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Die Erfindung betrifft eine Abzugseinrichtung für eine Handfeuerwaffe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine derartige Abzugseinrichtung ist aus der
US 3 045 555 bekannt. Dort besteht der Abzug aus einem innerhalb eines Gehäuses um eine Abzugsachse schwenkbaren Abzugshebel, der einen aus dem Gehäuse nach unten ragenden Abzugszüngel zur Betätigung des Abzugshebels enthält. Der Abzugshebel weist an seinem vorderen Ende einen festen Abzugsstollen zum Eingriff mit einer Feuerrast eines um eine Schlaghebelachse schwenkbaren Schlaghebels auf. Das hintere Ende des Abzugshebels wirkt mit einem walzenförmigen Sicherungselement zusammen. Dieses Sicherungselement ist derart ausgelegt, dass der Abzugshebel in einer vorgegebenen Sicherungsstellung des Sicherungselements nicht verschwenkt werden kann. Wenn sich das Sicherungselement dagegen in einer Freigabestellung befindet, kann der Abzugshebel durch Betätigung des Abzugszüngels so verschwenkt werden, dass der Abzugsstollen aus der Feuerrast des durch eine Schlaghebelfeder vorgespannten Schlaghebels gelangt und der Schlaghebel unter der Wirkung der Schlaghebelfeder auf einen Schlagbolzen zur Abgabe eines Schusses treffen kann. Dieses Prinzip einer Abzugseinrichtung ist auch bei den bekannten M16 Gewehren verwirklicht. Ein Nachteil dieses Abzugssystems besteht allerdings darin, dass sich das Sicherungselement bei abgeschlagenem Schlaghebel nicht in eine Sicherungsposition bewegen lässt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abzugseinrichtung zu schaffen, die auf einfache und kostengünstige Weise eine Sicherung der Waffe auch bei abgeschlagenem Schlaghebel ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch eine Abzugseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Bei der erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung ist der Abzugsstollen ein von dem Abzug getrenntes Bauteil, das um einen von der Abzugsachse beabstandeten Querstift drehbar an dem Abzug angeordnet ist und durch eine Abzugsfeder in Richtung des Schlaghebels beaufschlagt wird. Durch eine derartige Abzugseinrichtung können Waffen, insbesondere des Typs AR10, AR15 oder M16, auch bei entspanntem Schlaghebel gesichert werden. Somit kann die Waffe z. B. auch nach einem Zündversager in eine gesicherte Stellung gebracht werden. Die Waffen des Typs AR10, AR15 oder M16 können mit der erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung nachgerüstet und somit auf einfache und kostengünstige Weise an den europäischen Sicherheitsstandard angepasst werden.
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Der am Abzug drehbar gelagerte Abzugsstollen wirkt mit einer unteren Steuerfläche und einer Rastfläche am Schlaghebel zusammen. Durch die Steuerfläche kann der Abzugsstollen beim manuellen Durchladen bzw. Entladen entgegen der Abzugsfeder verschwenkt werden, so dass die Abzugseinrichtung auch bei abgeschlagenem Schlaghebel gesichert werden kann. Der Abzugsstollen kann außerdem nach dem Durchladen mit einer vorderen Haltefläche zur Anlage an einer Rastfläche des Schlaghebels gelangen und somit den Schlaghebel in einer gespannten Stellung halten.
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Der Abzugsstollen weist zweckmäßigerweise mindestens eine hintere Anlagefläche zur Anlage an einer vorderen Anlagefläche des Abzugs auf. Der Abzugsstollen ist derart ausgebildet, dass er in einer abgeschlagenen Stellung des Schlaghebels mit seiner hinteren Anlagefläche an der vorderen Anlagefläche des Abzugs anliegt. Die Steuerkurve ist vorzugsweise so ausgelegt, dass der Abzugsstollen in einer abgeschlagenen Stellung des Schlaghebels von der Steuerfläche des Schlaghebels beabstandet ist.
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Die Abzugsfeder ist zweckmäßigerweise als Schenkelfeder mit einem unteren Schenkel und einem sich an der Unterseite des Abzugsstollens abstützenden oberen Schenkel ausgebildet.
