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DE102009049130A1 - Zigarettenpackung sowie Verfahren zum Herstellen derselben - Google Patents

Zigarettenpackung sowie Verfahren zum Herstellen derselben Download PDF

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DE102009049130A1
DE102009049130A1 DE102009049130A DE102009049130A DE102009049130A1 DE 102009049130 A1 DE102009049130 A1 DE 102009049130A1 DE 102009049130 A DE102009049130 A DE 102009049130A DE 102009049130 A DE102009049130 A DE 102009049130A DE 102009049130 A1 DE102009049130 A1 DE 102009049130A1
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DE
Germany
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cigarette block
box
slide
package
blank
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Withdrawn
Application number
DE102009049130A
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English (en)
Inventor
Burkard Roesler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=43086475&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE102009049130(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE102009049130A priority Critical patent/DE102009049130A1/de
Priority to EP10009318.6A priority patent/EP2311632B2/de
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Abstract

Eine Klappschachtel oder Schieber- und -Hülse-Packung für einen Zigarettenblock (25) als Packungsinhalt ist mit an der Innenseite wirkenden Stützstegen (27) versehen, die beim Einschieben des Zigarettenblocks (25) in einen teilweise fertiggestellten Schachtelteil (10) oder Schieber eine "Bremswirkung" erzeugen und darüber hinaus den Zigarettenblock (25) in der Endstellung unter Anlage an einer Bodenwand (14) sichern.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Packung aus mindestens einem Packungszuschnitt aus dünnem Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial für blockförmigen Packungsinhalt, insbesondere für einen Zigarettenblock, wobei der gefaltete Packungszuschnitt einen Innenlappen bildet, der am Packungsinhalt – Zigarettenblock – anliegt. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von (Zigaretten-)Packungen.
  • Die Erfindung befasst sich mit Packungen aus verhältnismäßig steifem Verpackungsmaterial, wie Karton. Im Aufbau besteht die Packung aus mindestens einem Packungszuschnitt, der mindestens einen innenliegenden, dem Packungsinhalt zugekehren Faltlappen aufweist. Dies gilt vorrangig für Zigarettenpackungen des Typs Klappschachteln, bei denen innenliegende Seitenlappen bzw. Schachtel-Seitenlappen üblicherweise an Seitenflächen des Zigarettenblocks anliegen. Weiterhin sind (Zigaretten-)Packungen des Typs shell and slide erfasst, bei denen das Innenteil der Packung, also der Schieber, seitliche Schieberlappen aufweist, die ebenfalls an den langgestreckten Seitenflächen des Zigarettenblocks anliegen.
  • Bei der Erfindung geht es um Maßnahmen zur (zusätzlichen) Fixierung des Packungsinhalts in der Packung, also insbesondere zur Fixierung des Zigarettenblocks im Schachtelteil einer Klappschachtel oder im Schieber einer Schieber- und -Hülse-Packung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mechanische Mittel zur Sicherung des Packungsinhalts bzw. des Zigarettenblocks in der Packung.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet, dass der Innenlappen des Packungszuschnitts, also insbesondere innenliegende Schachtel-Seitenlappen einer Klappschachtel oder Schieberlappen einer Schieber- und -Hülse-Packung, durch Stanzung und/oder Verformung des Verpackungsmaterials gebildete Vorsprünge bzw. Stützstege aufweisen, die an Flächen des Packungsinhalts anliegen, insbesondere an langgestreckten Seitenflächen des Zigarettenblocks.
