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Die
Erfindung betrifft einen Behälter mit Verschlusselement
sowie eine Vorrichtung zu dessen Herstellung, wobei der Behälter
aus mindestens einem Behälterkörper mit einem
Bodenbereich und einem dem Bodenbereich gegenüberliegenden
Randbereich besteht und mindestens ein im Wesentlichen napfförmiges,
nach einer Seite offen ausgebildetes Verschlusselement, insbesondere
in der Art einer Membranfolie, vorgesehen ist, welches aus einer Grundfläche
und einem Umfangsbereich besteht.
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Behälter
dieser Art sind in einer Vielzahl von Ausführungsformen
für Nahrungsmittel, Getränke, Genussmittel, Körperpflegemittel
usw. bekannt. Die Verschlusselemente haben dabei die Aufgabe, für
einen sicheren und dichten Verschluss zu sorgen. Dabei sollen sie
aber auch schnell geöffnet werden können bzw.
leicht entfernbar sein.
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So
kommen in der Verpackungsindustrie beispielsweise Behälter
zum Einsatz, die an ihrem oberen offenen Ende einen nach außen
gerichteten, umlaufenden Flansch aufweisen, auf welchen ein Verschlusselement
in Form einer Membran befestigt ist (z. B.
DE 23 18 670 ,
DE 29 33 944 ).
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Auf
Grund des außen liegenden Verbindungsbereiches zwischen
Verschlusselement und Behälterkörper ist das Risiko
einer Beschädigung und damit des ungewollten Öffnens
des Behälters relativ groß. Zudem bedingt diese
Anordnung des Verschlusselementes auch vergrößerte
Abmessungen des Behälters mit einem entsprechenden Platzbedarf.
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Es
wurden weiterhin Behälter entwickelt, bei denen die Verschlusselemente
nicht auf einem außen befindlichen Flansch angeordnet sind,
sondern in dem Randbereich des Behälters an dessen Innenfläche
befestigt werden.
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So
wird in
DE 198 02
016 A1 ein Behälter beschrieben, dessen Öffnung
mit einer an der Behälterinnenwand durch Siegeln befestigte
Verschlussmembran überspannt ist. Die Verschlussmembran weist
dabei einen nach oben gebogenen Rand auf, mit dem sie an der Behälterinnenwand
angesiegelt ist.
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In
DE 25 20 501 A1 wird
eine Dose mit einer die Dosenöffnung verschließenden
Membran offenbart, wobei der Rand der Membran sich parallel zur Doseninnenwand
in einem zylindrischen Teil fortsetzt. Dieser zylindrische, napfförmig
ausgebildete Teil, ist ebenfalls nach oben geöffnet und
mit der Doseninnenwand verklebt.
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Derartige
Verschlusselemente mit in Richtung des Behälterrandes hochgezogenen
Randbereichen sind beispielsweise auch aus
DE 44 31 758 A1 und aus
EP 0 819 086 B1 bekannt.
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Ein
Nachteil dieser bekannten Lösungen besteht darin, dass
auf Grund der gezeigten Anordnung bzw. Befestigung des Verschlusselementes
(Membran, Folie) das mögliche Füllvolumen nicht
vollständig genutzt werden kann. Der sich zwischen dem
Boden bzw. der Grundfläche des napfförmigen, nach oben – vom
Behälterinnenraum weg – gerichteten Verschlusselementes
und dem oberen Rand des Behälterkörpers befindende
Teil ist als Verlust des nutzbaren Volumens zu sehen. Dabei hängt
das bei der Befüllung dieser Behälter nutzbare
Volumen bei gleich bleibenden Außenabmessungen auch von
der Breite des Verbindungsbereiches ab, welcher bei der Verbindung
des Umfangsbereiches des Verschlusselementes mit der Behälterinnenwand
gebildet wird. Je breiter dieser Verbindungsbereich ausgebildet
ist, desto geringer fällt das für die Befüllung
nutzbare Volumen aus.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass auf Grund eines sich im geschlossenen
Behälter möglicherweise aufbauenden Überdruckes
die Grundfläche des Verschlusselementes sich nach außen
wölbt und ein Lösen bzw. ein Abreißen
des Umfangsbereiches in dem außen liegenden Verbindungsbereich bewirken
kann.
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Diese
Behälter stellen sogenannte Einkammerbehälter
dar, da zwischen Verschlusselement und Boden nur ein Hohlraum (eine
Kammer) zur Befüllung vorhanden ist.
