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Die
Erfindung betrifft einen Substratzuschnitt gemäß Anspruch 1 sowie eine faltbare
Kuchenform gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 15.
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Aus
der
DE 34 02 295 A1 ist
eine faltbare, runde Einwegbackform bekannt, wobei die Backform aus
zwei Kartonzuschnitten zusammenfaltbar ist. Dabei bildet ein erster
Kartonzuschnitt einen kreisförmig konturierten
Boden der Backform und ein zweiter Kartonzuschnitt eine Umfangwand,
die im montierten Zustand umfangsgeschlossen ist und sich rechtwinklig,
eine Zylindermantelfläche
bildend, zum Boden erstreckt.
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Nachteilig
bei der bekannten Backform ist, dass sich diese nur vergleichsweise
schwer montieren lässt,
da bei der Montage zwei Kartonzuschnitte gehandhabt werden müssen. Darüber hinaus
besteht das Problem, dass die aus den beiden Kartonzuschnitten gebildete
Backform lediglich eine geringe Stabilität aufweist, was dazu führt, dass
die montierte, d.h. gefaltete Backform bei unvorsichtiger Handhabung
in ihre Einzelteile zerfällt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach montierbare
Kuchenform vorzuschlagen, die noch dazu stabil ist. Ferner besteht
die Aufgabe darin, einen geeigneten Substratzuschnitt zur vereinfachten
Herstellung einer stabilen Kuchenform vorzuschlagen.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich des Substratzuschnittes mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 und hinsichtlich der Kuchen form mit den Merkmalen des
Anspruchs 15 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
In den Rahmen der Erfindung fallen auch sämtliche Kombinationen aus zumindest
zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren offenbarten
Merkmale.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, zum Herstellen, d.h. zum Falten
einer einen Boden und eine umfangsgeschlossene Umfangswand aufweisenden,
vorzugsweise oben offenen, d.h. deckellosen Kuchenform, insbesondere
einer Backform, nicht mehrere Substratzuschnitte, sondern, vorzugsweise
ausschließlich,
einen einteiligen Substratzuschnitt einzusetzen. Das Vorsehen lediglich
eines einteiligen Substratabschnittes hat gegenüber bekannten Ausführungsformen,
bei denen die Kuchenform aus mehreren Substratzuschnitten gefaltet,
wird erhebliche Vorteile. So müssen
beim Falten der Kuchenform nicht mehrere voneinander separate Substratzuschnitte
gehandhabt und gegebenenfalls aufwendig miteinander verbunden werden.
Zudem ist eine aus einem einteiligen Substratzuschnitt erhaltene
Kuchenform äußerst stabil,
da der Boden und die Umfangswand der Kuchenform zumindest an einer Verbindungsstelle
dauerhaft und fest miteinander verbunden sind, so dass ein (vollständiges)
Ablösen der
Umfangwand von dem Boden quasi ausgeschlossen ist. Besonders bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
bei der es sich bei dem Substratabschnitt bzw. der aus dem Substratabschnitt
erhaltenen Kuchenform um ein Einwegbauteil handelt, das nach dem
Backvorgang, spätestens
jedoch nach dem Verzehr eines in der Kuchenform gebackenen Kuchens, entsorgt
werden kann. Es ist auch denkbar, dass die Kuchenform nicht zwangsläufig zum
Backen ausgebildet ist. Insbesondere bei entsprechender Materialwahl
kann die Kuchenform zur Herstellung von Kuchen ohne Backvorgang
genutzt werden (z.B. Kühlschrankkuchen
oder Tiefkühlkuchen).
