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DE202019003801U1 - Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken - Google Patents

Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken Download PDF

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DE202019003801U1
DE202019003801U1 DE202019003801.9U DE202019003801U DE202019003801U1 DE 202019003801 U1 DE202019003801 U1 DE 202019003801U1 DE 202019003801 U DE202019003801 U DE 202019003801U DE 202019003801 U1 DE202019003801 U1 DE 202019003801U1
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Abstract

Vorrichtung (10) zum Transportieren von Schaltschränken (12)- mit zumindest zwei Rädern (20, 22),- mit einer Anlagefläche (102), an der eine Wand (14) des Schaltschranks (12) anlegbar ist,- mit zumindest einem höhenverstellbaren Gabel-Element (60), das unter dem Randbereich des Bodens (74) des Schaltschranks (12) positionierbar ist, so dass der Boden (74) des Schaltschranks (12) anhebbar ist,- dadurch gekennzeichnet, dass- eine höhenverstellbare Rasterfläche (40) vorhanden ist,- das zumindest eine Gabel-Element (60) an Befestigungselementen (42) der Rasterfläche (40) lösbar befestigbar ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken. Ein Transport von Schaltschränken kann erforderlich sein, wenn diese nach dem Bestücken und Verdrahten an ihren eigentlichen Bestimmungsort verbracht werden sollen. Dazu müssen die Schaltschränke zunächst aus einer Montagehalle transportiert und oftmals auf ein geeigneten Fahrzeug geladen werden. Am Bestimmungsort erfolgt dann ein Transport aus dem Fahrzeug heraus an den Einsatzort. Auch ein kürzerer Transport ohne den Einsatz eines Fahrzeugs kann erforderlich sein, beispielsweise bei einem Umbau der zu dem Schaltschrank gehörenden Einrichtung.
  • STAND DER TECHNIK
  • Der Transport von Schaltschränken innerhalb von Montage- oder Fertigungshallen kann beispielsweise mittels eines Flaschenzuges und/oder mittels Hallenkränen erfolgen. Zu diesem Zweck waren die Schaltschränke in der Vergangenheit standardmäßig mit geeigneten Ösen versehen. Auf diese Ösen wird jedoch immer häufiger verzichtet oder diese werden nur als Sonderausstattung der Schaltschränke angeboten. Dadurch wird der Transport mittels Flaschenzügen und/oder Hallenkränen erschwert. Darüber hinaus sind nicht alle Montage- oder Fertigungshallen mit Hallenkränen oder Flaschenzügen ausgestattet, so dass diese Art des Transports nicht in allen Fällen zur Verfügung steht. Der Transport von Schaltschränken mittels Flaschenzügen und/oder Hallenkränen kann auch bei eingeschränkten Platzverhältnissen innerhalb der Halle problematisch sein. Ein Transport durch schmale Gänge oder um enge Kurven ist oft nur schwer und unter großem Zeitaufwand möglich.
  • Aus der DE 10 2006 042 840 A1 ist eine Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken bekannt, bei der diese in eine liegende Position gekippt werden. Ein solches Kippen ist jedoch nicht bei allen Schaltschränken nach der Bestückung möglich. Durch die größere Länge nach dem Kippen der Schaltschränke macht die Vorrichtung darüber hinaus ein Rangieren um enge Kurven noch aufwändiger.
  • Darüber hinaus sind Vorrichtungen zum Transportieren von Schaltschränken bekannt, bei denen der Transport mit einem Paar identischer Vorrichtungen durchgeführt wird. An den beiden Seitenwänden des Schaltschranks wird jeweils eine der beiden Vorrichtungen positioniert. Die Vorrichtungen weisen jeweils ein Gabel-Element auf, das unter den Boden des Schaltschranks geschoben wird. Das Gabel-Element wird anschließend über einen Hydraulik-Zylinder angehoben, so dass sich auch der Boden des Schaltschrankes anhebt. Die beiden Vorrichtungen werden über ein Gurtsystem aneinander befestigt, so dass der Schaltschrank zwischen den beiden Vorrichtungen sicher positioniert ist. Derartige Vorrichtung ermöglichen ein gutes Rangieren auch bei begrenztem Platzverhältnissen. Allerdings sind die Vorrichtungen in der Regel an bestimmte Abmessungen von Schaltschränken angepasst, da das Gabel-Element über die gesamte Tiefe der Schaltschrank-Wand reicht. Schaltschränken mit anderen Tiefen erfordern daher in der Regel eine andere Vorrichtung. Auch eine Anpassung an unterschiedliche Bodengestaltungen der Schaltschränke ist nicht möglich.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken anzugeben, die auch bei engen räumlichen Verhältnissen eingesetzt werden kann und eine Anpassung an unterschiedliche Abmessungen und Ausgestaltungen von Schaltschränken ermöglicht.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an diesen Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren von Schaltschränken besitzt zumindest zwei Räder und eine Anlagefläche, an der eine Wand des Schaltschranks angelegt werden kann. Darüber hinaus ist zumindest ein höhenverstellbares Gabel-Element vorhanden, das unter dem Randbereich des Bodens des Schaltschranks positioniert werden kann, so dass der Boden des Schaltschranks angehoben werden kann. Erfindungsgemäß ist eine höhenverstellbare Rasterfläche vorhanden, an der das zumindest eine Gabel-Element lösbar befestigt werden kann. Dadurch kann eine Anpassung der Gabel-Elemente an unterschiedliche Abmessungen von Schaltschränken erfolgen, ohne dass mehrere verschiedene Vorrichtungen für unterschiedliche Schaltschränke erforderlich wären. Das eigentliche Anheben der Schaltschränke erfolgt dann über die höhenverstellbare Rasterfläche.