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In einer konstruktiv vorteilhaften Ausführung weist der Abzugsstollen einen schmaleren hinteren Teil mit einer Durchgangsbohrung für den Querstift und einen breiteren vorderen Teil mit der einer oberen Steuerfläche und einer vorderen Haltefläche auf.
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Der Abzug enthält in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung zwei voneinander beabstandete Seitenteile, zwischen denen der Abzugsstollen um die Querachse drehbar gelagert ist. Zwischen den Seitenteilen ist auch ein Unterbrecher um die Abzugsachse schwenkbar gelagert.
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Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer Abzugseinrichtung einer Handfeuerwaffe in einer abgeschlagenen Position;
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2 eine Seitenansicht der Abzugseinrichtung von 1 in einer gesicherten Funktionsstellung;
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3 eine Seitenansicht der Abzugseinrichtung von 1 in einer gesicherten Spannstellung;
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4 einen Schlaghebel der in 1 gezeigten Abzugseinrichtung in einer Perspektive;
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5 einen Unterbrecher der in 1 gezeigten Abzugseinrichtung in einer Perspektive;
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6 einen Abzug der in 1 gezeigten Abzugseinrichtung in einer Perspektive;
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7 einen Abzugsstollen der in 1 gezeigten Abzugseinrichtung in einer Perspektive und
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8 ein Sicherungselement der in 1 gezeigten Abzugseinrichtung in einer Perspektive.
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Die in den 1 bis 3 in verschiedenen Positionen dargestellte Abzugseinrichtung einer Handfeuerwaffe enthält einen um eine Schlaghebelachse 1 schwenkbaren Schlaghebel 2, einen um eine Abzugsachse 3 schwenkbaren Abzug 4 mit einem Abzugsstollen 5 und ein dem Abzug 4 zugeordnetes Sicherungselement 6, durch das der Abzug 4 in einer Sicherungsstellung blockiert und in einer Feuerstellung zur Abgabe eines Schusses freigegeben werden kann. Sämtliche vorgenannten Teile sind in an sich bekannter Weise in einem nicht dargestellten Gehäuse oder Träger einer Handfeuerwaffe untergebracht.
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Der durch eine Schlaghebelfeder 7 beaufschlagte Schlaghebel 2 ist auf der Schlaghebelachse 1 drehbar gelagert und zwischen einer in 1 gezeigten abgeschlagenen Stellung und einer in 3 dargestellten Spannstellung schwenkbar. Durch die hier als Schenkelfeder ausgebildete Schlaghebelfeder 7 wird der Schlaghebel 2 so beaufschlagt, dass er in der Spannstellung vorgespannt ist und bei einer Freigabe durch den Abzugsstollen 5 des Abzugs 4 mit einer vorgegebenen Kraft auf einen nicht gezeigten Schlagbolzen zur Abgabe eines Schusses aufschlagen kann.
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Wie aus 4 hervorgeht, weist der Schlaghebel 2 zwei seitlich vorstehende Lagerzapfen 8 mit Lagerbohrungen 9 zur Aufnahme der Schlaghebelachse 1 auf. Der Schlaghebel 2 enthält ferner eine Fangnase 10, die in an sich bekannter Weise mit einer entsprechenden Unterbrechernase 11 eines in 5 dargestellten Unterbrechers 12 zusammenwirkt.
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Der in 6 gesondert dargestellte Abzug 4 enthält ein Abzugszüngel 13 und ein im Querschnitt U-förmiges Oberteil 14 mit zwei voneinander beabstandeten Seitenteilen 15, an denen zwei seitlich vorstehende, hülsenförmige Lagerstücke 16 mit Lagerbohrungen 17 zur drehbaren Lagerung des Abzugs 4 auf der Abzugsachse 3 angeformt sind. An dem in Schussrichtung gesehen vorderen Ende des Oberteil 14 ist der in 7 getrennt dargestellter Abzugsstollen 5 um einen in den 1 bis 3 gezeigten Querstift 18 drehbar gelagert. Hierzu sind in den beiden Seitenteilen 15 des Oberteils 14 miteinander fluchtende Bohrungen 19 und in einem schmäleren hinteren Teil 20 des Abzugsstollens 5 eine Durchgangsbohrung 21 für den in den 1 bis 3 gezeigten Querstift 18 vorgesehen.
