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DE202011000356U1 - Solarantrieb für ein bewegliches Gebäudeteil - Google Patents

Solarantrieb für ein bewegliches Gebäudeteil Download PDF

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DE202011000356U1
DE202011000356U1 DE202011000356U DE202011000356U DE202011000356U1 DE 202011000356 U1 DE202011000356 U1 DE 202011000356U1 DE 202011000356 U DE202011000356 U DE 202011000356U DE 202011000356 U DE202011000356 U DE 202011000356U DE 202011000356 U1 DE202011000356 U1 DE 202011000356U1
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housing
drive
solar module
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DE202011000356U
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D & H Mechatronic AG
D and H MECHATRONIC AG
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D & H Mechatronic AG
D and H MECHATRONIC AG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05D11/00Additional features or accessories of hinges
    • E05D11/0081Additional features or accessories of hinges for transmitting energy, e.g. electrical cable routing
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2400/00Electronic control; Electrical power; Power supply; Power or signal transmission; User interfaces
    • E05Y2400/61Power supply
    • E05Y2400/628Solar cells
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2400/00Electronic control; Electrical power; Power supply; Power or signal transmission; User interfaces
    • E05Y2400/65Power or signal transmission
    • E05Y2400/654Power or signal transmission by electrical cables

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Photovoltaic Devices (AREA)

Abstract

Antrieb (1) für ein bewegliches Gebäudeteil, insbesondere ein schwenkbares Lüftungselement, ein schwenkbares Fenster, eine schwenkbare Klappe oder eine Tür oder einen schwenkbaren Rauchabzug, aufweisend ein Antriebselement, ein Kraftübertragungsmittel und einen mit dem Antriebsmittel elektrisch verbundenen Energiespeicher, wobei das Kraftübertragungsmittel endständig mit dem beweglichen oder einem Gebäudeteil, der bei Bewegung des beweglichen Gebäudeteils ruht verbunden oder verbindbar und so mit dem Antriebselement gekoppelt ist, dass das Antriebselement auf das Kraftübertragungsmittel wirkt, und wobei das Antriebselement in einem Gehäuse (2) gelagert ist, das mit dem Gebäudeteil, der bei Bewegung des beweglichen Gebäudeteils ruht, oder dem beweglichen Gebäudeteil verbunden oder verbindbar ist dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher in dem Gehäuse (2) angeordnet ist und dass ein Solarmodul (5) vorgesehen ist, dass kipp-, schwenkbar und/oder verfahrbar mit dem Gehäuse verbunden ist, wobei eine elektrische Verbindung (15) zwischen Solarmodul (5) und Energiespeicher besteht und/oder durch eine Antriebssteuerung selbsttätig herstellbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Antrieb für bewegliche Gebäudeteile sowie Gebäudeteile aufweisend ein bewegliches Gebäudeteil mit einem solchen Antrieb.
  • Antriebe für bewegliche Gebäudeteile sind aus dem Stand der Technik zahlreich bekannt, so beispielsweise aus der EP 1 921 242 .
  • Solche Antriebe werden üblicherweise mit Versorgungs- und Steuerungsleitungen verbunden.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, derartige Antriebe im Einsatz flexibler und energiesparender auszuführen.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch einen Antrieb gemäß Anspruch 1 sowie ein Gebäudeteil gemäß Anspruch 20. Die abhängigen Unteransprüche 2 bis 19 und 21 geben vorteilhafte Weiterbildungen an.
  • Ein erfindungsgemäßer Antrieb für ein erfindungsgemäßes Gebäudeteil, insbesondere ein schwenkbares Lüftungselement, ein schwenkbares Fenster, eine schwenkbare Klappe oder eine Tür oder einen schwenkbaren Rauchabzug weist ein Antriebselement, ein Kraftübertragungsmittel und einen mit dem Antriebselement elektrisch verbundenen Energiespeicher auf. Dabei ist das Kraftübertragungsmittel endständig mit dem beweglichen Gebäudeteil oder einem Gebäudeteil, der bei Bewegung des beweglichen Gebäudeteils ruht, verbunden oder verbindbar. Des Weiteren ist das Kraftübertragungsmittel so mit dem Antriebselement gekoppelt, dass das Antriebselement auf das Kraftübertragungsmittel wirkt. Dabei ist das Antriebselement wiederum in einem Gehäuse gelagert, das mit dem Gebäudeteil, der bei Bewegung des beweglichen Gebäudeteils ruht, oder mit dem beweglichen Gebäudeteil verbunden oder verbindbar ist. Zur Verbindung kann beispielsweise eine Konsole eingesetzt werden. Somit kann durch Betätigen des Antriebselementes und durch Vermittlung des Kraftübertragungsmittels Kraft auf ein bewegliches Gebäudeteil bzw. Kraft zwischen einem ruhenden und einem beweglichen Gebäudetail aufgebracht werden und dadurch das bewegliche Gebäudeteil bewegt werden. Dadurch ist es beispielsweise möglich, ein Fenster zu öffnen oder zu schließen.
