DE202010007201U1 - Geräteträger zum Anbau an ein Trägerfahrzeug - Google Patents
Geräteträger zum Anbau an ein Trägerfahrzeug Download PDFInfo
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Abstract
Geräteträger zum Anbau an einen Front- oder Heckbereich eines Trägerfahrzeuges, insbesondere eines Schleppers, wobei an dem Geräteträger (10) zu beiden Seiten Arbeitsgeräte anbringbar und verstellbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
– dass ein kastenförmiger Grundrahmen (12) vorgesehen ist, welcher zwei Längsträger (14a, 14b) und zwei Querträger (16a, 16b) aufweist,
– dass an dem Grundrahmen (12) mindestens zwei Teleskoparme (20a, 20b) angeordnet sind, welche jeweils ein Außenrohr (22a, 22b) und mindestens ein dazu verschiebbar gelagertes Innenrohr (24a, 24b) aufweisen,
– dass ein erster Teleskoparm (20a) an einem ersten Längsträger (14a) um eine erste Längsachse (26a) schwenkbar angelenkt ist und in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Längsträgers (14b) ausschiebbar ist, während ein zweiter Teleskoparm (20b) an dem zweiten Längsträger (14b) um eine zweite Längsachse (26b) schwenkbar angelenkt ist und in Richtung des gegenüberliegenden ersten Längsträgers (14a) ausschiebbar ist, und
– dass je eine Wechseleinrichtung (50) an dem Innenrohr (24a,...
dadurch gekennzeichnet,
– dass ein kastenförmiger Grundrahmen (12) vorgesehen ist, welcher zwei Längsträger (14a, 14b) und zwei Querträger (16a, 16b) aufweist,
– dass an dem Grundrahmen (12) mindestens zwei Teleskoparme (20a, 20b) angeordnet sind, welche jeweils ein Außenrohr (22a, 22b) und mindestens ein dazu verschiebbar gelagertes Innenrohr (24a, 24b) aufweisen,
– dass ein erster Teleskoparm (20a) an einem ersten Längsträger (14a) um eine erste Längsachse (26a) schwenkbar angelenkt ist und in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Längsträgers (14b) ausschiebbar ist, während ein zweiter Teleskoparm (20b) an dem zweiten Längsträger (14b) um eine zweite Längsachse (26b) schwenkbar angelenkt ist und in Richtung des gegenüberliegenden ersten Längsträgers (14a) ausschiebbar ist, und
– dass je eine Wechseleinrichtung (50) an dem Innenrohr (24a,...
Description
- Die Erfindung betrifft einen Geräteträger zum Anbau an einem Front- oder Heckbereich eines Trägerfahrzeuges, insbesondere eines Schleppers, wobei an dem Geräteträger zu beiden Seiten Arbeitsgeräte anbringbar und verstellbar sind.
- Ein derartiger Geräteträger ist beispielsweise aus der
DE 35 01 219 A1 bekannt. Bei diesem bekannten Geräteträger sind zwei Arbeitsgeräte über Schwenkarme zwischen einer vertikalen Ruheposition und einer horizontalen Arbeitsposition verschwenkbar gelagert. Die Anordnung von Arbeitsgeräten in einer vertikalen Position ist grundsätzlich problematisch. Zum einen wird bei einer Anordnung im Heckbereich oder im Frontbereich eines landwirtschaftlichen Schleppers die Sicht des Fahrers erheblich beeinträchtigt. Bei einer Sichtbeeinträchtigung im Frontbereich kann der Betrieb des Schleppers, insbesondere ein Fahren auf öffentlichen Straßen, sogar unzulässig sein. Zum anderen verlagern insbesondere schwere Arbeitsgeräte bei einer vertikalen Ruheposition den Gesamtschwerpunkt des Fahrzeuges nach oben. Dies erhöht beispielsweise bei einem Betrieb auf schrägen Flächen die Kippgefahr ganz erheblich. - Aus der
DE 20 2004 012 381 U1 geht eine Vorrichtung zum Verbinden von Schlepper und Frontarbeitsgerät hervor. Diese Vorrichtung umfasst insgesamt drei Rahmen, wobei ein Rahmen gegenüber einem Grundrahmen verschiebbar und ein weiterer Rahmen verschwenkbar angeordnet ist, so dass die Position eines einzelnen Arbeitsgerätes mehrfach verstellbar ist. - Weiterhin geht aus der
DE 298 00 137 U1 ein Geräteträger mit einem Schwenkarm zur Aufnahme eines Arbeitsgerätes hervor, wobei der Schwenkarm um eine Hochachse verschwenkbar ist. Auf diese Weise kann das Arbeitsgerät von einer Seite zur anderen Seite des Schleppers geschwenkt werden. Auch bei dieser Vorrichtung besteht im Betrieb aufgrund der seitlichen Ausladung eine erhöhte Kippgefahr. Zudem muss für Fahrten von und zum Einsatzort der Schwenkarm ebenfalls in eine vertikale Position verschwenkt werden, was die bereits oben beschriebenen Nachteile hinsichtlich Sichtbeeinträchtigung und Kippgefahr mit sich bringt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Geräteträger anzugeben, bei welchem in besonders effizienter und stabiler Weise Arbeitsgeräte zu beiden Seiten des Geräteträgers anbringbar sind.
