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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Griff zum Greifen, Halten und/oder Bedienen eines Gegenstandes, insbesondere einen Griff für einen Sarg, mit mindestens einem Griffsockel zur Befestigung des Griffs an einem Gegenstand und mit mindestens einem Griffteil zum Greifen, Halten und/oder Bedienen des Gegenstandes, wobei das Griffteil mit dem mindestens einen Griffsockel mittelbar oder unmittelbar verbunden ist. Die Erfindung betrifft ferner einen Sarg mit einem derartigen Griff.
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Ein Griff kann zum Greifen, Halten und/oder Bedienen eines Gegenstandes genutzt werden. Griffe sind dabei in verschiedensten Ausgestaltungen verfügbar. Neben diesen funktionellen Eigenschaften können Griffe auch zur Dekoration bzw. zur Formgebung und gestalterischen Wahrnehmung eines Gegenstandes beitragen. Beispielweise dienen Sarggriffe nicht nur zum Handhaben eines Sarges, sondern auch und insbesondere zur dekorativen Verzierung des Sarges.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Griff bereitzustellen, der mit einfachen Mitteln individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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Diese Aufgabe wird mit einem Griff mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die in den Unteransprüchen angegebenen Merkmale sind Gegenstand von bevorzugten Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung. In der nachfolgenden Beschreibung werden ferner weitere vorteilhafte Merkmale angegeben, die Gegenstand weiterer Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sein können. Diese weiteren Merkmale können dabei untereinander und/oder mit den Merkmalen der Anspruchsfassung kombiniert werden.
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Erfindungsgemäß ist das Griffteil zumindest abschnittsweise hohlförmig und transparent ausgebildet und mit einem Füllmaterial befüllbar. Das Griffteil kann nachträglich beispielsweise mit einem individuellen Gegenstand oder mit einem dekorativen Füllmaterial befüllt werden. Insbesondere für einen Sarggriff geeignete Füllmaterialien können dabei beispielsweise Kieselsteine, Holzstücke, farblich unterschiedliche Granulate oder Trauerflor-Textilfaserstoffe und dergleichen sein. Auch kann beispielsweise ein eingerolltes Bild oder ein eingerollter Brief als sehr persönliche Einlage für das Griffteil vorgesehen sein. Als Füllmaterialien können grundsätzlich alle hinsichtlich ihrer Abmessungen geeigneten Dekorationsmaterialien zur Befüllung des Griffteils Verwendung finden.
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Der erfindungsgemäße Griff eröffnet vorteilhafterweise vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die beispielsweise bei Bestattungen eine persönliche und individuelle Ausgestaltung erlauben. Da der Griff zunächst einheitlich und in großen Stückzahlen kostengünstig hergestellt werden kann, kann ein derartiger Griff günstig vertrieben und in ausreichender Menge vorrätig gehalten werden. Jedem einzelnen Griff kann nachträglich jeweils eine höchst individuelle Note verliehen werden. Im Gegensatz zu den bereits aus der Praxis bekannten Griffen, die nach deren Herstellung nur mit erheblichem Aufwand und oftmals nicht in einer optisch ansprechenden Weise verändert und individuell angepasst werden können, kann der erfindungsgemäße Griff einfach und rasch individualisiert und an den jeweiligen Verwendungszweck angepasst werden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Griff ein längliches Griffteil auf, das zumindest abschnittsweise, vorzugsweise jedoch im Wesentlichen über seine gesamte Länge hinweg hohlförmig ausgebildet ist. Ein hohlzylinderförmiges Griffteil kann abschnittsweise oder vollständig beispielsweise aus Polymethylmethacrylat (PMMA) oder aus Glas hergestellt werden und über die zur Verfügung stehende Erstreckung dekorative Gegenstände oder Füllmaterial aufnehmen. Die Befüllung kann in einfacher Weise über eine Stirnseite des länglichen Griffteils erfolgen.
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Alternativ dazu kann das Griffteil nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auch als Griffknauf ausgebildet sein, womit eine weitere Griffvariante bereitgestellt wird.
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Das Griffteil, das ein- oder mehrteilig ausgebildet sein kann, kann dabei vorzugsweise lösbar mit dem mindestens einen Griffsockel verbunden sein.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Griffteil schwenkbar an dem Griffsockel gelagert ist. Dabei kann an jedem Griffsockel ein Gelenk vorgesehen sein, dass vorzugsweise einen Gabelkopf bzw. einen Gabelkopfabschnitt aufweist, der an dem Griffsockel angeordnet oder festgelegt ist. Der Gabelkopf greift in ein daran angepasstes Gelenkteil ein, das gegebenenfalls lösbar beispielsweise über eine Schraube bzw. einen Schraubenbolzen mit dem Gabelkopf verbunden ist. Das Gelenkteil ist mit dem Griffteil verbunden.
