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DE202008005479U1 - Behälter mit Verschlusselement sowie Vorrichtung zu dessen Herstellung - Google Patents

Behälter mit Verschlusselement sowie Vorrichtung zu dessen Herstellung Download PDF

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DE202008005479U1
DE202008005479U1 DE200820005479 DE202008005479U DE202008005479U1 DE 202008005479 U1 DE202008005479 U1 DE 202008005479U1 DE 200820005479 DE200820005479 DE 200820005479 DE 202008005479 U DE202008005479 U DE 202008005479U DE 202008005479 U1 DE202008005479 U1 DE 202008005479U1
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Abstract

Behälter mit Verschlusselement, wobei der Behälter aus mindestens einem Behälterkörper (1) mit einem Bodenbereich (2) und einem dem Bodenbereich (2) gegenüberliegenden Randbereich (3) besteht und mindestens ein im Wesentlichen napfförmiges, nach einer Seite offen ausgebildetes Verschlusselement (4), insbesondere in der Art einer Membranfolie, vorgesehen ist, welches aus einer Grundfläche (4.1) und einem Umfangsbereich (4.2) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die offene Seite des Verschlusselementes (4) zum Behälterinnenraum weist, wobei der Umfangsbereich (4.2) vollständig oder teilweise mit der Innenwand des Behälterkörpers (1) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter mit Verschlusselement sowie eine Vorrichtung zu dessen Herstellung, wobei der Behälter aus mindestens einem Behälterkörper mit einem Bodenbereich und einem dem Bodenbereich gegenüberliegenden Randbereich besteht und mindestens ein im Wesentlichen napfförmiges, nach einer Seite offen ausgebildetes Verschlusselement, insbesondere in der Art einer Membranfolie, vorgesehen ist, welches aus einer Grundfläche und einem Umfangsbereich besteht.
  • Behälter dieser Art sind in einer Vielzahl von Ausführungsformen für Nahrungsmittel, Getränke, Genussmittel, Körperpflegemittel usw. bekannt. Die Verschlusselemente haben dabei die Aufgabe, für einen sicheren und dichten Verschluss zu sorgen. Dabei sollen sie aber auch schnell geöffnet werden können bzw. leicht entfernbar sein.
  • So kommen in der Verpackungsindustrie beispielsweise Behälter zum Einsatz, die an ihrem oberen offenen Ende einen nach außen gerichteten, umlaufenden Flansch aufweisen, auf welchen ein Verschlusselement in Form einer Membran befestigt ist (z. B. DE 23 18 670 , DE 29 33 944 ).
  • Auf Grund des außen liegenden Verbindungsbereiches zwischen Verschlusselement und Behälterkörper ist das Risiko einer Beschädigung und damit des ungewollten Öffnens des Behälters relativ groß. Zudem bedingt diese Anordnung des Verschlusselementes auch vergrößerte Abmessungen des Behälters mit einem entsprechenden Platzbedarf.
  • Es wurden weiterhin Behälter entwickelt, bei denen die Verschlusselemente nicht auf einem außen befindlichen Flansch angeordnet sind, sondern in dem Randbereich des Behälters an dessen Innenfläche befestigt werden.
  • So wird in DE 198 02 016 A1 ein Behälter beschrieben, dessen Öffnung mit einer an der Behälterinnenwand durch Siegeln befestigte Verschlussmembran überspannt ist. Die Verschlussmembran weist dabei einen nach oben gebogenen Rand auf, mit dem sie an der Behälterinnenwand angesiegelt ist.
  • In DE 25 20 501 A1 wird eine Dose mit einer die Dosenöffnung verschließenden Membran offenbart, wobei der Rand der Membran sich parallel zur Doseninnenwand in einem zylindrischen Teil fortsetzt. Dieser zylindrische, napfförmig ausgebildete Teil, ist ebenfalls nach oben geöffnet und mit der Doseninnenwand verklebt.
  • Derartige Verschlusselemente mit in Richtung des Behälterrandes hochgezogenen Randbereichen sind beispielsweise auch aus DE 44 31 758 A1 und aus EP 0 819 086 B1 bekannt.
  • Ein Nachteil dieser bekannten Lösungen besteht darin, dass auf Grund der gezeigten Anordnung bzw. Befestigung des Verschlusselementes (Membran, Folie) das mögliche Füllvolumen nicht vollständig genutzt werden kann. Der sich zwischen dem Boden bzw. der Grundfläche des napfförmigen, nach oben – vom Behälterinnenraum weg – gerichteten Verschlusselementes und dem oberen Rand des Behälterkörpers befindende Teil ist als Verlust des nutzbaren Volumens zu sehen. Dabei hängt das bei der Befüllung dieser Behälter nutzbare Volumen bei gleich bleibenden Außenabmessungen auch von der Breite des Verbindungsbereiches ab, welcher bei der Verbindung des Umfangsbereiches des Verschlusselementes mit der Behälterinnenwand gebildet wird. Je breiter dieser Verbindungsbereich ausgebildet ist, desto geringer fällt das für die Befüllung nutzbare Volumen aus.
  • Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass auf Grund eines sich im geschlossenen Behälter möglicherweise aufbauenden Überdruckes die Grundfläche des Verschlusselementes sich nach außen wölbt und ein Lösen bzw. ein Abreißen des Umfangsbereiches in dem außen liegenden Verbindungsbereich bewirken kann.
  • Diese Behälter stellen sogenannte Einkammerbehälter dar, da zwischen Verschlusselement und Boden nur ein Hohlraum (eine Kammer) zur Befüllung vorhanden ist.
  • Aus dem Stand der Technik sind aber auch Behälter mit zwei oder mehr Kammern bekannt, die dazu dienen, unterschiedliches Füllgut aufzunehmen. In DE 199 10 674 A1 wird ein Doppelbecher für die Aufnahme von Lebensmitteln beschrieben, wobei auf einem ersten Becher beabstandet ein zweiter Becher angeordnet ist. Zwischen beiden Bechern ist ein abgeschlossener Hohlraum vorhanden, in dem beispielsweise Löffel, Trinkhalme und andere Gegenstände aufbewahrt werden können.
  • Dabei werden beide Becher mittels einer lösbaren Verbindungsvorrichtung zusammengehalten. Diese Verbindungsvorrichtung kann eine Schraubverbindung, eine Steckverbindung oder auch eine Bajonettverbindung sein, die außerhalb des Doppelbechers angeordnet ist und somit den Nachteil aufweist, dass neben einer schlechten Stapelbarkeit ein ungewolltes Öffnen leicht möglich ist.
  • Diesen Nachteil weist die in DE 36 27 535 A1 beschriebene Mehrkammerdose nicht auf. Die aus Metallblech bestehende Dose besitzt einen Rumpf, einen Boden, einen Deckel und einen Zwischenboden mit einem hochstehenden Rand. Der Rumpf weist mindestens eine in einer Ebene liegende Sicke auf, wobei etwa im Höhenbereich der Sicke der Zwischenboden angeordnet und formschlüssig mit dem Rumpf verbunden ist. Auch der Zwischenboden kann mit einer derartigen Sicke versehen sein, die mit der im Rumpf angeordneten Sicke korrespondiert. Eine Abdichtung wird durch eine Dichtungsmasse erreicht, die in die Sicken eingebracht wird.
  • Bei bestimmten Anwendungsfällen kann aber das Anbringen von Sicken am Dosenkörper bzw. am Verschlusselement sowie die zusätzliche Einbringung einer Dichtungsmasse nicht möglich oder zumindest nicht erwünscht sein.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Behälter mit Verschlusselement sowie eine Vorrichtung zu dessen Herstellung nach dem Oberbegriff des ersten und 35. Schutzanspruchs zu schaffen, bei welchem eine Maximierung des Füllvolumens erzielbar ist und gleichzeitig der Verbindungsbereich von Verschlusselement und Behälterkörper gegen ein unerwünschtes Abtrennen geschützt ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des ersten und 37. Schutzanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß weist die offene Seite des Verschlusselementes zum Behälterinnenraum, wobei der Umfangsbereich vollständig oder teilweise mit dem Behälterkörper verbunden ist. Das Verschlusselement weist einen zwischen der Grundfläche und dem Umfangsbereich gebildeten Winkel auf, der ungleich Null ist. Dabei bildet der Umfangsbereich des Verschlusselementes mit der Innenwand des Behälterkörpers wenigstens einen gemeinsamen Verbindungsbereich, welcher sich innerhalb eines von der Grundfläche des Verschlusselementes, von dem Behälterkörper und von dem Bodenbereich eingeschlossenen Bereiches befindet. Das für die Befüllung nutzbare Volumen befindet sich innerhalb eines von dem Bodenbereich, von dem Behälterkörper und von der Grundfläche der offenen Seite des Verschlusselementes eingeschlossenen Bereiches. Der Verbindungsbereich erstreckt sich hierbei entweder über den gesamten Umfangsbereich des Verschlusselementes oder nur auf Teile des Umfangsbereiches.
  • Die Grundfläche des Verschlusselementes kann im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet sein. Sie kann aber auch eine von der Kreisform abweichende Gestaltung aufweisen. In Abhängigkeit von der Gestaltung des Randbereiches des Behälterkörpers kann der zwischen der Grundfläche und dem Umfangsbereich des Verschlusselementes gebildete Winkel unterschiedliche Größen aufweisen. Bei sich in Richtung des Randbereiches verringerndem Querschnitt des Behälterkörpers ist der Winkel größer 90°. Bei sich in Richtung des Randbereiches vergrößerndem Querschnitt des Behälterkörpers ist der Winkel kleiner 90°.