- Die Aufgabe wird nach der Erfindung durch einen Geräteträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Der erfindungsgemäße Geräteträger ist dadurch gekennzeichnet,
- – dass ein kastenförmiger Grundrahmen vorgesehen ist, welcher zwei Längsträger und zwei Querträger aufweist,
- – dass an dem Grundrahmen mindestens zwei Teleskoparme angeordnet sind, welche jeweils ein Außenrohr und mindestens ein dazu verschiebbar gelagertes Innenrohr aufweisen,
- – dass ein erster Teleskoparm an einem ersten Längsträger um eine erste Längsachse schwenkbar angelenkt ist und in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Längsträgers ausschiebbar ist, während ein zweiter Teleskoparm an dem zweiten Längsträger um eine zweite Längsachse schwenkbar angelenkt ist und in Richtung des gegenüberliegenden ersten Längsträgers ausschiebbar ist, und
- – dass je eine Wechseleinrichtung an dem Innenrohr angeordnet ist, wobei die Wechseleinrichtung zum wechselbaren Anbringen der Arbeitsgeräte ausgebildet ist.
- Der erfindungsgemäße Geräteträger ermöglicht bei einer Anbringung im Heck- und insbesondere im Frontbereich eines landwirtschaftlichen Schleppers ein Ausfahren von Arbeitsgeräten zu beiden Seiten. Hierzu sind zwei Teleskoparmeinrichtungen vorgesehen, welche jeweils seitlich, also quer zu einer Längsrichtung des Schleppers, aus- und einteleskopierbar sind. Durch diese im Wesentlichen horizontale Verschiebung der Arbeitsgeräte wird eine Sichtbeeinträchtigung des Fahrzeugführers vermieden. Zudem kann eine gleichzeitige Aus- und Einfahrbarkeit der Arbeitsgeräte ermöglicht werden, so dass eine hohe Stabilität des Gesamtgerätes gewährleistet und somit eine Kippgefahr erheblich vermindert ist.
- Durch den kastenförmigen Grundrahmen und die gegeneinander versetzte Anordnung der Teleskoparme wird ein einfacher, stabiler und zugleich kompakter Geräteträger erreicht. Dabei sind die Teleskoparme jeweils um eine Längsachse um einen begrenzten Schwenkwinkel, von etwa +/–30° aus der Horizontalen, schwenkbar am Grundrahmen angelenkt, um so für den Betrieb der Arbeitsgeräte eine eventuell gewünschte Winkelposition zu ermöglichen. In einer rückgezogenen Ruheposition der Teleskoparme befindet sich diese im Wesentlichen in einer horizontalen Position.
- An den Endbereichen der Innenrohre der Teleskoparme ist jeweils eine Wechseleinrichtung zum wechselbaren Anbringen von Arbeitsgeräten angeordnet. Die Wechseleinrichtung kann etwa in einer Adapterplatte bestehen, an welcher die Arbeitsgeräte mit einem entsprechenden Adaptergegenstück befestigt werden, beispielsweise durch Schraubverbindungen. In bevorzugter Weise können auch Schnellwechselverbindungen mit verschiebbaren Bolzen oder Schnappverschlüssen zum Einsatz kommen. Diese können von Hand oder auch über entsprechende Stellantriebe, etwa Hydraulikzylinder, fernbetätigt werden.
