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DE202009003860U1 - Fahrzeughalterung und elektrische Anschlusseinheit für elektronische Geräte, insbesondere mobile Navigationsgeräte - Google Patents

Fahrzeughalterung und elektrische Anschlusseinheit für elektronische Geräte, insbesondere mobile Navigationsgeräte Download PDF

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DE202009003860U1
DE202009003860U1 DE202009003860U DE202009003860U DE202009003860U1 DE 202009003860 U1 DE202009003860 U1 DE 202009003860U1 DE 202009003860 U DE202009003860 U DE 202009003860U DE 202009003860 U DE202009003860 U DE 202009003860U DE 202009003860 U1 DE202009003860 U1 DE 202009003860U1
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DE202009003860U
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English (en)
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MUGGELBERG PETER
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Halterung und elektrische Anschlusseinheit für elektronische Geräte in Fahrzeugen, insbesondere mobile Navigationsgeräte, mit einem tragenden Haltearm, Gelenken und einer daran befestigten Halterungsbasis mit elektrischen Steckanschlüssen als Fassung zur Aufnahme des Gerätes
dadurch gekennzeichnet, dass
die Halterung aus allen folgenden konstruktiv und funktional zusammen hängenden Elementen besteht:
a) einer Halterungsbasis mit einem oder mehreren elektrischen Steckanschlüssen,
b) einem oder mehreren Gelenken
c) einem Stecksystem, bestehend aus einem Stecker und der entsprechenden in die Konsole einzubauenden Buchse, zum Herstellen einer mechanischen Verbindung mit dem Körper der Fahrzeugkonsole und auch einer elektrischen Verbindung mit den jeweils benötigten in der Konsole herangeführten elektrischen Leitungen,
d) einem Haltearm als mechanischer und gleichzeitig elektrischer Verbindung zwischen dem Stecker und der Halterungsbasis,
e) mindestens einer elektrischen Leitungsverbindung zwischen Stecker und Halterungsbasis, wobei mindestens eine dieser elektrischen Verbindungen nicht der Stromversorgung des Gerätes dient.

Description

  • Die hier vorgeschlagene Erfindung betrifft eine Fahrzeughalterung mit elektrischer Anschlusseinheit für elektronische Geräte, insbesondere für mobile Navigationsgerate. Diese Halterung besteht im wesentlichen aus einer aus dem Stand der Technik bekannten Halterungsbasis für das Gerät, einem mechanischen wie auch elektrischen Steckverbindungssystem aus Stecker und Buchse zum Einbau in die Fahrzeugkonsole und einer mechanischen wie auch elektrischen Verbindung, dem Haltearm, der das Steckverbindungssystem und die Halterungsbasis zu einer optimalen Geräteposition verbindet.
  • Stand der Technik
  • Gerätehalterungen werden heute vielfach beispielsweise in Kraftfahrzeugen für die Halterung elektronischer bzw. elektrischer Zubehörgeräte benutzt. Besonders für vorübergehend in das Fahrzeug eingesetzte mobile Navigationsgeräte ergeben sich daraus vielfältige Forderungen, die beispielsweise ein schnelles Einsetzen (bzw. Entnahme), die Verkehrssicherheit, optimale Lesbarkeit entsprechender Displays, praktische und ansehnliche Lösungen für die elektrischen Anschlüsse und zunehmend auch Aspekte des Schutzes vor Einbruchdiebstählen betreffen. Insbesondere die Anforderungen an die elektrischen Anschlüsse solcher Geräte werden durch neue hinzukommende Gerätefunktionen immer komplexer (Audioverbindung zum Autoradio, Antennenanschluss, TMC usw.). Ein Problem bisheriger Lösungen liegt daher nicht zufällig in dem optisch und funktional störenden Gewirr umher liegender Leitungskabel, da hier keine oder zu wenig Kabelführungen vorgesehen worden waren. Mit jeder Geräteneuerung kommen aber weitere Funktionen und unter Umständen auch weitere elektrische Verbindungen hinzu.
  • Die bekannten Lösungen weisen jeweils bestimmte Vorteile auf, die einige dieser Forderungen erfüllen, jedoch bleiben jeweils bestimmte Nachteile. Die hier vorgeschlagene Erfindung versucht durch ihre besondere Konstruktion, die wichtigsten Vorteile, die bisher – oft konstruktionsbedingt – nicht gemeinsam verwirklicht werden konnten, in einer Erfindung miteinander zu kombinieren und diese außerdem durch weitere Neuerungen zu verbessern.
  • Bekannt sind diesbezüglich folgende Lösungen:
    • (a) Saugnapf-Schwanenhalshalterung ( AT000000413989E ) und ähnliche: Mittels des Saugnapfhalterung ist eine Befestigung im Frontbereich des Fahrzeugs möglich. Durch den Schwanenhals erhält die Konstruktion entsprechende Flexibilität und damit ist die Position des Gerätes in gewissen Grenzen flexibel einstellbar.