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Aus
dem Stand der Technik sind aber auch Behälter mit zwei
oder mehr Kammern bekannt, die dazu dienen, unterschiedliches Füllgut
aufzunehmen. In
DE
199 10 674 A1 wird ein Doppelbecher für die Aufnahme
von Lebensmitteln beschrieben, wobei auf einem ersten Becher beabstandet
ein zweiter Becher angeordnet ist. Zwischen beiden Bechern ist ein abgeschlossener
Hohlraum vorhanden, in dem beispielsweise Löffel, Trinkhalme
und andere Gegenstände aufbewahrt werden können.
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Dabei
werden beide Becher mittels einer lösbaren Verbindungsvorrichtung
zusammengehalten. Diese Verbindungsvorrichtung kann eine Schraubverbindung,
eine Steckverbindung oder auch eine Bajonettverbindung sein, die
außerhalb des Doppelbechers angeordnet ist und somit den
Nachteil aufweist, dass neben einer schlechten Stapelbarkeit ein ungewolltes Öffnen
leicht möglich ist.
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Diesen
Nachteil weist die in
DE
36 27 535 A1 beschriebene Mehrkammerdose nicht auf. Die
aus Metallblech bestehende Dose besitzt einen Rumpf, einen Boden,
einen Deckel und einen Zwischenboden mit einem hochstehenden Rand.
Der Rumpf weist mindestens eine in einer Ebene liegende Sicke auf,
wobei etwa im Höhenbereich der Sicke der Zwischenboden
angeordnet und formschlüssig mit dem Rumpf verbunden ist.
Auch der Zwischenboden kann mit einer derartigen Sicke versehen
sein, die mit der im Rumpf angeordneten Sicke korrespondiert. Eine Abdichtung
wird durch eine Dichtungsmasse erreicht, die in die Sicken eingebracht
wird.
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Bei
bestimmten Anwendungsfällen kann aber das Anbringen von
Sicken am Dosenkörper bzw. am Verschlusselement sowie die
zusätzliche Einbringung einer Dichtungsmasse nicht möglich oder
zumindest nicht erwünscht sein.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Behälter mit
Verschlusselement sowie eine Vorrichtung zu dessen Herstellung nach
dem Oberbegriff des ersten und 35. Schutzanspruchs zu schaffen,
bei welchem eine Maximierung des Füllvolumens erzielbar
ist und gleichzeitig der Verbindungsbereich von Verschlusselement
und Behälterkörper gegen ein unerwünschtes
Abtrennen geschützt ist.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des ersten und 37. Schutzanspruchs
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß weist
die offene Seite des Verschlusselementes zum Behälterinnenraum,
wobei der Umfangsbereich vollständig oder teilweise mit dem
Behälterkörper verbunden ist. Das Verschlusselement
weist einen zwischen der Grundfläche und dem Umfangsbereich
gebildeten Winkel auf, der ungleich Null ist. Dabei bildet der Umfangsbereich
des Verschlusselementes mit der Innenwand des Behälterkörpers
wenigstens einen gemeinsamen Verbindungsbereich, welcher sich innerhalb
eines von der Grundfläche des Verschlusselementes, von
dem Behälterkörper und von dem Bodenbereich eingeschlossenen
Bereiches befindet. Das für die Befüllung nutzbare
Volumen befindet sich innerhalb eines von dem Bodenbereich, von
dem Behälterkörper und von der Grundfläche
der offenen Seite des Verschlusselementes eingeschlossenen Bereiches.
Der Verbindungsbereich erstreckt sich hierbei entweder über
den gesamten Umfangsbereich des Verschlusselementes oder nur auf
Teile des Umfangsbereiches.
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Die
Grundfläche des Verschlusselementes kann im Wesentlichen
kreisförmig ausgebildet sein. Sie kann aber auch eine von
der Kreisform abweichende Gestaltung aufweisen. In Abhängigkeit
von der Gestaltung des Randbereiches des Behälterkörpers
kann der zwischen der Grundfläche und dem Umfangsbereich
des Verschlusselementes gebildete Winkel unterschiedliche Größen
aufweisen. Bei sich in Richtung des Randbereiches verringerndem
Querschnitt des Behälterkörpers ist der Winkel
größer 90°. Bei sich in Richtung des
Randbereiches vergrößerndem Querschnitt des Behälterkörpers
ist der Winkel kleiner 90°.