  • Gekennzeichnet ist der erfindungsgemäße Antrieb dadurch, dass der Energiespeicher in dem Gehäuse angeordnet ist und dass ein Solarmodul vorgesehen ist, das kipp-, schwenk- und/oder verfahrbar mit dem Gehäuse verbunden ist. Dabei ist eine elektrische Verbindung zwischen Solarmodul und Energiespeicher vorgesehen und/oder durch eine Antriebssteuerung selbsttätig herstellbar. Der erfindungsgemäße Antrieb weist somit ein Solarmodul auf, das durch kipp-, schwenk und/oder verfahrbare Anordnung an dem Gehäuse optimal zur Sonneneinstrahlung ausrichtbar ist. Dadurch wird der erfindungsgemäße Antrieb bei optimaler Nutzung der Sonnenenergie vergleichsweise frei platzierbar. Vorteilhafterweise weist der Antrieb dabei keine weitere Energiezufuhrvorrichtung, also insbesondere keinen Anschluss an weitere Stromquellen auf. Der Energiespeicher sorgt dafür, dass der Antrieb nicht nur bei ausreichender Sonneneinstrahlung funktioniert, sondern Energie zwischengespeichert werden kann, und somit auch ein Bewegen des beweglichen Gebäudeteils bei momentan nicht ausreichender Sonneneinstrahlung gewährleistet ist.
  • Optimalerweise ist die Steuerung des Antriebs so umgesetzt, dass ein Öffnen der Gebäudeteile oder Verfahren aus der Ruhe- oder Sicherheitsstellung nur dann möglich ist oder nur soweit möglich ist, wie momentan ausreichend Energie im Energiespeicher vorhanden ist, um das bewegliche Gebäudeteil sicher schließen zu können. Dies ist beispielsweise bei beweglichen Gebäudeteilen, die so angeordnet sind, dass es bei geöffneten Gebäudeteilen in das Gebäude hineinregnen kann, sinnvoll, wichtiger jedoch beispielsweise bei sicherheitsrelevanten Bauteilen wie beispielsweise Rauchabzügen, die teilweise auch zur Ent-/Belüftung genutzt werden.
  • Unter selbstständigem Herstellen der Verbindung ist beispielsweise das Herstellen durch eine integrierte Steuerelektronik denkbar, beispielsweise über Relais. Dies ist zum Beispiel denkbar in dem Fall, in dem die Verbindung aufgrund mangelnder Sonneneinstrahlung unterbrochen wurde und die Sonneinstrahlung wieder ein vorgesehenes Minimum überschreitet und somit ein Ladevorgang des Energiespeichers durch die Steuerelektronik fortgesetzt wird und dazu selbsttätig eine Verbindung zwischen Solarmodul und Energiespeicher hergestellt wird. Auch ist es denkbar, dass durch eine integrierte Steuerung die Ladung des Energiespeichers unterbrochen wird, wenn dieser vollständig gefüllt ist und bei bzw. nach entsprechender Entladung eine Verbindung durch die Steuerung wiederhergestellt wird.
  • Mit Vorteil weist der Antrieb ein Feder- und/oder Rastmittel, insbesondere eine insbesondere gespritzte Kunststoffrastfeder auf, das ein Feststellen des Solarmoduls ermöglicht und/oder ein Zurückklappen oder Verstellen des Solarmoduls auf Grund der Schwerkraft verhindert. Vorteilhafterweise ist das Feder- und/oder Rastmittel so ausgeführt, dass das Solarmodul auf einfache Weise verklappt, verschwenkt und/oder verkippt werden kann, um beispielsweise einfach das entsprechende Fenster reinigen zu können. Vorteilhafterweise ist eine Sollstellung des Solarmoduls einstellbar, in die das Solarmodul auch durch fachfremdes Personal einfach und zuverlässig verbracht werden kann.
