-
Die
Erfindung betrifft einen Fanghebel für eine Abzugseinrichtung, insbesondere
einer Schnellfeuerwaffe, mit einem gegen die Kraft einer Feder aus
einer Ruhelage in eine Abzugslage schwenkbaren Abzug, der auf den
schwenkbaren Fanghebel einwirkt, an dem ein in den Bewegungsweg
eines Verschlusses eingreifender Abzugsstollen ausgebildet ist,
mit einer bevorzugt den Abzug in seiner Ruhelage und/oder den Fanghebel
in einer Arretierlage wahlweise festlegenden Sicherungseinrichtung
(Oberbegriff des Anspruchs 1).
-
Lagebezeichnungen,
wie "oben", "unten", "links", "rechts", "vorne" und "hinten" gelten aus der Sicht
des Schützen
für eine
Waffe im normalen Anschlag, die horizontal nach "vorne" feuert.
-
Schnellfeuerwaffen,
wie Maschinenpistolen oder Maschinengewehre, die zur Abgabe von
Dauerfeuer eingerichtet sind, haben einen recht einfachen Abzugsmechanismus,
von dem nachfolgend ein repräsentatives
Beispiel anhand der 8 und 9 beschrieben
wird:
Unterhalb der Bewegungsbahn des Verschlusses (nicht dargestellt)
befindet sich ein Griffstück,
in dem ein Abzug (a) schwenkbar gelagert ist. Dessen quer verlaufende
Schwenkachse befindet sich im oberen Mittelbereich des Abzugs, so
dass der hintere, obere Abzugsteil beim Betätigen des Abzugs eine Kurvenbahn
nach oben zurücklegt.
Dieser hintere, obere Teil des Abzuges wirkt auf das vordere Ende
eines Fanghebels (f) ein, der seinerseits, um eine Querachse schwenkbar,
im Waffengehäuse
oder im Griffstück angebracht
ist. Das hintere Ende des Fanghebels (f) ist als Abzugsstollen (s)
ausgebildet. Wenn der Abzug (a) von einer Feder in seine Ruhelage
nach vorne geschwenkt ist, dann schwenken das vordere Ende des Fanghebels
(f) – ebenfalls
unter Federwirkung – nach
unten, und dessen hinteres Ende mit dem Abzugsstollen (s) nach oben.
Diese Lage des Abzugsstollens ist die Arretierlage (siehe 8).
Abzug (a) und Fanghebel (f) können
jeweils von einer eigenen oder einer gemeinsamen Feder abgefedert bzw.
vorgespannt sein und werden von dieser in ihre Ruhelage (Abzug)
bzw. ihre Arretierlage (Fanghebel) gedrückt.
-
Wird
nun der Verschluß aus
seiner vorderen Ruhelage zurückgezogen,
dann bewegt er mit seiner Unterseite den Abzugsstollen (s) und damit
das hintere Ende des Fanghebels (f) nach unten, während er über den
Abzugsstollen (s) läuft.
Wenn ein Raststollen, der an der Unterseite des Verschlusses ausgebildet
ist, über
den Abzugsstollen (s) hinweggelaufen ist, dann schnappt dieser nach
oben und hinterstellt den Raststollen. Die Waffe ist nun gespannt
und feuerbereit.
-
Wird
der Abzug (a) betätigt,
dann senkt sich der Abzugsstollen (s), bis er den Raststollen freigibt; der
Verschluß wird
freigegeben und die Waffe beginnt mit Dauerfeuer. Wird der Abzug
(a) losgelassen, dann springt der Abzugsstollen (s) wieder nach oben
in seine Arretierlage, hinterstellt den Raststollen und hält so den
Verschluß in
seiner Feuerbereitschaftslage (hinteren Lage). Das Dauerfeuer bricht dadurch
ab.
-
Als
Sicherung wird oft eine reine Abzugssicherung verwendet, die zwar
das unbeabsichtigte Betätigen
des Abzugs ausschließt,
aber nicht ein Nachgeben des Abzugsstollens etwa aufgrund von Beschleunigungskräften, wenn
zum Beispiel das geladene, gespannte und abzugsgesicherte Maschinengewehr
von einem LKW herunterfällt.
-
Daher
gibt es auch Sicherungen (w), die zusätzlich den Fanghebel (f) an
einem Sicherungsfinger (i) in seiner Arretierlage festlegen. Das
hat aber den Nachteil, dass der Verschluß bei gesicherter Waffe nicht über den
arretierten Fanghebel (f) zurückgezogen
werden kann bzw. sich auf dem Fanghebel (f) verklemmen kann, weil
letzterer nicht ausweichen kann. Eine Sicherungswalze (w), die mit
ihrer Umfangsfläche
einen Sicherungsfinger (i) des Fanghebels (f) unterstellt, zeigt 8.
Eine Waffe mit so einer Sicherung (w) kann im gesicherten Zustand nicht
durchgeladen werden.
-
Vollautomatische
Waffen, die nach dem oben beschriebenen Funktionsprinzip arbeiten,
werden zunehmend in sogenannten Waffenstationen eingesetzt. In diesen
werden die lafettierten Waffen ferngesteuert über Stellantriebe ausgerichtet
und über
auf Abzug und Sicherungseinrichtung wirkende Aktuatoren (z. B. elektromagnetisch)
betätigt.