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Der Übergang
von der Grundfläche zu dem Umfangsbereich des Verschlusselementes
kann abgerundet ausgebildet sein. Wurde das Verschlusselement z.
B. durch Tiefziehen hergestellt, kann der Übergangsbereich
der Form des Ziehstempels entsprechen. Das Verschlusselement ist
in dem Randbereich mit der Innenwand des Behälterkörpers
verbunden. Das Verschlusselement kann aber auch in einem sich zwischen
dem Bodenbereich und dem Randbereich befindenden Bereich des Behälterkörpers
mit dessen Innenwand verbunden sein. Dabei sind der Umfangsbereich
des Verschlusselementes und der Behälterkörper
in dem Verbindungsbereich stoffschlüssig miteinander verbunden.
Das kann beispielsweise durch Siegeln, Kleben, Schweißen
oder Löten geschehen. Der Umfangsbereich des Verschlusselementes
und der Behälterkörper können in dem
Verbindungsbereich mit oder ohne Wärmeeintrag und mit oder
ohne zusätzliches Verbindungsmedium miteinander verbunden
sein.
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Das
Verschlusselement ist vorteilhafter weise bereits napfartig vorgeformt.
Das Verschlusselement kann mit einem zusätzlichen und/oder
integrierten Öffnungselement vorgesehen sein. Es kann aber auch
ohne zusätzliches und/oder integriertes Öffnungselement
eingesetzt werden.
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Außerdem
kann das Verschlusselement eine den zu öffnenden Bereich
kennzeichnende Markierung aufweisen. Diese sich auf der Grundfläche
des Verschlusselementes befindliche Markierung ist bevorzugt geprägt
und/oder gedruckt oder in Form einer Beschichtung ausgebildet.
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Es
können auch wenigstens zwei Verschlusselemente mit der
Innenwand des Behälterkörpers verbunden sein,
wobei ein Verschlusselement in dem Randbereich und das andere Verschlusselement
in einem weiteren, sich zwischen dem Randbereich und dem Bodenbereich
befindenden Bereich des Behälterkörpers angeordnet
ist. Dabei ist zwischen dem ersten Verschlusselement, das in dem
zwischen dem Randbereich und dem Bodenbereich befindlichen Bereich
angeordnet ist, und dem zweiten Verschlusselement im Randbereich
eine erste Kammer und zwischen dem ersten Verschlusselement und
dem Bodenbereich des Behälterkörpers eine zweite
Kammer vorhanden.
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Beide
Kammern können mit gleichartigem oder unterschiedlichem
Füllgut befüllt sein. Es kann aber auch nur eine
Kammer mit Füllgut befüllt sein und in der anderen
Kammer sind Gegenstände untergebracht sein. Es können
in der Kammer Mittel wie z. B. Werbemittel, Gebrauchsgegenstände
oder Gebrauchshinseise (auch in Kombination untereinander) angeordnet
sein. Es kann sowohl das im Randbereich des Behälterkörpers
angeordnete Verschlusselement als auch das Verschlusselement in
dem weiteren Bereich des Behälterkörpers erfindungsgemäß ausgebildet
sein.
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Es
kann aber auch das im Randbereich angeordnete Verschlusselement
ein beliebiges Verschlusselement darstellen und nur das Verschlusselement,
welches die Dose in zwei Kammern unterteilt, erfindungsgemäß ausgebildet
sein.
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Der
Behälter ist insbesondere in Form einer Dose, eines Ringes
oder eines Kanisters ausgebildet, wobei der Behälterkörper
aus Aluminium, Stahl, Karton, Verbundstoff oder Kunststoff besteht.
Der Behälterkörper kann dabei eine zylindrische
Form oder eine von der zylindrischen Form abweichende Ausbildung
aufweisen. Der Behälter ist zum Befüllen mit flüssigen,
festen, pulverförmigen oder pastösen Füllgütern
geeignet.
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Das
Verschlusselement ist im ungefüllten Zustand des Behälters
und bei offenem Bodenbereich an der Innenseite des Behälterkörpers
anbringbar.
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Dabei
befindet sich das Verschlusselement ausgerichtet oder unausgerichtet
in Bezug zu dem Behälterkörper und ist aus Richtung
des Bodenbereiches oder aus Richtung des Randbereiches in den Behälterkörper
einführbar.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein das
Verschlusselement aufnehmender Befestigungsstempel aus Richtung
des offenen Bodenbereiches durch den Innenraum des Behälterkörpers
bis zu der Befestigungsposition des Verschlusselementes führbar.