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Der im Oberteil 14 des Abzugs 4 drehbar gelagerte Abzugsstollen 5 enthält gemäß 7 an einem gegenüber dem Abzug 4 nach vorne vorstehenden breiteren Teil 22 eine obere Steuerfläche 23, die mit einer unteren Steuerfläche 24 an dem Schlaghebel 2 zusammenwirkt. An dem Abzugsstollen 5 ist ferner eine vordere Haltefläche 25 zum Eingriff mit einer zur Steuerfläche 24 rechtwinkligen Rastfläche 26 einer Feuerrast des Schlaghebels 2 für die Halterung des Schlaghebels 2 in der Spannstellung vorgesehen. An dem Übergang von dem schmäleren hinteren Teil 20 zum breiteren vorderen Teil 22 des Abzugsstollens 5 befinden sich hintere Anlageflächen 27 zur Anlage an vorderen Anlageflächen 28 des Abzugs 4. Der Abzugsstollen 5 wird durch eine in den 1 bis 3 gezeigte Abzugsfeder 29 derart beaufschlagt, dass die obere Steuerfläche 23 des Abzugsstollens 5 in Richtung der unteren Steuerfläche 24 des Schlaghebels 2 gedrückt wird, bis die hinteren Anlageflächen 27 des Abzugsstollens 5 zur Anlage an den vorderen Anlageflächen 28 des Abzugs 4 gelangen. Zur Beaufschlagung des Abzugsstollens 5 enthält die hier ebenfalls als Schenkelfeder ausgebildete Abzugsfeder 29 einen sich auf dem Gehäuse oder Träger abstützenden unteren Schenkel 30 und einen sich an der Unterseite des Abzugsstollens 5 abstützenden oberen Schenkel 31.
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Zwischen den beiden Seitenteilen 15 des Abzugs 4 ist der in 5 gesondert dargestellte Unterbrecher 12 um die Abzugsachse 3 drehbar angeordnet. Hierzu weist der Unterbrecher 12 im vorderen Bereich eine Querbohrung 32 für die Abzugsachse 3 auf. Der Unterbrecher 12 enthält eine gegenüber der Querbohrung 32 nach vorne vorstehende Nase 33, die in der in den 1 bis 3 gezeigten Sicherungsstellung (Safe-Position) des Sicherungselements 6 auf oberen Auflageflächen 34 an der Vorderseite des Abzugs 6 aufliegt. Der Unterbrecher 12 enthält ferner einen nach hinten ragenden, abgestuften Ansatz 35 mit einer Steuerfläche 36, die mit einem mittleren Steuerteil 37 des in 8 gezeigten Sicherungselements 6 zusammenwirkt.
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Das in 8 in einer Perspektive gezeigte Sicherungselement 6 enthält einen walzenfömigen Innenteil 38 und zwei endseitige, hebelförmige Bedienteile 39, über die das Sicherungselement 6 von beiden Seiten der Waffe zwischen einer in den 1 bis 3 gezeigten Sicherungsstellung (Safe-Position), einer durch um 90° nach unten Verschwenken der Bedienteile 39 einstellbaren Einzelfeuerstellung und einer aus der Sicherungsstellung durch 180° nach vorne Verschwenken der Bedienteile 39 einstellbaren Dauerfeuerstellung (Full-Auto-Position) gedreht werden kann. An dem walzenförmigen Innenteil 38 sind neben dem mittleren Steuerteil 37 zwei weitere Steuerelemente mit Vertiefungen 40 und 41 und als Nockenflächen ausgebildeten Steuerflächen 42 zum Eingriff mit oberen Sperrflächen 43 am Oberteil 14 des Abzugs 4 vorgesehen.
