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Die Erfindung betrifft einen Drehauswerfer für Fördergut sowie eine Prüfvorrichtung zur Prüfung von Fördergut auf metallische Verunreinigungen, die einen solchen Drehauswerfer aufweist.
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Insbesondere in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie ist es erforderlich, Fördergüter kontinuierlich auf Verunreinigungen mit Metall zu untersuchen. Dazu kann eine Prüfungsvorrichtung zur Prüfung des Fördergutes auf metallische Verunreinigungen vorgesehen sein. Die Prüfungsvorrichtung kann einen Metalldetektor aufweisen, der an einer Leitung angeordnet ist, durch die das Fördergut als Produktstrom geführt wird, so dass der Metalldetektor metallische Gegenstände, die mit dem Fördergut durch die Leitung transportiert werden, erfassen kann. Wird mittels des Metalldetektors festgestellt, dass sich eine Verunreinigung aus Metall in dem Fördergut befindet, kann der verunreinigte Teil des Fördergutes mittels eines Drehauswerfers aus dem Produktstrom ausgesondert werden.
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Aus
DE 10 2008 062 304 A1 ist ein solcher Drehauswerfer bekannt, der dort als druckdichte Rohrweiche bezeichnet wird. Der Drehauswerfer weist ein Gehäuse auf, in dem ein Ventilkegel drehbar gelagert ist. Das Gehäuse besitzt einen Materialeinlass, einen ersten Materialauslass und einen zweiten Materialauslass. In dem Ventilkegel sind Ausnehmungen ausgebildet, die in einer ersten Stellung den Produktstrom von dem Materialeinlass zum ersten Materialauslass führen, während der zweite Materialauslass verschlossen ist. Wird nun festgestellt, dass sich in dem Produktstrom eine metallische Verunreinigung befindet, so wird der Ventilkegel in eine zweite Stellung überführt, in der der erste Materialauslass verschlossen und der zweite Materialauslass geöffnet ist. Der verunreinigte Teil des Fördergutes wird nun zum zweiten Materialauslass geführt. Sobald der verunreinigte Teil den Drehauswerfer am zweiten Materialauslass verlassen hat, wird der Ventilkegel wieder in die erste Stellung überführt, so dass der Produktstrom nun wieder vom Materialeinlass zum ersten Materialauslass geführt wird.
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Um die Drehung des Ventilkegels in dem Gehäuse bewirken zu können, ist in
DE 10 2008 062 304 Aleine Welle vorgesehen, die lösbar über eine Metallplatte mit dem Ventilkegel verbindbar ist. Die Metallplatte ist in einer Stirnseite des Ventilkegels eingelassen und weist eine Einkopplungsöffnung auf, in die die Welle eingekoppelt werden kann. Dazu muss die Welle durch eine Öffnung in dem Gehäuse geführt werden. Der Durchmesser der Öffnung soll im Wesentlichen dem Durchmesser der Welle entsprechen, jedenfalls so gering wie möglich sein, so dass zwar eine Rotation der Welle möglich ist, aber kein Fördergut an der Welle aus dem Gehäuse austreten kann. Dennoch ist eine ringförmige Dichtung erforderlich, um das Gehäuse gegen die Welle abzudichten. In dem Gehäuse wird der Ventilkegel mittels eines Deckels gehalten, der auf das Gehäuse aufgeschraubt wird. In dem Gehäuse selbst liegt der Ventilkegel lose, so dass die Dichtigkeit zwischen dem Ventilkegel und dem Gehäuse durch Verschleiß des Ventilkegels beeinträchtigt wird. Um den Folgen des Verschleißes entgegenwirken zu können, sieht
DE 10 2008 062 304 A1 einen Spalt vor, der zwischen der Stirnseite des Ventilkegels, in dem die Metallplatte ausgebildet ist, und der dieser Stirnseite zugewandten Wand des Gehäuses ausgebildet ist. Eine Abnutzung des Ventilkegels an seiner Mantelfläche würde dazu führen, dass der Ventilkegel noch weiter in das Gehäuse hineingedrückt wird. Das Spiel des Ventilkegels in dem Gehäuse erhöht sich dennoch. Der Spalt erfordert außerdem eine Reinigung.