  • Vorzugsweise sind bei einer Klappschachtel beide innenliegende Schachtel-Seitenlappen mit durch Stanzung gebildeten Stützstegen versehen, die nach innen, also in das Innere des Schachtelteils gerichtet sind und dadurch an den Seitenflächen des Zigarettenblocks anliegen. Die Stützstege sind gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung so ausgebildet und positioniert, dass beim Einschieben des Zigarettenblocks über die offene, dem Deckel zugekehrte Seite des teilweise gefalteten Schachtelteils – in einer Tasche eines Faltrevolvers – die in das Innere des Schachtelteils ragenden Stützstege durch den Zigarettenblock verformt bzw. umgefaltet werden und dabei eine Haltekraft auf den Zigarettenblock übertragen, derart, dass dieser bis gegen die bereits aufgerichtete Bodenwand des Schachtelteils bewegt und in dieser Endposition gehalten wird. Die Stützstege wirken bei der Einschubbewegung auf den Zigarettenblock wirkenden Rückstellkräften entgegen.
  • In analoger Weise sind die Stützstege an den aufgerichteten Schieberlappen dieses Packungstyps angebracht und bewirken eine Fixierung des Zigarettenblocks nach dem Einführen in den Schieber unter Anlage an einer bodenseitigen Lasche.
  • Die Stützstege werden durch entsprechende Stanzungen im Bereich des ungefalteten, ebenen Zuschnitts hergestellt. Während des Transports entlang einer Zuschnittbahn werden die Stege in eine Querstellung zur Ebene des Zuschnitts aufgerichtet. In dieser Stellung werden die ersten Faltschritte des Zuschnitts ausgeführt bis zum Einschieben des Zigarettenblocks in den teilweise gefalteten Zuschnitt im Bereich eines Faltrevolvers.
  • Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine (Zigaretten-)Packung des Typs Klappschachtel,
  • 2 eine aus einem Zuschnitt gemäß 1 gebildete Klappschachtel in perspektivischer Darstellung,
  • 3 eine Einzelheit einer Verpackungsmaschine, nämlich einen Faltrevolver, in perspektivischer Darstellung,
  • 4 eine Einzelheit des Faltrevolvers gemäß 3, nämlich eine Tasche, in vergrößertem Maßstab,
  • 5 die Einzelheit gemäß 4 in Draufsicht entsprechend Pfeil V in 4,
  • 6 einen Vertikalschnitt durch eine Klappschachtel in der Schnittebene VI-VI der 2,
  • 7 einen Querschnitt durch eine Tasche des Faltrevolvers in der Schnittebene VII-VII der 5,
  • 8 einen ausgebreiteten, ungefalteten Zuschnitt für einen Schieber einer Schieber- und -Hülse-Packung,
  • 9 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Hülse desselben Packungstyps,
  • 10 eine fertige Packung Schieber- und -Hülse in perspektivischer Darstellung,
  • 11 einen Vertikalschnitt durch die Packung gemäß 10.
  • Das wichtige Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 7 betrifft Zigarettenpackungen des Typs Klappschachtel bzw. hinge lid. Diese Packung besteht typischerweise aus einem Packungszuschnitt in der Ausführung gemäß 1. Der ”einstückige” Packungszuschnitt aus insbesondere dünnem Karton bildet einen Schachtelteil 10 und einen Deckel 11. Faltlappen bzw. Packungswandungen sind durch Stanzlinien und durch Faltlinien (gestrichelt) gegeneinander abgegrenzt. Der Schachtelteil 10 besteht aus Schachtel-Vorderwand 12, Schachtel-Rückwand 13, Bodenwand 14. Schachtel-Seitenwände werden durch Schachtel-Seitenlappen gebildet, die einander überdecken und durch Klebung miteinander verbunden sind, nämlich durch zu beiden Seiten der Schachtel-Vorderwand 12 angeordnete äußere Schachtel-Seitenlappen 15 und im Bereich der Schachtel-Rückwand 13 angeordnete innere Schachtel-Seitenlappen 16. Der Deckel 11 ist analog ausgebildet, nämlich mit Deckel-Vorderwand 17, Deckel-Rückwand 18 und Stirnwand 19. An der Deckel-Vorderwand 17 sind (äußere) Deckel-Seitenlappen 20 und entsprechend an der Deckel-Rückwand 18 innere Deckel-Seitenlappen 21 angeordnet. Des Weiteren sind üblicherweise Boden-Ecklappen 22 an den Schachtel-Seitenlappen 16 und Stirn-Ecklappen 23 an den Deckel-Seitenlappen 21 angeordnet. Der Bereich des Deckels 11 ist mit dem Schachtelteil 10 über ein Liniengelenk 37 zwischen Schachtel-Rückwand 13 und Deckel-Rückwand 18 verbunden.