  • Vorzugsweise können zwei Gabel-Elemente vorhanden sein, die jeweils lösbar an Befestigungselementen der Rasterfläche befestigt werden können. Die Verwendung von zwei Gabel-Elementen ermöglicht eine Anpassung an unterschiedliche Tiefen von Schaltschränken, ohne dass unterschiedliche Gabel-Elemente verwendet werden müssten.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann die Rasterfläche mehrere Reihen von Befestigungselementen aufweisen. Die Gabel-Elemente können dadurch in unterschiedlichen Höhen an der Rasterfläche befestigt werden. Dies ermöglicht eine Anpassung an unterschiedliche Bodengestaltungen von Schaltschränken, ohne dass ein Anheben oder Absenken der Rasterfläche selbst erforderlich wäre. Bei einigen Typen von Schaltschränken muss das Gabel-Element unmittelbar unter dem Boden des Schaltschranks und damit auf der Höhe des Fußbodens angesetzt werden. Andere Typen von Schaltschränken weisen einen Unterbau auf, der unterschiedlich hoch sein kann. In diesen Fällen muss das Gabel-Element im Bereich des Unterbaus angesetzt werden. Dies kann etwa 10 bis 20 Zentimeter oberhalb des Fußbodens sein. Um diese Strecke mit der höhenverstellbaren Rasterfläche zu überwinden, ist bei der Verwendung eines handbetätigten Hydraulikzylinders viel Kraft und Ausdauer erforderlich, auch dauert der Vorgang relativ lange. Die unterschiedlichen Reihen von Befestigungselementen erfordern dagegen lediglich ein Lösen der Gabel-Elemente und ein Neupositionieren und Befestigen in einer anderen Höhe. Lediglich die Feinabstimmung und das Anheben des Schaltschranks muss über die höhenverstellbare Rasterfläche erfolgen.
  • Vorzugsweise kann die Rasterfläche mehrere Spalten von Befestigungselementen aufweisen. Auf diese Weise können die Gabel-Elemente mit unterschiedlichem Abstand zueinander positioniert werden, so dass eine Anpassung an unterschiedliche Tiefen der Schaltschränke möglich ist.
  • In einer konstruktiv besonders einfachen Ausführungsform können die Befestigungselemente der Rasterfläche zumindest einen Durchbruch aufweisen. Das zumindest eine Gabel-Element kann an seiner Rückseite Fall zumindest ein Kragelement aufweisen, das in den Durchbruch der Rasterfläche eingesetzt werden kann. Vorzugsweise können die Befestigungselemente jeweils einen oberen und einen unteren Durchbruch aufweisen, entsprechend können die Gabel-Elemente ebenfalls jeweils ein oberes und ein unteres Kragelement aufweisen. Diese Ausführungsform erlaubt eine exakte Ausrichtung der Gabel-Elemente in der Vertikalen, so dass die Auflagerfläche des Gabel-Elemente exakt horizontal ist. Dadurch kann es nicht zu einem Verkanten oder Zerkratzen des Schaltschrankes während des Transports kommen. Um das Befestigen der Gabel-Elemente zu erleichtern, kann das zumindest eine Kragelement der Gabel-Elemente an seiner Unterseite eine Einkerbung aufweisen. Mit dieser Einkerbung kann das Kragelement in dem Durchbruch der Rasterfläche eingehängt werden.