  • Mit Vorteil ist das Solarmodul austauschbar, dadurch kann der Antrieb beispielsweise an verschiedene Gebäudeteile, insbesondere an verschiedene Profilbreiten von ruhenden und/oder beweglichen Gebäudeteilen angepasst werden. Insbesondere sind verschiedene Solarmodule mit unterschiedlich langen, insbesondere seitlich an eine solaraktive Fläche angrenzende, Trägern vorsehbar. Auch kann ein abnehmbares Solarmodul zur separaten Montage eingerichtet sein. Dazu können beispielsweise entsprechende Konsolen vorgehalten werden.
  • Auch ist es Vorteilhaft eine elektrische Verbindung zwischen Gehäuse und Solarmodul, insbesondere bei auswechselbaren oder separat montierbaren Solarmodulen länger als erforderlich auszuführen. Dies ermöglicht ein einfaches Auswechseln und/oder eine einfache separate Montage. Mit Vorteil ist insbesondere im Gehäuse ein Speicher für die beim Einsatz des Solarmoduls am Gehäuse überschüssige elektrische Verbindung vorgesehen. Dazu kann beispielsweise ein Aufrollmechanismus vorgesehen sein.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung sind die gegebenenfalls auswechselbaren Solarmodule jedoch im Betrieb schwenkbar-, kippbar und/oder verfahrbar mit dem Gehäuse verbunden oder zumindest verbindbar.
  • Das Solarmodul weist vorteilhafterweise zumindest teilweise, insbesondere zumindest im Bereich der solaraktiven Fläche ein stabilisierendes Profil und/oder einen Rahmen, insbesondere einen metallisches Profil und/oder einen metallischen Rahmen, insbesondere ein Aluminiumprofil und/oder einen Aluminiumrahmen auf, um einer Verwindung des Solarmoduls beziehungsweise der solaraktiven Fläche entgegenzuwirken.
  • Der Energiespeicher weist vorteilhafterweise eine geringe Selbstentladung auf und ist insbesondere leicht auswechselbar. Dazu kann eine, insbesondere geschnappte, Energiespeicherfachabdeckung, insbesondere aus Kunststoff, im Gehäuse vorgesehen sein.
  • Vorteilhafterweise weist das Solarmodul gemäß Anspruch 2 eine zur Längsachse des Gehäuses parallele Achse auf, um die das Solarmodul schwenkbar ist. Eine solche Realisierung als zumindest kippbares Solarmodul, insbesondere mit einer zur Längserstreckung des Gehäuses parallelen Achse, hat sich als besonders solide und in der Regel ausreichend flexibel erwiesen.
  • Mit Vorteil ist dabei die Achse gemäß Anspruch 3 an einer Kante des Gehäuses angeordnet. Dies ermöglicht eine optimale Platzausnutzung und insbesondere auch ein flaches Anlegen des Solarmoduls an das Gehäuse, was zu einem sicheren und platzsparenden Transport führt und/oder ein leichtes Reinigen des Gebäudeteils ermöglicht.
  • Mit Vorteil weist das Gehäuse eine Durchführung für das Kraftübertragungsmittel auf und ist die Achse an der Seite des Gehäuses angeordnet, an der sich die Durchführung befindet. Eine solche Anordnung hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt. Dadurch kann insbesondere eine optimale Sonnenausbeute bei vergleichsweise unauffälliger Montage realisiert werden. In der Regel wird ein erfindungsgemäßer Antrieb so angeordnet, dass die Durchführung auf der Gehäuseseite angeordnet ist, die in Richtung der Kraftübertragung weist. Bei einer Anordnung des Antriebes an einem unbewegten Gebäudeteil weist dabei die Durchführung in der Regel zum bewegten Gebäudeteil, also beispielsweise in Richtung des Fensters. Wird dann die Achse entlang der Längserstreckung und auf der Seite angeordnet, auf der sich die Durchführung befindet, zeigt das Solarmodul in Richtung der Fensterscheibe bzw. des beweglichen Gebäudeteils, was zu einer optimalen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung führt.
  • Mit Vorteil ist die Durchführung mittig auf der Längserstreckung des Gehäuses angeordnet. Dies ist vorteilhaft für eine symmetrische Kraftübertragung, Ansicht und Montage.
  • Mit Vorteil ist dabei die Achse bzw. das Solarmodul so angeordnet, dass es im montierten Zustand des Antriebes nach oben und/oder außen (bezogen auf das Gebäude) zeigt.
  • Dazu werden die Durchführung in der Regel im unteren Bereich des Gehäuses und die Achse in der Regel im oberen Bereich, insbesondere an der Oberseite, des Gehäuses anzuordnen sein.