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass die
Kuchenform bzw. der Substratzuschnitt derart ausgebildet ist und/oder
ausgeformt ist, dass mit der gefalteten Kuchenform herzförmig konturierte
Kuchen herstellbar sind. Anders ausgedrückt ist der Substratabschnitt
derart ausgebildet, dass aus dem einteiligen Substratabschnitt eine
Kuchenform herstellbar, d.h. faltbar ist, deren Umfangswand herzförmig konturiert
ist, mit der Folge, dass der von der Umfangswand umschlossene Bodenabschnitt
ebenfalls eine Herzform aufweist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass der
die spätere
Umfangswand bildende Substratabschnitt zu dem Boden, d.h. zu dem den
Boden bildenden Substratabschnitt um eine, insbesondere als Ritzlinie
(Schnittlinie) ausgebildete, Faltlinie verschwenkbar ist. Unter
einer Ritzlinie wird dabei eine Faltlinie verstanden, die in Richtung
der Dickenerstreckung des Substratzuschnittes angeschnitten ist,
so dass sich eine gezielte Materialschwächung ergibt, die ein exaktes,
rechtwinkliges Anordnen der Umfangswand relativ zu dem Boden ermöglicht.
Bevorzugt liegt der Schnitt bzw. Anschnitt auf der Außenseite
der Kuchenform, so dass ein Eindringen von Teigmasse in die Ritzlinie
hinein vermieden wird. Von besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform
des Substratzuschnittes bzw. der Kuchenform, bei der die Umfangswand
als einteiliger durchgehender Streifenabschnitt ausgebildet ist.
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Besonders
bevorzugt ist eine Ausführungsform,
bei der zu zwei gegenüberliegenden
Seiten des dauerhaft mit dem Boden verbundenen Umfangswandabschnittes
der Umfangswand jeweils mehrere Umfangswandabschnitte angrenzen.
Bevorzugt sind die endseitigen Umfangswandabschnitte über eine Laschenverbindung
miteinander verbindbar.
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Besonders
bevorzugt ist eine Ausführungsform,
bei der der dauerhaft mit dem Boden verbundene Umfangswandabschnitt
der Umfangswand einer von mindestens zwei, vorzugsweise von ausschließlich zwei,
Umfangswandabschnitten ist, die gemeinsam einen rechtwinkligen konturierten
Abschnitt der, vorzugsweise herzförmigen, Kuchenform bilden.
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Von
besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform
des Substratabschnittes bzw. einer aus dem Substratzuschnitt hergestellten
Kuchenform, bei der der Boden der gefalteten Kuchenform nicht ausschließlich innerhalb
der Umfangswand liegt, sondern bei der der Boden die Umfangswand
nach außen
derart überragt,
dass ein Greifabschnitt gebildet wird, der von einer Person zum
Verschieben der gesamten Kuchenform relativ zu einer Unterlagen
von einer Person greifbar ist. Dabei ist eine Ausführungsform
zu bevorzugen, bei der der Flächeninhalt
des Greifabschnittes mindestens etwa 32 cm2 beträgt. Hierdurch
wird ein ausreichend großer
und damit gut greifbarer Greifabschnitt erhalten, der wie der gemeinsam
mit dem innerhalb der Umfangswand befindlichen Bodenabschnitt in
einer Ebene liegt.
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Besonders
praktikabel ist eine Ausführungsform,
bei der der Greifabschnitt zwei rechtwinklig zueinander verlaufende
Seiten bzw. Außenkanten
aufweist. Ein derartig ausgeformter Greifabschnitt kann besonders
gut von einer Person gegriffen werden. Bevorzugt befindet sich der
Greifabschnitt in einer Diametrallage zu einem rechtwinkligen Abschnitt
eines innerhalb der Umfangswand gelegenen, vorzugsweise herzförmigen Bodenabschnittes.
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Um
einen gekrümmten
bzw. bogenförmig konturierten
Abschnitt der Umfangswand durch Faltung bzw. Verformen der Umfangswand
auf einfache Weise herstellen zu können, ist eine Ausführungsform
bevorzugt, bei der die Umfangwand mehrere nebeneinander angeordnete
Umfangswandabschnitte aufweist, wobei jeweils zwei benachbarte Umfangswandabschnitte
um jeweils eine (einzige) im montierten Zustand der Kuchenform senkrecht
zum Boden verlaufende Faltlinie relativ zueinander verschwenkbar
sind. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der diese Faltlinien
(Gelenklinien) nicht als Ritzlinien, sondern als sogenannte Nut-
oder Prägelinien
ausgebildet sind, die die Realisierung besonders sanfter Übergänge zwischen
zwei Umfangsabschnitten ermöglicht.
