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DE102007052105B3 - Fanghebel, Abzugseinrichtung und Griffstück für eine Waffe - Google Patents

Fanghebel, Abzugseinrichtung und Griffstück für eine Waffe Download PDF

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DE102007052105B3
DE102007052105B3 DE102007052105A DE102007052105A DE102007052105B3 DE 102007052105 B3 DE102007052105 B3 DE 102007052105B3 DE 102007052105 A DE102007052105 A DE 102007052105A DE 102007052105 A DE102007052105 A DE 102007052105A DE 102007052105 B3 DE102007052105 B3 DE 102007052105B3
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DE
Germany
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lever
catch
trigger
securing
catch lever
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DE102007052105A
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English (en)
Inventor
Stefan Doll
Ernst WÖSSNER
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Heckler und Koch GmbH
Original Assignee
Heckler und Koch GmbH
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Publication date
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    • F41A17/42Safeties for locking the breech-block or bolt in a safety position
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    • F41A19/26Mechanical firing mechanisms, e.g. counterrecoil firing, recoil actuated firing mechanisms having only slidably-mounted striker elements, i.e. percussion or firing pins the percussion or firing pin and the breech-block or bolt forming one piece

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fanghebel (21), insbesondere für eine Abzugseinrichtung einer Schnellfeuerwaffe, mit einem gegen die Kraft einer Feder aus einer Ruhelage in eine Abzugslage schwenkbaren Abzug (9), der auf einen schwenkbaren Fanghebel (21) einwirkt, an dem ein in den Bewegungsweg eines Verschlusses (3) eingreifender Abzugsstollen (31) ausgebildet ist. Die Abzugseinrichtung weist ebenfalls eine bevorzugt den Abzug (9) in seiner Ruhelage und/oder den Fanghebel (21) in einerichtung (40) auf. Der Fanghebel (21) weist ein verstellbares Sicherungselement (101; 201) auf, welches relativ zum Abzugsstollen (31) zwischen einer Ruhelage und einer Sicherungslage verstellbar ist, in seiner Ruhelage außerhalb eines Wirkbereichs und in seiner Sicherungslage im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung (40) liegt, und bei einem Abzugsstollen (31) anliegendem Verschluss (3) seine Sicherungslage einnimmt, in der es bei entsprechender Stellung der Sicherungseinrichtung (40) den Fanghebel (21) festlegt. Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Abzugseinrichtung, ein Griffstück mit einer solchen Abzugseinrichtung bzw. eine entsprechende Waffe.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fanghebel für eine Abzugseinrichtung, insbesondere einer Schnellfeuerwaffe, mit einem gegen die Kraft einer Feder aus einer Ruhelage in eine Abzugslage schwenkbaren Abzug, der auf den schwenkbaren Fanghebel einwirkt, an dem ein in den Bewegungsweg eines Verschlusses eingreifender Abzugsstollen ausgebildet ist, mit einer bevorzugt den Abzug in seiner Ruhelage und/oder den Fanghebel in einer Arretierlage wahlweise festlegenden Sicherungseinrichtung (Oberbegriff des Anspruchs 1).
  • Lagebezeichnungen, wie "oben", "unten", "links", "rechts", "vorne" und "hinten" gelten aus der Sicht des Schützen für eine Waffe im normalen Anschlag, die horizontal nach "vorne" feuert.
  • Schnellfeuerwaffen, wie Maschinenpistolen oder Maschinengewehre, die zur Abgabe von Dauerfeuer eingerichtet sind, haben einen recht einfachen Abzugsmechanismus, von dem nachfolgend ein repräsentatives Beispiel anhand der 8 und 9 beschrieben wird:
    Unterhalb der Bewegungsbahn des Verschlusses (nicht dargestellt) befindet sich ein Griffstück, in dem ein Abzug (a) schwenkbar gelagert ist. Dessen quer verlaufende Schwenkachse befindet sich im oberen Mittelbereich des Abzugs, so dass der hintere, obere Abzugsteil beim Betätigen des Abzugs eine Kurvenbahn nach oben zurücklegt. Dieser hintere, obere Teil des Abzuges wirkt auf das vordere Ende eines Fanghebels (f) ein, der seinerseits, um eine Querachse schwenkbar, im Waffengehäuse oder im Griffstück angebracht ist. Das hintere Ende des Fanghebels (f) ist als Abzugsstollen (s) ausgebildet. Wenn der Abzug (a) von einer Feder in seine Ruhelage nach vorne geschwenkt ist, dann schwenken das vordere Ende des Fanghebels (f) – ebenfalls unter Federwirkung – nach unten, und dessen hinteres Ende mit dem Abzugsstollen (s) nach oben. Diese Lage des Abzugsstollens ist die Arretierlage (siehe 8). Abzug (a) und Fanghebel (f) können jeweils von einer eigenen oder einer gemeinsamen Feder abgefedert bzw. vorgespannt sein und werden von dieser in ihre Ruhelage (Abzug) bzw. ihre Arretierlage (Fanghebel) gedrückt.
  • Wird nun der Verschluß aus seiner vorderen Ruhelage zurückgezogen, dann bewegt er mit seiner Unterseite den Abzugsstollen (s) und damit das hintere Ende des Fanghebels (f) nach unten, während er über den Abzugsstollen (s) läuft. Wenn ein Raststollen, der an der Unterseite des Verschlusses ausgebildet ist, über den Abzugsstollen (s) hinweggelaufen ist, dann schnappt dieser nach oben und hinterstellt den Raststollen. Die Waffe ist nun gespannt und feuerbereit.