  • Mit Vorteil weist das Solarmodul gemäß Anspruch 5 einen zumindest halb geschlossenen, zumindest zu einer Seite offenen Kanal auf, der sich zumindest teilweise um die Achse erstreckt. Dabei verläuft die elektrische Verbindung zwischen Energiespeicher und Solarmodul zumindest teilweise durch diesen Kanal. Dabei ist unter der elektrischen Verbindung zwischen Energiespeicher und Solarmodul auch eine elektrische Verbindung zwischen Solarmodul und Platine, die wiederum für das Laden des Energiespeichers bzw. zumindest auch für das Laden des Energiespeichers verantwortlich ist, zu verstehen. Es ist somit ausreichend, dass Energie von der Solarzelle zum Laden des Energiespeichers über eine elektrische Verbindung verläuft, die zumindest teilweise durch den Kanal verläuft.
  • Durch einen solchen zumindest zu einer Seite hin offenen Kanal ist es möglich, die elektrische Verbindung vergleichsweise geschützt und unauffällig sowie weitgehend unbeeinflusst vom Schwenken oder Kippen bzw. Verfahren des Solarmoduls auszuführen. Dadurch wird auch bei Verschwenken bzw. Verkippen oder Verfahren des Solarmoduls eine sichere elektrische Verbindung auf einfache Weise gewährleistet.
  • In der Regel wird das Solarmodul in einer verschwenkbaren Ausführung zwei seitlich angeordnete Träger aufweisen, die eine Verbindung zwischen Solarzellen und Achse herstellen. In einem solchen Fall verläuft vorteilhafterweise die elektrische Verbindung durch zumindest einen der Träger und ist der Kanal vorteilhafterweise Bestandteil eines solchen Trägers.
  • Vorteilhafterweise weist das Gehäuse eine Gehäuseaussparung auf, die so angeordnet ist, dass ein durch den offenen Kanal geführtes Kabel durch die Gehäuseaussparung in das Gehäuse eintreten kann.
  • Mit Vorteil erstreckt sich der Kanal gemäß Anspruch 6 mindestens um 45°, insbesondere um 90°, um die Achse. Dies ermöglicht ein entsprechend weites Verkippen bei verborgener und weitgehend unbeeinflusster elektrischer Verbindung. In der Regel reicht es aus, das Solarmodul um 45° bis 90° kippbar auszuführen, so dass ein Kanal, der sich um 45° bis 90°, insbesondere um 90°, um die Achse erstreckt, in der Regel ausreichend ist.
  • Dabei ist um unter einem zumindest halbgeschlossenen, zumindest zu einer Seite offenen Kanal ein solcher Kanal zu verstehen, der die elektrische Verbindung zumindest an zwei Seiten umgibt. Vorteilhafterweise umgibt er die Verbindung jedoch an drei Seiten und ist somit nur Zu einer Seite hin offen. Dies kann beispielsweise durch eine im Querschnitt halbkreisförmigen oder U-förmigen Kanal gewährleistet werden.
  • Denkbar wäre beispielsweise auch ein im Querschnitt halbelliptischer Kanal.
  • Mit Vorteil ist der Kanal gemäß Anspruch 7 an einer Seite des Solarmoduls angeordnet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Solarmodul beidseitig Träger aufweist und der Kanal in einem der Träger angeordnet ist.
  • Mit Vorteil weist das Gehäuse zumindest einen Gehäuserücksprung auf, durch den die Achse verläuft. Somit können die Achse bzw. die Verbindungselemente des Solarmoduls, beispielsweise die erwähnten seitlichen Träger so angeordnet werden, dass sie nicht über die Außenform des Gehäuses hinaus stehen, sondern vielmehr jeweils in einem Rücksprung aufgenommen werden. Dies bedeutet nicht, dass die Träger in ihrer Gesamtheit im Rücksprung aufgenommen werden, sondern dass zumindest die Teile, die die Achse umgeben, dort aufgenommen werden. Ein solcher Träger kann beispielsweise L-förmig ausgeführt sein, wobei die Achse durch das Ende des kurzen Schenkels des L geführt ist, so dass beispielsweise der kurze Schenkel des L mindestens zum Teil oder zum großen Teil in einem solchen Rücksprung aufgenommen werden könnte.
  • Mit Vorteil weist das Gehäuse eine als Kabelöffnung ausgeführte Gehäuseaussparung auf, die in einem Gehäuserücksprung endet, durch den die Achse verläuft und in dem der Kanal zumindest teilweise aufgenommen ist. Eine solche Ausführung ermöglicht ein verdecktes und sicheres Führen des Verbindungskabels und ist auf einfache Weise und preisgünstig realisierbar.