  • Nachteilig ist hier unter anderem:
    • – Durch die Befestigung an der Windschutzscheibe verdeckt die Konstruktion zumeist in einem gewissen Ausschnitt den Blick des Fahrers auf den Straßenverkehr.
    • – Zumindest bei kurzem Schwanenhals befindet sich das Gerät zu weit vorne, der Fahrer muss sich zum Bedienen vorbeugen, das Ablesen des Displays ist erschwert.
    • – Bei Temperaturschwankungen, Verunreinigung oder Verschleiß ist die Saugnapfhalterung nicht zuverlässig und damit evtl. auch verkehrsgefährdend.
    • – Für die notwendigen elektrischen Kabel (Stromversorgung, Audioverbindung usw.) gibt es keine Kabelführung. Die Kabelwege sind sehr lang und ungeordnet, unter Umständen funktionell und optisch störend.
    • – Beim Einstecken des Gerätes in die Halterung entsteht auf das den Halter tragende Kugelgelenk ein Drehmoment, das zum unerwünschten Neigen des Gerätes führt.
    • (b) Bordspannungssteckerhalterung ( DE 20 2007 014 373 U1 ) und ähnliche: Sie bieten eine Kombination von mechanischer Befestigung und elektrischem Anschluss für die Stromversorgung des Geräts über einen integrierten Stecker, der oft statt des Zigarettenanzünders eingesteckt wird. Sie ist schnell und komplett ent fernbar und damit sehr mobil und ermöglicht damit einen gewissen Schutz gegen Einbruchdiebstähle.
  • Nachteilig ist hier unter anderem:
    • – Diese Halterung kann nur in die genormte Buchse einer Bordspannungsversorgung eingesteckt werden, wie sie auch für Zigarettenanzünder gebräuchlich sind.
    • – Die Position der entsprechenden Bordspannungsbuchsen liegt in der Regel sehr weit von der optimalen Geräteposition weg. Damit muss entweder der Haltearm ungünstig weit durch das Cockpit geführt werden oder der Fahrer nimmt in Kauf, beim Ablesen des Gerätes seinen Kopf drehen und/oder neigen zu müssen.
    • – Durch die sehr biegsamen Kontaktfedern hat die Stecker-Buchse-Verbindung des Bordspannungsversorgung für längere Halterungen (Hebelarm) nicht genügende Verbindungsfestigkeit. Die Einstecktiefe diese "Zigarettenanzünderbuchse" ist für eine belastbare Steckverbindung zu gering.
    • – Außer der Stromzuführung sind keine anderen elektrischen Leitungen vorgesehen und über die Bordspannungsbuchse auch nicht zu übertragen (Audioverbindung, Antennenzuleitung usw.).
    • – In der Regel ist im Innenraum von Fahrzeugen nur eine solche Buchse installiert, so dass andere Geräte nur durch Umstecken entsprechender Stecker angeschlossen werden können. Bei neueren Fahrzeugen wird die Buchse zur Bordspannungsversorgung teilweise gar nicht mehr serienmäßig eingebaut, da der Bedarf für den Zigarettenanzünderanschluss zurück gegangen ist.
    • (c) Festverschraubte Halter ( DE 20 2006 018 347 U1 ) und ähnliche: Sie bieten eine stabile Befestigung in das Fahrzeug an der optimalen Position, die zum verkehrssicheren und komfortablen Ablesen und Bedienen von hoher Bedeutung ist.
  • Nachteilig ist hier unter anderem:
    • – Durch die vorgeschlagene Befestigung des Patents durch Schrauben auf der Konsole entbehrt die Konstruktion sowohl einer schnellen Entfernbarkeit, wie sie aus praktischen Gründen wünschenswert ist (Verbergen gegen eventuellen Diebstahlsanreiz).
    • – Bei dauerhafter Demontage verbleiben zunächst unansehnliche Bohrlöcher direkt auf der Konsole.
    • – Eine Kabelführung für elektrische Leitungen fehlt auch hier.
    • (d) Ablagefachhalterungen ( DE 10 2007 033 392 A1 ) und ähnliche: Sie sind im eingeschobenen Zustand optisch sehr unauffällig, so dass potentiellen Dieben kein Anreiz zum Stehlen oder Einbrechen in das Fahrzeug gegeben wird. Dazu braucht das Gerät nicht entnommen werden.
  • Nachteilig ist hier unter anderem:
    • – Die Position des Gerätes ist beschränkt auf einen kleinen Bereich um das Ablagefach herum und somit nur ablesbar, wenn der Fahrer seinen Blick relativ weit nach unten und weit nach rechts wendet, wobei er jegliche Möglichkeit, den Straßenverkehr im Auge zu behalten, verliert.