  • Der Übergang von der Grundfläche zu dem Umfangsbereich des Verschlusselementes kann abgerundet ausgebildet sein. Wurde das Verschlusselement z. B. durch Tiefziehen hergestellt, kann der Übergangsbereich der Form des Ziehstempels entsprechen. Das Verschlusselement ist in dem Randbereich mit der Innenwand des Behälterkörpers verbunden. Das Verschlusselement kann aber auch in einem sich zwischen dem Bodenbereich und dem Randbereich befindenden Bereich des Behälterkörpers mit dessen Innenwand verbunden sein. Dabei sind der Umfangsbereich des Verschlusselementes und der Behälterkörper in dem Verbindungsbereich stoffschlüssig miteinander verbunden. Das kann beispielsweise durch Siegeln, Kleben, Schweißen oder Löten geschehen. Der Umfangsbereich des Verschlusselementes und der Behälterkörper können in dem Verbindungsbereich mit oder ohne Wärmeeintrag und mit oder ohne zusätzliches Verbindungsmedium miteinander verbunden sein.
  • Das Verschlusselement ist vorteilhafter weise bereits napfartig vorgeformt. Das Verschlusselement kann mit einem zusätzlichen und/oder integrierten Öffnungselement vorgesehen sein. Es kann aber auch ohne zusätzliches und/oder integriertes Öffnungselement eingesetzt werden.
  • Außerdem kann das Verschlusselement eine den zu öffnenden Bereich kennzeichnende Markierung aufweisen. Diese sich auf der Grundfläche des Verschlusselementes befindliche Markierung ist bevorzugt geprägt und/oder gedruckt oder in Form einer Beschichtung ausgebildet.
  • Es können auch wenigstens zwei Verschlusselemente mit der Innenwand des Behälterkörpers verbunden sein, wobei ein Verschlusselement in dem Randbereich und das andere Verschlusselement in einem weiteren, sich zwischen dem Randbereich und dem Bodenbereich befindenden Bereich des Behälterkörpers angeordnet ist. Dabei ist zwischen dem ersten Verschlusselement, das in dem zwischen dem Randbereich und dem Bodenbereich befindlichen Bereich angeordnet ist, und dem zweiten Verschlusselement im Randbereich eine erste Kammer und zwischen dem ersten Verschlusselement und dem Bodenbereich des Behälterkörpers eine zweite Kammer vorhanden.
  • Beide Kammern können mit gleichartigem oder unterschiedlichem Füllgut befüllt sein. Es kann aber auch nur eine Kammer mit Füllgut befüllt sein und in der anderen Kammer sind Gegenstände untergebracht sein. Es können in der Kammer Mittel wie z. B. Werbemittel, Gebrauchsgegenstände oder Gebrauchshinseise (auch in Kombination untereinander) angeordnet sein. Es kann sowohl das im Randbereich des Behälterkörpers angeordnete Verschlusselement als auch das Verschlusselement in dem weiteren Bereich des Behälterkörpers erfindungsgemäß ausgebildet sein.
  • Es kann aber auch das im Randbereich angeordnete Verschlusselement ein beliebiges Verschlusselement darstellen und nur das Verschlusselement, welches die Dose in zwei Kammern unterteilt, erfindungsgemäß ausgebildet sein.
  • Der Behälter ist insbesondere in Form einer Dose, eines Ringes oder eines Kanisters ausgebildet, wobei der Behälterkörper aus Aluminium, Stahl, Karton, Verbundstoff oder Kunststoff besteht. Der Behälterkörper kann dabei eine zylindrische Form oder eine von der zylindrischen Form abweichende Ausbildung aufweisen. Der Behälter ist zum Befüllen mit flüssigen, festen, pulverförmigen oder pastösen Füllgütern geeignet.
  • Das Verschlusselement ist im ungefüllten Zustand des Behälters und bei offenem Bodenbereich an der Innenseite des Behälterkörpers anbringbar.
  • Dabei befindet sich das Verschlusselement ausgerichtet oder unausgerichtet in Bezug zu dem Behälterkörper und ist aus Richtung des Bodenbereiches oder aus Richtung des Randbereiches in den Behälterkörper einführbar.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein das Verschlusselement aufnehmender Befestigungsstempel aus Richtung des offenen Bodenbereiches durch den Innenraum des Behälterkörpers bis zu der Befestigungsposition des Verschlusselementes führbar.