Um auch hier größtmögliche Sicherheit
zu bieten, werden diese Aktuatoren so ausgeführt, dass bei Funktionsstörungen (z.
B. Stromausfall) die Abzugsbetätigung unterbrochen
und unabhängig
vom Zustand der Waffe die Sicherungseinrichtung auf "Sicher" gestellt wird.
-
Neben
dem oben beschriebenen Problem (kein Durchladen bei gesicherter
Waffe), kann hier die weitere Funktionsstörung auftreten, dass die Waffe
selbst bei unterbrochener Abzugsbetätigung unkontrolliert weiter
feuert. Hohe Stellkräfte
des Aktuators für
die Sicherungseinrichtung können
dazu führen,
dass die Sicherung den Fanghebel (f) so verklemmt, dass der Abzugsstollen
(s) außer
Eingriff mit dem Raststollen am Verschluß bleibt. Diese Funktionsstörung kann
dann auftreten, wenn sich der Verschluß unmittelbar nach der Abzugsbetätigung wieder
auf seinem Weg nach vorne befindet und ein Stromausfall dazu führt, dass
gleichzeitig der Abzug freigegeben wird und der Aktuator, der auf
die Sicherung wirkt, diese in ihre "Sicher"-Stellung drückt. In diesem Waffenzustand
befinden sich der Fanghebel (f) und der Abzugsstollen (s) in ihrer
Freigabelage, und der Sicherungsfinger (i) taucht in die Sicherungsausnehmung
an der Sicherungseinrichtung (hier: die Sicherungswalze (w)) ein.
Stellt nun der Aktuator die Sicherungswalze (w) in Richtung "sicher", blockiert der Sicherungsfinger
(i) deren Stellweg und die Flanke der Sicherungsausnehmung wird
u. U. so fest gegen den Sicherungsfinger (i) gedrückt, dass
sich der Fanghebel (f) trotz Federwirkung nicht in seine Arretierlage
bewegen kann. Der Fanghebel (f) ist über den Sicherungsfinger (i)
verklemmt und der Verschluß bewegt
sich ungehindert feuernd hin und her, bis die Munitionszufuhr unterbrochen
wird (siehe 9).
-
Ausgehend
von dieser Problemlage gibt es Abzugseinrichtungen, bei denen der
Abzugsstollen an einer am Fanghebel verschwenkbaren Fangklinke ausgebildet
ist, siehe z. B. die
DE
101 63 003 A1 . Bei rücklaufendem
Verschluß wird
diese Fangklinke aus ihrer Arretierlage gegen die Kraft einer Feder
in eine Aus weichlage geschwenkt, in der sie vom Verschluß überlaufen
werden kann. Bei vorlaufendem Verschluß fällt der Abzugsstollen der Fangklinke
unter Federwirkung in den Raststollen ein und wird dann zusätzlich vom
Verschluß in
dieser Arretierlage gehalten. An der Fangklinke ist zusätzlich ein
Sicherungselement vorgesehen, das so mit der Sicherungseinrichtung
(beispielsweise einer Sicherungswalze) zusammenwirkt, dass diese
immer – unabhängig von
der Stellung des Verschlusses bzw. des Fanghebels – in ihre
gesicherte Stellung bringbar ist. Dabei kann die Sicherungseinrichtung
sowohl auf den Abzug als auch auf den Fanghebel wirken.
-
Bei
dieser Abzugseinrichtung ist ein zusätzliches Federelement erforderlich,
um die Rastfunktion sicherzustellen, und die Fangklinke und deren Schwenkaufhängung müssen die
volle Kraft des vorlaufenden Verschlusses aufnehmen. Dabei werden die
vergleichsweise kleine Fangklinke und ihre Aufhängung hohen dynamischen Beanspruchungen ausgesetzt.
Ein etwaiger Bruch oder ein Versagen der Fangklinke, ihrer Aufhängung im
Fanghebel und/oder des Federelements wirken sich im schlimmsten
Fall so auf die Waffenfunktion aus, dass die Waffe unabhängig von
der Stellung der Sicherung und des Abzugs solange feuert, bis deren
gesamte Munition verschossen ist. Zusätzlich muß die Stellkraft des Federelements
genau auf die am Fanghebel wirkende Federkraft abgestimmt werden.
Sonst drückt
der die Fangklinke überfahrende
Verschluß auch
den Fanghebel nach unten in das Griffstück. Dabei kann u. U. das Zusammenwirken
des Sicherungselements mit der Sicherungswalze beeinträchtigt werden.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die Zuverlässigkeit eines Fanghebels und
damit die Sicherheit beim Umgang mit der Waffe zu verbessern und
somit auch die Abzugseinrichtung und das Griffstück einer Waffe.
-
Die
Erfindung stellt demgegenüber
einen verbesserten Fanghebel bereit und zwar mit dem Gegenstand
des vorliegenden Anspruchs 1, also mit einem Fanghebel mit den eingangs
genannten Merkmalen des Oberbegriffs, bei welchem der Fanghebel ein
verstellbares Sicherungselement aufweist, welches relativ zum Abzugsstollen
zwischen einer Ruhelage und einer Sicherungslage verstellbar ist.