  • Durch den Kanal und insbesondere auch durch die Gehäuseaussparung ist vorteilhafterweise ein flexibles Kabel geführt, das zumindest zwei, insbesondere genau zwei, oder bei Verwendung von mehrer Kabeln zumindest einen Leiter aufweist. Bei Verwendung von zwei Trägern können beide Träger einen solchen Kanal aufweisen und können entsprechend zwei Gehäuseaussparungen passend zu den Kanälen vorgesehen sein. Dann reicht es aus, durch jeden Kanal ein flexibles Kabel mit zumindest einem Leiter zu legen.
  • Mit Vorteil sind die Gehäuserücksprünge gemäß Anspruch 9 jeweils an einer Gehäusekante angeordnet. Mit besonderem Vorteil ist der mindestens eine Gehäuserücksprung an einer Gehäuseecke angeordnet. Mit besonderem Vorteil weist das Gehäuse zwei Gehäuserücksprünge, angeordnet an Gehäuseecken, insbesondere gegenüberliegenden Gehäuseecken, die entlang einer Gehäuselängsseite angeordnet sind, auf.
  • Derartige Gehäuserücksprünge sind besonders einfach herzustellen und ermöglichen beispielsweise eine oben beschriebene Anordnung der Achse an einer Gehäusekante.
  • Mit Vorteil ist das Solarmodul bzw. das Gehäuse so ausgeführt, dass das Solarmodul in zumindest einer Position rückseitig flach an dem Gehäuse anliegt, insbesondere an dessen Oberseite. Bei rückseitigem Anliegen ist ein solches Anliegen zu verstehen, bei dem die Solarzellen des Solarmoduls weiterhin nach außen zeigen und durch Sonneneinstrahlung beschienen werden können. Eine solche Anordnung, bei der das Solarmodul anklappbar ist, ermöglicht einen einfachen und zuverlässigen sowie platzsparenden Transport.
  • Mit Vorteil ist gemäß Anspruch 11 das Kraftübertragungsmittel eine Kette. Ketten haben sich zur Kraftübertragung zwischen Gebäudeteilen besonders bewährt.
  • Mit Vorteil beinhaltet das Gehäuse eine Führung und/oder einen Speicher für das Kraftübertragungsmittel. Dies ermöglicht eine Aufnahme des Kraftübertragungsmittels, sofern es nicht zur Kraftübertragung außerhalb des Gehäuses befindet. Dies ermöglicht einen Schutz des Kraftübertragungsmittels.
  • Mit Vorteil beinhaltet das Gehäuse eine Steuerungselektronik. Die innerhalb des Gehäuses angeordnete Steuerungselektronik ermöglicht eine einfache Montage sowie ggf. einen autarken Antrieb. Mit Vorteil beinhaltet die Steuerungselektronik einen Controller, insbesondere μ-Controller. Mit Vorteil werden durch die Steuerungselektronik Sicherheitsfunktionen, wie Abschalten und Öffnen bei Hindernissen, Regelung und Sicherheitsabschaltung im Tandembetrieb bei mindestens zwei Antrieben an einem beweglichen Gebäudeteil oder andere realisiert.
  • Mit Vorteil weist das Gehäuse eine Schnittstelle zur Verbindung mit mindestens einer Ansteuerungseinheit auf. Eine solche Schnittstelle, die Bestandteil des Gehäuses ist, kann beispielsweise eine Steckverbindung oder auch eine Antenne sein. Dabei kann die Schnittstelle beispielsweise zum Empfang von Steuerbefehlen und/oder zur Übermittlung von Statusmeldungen und/oder zur (zusätzlichen) elektrischen Versorgung eingerichtet sein.
  • Mit Vorteil weist der Antrieb eine drahtlose Schnittstelle zur Entgegennahme von Steuerdaten und/oder Abgabe von Statusdaten auf. Mit besonderem Vorteil weist der Antrieb darüber hinaus ggf. abgesehen von drahtlosen Schnittstellen, keine weiteren Schnittstellen auf, ist insbesondere nicht auf die Verbindung über weitere Schnittstellen angewiesen. Mit Vorteil weist das Gehäuse in bei einer drahtlosen Schnittstelle einen aus Kunststoff gefertigten Bereich auf, hinter dem sich vorteilhafterweise unmittelbar die Empfangs- und/oder Abstrahlvorrichtung befindet. Insbesondere werden zwei Kunststoffbereiche, einer als Akkufachdeckel und einer im Bereich der Sende- und/oder Empfangsvorrichtung vorgesehen.
  • Mit Vorteil beinhaltet das Solarmodul wenigstens eine, in der Regel jedoch mehrere, Solarzellen.