  • Der Befestigungsstempel kann dabei vor dem Einfahren in die Dose mit dem Verschlusselement bestückt sein und dann mit diesem bis zur gewünschten Befestigungsposition in die Dose eingreifen, wonach das Verbinden des umfangsseitigen Randbereiches des Verschlusselementes mit der Innenseite der Dose z. B. durch Siegeln erfolgt.
  • Wird ein vorgeformtes napfförmiges Verschlusselement aus Richtung es Randbereiches zugeführt, fährt der unbestückte Befestigungsstempel aus Richtung des Bodenbereiches durch den Innenraum der Dose bis zum Randbereich oder über den Randbereich. Dann wird das Verschlusselement dem Befestigungsstempel zugeführt. Befindet sich der Befestigungsstempel dabei bereits in der Befestigungsposition kann nun das Verschlusselement an der Innenseite der Dose (des Behälters) befestigt werden (z. B. durch Siegeln).
  • Befindet sich der Befestigungsstempel bei Aufnahme des Verschlusselementes noch über dem Randbereich, wird er nach dem Bestücken mit dem Verschlusselement zurück in Richtung zum Bodenbereich bewegt, bis sich das Verschlusselement in der gewünschten Befestigungsposition befindet, worauf dann das Verschlusselement innen am Behälter befestigt wird.
  • Die Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1a: schematische, perspektivische Ansicht eines zylinderförmigen Behälters mit Verschlusselement;
  • 1b: Schnitt eines zylinderförmigen Behälters mit in Richtung zum Randbereich eingezogenem Wandbereich und sich daran anschließenden zylinderförmigen Bereich mit Verschlusselement;
  • 2: eine vergrößerte Einzelheit in Schnittdarstellung aus 1;
  • 3: schematische, perspektivische Ansicht eines Doppelkammer-Behälters;
  • 4: ein Doppelkammer-Behälter mit einem Gegenstand in einer Kammer;
  • 5a: ein zylinderförmiger Behälterkörper mit auf einem Befestigungsstempel befindlichem Verschlusselement vor dem Einführen;
  • 5b: ein zylinderförmiger Behälterkörper mit auf einem Befestigungsstempel befindlichem Verschlusselement in der Befestigungsposition;
  • 6: ein sich im Randbereich konisch verjüngender Behälterkörper mit auf einem Befestigungsstempel befindlichen Verschlusselement in der Befestigungsposition.
  • Ein Behälter weist gemäß 1a einen zylinderförmigen Behälterkörper 1 und einen Bodenbereich 2 auf. Dem Bodenbereich 2 gegenüberliegend ist an einem Randbereich 3 innerhalb des Behälterkörpers 1 ein napfförmig ausgebildetes Verschlusselement 4 angeordnet, wobei dessen geöffnete Seite zum Behälterinnenraum, d. h. in Richtung des Bodenbereichs 2 zeigt.
  • Nach 1b weist der zylinderförmige Behälter in Richtung zum Randbereich einen eingezogenem Wandbereich 1.1 mit sich verjüngendem Durchmesser auf, an den sich ein zylinderförmiger Bereich mit Verschlusselement 4 anschließt.
  • Das Verschlusselement 4 besitzt hier eine runde Grundfläche 4.1 sowie einen Umfangsbereich 4.2, der an der Innenseite des Behälterkörpers 1 anliegt (2).
  • Zwischen der Grundfläche 4.1 und dem Umfangsbereich 4.2 wird ein Winkel α gebildet, der einen Wert ungleich Null aufweist. Dabei kann dieser Winkel α unterschiedliche Größen annehmen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Behälterkörper 1 einen gleichmäßig verlaufenden zylinderförmigen Querschnitt auf. Der Winkel α zwischen der Grundfläche 4.1 und dem Umfangsbereich 4.2 des Verschlusselementes 4 beträgt hier annähernd 90°. Zwischen dem Umfangsbereich 4.2 des Verschlusselementes 4 und der Innenseite des Behälterkörpers 1 besteht ein Verbindungsbereich 5, welcher eine stoffschlüssige Verbindung darstellt. Dabei kann der Verbindungsbereich 5 sich über den gesamten Umfangsbereich 4.2 erstrecken. Er kann aber auch nur auf Teile des Umfangsbereiches 4.2 beschränkt sein. Im letzteren Fall ist der Umfangsbereich 4.2 über den Verbindungsbereich 5 nur teilweise mit der Innenwand des Behälterkörpers 1 verbunden.
  • Das Verbinden von Umfangsbereich 4.2 und Behälterkörper 1 im Verbindungsbereich 5 kann mittels Siegeln, Kleben, Schweißen oder Löten erfolgen. Es kann mit und ohne Wärmeeintrag sowie mit und ohne zusätzliches Verbindungsmedium durchgeführt werden.