  • Um eine besonders einfache und rasche Befestigung zu ermöglichen, können die Befestigungselemente der Rasterfläche zumindest eine Verschluss-Ausnehmung aufweisen. In diesem Fall kann das Gabel-Element an seiner Rückseite einen drehbaren Stift mit einem Verschlusselement aufweisen. Das Verschlusselement kann in einer ersten Position des drehbaren Stiftes durch die Verschluss-Ausnehmung führbar sein, während der Randbereich der Verschluss-Ausnehmung in einer zweiten Position des drehbaren Stiftes zwischen dem Verschlusselement und der Rückseite des Gabel-Elements eingeklemmt und somit lagefixiert wird. Die Verschluss-Ausnehmung und das Verschlusselement können in diesem Fall insbesondere tropfenförmig ausgebildet sein. Vorzugsweise kann die Verschluss-Ausnehmung zwischen dem oberen und dem unteren Durchbruch eines Befestigungselements angeordnet sein.
  • Die Anlagefläche zum Anlegen an der Seitenwand des Schaltschranks kann vorzugsweise oberhalb der Rasterfläche angeordnet sein. Dabei kann die Auflagerfläche mit einem rutschfesten Material beschichtet sein, das ein Verrutschen der Seitenwand des Schaltschranks ausschließt und gleichzeitig vor einem Zerkratzen der Seitenwand schützt.
  • Das zumindest eine Gabel-Element kann vorzugsweise eine L-förmige Transportgabel mit einem horizontalen Steg und mit einem vertikalen Steg aufweisen. Der vertikale Steg der Transportgabel kann an einem Abstandshalter befestigt sein, so dass die Rückseite des Abstandshalters an der Rasterfläche anliegt und der vertikale Steg der Transportgabel mit der Anlagefläche oberhalb der Rasterfläche fluchtet.
  • Vorzugsweise können die beiden Räder der Vorrichtung an einem Rahmengestell angeordnet sein. Die Rasterfläche kann in diesem Fall höhenverstellbar an dem Rahmengestell gelagert sein. Dazu kann das Rahmengestell in einer bevorzugten Ausführungsform zumindest zwei Führungsschienen besitzen, die insbesondere am seitlichen Rand des Rahmengestells angeordnet sein können. Die Rasterfläche kann entsprechend zumindest zwei Führungselemente aufweisen, wobei in jeder Führungsschiene des Rahmengestells zumindest ein Führungselement der Rasterfläche längsverschieblich gelagert ist. Vorzugsweise kann die Rasterfläche ihren beiden seitlichen Rändern jeweils zwei Führungselemente aufweisen, so dass in jeder Führungsschiene des Rahmengestells jeweils zwei Führungselemente gelagert sind. Die Führungselemente der Rasterfläche können unmittelbar an der Rückseite der Rasterfläche befestigt sein, so dass ein gleichmäßiges Verschieben der Rasterfläche möglich ist.
  • Die Führungselemente können insbesondere über ein Spindelhubgetriebe höhenverstellbar sein. Das Spindelhubgetriebe ermöglicht eine besonders feine Justierung und auch ein kontrolliertes Ablassen. Dadurch können die Schaltschränke kontrolliert und langsam abgesetzt werden. Das Spindelhubgetriebe kann vorzugsweise eine einstellbare Rutschkupplung aufweisen, um eine Überlastung der Spindel zu verhindern. Das Spindelhubgetriebe sollte mit Selbsthemmung ausgebildet sein, so dass ein automatisches Zurückfahren der Spindel ausgeschlossen werden kann. Auch die Verwendung eines Hydraulikzylinders wäre grundsätzlich möglich, hier können sich aber insbesondere beim Ablassen der Schaltschränke Probleme ergeben.
  • Um eine gute Rangierbarkeit der Vorrichtung auch um enge Kurven zu ermöglichen, können die Räder einzeln oder gemeinsam um mindestens 90 Grad schwenkbar ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise kann eine Gurt-Einrichtung vorhanden sein, um jeweils zwei Vorrichtungen an einem Schaltschrank zu positionieren. Die Gurt-Einrichtung kann vorzugsweise höhenverstellbar ausgebildet sein. Durch die Höhenverstellbarkeit der Gurt-Einrichtung kann eine Anpassung an unterschiedlich bestückte Schaltschränke erfolgen. Die Höhenverstellbarkeit kann insbesondere dadurch realisiert werden, dass die Gurt-Einrichtung in einer C-Schiene längsverschieblich gelagert ist.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können bereits bestückte Schaltschränke aber auch Leerschränke angehoben werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ach für die Untergestellmontage verwendet werden, wobei diese sowohl bei den Leerschränken als auch bei bereits bestückten Schaltschränken erfolgen kann.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • Figurenliste
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Schaltschranks, der mit einem Paar der erfindungsgemäßen Vorrichtung transportiert wird,
    • 2 eine perspektivische Darstellung der Transportvorrichtung mit Blick auf die Rasterfläche, bei der zwei Transportgabeln in einer ersten Position an der Rasterfläche befestigt sind.