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Das Griffteil ist dabei zumindest teilweise, vorzugsweise jedoch im Wesentlichen gänzlich aus einem transparenten Kunststoff, vorzugsweise aus Polymethylmethacrylat (PMMA) ausgebildet, der eine Sicht auf ein Befüllungsmaterial von außen durch das Griffendstück ermöglicht. Alternativ dazu kann das Griffendstück auch zumindest teilweise aus Glas ausgebildet sein, wobei Glas auch zusätzlich zu einem verwendeten Kunststoff vorgesehen sein kann.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Griffteil in einem Befestigungsabschnitt von dem Griffsockel oder von einem Gelenkteil vorzugsweise längs eines Umfangs vollständig umgeben. Der Griffsockel oder das Gelenkteil weisen beispielsweise eine an die Abmessungen und Ausrichtung des Griffteils angepasste Bohrung auf, in der der Befestigungsabschnitt des Griffteils aufgenommen und festgelegt werden kann.
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Das Griffteil kann eine vorzugsweise mit einer Verschlusskappe verschließbare Befüllungsöffnung aufweisen. Ein längliches Griffteil kann an beiden Enden bzw. Stirnseiten Befüllungsöffnungen aufweisen, die mit schraubbaren, klemmbaren oder rastbaren Verschlusskappen verschlossen werden können.
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Der Griffsockel kann dabei derart ausgebildet sein, dass er ein Ende des Griffteils in einer daran angepassten Ausnehmung aufnimmt. Auf diese Weise kann der Griffsockel zugleich als Verschlusskappe zum Verschließen des Griffteils verwendet werden.
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Ferner wird ein Sarg mit mindestens einem Griff mit den zuvor beschriebenen Merkmalen als Sarggriff vorgeschlagen.
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Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen eingehend erläutert. Die aus den Zeichnungen und aus den zugehörigen Beschreibungen hervorgehenden Merkmale beschränken sich dabei nicht auf die jeweiligen Ausführungsbeispiele. Auch sind diese Merkmale nicht beschränkend auszulegen. Vielmehr dienen diese Merkmale der Veranschaulichung einer beispielhaften Umsetzung. Es zeigt:
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1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Griffs,
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2 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Griffs und
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3 eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Griffs.
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In 1 ist schematisch ein Griff 1 dargestellt, bei dem ein Griffteil 2 mit zwei beabstandet zueinander angeordneten Griffsockeln 3 an einer rückwärtigen Wandfläche 4 befestigt ist. Das Griffteil 2 ist hohlzylinderförmig ausgebildet und aus transparentem, bzw. durchsichtigem Polymethylmethacrylat hergestellt. Die Griffsockel 3 weisen ein Schwenkgelenk 5 auf, so dass das Griffteil 2 um eine horizontal verlaufende Schwenkachse 6 relativ zu der Wandfläche 4 schwenkbar gelagert ist.
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Jeder Griffsockel 3 weist einen im Wesentlichen ringförmigen Endabschnitt 7 mit einer horizontal verlaufenden Bohrung 8 auf. Das Griffteil 2 ragt auf beiden Seiten durch die Bohrung 8 des jeweiligen Griffsockels 3 und ist beispielsweise klemmend oder mittels einer Madenschraube relativ zu den Griffsockeln 3 bzw. zu deren Endabschnitt 7 festgelegt.
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Das Griffteil 2 ist über seine gesamte Länge hinweg hohlzylinderförmig und durchsichtig ausgebildet. Das Griffteil 2 weist an beiden Enden 9 eine Befüllungsöffnung 10 auf, die jeweils durch eine Verschlusskappe 11 verschlossen ist. In dem Griffteil 2 ist ein zusammengerolltes Dokument 12 sichtbar angeordnet, wodurch der Griff 1 individualisiert wird. Das Dokument 12 wurde durch eine der beiden Befüllungsöffnungen 10 in das Griffteil 2 eingeschoben. Die zu diesem Zweck geöffnete Befüllungsöffnung 10 ist anschließend mit der Verschlusskappe 11 wieder verschlossen worden.
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Die beiden Verschlusskappen 11 sind ebenso wie die Griffsockel 3 beispielsweise aus Messing oder Edelstahl gefertigt. Die Verschlusskappen 11 weisen eine nicht dargestellte Klemmeinrichtung zum Festlegen an dem Griffteil 2 auf. Alternativ können die Verschlusskappen 11 auch ein Gewinde zum Aufschrauben auf das Griffteil 2 aufweisen.
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Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Griffes 13 weisen die Endabschnitte 7 der beiden Griffsockel 3 eine im Wesentlichen zylinderförmige Verdickung 14 mit einer dem Griffteil 2 zugewandten Ausnehmung 15 auf, in der jeweils ein Ende des Griffteils 2 aufgenommen und festgelegt werden kann. Das Griffteil 2 wird zwischen den beiden Verdickungen 14 der Endabschnitte 7 der beiden Griffsockel 3 gehalten und durch diese verschlossen. Der in 2 dargestellte Griff 13 muss vor dessen Montage mit dem vorgesehenen Füllmaterial 16 befüllt werden. Bei dem exemplarisch dargestellten Ausführungsbeispiel bilden Kieselsteine das Füllmaterial 16.
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Bei einem in 3 dargestellten und in geschnittener Seitenansicht abgebildeten Ausführungsbeispiel ist das Griffteil 2 knaufförmig ausgestaltet und rastend auf dem Griffsockel 3 befestigbar. Das Griffteil 2 weist eine halbkugelförmige Oberseite 17 aus Glas auf, die lösbar mit einer Grundplatte 18 befestigt ist. Ein Hohlraum 19 in dem Griffteil 2 kann mit einem beliebigen Füllmaterial befüllt werden.