quer zur Ebene des Zuschnitts verformt, insbesondere durch Aufrichten derselben, b) der Packungszuschnitt wird in eine Tasche (32 ) eines Faltrevolvers (31 ) eingeführt, derart, dass die innenliegenden Seitenlappen (16 ,43 ) in eine Stellung quer zur Rückwand (13 ,42 ) gefaltet sind, wobei die Stützstege (27 ,41 ) nach innen, nämlich in das Innere des Schachtelteils (10 ) oder des Schiebers (39 ) gerichtet sind, c) sodann wird der Packungsinhalt, insbesondere der Zigarettenblock (25 ), über eine offene Seite des teilweise gefalteten Packungszuschnitts in diesen bzw. in die Tasche (32 ) des Faltrevolvers (31 ) eingeführt, derart, dass der Zigarettenblock (25 ) mit Seitenflächen (30 ) gleitend an den Stützstegen (27 ,41 ) entlang bewegbar ist und diese in eine zur Bodenwand (14 ) bzw. zur Bodenlasche (44 ) gerichtete Stellung faltbar sind. - Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zigarettenblock (
25 ) in der Tasche (32 ) des Faltrevolvers (31 ) bzw. im teilweise fertiggestellten Schachtelteil (10 ) oder Schieber (39 ) zusätzlich oder alternativ durch Saugluft bzw. Unterdruck fixiert ist, wobei seitliche Taschenwände (33 ) der Taschen (32 ) Saugbohrungen (34 ) aufweisen, die über eine Saugleitung (35 ) an eine Unterdruckquelle angeschlossen sind und wobei weiterhin die Saugbohrungen (34 ) im Bereich von Öffnungen (36 ) der Innenlappen (16 ,43 ) liegen, derart, dass der Unterdruck über die Öffnungen (36 ) auf die Seitenflächen (30 ) des Zigarettenblocks (35 ) wirken.
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