    • 3 eine perspektivische Ansicht entsprechend 2, bei der die beiden Transportgabeln in einer zweiten Position an der Rasterfläche befestigt sind,
    • 4 eine perspektivische Darstellung der Transportvorrichtung mit Blick auf die Rückseite der Transportvorrichtung,
    • 5 eine Detailansicht der C-Schiene zur verschieblichen Lagerung der Gurt-Einrichtung der Transportvorrichtung und
    • 6 eine perspektivische Darstellung der Transportgabel mit Blick auf die Rückseite der Transportgabel.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung 10 zum Transportieren eines Schaltschranks 12 ist in den 1 bis 5 perspektivisch dargestellt. Zum Transport eines Schaltschranks 12 sind insgesamt zwei Transportvorrichtungen 10, 10' erforderlich (siehe 1), die an den beiden Seitenwänden 14 des Schaltschranks 12 positioniert werden. Mittels einer Gurt-Einrichtung 16 werden die beiden Transportvorrichtungen 10, 10' aneinander befestigt, so dass der Schaltschrank 12 sicher zwischen den beiden Transportvorrichtungen 10, 10' positioniert ist.
  • Die Transportvorrichtung 10 besitzt zwei Räder 20, 22, die an einem Rahmengestell 24 (siehe insbesondere 4) befestigt sind. Das Rahmengestell 24 besitzt zwei vertikale Hohlprofile 26, 28, die über zwei horizontale Profile 30, 32 miteinander verbunden sind. Am oberen Ende der beiden vertikalen Hohlprofile 26, 28 ist jeweils ein drehbarer Griff 34, 36 vorhanden. Die beiden Griffe 34, 36 sind über eine Verbindungsschiene 38 miteinander verbunden. Die beiden Griffe 34, 36 können im vorliegenden Beispielsfall gemeinsam um jeweils 90 Grad im Uhrzeigersinn und im Gegen-Uhrzeigersinn gedreht werden. Dadurch werden auch die Räder 20, 22, die jeweils über ein innerhalb der Hohlprofile 26, 28 verlaufendes Verbindungselement mit den Griffen 34, 36 verbunden sind, um 90 Grad im Uhrzeigersinn beziehungsweise im Gegen-Uhrzeigersinn gedreht. Dies ermöglicht eine besondere Wendigkeit der Vorrichtung 10, so dass ein Transport der Schaltschränke 12 auch um scharfe Kurven und entlang engen Gängen möglich ist.
  • An dem Rahmengestell 24 ist eine Rasterfläche 40 höhenverstellbar gelagert. Die Rasterfläche 40 besitzt im vorliegenden Beispielsfall mehrere Befestigungselemente 42, die in insgesamt drei Reihen 44, 46, 48 und in insgesamt acht Spalten 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57 angeordnet sind. An den Befestigungselementen 42 kann jeweils ein Gabel-Element 60 (siehe insbesondere 6) lösbar befestigt werden. Im vorliegenden Beispielsfall sind insgesamt zwei identische Gabel-Elemente 60 vorhanden. In dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 sind die beiden Gabel-Elemente 60 an den Befestigungselementen 42 in der untersten Reihe 48 und in den beiden mittleren Spalten 53, 54 befestigt. Eine solche Anordnung der Gabel-Elemente 60 bietet sich insbesondere bei verhältnismäßig flachen Schaltschränken 12 an, bei denen kein Unterbau vorhanden ist, so dass die Gabel-Elemente 60 bereits unmittelbar oberhalb des Untergrundes am Boden der Schaltschränke 12 angreifen sollen. In dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 sind die beiden Gabel-Elemente 60 dagegen an den Befestigungselementen 42 in der obersten Reihe 44 und in den weiter außen gelegenen Spalten 52, 56 befestigt. Die Gabel-Elemente 60 sind somit weiter voneinander entfernt, so dass ein Transport von tieferen Schaltschränken 12 problemlos möglich ist. Darüber hinaus sind die Gabel-Elemente 60 deutlich höher angeordnet als bei dem Beispiel gemäß 2. Eine solche höhere Anordnung bietet sich insbesondere bei solchen Schaltschränken 12 an, die mit einem Unterbau versehen sind. Bei derartigen Schaltschränken 12 sollen die Gabel-Elemente 60 in der Regel nicht im Bereich des Unterbaus sondern unmittelbar an dem höher gelegenen Boden des Schaltschrankes 12 angreifen.