  • Wird der Abzug (a) betätigt, dann senkt sich der Abzugsstollen (s), bis er den Raststollen freigibt; der Verschluß wird freigegeben und die Waffe beginnt mit Dauerfeuer. Wird der Abzug (a) losgelassen, dann springt der Abzugsstollen (s) wieder nach oben in seine Arretierlage, hinterstellt den Raststollen und hält so den Verschluß in seiner Feuerbereitschaftslage (hinteren Lage). Das Dauerfeuer bricht dadurch ab.
  • Als Sicherung wird oft eine reine Abzugssicherung verwendet, die zwar das unbeabsichtigte Betätigen des Abzugs ausschließt, aber nicht ein Nachgeben des Abzugsstollens etwa aufgrund von Beschleunigungskräften, wenn zum Beispiel das geladene, gespannte und abzugsgesicherte Maschinengewehr von einem LKW herunterfällt.
  • Daher gibt es auch Sicherungen (w), die zusätzlich den Fanghebel (f) an einem Sicherungsfinger (i) in seiner Arretierlage festlegen. Das hat aber den Nachteil, dass der Verschluß bei gesicherter Waffe nicht über den arretierten Fanghebel (f) zurückgezogen werden kann bzw. sich auf dem Fanghebel (f) verklemmen kann, weil letzterer nicht ausweichen kann. Eine Sicherungswalze (w), die mit ihrer Umfangsfläche einen Sicherungsfinger (i) des Fanghebels (f) unterstellt, zeigt 8. Eine Waffe mit so einer Sicherung (w) kann im gesicherten Zustand nicht durchgeladen werden.
  • Vollautomatische Waffen, die nach dem oben beschriebenen Funktionsprinzip arbeiten, werden zunehmend in sogenannten Waffenstationen eingesetzt. In diesen werden die lafettierten Waffen ferngesteuert über Stellantriebe ausgerichtet und über auf Abzug und Sicherungseinrichtung wirkende Aktuatoren (z. B. elektromagnetisch) betätigt. Um auch hier größtmögliche Sicherheit zu bieten, werden diese Aktuatoren so ausgeführt, dass bei Funktionsstörungen (z. B. Stromausfall) die Abzugsbetätigung unterbrochen und unabhängig vom Zustand der Waffe die Sicherungseinrichtung auf "Sicher" gestellt wird.
  • Neben dem oben beschriebenen Problem (kein Durchladen bei gesicherter Waffe), kann hier die weitere Funktionsstörung auftreten, dass die Waffe selbst bei unterbrochener Abzugsbetätigung unkontrolliert weiter feuert. Hohe Stellkräfte des Aktuators für die Sicherungseinrichtung können dazu führen, dass die Sicherung den Fanghebel (f) so verklemmt, dass der Abzugsstollen (s) außer Eingriff mit dem Raststollen am Verschluß bleibt. Diese Funktionsstörung kann dann auftreten, wenn sich der Verschluß unmittelbar nach der Abzugsbetätigung wieder auf seinem Weg nach vorne befindet und ein Stromausfall dazu führt, dass gleichzeitig der Abzug freigegeben wird und der Aktuator, der auf die Sicherung wirkt, diese in ihre "Sicher"-Stellung drückt. In diesem Waffenzustand befinden sich der Fanghebel (f) und der Abzugsstollen (s) in ihrer Freigabelage, und der Sicherungsfinger (i) taucht in die Sicherungsausnehmung an der Sicherungseinrichtung (hier: die Sicherungswalze (w)) ein. Stellt nun der Aktuator die Sicherungswalze (w) in Richtung "sicher", blockiert der Sicherungsfinger (i) deren Stellweg und die Flanke der Sicherungsausnehmung wird u. U. so fest gegen den Sicherungsfinger (i) gedrückt, dass sich der Fanghebel (f) trotz Federwirkung nicht in seine Arretierlage bewegen kann. Der Fanghebel (f) ist über den Sicherungsfinger (i) verklemmt und der Verschluß bewegt sich ungehindert feuernd hin und her, bis die Munitionszufuhr unterbrochen wird (siehe 9).
  • Ausgehend von dieser Problemlage gibt es Abzugseinrichtungen, bei denen der Abzugsstollen an einer am Fanghebel verschwenkbaren Fangklinke ausgebildet ist, siehe z. B. die DE 101 63 003 A1 . Bei rücklaufendem Verschluß wird diese Fangklinke aus ihrer Arretierlage gegen die Kraft einer Feder in eine Aus weichlage geschwenkt, in der sie vom Verschluß überlaufen werden kann. Bei vorlaufendem Verschluß fällt der Abzugsstollen der Fangklinke unter Federwirkung in den Raststollen ein und wird dann zusätzlich vom Verschluß in dieser Arretierlage gehalten. An der Fangklinke ist zusätzlich ein Sicherungselement vorgesehen, das so mit der Sicherungseinrichtung (beispielsweise einer Sicherungswalze) zusammenwirkt, dass diese immer – unabhängig von der Stellung des Verschlusses bzw. des Fanghebels – in ihre gesicherte Stellung bringbar ist. Dabei kann die Sicherungseinrichtung sowohl auf den Abzug als auch auf den Fanghebel wirken.