    • – Das Gerät kann ohne gewissen Aufwand nicht entnommen werden.
    • – Eine Kabelführung für elektrische Leitungen fehlt auch hier.
    • (e) Lüftungsschlitzhalterung und ähnliche: Sie liegen – je nach Fahrzeug – in relativ guter Position und sind mit geringem Aufwand abnehmbar.
  • Nachteilig ist hier unter anderem:
    • – Die Position des Gerätes ist beschränkt auf die Lüftungsschlitzöffnung, der sehr oft zu tief eingebaut ist.
    • – Das zeitweise Entnehmen ist nicht sehr komfortabel möglich. Eventuell kann es sogar zu Beschädigungen der Lüftungslamellen kommen.
    • – Die Funktion der Lüftung wird behindert, was insbesondere beim Betrieb der Heizung zu Behinderungen oder Problemen auch für das Gerät in der Halterung führen kann.
    • – Eine Kabelführung für elektrische Leitungen fehlt auch hier.
    • (f) Halterungen mit einer Haltebasis aus Gerätefassung und integrierten elektrischen Steckanschlüssen ( DE 10 2007 012617 A1 und ähnliche): Sie ermöglichen ein schnelles Einsetzen bzw. Herausnehmen des mobilen Gerätes. Eingesetzt besteht eine stabile mechanische Befestigung und gleichzeitig mehrere elektrische Verbindungen zwischen Gerät und der Haltebasis.
  • Nachteilig ist hier unter anderem:
    • – Teilweise müssen diese Fassungen fest mit der Konsole verschraubt werden (wie in c).
    • – Die Halterungen ermöglichen keine Positionierung des Gerätes an der optimalen Geräteposition und/oder
    • – eine weiterführende (integrierte) Kabelführung für mehrere elektrische Leitungen fehlt auch hier.
  • Vorteile der Erfindung
  • Aus dieser Problemaufstellung ergibt sich die Forderung nach Kombination entsprechender Vorteile und dem Ausschluss entsprechender Nachteile. Die hier vorgeschlagene Erfindung nach Anspruch 1 verbessert die betreffenden Gerätehalterungen mit elektrischen Anschlüssen, indem sie die Vorteile erstmals für alle folgenden Aspekte gleichzeitig vereinigt und weitere hinzu fügt:
    • – Konstruktive Verbindung der Haltefunktion und der elektrischen Anschlussfunktion aller Geräteanschlüsse in einer Einheit
    • – Verkehrsicherheit im Hinblick auf Einbau und Bedienung
    • – Verbindungsfestigkeit der Halterung zur stabilen Positionierung des Gerätes
    • – Optimale Gerätepositionierung im direkten Blickfeld (Ablesen des Displays ohne jegliche Kopfdrehung oder -neigung) und in Armreichweite des Fahrers
    • – Flexibilität oder Verstellbarkeit (wo diese beispielsweise zur Ausrichtung des Displays und zur Anpassung an verschiedene Fahrzeugtypen und/oder Einbaupositionen wünschenswert ist)
    • – eine in der Halterung integrierte und damit weder optisch noch funktional störende Zuführung einer je nach Gerät benötigten Anzahl elektrischer Leitungen über die reine Stromzuführung hinaus
    • – Ausschluss von Behinderungen anderer Fahrzeug- und Gerätefunktionen durch die Halterung
    • – Drehmomentfreies Einstecken des Gerätes in die Halterung
    • – schnelle und komfortable Entnehmbarkeit der Halterung ohne sichtbare Hinweise auf den Einbau einer Halterung.
  • Zeichnungen
  • 1 zeigt in perspektivischer Darstellung die an einer Fahrzeugkonsole befestigte erfindungsgemäße Gerätehalterung mit einem daran befestigten Gerät in der optimalen Geräteposition und ein in die Mittelkonsole eingebautes Ablagefach in DIN-Größe.
  • 2a zeigt in perspektivischer Darstellung den mobilen Teil der erfindungsgemäßen Gerätehalterung als Einheit von Halterungsbasis 5, Haltearm 1 und Stecker 7 gemäß 1.
  • 2b zeigt in perspektivischer Darstellung die erfindungsgemäße Buchse 2 der Gerätehalterung gemäß 1.
  • 3 zeigt den durch diese Erfindung bevorzugten Querschnitt durch den Haltearm 1 gemäß 2a.