  • Abhängig von der Breite der einzelnen Gabel-Elemente 60 kann es ausreichend sein, lediglich ein verhältnismäßig breites Gabel-Element 60 zu verwenden. Bei besonders tiefen Schaltschränken 12 können dagegen bei Bedarf auch mehr als die zwei in den Zeichnungen dargestellten Gabel-Elemente 60 eingesetzt werden. Alle verwendeten Gabel-Elemente 60 sollten sich in derselben Reihe 44, 46, 48 an der Rasterfläche 40 befinden. Dagegen ist es nicht zwingend erforderlich, die Gabel-Elemente 60 symmetrisch zur Mitte der Rasterfläche 40 auszurichten, wie dies in 2 und 3 der Fall ist. Sofern der Schaltschrank 12 mit seiner Rückwand sehr nahe an einer Wand oder einem anderen Gegenstand steht, kann es beispielsweise vorteilhaft sein, die verwendeten Gabel-Elemente 60 eher auf der linken oder eher auf der rechten Seite der Rasterfläche 40 zu positionieren, um den Boden des Schaltschranks 12 optimal erreichen und anheben zu können.
  • Im vorliegenden Beispielsfall besitzt jedes Befestigungselement 42 einen oberen Durchbruch 62 sowie einen unteren Durchbruch 64. Die Durchbrüche 62, 64 sind jeweils kreisförmig ausgebildet. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel dienen die unteren Durchbrüche 64 der oberen Reihe 44 und der mittleren Reihe 46 gleichzeitig als obere Durchbrüche 62 der mittleren Reihe 46 beziehungsweise der unteren Reihe 48. Im Gegensatz dazu könnte auch jede Reihe 44, 46, 48 an Befestigungselementen 42 über separate obere und untere Durchbrüche 62, 64 verfügen. Zwischen dem oberen Durchbruch 62 und dem unteren Durchbruch 64 eines Befestigungselements 42 befindet sich jeweils eine Verschluss-Ausnehmung 66. Die Verschluss-Ausnehmung 66 ist im vorliegenden Beispielsfall etwa tropfenförmig ausgebildet. Die beiden Durchbrüche 62, 64 und die Verschluss-Ausnehmung 66 eines Befestigungselements 42 befinden sich im vorliegenden Beispielsfall jeweils in einer senkrechten Linie.
  • Das Gabel-Element 60 (siehe 6) besitzt eine L-förmige Transportgabel 70. Der horizontale Steg 72 der Transportgabel 70 kann unter den Boden 74 eines Schaltschranks 12 geschoben werden. Der vertikale Steg 76 der Transportgabel 70 ist im vorliegenden Beispielsfall mit einer Schutzfläche 78 versehen. Die Schutzfläche 78 liegt an der Seitenwand 14 des Schaltschranks 12 an und verhindert, dass die Seitenwand 14 verrutschen kann. Darüber hinaus kann durch die Schutzfläche 78 auch ein versehentliches Zerkratzen der Seitenwand 14 des Schaltschranks 12 verhindert werden.
  • Die Transportgabel 70 des Gabel-Elements 60 ist an einem knochenförmigen Abstandshalter 80 befestigt. An der Rückseite 82 des Abstandshalters 80 und damit auch des Gabel-Elements 60 befindet sich ein oberes Kragelement 84 sowie ein unteres Kragelement 86. Die beiden Kragelemente 84, 86 weisen jeweils einen kreisförmigen Querschnitt auf und können in die Durchbrüche 62, 64 der Rasterfläche 40 eingesetzt werden. An der Unterseite der Kragelemente 84, 86 befindet sich jeweils eine Einkerbung 88, 90. Die Breite der Einkerbungen 88, 90 ist etwas dicker als die Dicke der Rasterfläche 40. Dadurch kann das Gabel-Element 60 mit seinen beiden Kragelementen 84, 86 in die Durchbrüche 62, 64 der Rasterfläche 40 eingehängt werden.