  • Bei dieser Abzugseinrichtung ist ein zusätzliches Federelement erforderlich, um die Rastfunktion sicherzustellen, und die Fangklinke und deren Schwenkaufhängung müssen die volle Kraft des vorlaufenden Verschlusses aufnehmen. Dabei werden die vergleichsweise kleine Fangklinke und ihre Aufhängung hohen dynamischen Beanspruchungen ausgesetzt. Ein etwaiger Bruch oder ein Versagen der Fangklinke, ihrer Aufhängung im Fanghebel und/oder des Federelements wirken sich im schlimmsten Fall so auf die Waffenfunktion aus, dass die Waffe unabhängig von der Stellung der Sicherung und des Abzugs solange feuert, bis deren gesamte Munition verschossen ist. Zusätzlich muß die Stellkraft des Federelements genau auf die am Fanghebel wirkende Federkraft abgestimmt werden. Sonst drückt der die Fangklinke überfahrende Verschluß auch den Fanghebel nach unten in das Griffstück. Dabei kann u. U. das Zusammenwirken des Sicherungselements mit der Sicherungswalze beeinträchtigt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Zuverlässigkeit eines Fanghebels und damit die Sicherheit beim Umgang mit der Waffe zu verbessern und somit auch die Abzugseinrichtung und das Griffstück einer Waffe.
  • Die Erfindung stellt demgegenüber einen verbesserten Fanghebel bereit und zwar mit dem Gegenstand des vorliegenden Anspruchs 1, also mit einem Fanghebel mit den eingangs genannten Merkmalen des Oberbegriffs, bei welchem der Fanghebel ein verstellbares Sicherungselement aufweist, welches relativ zum Abzugsstollen zwischen einer Ruhelage und einer Sicherungslage verstellbar ist. Dabei liegt das Sicherungselement in seiner Ruhelage außerhalb eines Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung und in seiner Sicherungslage im Wirkbereich dieser Sicherungseinrichtung. Seine Sicherungslage nimmt es bei am Abzugsstollen anliegendem Verschluß ein und legt dann bei entsprechender Stellung der Sicherungseinrichtung ("Sicher"-Stellung) den Fanghebel so fest, dass der Abzugsstollen bzw. der Fanghebel in seiner Arretierlage fixiert ist.
  • Bei dieser Lösung sind die Funktionen "Arretieren des Verschlusses durch den Abzugsstollen" und die eigentliche Sicherungsfunktion "Fixieren des Abzugsstollens bzw. des Fanghebels in der Arretierlage" konstruktiv voneinander unabhängig, so dass jedes Bauteil bzw. Bauelement (hier: der Fanghebel bzw. der Abzugsstollen und das Sicherungselement) optimal für seine Aufgabe ausgebildet und gestaltet werden kann.
  • Der Abzugsstollen kann robust und stabil für die hohen Beanspruchungen ausgelegt werden, die beim Zusammenwirken mit dem Verschluß auftreten, während das Sicherungselement keine hohe mechanische Beanspruchung durch den Verschluß ertragen muß, sondern vor allem hinsichtlich des zuverlässigen Zusammenwirkens mit der Sicherungseinrichtung ausgelegt werden kann.
  • Gleichzeitig erlaubt diese Anordnung eine Betätigung der Sicherungseinrichtung in jedem beliebigen Funktionszustand der Waffe, ohne dass Bauelemente des Sicherungselements und der eigentlichen Sicherungseinrichtung miteinander kollidieren.
  • Weiterhin wird die Fangfunktion des stabilen Abzugsstollens am Fanghebel bei einer Fehlfunktion des Sicherungselements nicht beeinträchtigt. Das heißt, das Risiko einer unkontrolliert weiterschießenden Waffe, bei der der Abzug nicht betätigt ist, ist gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen weitgehend ausgeschlossen, zumindest deutlich reduziert.
  • Schließlich kann eine Waffe mit so einem Fanghebel auch im gesicherten Zustand durchgeladen werden, und die Sicherungseinrichtung der Waffe ist in jedem Funktionszustand wirksam betätigbar.
  • Die Weiterbildung gemäß Anspruch 2 erhöht die Funktionssicherheit, indem durch die Wirkung einer Feder sichergestellt ist, dass das verstellbare Sicherungselement entweder seine Ruhelage einnimmt (infolge der Federwirkung) oder aber unter Wirkung des Verschlusses gegen Federkraft seine Sicherungslage. Zwischenstellungen, die möglicherweise die Funktion beeinträchtigen, werden so vermieden.
  • Das Sicherungselement hat ein Stellelement, welches mit dem Verschluß zusammenwirkt und über das es in seine Sicherungslage verstellbar ist, und ein Sicherungsteil, der an der Sicherungseinrichtung angreift. Stellelement und Sicherungsteil können so anforderungsgerecht für ihre jeweilige Funktion gestaltet und angeordnet werden (Anspruch 3).
  • Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 4 wird die Funktionssicherheit des Sicherheitselements erneut erhöht, indem die Beanspruchung des Stellelements reduziert wird. Dies gelingt dadurch, dass das Stellelement bei anliegendem Verschluß innerhalb des Abzugsstollenprofils liegt. Dabei wird die Sperr- bzw. Arretierfunktion am Verschluß ausschließlich über den Abzugsstollen ausgeübt; das Sicherungselement erfährt keine zusätzlichen Belastungen und nimmt insbesondere keine durch die Verschlußfeder über den Verschluß auf den Fanghebel bzw. den Abzugsstollen aufgebrachte Belastungen auf.
  • Die Ausbildung des Sicherungselementes als Schieber gemäß Anspruch 5 erlaubt eine funktionssichere, abgeschirmte Anordnung des Sicherungselementes im Fanghebel. Vorzugsweise verläuft die Schieberichtung dabei etwa in Laufrichtung des Verschlusses, wodurch die Beanspruchung des Sicherungselementes bei Betätigung durch den Verschluß so gering wie möglich gehalten werden kann.
  • Die Ansprüche 6 bis 9 betreffen eine Ausführung, bei der das Sicherungselement als Schwenkhebel ausgebildet ist.
  • Die Schwenkachse verläuft dabei quer zur Laufrichtung des Verschlusses (Anspruch 6). Damit verläuft auch für den Schwenkhebel die Betätigungsrichtung entsprechend der Laufrichtung des Verschlusses.