Dabei liegt das Sicherungselement in seiner Ruhelage außerhalb
eines Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung und in seiner Sicherungslage
im Wirkbereich dieser Sicherungseinrichtung. Seine Sicherungslage nimmt
es bei am Abzugsstollen anliegendem Verschluß ein und legt dann bei entsprechender
Stellung der Sicherungseinrichtung ("Sicher"-Stellung)
den Fanghebel so fest, dass der Abzugsstollen bzw. der Fanghebel
in seiner Arretierlage fixiert ist.
-
Bei
dieser Lösung
sind die Funktionen "Arretieren
des Verschlusses durch den Abzugsstollen" und die eigentliche Sicherungsfunktion "Fixieren des Abzugsstollens
bzw. des Fanghebels in der Arretierlage" konstruktiv voneinander unabhängig, so
dass jedes Bauteil bzw. Bauelement (hier: der Fanghebel bzw. der
Abzugsstollen und das Sicherungselement) optimal für seine
Aufgabe ausgebildet und gestaltet werden kann.
-
Der
Abzugsstollen kann robust und stabil für die hohen Beanspruchungen
ausgelegt werden, die beim Zusammenwirken mit dem Verschluß auftreten, während das
Sicherungselement keine hohe mechanische Beanspruchung durch den
Verschluß ertragen
muß, sondern
vor allem hinsichtlich des zuverlässigen Zusammenwirkens mit
der Sicherungseinrichtung ausgelegt werden kann.
-
Gleichzeitig
erlaubt diese Anordnung eine Betätigung
der Sicherungseinrichtung in jedem beliebigen Funktionszustand der
Waffe, ohne dass Bauelemente des Sicherungselements und der eigentlichen
Sicherungseinrichtung miteinander kollidieren.
-
Weiterhin
wird die Fangfunktion des stabilen Abzugsstollens am Fanghebel bei
einer Fehlfunktion des Sicherungselements nicht beeinträchtigt.
Das heißt,
das Risiko einer unkontrolliert weiterschießenden Waffe, bei der der Abzug
nicht betätigt
ist, ist gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen weitgehend ausgeschlossen,
zumindest deutlich reduziert.
-
Schließlich kann
eine Waffe mit so einem Fanghebel auch im gesicherten Zustand durchgeladen
werden, und die Sicherungseinrichtung der Waffe ist in jedem Funktionszustand
wirksam betätigbar.
-
Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
2 erhöht die
Funktionssicherheit, indem durch die Wirkung einer Feder sichergestellt
ist, dass das verstellbare Sicherungselement entweder seine Ruhelage
einnimmt (infolge der Federwirkung) oder aber unter Wirkung des
Verschlusses gegen Federkraft seine Sicherungslage. Zwischenstellungen,
die möglicherweise
die Funktion beeinträchtigen,
werden so vermieden.
-
Das
Sicherungselement hat ein Stellelement, welches mit dem Verschluß zusammenwirkt und über das
es in seine Sicherungslage verstellbar ist, und ein Sicherungsteil,
der an der Sicherungseinrichtung angreift. Stellelement und Sicherungsteil können so
anforderungsgerecht für
ihre jeweilige Funktion gestaltet und angeordnet werden (Anspruch 3).
-
Durch
die Weiterbildung gemäß Anspruch
4 wird die Funktionssicherheit des Sicherheitselements erneut erhöht, indem
die Beanspruchung des Stellelements reduziert wird. Dies gelingt
dadurch, dass das Stellelement bei anliegendem Verschluß innerhalb
des Abzugsstollenprofils liegt. Dabei wird die Sperr- bzw. Arretierfunktion
am Verschluß ausschließlich über den
Abzugsstollen ausgeübt;
das Sicherungselement erfährt
keine zusätzlichen
Belastungen und nimmt insbesondere keine durch die Verschlußfeder über den
Verschluß auf
den Fanghebel bzw. den Abzugsstollen aufgebrachte Belastungen auf.
-
Die
Ausbildung des Sicherungselementes als Schieber gemäß Anspruch
5 erlaubt eine funktionssichere, abgeschirmte Anordnung des Sicherungselementes
im Fanghebel. Vorzugsweise verläuft
die Schieberichtung dabei etwa in Laufrichtung des Verschlusses,
wodurch die Beanspruchung des Sicherungselementes bei Betätigung durch
den Verschluß so
gering wie möglich
gehalten werden kann.
-
Die
Ansprüche
6 bis 9 betreffen eine Ausführung,
bei der das Sicherungselement als Schwenkhebel ausgebildet ist.
-
Die
Schwenkachse verläuft
dabei quer zur Laufrichtung des Verschlusses (Anspruch 6). Damit verläuft auch
für den
Schwenkhebel die Betätigungsrichtung
entsprechend der Laufrichtung des Verschlusses.