  • Mit Vorteil weist das Gehäuse an mindestens zwei Seitenflächen mindestens je eine Befestigungsbohrung auf, die parallel zur Achse angeordnet ist. Dies ermöglicht eine besonders flexible und platzsparende Montage, beispielsweise auf U-förmigen Konsolen.
  • Mit besonderem Vorteil weisen die Befestigungsbohrungen dabei zumindest teilweise Gewindezüge auf, so dass Schrauben eingeschraubt werden können.
  • Mit Vorteil befinden sich die Bohrungen an der Seite des Gehäuses, an der sich auch die Achse befindet, jedoch an einer anderen Kante des Gehäuses. Somit könnte besonders vorteilhaft die Achse zwischen zwei oberen Ecken des Gehäuses, insbesondere entlang einer Längskante, angeordnet sein, während die Bohrungen zumindest teilweise an weiteren, jeweils angrenzenden Ecke des Gehäuses angeordnet sein könnten. Vorteilhafterweise ist in einem solchen Fall die Durchführung an der Seitenfläche angeordnet, die sich zwischen den Ecken, zwischen denen die Achse und an denen die Bohrungen angeordnet sind. Dabei handelt es sich vorteilhafterweise um eine schmale Längsseite des Gehäuses.
  • Mit Vorteil weist der Antrieb, insbesondere das Gehäuse mindestens ein optisches Anzeigmittel, insbesondere mindestens eine LED, insbesondere zweifarb-LED zur Signalisierung von Betriebszuständen auf. Signalisiert werden könnten Zum Beispiel der Ladezustand des Energiespeichers, geschlossen auf Grund von Regen und/oder 10-Minuten-Lüftung.
  • Die Aufgabe wird auch gelöst durch einen Gebäudeteil aufweisend einen bewegliches Gebäudeteil, insbesondere ein schwenkbares Lüftungselement, eine schwenkbare Klappe oder eine Tür oder einen schwenkbaren Rauchabzug, aufweisend ein Antriebselement gemäß einem der vorstehenden Ansprüche. Bei einem solchen Gebäudeteil kann es sich beispielsweise um einen Fensterrahmen mit Fensterflügel handeln. Der Antrieb kann dabei beispielsweise am Fensterrahmen befestigt sein, während das Kraftübertragungsmittel mit dem Fensterflügel verbunden ist. Auch eine invertierte Anordnung ist denkbar.
  • Vorteilhafterweise ist das Gehäuse so angepasst, dass das Solarmodul so angeordnet werden kann, dass die solaraktiven Flächen an ein Profil des beweglichen Gebäudeteils, beispielsweise des Fensterflügels, angrenzen und nur durch Glas verdeckt sind. Eine solche Anordnung, bei der die solaraktiven Flächen beispielsweise an die Innenkante des Fensterflügelprofils angrenzen, ermöglicht eine besonders platzsparende Anordnung, die jedoch eine möglichst effektive Ausnutzung der solaraktiven Flächen gewährleistet.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sollen rein exemplarisch sowie nicht beschränkend anhand der folgenden rein schematischen Skizzen verdeutlicht werden.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Antriebs;
  • 2 eine weitere Ansicht eines erfindungsgemäßen Antriebs;
  • 3 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Kanals;
  • 4 eine seitliche Ansicht eines erfindungsgemäßen Antriebs; und
  • 5 eine seitliche Ansicht eines erfindungsgemäßen Antriebs in einem Querschnitt durch ein Dachfenster.
  • 1 zeigt eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Antriebs 1 mit einem Gehäuse 2 und einem Solarmodul 5. Das Solarmodul 5 weist Solarzellen 6 sowie einen Träger 9 auf. Das Gehäuse 2 weist einen Gehäusedeckel 3 und eine Gehäusebasis 4 sowie eine Durchführung 13, Gehäusebohrungen 14 und Gehäuserücksprünge 11 auf. Des Weiteren zu erkennen ist das Ende einer Achse 8 sowie ein Kettenanschlag 7. Das Solarmodul 5 ist um die Achse 8 gegenüber dem Gehäuse 3 verschwenkbar angeordnet. Die gezeigte Darstellung zeigt das Solarmodul 5 in einem Winkel von etwa 45° gegenüber der Gehäuseoberseite eingestellt.