  • Durch die Ausbildung als zweiarmiger Schwenkhebel gemäß Anspruch 7 kann die Betätigungsrichtung (des auflaufenden Verschluß) in eine anders verlaufende Sicherungsrichtung des zweiten Hebelarms umgelenkt werden. Dazu können die beiden Hebelarme beispielsweise einen Winkel zueinander bilden. So können bestimmte konstruktive Randbedingungen, die unter Umständen durch die Sicherungseinrichtung vorgegeben sind, flexibel berücksichtigt werden.
  • Sind die Hebelarme unterschiedlich lang, wie in Anspruch 8 angegeben, so können auch Stellweg und Sicherungsweg unterschiedlich lang sein. Insbesondere dann, wenn der das Stellelement aufweisende erste Hebelarm kürzer ausgebildet ist als der das Sicherungsteil aufweisende zweite Hebelarm, kann der Stellweg vergleichsweise kurz sein und der erforderliche Sicherungsweg durch die entsprechende Wahl der Hebelverhältnisse so lang gestaltet werden, dass genügend große Strecken zur Verfügung stehen, um den Wirkbereich der Sicherungseinrichtung zu verlassen bzw. in diesen hinein zu gelangen. Damit kann auch das Sicherungsteil hinsichtlich der erforderlichen Wirkflächen und seiner mechanischen Beanspruchung entsprechend großflächig bzw. stabil ausgebildet sein.
  • Verläuft die Schwenkachse gemäß Anspruch 9 durch den Schwerpunkt des Schwenkhebels, so ist dieser dynamisch ausgewogen, d. h. auf die Waffe wirkende Querbeschleunigungen können den Schwenkhebel nicht aus seiner Sicherungslage bringen.
  • Die Gestaltung der für die Sicherungswirkung relevanten Wirkflächen am Sicherungsteil bzw. der entsprechenden Gegenfläche an der Sicherungseinrichtung gemäß Anspruch 10 erhöht die Sicherungswirkung weiter. Die selbsthemmende Ausführung verhindert, dass – auch bei einer hohen Belastung des Abzugsstollen gegen die Sicherungswirkung – die Wirkfläche des Sicherungsteils und die Gegenfläche der Sicherungseinrichtung voneinander abgleiten können und so die Sicherungsfunktion gestört werden kann. Solche Belastungen können beispielsweise bei hohen dynamischen Beanspruchungen (Schläge) auf die Waffe auftreten oder, wenn der Abzug mit hoher Kraft gegen die Sicherungswirkung auf den Fanghebel wirken sollte; beispielsweise dann, wenn der Abzug motorisch gegen die Sicherungseinrichtung betätigt wird.
  • Anspruch 11 betrifft eine Abzugseinrichtung mit einem erfindungsgemäßen Fanghebel.
  • Der Anspruch 12 betrifft ein Griffstück mit einer erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung, das beispielsweise bei entsprechender Ausführung gegen ein konventionelles Griffstück ohne die angegebenen Sicherungsfunktionen ausgetauscht werden kann. Ist das Griffstück wie in Anspruch 13 angegeben mit einer oder mehreren Schnittstellen versehen, über welche der Abzug bzw. die Sicherungseinrichtung mit einem Stellelement zu deren Betätigung koppelbar ist, so kann eine Waffe mit so einem Griffstück besonders einfach in einer sogenannten Waffenstation eingesetzt werden.
  • Anspruch 14 betrifft schließlich eine Waffe mit einem erfindungsgemäßen Fanghebel, einer erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung bzw. einem erfindungsgemäßen Griffstück.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden anhand der Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Griffstücks (teilweise aufgebrochen) mit einer erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung, bei der das Sicherungselement als Schieber ausgebildet ist,
  • 2 eine schematische Seitenansicht eines Griffstücks mit einer anderen erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung, bei der das Sicherungselement als Schwenkhebel ausgebildet ist, der Fanghebel in seiner Arretierlage mit gefangenem Verschluß und die Sicherungseinrichtung in der "Sicher"-Stellung A steht,
  • 3 die Abzugseinrichtung aus 2, bei der die Sicherungseinrichtung in der "Feuer"-Stellung B steht,
  • 4 die Abzugseinrichtung aus 2, bei welcher der Verschluß freigegeben, der Abzug betätigt ist und die Sicherungseinrichtung in der "Feuer"-Stellung B steht,
  • 5 die Abzugseinrichtung aus 4, bei welcher der Abzug freigegeben, die Auslöseklinke mit dem Fanghebel verrastet ist und die Sicherungseinrichtung in der "Sicher"-Stellung A steht,
  • 6 die Abzugseinrichtung aus 5, bei welcher der rücklaufende Verschluß den Fanghebel durch Betätigung der Auslöseklinke in seine Arretierlage gebracht hat,
  • 7 die Verschlußanordnung aus 6, bei welcher der weiter rücklaufende Verschluß den Fanghebel am Abzugsstollen angreifend aus der Arretierlage ausgelenkt hat und die Sicherungseinrichtung in der "Sicher"-Stellung A steht,
  • 8 eine herkömmliche Abzugseinrichtung in einer Schnittdarstellung, bei der eine Sicherungswalze in der "Sicher"-Stellung steht, und
  • 9 die Abzugseinrichtung aus 8, bei welcher der Fanghebel über seine Sicherungsnase in der Sicherungswalze verklemmt dargestellt ist.
  • Aufbau und Funktion des erfindungsgemäßen Fanghebels 21 bzw. der Abzugseinrichtung werden in Verbindung mit den 1 (erstes Ausführungsbeispiel) sowie 2 bis 7 (zweites Ausführungsbeispiel) anhand zweier Ausführungsbeispiele erläutert. Gleiche Bezugszeichen gelten für gleiche Bauteile.