  • Die fertige Klappschachtel (2) ist üblicherweise mit einem Kragen 24 versehen, der hier aus einem gesonderten Zuschnitt besteht. Der Packungsinhalt ist blockförmig ausgebildet. Vorliegend handelt es sich um einen Zigarettenblock 25, also eine formierte Gruppe von Zigaretten, die in einen Innenzuschnitt eingehüllt ist. Der Zigarettenblock 25 ist so auf die Klappschachtel abgestimmt, dass der Innenraum der geschlossenen Klappschachtel durch den Zigarettenblock 25 ausgefüllt ist. Bei dem vorliegenden bevorzugten Anwendungsfall hat jedoch der Zigarettenblock 25 geringere Außenabmessungen als der Innenraum der Klappschachtel. Insbesondere hat der Zigarettenblock 25 eine geringere Höhe als die Klappschachtel. Wie aus 2 und aus 6 ersichtlich, endet eine obere Begrenzung, also eine Block-Stirnwand 26 des Zigarettenblocks 25 mit Abstand von der Stirnwand 19 des Deckels. Der Zigarettenblock 26 liegt auf der Bodenwand 14 auf bzw. auf den gegen die Bodenwand 14 gefalteten Boden-Ecklappen 22.
  • Die Packung ist innenseitig mit Stützorganen versehen, die an Seitenflächen 30 des Zigarettenblocks 25 anliegen. An mindestens einer Seitenwand der Packung, hier an einem oder an beiden inneren Schachtel-Seitenlappen 16, sind mehrere Abstandhalter bzw. Stützorgane angeordnet, hier in der Ausführung als Stützstege 27. Die Abstandhalter bzw. (mehreren) Stützstege 27 dienen zur Positionierung und Fixierung des Zigarettenblocks 25 in der Klappschachtel, und zwar insbesondere in der gezeigten Stellung, in der der Zigarettenblock 25 an der Bodenwand 14 anliegt.
  • Die Stützorgane bzw. Stützstege 27 sind in besonderer Weise ausgebildet und angeordnet. In den Faltlappen 16 sind jeweils insbesondere U-förmige Stanzungen 28 angebracht, die den Stützsteg 27 begrenzen. An den Enden entsteht eine quergerichtete Achslinie 29, die als Schwenkachse für das zungenförmige Stützorgan 27 dient. Die Stanzungen 28 sind so angeordnet, dass alle Stützstege 27 gleichgerichtet sind, nämlich mit der Endkontur zum Deckel 11 weisend. Vorliegend sind beide inneren Schachtel-Seitenlappen 16 mit drei in Reihe angeordneten Stützstege 27 versehen.
  • Durch entsprechende Verformung wird eine nach innen gerichtete (Zwischen-)Stellung der Stützstege 27 bewirkt (4, 5). Sinnvollerweise sind die Stützstege 27 bei aufgerichteten Schachtel-Seitenlappen 16 quer zur Ebene dieses Faltlappen gerichtet. Bei der Einführung des Zigarettenblocks 25 in die Packung bzw. in den (teilweise gefalteten) Schachtelteil 10 werden die Stützstege 27 entsprechend dem Einschubvorgang umgefaltet, und zwar zur Bodenwand 14 weisend (6). Die Stützstege 27 liegen während der Einführung des Zigarettenblocks 25 gleitend an Seitenflächen 30 des Zigarettenblocks 25 an. In der Endstellung (6) liegen vorzugsweise beidseitig alle Stützstege 27 elastisch verformt an dem Zigarettenblock 25 bzw. den Seitenflächen 30 an.
