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Die Erfindung betrifft eine Backform aus Kartonagenmaterial für Backgut, beispielsweise Teig, Brät oder dergleichen, mit einem Basiskörper, der wenigstens eine Seitenwand mit Seitenwand-Innenfläche und Seitenwand-Außenfläche, die durch eine obere Kantenfläche miteinander verbunden sind, und einem Boden mit Boden-Innenfläche und Boden-Außenfläche aufweist, wobei Seitenwand und Boden gemeinsam einen Aufnahmeraum für das Backgut definieren, wobei die Seitenwand-Innenfläche und die Boden-Innenfläche eine direkt mit dem Backgut in Kontakt kommende, fett- und wasserabweisende, backtemperaturbeständige Beschichtung tragen.
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Derartige Backformen aus Kartonagematerial sind seit langem bekannt und werden beispielsweise als Einweg-Backform zum Backen von Kuchenteig verwendet. So ist beispielsweise aus der
DE 20 2008 011 827 U1 eine derartige Einweg-Backform bekannt. Die dort offenbarte Backform wird aus einem kunststoffbeschichteten Kartonzuschnitt oder einem, insbesondere durchtränkten, backtemperaturbeständigen Material gebildet. Das Backgut kommt dabei direkt mit der Innenfläche des Unterbodens und mit der Seitenfläche des Umfangswandabschnitts in Berührung. Die Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts hat dabei die Aufgabe, ein Verkleben von Backgut und Kartonzuschnitt zu verhindern und ferner die weitere Aufgabe, das Eindringen von Fett oder Feuchtigkeit in das Material des Kartonzuschnitts und somit ein Aufquellen des Materials zu verhindern.
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Gerade ein solches Aufquellen ist sehr nachteilig, da dies die Formstabilität der Backform beeinträchtigt und es zu einer Formänderung der Backform kommen kann. Die durch die Backform normalerweise definiert vorgegebene Form für das fertig gebackenen Backgut kann nicht mehr zuverlässig erzielt werden. Es ist sogar eine Zerstörung des Kartonagematerials durch das Aufquellen möglich.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Backform aus Kartonagematerial der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit dem Backgut bei den üblichen Backtemperaturen zuverlässig gebacken werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Backform mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
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Die erfindungsgemäße Backform zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Beschichtung zusätzlich zur Seitenwand- und Boden-Innenfläche auch auf der oberen Kantenfläche befindet.
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Beim Backen von Backgut bei üblichen Backtemperaturen expandiert das Backgut, das heißt der Teig bzw. das Brät „geht auf”. Dadurch erhebt sich das Backgut über die obere Kantenfläche der Seitenwand des Basiskörpers. Bei herkömmlich beschichteten Backformen kann dies dazu führen, dass Fett oder Feuchtigkeit durch die oben offene Kantenfläche zwischen der Seitenwand-Innenfläche und der Seitenwand-Außenfläche in das Kartonagematerial eindringt und dadurch ein Aufquellen mit den zuvor beschriebenen Nachteilen verursacht. Bei der erfindungsgemäßen Backform ist nun die obere Kantenfläche mit der Beschichtung versehen, so dass das Eindringen von Fett oder Feuchtigkeit verhindert wird. Das Backgut kommt also mit keiner offenen Kante der Backform mehr in Berührung. Ferner wird verhindert, dass Stoffe über offene Kanten von der Backform in das Backgut migrieren. Dies ist vor allem dann problematisch, falls die Backform aus Pappe besteht, die aus Altpapier recycelt wurde, da im Altpapier schädliche Stoffe enthalten sein könnten.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist der Basiskörper als Faltschachtel ausgebildet, die in einer zweidimensionalen Ausgangslage an einer Oberseite mit der Beschichtung und mehreren an definierten Stellen ausgebildet Faltlinien versehen ist, die mehrere Faltabschnitte definieren, die derart zu der wenigstens einen Seitenwand umgefaltet sind, das die entstandene obere Kantenfläche von einem Abschnitt der beschichteten Oberseite gebildet ist. Die obere Kantenfläche wird also nicht vom unbeschichteten Rand des zweidimensionalen Backformzuschnitts gebildet, sondern ist ein Faltabschnitt der beschichteten Oberseite des Zuschnitts. Dadurch lässt sich in einfacher Weise eine zusätzliche Beschichtung der oberen Kantenfläche erzielen. Alternativ wäre es jedoch auch denkbar, die obere Kantenfläche durch einen zusätzlichen Arbeitsschritt, beispielsweise nach der Beschichtung der Boden-Innenfläche und der Seiten-Innenfläche zu beschichten.