  • Auf der Grundfläche 4.1, vorzugsweise in deren Randbereich, befindet sich eine Markierung 4.3, welche durch Druck oder Prägung oder Beschichtung aufgebracht worden ist, und die den Bereich kennzeichnet, auf den die zum Öffnen des Behälters (Verschlusselementes 4) benötigte Kraft F wirken soll. Durch Kraftwirkung auf die Markierung 4.3 löst sich der über den Verbindungsbereich 5 mit der Innenwand des Behälterkörpers 1 verbundene Umfangsbereich 4.2 vom Behälterkörper 1 und der Behälter wird geöffnet. Alternativ kann ein an sich bekanntes Öffnungselement (nicht dargestellt) eingesetzt werden, welches in das Verschlusselement 4 integriert ist oder welches zusätzlich beigefügt wird. Es kann aber auch auf ein Öffnungselement verzichtet werden. Dann kann eine Öffnung einfach mittels Fingerdruck auf die Markierung 4.3 erfolgen.
  • Bei befülltem Behälter befindet sich der Verbindungsbereich 5 innerhalb des von dem Füllgut beanspruchten Volumens, d. h. innerhalb eines von dem Bodenbereich 2, von dem Behälterkörper 1 und von der Grundfläche 4.1 der offenen Seite des Verschlusselementes 4 eingeschlossenen Bereiches. Die Breite des Verbindungsbereiches 5 hat hierbei keinen Einfluss auf die Größe des nutzbaren Volumens. Die Größe des möglichen Füllvolumens hängt – bei gleichen Abmessungen des Behälterkörpers 1 – von der Anordnung der Grundfläche 4.1 des Verbindungselementes 4 innerhalb des Behälterkörpers 1 ab. Bevorzugt ist eine in Bezug zu dem Abschluss des Behälterkörpers 1 im Randbereich 3 nur geringfügig zurückgesetzte Anordnung der Grundfläche 4.1, wodurch eine maximale Ausnutzung des Füllvolumens des Behälters erreichbar ist. Da sich der Verbindungsbereich 5 innerhalb des Behälters befindet, besteht ein guter Schutz gegen äußere Krafteinwirkungen, welche ein Abreißen des Verschlusselementes 4 bewirken könnten. Bei befülltem Behälter kann ein eventuell entstehender Überdruck P noch zusätzlich auf den Verbindungsbereich 5 wirken und presst dadurch den Umfangsbereich 4.2 gegen die Innenwand des Behälterkörpers 1, somit die Wirkung der Verbindung unterstützend.
  • In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, in welchem zwei Verschlusselemente 4, 6 zum Einsatz kommen. Das Verschlusselement 6 stellt hier ein beliebiges Verschlusselement dar und ist – wie in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel beschrieben – in dem Randbereich 3 des Behälterkörpers 1 angeordnet, während das andere, erfindungsgemäße Verschlusselement 4 in einem sich zwischen dem Randbereich 3 und dem Bodenbereich 2 befindenden Bereich des Behälterkörpers 1 befestigt ist. Es können auch beide Verschlusselemente, d. h. das im Randbereich 3 angeordnete und das in dem zwischen Randbereich 3 und Bodenbereich 2 angeordnete, erfindungsgemäß ausgebildet sein. Dies ist in 4 dargestellt. Zwischen dem ersten Verschlusselement 4 und dem zweiten Verschlusselement 4 oder 6 befindet sich eine Kammer K1 und zwischen dem ersten Verschlusselement 4 und dem Bodenbereich 2 eine weitere Kammer K2.
  • Dabei können beide Kammern K1, K2 mit gleichartigem oder unterschiedlichem Füllgut befüllt sein. Es kann auch nur eine Kammer K2 mit Füllgut befüllt sein, und in der anderen Kammer K1 ist beispielsweise ein dem Verzehr dienender Gegenstand untergebracht. Es können hier die unterschiedlichsten Gegenstände wie Gebrauchsgegenstände, Druckereierzeugnisse, Werbemittel, Gebraichsinformationen, Spielzeuge (4) einzeln oder in Kombination untergebracht sein.
  • Der Behälterkörper 1 kann neben dem hier beschriebenen kreisförmigen Querschnitt auch eine von der runden Form abweichende Gestalt haben. Eine entsprechende Ausbildung (kreisförmig oder eine davon abweichende Gestalt) zeigt dann auch das Verschlusselement 4, welches eine geformte Membran, eine geformte Folie (Kohäsionsfolie oder Adhäsionsfolie) oder ein geformter Schichtverbund sein kann. Der Behälter kann beispielsweise eine Dose, einen Kanister oder einen Ring darstellen. Als Material kann Aluminium, Stahl, Karton, Verbundstoff oder Kunststoff Verwendung finden.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung des Verschlusselementes 4 ist sowohl für stapelbare als auch für nicht stapelbare Behälter einsetzbar. Voraussetzung für eine Stapelfähigkeit ist eine entsprechende Gestaltung des Randbereiches 3 oder des Bodenbereiches 2 oder der Einsatz eines zusätzlichen Elementes, z. B. eines Deckels. Der Verbindungsbereich 5 erfährt dadurch aufgrund seiner vorteilhaften Gestaltung und Anordnung innerhalb des Behälters keinerlei Belastung.