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Zur Reinigung der in
DE 10 2008 062 304 A1 beschriebenen Rohrweiche muss der Deckel abgeschraubt werden, um den Ventilkegel entnehmen zu können. Das setzt allerdings voraus, dass der Ventilkegel von der Welle entkoppelt wird. Nach der Reinigung wird der Ventilkegel wieder in das Gehäuse eingesetzt, wobei die Welle mit dem Ventilkegel über die Kopplungsöffnung in dessen Metallplatte wieder gekoppelt werden muss.
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Die bekannten Drehauswerfer sind jedoch einem hohen Verschleiß unterworfen. Das ist zum einem darauf zurückzuführen, dass die Geschwindigkeiten, mit denen der Produktstrom durch den Ventilkegel geführt wird, sehr hoch sind. Zum anderen besteht der Ventilkegel in der Regel aus einem Kunststoff, das Gehäuse jedoch aus einem Metall. Außerdem ist die Reinigung des Drehauswerfers um zu aufwendiger, je größer die Zahl der Teile ist. Es ist daher wünschenswert, den Reinigungsaufwand zu weit wie möglich so verringern.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere ein Positioniersystem angegeben werden, das einen geringen Platzbedarf aufweist. Es soll insbesondere ein Drehauswerfer für Fördergut angegeben werden, der eine verbesserte Dichtigkeit auch bei Verschleiß des Ventilkegels aufweist, der einfacher zu montieren und demontieren ist und der leichter zu reinigen ist. Ferner soll eine Prüfvorrichtung zur Prüfung von Fördergut auf metallische Verunreinigungen angegeben werden, die einen solchen Drehauswerfer aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 15 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist ein Drehauswerfer für Fördergut vorgesehen, der ein Gehäuse und in dem Gehäuse einen kegelstumpfförmigen Ventilkegel aufweist, der in dem Gehäuse drehbar gelagert und über eine Welle angetrieben ist. Das Gehäuse weist einen Fördergut-Einlass, einen ersten Fördergut-Auslass und einen zweiten Fördergut-Auslass auf. Im Ventilkegel sind gangartige Ausnehmungen zum Führen des Fördergutes vom Fördergut-Einlass zum ersten Fördergut-Auslass oder zum zweiten Fördergut-Auslass ausgebildet, die sich in das Innere des Ventilkegels erstrecken und dort miteinander verbunden sind. Der Drehauswerfer weist eine Feder zum Pressen des Ventilkegels gegen eine Wandung des Gehäuses auf.
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Der erfindungsgemäße Drehauswerfer kann mehr als eine Feder aufweisen, beispielsweise zwei, drei, vier oder mehr Federn. Bei der oder den Federn kann es sich um eine Druckfeder handeln. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Druckfedern eine oder mehrere Ringfedern oder eine oder mehrere Spiralfederm, besonders bevorzugt eine oder mehrere Ringfedern.