-
Durch
die Ausbildung als zweiarmiger Schwenkhebel gemäß Anspruch 7 kann die Betätigungsrichtung
(des auflaufenden Verschluß)
in eine anders verlaufende Sicherungsrichtung des zweiten Hebelarms
umgelenkt werden. Dazu können
die beiden Hebelarme beispielsweise einen Winkel zueinander bilden.
So können
bestimmte konstruktive Randbedingungen, die unter Umständen durch
die Sicherungseinrichtung vorgegeben sind, flexibel berücksichtigt
werden.
-
Sind
die Hebelarme unterschiedlich lang, wie in Anspruch 8 angegeben,
so können
auch Stellweg und Sicherungsweg unterschiedlich lang sein. Insbesondere
dann, wenn der das Stellelement aufweisende erste Hebelarm kürzer ausgebildet
ist als der das Sicherungsteil aufweisende zweite Hebelarm, kann der
Stellweg vergleichsweise kurz sein und der erforderliche Sicherungsweg
durch die entsprechende Wahl der Hebelverhältnisse so lang gestaltet werden, dass
genügend
große
Strecken zur Verfügung
stehen, um den Wirkbereich der Sicherungseinrichtung zu verlassen
bzw. in diesen hinein zu gelangen. Damit kann auch das Sicherungsteil
hinsichtlich der erforderlichen Wirkflächen und seiner mechanischen Beanspruchung
entsprechend großflächig bzw.
stabil ausgebildet sein.
-
Verläuft die
Schwenkachse gemäß Anspruch 9
durch den Schwerpunkt des Schwenkhebels, so ist dieser dynamisch
ausgewogen, d. h. auf die Waffe wirkende Querbeschleunigungen können den Schwenkhebel
nicht aus seiner Sicherungslage bringen.
-
Die
Gestaltung der für
die Sicherungswirkung relevanten Wirkflächen am Sicherungsteil bzw. der
entsprechenden Gegenfläche
an der Sicherungseinrichtung gemäß Anspruch
10 erhöht
die Sicherungswirkung weiter. Die selbsthemmende Ausführung verhindert,
dass – auch
bei einer hohen Belastung des Abzugsstollen gegen die Sicherungswirkung – die Wirkfläche des
Sicherungsteils und die Gegenfläche
der Sicherungseinrichtung voneinander abgleiten können und
so die Sicherungsfunktion gestört
werden kann. Solche Belastungen können beispielsweise bei hohen
dynamischen Beanspruchungen (Schläge) auf die Waffe auftreten
oder, wenn der Abzug mit hoher Kraft gegen die Sicherungswirkung auf
den Fanghebel wirken sollte; beispielsweise dann, wenn der Abzug
motorisch gegen die Sicherungseinrichtung betätigt wird.
-
Anspruch
11 betrifft eine Abzugseinrichtung mit einem erfindungsgemäßen Fanghebel.
-
Der
Anspruch 12 betrifft ein Griffstück
mit einer erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung,
das beispielsweise bei entsprechender Ausführung gegen ein konventionelles
Griffstück
ohne die angegebenen Sicherungsfunktionen ausgetauscht werden kann.
Ist das Griffstück
wie in Anspruch 13 angegeben mit einer oder mehreren Schnittstellen
versehen, über
welche der Abzug bzw. die Sicherungseinrichtung mit einem Stellelement
zu deren Betätigung
koppelbar ist, so kann eine Waffe mit so einem Griffstück besonders
einfach in einer sogenannten Waffenstation eingesetzt werden.
-
Anspruch
14 betrifft schließlich
eine Waffe mit einem erfindungsgemäßen Fanghebel, einer erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung
bzw. einem erfindungsgemäßen Griffstück.
-
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden anhand der Zeichnungen beschrieben.
Dabei zeigen
-
1 eine
schematische Seitenansicht eines Griffstücks (teilweise aufgebrochen)
mit einer erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung,
bei der das Sicherungselement als Schieber ausgebildet ist,
-
2 eine
schematische Seitenansicht eines Griffstücks mit einer anderen erfindungsgemäßen Abzugseinrichtung,
bei der das Sicherungselement als Schwenkhebel ausgebildet ist,
der Fanghebel in seiner Arretierlage mit gefangenem Verschluß und die
Sicherungseinrichtung in der "Sicher"-Stellung A steht,
-
3 die
Abzugseinrichtung aus 2, bei der die Sicherungseinrichtung
in der "Feuer"-Stellung B steht,
-
4 die
Abzugseinrichtung aus 2, bei welcher der Verschluß freigegeben,
der Abzug betätigt
ist und die Sicherungseinrichtung in der "Feuer"-Stellung B steht,
-
5 die
Abzugseinrichtung aus 4, bei welcher der Abzug freigegeben,
die Auslöseklinke mit
dem Fanghebel verrastet ist und die Sicherungseinrichtung in der "Sicher"-Stellung A steht,
-
6 die
Abzugseinrichtung aus 5, bei welcher der rücklaufende
Verschluß den
Fanghebel durch Betätigung
der Auslöseklinke
in seine Arretierlage gebracht hat,
-
7 die
Verschlußanordnung
aus 6, bei welcher der weiter rücklaufende Verschluß den Fanghebel
am Abzugsstollen angreifend aus der Arretierlage ausgelenkt hat
und die Sicherungseinrichtung in der "Sicher"-Stellung A steht,
-
8 eine
herkömmliche
Abzugseinrichtung in einer Schnittdarstellung, bei der eine Sicherungswalze
in der "Sicher"-Stellung steht,
und
-
9 die
Abzugseinrichtung aus 8, bei welcher der Fanghebel über seine
Sicherungsnase in der Sicherungswalze verklemmt dargestellt ist.