  • Die Herstellung des Behälters mit Verschlusselement 4 erfolgt folgendermaßen:
    Im Ausgangszustand besteht der noch ungefüllte Behälter nur aus dem Behälterkörper 1. Die beiden Stirnseiten, der Bodenbereich 2 und der gegenüberliegende Randbereich 3, sind offen.
  • Der Randbereich 3 kann hierbei ebenso wie der Behälterkörper 1 vorbereitet oder unvorbereitet sein, d. h. es können Schrägen, Randeinzüge (1a) und/oder Rollen vorgesehen sein, oder es sind keinerlei Anformungen/Verformungen vorhanden.
  • Das Verschlusselement 4 ist in vorteilhafter Weise bereits napfförmig vorgeformt und weist eine in etwa zylindrische Form auf, wobei der zwischen Grundfläche 4.1 und Umfangsbereich 4.2 gebildete Winkel α annähernd 90° beträgt. Der Übergangsbereich von der Grundfläche 4.1 zu dem Umfangsbereich 4.2 kann hierbei abgerundet ausgebildet sein.
  • Gemäß 5a befindet sich das Verschlusselement 4 auf einem Befestigungsstempel 7 und nimmt dessen Form an. Das Verschlusselement 4 kann sich bereits ausgerichtet oder auch unausgerichtet zum Behälterkörper 1 befinden.
  • Zum Zwecke der Befestigung wird nun das Verschlusselement 4 bevorzugt mit der Grundfläche 4.1 voran aus Richtung des offenen Bodenbereiches 2 mittels eines Befestigungsstempels 7 in den Behälterkörper 1 eingebracht. Dabei fährt der Befestigungsstempel 7 mit dem Verschlusselement 4 durch den Innenraum des Behälterkörpers 1 bis zu der Befestigungsposition des Verschlusselementes 4. Das Andrücken des Umfangsbereiches 4.2 an die Innenseite des Behälterkörpers 1 erfolgt im Randbereich 3, dort, wo der Verbindungsbereich 5 hergestellt werden soll (5b). Dabei wird die Verbindung von Verschlusselement 4 und Behälterkörper 1 in dem Verbindungsbereich 5 durch eine Anpresskraft verwirklicht, welche mittels des im Behälterinnenraum befindlichen Stempels 7 und eines an der Außenseite des Behälterkörpers 1 auf Höhe des Verbindungsbereiches 5 angeordneten Gegenhalters 8 erzielt wird.
  • Nach der stoffschlüssigen Befestigung, z. B. mittels Siegeln, des Umfangbereiches 4.2 an der Innenwand des Behälterkörpers 1 findet die Befüllung des Behälters über den noch offenen Bodenbereich statt.
  • Abschließend wird auch der Bodenbereich 2 verschlossen, was hier aber nicht näher erläutert werden soll.
  • Der erfindungsgemäße Behälter mit Verschlusselement 4 zeichnet sich durch die Erzielung eines maximalen Füllvolumens sowie durch die Verwirklichung eines sicheren Verschlusses aus.
  • Dabei kann das Einbringen des Verschlusselementes 4 mit seiner offenen Seite voran in den Behälterkörper 1 auch aus Richtung des Randbereiches 3 erfolgen.
  • In 6 ist ein Behälterkörper 1 mit sich im Randbereich 3 konisch verjüngendem Querschnitt dargestellt. Die Herstellung einer Verbindung von Verschlusselement 4 und Behälterkörper 1 erfolgt analog den 5a und 5b. Es kommt hierbei nur ein konischer Stempel zum Einsatz und als Gegenhalter ein entsprechend geformtes Werkzeug.
  • Der Stempel 7 kann dabei radial elastisch verformbar sein.
  • Auch die Herstellung einer Doppel- oder Mehrkammerdose erfolgt analog dem beschriebenen Ausführungsbeispiel.