  • 2 zeigt einen erfindungsgemäßen Antrieb mit Solarmodul 5 und Gehäuse 2 sowie Achse 8. Dabei ist das Solarmodul 5 angeklappt und liegt rückwärtig am Gehäusedeckel 3 an.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Antriebs. Zu erkennen ist der Träger 9 sowie der Gehäusedeckel 3 mit Rücksprung 11. Ebenfalls sichtbar ist ein Ende der Achse 8. Der Gehäuseträger 9 weist einen halboffenen Kanal 10 zur Aufnahme einer elektrischen Verbindung zwischen Solarzellen und Energiespeicher auf. Der Kanal 10 ist dabei halbkreisförmig ausgeführt und verläuft gekrümmt entlang 90° um die Achse 8. Zu erkennen ist, dass sich der Kanal im Träger 9 verschlossen fortsetzt. Im Gehäusedeckel 3 korrespondierend zum Kanal 10 ist, jedoch in dieser Darstellung nicht sichtbar, eine Gehäuseaussparung als Kabelöffnung angeordnet. Wird der Träger 9 bzw. das Solarmodul um die Achse 8 verschwenkt wird eine im Kanal 10 angeordnete elektrische Verbindung, beispielsweise ein zweilitziges elektrisches, flexibles Kabel mehr oder weniger durch den Kanal 10 aufgenommen und kann dabei ein Verlagerung des Solarmoduls weitgehend unbeeinflusst überstehen.
  • 4 zeigt eine seitliche Ansicht des erfindungsgemäßen Antriebs 1. Zu erkennen sind auch hier das Gehäuse 2 mit Gehäusebasis 4 und Gehäusedeckel 3 sowie das Solarmodul 5 und die Achse 8 auf. Am Gehäusedeckel 3 ist der Rücksprung 11 zu erkennen. Die Gehäusebasis 4 weist Gehäusebohrungen 14 zur Befestigung auf. Des Weiteren zu erkennen ist der Kettenanschlag 7. Das Solarmodul 5 kann um die Achse 8 gegenüber dem Gehäuse 2 verschwenkt werden. Gestrichelt eingezeichnet ist ein Teil der elektrischen Verbindung 15 zwischen Solarmodul 5 und Energiespeicher. Das Solarmodul 5 ist mit dem Träger 9 teilweise im Rücksprung 11 aufgenommen. Es weist einen in dieser Abbildung nicht sichtbaren halboffenen Kanal auf, in dem das elektrische Verbindungskabel 15 geführt ist. Der Gehäusedeckel 3 weist eine Gehäuseaussparung 12 zur Durchführung der elektrischen Verbindung 15 auf, die in dieser Ansicht gestrichelt eingezeichnet ist, da sie in der seitlichen Ansicht ebenfalls verdeckt ist.
  • Wird das Solarmodul 5 um die Achse 8 gegenüber dem Gehäuse 2 verschwenkt, beispielsweise gegenüber dem Gehäuse 2 weiter aufgeklappt, kann sich das elektrische Verbindungskabel 15 in dem offenen Kanal weiter um die Achse 8 herumlegen und ein Verschwenken unbeschadet überstehen.
  • 5 zeigt einen Schnitt durch ein Dachfenster 18 und einen darin angeordneten erfindungsgemäßen Antrieb 1. Das Dachfenster 18 ist in einem Dach 17 angeordnet. Der Antrieb 1 ist über eine Konsole 16 mit dem beweglichen Teil des Dachfensters 18 verbunden. Ein Kettenanschlag 7 des Antriebs 1 ist über eine Kettenaufnahme 19 mit dem beweglichen Teil des Dachfensters 18 verbunden. Zu erkennen ist auch ein Solarmodul 5 des Antriebs 1. Das Solarmodul 5 ist schwenkbar um eine Achse 8. Zu erkennen ist, dass das Solarmodul 5 durch Schwenken um die Achse 8 optimal auf die Richtung der Sonneneinstrahlung anpassbar ist. Dies ist insbesondere bei Fenstern beziehungsweise beweglichen Elementen mit unterschiedlicher Neigung zur Horizontalen vorteilhaft.