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In der gemäß der 1 bis 3 gezeigten Sicherungsstellung des Sicherungselements 6 wird der Abzug 4 durch die Steuerflächen 42 in seiner unteren Position gehalten und kann nicht zur Abgabe eines Schusses betätigt. werden. In der Einzelfeuerstellung und der Dauerfeuerstellung gelangen dagegen die Vertiefungen 40 bzw. 41 an die Stelle der Steuerflächen 42 und ermöglichen damit eine Betätigung des Abzugs 4. Der Steuerteil 37 weist in der Sicherungsstellung der 1 bis 3 an der Unterseite und Rückseite befindliche Freistellungen 44 und 45 und einen an der Oberseite befindlichen Steuernocken 46 zur Anlage mit der oberen Steuerfläche 36 des Unterbrechers 12 auf. Die Freistellungen 44 und 45 sind derart ausgeführt, dass in der Sicherungsstellung und der Einzelfeuerstellung des Sicherungselements 6 keine Verbindung zwischen dem Unterbrecher 12 und dem Sicherungselement 6 besteht, während der Steuernocken 46 in der Dauerfeuerstellung des Sicherungselements 6 zur Anlage an der Steuerfläche 36 des Unterbrechers 12 gelangt. Durch die Ausgestaltung des Unterbrechers 12 und das mittlere Steuerteil 37 des Sicherungselements 6 wird der Unterbrecher 12 nicht ausgelenkt und der Schlaghebel 2 bleibt in der Spannstellung gehalten, wenn man bei gezogenem Abzug 4 das Sicherungselement 6 in die Sicherungsstellung bewegt.
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Im Folgenden wird die Funktionsweise der vorstehend beschriebenen Abzugseinrichtung anhand der 1 bis 3 erläutert.
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Wenn sich der Schlaghebel 2, z. B. nach einem Zündversager, in einer in 1 dargestellten abgeschlagenen Position befindet, liegt der durch die Abzugsfeder 29 nach oben gedrückte Abzugsstollen 5 mit seinen hinteren Anlageflächen 27 an den vorderen Anlageflächen 28 des Abzugs 4 an. Die Steuerfläche 24 an der Unterseite des Schlaghebels 2 ist derart ausgelegt, dass in dieser Stellung eine vordere Kante 38 des Abzugsstollens 5 von dem Schlaghebel beabstandet ist. Der Abzugsstollen 5 ist also in dieser Stellung frei und steht nicht in Kontakt mit dem Schlaghebel 2. In der Stellung von 1 befindet sich das Sicherungselement 6 in der Sicherungsstellung und verhindert dadurch eine Betätigung des Abzugs 4.
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In der 2 befindet sich das Sicherungselement 6 weiterhin in der Sicherungsstellung und auch der Abzug 4 ist weiterhin in einer gesicherten Funktionsstellung. Trotzdem ist in dieser Stellung ein manuelles Durchladen und gleichzeitiges Spannen des Schlaghebels 2 möglich. Bei der Rückwärtsbewegung des Schlaghebels 2 gleitet der Abzugsstollen 5 mit seiner oberen Steuerfläche 23 entlang der unteren gebogenen Steuerfläche 24 des Schlaghebels 2 und wird entgegen der Kraft der Abzugsfeder 29 um die Querachse 18 von den Anlageflächen 28 des Abzugs 4 weg verschwenkt. Die untere Steuerfläche 24 des Schlaghebels 2 ist in Form einer zur Rastfläche 26 der Feuerrast hin ansteigenden Rampe ausgeführt, so dass der zunächst freistehende Abzugsstollen 5 bei der Rückwärtsbewegung des Schlagbolzens entgegen der Kraft der Abzugsfeder 29 nach unten verschwenkt wird.
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Während des manuellen Durchladens wird der Schlaghebel 2 soweit verschwenkt, dass der Abzugsstollen durch die Kraft der Abzugsfeder 29 in die Feuerrast des Schlaghebels 2 einschwenken kann und gemäß 3 mit seiner vorderen Rastfläche 25 zur Anlage an der hinteren Rastfläche 26 des Schlaghebels 2 kommt. Das Sicherungselement 6 kann sich während des gesamten Durchladevorgangs in der gezeigten Sicherungsstellung befinden, so dass ein manuelles Durchladen in einer gesicherten Funktionsstellung möglich ist.
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Wird das Sicherungselement 6 bei der in 3 gezeigten Stellung aus der dargestellten Sicherungsstellung in die Feuerstellung verschwenkt, kann der Abzug 4 durch Betätigung des Abzugszüngels 13 zusammen mit dem Abzugsstollen 5 entgegen der Kraft der Abzugsfeder 29 verschwenkt werden, wobei die vordere Haltefläche 25 des Abzugsstollens 5 außer Eingriff mit Rastfläche 26 des Schlaghebels 2 gelangt und der Schlaghebel 2 unter der Wirkung der Schlaghebelfeder 7 nach vorne auf einen nicht dargestellten Schlagbolzen schlagen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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