- Als Arbeitsgeräte können insbesondere Geräte zur Boden- oder Pflanzenbearbeitung für die Landwirtschaft oder den Gartenbau eingesetzt werden. Besonders bevorzugt sind Arbeitsgeräte für den Hopfenanbau, insbesondere Geräte zum Schneiden von Hopfenstöcken, Boden- und Wurzelfräsen sowie Kreiseln.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass die Teleskoparme jeweils einen Stellzylinder zum Ein- und Ausschieben des Innenrohres aufweisen. Der Stellzylinder, welcher insbesondere ein Hydraulikzylinder ist, ist insbesondere im Inneren des Teleskoparmes angeordnet. Er befindet sich damit in einer geschützten Position, wodurch auch eine Verschmutzung oder Beschädigung der empfindlichen Kolbenführung vermieden wird.
- Eine besonders kompakte Anordnung wird nach der Erfindung dadurch erreicht, dass die Arbeitsgeräte bei eingeschobenen Teleskoparmen im Wesentlichen innerhalb des Grundrahmens und bei ausgeschobenen Teleskoparmen in Querrichtung außerhalb des Grundrahmens angeordnet sind. Insbesondere sind die Arbeitsgeräte so angeordnet, dass sie in der eingeschobenen Ruheposition nicht oder nur teilweise über die seitlichen Ausmaße des Schleppers hinausragen. Bei einer derart eingeschobenen Ruheposition kann ein Schlepper ohne Verkehrsbehinderung auf Straßen betrieben werden. Vorzugsweise befindet sich das Arbeitsgerät innerhalb des kastenförmigen, geschweißten Grundrahmens, so dass sich die Geräte in einer besonders geschützten Ruheposition befinden.
- Eine Erhöhung der Funktionalität wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass jeweils ein Vertikal-Stellzylinder einerseits an dem Außenrohr eines Teleskoparmes und andererseits an dem Grundrahmen zum Verschwenken der Teleskoparme in einer vertikalen Richtung um die erste beziehungsweise die zweite Längsachse angelenkt sind. Auf diese Weise ist bei einer ausgeschobenen Arbeitsposition der Teleskoparme eine gewisse Höhen- und Winkeleinstellung der Arbeitsgeräte möglich.
- Weiterhin ist es erfindungsgemäß, dass an dem Grundrahmen ein Verteilergetriebe vorgesehen ist, welches einerseits mit einer Zapfwelle des Trägerfahrzeuges verbindbar ist und andererseits teleskopierbare Antriebswellen zur Drehmomentübertragung an die Arbeitsgeräte aufweist. Diese Anordnung ermöglicht einen effizienten Betrieb von Arbeitsgeräten mit drehenden oder kreiselnden Bewegungen. Die Drehbewegung wird dabei von dem Schlepper, welcher ganz allgemein als ein Trägerfahrzeug zu verstehen ist, über eine Zapfwelle vom Motor des Schleppers auf ein Verteilergetriebe am Grundrahmen übertragen. Von dem Verteilergetriebe, welches sich in einer mittigen Position am Grundrahmen befindet, wird zu beiden Seiten ein Drehmoment zu den Arbeitsgeräten übertragen. Im Hinblick auf die Teleskopierbarkeit der an den Teleskoparmen angeordneten Arbeitsgeräte sind entsprechend teleskopierbare Abtriebswellen mit außenverzahnten Wellen und innenverzahnten Hülsen vorgesehen, durch welche das Drehmoment vom Verteilergetriebe zu dem jeweiligen Arbeitsgerät übertragen werden. Das Verteilergetriebe kann auch über seitliche Kardangelenke verfügen, so dass eine Veränderung der Winkelstellung der Abtriebswellen ebenfalls ermöglicht ist.
- Nach der Erfindung ist es für eine verbesserte Einstellbarkeit vorteilhaft, dass an der Wechseleinrichtung mindestens eine Schwenkplatte angeordnet ist, welche um eine Längsachse, eine Querachse und/oder eine Vertikalachse zur Winkelpositionierung des Arbeitsgerätes verschwenkbar ist. Hierdurch können die Arbeitsgeräte in einer nahezu beliebigen Winkelposition zur Horizontalen angeordnet werden, was beispielsweise bei der Bearbeitung in Ackerfurchen oder an Erddämmen vorteilhaft ist, wie sie etwa im Spargelanbau oder im Hopfenanbau benötigt werden.