  • Durch die Wirkung der Vorsprünge 27 wird eine (seitliche) Führung des Zigarettenblocks 25 bei der Einschubbewegung in die Packung erreicht. In der Endstellung wird der Zigarettenblock 25 fixiert, insbesondere die Anlage an der Bodenwand 14 gesichert, damit bei einem Zigarettenblock 25 mit geringerer Höhe ein Freiraum im Bereich des Deckels 11 geschaffen ist (6).
  • Bei der Herstellung der Packung wird der ungefaltete Zuschnitt entsprechend 1 einem Faltrevolver 31 zugeführt. Dieser ist um eine vertikale Achse (taktweise) drehbar gelagert und mit einer Mehrzahl von in Radialrichtung weisenden Taschen 32 versehen. Diese Aufnahmen für je einen Packungszuschnitt sind an der Oberseite und in Radialrichtung an der Außenseite offen. Der Zuschnitt wird entlang einer Zuschnittbahn oberhalb des Faltrevolvers 31 zugeführt. Durch Abwärtsbewegung mittels Stempel (nicht gezeigt) wird der Zuschnitt in eine Tasche 32 eingedrückt. Dabei werden die inneren Seitenlappen 16 und 21 in eine aufrechte Stellung unter Anlage an seitlichen Taschenwänden 33 gefaltet. Des Weiteren wird die Bodenwand 14 (mit Schachtel-Vorderwand 12) aufgerichtet, einschließlich der Boden-Ecklappen 22. Vor Eintritt des Zuschnitts in die Tasche 32 werden die Stützorgane bzw. Stützstege 27 vorgefaltet, insbesondere in die quergerichtete Position, nämlich in die Tasche 32 weisend (im Bereich der Zuschnittbahn nach oben gerichtet).
  • Der anderweitig fertiggestellte Zigarettenblock 25 wird, vorzugsweise mit packungsgerecht aufgelegtem, gefalteten Kragen 24 in Radialrichtung über die offene Seite in die Tasche 32 bzw. in den teilweise gefalteten Zuschnitt eingeschoben (4). Dabei werden die Stützstege 27 durch die Seitenflächen 30 des Zigarettenblocks 25 umgefaltet in die Endstellung gemäß 6. Der Zigarettenblock 25 wird bis gegen die Bodenwand 14 gefördert und in dieser packungsgerechten Stellung durch die Stützstege 27 fixiert.
  • Die Stützstege 27 sind zweckmäßiger Weise so angeordnet, dass sie außerhalb des Bereichs des Tragens 24 bzw. von Kragen-Seitenlappen 38 liegen. Die äußeren bzw. oberen Stützstege 27 sind vorliegend so angeordnet, dass eine nach unten weisende Kante des Kragens 24 bzw. der Kragen-Seitenlappen 38 an der bzw. den oberen, Stützstegen 27 anliegen (6), und zwar an der durch die Stützstege 27 im Bereich der Achslinie 29 gebildeten Faltkante als Vorsprung.
  • Die Positionierung des Packungsinhalts bzw. des Zigarettenblocks 25 in der Tasche 32 kann zusätzlich oder alternativ durch weitere Hilfsmittel bewirkt werden. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird der Zigarettenblock 25 (zusätzlich) durch Saugluft fixiert. Die Taschenwände 33 der Taschen 32 sind zu diesem Zweck mit Saugbohrungen 34 versehen, an die eine Saugleitung 35 anschließt. Diese ist mit einer zentralen Unterdruckquelle verbunden.