-
Aufbau
und Funktion des erfindungsgemäßen Fanghebels 21 bzw.
der Abzugseinrichtung werden in Verbindung mit den 1 (erstes
Ausführungsbeispiel)
sowie 2 bis 7 (zweites Ausführungsbeispiel)
anhand zweier Ausführungsbeispiele
erläutert.
Gleiche Bezugszeichen gelten für gleiche
Bauteile.
-
Gemäß 1 ist
das Griffstück 1 an
einem nicht-dargestellten Gehäuse
einer Waffe angebracht, in dem eine Bewegungsbahn für den teilweise
dargestellten Verschluß 3 definiert
ist. Die Bewegungsbahn des Verschlusses verläuft entlang der Seelenachse 5.
-
Das
Griffstück 1 weist
an seiner Vorderseite einen Abzugsbügel 7 auf, in den
von oben her aus dem Griffstück 1 ein
Abzug 9 eintaucht, der um eine quer zur Seelenachse 5 verlaufende
Abzugsachse 11 im Griffstück 1 schwenkbar gelagert
ist. Eine Schenkelfeder 13, deren zwei Schenkel einen Querstift 17 umgeben,
und die so im Griffstück 1 fixiert
ist, drückt
mit ihrem unteren Federschenkel 15 den Abzug 9 nach
vorne. Der obere Federschenkel 19 drückt einen zwei-armigen Fanghebel 21 an
seinem hinteren Hebelarm 23 angreifend gegen den Uhrzeigersinn
nach oben in seine Arretierlage. Der vordere Hebelarm 25 verläuft oberhalb
der Abzugsachse 11 und einer Auslöserolle 27, die am
Abzug 9 sitzt. Der Fanghebel 21 selbst ist an
einer quer zur Seelenachse 5 verlaufenden Hebelachse 29 schwenkbar
im Griffstück 1 gelagert.
-
Wird
der Abzug 9 betätigt
und dabei gegen die Kraft der Schenkelfeder 13 entgegen
dem Uhrzeigersinn verschwenkt, dann hebt die Auslöserolle 27 den
vorderen Hebelarm 25 gegen die Kraft der Schenkelfeder 13 an
und senkt das Ende des hinteren Hebelarmes 25 ab (diese
Stellung ist in 4 im Zusammenhang mit dem zweiten
Ausführungsbeispiel
dargestellt). Am hinteren Ende des hinteren Hebelarms 23 ist
ein Abzugsstollen 31 dargestellt, der einen Raststollen 33 am
Verschluß 3 hinterstellt
und diesen in seiner gespannten feuerbereiten Position hält (1).
Beim Absenken des Abzugsstollens 31 durch die Abzugsbewegung
wird der Verschluß 3 freigegeben,
bewegt sich daraufhin unter dem Einfluß der nicht-dargestellten Verschlußfeder im
Waffengehäuse
nach vorne, führt
die Munition zu und zündet schließlich (mit
Hilfe des nicht dargestellten Schlagbolzens) die Treibladung (siehe
Stellung 4).
-
Beim
Absenken des hinteren Hebelarms 23 des Fanghebels 21 wird
dessen vorderer Hebelarm 25 angehoben und an einer dort
vorgesehenen Fangrast 51 von einer Auslöseklinke 53 Untergriffen.
Die Auslöseklinke 53 ist
um einen Stift 54 gegen die Kraft einer Klinkenfeder 55 schwenkbar
am Abzug 9 aufgehängt.
Nach dem Loslassen des Abzugs hält
die Auslöseklinke 53 den
hinteren Hebelarm 23 und den Abzugsstollen 31 des
Fanghebels 21 außerhalb
der Bewegungsbahn des Verschlusses (Stellung 5).
-
Erst,
wenn der Verschluß 3 nach
hinten läuft, trifft
er auf die Auslöseklinke 53 und
verschwenkt diese im Uhrzeigersinn gegen die Kraft der Klinkenfeder 55 und
gibt die Fangrast 51 am Fanghebel 21 frei, der entgegen
dem Uhrzeigersinn mit seinem hinteren Hebelarm 23 in den
Bewegungsweg des Verschlusses 3 springt (siehe 6).
Dabei überläuft der
bzw. die Raststollen 33 des Verschlusses 3 nacheinander den
Abzugsstollen 31, der federnd nach unten in das Griffstück eintaucht
(siehe 7), bis der vorderste Raststollen 33 am
Verschluß 3 den
Abzugsstollen 31 vollständig überlaufen
hat, der Fanghebel 21 seine Arretierlage einnimmt und der
Abzugsstollen 31 den Raststollen 33 hintergreift
und daran angreifend den Verschluß in der hintersten Stellung
halten kann.