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Zweckmäßigerweise ist zumindest ein Teilbereich der Seitenwand-Außenfläche mit der Beschichtung versehen. Vorzugsweise wird dies ebenfalls durch entsprechendes Umfalten eines beschichteten Faltabschnitts der Oberseite des Zuschnitts erzielt.
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Zweckmäßigerweise ist die Beschichtung auf die zugeordneten Flächen des Basiskörpers aufkaschiert. Es sind jedoch auch andere Beschichtungsarten denkbar.
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Vorzugsweise weist die Beschichtung eine Beschichtungsdicke von 80 μm bis 250 μm, insbesondere 120 μm bis 200 μm, auf.
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In besonders bevorzugter Weise ist die Beschichtung von wenigstens einer Lage aus Beschichtungspapier gebildet. Zweckmäßigerweise handelt es sich bei dem Beschichtungspapier um silikoniertes Papier oder Silikonpapier. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich, dass die Beschichtung von einer wasser- und fettabweisenden, backtemperaturbeständigen Lackierung gebildet wird, die die obere Kantenfläche verschließt. Als Beschichtung wird selbstverständlich auch ein Coating, beispielsweise in Form einer Kaltsiegelbeschichtung verstanden.
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In besonders bevorzugter Weise handelt es sich bei dem Kartonagematerial um Pappe, insbesondere Wellpappe. Alternativ wäre auch steifes Kartonmaterial einsetzbar.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Backform,
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2 eine perspektivische Darstellung der Backform von
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1 im noch nicht vollständig zusammengefalteten Zustand und
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3 einen Schnitt entlang der Linie III-III durch eine Seitenwand der Backform aus 1.
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Die 1 bis 3 zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Backform 11. Die Backform 11 ist hier rein beispielhaft in Form einer Faltschachtel mit rechteckiger Grundform dargestellt. Es sind jedoch auch andere Backform-Geometrien denkbar, beispielsweise quadratische, dreiecksförmige, polygonartige oder dergleichen.
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Die Backform 11 besitzt einen Basiskörper 12, der im Beispielsfall vier Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d aufweist. Die Seitenwände 13a, 13b, 13c, 13d besitzen jeweils eine Seiten-Innenfläche 14a, 14b, 14c, 14d und eine Seiten-Außenfläche 15a, 15b, 15c, 15d. Die Seitenwand-Innenflächen 14a–d und Seitenwand-Außenflächen 15a–d sind jeweils durch eine obere Kantenfläche 16a, 16b, 16c, 16d miteinander verbunden. Die obere Kantenfläche 16a–d kann auch als oberer Rand der Backform 11 bezeichnet werden.
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Der Basiskörper 12 besitzt ferner eine Boden 17 bzw. Unterboden mit einer Boden-Innenfläche 18 und einer Boden-Außenfläche 19. Die Seitenwände 13a–d sowie der Boden 17 definieren gemeinsam einen beispielhaft rechteckigen Aufnahmeraum 20 für Backgut 21 (3). Als Backgut (21) wird Teig, beispielsweise Kuchenteig oder Brät, beispielsweise Fleischbrät verwendet. Dieses Backgut 21 hat einen doch nicht unerheblich Fett- und Feuchteanteil.
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Der Basiskörper 12 besteht aus Kartonagematerial in Form von Wellpappe. Dabei sind zwischen wenigstens zwei Papplagen Pappwellen angeordnet, die die Papplagen auf Abstand zueinander halten. Der Abstand der Papplagen wird durch die Größe der Pappwellen bestimmt. Es kann beispielsweise eine sogenannte B-Welle verwendet werden. Alternativ sind auch kleinere Pappwellen, beispielsweise eine E-Welle, einsetzbar. Diese Pappwellen können dann beispielsweise in doppelter Lage angeordnet werden. Jedenfalls sind im Beispielsfall innere und äußere Papplagen zwischen denen sich vorzugsweise eine Lage Pappwellen befindet, wobei die Außenseite der äußeren Papplagen die Seitenwand-Außenflächen 15a–d und die Innenseite der inneren Papplagen die Seitenwand-Innenflächen 14a–d bilden.