  • Bei dem Einsatz von mehreren erfindungsgemäßen Verschlusselementen 4 wird zuerst das im Randbereich 3 des Behälterkörpers 1 anzubringende Verschlusselement 4 über den offenen Bodenbereich 2 in den Behälterkörper 1 eingeführt. Nach dessen Befestigung, z. B. mittels Siegeln, wird in den vorhandenen Hohlraum – die zukünftige Kammer K1 – der gewünschte Gegenstand, z. B. ein Spielzeug, eingebracht. Dann wird das zweite Verschlusselement 4 über den offenen Bodenbereich 2 in den Behälterinnenraum eingeführt und erfährt ebenfalls eine stoffschlüssige Befestigung. Damit ist die Kammer K1 mit dem entsprechenden Inhalt entstanden. Nun kann die zukünftige Kammer K2 mit dem gewünschten Füllgut befüllt werden, und im Anschluss daran wird auch der Bodenbereich 2 geschlossen.
  • Es ist leicht vorstellbar, dass auf diese Art und Weise noch weitere Verschlusselemente 4 eingebracht und entsprechend weitere Kammern geschaffen werden können – natürlich in Abhängigkeit von den Abmessungen des Behälterkörpers 1.
  • Im Falle der Verwendung eines beliebigen Verschlusselementes 6 kann dessen Befestigung allerdings auf eine andere Art und Weise stattfinden.
  • Gegenüber den Lösungen des Standes der Technik, bei denen es im Falle eines von innen auf das Verschlusselement 4 wirkenden Überdruckes zu einem Ablösen des Verbindungsbereiches von dem Behälterkörper kommen kann, wirkt bei der erfindungsgemäßen Anordnung ein eventuell innen entstehender Überdruck D stabilisierend auf den Verbindungsbereich 5. Es kann hierbei zwar auch zu einem Ausbeulen der Grundfläche 4.1 des Verschlusselementes 4 kommen, aber gleichzeitig wird der Umfangsbereich 4.2 des Verschlusselementes 4 an die Innenwand des Behälterkörpers 1 gepresst.
  • 1
    Behälterkörper
    1.1
    eingezogener Wandbereich
    2
    Bodenbereich
    3
    Randbereich
    4
    erstes Verschlusselement
    4.1
    Grundfläche
    4.2
    Umfangsbereich
    4.3
    Markierung
    5
    Verbindungsbereich
    6
    zweites Verschlusselement
    7
    Stempel
    8
    Gegenhalter
    K1
    erste Kammer
    K2
    zweite Kammer
    P
    Druck/Überdruck
    F
    Kraft
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2318670 [0003]
    • - DE 2933944 [0003]
    • - DE 19802016 A1 [0006]
    • - DE 2520501 A1 [0007]
    • - DE 4431758 A1 [0008]
    • - EP 0819086 B1 [0008]
    • - DE 19910674 A1 [0012]
    • - DE 3627535 A1 [0014]

Claims (35)

  1. Behälter mit Verschlusselement, wobei der Behälter aus mindestens einem Behälterkörper (1) mit einem Bodenbereich (2) und einem dem Bodenbereich (2) gegenüberliegenden Randbereich (3) besteht und mindestens ein im Wesentlichen napfförmiges, nach einer Seite offen ausgebildetes Verschlusselement (4), insbesondere in der Art einer Membranfolie, vorgesehen ist, welches aus einer Grundfläche (4.1) und einem Umfangsbereich (4.2) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die offene Seite des Verschlusselementes (4) zum Behälterinnenraum weist, wobei der Umfangsbereich (4.2) vollständig oder teilweise mit der Innenwand des Behälterkörpers (1) verbunden ist.
  2. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) einen zwischen der Grundfläche (4.1) und dem Umfangsbereich (4.2) gebildeten Winkel (α) aufweist, der ungleich Null ist.
  3. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) mit der Innenwand des Behälterkörpers (1) wenigstens einen gemeinsamen Verbindungsbereich (5) bildet, welcher sich innerhalb eines von Behälterkörper (1), Bodenbereich (2) und Grundfläche (4.1) des Verschlusselementes (4) eingeschlossenen Bereiches befindet.
  4. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (5) sich über den gesamten Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) erstreckt.
  5. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (5) auf Teile des Umfangbereiches (4.2) des Verschlusselementes (4) beschränkt ist.
  6. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Befüllung nutzbare Volumen sich innerhalb eines von dem Bodenbereich (2), von dem Behälterkörper (1) und von der Grundfläche (4.1) der offenen Seite des Verschlusselementes (4) eingeschlossenen Bereiches befindet.
  7. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) in dem Randbereich (3) mit der Innenwand des Behälterkörpers (1) verbunden ist.
  8. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) in einem sich zwischen dem Bodenbereich (2) und dem Randbereich (3) befindenden Bereich mit der Innenwand des Behälterkörpers (1) verbunden ist.
  9. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundfläche (4.1) des Verschlusselementes (4) im Wesentlichen kreisförmig ausgebidet ist.
  10. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundfläche (4.1) des Verschlusselementes (4) eine von der Kreisform abweichende Gestaltung aufweist.