  • Technische Beschreibung
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeichnen sich dadurch aus, dass das zu haltende Gerät 3 in eine entsprechend geformte Haltefassung (Halterungsbasis) 5 gesteckt werden kann. In der Halteplatte der Halterungsbasis sind alle notwendigen elektrischen Stecker integriert 28, die durch Aufstecken des Gerätes ihre Verbindung mit den passenden Gerätebuchsen schließen. Dazu gehören in den meisten Fällen Stromversorgung, Audioverbindung zum Autoradio, Antennenkabel und andere.
  • Bevorzugt wird der feste Sitz des Gerätes in der Haltefassung dadurch erreicht, dass die Geräterückseite und die Geräteseiten mit hinreichenden Halteflächen 11 in unterschiedlichen Höhenmaßen gefertigt werden. Alternativ oder zusätzlich werden die gerätetypischen Steckprofile (beispielsweise an der Rückwand) für die Steckverbindung genutzt, indem die Halterungsbasis Führungen 12 mit entsprechend negativem Profil vorsieht.
  • Die Halterungsbasis ist bevorzugt über Justiergelenke auf einem erfindungsgemäßen Haltearm 1 befestigt, der die mechanische Verbindung von der oben beschriebenen optimalen Geräteposition 3 zu einer vorhandenen oder herzustellenden Öffnung in der Fahrzeugkonsole bildet. In diesen Haltearm sind gleichzeitig alle benötigten elektrischen Leitungen 13 nicht sichtbar integriert. Die Tragefunktion des Haltearms kann beispielsweise durch ein rechteckiges Aluminiumprofil 14 (von ca. 5 mm Stärke und ca. 20 mm Breite) erreicht werden. Rechts und links davon können die elektrischen Leitungen in ein entsprechend dimensioniertes Kunststoffprofil 15 eingebaut oder eingeklemmt werden.
  • Nach Bedarf können einzelne oder mehrere elektrische Leitungen am oberen Ende des Haltearms frei beweglich nach außen geführt werden, um mit entsprechenden Steckern 16 weitere Gerätebuchsen beispielsweise an der Geräterückseite anzuschließen.
  • Der Haltearm 1 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass er durch Dimensionierung und Wahl des Materials eine sichere Trage- und Haltefestigkeit besitzt und so geformt, dass er in seinem Verlauf weitgehend parallel zur jeweiligen Oberflächenform der Konsole verläuft, dabei aber wichtigen frei zu bleibenden Fahrzeugelementen (Lüftungsschlitze, Schalter usw.) in optimaler Richtung ausweicht und diese so umgeht.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Haltearms sind an einer Stelle oder in mehreren Abschnitten bewegliche, aber bewegungsgedämpfte, Vorrichtungen eingebaut, die eine gewisse Formvariabilität zur Anpassung an verschiede ne Fahrzeugtypen ermöglichen (Kugelgelenk, Spiralhals, mit mäßigem Kraftaufwand verformbare Abschnitte 17 im Haltearm oder ähnliches).
  • Besonders bevorzugt wird von dieser Erfindung vorgeschlagen, die Beweglichkeit zur Ausrichtung des gehaltenen Gerätes, die zum optimalen Ablesen durch verschiedene Fahrer nötig ist, durch zwei senkrecht zu einander stehende Scharniergelenke und ein Ringgelenk zu erzielen, wovon das erste Scharniergelenk 18 bevorzugt direkt unterhalb der Halteplatte am obersten Berührungspunkt des Haltearms mit der Konsole liegt. Die Drehachse dieses Gelenks liegt so, dass damit die Neigung des Displays zum Fahrer hin eingestellt werden kann. Damit wird ein flaches Aufliegen der Konstruktion auf der Konsole und ein drehmomentfreies Einstecken des Gerätes ermöglicht. Danach setzt sich die Form des Haltearms weiter nach oben zur Rückseite 19 der Halterungsbasis, wo kurz vor Befestigung an dieser Fläche ein zweites Scharniergelenk mit senkrechter Drehachse 20 und danach ein Ringdrehgelenk 21 mit Drehachse senkrecht zur Displayfläche eingebaut ist, welches eine Drehung des Gerätes in der Display-Ebene erlaubt.
  • Eine andere bevorzugte Variante dieser Erfindung sieht statt der vorgenannten drei Einzelgelenke ein einziges Kugelgelenk vor, welches die Beweglichkeit in alle Dimensionen ermöglicht. Dieses wird bevorzugt unterhalb der Halteplatte eingebaut oder in geringem Abstand mittig hinter der Rückwand der Halterungsbasis in deren unteren Bereich, um die bei dieser Variante auftretenden Kippkräfte beim Aufstecken des Gerätes zu minimieren.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Haltearm in einen speziell ausgeformten und mit elektrischen Kontakten versehenen erfindungsgemäßen Stecker 7 mündet. Dieser Stecker wird bevorzugt aus mechanisch belastbarem Kunststoff gefertigt und ist mit dem Haltearm in einem bestimmten zur jeweiligen Fahrzeugkonsole passenden Winkel fest verbunden. Er dient gleichzeitig zur sicheren mechanischen Befestigung wie auch zur Herstellung einer elektrischen Verbindung der integrierten Leitungen mit einer entsprechenden diesen Stecker aufnehmenden Buchse 2, die in die Konsolenöffnung mittels Ver klemmung durch mehrfach vorzusehende Klemmlaschen 9 oder Verschraubung fest eingebaut wird.