-
Bei
der Abzugseinrichtung des ersten Ausführungsbeispiels (1)
ist im hinteren Ende des hinteren Hebelarms 23 ein Schieber 101 angeordnet, dessen
hintere Stirnfläche 103 ein
Stellelement bildet, an dem der anliegende Raststollen 33 angreifen kann.
In seiner Ruhelage (II) steht der Schieber 101 unter Wirkung
einer im Innern des hinteren Hebelarms 23 verlaufenden
Federanordnung 104 um den Betrag D nach hinten aus dem
hinteren Hebelarm 23 heraus.
-
Der
von hinten gegen die hintere Stirnfläche 103 des Schiebers 101 andrückende Raststollen 33 des
Verschlusses 3 verschiebt den Schieber 101 gegen
die Wirkung der Federanordnung 104 etwa in Richtung der
Seelenachse 5 um den Betrag D in den hinteren Hebelarm 23 hinein
in die Sicherungslage I des Schiebers. In dieser Lage schließt dessen
hintere Stirnfläche 103 mit
der hinteren Stirnfläche
des Abzugsstollen 31 ab, so dass das Stellelement vollständig innerhalb
des Abzugsstollenprofils liegt. Die hintere Stirnfläche des
Abzugsstollens 31 verhindert dabei, dass sich der Verschluß weiter
nach vorne bewegt, wenn sich der Abzugsstollen 31 in seiner
Arretierlage befindet (siehe 1, 2 und 3). Gleichzeitig
wird so sichergestellt, dass der Schieber 101 selbst nur
gering vom vorlaufenden bzw. anliegenden Verschluß 3 belastet
wird. Die Belastung des Schiebers 101 selbst resultiert
nur aus der Rückstellkraft
der Federanordnung 104, die der vorlaufende Verschluß 3 überwinden
muß. Die
wesentliche Belastung und Beanspruchung durch den Verschluß 3 erfährt dagegen
der Abzugsstollen 31 bzw. der Fanghebel 21. Damit
ist auch das Risiko einer Überlastung oder
einer Fehlfunktion des Schiebers 101 minimiert.
-
Der
Schieber 101 weist vom Stellelement (hier: seine hintere
Stirnfläche 103)
ausgehend einen nach unten verlaufenden Finger 105 auf,
der ein Sicherungsteil bildet und mit einer Sicherungseinrichtung 40 zusammenwirkt.
Die dargestellte Sicherungseinrichtung 40 umfaßt eine
Sicherungswalze 41, die mit einer Ausnehmung 43 versehen
ist. Drehfest mit der Sicherungswalze 41 sind eine Rastlasche 45 und
ein aus dem Gehäuse
ragender (nicht dargestellter) Stellhebel verbunden, über den
die Sicherungswalze 41 zwischen der "Sicher"- und der Feuerstellung verdreht werden
kann. Diese beiden Stellungen sind durch zwei Ausnehmungen 49 an
der Rastlasche 45 und eine ortsfest angeordnete federnde Rastanordnung 47 definiert,
welche jeweils in eine der beiden Ausnehmungen 49 eingreift.
-
Zusätzlich weist
die Rastlasche 45 eine Sicherungsfahne 46 auf.
Wenn sich die Sicherungseinrichtung 40 in ihrer "Sicher"-Stellung befindet
(Stellung in 1), hinterstellt die Sicherungsfahne 46 einen
entsprechenden Sicherungsfortsatz 10, der vom Abzug 9 nach
hinten in das Gehäuse 1 hineinragt.
-
Der
Schieber 101 wirkt über
seinen Finger 105 folgendermaßen mit der Sicherungseinrichtung 40 zusammen:
- – Bei
durchgeladener Waffe liegt der Verschluß 3 mit seinem Raststollen 33 an
der hinteren Stirnfläche
des Abzugsstollens 31 und der hinteren Stirnfläche 103 des
Schiebers 101 an, der die Sicherungslage (Lage I) einnimmt.
Der Finger 105 befindet sich hier im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40.
Die Ausnehmung 43 in der Sicherungswalze 41 befindet
sich in der "Sicher"-Stellung (Stellung A). Der Finger 105 liegt
mit seiner Wirkfläche 105a an
der äußeren Umfangsfläche der
Sicherungswalze 41 an. Damit stützt der Schieber 101 den
hinteren Hebelarm 23 und damit den Abzugsstollen 31 nach
unten gegen die Sicherungswalze 41 ab. Der Abzugsstollen
kann nicht aus seiner Arretierlage gebracht werden; selbst dann
nicht, wenn die zusätzliche
Abzugssicherung, die durch die Sicherungsfahne 46 und den
Sicherungsfortsatz 10 gebildet wird, wegfallen würde und
der Abzug 9 betätigt
würde.
- – Wird
nun die Sicherungseinrichtung 40 durch Verdrehen der Sicherungswalze 41 in
ihre "Feuer"-Stellung gebracht,
nimmt die Ausnehmung 43 die Stellung B ein und befindet
sich im Bereich des Fingers 105; gleichzeitig nimmt die
Sicherungsfahne 46 eine außerhalb des Wirkbereichs des
Sicherungsfortsatzes 10 liegende Position ein (in 1 nicht
dargestellt, siehe analog 3).