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Der
Befestigungsstempel kann dabei vor dem Einfahren in die Dose mit
dem Verschlusselement bestückt sein und dann mit diesem
bis zur gewünschten Befestigungsposition in die Dose eingreifen,
wonach das Verbinden des umfangsseitigen Randbereiches des Verschlusselementes
mit der Innenseite der Dose z. B. durch Siegeln erfolgt.
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Wird
ein vorgeformtes napfförmiges Verschlusselement aus Richtung
es Randbereiches zugeführt, fährt der unbestückte
Befestigungsstempel aus Richtung des Bodenbereiches durch den Innenraum
der Dose bis zum Randbereich oder über den Randbereich.
Dann wird das Verschlusselement dem Befestigungsstempel zugeführt.
Befindet sich der Befestigungsstempel dabei bereits in der Befestigungsposition
kann nun das Verschlusselement an der Innenseite der Dose (des Behälters)
befestigt werden (z. B. durch Siegeln).
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Befindet
sich der Befestigungsstempel bei Aufnahme des Verschlusselementes
noch über dem Randbereich, wird er nach dem Bestücken
mit dem Verschlusselement zurück in Richtung zum Bodenbereich
bewegt, bis sich das Verschlusselement in der gewünschten
Befestigungsposition befindet, worauf dann das Verschlusselement
innen am Behälter befestigt wird.
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Die
Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1a:
schematische, perspektivische Ansicht eines zylinderförmigen
Behälters mit Verschlusselement;
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1b:
Schnitt eines zylinderförmigen Behälters mit in
Richtung zum Randbereich eingezogenem Wandbereich und sich daran
anschließenden zylinderförmigen Bereich mit Verschlusselement;
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2:
eine vergrößerte Einzelheit in Schnittdarstellung
aus 1;
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3:
schematische, perspektivische Ansicht eines Doppelkammer-Behälters;
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4:
ein Doppelkammer-Behälter mit einem Gegenstand in einer
Kammer;
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5a:
ein zylinderförmiger Behälterkörper mit
auf einem Befestigungsstempel befindlichem Verschlusselement vor
dem Einführen;
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5b:
ein zylinderförmiger Behälterkörper mit
auf einem Befestigungsstempel befindlichem Verschlusselement in
der Befestigungsposition;
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6:
ein sich im Randbereich konisch verjüngender Behälterkörper
mit auf einem Befestigungsstempel befindlichen Verschlusselement
in der Befestigungsposition.
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Ein
Behälter weist gemäß 1a einen
zylinderförmigen Behälterkörper 1 und
einen Bodenbereich 2 auf. Dem Bodenbereich 2 gegenüberliegend ist
an einem Randbereich 3 innerhalb des Behälterkörpers 1 ein
napfförmig ausgebildetes Verschlusselement 4 angeordnet,
wobei dessen geöffnete Seite zum Behälterinnenraum,
d. h. in Richtung des Bodenbereichs 2 zeigt.
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Nach 1b weist
der zylinderförmige Behälter in Richtung zum Randbereich
einen eingezogenem Wandbereich 1.1 mit sich verjüngendem Durchmesser auf,
an den sich ein zylinderförmiger Bereich mit Verschlusselement 4 anschließt.
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Das
Verschlusselement 4 besitzt hier eine runde Grundfläche 4.1 sowie
einen Umfangsbereich 4.2, der an der Innenseite des Behälterkörpers 1 anliegt
(2).
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Zwischen
der Grundfläche 4.1 und dem Umfangsbereich 4.2 wird
ein Winkel α gebildet, der einen Wert ungleich Null aufweist.
Dabei kann dieser Winkel α unterschiedliche Größen
annehmen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist
der Behälterkörper 1 einen gleichmäßig
verlaufenden zylinderförmigen Querschnitt auf. Der Winkel α zwischen
der Grundfläche 4.1 und dem Umfangsbereich 4.2 des Verschlusselementes 4 beträgt
hier annähernd 90°. Zwischen dem Umfangsbereich 4.2 des
Verschlusselementes 4 und der Innenseite des Behälterkörpers 1 besteht
ein Verbindungsbereich 5, welcher eine stoffschlüssige
Verbindung darstellt. Dabei kann der Verbindungsbereich 5 sich über
den gesamten Umfangsbereich 4.2 erstrecken. Er kann aber
auch nur auf Teile des Umfangsbereiches 4.2 beschränkt
sein. Im letzteren Fall ist der Umfangsbereich 4.2 über
den Verbindungsbereich 5 nur teilweise mit der Innenwand
des Behälterkörpers 1 verbunden.