  • Die Buchse wird mittels entsprechender Steckverbindungen 10 und hinter der Konsole verdeckt und fest verlegter Leitungen 10 elektrisch angeschlossen (Bordspannung, Autoradio, Antenne usw.). Bevorzugt wird diese weiterführende Steckerverbindung an der Rückseite der Buchse 2 vorgesehen, damit die Montage erleichtert wird. Für die Variante der fest und verdeckt verlegten Leitungen spricht auch die Tatsache, dass viele AUX-Anschlüsse auf der Rückseite der Autoradios eingebaut sind. Bei allen anderen kann das letzte Ende der Audioleitung wieder aus der Konsolenverkleidung in das Cockpit heraus geführt werden.
  • Bevorzugt wird durch die Erfindung für eine solche Buchse 2 eine in vielen Fahrzeugen vorgesehene Blindschalteröffnung verwendet, wie sie für später hinzu kommende Geräteschalter (beispielsweise für Sitzheizung oder ähnliches) vorgesehen ist. Die Buchse 2 wird mit einer Blende 8 im fahrzeugtypischen Schalterdesign versehen. Diese Blende besteht bevorzugt im Zentrum aus einer Klappe 22 im entsprechenden Design, die durch eine Spiralfeder in die Verschlussstellung gedrückt wird, so dass bei entnommenem Stecker die Buchse optisch wie ein herkömmlicher Blindschalter erscheint. Beim Einstecken des Steckers 7 wird diese Klappe nach hinten bzw. oben weg gedrückt und gibt den Weg für den Stecker frei.
  • Weiterhin bevorzugte Möglichkeiten zum Einbau der Buchse im Sinne dieser Erfindung sind nachträglich hergestellte Öffnungen in der Fahrzeugkonsole, die bevorzugt die Größe einer Öffnung für einzusetzende (Blind-)Schalter haben, oder sonstige Öffnungen, die in der Konsole vorgefunden werden, möglichst in der Nähe der beschriebenen optimalen Geräteposition 3 liegen, wie beispielsweise das oft im DIN-Format eingebaute Ablagefach 4 in der Mittelkonsole und eine für die Buchse hinreichend dimensionierten Hohlraum besitzen.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform ist es weiterhin bevorzugt, wenn die Stecker-Buchsen-Verbindung in einer Position lösbar einrastet, in der sowohl eine feste – die zuverlässige Haltefunktion garantierende – mechanische Verbindung als auch eine zuverlässige elektrische Verbindung der elektrischen Kontakte hergestellt ist. Dazu dienen seitlich am Stecker angebrachte Vertiefungen 23, in die entsprechende Vorsprünge in der Buchse einrasten, wenn der Stecker seine Einrastposition in der Buchse erreicht.
  • Insbesondere wird die mechanische Verbindungsfestigkeit bei einer erfindungsgemäßen Variante dadurch erreicht, dass die Eindringtiefe des Steckers 7 möglichen mechanischen Belastungen angemessen lang konstruiert wird (ca. 70 mm), so dass der wirksame Hebelarm gegen Bewegungen in der Konsolenöffnung lang genug ist. Dazu dient auch der notwendig passgenaue Sitz des Steckers an seiner Spitze. Diese Einbaulänge ist mit Schalteröffnungen vieler Fahrzeugtypen kompatibel, da oft ein Hohlraum von mehr als 120 mm Tiefe zum Einbau der Buchse vorhanden ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist diese Steckverbindung zwischen Stecker 7 und Buchse 2 so gestaltet, dass auf dem Weg von einer geringen zur endgültigen Einstecktiefe des Steckers zunächst eine hohe Toleranz gegenüber einer Verdrehung um die Einschubachse besteht, in seiner Endposition allerdings der Stecker in nur einer einzigen Position sitzen kann, so dass er beim Einstecken automatisch in diese Winkellage geführt wird.
  • Bevorzugt ist dazu das Profil des Steckers 7 an seiner nach vorne abgerundeten Spitze 24 im Querschnitt oval und das Profil 6 in dem Bereich, in dem er am wenigsten bzw. zuletzt in die Buchse eindringt und keine Verdrehungsfreiheit mehr besitzt, rechteckig ausgeformt. Der größere Durchmesser dieses Ovals ist ca. 20% größer als die kleinere Rechteckkante der Buchsenöffnung 22. Beide Achsen des ovalen Profils sind jeweils ca. 20% kleiner als die entsprechende Rechteckkante. Der Übergang von diesem Spitzenprofil zu dem Rechteckprofil ist fließend ausgeformt.
