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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Faltzuschnitt für eine Backform.
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Backformen
sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. So gibt
es beispielsweise Backformen aus Blech, die aus einem Blechzuschnitt
gebogen und permanent und haltbar in der gewünschten Form fixiert sind.
Es gibt weiterhin Backformen aus geformtem Kunststoff und es gibt Backformen,
die als kleine Näpfchen
aus Papier zum Backen von Kleingebäck ausgebildet und nach der Benutzung
weggeworfen werden.
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Problematisch
kann bei diesen Backformen die Aufbewahrung sein, da fertiggeformte
Backformen immer einen gewissen Stauraum erfordern. Dies kann bei
der Aufbewahrung in der Küche
aber auch beim Verkauf von Lebensmitteln, wie beispielsweise Backmischungen
oder Backzutaten von Nachteil sein, wo es doch gewünscht wäre, wenn
man den Lebensmitteln gleich eine Backform hinzufügen würde.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine platzsparend ausgebildete
Backform zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung
der Backform als Faltzuschnitt, benötigt die Backform nur einen
geringen Stauraum und kann ohne weiteres auch in einer Verpackung
für ein
Lebensmittel untergebracht bzw. an dieser befestigt werden.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Es
sollten Vorkehrungen getroffen werden, um einerseits die Anzahl
der festen Verbindungen zwischen Seitenwandbereich und Boden zu
reduzieren und andererseits sicherzustellen, dass der beim Einfüllen noch
flüssige
Teig nicht aus der Backform ausläuft.
Zu diesem Zweck sind Verbindungslaschen vorgesehen, die den Seitenwandbereich
und den Boden miteinander verbinden. Die Verbindungslaschen sind
bevorzugt am Seitenwandbereich angeordnet, so dass sie den Boden
untergreifen und durch das Gewicht des eingefüllten Teigs eine Abdichtung
zwischen dem Boden und der Seitenwand erreicht wird.
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Bevorzugt
liegt der Seitenwandbereich bereits als geschlossener, flach zusammengelegter Ring
vor, dessen Nahtstelle, falls nicht einstückig ausgebildet, mit einem
wärmebeständigen Klebstoff oder
durch mechanische Mittel verschlossen ist.
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Bevorzugt
enthält
der Seitenwandbereich vorgegebene Faltlinien, da sich damit auch
kompliziertere Querschnitte der Backform realisieren lassen.
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Bevorzugt
besteht der Boden aus einem Flachzuschnitt, um die Standfestigkeit
zu erhöhen.
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Von
besonderem Vorteil ist ein Stabilisierungsrahmen für den Seitenwandbereich.
Dieser Stabilisierungsrahmen fixiert den Seitenwandbereich in der
gewünschten
Querschnittsform und bietet weiterhin eine Versteifung gegen ein
Verformen durch den eingefüllten
Teig.
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Der
Stabilisierungsrahmen besteht bevorzugt ebenfalls aus einem Flachzuschnitt,
bevorzugt aus dem gleichen Flachzuschnitt, wie der Boden.
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Die
Wirksamkeit des Stabilisierungsrahmens zum Erzielen und Aufrechterhalten
der gewünschten Querschnittsform
der Backform wird optimal sichergestellt, wenn der Stabilisierungsrahmen
eine Innenöffnung
aufweist, deren Innenkontur der Außenkontur des Bodens entspricht.
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Dies
wird auf einfache Weise dadurch erreicht, dass der Boden lösbar aus
dem Inneren des Stabilisierungsrahmens ausgestanzt ist.
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Im
erfindungsgemäßen Faltzuschnitt
sind bevorzugt alle Teile in einer miteinander verbundenen Form
enthalten, so dass nichts verlorengehen kann.
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Der
erfindungsgemäße Faltzuschnitt
kann problemlos mit einer Verpackung zu einem Gebinde zusammengestellt
werden, ohne das Gebinde übermäßig zu vergrößern bzw.
die Verpackung eine kompliziertere Sonderform aufweisen muss. Der
erfindungsgemäße Faltzuschnitt
ist vielmehr so ausgebildet, dass er in oder an einer quaderförmigen Verpackung
Platz hat.
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Der
Benutzer kann dann aus dem Faltzuschnitt auf äußerst einfache und intuitiv
durchführbare
Weise eine Backform erstellen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines flach zusammengelegten Faltzuschnitts
gemäß der Erfindung,
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2 den
Faltzuschnitt aus 1 im auseinandergefalteten Zustand,
und
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3 eine
aus dem Faltzuschnitt der 1 und 2 erstellte
Backform.
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Die 1 und 2 zeigen
einen erfindungsgemäßen Faltzuschnitt 1,
der aus einem für Backformen
geeigneten Material besteht. Dies kann beispielsweise eine mit einem
geeigneten Material, wie beispielsweise Silikon oder Teflon beschichtete Pappe
oder dgl. sein, ds durchaus eine gewisse Flexibilität aufweisen
kann. Der Faltzuschnitt 1 wurde aus einem Flachmaterial
gestanzt oder geschnitten, das bevorzugt eine relativ geringe Stärke, von
weniger als 1 mm, und bevorzugt weniger als 0,5 mm Stärke aufweist.
Der Faltzuschnitt 1 enthält einen Seitenwandbereich 2 und
einen Boden 3. Sowohl der Seitenwandbereich 2 als
auch der Boden 3 bestehen aus dem gleichen Material. Der
Seitenwandbereich 2 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
als Rechteck mit einer an einer Schmalseite vorgesehenen Verbindungslasche 2a und
einer Vielzahl von weiteren Verbindungslaschen 2b versehen,
die an der der Verbindungslasche 2a anschließenden Kante
ausgebildet sind und durch Einschnitte 2c voneinander getrennt
sind.