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Mittels der Feder(n) wird der Ventilkegel gegen eine Wandung des Gehäuses gepresst. Der Ventilkegel weist einen kegelstumpfförmigen Grundkörper mit einer Mantelfläche, einer Grundseite und einer Deckseite auf. Die Grundseite, die im Wesentlichen der Grundfläche des Grundkörpers entspricht, besitzt einen größeren Durchmesser als die Deckseite, die im Wesentlichen der Deckfläche des Grundkörpers entspricht. Das Gehäuse begrenzt einen Innenraum, dessen Grundform komplementär zur Grundform des Ventilkegels ausgebildet ist. Dabei weist das Gehäuse eine Anschlagfläche auf, in deren Richtung die Feder(n) den Ventilkegel drücken, wodurch er mit seiner Mantelfläche gegen die - in Richtung der Anschlagfläche konisch zulaufende - Wandung des Gehäuses gepresst wird. Damit liegt der Ventilkegel mit seiner Mantelfläche dicht an der Wandung des Gehäuses an. Der Federdruck sorgt auch für eine Dichtigkeit zwischen der Mantelfläche des Ventilkegels und der konisch zulaufenden Wandung des Gehäuses, und zwar auch dann, wenn sich der Ventilkegel abnutzt. Die Abnutzung wird durch die Feder(n) kompensiert, weil der Federweg der Feder(n) in Verbindung mit der konisch zulaufenden Wandung des Gehäuses, gegen die die Mantelfläche des Ventilkegels gepresst wird, die Abnutzung ausgleicht. Um einen solchen Ausgleich zu ermöglichen, ist es bevorzugt, wenn zwischen der Deckseite des Ventilkegels und der Anschlagfläche ein Spalt ausgebildet ist, so dass der Ventilkegel die Anschlagfläche nicht kontaktiert. Vorzugsweise liegt der Ventilkegel über seine gesamte Mantelfläche an der konisch zulaufenden Wandung des Gehäuses an, um eine möglichst große Dichtungswirkung zu erzielen.
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Das Gehäuse des erfindungsgemäßen Drehauswerfers weist vorzugsweise eine Zugangsöffnung auf, die mittels eines Deckels verschließbar ist. Die Zugangsöffnung liegt vorzugsweise der Anschlagfläche gegenüber. Die Feder(n) können an dem Deckel gehalten sein. In einer Ausführungsform ist zum Halten der Feder(n) an dem Deckel ein Halteelement vorgesehen ist, das durch eine Durchführung, die in dem Deckel ausgebildet ist, geführt ist. Das Halteelement ist vorzugsweise nicht an dem Deckel unbeweglich befestigt, sondern wird durch diesen in der Durchführung beweglich gehalten. Vorzugsweise weist das Halteelement eine Grundplatte auf, die an der Grundseite des Ventilkegels befestigt ist, beispielsweise mittels einer Schraubverbindung. Von der Grundplatte kann sich ein Stift durch die Durchführung, die in dem Deckel ausgebildet ist, erstrecken. Der Stift ist fest mit der Grundplatte verbunden. Der Stift ist vorzugsweise innerhalb der Durchführung des Deckels in axialer Richtung beweglich und um seine Längsachse drehbar gehalten, während eine Bewegung quer zu seiner Längsachse von der Durchführung verhindert wird. Zwischen der Grundplatte und dem Deckel sind vorzugsweise die Feder(n) angeordnet. Handelt es sich bei der oder den Federn um Ringfedern, so können die Feder(n) um den Stift geführt sein, so dass der Stift sie in ihrer Lage quer zur Längsachse des Stiftes fixiert. In der Grundseite des Ventilkegels kann eine erste Ausnehmung zur Aufnahme der Grundplatte des Halteelementes ausgebildet sein. Dabei ist es bevorzugt, wenn die Grundplatte mit der Grundseite des Ventilkegels bündig abschließt. Die Federn, die zwischen der Grundplatte und der Innenseite des Deckels angeordnet sind, üben über die Grundplatte Druck auf den Ventilkegel aus, und zwar in Richtung der Anschlagfläche des Gehäuses. Zwischen der Innenseite des Deckels und der Grundseite ist vorzugsweise ein Spalt ausgebildet, d. h. der Deckel liegt nicht an dem Ventilkegel oder der Grundplatte an. In dem Spalt können die Feder(n) angeordnet sein.
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Vorzugsweise weist das Halteelement einen Kopf auf, der an einem Ende des Stiftes lösbar befestigt ist. Ist der Stift des Halteelementes durch die in dem Deckel ausgebildete Durchführung geführt, so befindet sich der Kopf außerhalb des Gehäuses. Vorzugsweise ist der Stift mit dem Kopf verschraubt. Der Durchmesser der Durchführung ist vorzugsweise so gewählt, dass sie dicht am Mantel des Stiftes anliegt, und zwar so, dass der Stift innerhalb der Durchführung in axialer Richtung beweglich und um seine Längsachse drehbar, quer zur axialen Richtung aber unbeweglich ist. Der Kopf, der mit dem Stift verschraubt ist, verhindert, dass der Stift aus der Durchführung gezogen werden kann.