  • Das erzwungene Eindrehen in die richtige Winkellage wird in einer anderen Variante der Erfindung unterstützt durch zwei auf beiden Seiten des Steckers 7 in Einschubrichtung verlaufende Führungskanten 25, die von der Buchse beim Einste cken des Steckers durch das entsprechend enger werdende negative Profile der Buchse in die waagerechte Winkellage gezwungen werden.
  • Eine weitere Ausführungsform des Steckers hat im Bereich des tief in die Buchse eindringenden Profils je nach Bedarf mehrere Vertiefungen in Einschubrichtung von ca. 10 mm Länge. In diese Vertiefungen sind elastisch federnde Kontaktstreifen 26 eingearbeitet, die den elektrischen Kontakt mit den entsprechend geformten festen Kontaktreitern in der Buchse durch Berührung sicherstellen.
  • Die bevorzugte Ausführungsform im Sinne dieser Erfindung ist dabei eine Steckverbindung, bei der die Vertiefungen 26 mit den elektrischen Kontakten erst dann die entsprechend negativen Profile der Buchse berühren und in diese hinein gleiten, wenn die vorgenannte mögliche Verdrehung des Steckers in seiner letzten Einschubphase ausgeschlossen ist. Dies wird dadurch erreicht, dass der Bereich 6 des Steckers mit dem rechteckigen Profil beispielsweise eine Länge von 30 mm hat, während der Bereich mit den Vertiefungen 26 und Kontakten inklusive abgerundeter Steckerspitze 24 kürzer gearbeitet ist, zum Beispiel nur eine Länge von 20 mm besitzt.
  • Die bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung zeichnet sich im übrigen dadurch aus, dass der Haltearm in seinem Oberen Bereich eine Querstrebe besitzt, die nicht nur die seitliche Kippstabilität vergrößert, sondern auch die Befestigung weiterer Haltefassungen für weitere Geräte ermöglicht, die ebenso wie die erste Haltebasis über eigene Ausrichtungsgelenke befestigt werden.
  • Zum Abfangen von ungewöhnlich großen Kräften gegen die Fahrtrichtung ist es in dieser Erfindung möglich, am oberen Ende des Haltearms ein schwach elastisches Kunststoffband von je nach Fahrzeugtyp 10–30 cm oder ähnliches zu befestigen, welches in Richtung der Frontscheibe des Fahrzeugs geführt wird und dort mittels eines kleinen Hakens z. B. in Lüftungsschlitze eingesteckt, die gesamte Konstruktion nach vorne stabilisiert.
  • 1
    Haltearm
    2
    Buchse
    3
    Gerät in der optimalen Geräteposition
    4
    Ablagefach im DIN-Format
    5
    Halterungsbasis
    6
    Rechteckprofil vom Stecker
    7
    Stecker
    8
    Buchsenblende
    9
    Einrastklemmlasche
    10
    weiterführende elektrische Stecker und Leitungen
    11
    Halteflächen der Halterungsbasis
    12
    gerätespezifisches Führungsprofil in der Halterungsbasis
    13
    elektrischen Leitungen im Haltearm
    14
    rechteckiges Aluminiumprofil im Haltearm
    15
    Kunststoffprofil im Haltearm
    16
    Stecker an nach außen führender elektrischer Leitung
    17
    verformbare Abschnitte des Haltearms
    18
    Scharniergelenk unterhalb der Halterungsbasis
    19
    Rückseite
    20
    Scharniergelenk mit senkrechter Drehachse
    21
    Ringdrehgelenk
    22
    klappbare Blendenöffnung
    23
    Vertiefungen zum Einrasten des Steckers
    24
    abgerundete Spitze des Steckers
    25
    Führungskanten am Stecker
    26
    Gleitmulden bzw. Kontaktstreifen im Stecker
    27
    Kontaktschienen in der Buchse
    28
    Steckverbinder in der Halterungsbasis
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - AT 000000413989 [0004]
    • - DE 202007014373 U1 [0005]
    • - DE 202006018347 U1 [0006]
    • - DE 102007033392 A1 [0007]
    • - DE 102007012617 A1 [0009]

Claims (13)

  1. Halterung und elektrische Anschlusseinheit für elektronische Geräte in Fahrzeugen, insbesondere mobile Navigationsgeräte, mit einem tragenden Haltearm, Gelenken und einer daran befestigten Halterungsbasis mit elektrischen Steckanschlüssen als Fassung zur Aufnahme des Gerätes dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung aus allen folgenden konstruktiv und funktional zusammen hängenden Elementen besteht: a) einer Halterungsbasis mit einem oder mehreren elektrischen Steckanschlüssen, b) einem oder mehreren Gelenken c) einem Stecksystem, bestehend aus einem Stecker und der entsprechenden in die Konsole einzubauenden Buchse, zum Herstellen einer mechanischen Verbindung mit dem Körper der Fahrzeugkonsole und auch einer elektrischen Verbindung mit den jeweils benötigten in der Konsole herangeführten elektrischen Leitungen, d) einem Haltearm als mechanischer und gleichzeitig elektrischer Verbindung zwischen dem Stecker und der Halterungsbasis, e) mindestens einer elektrischen Leitungsverbindung zwischen Stecker und Halterungsbasis, wobei mindestens eine dieser elektrischen Verbindungen nicht der Stromversorgung des Gerätes dient.