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Gemäß einer
besonders zweckmäßigen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die nicht unmittelbar dauerhaft mit dem Boden
verbundenen Umfangswandabschnitte zum Tel mit jeweils mindestens einer,
vorzugsweise ausschließlich
einer, Lasche verbunden sind, wobei die Laschen relativ zu dem jeweiligen
Umfangswandabschnitt um eine Faltlinie verschwenkbar angeordnet
sind. Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform, bei der die jeweilige Faltlinie
als Ritzlinie ausgebildet ist, wobei sich jeweilige der Schnitt
bevorzugt auf der Außenseite
der Kuchenform befindet. Durch Umfalten der Laschen um 90° kann eine
stabile Verbindung der Umfangswandabschnitte zum Boden hergestellt
werden. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der nicht sämtliche,
sondern lediglich einige der Umfangswandabschnitte der Umfangswand
mit jeweils vorzugsweise mindestens einer, besonders bevorzugt ausschließlich einer,
Lasche versehen sind. Im Hinblick auf den Erhalt einer stabilen
Kuchenform ist eine Ausführungsform
zu bevorzugen, bei der sich die Laschen im zusammengefalteten Zustand
der Kuchenform unterhalb des Bodens befinden, der Boden also auf
den Laschen liegt. Diese Verbindung ist vergleichsweise stabil,
da das Gewicht des innerhalb der Umfangswand aufgenommenen Teiges
auf diese Weise den Boden gegen die umgebogenen Laschen drückt.
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Um
eine optimierte Festigkeit bzw. Stabilität der Kuchenform zu realisieren,
ist eine Ausführungsform
des Substratabschnittes bzw. der Kuchenform bevorzugt, bei der für zumindest
eine der Laschen, vorzugsweise für
mehrere der Laschen, jeweils eine, insbesondere schlitzförmige Öffnung im
Boden vorgesehen ist, durch die die jeweilige Lasche hindurchführbar ist
und auf der Bodenunterseite, wie zuvor beschrieben, um 90° umlegbar
ist, so dass der Boden auf der Lasche zum Liegen kommt. Das Vorsehen von Öffnungen
zum Durchführen
der Laschen erhöht die
Stabilität
der Kuchenform insofern, als dass ein Herausrutschen der Laschen
von unterhalb des Bodens erschwert wird. Zur erleichterten Findung
der Öffnungen,
ist eine Ausführungsform
bevorzugt, bei der die Laschen, zumindest ein Teil der Laschen,
vorzugsweise auf zwei voneinander beabstandeten Umfangsseiten, angefast
ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass zwei,
insbesondere schlitzförmige, Öffnungen über ein
Nutlinie, d.h. eine nicht angeschnittene Prägelinie miteinander verbunden
sind. Auf diese Weise ergibt sich durch alterniert angeordnete Nutlinien
und schlitzförmige Öffnungen
ein bogenförmig
konturierter Grenzverlauf, der dem späteren Verlauf bzw. der späteren Kontur
der Umfangswand ent spricht. Das Vorsehen von Nutlinien zwischen
zwei schlitzförmigen Öffnungen
hat zudem den Vorteil, dass eine Barriere für den innerhalb der Umfangswand
aufzunehmenden Teig ausgebildet wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass die Öffnungen
zum Durchstecken der Laschen der Umfangswandabschnitte durch Umbiegen
einer Bodenlasche um eine, vorzugsweise als Perforationslinie ausgebildete,
Faltlinie beim Falten der Kuchenform hergestellt werden können. Unter
einer Perforationslinie wird entweder eine Linie mit einer die Dickenerstreckung
des flachen Substrates durchsetzenden Perforation verstanden, oder
eine perforierte Linie, die analog zu einer Ritzlinie die Dickenerstreckung
des flachen Substrates nicht vollständig durchdringt. Das Vorsehen
von Bodenlaschen hat den Vorteil, dass die durch die Öffnungen durchgeführten Laschen
in einer Art Klemmverbund innerhalb der Öffnung gehalten werden, da
die Bodenlaschen jeweils seitlich gegen den Übergangsbereich zwischen der
Lasche und dem zugehörigen Umfangsabschnitt
drückt.