- Weiter ist es nach der Erfindung bevorzugt, dass an dem Teleskoparm eine Sicherungseinrichtung vorgesehen ist, durch welche das Arbeitsgerät in einer Arbeitsposition gehalten und welche bei Erreichen einer vorgegebenen Grenzlast ein Verschwenken des Arbeitsgerätes aus der Arbeitsposition in eine rückgezogene Sicherungsposition erlaubt. Sollte etwa das Arbeitsgerät bei fahrendem Schlepper unbeabsichtigt gegen ein Hindernis stoßen, so wird durch diese Sicherungseinrichtung ein Verschwenken oder Abklappen des Arbeitsgerätes aus der Arbeitsposition in eine Sicherungsposition ermöglicht. Dies kann durch ein entsprechendes Drehgelenk mit einer Federspanneinrichtung oder entsprechenden Brechbolzen erreicht werden, welche bei Überschreiten einer vorgegebenen Grenzlast das Verschwenken gewährleisten.
- Nach der Erfindung ist es weiter vorteilhaft, dass an einer Querseite des Grundrahmens eine Kupplungseinrichtung zur lösbaren Verbindung mit dem Trägerfahrzeug vorgesehen ist. Dies kann insbesondere eine Dreipunktverbindung sein, mit welcher eine stabile feste Verbindung zwischen dem Grundträger und dem Trägerfahrzeug erreicht wird. Die Kupplungseinrichtung kann auch Steckverbindungen für Elektro- und/oder Hydraulikleitungen umfassen, so dass in einfacher Weise eine elektrische, steuerungstechnische oder hydraulische Verbindung zum Trägerfahrzeug erzeugbar ist.
- Aus betriebstechnischer Sicht es weiterhin vorteilhaft, dass der Geräteträger bei eingefahrenen Teleskoparmen in Querrichtung kleiner oder gleich der Breite des Trägerfahrzeuges ist.
- Weiterhin ist es nach der Erfindung bevorzugt, dass eine Steuerung vorgesehen ist, durch welche die Teleskoparme gleichzeitig, insbesondere synchron, betätigbar sind. Hierdurch wird die Gefahr des Kippens durch eine einseitige Belastung vermindert.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter erläutert, welche schematisch in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind.
- In den Zeichnungen zeigen:
-
1 : eine schematische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Geräteträger; und -
2 : eine schematische Seitenansicht auf den Geräteträger mit ausgefahrenem Teleskoparm. - Ein erfindungsgemäßer Geräteträger
10 weist einen kastenförmigen Grundrahmen12 auf, welcher aus einem ersten Längsträger14a , einem zweiten Längsträger14b sowie einem ersten Querträger16a und einem zweiten Querträger16b rechteckig zusammengeschweißt ist. Weiterhin umfasst der Grundrahmen12 einen sich in Querrichtung erstreckenden Mittenträger18 , welcher ein Verteilergetriebe60 aufnimmt. Weiterhin ist an diesem kastenförmigen Grundrahmen12 noch ein nicht dargestellter, sich nach oben erstreckender Aufbaurahmen angeordnet. - Über eine grundsätzlich bekannte Kupplungseinrichtung
70 kann der Grundrahmen12 lösbar an einem nicht dargestellten Trägerfahrzeug in dessen Front- oder Heckbereich angebracht werden. Dabei gibt eine Längsrichtung des Trägerfahrzeuges die Längsrichtung für den Geräteträger10 vor, während die Querrichtung des Geräteträgers10 parallel zur Radachsrichtung des Trägerfahrzeuges verläuft. - Zur verschiebbaren Aufnahme und Halterung von nicht dargestellten Arbeitsgeräten sind Teleskoparme
20a ,20b innerhalb des Grundrahmens12 angeordnet. - Dabei ist ein erster Teleskoparm
20a an einem Lagerbock an der Innenseite des ersten Längsträgers14a schwenkbar um eine erste Längsachse26a angebolzt. Ein entsprechendes Lagerauge ist an einem ersten Außenrohr22a des ersten Teleskoparmes20a angebracht. Innerhalb des ersten Außenrohres22a ist ein erstes Innenrohr24a verschiebbar gelagert und über einen angedeuteten Stellzylinder30 , welcher im Innern des ersten Teleskoparmes20a angeordnet ist, zwischen einer in1 dargestellten eingeschobenen Rückzugsposition und einer ausgeschobenen Arbeitsposition verschiebbar gelagert. Zum Verfahren des ersten Teleskoparmes20a in die Arbeitsposition wird das erste Innenrohr24a durch den Stellzylinder30 in Rich tung auf den zweiten Längsträger14b verfahren, so dass ein Arbeitsgerät sich außerhalb des kastenförmigen Rahmens befindet. - In gegengleicher Weise ist ein zweiter Teleskoparm