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Solange der Stift mit dem Kopf verschraubt ist, bilden Ventilkegel, Deckel, Halteelemente, Federn und, falls der Wellenstumpf fest mit dem Ventilkegel verbunden ist, zusätzlich der Wellenstumpf eine Einheit. Diese Teile dieser Einheit verlieren sich nicht. Die Einheit wird daher auch als sich nicht verlierende Einheit bezeichnet. Soll der Ventilkegel aus dem Gehäuse entnommen werden, beispielsweise um den Ventilkegel, das Gehäuse oder beide zu reinigen, so muss der Deckel von der Zugangsöffnung abgenommen werden. Dabei wird die Kopplung zwischen dem Wellenstumpf und der Welle gelöst. Mit der Abnahme des Deckels wird gleichzeitig der Ventilkegel aus dem Gehäuse gezogen, weil die Grundplatte über das Halteelement mit dem Deckel verbunden ist. Wird der Ventilkörper über die Zugangsöffnung in das Gehäuse eingesetzt, so wird gleichzeitig der Deckel auf das Gehäuse unter Verschluss der Zugangsöffnung aufgesetzt. Dabei wird außerdem die Kopplung zwischen dem Wellenstumpf und der Welle hergestellt. Weil der Ventilkegel und der Deckel Teile einer sich nicht verlierenden Einheit sind, werden die Handhabung des erfindungsgemäßen Drehauswerfers ebenso wie dessen Reinigung vereinfacht. Die Entnahme des Ventilkegels aus dem Gehäuse und das Einsetzen des Ventilkegels in das Gehäuse erfordern keine Hilfsmittel, insbesondere keine Werkzeuge.
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Sollen der Deckel, die Feder(n) und/oder das Halteelement gereinigt werden, so kann, nachdem der Deckel von der Zugangsöffnung und mit ihm der Ventilkegel aus dem Gehäuse entfernt worden sind, der Kopf vom Stift gelöst werden. Der Deckel kann von dem Stift abgezogen werden, wodurch der Deckel von der Grundplatte, an der der Stift befestigt ist, und den Federn getrennt wird. Sind die Federn Ringfedern können diese vom Steg abgenommen werden. Zur Reinigung des Gehäuses und/oder des Ventilkegels ist es jedoch nicht erforderlich, den Deckel vom Halteelement zu demontieren.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Drehauswerfer einen Wellenstumpf auf, der fest mit dem Ventilkegel an seiner Deckseite verbunden ist. Er ist dann Teil der sich nicht verlierenden Einheit. Der Wellenstumpf ist zur Kopplung mit der Welle eines Antriebes vorgesehen. Der Wellenstumpf kann einen Schaft aufweisen, der durch eine Durchführung, die in dem Gehäuse ausgebildet ist, geführt ist. Der Durchmesser der Durchführung ist größer als der Durchmesser des Schaftes. Vorzugsweise ist der Durchmesser der Durchführung viel größer als der Durchmesser des Schaftes. Der Ausdruck „viel größer“ soll in diesem Zusammenhang bedeuten, dass zwischen der Mantelfläche des Schaftes und dem Begrenzungsrand der Durchführung ein umlaufender Spalt ausgebildet ist, wenn der Wellenstumpf durch die Durchführung geführt ist. Es ist nicht erforderlich, den Spalt zwischen der Mantelfläche des Schaftes und der Begrenzung der Durchführung abzudichten. Es kann vorgesehen sein, dass der Durchmesser der Durchführung wenigstens um 10 % größer als der Durchmesser des Schaftes ist. Ein größerer Spalt erleichtert die Reinigung des Gehäuses.