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Das Backgut 21 kommt mit der Baden-Innenfläche 18 und mit den Seitenwand-Innenflächen 14a–d in Kontakt. Um ein Ankleben des Backguts 21 an diesen Flächen und ein Eindringen von Feuchtigkeit und Fett in das Pappmaterial zu verhindern, befindet sich auf der Seitenwand-Innenfläche 14a–d und auf der Boden-Innenfläche 18 eine Beschichtung 22, die in bevorzugter Weise von einem Beschichtungspapier gebildet ist. Da als Kartonagematerial Wellpappe verwendet wird, das auf die Maße der Backform 11 konfektioniert wird und daher randseitig aus einer Bahn oder einer Rolle abgetrennt wird, sind die oberen Kantenflächen 16a–d offen, das heißt die Pappwellen sind hier zwischen den Papplagen sichtbar. Die Pappwellen beschreiben Wellenberge und Wellentäler, wobei diese Wellenberge oder Wellentäler als Hohlräume zwischen den Papplagen ausgestaltet sind. Backgut, das bei den herkömmlichen Backtemperaturen bis ca. 250°C gebacken wird, expandiert und steigt über die oberen Kantenflächen 16a–d hinaus. Sind die Kantenflächen 16a–d offen, kann Feuchtigkeit oder Fett in das Pappmaterial eindringen, wodurch es zu einem Aufquellen des Pappmaterials kommt. Dadurch kann sich eine Verformung der Backform 11 ergeben. Gegebenenfalls kann die Backform 11 auch zerstört werden.
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Um dies zu verhindern, befindet sich auch auf den oberen Kantenflächen 16a–d die Beschichtung 22. Dies ist insbesondere aus 3 ersichtlich. Ein Eindringen von Fett oder Feuchtigkeit über die Kantenflächen 16a–d kann also nicht mehr stattfinden. Das Backgut kommt also mit keinen offenen Kanten der Backform näher in Berührung.
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In geeigneter Weise ist die Backform 11 als Faltschachtel ausgebildet, die in einfacher Weise und schnell herzustellen ist. Dabei wird zunächst Wellpappe in zweidimensionaler Ausgangslage ausgelegt. Danach wird das Beschichtungspapier, bei dem es sich um silikoniertes Papier oder Silikonpapier handelt auf die Oberseite der Wellpappe aufkaschiert. Danach findet eine Vereinzelung zu einer Vielzahl von zweidimensionalen Faltschachtel-Zuschnitten statt. Dies kann beispielsweise durch Ausstanzen erfolgen. Ferner werden, insbesondere ebenfalls durch einen Stanzvorgang mit weniger Druck, an definierten Stellen ausgebildete Faltlinien 23 in die Oberseite eines zweidimensionalen Faltschachtel-Zuschnitts eingebracht. Diese Faltlinien 23 sind beispielsweise in 2 erkennbar. Die Faltlinien definieren mehrere Faltabschnitte, die später im dreidimensional aufgefalteten Zustand die Seitenwände 14a–d sowie den Baden 17 bilden der Backform bilden.
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Im konkreten Fall wird durch vier Faltlinien 23 ein rechteckiger Boden 17 definiert. Dieser Boden 17 ist durch einen rechteckigen Rahmen 24 umgrenzt, die später die Seitenwände 13a–d bilden. Im Rahmen 24 verlaufen vier diagonale Faltlinien, die jeweils in einer Ecke des Bodens 17 enden. Diese werden später benötigt, um die Ecken zwischen zwei benachbarten Seitenwänden 13a–13d zu falten.
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Wesentlich beim Einbringen der Faltlinien 23 ist, dass der Rahmen 24 in einen inneren Rahmenabschnitt 25 und einen äußeren Rahmenabschnitt 26 unterteilt ist. Die Faltlinien werden hierbei nicht an der Oberseite des zweidimensionalen Faltschachtel-Zuschnitts sondern an der Unterseite eingebracht. Beim Auffalten des Rahmens 24 zu den Seitenwänden 13a–d werden die beiden Rahmenabschnitte 25, 26 gegensinnig zueinander verschwenkt, so dass jeweils eine doppelwandige Seitenwand 13a–d entsteht. Dies hat zur Folge, dass die obere Kantenfläche 16a–d von einem Abschnitt der beschichteten Oberseite gebildet ist und zwar jeweils von der zwischen dem inneren und dem äußeren Rahmenabschnitt 25, 26 liegenden Faltlinie 23 und daher auch eine Beschichtung trägt.
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Ein weiterer Vorteil ist, dass die jeweiligen äußeren Rahmenabschnitte 26 im aufgefalteten Zustand die Seitenwand-Außenflächen 15a–d bilden, wobei an diesen Außenseiten ebenfalls die Beschichtung vorhanden ist. Somit wird also auch ein Teil der Seitenwand-Außenflächen 15a–d durch die Beschichtung vor Feuchte und Fett geschützt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008011827 U1 [0002]