20b an dem gegenüberliegenden zweiten Längsträger14b schwenkbar um eine zweite Längsachse26b angebolzt. Aus einem zweiten Außenrohr22b des zweiten Teleskoparmes20b ist ein zweites Innenrohr24b in Richtung auf den ersten Längsträger14a ausschiebbar, wobei ebenfalls ein nicht dargestellter Stellzylinder innerhalb des zweiten Teleskoparmes20b verwendet wird. - An dem freien Ende des jeweiligen Innenrohres
24a ,24b ist jeweils eine Wechseleinrichtung50 zum wechselbaren Anbringen der Arbeitsgeräte angeordnet, die näher im Zusammenhang mit2 erläutert wird. - Die Wechseleinrichtung
50 weist dabei eine Schwenkplatte52 auf, welche um eine Schwenkachse54 am Innenrohr24a ,24b gelagert ist. Die Arbeitsgeräte werden mit üblichen lösbaren Verbindungen an der Schwenkplatte52 befestigt. Dabei weisen die jeweiligen Arbeitsgeräte eine entsprechende angepasste Adapterplatte auf, welche in einfacher Weise mit der Schwenkplatte52 verbindbar ist. - Eine weitere Winkeleinstellung der Arbeitsgeräte gegenüber der Horizontalen kann durch einen Vertikal-Stellzylinder
40 erreicht werden, welcher einerseits an der ersten Außenhülse22a des ersten Teleskoparmes20a und andererseits am in2 nicht dargestellten Aufbaurahmen angelenkt ist. In entsprechender Weise ist auch der zweite Teleskoparm20b mit einem entsprechenden zweiten Vertikal-Stellzylinder40 verfahrbar. - Zur Übertragung eines Drehmomentes vom Trägerfahrzeug an die Arbeitsgeräte ist nach der Erfindung ein Verteilergetriebe
60 etwa mittig am Geräteträger10 angeordnet. Über eine nicht dargestellte Zapfwelle des Trägerfahrzeuges wird ein Drehmoment vom Motor des Trägerfahrzeuges in Längsrichtung auf das Verteilergetriebe60 übertragen. Über hier nicht dargestellte seitliche Abtriebswellen wird das Drehmoment jeweils zu den Arbeitsgeräten an den Teleskoparmen20 geleitet. Die Abtriebswellen können dabei durch entsprechende kardanische Gelenke sowie zueinander verschiebbar gelagerte außenverzahnte Wellen und innenverzahnte Schiebehülsen der Verstellung der Arbeitsgeräte an den Teleskoparmen20 folgen. - Insgesamt wird so nach der Erfindung ein vielseitiger Geräteträger
10 erreicht, bei welchem in einfacher Weise zu beiden Seiten Arbeitsgeräte in einer besonders kompakten Weise verstellbar angeordnet sind. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3501219 A1 [0002]
- - DE 202004012381 U1 [0003]
- - DE 29800137 U1 [0004]
Claims (10)
- Geräteträger zum Anbau an einen Front- oder Heckbereich eines Trägerfahrzeuges, insbesondere eines Schleppers, wobei an dem Geräteträger (
10 ) zu beiden Seiten Arbeitsgeräte anbringbar und verstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, – dass ein kastenförmiger Grundrahmen (12 ) vorgesehen ist, welcher zwei Längsträger (14a ,14b ) und zwei Querträger (16a ,16b ) aufweist, – dass an dem Grundrahmen (12 ) mindestens zwei Teleskoparme (20a ,20b ) angeordnet sind, welche jeweils ein Außenrohr (22a ,22b ) und mindestens ein dazu verschiebbar gelagertes Innenrohr (24a ,24b ) aufweisen, – dass ein erster Teleskoparm (20a ) an einem ersten Längsträger (14a ) um eine erste Längsachse (26a ) schwenkbar angelenkt ist und in Richtung eines gegenüberliegenden zweiten Längsträgers (14b ) ausschiebbar ist, während ein zweiter Teleskoparm (20b ) an dem zweiten Längsträger (14b ) um eine zweite Längsachse (26b ) schwenkbar angelenkt ist und in Richtung des gegenüberliegenden ersten Längsträgers (14a ) ausschiebbar ist, und – dass je eine Wechseleinrichtung (50 ) an dem Innenrohr (24a ,24b ) angeordnet ist, wobei die Wechseleinrichtung (50 ) zum wechselbaren Anbringen der Arbeitsgeräte ausgebildet ist. - Geräteträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskoparme (