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Das
Verbinden von Umfangsbereich 4.2 und Behälterkörper 1 im
Verbindungsbereich 5 kann mittels Siegeln, Kleben, Schweißen
oder Löten erfolgen. Es kann mit und ohne Wärmeeintrag
sowie mit und ohne zusätzliches Verbindungsmedium durchgeführt werden.
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Auf
der Grundfläche 4.1, vorzugsweise in deren Randbereich,
befindet sich eine Markierung 4.3, welche durch Druck oder
Prägung oder Beschichtung aufgebracht worden ist, und die
den Bereich kennzeichnet, auf den die zum Öffnen des Behälters (Verschlusselementes 4)
benötigte Kraft F wirken soll. Durch Kraftwirkung auf die
Markierung 4.3 löst sich der über den
Verbindungsbereich 5 mit der Innenwand des Behälterkörpers 1 verbundene
Umfangsbereich 4.2 vom Behälterkörper 1 und
der Behälter wird geöffnet. Alternativ kann ein
an sich bekanntes Öffnungselement (nicht dargestellt) eingesetzt
werden, welches in das Verschlusselement 4 integriert ist
oder welches zusätzlich beigefügt wird. Es kann
aber auch auf ein Öffnungselement verzichtet werden. Dann
kann eine Öffnung einfach mittels Fingerdruck auf die Markierung 4.3 erfolgen.
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Bei
befülltem Behälter befindet sich der Verbindungsbereich 5 innerhalb
des von dem Füllgut beanspruchten Volumens, d. h. innerhalb
eines von dem Bodenbereich 2, von dem Behälterkörper 1 und von
der Grundfläche 4.1 der offenen Seite des Verschlusselementes 4 eingeschlossenen
Bereiches. Die Breite des Verbindungsbereiches 5 hat hierbei keinen
Einfluss auf die Größe des nutzbaren Volumens.
Die Größe des möglichen Füllvolumens
hängt – bei gleichen Abmessungen des Behälterkörpers 1 – von
der Anordnung der Grundfläche 4.1 des Verbindungselementes 4 innerhalb
des Behälterkörpers 1 ab. Bevorzugt ist
eine in Bezug zu dem Abschluss des Behälterkörpers 1 im
Randbereich 3 nur geringfügig zurückgesetzte
Anordnung der Grundfläche 4.1, wodurch eine maximale
Ausnutzung des Füllvolumens des Behälters erreichbar
ist. Da sich der Verbindungsbereich 5 innerhalb des Behälters
befindet, besteht ein guter Schutz gegen äußere
Krafteinwirkungen, welche ein Abreißen des Verschlusselementes 4 bewirken
könnten. Bei befülltem Behälter kann ein
eventuell entstehender Überdruck P noch zusätzlich
auf den Verbindungsbereich 5 wirken und presst dadurch
den Umfangsbereich 4.2 gegen die Innenwand des Behälterkörpers 1,
somit die Wirkung der Verbindung unterstützend.
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In 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, in welchem
zwei Verschlusselemente 4, 6 zum Einsatz kommen.
Das Verschlusselement 6 stellt hier ein beliebiges Verschlusselement
dar und ist – wie in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel
beschrieben – in dem Randbereich 3 des Behälterkörpers 1 angeordnet,
während das andere, erfindungsgemäße
Verschlusselement 4 in einem sich zwischen dem Randbereich 3 und
dem Bodenbereich 2 befindenden Bereich des Behälterkörpers 1 befestigt
ist. Es können auch beide Verschlusselemente, d. h. das
im Randbereich 3 angeordnete und das in dem zwischen Randbereich 3 und
Bodenbereich 2 angeordnete, erfindungsgemäß ausgebildet sein.
Dies ist in 4 dargestellt. Zwischen dem
ersten Verschlusselement 4 und dem zweiten Verschlusselement 4 oder 6 befindet sich
eine Kammer K1 und zwischen dem ersten Verschlusselement 4 und
dem Bodenbereich 2 eine weitere Kammer K2.