  • Die Saugbohrungen 34 sind vorzugsweise im Bereich der Stützstege 27 angeordnet. Durch diese entstehen Öffnungen 36 in den Schachtel-Seitenlappen 16. Über diese (Saug-)Öffnungen 36 wird Unterdruck auf den Zigarettenblock 25, nämlich auf die Seitenflächen 30 übertragen, sodass der Block bei der Einschubbewegung exakt in der Anlageposition an der Bodenwand 14 gehalten wird. Öffnungen 36 bzw. Saugbohrungen können zusätzlich im Bereich der Deckel-Seitenlappen 21 angeordnet sein mit korrespondierenden Saugbohrungen in der Taschenwand 33, sodass (zusätzlich oder gesondert) der Kragen 24 in der Tasche 32 fixiert ist. Die Saugluft an den Seitenflächen 30 wird vorzugsweise bis zum Ausschub der weitgehend fertiggestellten Klappschachteln aus dem Faltrevolver 31 aufrechterhalten. Dies ist möglich, weil die außenliegenden Schachtel-Seitenlappen 15 erst nach Austritt der Packung aus dem Faltrevolver 31 gefaltet werden. Das vorstehende Haltesystem mittels Saugluft kann auch angewendet werden, wenn die Seitenlappen 16 keine Stützstege 27 aufweisen. In diesem Falle sind Bohrungen in dem betreffenden Faltlappen angebracht, die mit den Saugbohrungen 34 der Taschenwände 33 korrespondieren.
  • Ein anderer Packungstyp, bekannt als Schieber-Hülse-Packung (shell and slide) ist ebenfalls für Zigaretten weit verbreitet, sodass gleiche oder ähnliche Probleme hinsichtlich der Fixierung des Packungsinhalts – Zigarettenblock 25 – auftreten. Diese Packung besteht aus zwei Packungszuschnitten, nämlich zum einen aus einem Packungszuschnitt gemäß 8 für den innenliegenden Schieber 39 und zum anderen aus einem separaten Zuschnitt für die äußere Hülse 40 (9). Der erstgenannte Packungszuschnitt, nämlich für den Schieber 39, ist mit Stützorganen ausgebildet, nämlich Stützstegen 41 analog den Stützstegen 27 des vorstehenden Ausführungsbeispiels.
  • Der Packungszuschnitt gemäß 8 besteht aus einer Bodenwand 42 mit an beiden Längsseiten angeordneten Faltlappen, nämlich Schieberlappen 43. Diese erstrecken sich über die volle Länge der Bodenwand 42 und damit über die volle Länge der Packung in Schließstellung (10, 11). An den Enden der Bodenwand 42 sind Laschen angeordnet, nämlich einerseits eine Bodenlasche 44 und gegenüberliegend eine Schließlasche 45. Die Bodenlasche 44 bildet eine Begrenzung des Schiebers 39 für den Packungsinhalt, also den Zigarettenblock 25, und zwar einen Schieberboden 46, der bei gefalteter Bodenlasche 44 den bodenseitigen Abschluss der Packung bildet (11).
  • Die Schließlasche 45 ist in ähnlicher Weise ausgebildet, sodass in gefalteter Stellung eine Schieber-Stirnwand 47 entsteht.
  • Die äußere Hülse 40 bildet durch Faltung die äußeren Packungswände mit Vorderwand 48 und Rückwand 49. Die Hülse 40 ist an beiden Enden offen.
  • Bei der fertigen Packung liegen die aufgerichteten Schieberlappen 43 innen an Seitenwänden 50 der Hülse 40 an. Die Schieberlappen 43 sind mit mehreren – hier mit drei – Stützstegen 41 versehen, die nach innen geformt sind und aufgrund einer Faltung um 180° federnd an den Seitenflächen 30 des Zigarettenblocks 45 anliegen. Dieser wird dadurch innerhalb des Schiebers 39 fixiert, insbesondere in der Anlage am Schieberboden 46. Die Stützstege 41 sind vorzugsweise nur in einem unteren Bereich angeordnet, insbesondere unterhalb einer Trennlinie 51 zur Begrenzung eines Flaps der Innenumhüllung des Zigarettenblocks 25. Bei der üblichen Öffnung dieser Packung für die Entnahme von Zigaretten werden die Stützstege 41 nicht sichtbar.