  11. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von der Gestaltung des Randbereiches (3) des Behälterkörpers (1) der zwischen der Grundfläche (4.1) und dem Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) gebildete Winkel (α) unterschiedliche Größen aufweist.
  12. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich von der Grundfläche (4.1) zu dem Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) eine abgerundete Form aufweist.
  13. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) und der Behälterkörper (1) in dem Verbindungsbereich (5) stoffschlüssig miteinander verbunden sind.
  14. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) und der Behälterkörper (1) in dem Verbindungsbereich (5) durch Siegeln, Kleben, Schweißen oder Löten miteinander verbunden sind.
  15. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) und der Behälterkörper (1) in dem Verbindungsbereich (5) mit oder ohne Wärmeeintrag miteinander verbunden sind.
  16. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfangsbereich (4.2) des Verschlusselementes (4) und der Behälterkörper (1) in dem Verbindungsbereich (5) mit oder ohne zusätzliches Verbindungsmedium miteinander verbunden sind.
  17. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) napfartig vorgeformt ist.
  18. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) ohne zusätzliches und/oder integriertes Öffnungselement vorgesehen ist.
  19. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) eine den zu öffnenden Bereich kennzeichnende Markierung (4.3) aufweist.
  20. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die sich auf der Grundfläche (4.1) des Verschlusselementes (4) befindliche Markierung (4.3) geprägt und/oder gedruckt oder in Form einer Beschichtung ausgebildet ist.
  21. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) im ungefüllten Zustand des Behälters und bei offenem Bodenbereich (2) an der Innenseite des Behälterkörpers (1) anbringbar ist.
  22. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (4) aus Richtung des Bodenbereiches (2) oder aus Richtung des Randbereiches (3) in den Behälterkörper (1) einführbar ist.
  23. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verschlusselement (4) ausgerichtet oder unausgerichtet in Bezug zu dem Behälterkörper (1) befindet.
  24. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Verschlusselemente (4, 6) mit der Innenwand des Behälterkörpers (1) verbunden sind, wobei ein zweites Verschlusselement (4, 6) in dem Randbereich (3) und ein erstes Verschlusselement (4) in einem sich zwischen dem Randbereich (3) und dem Bodenbereich (2) befindenden Bereich angeordnet ist.
  25. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zweiten Verschlusselement (4, 6) im Randbereich (3) und dem ersten Verschlusselement (4) eine erste Kammer (K1) und zwischen dem ersten Verschlusselement (4) und dem Bodenbereich (2) des Behälterkörpers (1) eine zweite Kammer (K2) vorhanden ist.
  26. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass beide Kammern (K1, K2) mit gleichartigem oder unterschiedlichem Füllgut befüllt sind.
  27. Behälter mit Verschlusselement nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass nur eine Kammer (K2) mit Füllgut befüllt ist und in der anderen Kammer (K1) ein oder mehrere andere Füllgüter in Form von Gebrauchsgegenständen, Werbemitteln oder Gebrauchsanweisungen angeordnet sind.
  28. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Verschlusselement (4) im Randbereich (3) des Behälterkörpers (1) als auch das Verschlusselement (4) in dem weiteren Bereich des Behälterkörpers (1) erfindungsgemäß ausgebildet ist.
  29. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das im Randbereich (3) angeordnete Verschlusselement (6) ein beliebiges Verschlusselement darstellt und das andere Verschlusselement (4) erfindungsgemäß ausgebildet ist.
  30. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter in Form einer Dose, eines Ringes oder eines Kanisters ausgebildet ist.
  31. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (1) aus Aluminium, Stahl, Karton, Verbundstoff oder Kunststoff besteht.
  32. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (1) eine zylindrische Form aufweist.
  33. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (1) eine von der zylindrischen Form abweichende Ausbildung aufweist.
  34. Behälter mit Verschlusselement nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter zum Befüllen mit festen, pulverförmigen, körnigen, pastösen oder flüssigen Füllgütern geeignet ist.
  35. Vorrichtung zur Herstellung eines Behälters mit Verschlusselement, wobei der Behälter aus mindestens einem Behälterkörper (1) mit einem Bodenbereich (2) und einem dem Bodenbereich (2) gegenüberliegenden Randbereich (3) besteht und mindestens ein im Wesentlichen napfförmiges, nach einer Seite offen ausgebildetes Verschlusselement (4), insbesondere in der Art einer Membranfolie, vorgesehen ist, welches aus einer Grundfläche (4.1) und einem Umfangsbereich (4.2) besteht, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein das Verschlusselement (4) aufnehmender Befestigungsstempel (7) aus Richtung des offenen Bodenbereiches (2) durch den Innenraum des Behälterkörpers (1) bis zu der Befestigungsposition des Verschlusselementes (4) führbar ist.
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