  • Gemäß 1 ist das Griffstück 1 an einem nicht-dargestellten Gehäuse einer Waffe angebracht, in dem eine Bewegungsbahn für den teilweise dargestellten Verschluß 3 definiert ist. Die Bewegungsbahn des Verschlusses verläuft entlang der Seelenachse 5.
  • Das Griffstück 1 weist an seiner Vorderseite einen Abzugsbügel 7 auf, in den von oben her aus dem Griffstück 1 ein Abzug 9 eintaucht, der um eine quer zur Seelenachse 5 verlaufende Abzugsachse 11 im Griffstück 1 schwenkbar gelagert ist. Eine Schenkelfeder 13, deren zwei Schenkel einen Querstift 17 umgeben, und die so im Griffstück 1 fixiert ist, drückt mit ihrem unteren Federschenkel 15 den Abzug 9 nach vorne. Der obere Federschenkel 19 drückt einen zwei-armigen Fanghebel 21 an seinem hinteren Hebelarm 23 angreifend gegen den Uhrzeigersinn nach oben in seine Arretierlage. Der vordere Hebelarm 25 verläuft oberhalb der Abzugsachse 11 und einer Auslöserolle 27, die am Abzug 9 sitzt. Der Fanghebel 21 selbst ist an einer quer zur Seelenachse 5 verlaufenden Hebelachse 29 schwenkbar im Griffstück 1 gelagert.
  • Wird der Abzug 9 betätigt und dabei gegen die Kraft der Schenkelfeder 13 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt, dann hebt die Auslöserolle 27 den vorderen Hebelarm 25 gegen die Kraft der Schenkelfeder 13 an und senkt das Ende des hinteren Hebelarmes 25 ab (diese Stellung ist in 4 im Zusammenhang mit dem zweiten Ausführungsbeispiel dargestellt). Am hinteren Ende des hinteren Hebelarms 23 ist ein Abzugsstollen 31 dargestellt, der einen Raststollen 33 am Verschluß 3 hinterstellt und diesen in seiner gespannten feuerbereiten Position hält (1). Beim Absenken des Abzugsstollens 31 durch die Abzugsbewegung wird der Verschluß 3 freigegeben, bewegt sich daraufhin unter dem Einfluß der nicht-dargestellten Verschlußfeder im Waffengehäuse nach vorne, führt die Munition zu und zündet schließlich (mit Hilfe des nicht dargestellten Schlagbolzens) die Treibladung (siehe Stellung 4).
  • Beim Absenken des hinteren Hebelarms 23 des Fanghebels 21 wird dessen vorderer Hebelarm 25 angehoben und an einer dort vorgesehenen Fangrast 51 von einer Auslöseklinke 53 Untergriffen. Die Auslöseklinke 53 ist um einen Stift 54 gegen die Kraft einer Klinkenfeder 55 schwenkbar am Abzug 9 aufgehängt. Nach dem Loslassen des Abzugs hält die Auslöseklinke 53 den hinteren Hebelarm 23 und den Abzugsstollen 31 des Fanghebels 21 außerhalb der Bewegungsbahn des Verschlusses (Stellung 5).
  • Erst, wenn der Verschluß 3 nach hinten läuft, trifft er auf die Auslöseklinke 53 und verschwenkt diese im Uhrzeigersinn gegen die Kraft der Klinkenfeder 55 und gibt die Fangrast 51 am Fanghebel 21 frei, der entgegen dem Uhrzeigersinn mit seinem hinteren Hebelarm 23 in den Bewegungsweg des Verschlusses 3 springt (siehe 6). Dabei überläuft der bzw. die Raststollen 33 des Verschlusses 3 nacheinander den Abzugsstollen 31, der federnd nach unten in das Griffstück eintaucht (siehe 7), bis der vorderste Raststollen 33 am Verschluß 3 den Abzugsstollen 31 vollständig überlaufen hat, der Fanghebel 21 seine Arretierlage einnimmt und der Abzugsstollen 31 den Raststollen 33 hintergreift und daran angreifend den Verschluß in der hintersten Stellung halten kann.
  • Bei der Abzugseinrichtung des ersten Ausführungsbeispiels (1) ist im hinteren Ende des hinteren Hebelarms 23 ein Schieber 101 angeordnet, dessen hintere Stirnfläche 103 ein Stellelement bildet, an dem der anliegende Raststollen 33 angreifen kann. In seiner Ruhelage (II) steht der Schieber 101 unter Wirkung einer im Innern des hinteren Hebelarms 23 verlaufenden Federanordnung 104 um den Betrag D nach hinten aus dem hinteren Hebelarm 23 heraus.
  • Der von hinten gegen die hintere Stirnfläche 103 des Schiebers 101 andrückende Raststollen 33 des Verschlusses 3 verschiebt den Schieber 101 gegen die Wirkung der Federanordnung 104 etwa in Richtung der Seelenachse 5 um den Betrag D in den hinteren Hebelarm 23 hinein in die Sicherungslage I des Schiebers. In dieser Lage schließt dessen hintere Stirnfläche 103 mit der hinteren Stirnfläche des Abzugsstollen 31 ab, so dass das Stellelement vollständig innerhalb des Abzugsstollenprofils liegt. Die hintere Stirnfläche des Abzugsstollens 31 verhindert dabei, dass sich der Verschluß weiter nach vorne bewegt, wenn sich der Abzugsstollen 31 in seiner Arretierlage befindet (siehe 1, 2 und 3). Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass der Schieber 101 selbst nur gering vom vorlaufenden bzw. anliegenden Verschluß 3 belastet wird. Die Belastung des Schiebers 101 selbst resultiert nur aus der Rückstellkraft der Federanordnung 104, die der vorlaufende Verschluß 3 überwinden muß. Die wesentliche Belastung und Beanspruchung durch den Verschluß 3 erfährt dagegen der Abzugsstollen 31 bzw. der Fanghebel 21. Damit ist auch das Risiko einer Überlastung oder einer Fehlfunktion des Schiebers 101 minimiert.