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Bei
einem Substratzuschnitt, der derart faltbar ist, dass eine herzförmig konturierte
Umfangswand erhalten wird, ist eine Ausführungsform bevorzugt, bei der
lediglich den Laschen der Umfangswandabschnitte jeweils eine Öffnung zugeordnet
ist, die die Bogenabschnitte der Herzform bilden. Anders ausgedrückt werden
nur die die Bogenabschnitte bildenden Umfangswandabschnitte durch
Durchführen von
Laschen durch im Boden vorgesehene Öffnungen am Boden fixiert.
Sämtliche
anderen Umfangswandabschnitte, also insbesondere die einen winklig, insbesondere
rechtwinklig, konturierten Abschnitt der Herzform bildenden Umfangswandabschnitte,
zumindest ein Teil dieser Umfangswandabschnitte, sind entwe der dauerhaft
mit dem Boden verbunden, oder werden durch seitliches Vorbeiführen einer
Lasche an dem Boden und Verschwenken der Lasche relativ zu dem Umfangsabschnitt
derart, dass die Lasche unterhalb des Bodens zum Liegen kommt, fixiert.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass der
Substratzuschnitt derart entlang von Faltlinien zusammenlegbar ist,
dass eine rechteckig konturierte Form erhalten wird. Bevorzugt ist
hierzu eine den Boden in zwei Bodenabschnitte teilende Ritzlinie
vorgesehen, wobei die Ritzlinie bevorzugt zur Bodenunterseite hin
offen ist. Durch die im noch zusammengefalteten, d.h. nicht zur
Kuchenform gefalteten, Zustand rechteckige Faltform kann der Substratabschnitt
auf einfache Weise und platzsparend in Backmischungsverpackungen
beigefügt werden.
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Um
ein unbeabsichtigtes Auffalten des zusammengelegten, rechteckförmig konturierten
Substratzuschnittes zu vermeiden, ist eine Ausführungsform bevorzugt, bei der
einer der Bodenabschnitte über
einen Klebstofffleck mit der Umfangswand verklebt ist. Dabei ist
der Klebstofffleck bevorzugt lösbar, so
dass der Substratzuschnitt von der zusammengefalteten Form in eine
aufgefaltete Form und dann in die endgültige Kuchenform überführbar ist.
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Damit
sich der Substratzuschnitt zum Herstellen einer Kuchenform eignet,
die in einem herkömmlichen
Haushaltsofen eingesetzt werden kann, ist eine Ausführungsform
bevorzugt, bei der die Kuchenform backtemperaturbeständig ist.
Bevorzugt ist das Substrat für
mindestens zwei Stunden hitzebeständig bis zu einer Temperatur
von mindestens 140°C,
vor zugsweise von bis mindestens 160°C, besonders bevorzugt von bis
mindestens 180°C.
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Bevorzugt
handelt es sich bei dem Substrat um einen Kartonzuschnitt, der mit
mindestens einer Kunststoffschicht, insbesondere einer Folie, versehen
ist, um ein Festkleben des Kuchens an der Kuchenform, zumindest
weitgehend zu vermeiden.