  • Der in 3, 4, 5 gezeigte Faltrevolver kann analog auch bei der Fertigung von Packungen des Typs Schieber und Hülse eingesetzt werden. Des Weiteren kann auch hier die beschriebene zusätzliche Fixierung mittels Unterdruck erfolgen. Diese kann bei beiden Packungen auch ohne Vorhandensein von Stützstegen 27, 41 eingesetzt werden. In diesem Falle sind lediglich die Öffnungen 36 in den Innenlappen 16, 43 angebracht.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Schachtelteil
    11
    Deckel
    12
    Schachtel-Vorderwand
    13
    Schachtel-Rückwand
    14
    Bodenwand
    15
    äußere Schachtel-Seitenlappen
    16
    innere Schachtel-Seitenlappen
    17
    Deckel-Vorderwand
    18
    Deckel-Rückwand
    19
    Stirnwand
    20
    Deckel-Seitenlappen
    21
    Deckel-Seitenlappen (innen)
    22
    Boden-Ecklappen
    23
    Stirn-Ecklappen
    24
    Kragen
    25
    Zigarettenblock
    26
    Block-Stirnwand
    27
    Stützsteg
    28
    Stanzung
    29
    Achslinie
    30
    Seitenfläche
    31
    Faltrevolver
    32
    Taschen
    33
    Taschenwand
    34
    Saugbohrung
    35
    Saugleitung
    36
    Öffnung
    37
    Liniengelenk
    38
    Kragen-Seitenlappen
    39
    Schieber
    40
    Hülse
    41
    Stützsteg
    42
    Bodenwand
    43
    Schieberlappen
    44
    Bodenlasche
    45
    Schließlasche
    46
    Schieberboden
    47
    Schieber-Stirnwand
    48
    Vorderwand
    49
    Rückwand
    50
    Seitenwand
    51
    Trennlinie

Claims (10)

  1. Packung aus mindestens einem Packungszuschnitt aus dünnen Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial für blockförmigen Packungsinhalt, insbesondere einen Zigarettenblock, wobei der gefaltete Packungszuschnitt einen Innenlappen (16, 43), der am Packungsinhalt – Zigarettenblock (25) – an liegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenlappen (16, 43) des Packungszuschnitts durch Stanzung (28) und/oder Verformung des Verpackungsmaterials gebildete Vorsprünge bzw. Stützstege (27, 41) aufweist, die an Flächen des Packungsinhalts, insbesondere an Seitenflächen (30) des Zigarettenblocks (25) (elastisch unter Spannung) anliegen.
  2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Klappschachtel aus Schachtelteil (10) und Deckel (11) der Schachtelteil (10) Schachtel-Seitenwände aufweist, die aus einander mindestens teilweise überdeckenden inneren und äußeren Schachtel-Seitenlappen (15, 16) bestehen, vorzugsweise beide innenliegende Schachtel-Seitenlappen (16) mehrere Vorsprünge oder Stützstege (27) aufweisen.
  3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstege (27) durch Stanzung im Bereich des Innenlappens gebildet sind, insbesondere in der Ausführung als U-förmige Stanzung (28) unter Bildung von zungenartigen Stützstegen (27) mit quergerichteter Achslinie (29).
  4. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Innenlappen (16, 43) mindestens drei in gleichen Abständen voneinander angeordnete Stützstege (27, 41) aufweist, die in einer Ausgangs- bzw. Zwischenstellung quer zur Ebene des Innenlappens gerichtet und durch Einführungen des Zigarettenblocks (25) in die teilweise gefaltete Packung in eine Endstellung unter Anlage an Seitenflächen (30) des Zigarettenblocks (25) faltbar sind.