  • Zwischen den beiden Kragelementen 84, 86 befindet sich ein drehbarer Stift 92, der in einer Ausnehmung 94 des Abstandshalters 80 gelagert ist. Der drehbare Stift 92 reicht auch durch den vertikalen Steg 76 der Transportgabel 70 hindurch; die Schutzfläche 78 weist an der Stelle des drehbaren Stift 92 ebenfalls eine Ausnehmung 96 auf. Dadurch kann der drehbare Stift 92 mit einem geeigneten Werkzeug bewegt werden. Der drehbare Stift 92 weist ein Verschlusselement 98 auf, das entsprechend der Form der Verschluss-Ausnehmung 66 der Rasterfläche 40 ebenfalls tropfenförmig ausgebildet ist. In einer ersten Position des drehbaren Stifts 92 ist das Verschlusselement 98 so angeordnet, dass dieses durch die Verschluss-Ausnehmung 66 der Rasterfläche 40 gesteckt werden kann. Um das Gabel-Element 60 an der Rasterfläche 40 zu fixieren, kann der drehbare Stift 92 anschließend um 90 Grad gedreht werden. In dieser zweiten Position des drehbaren Stifts 92, die in 6 dargestellt ist, wird der seitliche Randbereich der Verschluss-Ausnehmung 66 der Rasterfläche zwischen der Rückseite 82 des Gabel-Elements 60 und dem Verschlusselement 98 des Gabel-Elements 60 eingeklemmt uns auf diese Weise fixiert.
  • Neben den Befestigungselementen 42 weist die Rasterfläche 40 im vorliegenden Beispielsfall verschiedene weitere Ausnehmungen 100 auf. Diese Ausnehmungen 100 dienen lediglich der Gewichtsreduktion der Vorrichtung 10. Gegebenenfalls könnten auch weitere Ausnehmungen 100 vorgesehen werden, um das Gewicht weiter zu reduzieren. Dies ist grundsätzlich möglich, solange die Stabilität der Vorrichtung 10 erhalten bleibt.
  • Oberhalb der Rasterfläche 40 ist eine rahmenförmige Anlagefläche 102 vorhanden. Die Anlagefläche 102 weist ebenso wie der vertikale Steg der Transportgabel 70 eine Schutzfläche 104 auf, um ein Zerkratzen des Schaltschranks 12 während des Transports zu verhindern. Die Schutzfläche 104 der Anlagefläche 102 fluchtet dabei mit der Schutzfläche 78 des vertikalen Stegs 76 der Transportgabel 70 des Gabel-Elements 60. Beim Transport des Schaltschranks 12 liegt die Seitenwand 14 somit an der Schutzfläche 104 der Anlagefläche 102 sowie an den Schutzflächen 78 der eingesetzten Gabel-Elementen 60 an. Grundsätzlich könnte die Anlagefläche 102 auch vollflächig ausgebildet sein. Eine rahmen- oder gitterförmige Ausgestaltung der Anlagefläche 102 ist jedoch regelmäßig ausreichend und aus Gewichtsgründen in der Regel zu bevorzugen.
  • An den beiden vertikalen Hohlprofilen 26, 28 des Rahmengestells 24 ist jeweils eine Führungsschiene 110, 112 befestigt (siehe 4 und 5). In den Führungsschienen 110, 112 sind im vorliegenden Beispielsfall jeweils ein oberes Führungselement 114 und ein unteres Führungselement 116,118 längsverschieblich gelagert. Die Führungselemente 114, 116, 118 sind jeweils an der Rückseite der Rasterfläche 40 befestigt. An der Rückseite der Rasterfläche 40 ist darüber hinaus das bewegliche Element 120 eines Spindelhubgetriebes 122 befestigt. Das stationäre Element 124 des Spindelhubgetriebes 122 ist im vorliegenden Beispielsfall an dem unteren horizontalen Profil 32 des Rahmengestells 24 befestigt. Das Spindelhubgetriebe 122 wird mittels einer Kurbel 126 verstellt.
  • Nachdem die Gabel-Elemente 60 in der gewünschten Position an der Rasterfläche 40 befestigt wurden, muss über das Spindelhubgetriebe 122 lediglich eine Feinanpassung der Höhe des horizontalen Stegs 72 der Gabel-Elemente 60 erfolgen. Anschließend kann die Vorrichtung 10 an der Seitenwand 14 des Schaltschranks 12 positioniert und der horizontale Steg 72 der Gabel-Elemente 60 unter den Boden 74 des Schaltschranks 12 geschoben werden. Nach dem Fixieren der Vorrichtungen 10,10' an dem Schaltschrank 12 kann der Schaltschrank 12 angehoben werden, indem die Rasterfläche 40 mitsamt den daran befestigten Gabel-Elementen 60 mittels des Spindelhubgetriebes 122 ein Stück weit nach oben verschoben wird. Dabei kann es ausreichend sein, den Schaltschrank 12 um wenige Zentimeter anzuheben. Die durch das Spindelhubgetriebe 122 überwundenen Höhenunterschiede sind somit vergleichsweise gering, so dass sich der benötigte Kraftaufwand zur Verstellung des Spindelhubgetriebes 122 in Grenzen hält.