- – Wird
nun der Abzug 9 betätigt,
wird über
die Auslöserolle 27 der
vordere Hebelarm 25 des Fanghebels 21 im Uhrzeigersinn
nach oben gedrückt
und der hintere Hebelarm 23 mit dem Abzugsstollen 31 und
dem Schieber 101 nach unten in das Gehäuse 1 verschwenkt.
Dabei tritt der Finger 105 in die Ausnehmung 43 in
der Sicherungswalze 41 ein, der Verschluß 3 wird
freigegeben und bewegt sich nach vorne (siehe analog 4).
- – Dabei
wird der vordere Hebelarm 25 mit der Fangrast 51 in
der Auslöseklinke 53 gefangen,
so dass der Fanghebel 21 mit dem Abzugsstollen 31 bei
freigegebenem Abzugs 9 innerhalb des Griffstücks 1 bleibt
(diese Stellung ist analog in 5 dargestellt).
- – Der
Schieber 101 nimmt seine Ruhelage ein, in der dessen hintere
Stirnfläche 103 nach
hinten aus dem Abzugsstollen 31 heraussteht und der Finger 105 außerhalb
des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 verläuft (Lage
II, in 1 durchgezogen dargestellt).
- – Bei
normaler Waffenfunktion führt
der sich nach vorne bewegende Verschluß 3 eine neue Patrone zu,
wird danach durch den beim Abfeuern entstehenden Rückstoß wieder
nach hinten geschleudert und löst
dabei die Auslöseklinke 53 aus,
welche die Fangrast 51 freigibt. Dadurch bewegt sich – unter
der Wirkung des oberen Federschenkels 19 der Schenkelfeder 13 – der Fanghebel 21 mit seinem
hinteren Hebelarm 23 nach oben. Der rücklaufende Verschluß 3 verschiebt
dabei den hinteren Hebelarm 23 wieder nach unten und zwar über entsprechend
ausgebildeten Anlaufschrägen 32,
die etwa von der Raststollenkante schräg nach hinten oben verlaufen.
Da bei wird die Verschlußfeder
soweit gespannt, bis sich die Bewegung des Verschlusses 3 wieder
umkehrt und sich der Raststollen 33 an die hintere Stirnfläche des
Abzugsstollens 31 anlegt und dabei den Schieber 101 an
seiner hinteren Stirnfläche 103 nach
vorne in den hinteren Hebelarm 23 hinein verschiebt.
- – Bei
einer Fehlfunktion (Fehlzündung,
Funktionsstörung
beim Vorlauf, etc.) läuft
der Verschluß 3 nicht
zurück,
sondern bleibt zwischen Abzugsanordnung und Patronenlager. Auch
in diesem Fall kann die Sicherungseinrichtung 40 betätigt werden,
da sich der Finger 105 in seiner Ruhelage II außerhalb
des Wirkbereichs der Sicherungswalze 41 befindet. Der Schieber 101 behindert
die Betätigung
der Sicherungseinrichtung 40 nicht. Die Sicherungseinrichtung 40 kann
aus der "Feuer"- in die "Sicher"-Stellung verstellt
werden.
- – Um
die Fehlfunktion zu beheben, wird der Verschluß manuell zurückgeführt (durchgeladen). Beim
Durchladen wird ebenfalls die Auslöseklinke 53 betätigt und
der hintere Hebelarm 23 taucht mit dem Abzugsstollen 31 aus
dem Gehäuseprofil nach
oben in die Bewegungsbahn des Verschlusses. Das Durchladen ist auch
in der "Sicher"-Stellung der Sicherungseinrichtung 40 möglich, da sich
der Schieber 101 mit dem Finger 105 in seiner
Ruhelage II außerhalb
des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 befindet
und die beim Durchladen auf den hinteren Hebelarm 23 ausgeübte Absenkbewegung
von der Sicherungswalze 41 nicht behindert wird.
- – Nach
dem Durchladen liegt der Raststollen 33 des Verschlusses 3 wieder
am Abzugsstollen 31 des Fanghebels 21 an, nachdem
er zuvor den Schieber 101 an der hinteren Stirnfläche 103 angreifend
in den Fanghebel 21 hinein in seine Sicherungslage I verschoben
hat. Der Finger 105 (in seiner Sicherungslage in 1 gestrichelt
dargestellt) befindet sich im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40 und
die Waffe befindet sich sofort im gesicherten Zustand.
- – Nun
können
gefahrlos alle notwendigen Arbeiten im vorderen Bereich der Waffe
durchgeführt werden,
ohne dass sich der Verschluß 3 durch versehentliches
Betätigen
des Abzugs 9 lösen kann.