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Die
Erfindung zeigt auch eine Kuchenform, die mit einem zuvor beschriebenen
Substratzuschnitt hergestellt ist. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass
die Kuchenform, vorzugsweise aus einem einzigen, einteiligen Substratzuschnitt
hergestellt ist, wobei der Substratzuschnitt sowohl den Boden der Kuchenform
als auch die Umfangswand der Kuchenform beinhaltet. Bevorzugt ist
dabei eine Ausführungsform,
bei der die Umfangswand als durchgehender Streifen am (späteren) Boden,
vorzugsweise über
eine Schnittelinie, festgelegt ist. Im Hinblick auf Weiterbildungen
der Kuchenform wird auf die vorhergehende Beschreibung des Substratzuschnittes
verwiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen soll eine ausschließlich die
auf den Substratzuschnitt gerichtete Offenbarung als auch auf die
Kuchenform gerichtet offenbart gelten und beanspruchbar sein. Ebenso
soll eine rein auf die Kuchenform gerichtete Offenbarung als auf
die Ausbildung des Substratzuschnittes gerichtet offenbart gelten
und beanspruchbar sein.
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Von
besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform
der Kuchenform, bei der die Umfangskontur der sich rechtwinklig
zum Boden erstreckenden Umfangwand herzförmig ist. Bevorzugt weist diese Herzform
zwei benachbarte bogenförmige
Ab schnitte und einen winkligen, insbesondere rechtwinkligen, Abschnitt
auf.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass der
Boden, vorzugsweise mit einem im Wesentlichen dreieckförmigen Abschnitt,
die Umfangswand der Kuchenform nach außen überragt, so dass der Boden
von einer Person gegriffen und somit die gesamte Kuchenform relativ
zu einer Unterlage verschoben, vorzugsweise entlang der Unterlage
gezogen werden. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform,
bei der der Bodenabschnitt, der die Umfangswand überragt zwei rechtwinklig zueinander
verlaufende Seitenkanten aufweist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen sowie anhand der
Zeichnungen. Diese zeigen in:
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1:
einen Substratzuschnitt aus einem beschichteten Karton zum Falten
einer in 4 gezeigten (fast fertigen)
Einweg-Kuchenform,
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2:
einen ersten Montageschritt, bei der Herstellung der Kuchenform
aus dem Substratzuschnitt gemäß 1,
wobei eine Umfangswand rechtwinklig zu einem Boden ausgerichtet
wird,
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3:
einen weiteren Schritt beim Falten der Kuchenform, bei dem Laschen
von Umfangswandabschnitten der Umfangswand durch im Boden vorgesehene Öffnungen
gesteckt und unterhalb des Bodens umgebogen werden und
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4:
einen letzten Faltschritt zum Herstellen der Kuchenform.
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In
den Figuren sind gleichen Elemente und Elemente mit der gleichen
Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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In 1 ist
ein einteiliger Substratzuschnitt 1 zum Herstellen einer
in 4 gezeigten Kuchenform 2 (HerzKuchenform)
gezeigt.
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Zu
erkennen ist, dass der Substratzuschnitt 1 einen Boden 3 und
eine Umfangswand 4 aufweist. Anders ausgedrückt weist der
Substratzuschnitt 1 einen den Boden 3 der fertigen
Kuchenform bildenden Bodenabschnitt und einen der Kuchenform 2 bildenden
Umfangswandabschnitt auf.
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Wie
aus 1 zu erkennen ist, ist die Umfangswand 4 als
einstückiger
Streifen ausgebildet, wobei ein Umfangswandabschnitt 5 der
Umfangswand 4 über
eine als Ritzlinie ausgebildete Faltlinie 6 mit dem Boden 3 verbunden
ist. Der die Dickenerstreckung des flachen, flächigen Substratzuschnittes 1 nicht
durchsetzende Schnitt ist dabei auf der Außenseite, in 1 auf
der nicht sichtbaren Unterseite, des Substratzuschnittes 1 angebracht.
Die Faltlinie 6 bildet eine Außenkante, d.h. eine Seitenkante, der
fertiggestellten Kuchenform 2 (vgl. 4).