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Dabei
können beide Kammern K1, K2 mit gleichartigem oder unterschiedlichem
Füllgut befüllt sein. Es kann auch nur eine Kammer
K2 mit Füllgut befüllt sein, und in der anderen
Kammer K1 ist beispielsweise ein dem Verzehr dienender Gegenstand untergebracht.
Es können hier die unterschiedlichsten Gegenstände
wie Gebrauchsgegenstände, Druckereierzeugnisse, Werbemittel,
Gebraichsinformationen, Spielzeuge (4) einzeln
oder in Kombination untergebracht sein.
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Der
Behälterkörper 1 kann neben dem hier beschriebenen
kreisförmigen Querschnitt auch eine von der runden Form
abweichende Gestalt haben. Eine entsprechende Ausbildung (kreisförmig
oder eine davon abweichende Gestalt) zeigt dann auch das Verschlusselement 4,
welches eine geformte Membran, eine geformte Folie (Kohäsionsfolie
oder Adhäsionsfolie) oder ein geformter Schichtverbund sein
kann. Der Behälter kann beispielsweise eine Dose, einen
Kanister oder einen Ring darstellen. Als Material kann Aluminium,
Stahl, Karton, Verbundstoff oder Kunststoff Verwendung finden.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung des Verschlusselementes 4 ist
sowohl für stapelbare als auch für nicht stapelbare
Behälter einsetzbar. Voraussetzung für eine Stapelfähigkeit
ist eine entsprechende Gestaltung des Randbereiches 3 oder
des Bodenbereiches 2 oder der Einsatz eines zusätzlichen
Elementes, z. B. eines Deckels. Der Verbindungsbereich 5 erfährt
dadurch aufgrund seiner vorteilhaften Gestaltung und Anordnung innerhalb
des Behälters keinerlei Belastung.
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Die
Herstellung des Behälters mit Verschlusselement 4 erfolgt
folgendermaßen:
Im Ausgangszustand besteht der noch
ungefüllte Behälter nur aus dem Behälterkörper 1.
Die beiden Stirnseiten, der Bodenbereich 2 und der gegenüberliegende
Randbereich 3, sind offen.
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Der
Randbereich 3 kann hierbei ebenso wie der Behälterkörper 1 vorbereitet
oder unvorbereitet sein, d. h. es können Schrägen,
Randeinzüge (1a) und/oder Rollen vorgesehen
sein, oder es sind keinerlei Anformungen/Verformungen vorhanden.
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Das
Verschlusselement 4 ist in vorteilhafter Weise bereits
napfförmig vorgeformt und weist eine in etwa zylindrische
Form auf, wobei der zwischen Grundfläche 4.1 und
Umfangsbereich 4.2 gebildete Winkel α annähernd
90° beträgt. Der Übergangsbereich von
der Grundfläche 4.1 zu dem Umfangsbereich 4.2 kann
hierbei abgerundet ausgebildet sein.
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Gemäß 5a befindet
sich das Verschlusselement 4 auf einem Befestigungsstempel 7 und nimmt
dessen Form an. Das Verschlusselement 4 kann sich bereits
ausgerichtet oder auch unausgerichtet zum Behälterkörper 1 befinden.
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Zum
Zwecke der Befestigung wird nun das Verschlusselement 4 bevorzugt
mit der Grundfläche 4.1 voran aus Richtung des
offenen Bodenbereiches 2 mittels eines Befestigungsstempels 7 in
den Behälterkörper 1 eingebracht. Dabei
fährt der Befestigungsstempel 7 mit dem Verschlusselement 4 durch den
Innenraum des Behälterkörpers 1 bis zu
der Befestigungsposition des Verschlusselementes 4. Das Andrücken
des Umfangsbereiches 4.2 an die Innenseite des Behälterkörpers 1 erfolgt
im Randbereich 3, dort, wo der Verbindungsbereich 5 hergestellt
werden soll (5b). Dabei wird die Verbindung
von Verschlusselement 4 und Behälterkörper 1 in
dem Verbindungsbereich 5 durch eine Anpresskraft verwirklicht,
welche mittels des im Behälterinnenraum befindlichen Stempels 7 und
eines an der Außenseite des Behälterkörpers 1 auf
Höhe des Verbindungsbereiches 5 angeordneten Gegenhalters 8 erzielt
wird.