  • Der Schieber 101 weist vom Stellelement (hier: seine hintere Stirnfläche 103) ausgehend einen nach unten verlaufenden Finger 105 auf, der ein Sicherungsteil bildet und mit einer Sicherungseinrichtung 40 zusammenwirkt. Die dargestellte Sicherungseinrichtung 40 umfaßt eine Sicherungswalze 41, die mit einer Ausnehmung 43 versehen ist. Drehfest mit der Sicherungswalze 41 sind eine Rastlasche 45 und ein aus dem Gehäuse ragender (nicht dargestellter) Stellhebel verbunden, über den die Sicherungswalze 41 zwischen der "Sicher"- und der Feuerstellung verdreht werden kann. Diese beiden Stellungen sind durch zwei Ausnehmungen 49 an der Rastlasche 45 und eine ortsfest angeordnete federnde Rastanordnung 47 definiert, welche jeweils in eine der beiden Ausnehmungen 49 eingreift.
  • Zusätzlich weist die Rastlasche 45 eine Sicherungsfahne 46 auf. Wenn sich die Sicherungseinrichtung 40 in ihrer "Sicher"-Stellung befindet (Stellung in 1), hinterstellt die Sicherungsfahne 46 einen entsprechenden Sicherungsfortsatz 10, der vom Abzug 9 nach hinten in das Gehäuse 1 hineinragt.
  • Der Schieber 101 wirkt über seinen Finger 105 folgendermaßen mit der Sicherungseinrichtung 40 zusammen:
    • – Bei durchgeladener Waffe liegt der Verschluß 3 mit seinem Raststollen 33 an der hinteren Stirnfläche des Abzugsstollens 31 und der hinteren Stirnfläche 103 des Schiebers 101 an, der die Sicherungslage (Lage I) einnimmt. Der Finger 105 befindet sich hier im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40. Die Ausnehmung 43 in der Sicherungswalze 41 befindet sich in der "Sicher"-Stellung (Stellung A). Der Finger 105 liegt mit seiner Wirkfläche 105a an der äußeren Umfangsfläche der Sicherungswalze 41 an. Damit stützt der Schieber 101 den hinteren Hebelarm 23 und damit den Abzugsstollen 31 nach unten gegen die Sicherungswalze 41 ab. Der Abzugsstollen kann nicht aus seiner Arretierlage gebracht werden; selbst dann nicht, wenn die zusätzliche Abzugssicherung, die durch die Sicherungsfahne 46 und den Sicherungsfortsatz 10 gebildet wird, wegfallen würde und der Abzug 9 betätigt würde.
    • – Wird nun die Sicherungseinrichtung 40 durch Verdrehen der Sicherungswalze 41 in ihre "Feuer"-Stellung gebracht, nimmt die Ausnehmung 43 die Stellung B ein und befindet sich im Bereich des Fingers 105; gleichzeitig nimmt die Sicherungsfahne 46 eine außerhalb des Wirkbereichs des Sicherungsfortsatzes 10 liegende Position ein (in 1 nicht dargestellt, siehe analog 3).
    • – Wird nun der Abzug 9 betätigt, wird über die Auslöserolle 27 der vordere Hebelarm 25 des Fanghebels 21 im Uhrzeigersinn nach oben gedrückt und der hintere Hebelarm 23 mit dem Abzugsstollen 31 und dem Schieber 101 nach unten in das Gehäuse 1 verschwenkt. Dabei tritt der Finger 105 in die Ausnehmung 43 in der Sicherungswalze 41 ein, der Verschluß 3 wird freigegeben und bewegt sich nach vorne (siehe analog 4).
    • – Dabei wird der vordere Hebelarm 25 mit der Fangrast 51 in der Auslöseklinke 53 gefangen, so dass der Fanghebel 21 mit dem Abzugsstollen 31 bei freigegebenem Abzugs 9 innerhalb des Griffstücks 1 bleibt (diese Stellung ist analog in 5 dargestellt).
    • – Der Schieber 101 nimmt seine Ruhelage ein, in der dessen hintere Stirnfläche 103 nach hinten aus dem Abzugsstollen 31 heraussteht und der Finger 105 außerhalb des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 verläuft (Lage II, in 1 durchgezogen dargestellt).
    • – Bei normaler Waffenfunktion führt der sich nach vorne bewegende Verschluß 3 eine neue Patrone zu, wird danach durch den beim Abfeuern entstehenden Rückstoß wieder nach hinten geschleudert und löst dabei die Auslöseklinke 53 aus, welche die Fangrast 51 freigibt. Dadurch bewegt sich – unter der Wirkung des oberen Federschenkels 19 der Schenkelfeder 13 – der Fanghebel 21 mit seinem hinteren Hebelarm 23 nach oben. Der rücklaufende Verschluß 3 verschiebt dabei den hinteren Hebelarm 23 wieder nach unten und zwar über entsprechend ausgebildeten Anlaufschrägen 32, die etwa von der Raststollenkante schräg nach hinten oben verlaufen. Da bei wird die Verschlußfeder soweit gespannt, bis sich die Bewegung des Verschlusses 3 wieder umkehrt und sich der Raststollen 33 an die hintere Stirnfläche des Abzugsstollens 31 anlegt und dabei den Schieber 101 an seiner hinteren Stirnfläche 103 nach vorne in den hinteren Hebelarm 23 hinein verschiebt.