  5. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstege (27) in der Endstellung nach Einführen des Zigarettenblocks (25) mit ihrem freien Ende in Richtung zu einem Packungsboden, nämlich Bodenwand (14) bzw. Bodenlasche (44) gerichtet sind.
  6. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Klappschachtel mindestens ein dem Deckel (11) zugekehrter (oberer) Stützsteg (27) als Anschlag für einen aus einem gesonderten Zuschnitt bestehenden Kragen (24) dient, wobei vorzugsweise Kragen-Seitenlappen (38) mit einer unteren Kante auf einer durch Umfalten des Stützstegs (27) gebildeten Faltkante abgestützt ist.
  7. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Zigarettenpackung des Typs Schieber- und -Hülse ein innerer Packungszuschnitt für den Schieber (39) aufgerichtete, vorzugsweise an beiden Seiten einer Bodenwand (42) angeordnete Schieberlappen (43) aufweist, wobei mindestens einer der Schieberlappen, vorzugsweise beide Schieberlappen (43) Vorsprünge oder Stützstege (41) aufweisen, die aufgrund einer Verformung oder Faltung des Verpackungsmaterials der Schieberlappen (43) an Seitenflächen (30) des Zigarettenblocks (25) anliegen.
  8. Packung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere drei Stützstege (41) in jedem Schieberlappen (43) in einem einem Schieberboden (46) zugekehrten Bereich, insbesondere unterhalb eines durch eine Trennlinie (51) begrenzten Flaps einer Innenumhüllung des Zigarettenblocks (25) angeordnet sind.
  9. Verfahren zum Herstellen von Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen des Typs Klappschachtel oder Schieber und Hülse, aus mindestens einem Packungszuschnitt zur Bildung von Schachtelteil (10) und Deckel (11) oder zur Bildung eines Schiebers (39), wobei im Bereich einer Schachtel-Rückwand (13) bzw. im Bereich einer Bodenwand (42) des Schiebers (39) beidseitig Innenlappen angeordnet sind, nämlich innenliegende Schachtel-Seitenlappen (16) einerseits und Schieberlappen (43) andererseits, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) während des Transports des ungefalteten Packungszuschnitts im Bereich einer Zuschnittbahn werden durch Stanzungen vorgeformte Stützstege (27, 41) in eine Stellung im Wesentlichen quer zur Ebene des Zuschnitts verformt, insbesondere durch Aufrichten derselben, b) der Packungszuschnitt wird in eine Tasche (32) eines Faltrevolvers (31) eingeführt, derart, dass die innenliegenden Seitenlappen (16, 43) in eine Stellung quer zur Rückwand (13, 42) gefaltet sind, wobei die Stützstege (27, 41) nach innen, nämlich in das Innere des Schachtelteils (10) oder des Schiebers (39) gerichtet sind, c) sodann wird der Packungsinhalt, insbesondere der Zigarettenblock (25), über eine offene Seite des teilweise gefalteten Packungszuschnitts in diesen bzw. in die Tasche (32) des Faltrevolvers (31) eingeführt, derart, dass der Zigarettenblock (25) mit Seitenflächen (30) gleitend an den Stützstegen (27, 41) entlang bewegbar ist und diese in eine zur Bodenwand (14) bzw. zur Bodenlasche (44) gerichtete Stellung faltbar sind.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zigarettenblock (25) in der Tasche (32) des Faltrevolvers (31) bzw. im teilweise fertiggestellten Schachtelteil (10) oder Schieber (39) zusätzlich oder alternativ durch Saugluft bzw. Unterdruck fixiert ist, wobei seitliche Taschenwände (33) der Taschen (32) Saugbohrungen (34) aufweisen, die über eine Saugleitung (35) an eine Unterdruckquelle angeschlossen sind und wobei weiterhin die Saugbohrungen (34) im Bereich von Öffnungen (36) der Innenlappen (16, 43) liegen, derart, dass der Unterdruck über die Öffnungen (36) auf die Seitenflächen (30) des Zigarettenblocks (35) wirken.
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