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Die
Umfangskontur der Umfangswand bzw. die Kontur eines innerhalb der
Umfangswand 4 gelegenen Bodenabschnitts 7 ist,
wie erwähnt,
herzförmig
und kann unterteilt werden in zwei Bogenabschnitte 8, 9 und
einen rechtwinkligen Abschnitt 10, wobei der eingangs erwähnte Umfangswandabschnitt 5,
der dauerhaft mit dem Boden 3 über die Faltlinie 6 verbunden
ist, einen Bestandteil des rechtwinkligen Abschnittes 10 bildet.
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Ein
zu dem Umfangswandabschnitt 5 benachbarter Umfangswandabschnitt 11,
der mit dem Umfangswandabschnitt 5 zusammen den rechtwinkligen
Abschnitt 10 bildet, ist seitlich entlang seiner Längserstreckung
mit einer Lasche 12 versehen, die auf ihrer in der Zeichnungsebene
rechten Seite angefast ist. Die Lasche 12 kann um eine
als Ritzlinie ausgebildete Faltlinie 13 relativ zu dem
Umfangswandabschnitt 11 verschwenkt werden. Die Lasche 12 wird
hierzu, wie insbesondere aus 3 ersichtlich
ist, seitlich am Boden 3 vorbei geführt und auf der Bodenunterseite
um einen Winkel von 90° verschwenkt,
so dass der Boden 3 auf der Lasche 12 zum Liegen
kommt.
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In
der Zeichnungsebene sind rechts neben dem Umfangsabschnitt 1 weitere,
(kleinere) Umfangswandabschnitte 14 bis 20 vorgesehen,
die Bestandteil der Bogenabschnitte 8, 9 sind.
Der unmittelbar zu dem Umfangswandabschnitt 11 benachbarte Umfangswandabschnitt 14 ist
laschenlos ausgebildet. Der wiederum daran angrenzende Umfangswandabschnitt 15 ist
seitlich, d.h. in der Zeichnungsebene oben, mit einer Lasche 21 versehen,
ebenso der wiederum übernächste Umfangswandabschnitt 17.
Diese weist eine Lasche 22 auf. Der Umfangswandabschnitt 16 ist
ebenso wie der Umfangswandabschnitt 18 laschenlos ausgebildet.
Der Umfangswandabschnitt 19 weist eine Lasche 23 und
der endseitige Umfangswandabschnitt 20 eine Lasche 24 auf.
Jeder dieser Laschen 21, 22, 23, 24 ist
eine schlitzförmige Öffnung 25 bis 28 zugeordnet,
wobei jede Öffnung 25 bis 28 durch
Verschwenken jeweils einer Bodenlasche 29 bis 32 um
jeweils eine aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
mit Bezugszeichen versehene Perforationslinie herstellbar bzw. in
den Boden 3 einbringbar ist. Die Bodenlaschen 29 bis 32 sind
nur durch die jeweilige Perforationslinie mit dem Boden 3 verbunden.
Die Bodenlaschen 29 bis 32 bzw. die Perforationslinien
sind durch einen Ausstanzvorgang hergestellt.
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Auf
der von dem Umfangswandabschnitt 11 abgewandten Seite des
Umfangsabschnittes 5 ist ein Umfangswandabschnitt 33 angeordnet,
der seitlich mit einer Lasche 34 versehen ist, deren Außenkante formkongruent
zur Außenkante
des Bodenabschnittes 7 im Laschenbereich ausgebildet ist.
Die Lasche 34 ist analog zur Lasche 12 des Umfangswandabschnittes 11 seitlich
an den Boden 3 vorbeiführbar
und unter den Boden umlegbar. Das gleiche gilt für eine Lasche 35,
des in der Zeichnungsebene unmittelbar links an den Umfangswandabschnitt 33 angrenzenden
Umfangswandabschnitts 36. An den Umfangswandabschnitt 36 wiederum
grenzt unmittelbar ein laschenloser Umfangswandabschnitt 37 an,
an dem wiederum ein Umfangswandabschnitt 38 mit einer Lasche 39 angrenzt.