    • – Bei einer Fehlfunktion (Fehlzündung, Funktionsstörung beim Vorlauf, etc.) läuft der Verschluß 3 nicht zurück, sondern bleibt zwischen Abzugsanordnung und Patronenlager. Auch in diesem Fall kann die Sicherungseinrichtung 40 betätigt werden, da sich der Finger 105 in seiner Ruhelage II außerhalb des Wirkbereichs der Sicherungswalze 41 befindet. Der Schieber 101 behindert die Betätigung der Sicherungseinrichtung 40 nicht. Die Sicherungseinrichtung 40 kann aus der "Feuer"- in die "Sicher"-Stellung verstellt werden.
    • – Um die Fehlfunktion zu beheben, wird der Verschluß manuell zurückgeführt (durchgeladen). Beim Durchladen wird ebenfalls die Auslöseklinke 53 betätigt und der hintere Hebelarm 23 taucht mit dem Abzugsstollen 31 aus dem Gehäuseprofil nach oben in die Bewegungsbahn des Verschlusses. Das Durchladen ist auch in der "Sicher"-Stellung der Sicherungseinrichtung 40 möglich, da sich der Schieber 101 mit dem Finger 105 in seiner Ruhelage II außerhalb des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 befindet und die beim Durchladen auf den hinteren Hebelarm 23 ausgeübte Absenkbewegung von der Sicherungswalze 41 nicht behindert wird.
    • – Nach dem Durchladen liegt der Raststollen 33 des Verschlusses 3 wieder am Abzugsstollen 31 des Fanghebels 21 an, nachdem er zuvor den Schieber 101 an der hinteren Stirnfläche 103 angreifend in den Fanghebel 21 hinein in seine Sicherungslage I verschoben hat. Der Finger 105 (in seiner Sicherungslage in 1 gestrichelt dargestellt) befindet sich im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40 und die Waffe befindet sich sofort im gesicherten Zustand.
    • – Nun können gefahrlos alle notwendigen Arbeiten im vorderen Bereich der Waffe durchgeführt werden, ohne dass sich der Verschluß 3 durch versehentliches Betätigen des Abzugs 9 lösen kann.
    • – Über den relativ zum Abzugsstollen 31 verstellbaren Schieber 101 mit dem an der Sicherungseinrichtung 40 angreifenden Finger 105 wird folgendes sichergestellt: Zum einen kann die Waffe auch in gesichertem Zustand durchgeladen werden kann, da sich der Schieber 101 mit dem Finger 105 erst dann im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40 befindet, wenn der Verschluß 3 mit seinem Raststollen 33 die hintere Stirnfläche 103 des Schiebers 101 soweit in den Fanghebel 21 geschoben hat bis diese bündig mit der hinteren Stirnfläche des Abzugsstollens 31 abschließt und der Raststollen 33 somit am Abzugsstollen 31 anliegt. Zum anderen kann die Waffe in jedem Zustand gesichert werden kann, selbst dann, wenn sich der Verschluß 3 vor dem Griffstück befindet und sich der hintere Hebelarm 23 abgesenkt im Griffstück 2 befindet, da der Schieber 101 in seiner Ruhelage II mit dem Finger 105 außerhalb des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 verläuft.
  • In dem in den 2 bis 7 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist anstatt des Schiebers 101 ein zweiarmiger Schwenkhebel 201 vorgesehen, der um eine quer zur Seelenachse 5 verlaufende Schwenkachse 202 im hinteren Hebelarm 23 des Fanghebels 21 angeordnet ist. Ein oberer Hebelarm 203 des Schwenkhebels 201 bildet dabei mit seiner hinteren Stirnfläche das Stellelement, an welcher der Raststollen 33 bei am Abzugsstollen 31 anliegendem Verschluß 3 den Schwenkhebel 201 gegen die Kraft einer Federanordnung 204 in die Sicherungslage verstellt, so dass sich ein unterer Hebelarm 205 des Schwenkhebels 201 als Sicherungsteil in den Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40 bewegt (siehe 2 und 3). In dieser Stellung taucht der obere Schwenk-Hebelarm 203 vollständig in das Profil des Abzugsstollens 31.
  • Liegt der Verschluß 3 mit seinem Raststollen 33 nicht am Abzugsstollen 31 an, nimmt der Schwenkhebel 201 unter Wirkung der Federanordnung 204 seine Ruhelage ein, in welcher der untere Hebelarm 205 außerhalb des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 liegt und der obere Hebelarm 203 teilweise nach hinten aus dem Profil des Abzugsstollens heraussteht(47).
  • Die Funktionalität dieser Sicherungseinrichtung ist analog zu der im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Sicherungseinrichtung. Mit dem Schwenkhebel 201 können jedoch sehr kurze Stellwege des oberen Hebelarms 203 realisiert werden, indem der untere Hebelarm 205 länger ausgebildet wird als der obere Hebelarm 203. Ein kurzer Schwenkweg des oberen Hebelarms 203 ruft dabei einen langen Schwenkweg des unteren Hebelarms 205 hervor.