  • Im vorliegenden Beispielsfall weist die Transportvorrichtung 10 eine Gurt-Einrichtung 16 auf. Die Gurt-Einrichtung 16 besitzt einen Spanngurt 130 sowie ein Spannelement 132. Der Spanngurt 130 der Gurt-Einrichtung einer ersten Transportvorrichtung 10 kann an dem Spannelement 132 einer zweiten Transportvorrichtung 10' befestigt werden (siehe 1), um den Schaltschrank 12 sicher zwischen den Vorrichtungen 10, 10' zu positionieren. Die Spanngurte 130 der beiden Vorrichtungen 10, 10' werden dabei an der Vorderseite 134 sowie an der Rückwand des Schaltschranks 12 entlanggeführt. Gegebenenfalls kann es vorkommen, dass ein Bauteil des Schaltschranks 12 ein glattes Anliegen des Spanngurts 130 insbesondere im Bereich der Rückwand auf einer bestimmten Höhe verhindert. Die Gurt-Einrichtung 16 ist daher höhenverstellbar ausgebildet. Dazu ist an den beiden vertikalen Hohlprofilen 26, 28 des Rahmengestells seitlich jeweils eine C-Schiene 136, 138 angeformt. In der C-Schiene 136 des vertikalen Hohlprofils 26 ist der Spanngurt 130 längsverschieblich gelagert, während das Spannelement 132 in der C-Schiene 138 des vertikalen Hohlprofils 28 längsverschieblich gelagert ist.
  • Um die Vorrichtung 10 bei Nichtgebrauch sicher abstellen zu können, ist im vorliegenden Beispielsfall ein hinteres Standelement 140 vorhanden. Das hintere Standelement 140 besitzt einen Standfuß 142, der an einer vertikalen Achse 144 verschwenkbar gelagert ist. Die Achse 144 ist zwischen den beiden vertikalen Hohlprofilen 26, 28 angeordnet und an diesen befestigt. In 4 ist der Standfuß 142 ausgeschwenkt dargestellt, so dass die Vorrichtung 10 auf den beiden Rädern 20, 22 sowie auf dem Standfuß 142 aufsteht. Während des Transports einen Schaltschranks 12 kann der Standfuß 142 so verschwenkt werden, dass dieser parallel zur Ebene des Rahmengestells 24 vorhanden ist. In dieser Position hat der Standfuß 142 keinen Kontakt zum Untergrund.
  • Um ein Abkippen der Vorrichtung 10 nach vorne in Richtung der Rasterfläche 40 zu verhindern, weist die Vorrichtung 10 im vorliegenden Beispielsfall darüber hinaus ein vorderes Standelement 150 auf. Das vordere Standelement 150 besitzt eine stufenförmige Standplatte 152, deren untere Platte 154 unterhalb der Rasterfläche 40 angeordnet ist. An der oberen Platte 156 der Standplatte 152 ist ein Kragelement 158 angeformt. Das Kragelement 158 ist ein einem U-förmigen Schlitz 160 eines Befestigungselements 162 gelagert. Das Befestigungselement 162 verläuft etwa senkrecht und ist an dem unteren horizontalen Profil 32 des Rahmengestells 24 befestigt. Mittels eines Griffs 164, der an dem Kragelement 158 vorhanden ist, kann das Kragelement 158 innerhalb des Schlitzes 160 verschoben werden. Dadurch kann die stufenförmige Standplatte 152 nach hinten oben verschwenkt werden, sollte das vordere Standelement 150 nicht benötigt werden oder stören. Dies kann beispielsweise beim Überfahren einer Türschwelle der Fall sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102006042840 A1 [0003]

Claims (19)

  1. Vorrichtung (10) zum Transportieren von Schaltschränken (12) - mit zumindest zwei Rädern (20, 22), - mit einer Anlagefläche (102), an der eine Wand (14) des Schaltschranks (12) anlegbar ist, - mit zumindest einem höhenverstellbaren Gabel-Element (60), das unter dem Randbereich des Bodens (74) des Schaltschranks (12) positionierbar ist, so dass der Boden (74) des Schaltschranks (12) anhebbar ist, - dadurch gekennzeichnet, dass - eine höhenverstellbare Rasterfläche (40) vorhanden ist, - das zumindest eine Gabel-Element (60) an Befestigungselementen (42) der Rasterfläche (40) lösbar befestigbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, - dadurch gekennzeichnet, dass - zwei Gabel-Elemente (60) vorhanden sind, - die beiden Gabel-Elemente (60) jeweils lösbar an Befestigungselementen (42) der Rasterfläche (40) befestigbar sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Rasterfläche (42) mehrere, insbesondere zumindest zwei Reihen (44, 46, 48) von Befestigungselementen (42) aufweist, so dass das zumindest eine Gabel-Element (60) in unterschiedlichen, insbesondere in zumindest zwei verschiedenen Höhen an der Rasterfläche (40) befestigbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Rasterfläche (40) mehrere, insbesondere