Dieser Lasche 39 ist analog zu den Laschen 21, 22, 23, 24 eine
schlitzförmige Öffnung 40 im
Boden 3 zugeordnet, wobei die schlitzförmige Öffnung 40 durch Umbiegen
einer Bodenlasche 41 um eine nicht mit einem Bezugszeichen
versehene Perforationslinie herstellbar ist. Benachbart zu dem Umfangswandabschnitt 38 ist
ein laschenloser Umfangswandabschnitt 42 angeordnet, der
an einen endseitigen Umfangswandabschnitt 43 angrenzt.
Dieser ist an seiner freien Stirnseite mit einer Haltelasche 44 versehen,
die durch eine Öffnung 45 im
endseitigen Umfangswandabschnitt 20 führbar ist, derart, dass die
endseitigen Umfangswandabschnitte 20, 43 aneinander
festgelegt werden, so dass sich eine umfangsgeschlossene Umfangswand
(vgl. 4) ergibt. Wie 1 und 4 ergibt,
ist die stirnseitige Haltelasche 44 beidseitig mit Widerhakenabschnitten
versehen, die ein unbeabsichtigtes Öffnen der umfangsgeschlossenen
Umfangswand 4 sicher verhindern.
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Jeweils
zwei unmittelbar benachbarte Umfangswandabschnitte der Umfangswand 4 sind über jeweils
ausschließlich
eine als Nutlinie ausgebildete Faltlinie 46 relativ zueinander
verschwenkbar, wobei die Faltlinien 46 bei fertig montierter
Kuchenform senkrecht auf dem Boden 3 stehen.
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Wie
aus den 1 bis 3 zu erkennen ist,
sind jeweils zwei benachbarte, voneinander beabstandete Öffnungen 25 bis 28, 40 über jeweils
eine Nutlinie 46 miteinander verbunden, wobei die beiden Öffnungen 27, 28,
also die einander zugewandten endseitigen Öffnungen 27, 28 der
aneinander angrenzenden Bogenabschnitte 8, 9 über eine über Eck verlaufende
Nutlinie 47 miteinander verbunden sind. Die Nutlinien 47 verlaufen
im montierten Zustand parallel zu den Unterkanten der zugeordneten
laschenlosen Umfangswandabschnitte 14, 16, 18, 37, 42 und 43.
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Wie
aus den 1 bis 4 hervorgeht, weist
der Boden 3 neben dem innerhalb der Umfangswand 4 gelegenen
Bodenabschnitt 7 einen Greifabschnitt 48 auf,
der die Umfangswand 4 außen überragt und der mit dem Bodenabschnitt 7 in
einer Ebene liegt. Der Greifabschnitt 48 weist zwei rechtwinklig
zueinander verlaufende Seitenkanten 49, 50 auf
(vgl. 2), so dass der die Umfangswand 4 deutlich
außen überragende
Greifabschnitt 48 besonders gut greifbar ist, wodurch die
gesamte Kuchenform 2 entlang einer Unterlage verschoben
werden kann.
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Wie
sich aus 3 ergibt, werden die Laschen 21, 22, 23, 24, 39 bei
der Montage von der Bodenoberseite her durch die ihnen zugeordneten Öffnungen 25, 26, 27, 28, 40 gesteckt
und auf der Unterseite des Bodens 3 (vgl. 3)
um 90° nach
innen umgebogen, so dass der Boden 3 im montierten Zustand
der Kuchenform 2 auf den Laschen zum Liegen kommt, wodurch
das Teiggewicht ein unbeabsichtigtes Öffnen der Kuchenform 2 sicher
verhindert. Um ein möglichst
einfaches Einführen
der Laschen 21, 22, 23, 24, 39 in
die Öffnungen 25, 26, 27, 28, 40 zu ermöglichen,
sind die Laschen 21 bis 24, 39 endseitig beidseitig
angefast.