  2. Haltearm (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (1) in seiner Form und in seinen Maßen die folgenden Merkmale besitzt: a) der Haltearm (1) stellt eine möglichst direkte, mechanisch tragfähige Verbindung von der Buchse (2) zu einer optimalen Position des Gerätes (3) im direkten Blickfeld und in Armreichweite des Fahrzeuglenkers her. b) er umgeht durch seine Form funktionell wichtige Bedienungselemente im Fahrzeug, dessen Bedienung zugänglich bleiben soll.
  3. Haltearm (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (1) in seinem Querschnitt (3) und seinem Materialaufbau die folgenden Merkmale besitzt: a) einen mechanisch tragenden Kern aus einem Metall (beispielsweise Aluminium) oder stabilem Kunststoff (14), b) einen tragenden Kern in einem rechteckigen Querschnitt von ungefähr 20 mm Breite und 4–5 mm Stärke (14), c) einen oder zwei Kunststoffränder mit der ungefähr gleichen Stärke des Kernes (rechts und/oder links an den Kern anschließend) von beispielsweise einer jeweiligen Breite von ca. 5–10 mm (15), d) einen gemeinsamen Kunststoffüberzug über den Kern und die Kunststoffränder, e) einen Schaumstoffschutz an der Unterseite, wo der Haltearm auf der Fahrzeugkonsole aufliegt, f) eine oder mehrere beispielsweise in den Kunststoff integrierte elektrische Leitungsverbindungen (13).
  4. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische Verbindung vom Haltearm (1) zur Halterungsbasis (5) durch zwei senkrecht zu einander angeordnete bewegungsgedämpfte Drehscharniere mit senkrecht zur Blickrichtung des Fahrzeuglenkers verlaufender Drehachse und einem ebenfalls bewegungsgedämpften direkt in die Rückwand der Halterungsbasis integrierten Ringgelenk (21) mit Drehachse senkrecht zur Displayebene hergestellt wird, wobei das erste Drehscharnier (18) eine waagrechte und das zweite Drehscharnier (20) eine senkrechte Drehachse hat.
  5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische Verbindung vom Haltearm (1) zur Halterungsbasis (5) durch ein mittig unterhalb oder im unteren Rückseitenbereich der Halterungsbasis angebrachtes, bewegungsgedämpftes Kugellager hergestellt wird.
  6. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Haltearm (1) in die Halterungsbasis (5) ein oder mehrere Kabel elektrischer Leitungen sichtbar oder in flexibler Kunststoffführung verdeckt hinüber führen, und dort an die elektrischen Steckverbinder (28) in der Halteplatte angeschlossen sind.
  7. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe der Halterungsbasis (5) aus dem oberen Bereich des Haltearmes (1) ein oder mehrere frei bewegliche Kabelenden elektrischer Leitungen heraus treten, an die weitere elektrische Steckverbinder (16) angeschlossen sind, die zu entsprechend passenden Buchsen beispielsweise an der Rückseite des Gerätes führen können.