zumindest zwei Spalten (50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57) von Befestigungselementen (42) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Befestigungselemente (42) der Rasterfläche (40) zumindest einen Durchbruch (62, 64) aufweisen, - das zumindest eine Gabel-Element (60) an seiner Rückseite (82) zumindest ein Kragelement (84, 86) aufweist, das in den zumindest einen Durchbruch (62, 64) der Rasterfläche (40) einsetzbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Befestigungselemente (42) der Rasterfläche (40) einen oberen Durchbruch (62) und einen unteren Durchbruch (64) aufweisen, - das zumindest eine Gabel-Element (60) an seiner Rückseite (82) ein oberes Kragelement (84) und ein unteres Kragelement (86) aufweist, die in die jeweiligen Durchbrüche (62, 64) der Rasterfläche (40) einsetzbar sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, - dadurch gekennzeichnet, dass - das zumindest eine Kragelement (84, 86) des zumindest einen Gabel-Elements (60) an seiner Unterseite eine Einkerbung (88, 90) aufweist, so dass das zumindest eine Kragelement (84, 86) in den Durchbruch (62, 64) der Rasterfläche (40) einhängbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Befestigungselemente (42) der Rasterfläche (40) zumindest eine Verschluss-Ausnehmung (66) aufweisen, - das zumindest eine Gabel-Element (60) an seiner Rückseite (82) einen drehbaren Stift (92) mit einem Verschlusselement (98) aufweist, - das Verschlusselement (98) in einer ersten Position des drehbaren Stiftes (92) durch die Verschluss-Ausnehmung (66) führbar ist, - der Randbereich der Verschluss-Ausnehmung (66) in einer zweiten Position des drehbaren Stiftes (92) zwischen dem Verschlusselement (98) und der Rückseite (82) des Gabel-Elements (60) einklemmbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Verschluss-Ausnehmung (66) tropfenförmig ausgebildet ist, - das Verschlusselement (98) tropfenförmig ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Verschluss-Ausnehmung (66) zwischen dem oberen Durchbruch (62) und dem unteren Durchbruch (64) eines Befestigungselements (42) der Rasterfläche (40) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Anlagefläche (102) oberhalb der Rasterfläche (40) angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, - dadurch gekennzeichnet, dass - das zumindest eine Gabel-Element (60) eine L-förmige Transportgabel (70) mit einem horizontalen Steg (72) und einem vertikalen (76) Steg aufweist, - der vertikale Steg (76) der Transportgabel (70) an einem Abstandshalter (80) befestigt ist, so dass die Rückseite (82) des Abstandshalters (80) an der Rasterfläche (40) anliegt und der vertikale Steg (76) der Transportgabel (70) mit der Anlagefläche (102) oberhalb der Rasterfläche (40) fluchtet.
  13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet, dass - die beiden Räder (20, 22) der Vorrichtung an einem Rahmengestell (24) angeordnet sind, - die Rasterfläche (40) höhenverstellbar an dem Rahmengestell (24) gelagert ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, - dadurch gekennzeichnet, dass - das Rahmengestell (24) zumindest zwei Führungsschienen (110, 112) besitzt, - die Rasterfläche (40) zumindest zwei Führungselemente (114, 116, 118) aufweist, - in jeder Führungsschiene (110, 112) des Rahmengestells (24) zumindest ein Führungselement (114, 116, 118) der Rasterfläche (40) längsverschieblich gelagert ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Führungselemente (114, 116, 118) der Rasterfläche (40) an der Rückseite der Rasterfläche (40) befestigt sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Führungselemente (114, 116, 118) der Rasterfläche (40) über eine Spindelhubgetriebe (112) höhenverstellbar sind.
  17. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Räder (20, 22) einzeln oder gemeinsam um 90 Grad schwenkbar ausgebildet sind.
  18. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet, dass - eine Gurt-Einrichtung (16) vorhanden ist, - die Gurt-Einrichtung (16) höhenverstellbar ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, - dadurch gekennzeichnet, dass - die Gurt-Einrichtung (16) in zumindest einer C-Schiene (136, 138) längsverschieblich gelagert ist.
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