  • Weitere Anpassungen an die gegebenen Anforderungen sind durch den Fachmann leicht auffindbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Antrieb
    2
    Gehäuse
    3
    Gehäusedeckel
    4
    Gehäusebasis
    5
    Solarmodul
    6
    Solarzelle
    7
    Kettenanschlag
    8
    Achse
    9
    Träger
    10
    Kanal
    11
    Gehäuserücksprung
    12
    Gehäuseaussparung
    13
    Durchführung
    14
    Gehäusebohrung
    15
    Elektrische Verbindung
    16
    Konsole
    17
    Dach
    18
    Dachfenster
    19
    Kettenaufnahme
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1921242 [0002]

Claims (21)

  1. Antrieb (1) für ein bewegliches Gebäudeteil, insbesondere ein schwenkbares Lüftungselement, ein schwenkbares Fenster, eine schwenkbare Klappe oder eine Tür oder einen schwenkbaren Rauchabzug, aufweisend ein Antriebselement, ein Kraftübertragungsmittel und einen mit dem Antriebsmittel elektrisch verbundenen Energiespeicher, wobei das Kraftübertragungsmittel endständig mit dem beweglichen oder einem Gebäudeteil, der bei Bewegung des beweglichen Gebäudeteils ruht verbunden oder verbindbar und so mit dem Antriebselement gekoppelt ist, dass das Antriebselement auf das Kraftübertragungsmittel wirkt, und wobei das Antriebselement in einem Gehäuse (2) gelagert ist, das mit dem Gebäudeteil, der bei Bewegung des beweglichen Gebäudeteils ruht, oder dem beweglichen Gebäudeteil verbunden oder verbindbar ist dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher in dem Gehäuse (2) angeordnet ist und dass ein Solarmodul (5) vorgesehen ist, dass kipp-, schwenkbar und/oder verfahrbar mit dem Gehäuse verbunden ist, wobei eine elektrische Verbindung (15) zwischen Solarmodul (5) und Energiespeicher besteht und/oder durch eine Antriebssteuerung selbsttätig herstellbar ist.
  2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Solarmodul (5) um eine Achse (8) parallel zur Längsachse des Gehäuses (2) schwenkbar ist.
  3. Antrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (8) an einer Kante des Gehäuses (2) angeordnet ist.
  4. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Durchführung (13) für das Kraftübertragungsmittel aufweist und dass die Achse (8) an der Seite des Gehäuses (2) angeordnet ist, an der sich die Durchführung (13) befindet.
  5. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Solarmodul (5) einen zumindest halb geschlossenen, zumindest zu einer Seite offenen Kanal (10) aufweist, der sich zumindest teilweise um die Achse (8) erstreckt und dass die elektrische Verbindung (15) zwischen Energiespeicher und Solarmodul (5) zumindest teilweise durch diesen Kanal (10) verläuft.
  6. Antrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Kanal (10) mindestens um 45°, insbesondere um 90°, um die Achse (8) erstreckt.
  7. Antrieb nach einem der Ansprüche 5 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (10) an einer Seite des Solarmoduls (5) angeordnet ist.
  8. Antrieb nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Kabelöffnung (12) aufweist, die in einem Gehäuse Rücksprung (11) endet, durch den die Achse (8) verläuft und in dem der Kanal (10) zumindest teilweise aufgenommen ist.
  9. Antrieb nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücksprung (11) an einer Gehäusekante angeordnet ist.
  10. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Solarmodul (5) in zumindest einer Position rückseitig flach an dem Gehäuse (2) anliegt.
  11. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungsmittel eine Kette ist.
  12. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Führung und/oder einen Speicher für das Kraftübertragungsmittel beinhaltet.
  13. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Steuerungselektronik beinhaltet.
  14. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Schnittstelle zur Verbindung mit mindestens einer Ansteuerungseinheit aufweist.
  15. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (1) eine drahtlose Schnittstelle zur Entgegennahme von Steuerdaten und/oder Abgabe von Statusdaten aufweist.
  16. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das das Solarmodul (5) wenigstens eine Solarzelle (6) beinhaltet.
  17. Antrieb nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) an mindestens zwei Seitenflächen parallel zur Achse (8) angeordnet mindestens je eine Befestigungsbohrungen (14) aufweist.
  18. Antrieb nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsbohrungen (14) zumindest teilweise Gewindezüge aufweisen.
  19. Antrieb nach einem der Ansprüche 17 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die die Befestigungsbohrungen (14) an der Seite des Gehäuses (2) angeordnet sind, an der sich auch die Achse (8) befindet, jedoch an einer anderen Kante des Gehäuses (2).
  20. Gebäudeteil, aufweisend ein bewegliches Gebäudeteil, insbesondere ein schwenkbares Lüftungselement, ein schwenkbares Fenster, eine schwenkbare Klappe oder eine Tür oder einen schwenkbaren Rauchabzug aufweisend einen Antrieb (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche.
  21. Gebäudeteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Solarmodul (5) und das Gehäuse so angepasst sind, dass das Solarmodul (5) so angeordnet werden kann, dass die solaraktiven Flächen (6) an ein Profil des beweglichen Gebäudeteils angrenzen und nur durch Glas verdeckt ist.
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