  • Der Stellweg kann so kurz werden, dass sich die Überdeckung mit dem Raststollen 33 des zurücklaufenden Verschlusses 3 nur minimal gegenüber einem Fanghebel (f) ohne Schwenkhebel 201 – wie in 8 und 9 gezeigt – nach hinten verlängert. Damit kann die Verschlußanordnung gemäß 27 ohne weitere Anpassungen gegen die in 8 und 9 dargestellte Verschlußanordnung ausgetauscht werden. Praktischerweise muß dazu nur das Griffstück ausgetauscht werden.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Sicherungseinrichtung 40 als verdrehbare Sicherungswalze 41 mit entsprechenden Ausnehmungen 43 ausgebildet. Es gibt andere Ausführungen, bei denen die Sicherungseinrichtung als Schiebesicherung ausgebildet ist, bei der ein entsprechendes Sicherungsprofil entweder quer zur Seelenachse 5 oder auch parallel zur Seelenachse 5 ausgebildet ist. So ein Sicherungsschieber weist dann ein entsprechendes Sicherungsprofil mit Ausnehmungen und Wirkflächen auf, das analog der beschriebenen Sicherungswalze 41 mit dem am Fanghebel 21 angeordneten Sicherungselement (zum Beispiel ein Schieber 101 oder ein Schwenkhebel 201) zusammenwirkt. Ein solcher Sicherungsschieber kann auch direkt mit einem entsprechenden Aktuator oder einem Stellantrieb gekoppelt sein, der die Waffe beispielsweise in einer Waffenstation ansteuert. Es gibt auch Ausführungen, bei denen am Abzug 9 gesonderte Schnittstellen vorgesehen sind, an denen solche Aktuatoren oder Stellantriebe angeordnet werden können.
  • Weitere Ausführungen und Variationen der vorliegenden Erfindung ergeben sich für den Fachmann im Rahmen der Ansprüche.
  • Stand der Technik
  • a
    Abzug
    f
    Fanghebel
    s
    Abzugsstollen
    i
    Sicherungsfinger
    w
    Sicherung

Claims (14)

  1. Fanghebel (21) für eine Abzugseinrichtung, insbesondere einer Schnellfeuerwaffe, mit einem gegen die Kraft einer Feder (13) aus einer Ruhelage in eine Abzugslage schwenkbaren Abzug (9), der auf den schwenkbaren Fanghebel (21) einwirkt, an dem ein in den Bewegungsweg eines Verschlusses (3) eingreifender Abzugsstollen (31) ausgebildet ist, mit einer bevorzugt den Abzug (9) in seiner Ruhelage und/oder den Fanghebel (21) in einer Arretierlage wahlweise festlegenden Sicherungseinrichtung (40), wobei der Fanghebel (21) zusätzlich ein verstellbares Sicherungselement (101; 201) aufweist, welches relativ zum Abzugsstollen (31) zwischen einer Ruhelage (II) und einer Sicherungslage (I), verstellbar ist, in seiner Ruhelage außerhalb des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung (40) und in seiner Sicherungslage in deren Wirkbereich liegt, und bei am Abzugsstollen (31) anliegendem Verschluß (3) seine Sicherungslage einnimmt, in der es bei entsprechender Stellung der Sicherungseinrichtung (40) den Fanghebel (21) festlegt.
  2. Fanghebel (21) nach Anspruch 1, bei welcher das Sicherungselement (101; 201) gegen eine Federkraft (104, 204) aus seiner Ruhelage (II) in die Sicherungslage (I) verstellbar ist.
  3. Fanghebel (21) nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher das Sicherungselement (101; 201) aufweist: ein Stellelement (103; 203), derart, dass es vom nach vorne laufenden Verschluß (3) mitnehmbar und dadurch das Sicherungselement (101; 201) in seine Sicherungslage verstellbar ist, und ein Sicherungsteil (105; 205), das bei eingenommener Sicherungslage (I) des Sicherungselementes (101; 201) im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung (40) liegt.
  4. Fanghebel (21) nach Anspruch 3, bei welcher das Stellelement (103; 203) bei anliegendem Verschluß (3) innerhalb eines Abzugsstollenprofils liegt.
  5. Fanghebel (21) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Sicherungselement (101) als Schieber ausgebildet ist, dessen Schieberichtung vorzugsweise entsprechend einer Laufrichtung des Verschlusses (3) verläuft.
  6. Fanghebel (21) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem das Sicherungselement (201) als Schwenkhebel ausgebildet ist, welcher um eine quer zur Laufrichtung des Verschlusses (3) verlaufende Schwenkachse (202) verschwenkbar im Fanghebel (21) angeordnet ist.
  7. Fanghebel (21) nach Anspruch 6, bei welcher der Schwenkhebel (201) zweiarmig ausgebildet ist, dessen erster Hebelarm (203) das Stellelement und dessen zweiter Hebelarm (205) das Sicherungsteil umfaßt.
  8. Fanghebel (21) nach Anspruch 7, bei welcher der erste Hebelarm (203) kürzer als der zweite (205) ausgebildet ist und das Längenverhältnis zwischen dem ersten und zweiten Hebelarm vorzugsweise 1:2 bis 1:3 beträgt.
  9. Fanghebel nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei welcher die Schwenkachse (202) durch den Schwerpunkt des Schwenkhebels (201) verläuft.
  10. Fanghebel nach Anspruch 3, welcher das Sicherungsteil (105; 205) mit seiner Wirkfläche (105a, 205) selbsthemmend an einer entsprechenden Gegenfläche der Sicherungseinrichtung (40) angreift.
  11. Abzugseinrichtung mit einem Fanghebel nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  12. Griffstück mit einer Abzugseinrichtung nach Anspruch 11.
  13. Griffstück nach Anspruch 12, mit wenigstens einer Schnittstelle, über welche der Abzug (9) bzw. die Sicherungseinrichtung (40) mit einem Stellelement zu deren Betätigung koppelbar ist.
  14. Waffe mit einem Fanghebel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit einer Abzugseinrichtung nach Anspruch 11, bzw. mit einem Griffstück nach Anspruch 12 oder 13.
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