- – Über den
relativ zum Abzugsstollen 31 verstellbaren Schieber 101 mit
dem an der Sicherungseinrichtung 40 angreifenden Finger 105 wird
folgendes sichergestellt: Zum einen kann die Waffe auch in gesichertem
Zustand durchgeladen werden kann, da sich der Schieber 101 mit
dem Finger 105 erst dann im Wirkbereich der Sicherungseinrichtung 40 befindet,
wenn der Verschluß 3 mit seinem
Raststollen 33 die hintere Stirnfläche 103 des Schiebers 101 soweit
in den Fanghebel 21 geschoben hat bis diese bündig mit
der hinteren Stirnfläche
des Abzugsstollens 31 abschließt und der Raststollen 33 somit
am Abzugsstollen 31 anliegt. Zum anderen kann die Waffe
in jedem Zustand gesichert werden kann, selbst dann, wenn sich der
Verschluß 3 vor
dem Griffstück
befindet und sich der hintere Hebelarm 23 abgesenkt im Griffstück 2 befindet,
da der Schieber 101 in seiner Ruhelage II mit dem Finger 105 außerhalb des
Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 verläuft.
-
In
dem in den 2 bis 7 dargestellten zweiten
Ausführungsbeispiel
ist anstatt des Schiebers 101 ein zweiarmiger Schwenkhebel 201 vorgesehen,
der um eine quer zur Seelenachse 5 verlaufende Schwenkachse 202 im
hinteren Hebelarm 23 des Fanghebels 21 angeordnet
ist. Ein oberer Hebelarm 203 des Schwenkhebels 201 bildet
dabei mit seiner hinteren Stirnfläche das Stellelement, an welcher der
Raststollen 33 bei am Abzugsstollen 31 anliegendem
Verschluß 3 den
Schwenkhebel 201 gegen die Kraft einer Federanordnung 204 in
die Sicherungslage verstellt, so dass sich ein unterer Hebelarm 205 des
Schwenkhebels 201 als Sicherungsteil in den Wirkbereich
der Sicherungseinrichtung 40 bewegt (siehe 2 und 3).
In dieser Stellung taucht der obere Schwenk-Hebelarm 203 vollständig in
das Profil des Abzugsstollens 31.
-
Liegt
der Verschluß 3 mit
seinem Raststollen 33 nicht am Abzugsstollen 31 an,
nimmt der Schwenkhebel 201 unter Wirkung der Federanordnung 204 seine
Ruhelage ein, in welcher der untere Hebelarm 205 außerhalb
des Wirkbereichs der Sicherungseinrichtung 40 liegt und
der obere Hebelarm 203 teilweise nach hinten aus dem Profil
des Abzugsstollens heraussteht(4–7).
-
Die
Funktionalität
dieser Sicherungseinrichtung ist analog zu der im Zusammenhang mit
dem ersten Ausführungsbeispiel
beschriebenen Sicherungseinrichtung. Mit dem Schwenkhebel 201 können jedoch
sehr kurze Stellwege des oberen Hebelarms 203 realisiert
werden, indem der untere Hebelarm 205 länger ausgebildet wird als der
obere Hebelarm 203. Ein kurzer Schwenkweg des oberen Hebelarms 203 ruft
dabei einen langen Schwenkweg des unteren Hebelarms 205 hervor.
-
Der
Stellweg kann so kurz werden, dass sich die Überdeckung mit dem Raststollen 33 des
zurücklaufenden
Verschlusses 3 nur minimal gegenüber einem Fanghebel (f) ohne
Schwenkhebel 201 – wie
in 8 und 9 gezeigt – nach hinten verlängert. Damit
kann die Verschlußanordnung
gemäß 2–7 ohne
weitere Anpassungen gegen die in 8 und 9 dargestellte
Verschlußanordnung ausgetauscht
werden. Praktischerweise muß dazu nur
das Griffstück
ausgetauscht werden.
-
In
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
ist die Sicherungseinrichtung 40 als verdrehbare Sicherungswalze 41 mit
entsprechenden Ausnehmungen 43 ausgebildet. Es gibt andere
Ausführungen,
bei denen die Sicherungseinrichtung als Schiebesicherung ausgebildet
ist, bei der ein entsprechendes Sicherungsprofil entweder quer zur Seelenachse 5 oder
auch parallel zur Seelenachse 5 ausgebildet ist. So ein
Sicherungsschieber weist dann ein entsprechendes Sicherungsprofil
mit Ausnehmungen und Wirkflächen
auf, das analog der beschriebenen Sicherungswalze 41 mit
dem am Fanghebel 21 angeordneten Sicherungselement (zum Beispiel
ein Schieber 101 oder ein Schwenkhebel 201) zusammenwirkt.
Ein solcher Sicherungsschieber kann auch direkt mit einem entsprechenden
Aktuator oder einem Stellantrieb gekoppelt sein, der die Waffe beispielsweise
in einer Waffenstation ansteuert. Es gibt auch Ausführungen,
bei denen am Abzug 9 gesonderte Schnittstellen vorgesehen
sind, an denen solche Aktuatoren oder Stellantriebe angeordnet werden
können.
-
Weitere
Ausführungen
und Variationen der vorliegenden Erfindung ergeben sich für den Fachmann
im Rahmen der Ansprüche.
-
Stand der Technik
- a
- Abzug
- f
- Fanghebel
- s
- Abzugsstollen
- i
- Sicherungsfinger
- w
- Sicherung