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Nach
der stoffschlüssigen Befestigung, z. B. mittels Siegeln,
des Umfangbereiches 4.2 an der Innenwand des Behälterkörpers 1 findet
die Befüllung des Behälters über den
noch offenen Bodenbereich statt.
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Abschließend
wird auch der Bodenbereich 2 verschlossen, was hier aber
nicht näher erläutert werden soll.
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Der
erfindungsgemäße Behälter mit Verschlusselement 4 zeichnet
sich durch die Erzielung eines maximalen Füllvolumens sowie
durch die Verwirklichung eines sicheren Verschlusses aus.
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Dabei
kann das Einbringen des Verschlusselementes 4 mit seiner
offenen Seite voran in den Behälterkörper 1 auch
aus Richtung des Randbereiches 3 erfolgen.
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In 6 ist
ein Behälterkörper 1 mit sich im Randbereich 3 konisch
verjüngendem Querschnitt dargestellt. Die Herstellung einer
Verbindung von Verschlusselement 4 und Behälterkörper 1 erfolgt analog
den 5a und 5b. Es
kommt hierbei nur ein konischer Stempel zum Einsatz und als Gegenhalter
ein entsprechend geformtes Werkzeug.
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Der
Stempel 7 kann dabei radial elastisch verformbar sein.
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Auch
die Herstellung einer Doppel- oder Mehrkammerdose erfolgt analog
dem beschriebenen Ausführungsbeispiel.
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Bei
dem Einsatz von mehreren erfindungsgemäßen Verschlusselementen 4 wird
zuerst das im Randbereich 3 des Behälterkörpers 1 anzubringende Verschlusselement 4 über
den offenen Bodenbereich 2 in den Behälterkörper 1 eingeführt.
Nach dessen Befestigung, z. B. mittels Siegeln, wird in den vorhandenen
Hohlraum – die zukünftige Kammer K1 – der gewünschte
Gegenstand, z. B. ein Spielzeug, eingebracht. Dann wird das zweite
Verschlusselement 4 über den offenen Bodenbereich 2 in
den Behälterinnenraum eingeführt und erfährt
ebenfalls eine stoffschlüssige Befestigung. Damit ist die
Kammer K1 mit dem entsprechenden Inhalt entstanden. Nun kann die
zukünftige Kammer K2 mit dem gewünschten Füllgut
befüllt werden, und im Anschluss daran wird auch der Bodenbereich 2 geschlossen.
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Es
ist leicht vorstellbar, dass auf diese Art und Weise noch weitere
Verschlusselemente 4 eingebracht und entsprechend weitere
Kammern geschaffen werden können – natürlich
in Abhängigkeit von den Abmessungen des Behälterkörpers 1.
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Im
Falle der Verwendung eines beliebigen Verschlusselementes 6 kann
dessen Befestigung allerdings auf eine andere Art und Weise stattfinden.
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Gegenüber
den Lösungen des Standes der Technik, bei denen es im Falle
eines von innen auf das Verschlusselement 4 wirkenden Überdruckes
zu einem Ablösen des Verbindungsbereiches von dem Behälterkörper
kommen kann, wirkt bei der erfindungsgemäßen Anordnung
ein eventuell innen entstehender Überdruck D stabilisierend
auf den Verbindungsbereich 5. Es kann hierbei zwar auch
zu einem Ausbeulen der Grundfläche 4.1 des Verschlusselementes 4 kommen,
aber gleichzeitig wird der Umfangsbereich 4.2 des Verschlusselementes 4 an
die Innenwand des Behälterkörpers 1 gepresst.
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- 1
- Behälterkörper
- 1.1
- eingezogener
Wandbereich
- 2
- Bodenbereich
- 3
- Randbereich
- 4
- erstes
Verschlusselement
- 4.1
- Grundfläche
- 4.2
- Umfangsbereich
- 4.3
- Markierung
- 5
- Verbindungsbereich
- 6
- zweites
Verschlusselement
- 7
- Stempel
- 8
- Gegenhalter
- K1
- erste
Kammer
- K2
- zweite
Kammer
- P
- Druck/Überdruck
- F
- Kraft
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2318670 [0003]
- - DE 2933944 [0003]
- - DE 19802016 A1 [0006]
- - DE 2520501 A1 [0007]
- - DE 4431758 A1 [0008]
- - EP 0819086 B1 [0008]
- - DE 19910674 A1 [0012]
- - DE 3627535 A1 [0014]