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Der
Seitenwandbereich 2 enthält weiterhin eine Vielzahl
von Faltlinien, wobei sich eine Gruppe von parallelen und zueinander
beabstandeten Faltlinien 2d an die Verbindungslasche 2a anschließen. Weitere
Faltlinien 2e trennen jede der Verbindungslaschen 2b oberhalb
der Einschnitte 2c vom Rest des Seitenwandbereiches 2.
Die Faltlinien sind bevorzugt durch Einprägungen vorgegeben.
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Der
Faltzuschnitt 1 enthält
weiterhin einen weiteren Flachzuschnitt 4, der ebenfalls
rechteckig ausgebildet ist und über
eine Trennlinie, bevorzugt eine Perforation 5, mit dem
Seitenwandbereich 2 verbunden ist. Der Flachzuschnitt 4 enthält den Boden 3, dessen
Außenkontur 3a den
Querschnitt vorgibt. Der Boden 3 ist aus dem rechteckigen
Flachzuschnitt 4 so ausgestanzt, dass rings um den Boden 3 eine merkliche
Materialbreite verbleibt, so dass der Bereich des Flachzuschnittes 4 außerhalb
des Bodens 3 als Stabilisierungsrahmen 6 Verwendung
finden kann. Der Boden 3 ist im Flachzuschnitt 4 leicht
lösbar
befestigt und hängt
mit dem Stabilisierungsrahmen 6 lediglich über kleine
Materialstege zusammen.
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Zur
Herstellung des Flachzuschnittes 1 wird der Seitenwandbereich
bevorzugt bereits werksseitig zu einem Ring geschlossen, wobei die
Verbindungslasche 2a mit der gegenü berliegenden Seite des rechteckigen
Seitenwandbereiches verbunden wird, bevorzugt durch einen hitzebeständigen Kleber
oder durch mechanische Mittel oder dgl.. Dann wird der Ring des
Seitenwandbereiches 2 flachgelegt. Anschließend wird
der Flachzuschnitt 4 mit dem Boden 3 und dem Stabilisierungsrahmen 6 an
der Perforationskante 5 geknickt und flach auf den flachgelegten Seitenwandbereich-Ring
aufgelegt, bis sich das in 1 gezeigte,
kompakte und kaum Stauraum erfordernde Paket des Faltzuschnittes
ergibt.
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Gegebenenfalls
kann der Faltzuschnitt in der in 1 gezeigten
Form durch eine entfernbare Verklebung oder dgl. fixiert werden.
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Um
aus dem erfindungsgemäßen Faltzuschnitt 1 eine
Backform 7 gemäß 3 zu
bilden, wird zunächst
der Seitenwandbereich an den vorgegebenen Faltlinien 2d nachgefaltet,
um den Seitenwandbereich geschmeidig zu machen.
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Dann
werden die Verbindungslaschen 2b entlang der Faltlinie 2e in
das Innere des Rings hineingefaltet.
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Dann
wird der Boden 3 aus dem Flachzuschnitt 4 gelöst und der
verbleibende Stabilisierungsrahmen 6 über den Seitenwandbereich 2 geschoben und
der Seitenwandbereich 2 so geordnet, dass er sich an die
Innenkontur 6a des Stabilisierungsrahmens 6 anlegt.
Dabei haben sich die Verbindungslaschen 2d entsprechend
der Form dachziegelartig übereinandergeschoben.
Dann wird der Boden 3, entsprechend des Querschnittes,
der im dargestellten Ausführungsbeispiel
Herzform aufweist, in das Innere des Seitenwandbereiches 2 eingesetzt
und liegt auf den Verbindungslaschen 2b auf. Wird die Backform 7 nun
auf ein Backblech gesetzt, und der Teig eingefüllt, so wird der Boden an die
Verbindungslaschen 2b gedrückt, wodurch Boden und Seitenwandbereich
gegeneinander abgedichtet werden, so dass kein Teig auslaufen kann.
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Die
Backform 7 ist für
einen Einmalgebrauch ausgelegt, insbesondere dann, wenn sie aus
backfestem Karton/Papier, einseitig beschichtet besteht.
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In
Abwandlung des beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiels
kann der erfindungsgemäße Faltzuschnitt
auch aus anderen geeigneten Materialien und in anderen Querschnittsformen
vorliegen. Der Stabilisierungsrahmen muss nicht unbedingt aus dem
gezeigten Flachzuschnitt mit Innenkontur bestehen, sondern kann
beispielsweise auch ein zum Ring zusammengeklebter oder sonst wie
befestigter Streifen sein, der flach an einer beispielsweise zylinderförmigen Backform
angelegt wird. Je nach gewünschter
Querschnitts form können die
längs der
Backform verlaufenden Faltlinien 2d an bestimmten Stellen
enger beieinanderliegen als an anderen Stellen bzw. an einigen Stellen
fehlen. Der erfindungsgemäße Faltzuschnitt
kann weiterhin auch als eigenständiges
Produkt verkauft und benutzt werden. Bei geeigneter Anpassung an
die Verpackung muss der Faltzuschnitt nicht unbedingt flach zusammengelegt
werden, sondern kann auch aufgeschlagen, so wie er aus dem Flachmaterial
ausgestanzt wurde, verkauft werden.