20a ,20b ) jeweils einen Stellzylinder (30 ) zum Ein- und Ausschieben des Innenrohres (24a ,24b ) aufweisen. - Geräteträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsgeräte bei eingeschobenen Teleskoparmen (
20a ,20b ) im Wesentlichen innerhalb des Grundrahmens (12 ) und bei ausgeschobenen Teleskoparmen (20a ,20b ) in Querrichtung außerhalb des Grundrahmens (12 ) angeordnet sind. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Vertikal-Stellzylinder (
40 ) einerseits an dem Außenrohr (22a ,22b ) eines Teleskoparmes (20a ,20b ) und andererseits an dem Grundrahmen (12 ) zum Verschwenken der Teleskoparme (20a ,20b ) in einer vertikalen Richtung um die erste beziehungsweise zweite Längsachse (26a ,26b ) angelenkt sind. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundrahmen (
12 ) ein Verteilergetriebe (60 ) vorgesehen ist, welches einerseits mit einer Zapfwelle des Trägerfahrzeuges verbindbar ist und andererseits teleskopierbare Abtriebswellen zur Drehmomentübertragung an die Arbeitsgeräte aufweist. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wechseleinrichtung (
50 ) mindestens eine Schwenkplatte (52 ) angeordnet ist, welche um eine Schwenkachse (54 ) zur Winkelpositionierung des Arbeitsgerätes gegenüber dem Innenrohr (24a ,24b ) verschwenkbar ist. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Teleskoparm (
20a ,20b ) eine Sicherungseinrichtung vorgesehen ist, durch welche das Arbeitsgerät in einer Arbeitsposition gehalten ist und welche bei Erreichen einer vorgegebenen Grenzlast ein Verschwenken des Arbeitsgerätes aus der Arbeitsposition in eine rückgezogene Sicherungsposition erlaubt. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Querseite des Grundrahmens (
12 ) eine Kupplungseinrichtung (70 ) zur lösbaren Verbindung mit dem Trägerfahrzeug vorgesehen ist. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (
10 ) bei eingefahrenem Teleskoparm (20a ,20b ) in Querrichtung kleiner oder gleich der Breite des Trägerfahrzeuges ist. - Geräteträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerung vorgesehen ist, durch welche die Teleskoparme (
20a ,20b ) gleichzeitig, insbesondere synchron betätigbar sind.
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| DE202010007201U1 true DE202010007201U1 (de) | 2010-08-26 |
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|---|---|---|---|---|
| DE3501219A1 (de) | 1985-01-16 | 1986-07-24 | Wendelin Dipl.-Agr.-Ing. 8961 Wildpoldsried Einsiedler | Front- bzw. heckdoppelschwadanbaugeraet |
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- 2010-05-25 DE DE201020007201 patent/DE202010007201U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
| DE3501219A1 (de) | 1985-01-16 | 1986-07-24 | Wendelin Dipl.-Agr.-Ing. 8961 Wildpoldsried Einsiedler | Front- bzw. heckdoppelschwadanbaugeraet |
| DE29800137U1 (de) | 1998-01-07 | 1998-03-19 | Reitemeyer, Friedrich, 49774 Lähden | Landwirtschaftlicher Geräteträger |
| DE202004012381U1 (de) | 2004-08-06 | 2005-01-27 | Schreiber, Hermann | Vorrichtung zum Verbinden von Schlepper und Frontarbeitsgerät |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20100930 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20130612 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: WUNDERLICH & HEIM PATENTANWAELTE PARTNERSCHAFT, DE |
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| R071 | Expiry of right |