  8. Stecker (7) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (7) die folgenden Merkmale besitzt: a) der Stecker besitzt nach seinem Materialaufbau genügende Stabilität für eine mechanische Verbindung zwischen Buchse (2) und Haltearm (1) und ist zumindest in Bereichen elektrischer Isolierungen aus Kunststoff und sonst eventuell – auch zusätzlich – aus Metall gefertigt, b) der Stecker besitzt auf Grund seiner Dimensionierung gegenüber Zug-, Druck- und Drehmomentbelastungen eine hinreichende Stabilität, indem er einem Querschnitt von mehreren Quadratzentimetern und eine wirksame Hebellänge (Einschublänge) von ca. 50–70 mm besitzt, c) der Stecker ist an seiner Spitze (24) abgerundet, d) der Stecker besitzt im vorderen Bereich, in der Nähe der Spitze, einen ovalen Querschnitt, dessen Achsen jeweils ca. 20% kleiner sind als die entsprechenden Kante der rechteckigen Buchsenöffnung (22) (von z. B. 20 mm mal 30 mm), während er im Bereich der Einrastmulden (23) bis zum Bereich der Buchsenblende (8) ein rechteckiges Profil besitzt, wobei zwischen beiden Querschnitten ein kontinuierlicher Übergang besteht, e) der Stecker (7) besitzt in der Nähe der Spitze (24) eine oder mehrere Gleitmulden (26) in Einsteckrichtung, wobei f) diese Gleitmulden einen ungefähr quadratischen Querschnitt haben, ca. 10 mm lang sind und ca. 2–3 mm tief wie auch breit sind, g) in den Gleitmulden sind in Einsteckrichtung vorne und hinten befestigte, entsprechend lange und sich elastisch etwas hervor wölbende Metallstreifen als elektrische Kontakte befestigt, die mit den entsprechenden Leitungen verlötet sind, welche durch den Haltearm und das Innere des Steckers herangeführt werden, h) der Bereich (6) des Steckers (7) mit dem rechteckigen Querschnitt besitzt in Einsteckrichtung die größere Tiefe von ca. 30 mm, während der elektrische Kontaktbereich mit den Gleitmulden (26) bis hin zur Spitze nur eine Tiefe von ca. 20 mm besitzt.
  9. Buchse (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Buchse (2) die folgenden Merkmale aufweist: a) die Buchse (2) wird in ihren äußeren Maßen – insbesondere in der Ebene der Konsolenöffnung – so dimensioniert, dass sie sich den Maßen der aufnehmenden Konsolenöffnung – beispielsweise einer Blindschalteröffnung – anpasst, b) die sichtbare Frontöffnung der Buchse (2) wird zum Fahrzeuginnenraum hin von einer Blende (8) im fahrzeugtypischen Innenraumdesign, beispielsweise eines Schalters, abgedeckt, c) die rechteckige Öffnung der Buchse (2), wird so dimensioniert, dass der rechteckige Bereich (6) des Steckers genau hineinpasst, d) die rechteckige Öffnung der Buchse (2), wird bei heraus gezogenem Stecker von einem klappbaren Blendenteil (22) im fahrzeugtypischen Design verschlossen, wobei dieser von einer Spiralfeder nach außen gedrückt wird, dessen Achse hinter der Blende (8) und waagerecht und ca. 2 mm oberhalb dicht hinter der Blendenöffnung verläuft. e) hinter der Blende sind mehrere Klemmlaschen (9) beispielsweise aus Kunststoff befestigt, die elastisch von der Einschubrichtung nach außen wegstreben und die sich beim Eindrücken ansatzweise um eine Achse parallel zur entsprechenden Kante der Blendenklappe (22) drehen, f) im eingesteckten Zustand des Steckers (7) weist die Buchse (2) jeweils das zum Stecker passende negative Querschnittsprofil auf, wobei zwischen den jeweils gegenüberliegenden Teilen von Stecker (7) und Buchse (2) ein durchschnittliches Spiel von ca. 0,1 mm bleibt, g) im eingesteckten Zustand des Steckers (7) greifen entsprechende Führungsschienen mit aufgesetzten metallischen Kontaktschienen in die Gleitmulden (26) des Steckers, wobei die Kontaktschienen den elektrischen Kontakt durch Berühren mit den jeweiligen elastischen Kontaktstreifen herbeiführen, h) die elektrischen Leitungen, die an den Kontaktschienen (27) in der Buchse (2) befestigt sind, werden in eine oder mehrere in Kraftfahrzeugen gebräuchliche Steckverbindung(en) in der Rückwand der Buchse geführt, von wo sie über fest und verdeckt verlegte Leitungen (10) hinter der Fahrzeugkonsole weitergeführt werden können.
  10. Steckerverbindung aus Stecker (7) und Buchse (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (7) im vorderen, oval profilierten Kontaktbereich (26) ein den Ansprüchen 8e bis 8g entgegen gesetztes Profil, also Führungsschienen mit den Kontaktschienen besitzt, während die Buchse (2) mit den dazu passenden Gleitmulden und federnden Kontaktstreifen ausgestattet ist.
  11. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm im oberen, auf der Konsole aufliegenden Bereich eine Querstrebe besitzt.
  12. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das auf dem Haltearm beziehungsweise auf dessen Querstrebe in der gleichen Art, wie sie in den vorhergehenden Ansprüchen beschrieben sind, mehrere Haltebasen befestigt sind.
  13. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Haltearm ein je nach Fahrzeug etwa 10–30 cm langes, schwach elastisches Kunststoffband befestigt ist, an dessen Ende ein Haken befestigt ist.
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