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Der Wellenstumpf kann formschlüssig mit dem Ventilkegel verbunden sein. Dazu kann vorgesehen sein, dass der Schaft des Wellenstumpfes einen Kopf trägt, der in eine zweite Ausnehmung, die in der Deckseite des Ventilkegels ausgebildet ist, eingeführt ist und dort formschlüssig an dem Ventilkegel anliegt.
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Die feste Verbindung zwischen dem Ventilkegel und dem Wellenstumpf ermöglicht es, beide gemeinsam aus dem Gehäuse zu entnehmen, was sowohl die Reinigung des Gehäuses als auch die Reinigung des Ventilkegels und des Wellenstumpfes erleichtert. Ist der Durchmesser der Durchführung in dem Gehäuse viel größer als der Durchmesser des Schaftes, so wird die Reinigung des Gehäuses weiter vereinfacht. Die feste Verbindung zwischen dem Wellenstumpf und dem Ventilkegel erleichtert darüber hinaus die Demontage und Montage des erfindungsgemäßen Drehauswerfers.
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Ist der Wellenstumpf fest mit dem Ventilkegel verbunden, so ist der Wellenstumpf Teil der sich nicht verlierenden Einheit. Das vereinfacht die Handhabung des erfindungsgemäßen Drehauswerfers ebenso wie dessen Reinigung weiter.
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Vorzugsweise ist der Deckel mittels einer lösbaren, ersten Klemmverbindung mit dem Gehäuse verbindbar. Eine Schraubverbindung zwischen Deckel und Gehäuse ist daher nicht erforderlich. Die lösbare, erste Klemmverbindung erleichtert die Öffnung und den Verschluss der Zugangsöffnung des Gehäuses. Nach dem Öffnen des Deckels können der Ventilkegel und, falls vorgesehen, der mit dem Ventilkegel fest verbundene Wellenstumpf aus dem Gehäuse entnommen werden. Dazu sind keine Hilfsmittel erforderlich.
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Zur lösbaren Verbindung des Deckels mit dem Gehäuse mittels der ersten Klemmverbindung kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse an der Seite, in der die Zugangsöffnung ausgebildet ist, einen umlaufenden Steg aufweist, an den der Deckel mit seiner Innenseite anliegen kann. Vorzugsweise weist der Steg eine Flächenseite auf, die in einer Ebene liegt, in der sich die Zugangsöffnung erstreckt, oder die sich orthogonal zur Längsachse des Ventilkegels erstreckt, wenn der Ventilkegel in das Gehäuse eingesetzt ist. An dieser Flächenseite kann der Deckel mit seiner Innenseite anliegen, wenn die Zugangsöffnung verschlossen ist. Die Ausdehnung des Steges ist vorzugsweise so gewählt, dass der Rand des Deckels fluchtend zum äußeren Rand des Steges liegt, wenn der Deckel auf dem Steg aufliegt. Bei der ersten Klemmverbindung kann es sich um ein erstes Schließelement handeln, das unter Ausübung einer Klemmkraft den Deckel gegen den Steg presst. Das erste Schließelement kann ein Mittel zum Herstellen und Lösen der ersten Klemmverbindung aufweisen. Dieses Mittel ermöglicht vorzugsweise das Herstellen und Lösen der ersten Klemmverbindung ohne den Einsatz eines Werkzeuges oder eines anderen Hilfsmittels.
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Bei der ersten Klemmverbindung kann es sich um eine Tri-Clamp-Verbindung handeln. Im Falle einer Tri-Clamp-Verbindung ist das erste Schließelement eine Verschluss-Klammer, die über einen in ihr drehbar gelagerten Gewindestift und eine mit dem Gewindestift zusammenwirkenden Flügelmutter geschlossen und geöffnet werden kann.
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An dem Deckel kann ein Griff befestigt sein, der das Aufsetzen des Deckels auf die Zugangsöffnung und das Abnehmen des Deckels von der Zugangsöffnung erleichtert. Sollen der Ventilkegel und/oder das Gehäuse gereinigt werden, so sot lediglich erforderlich, die erste Klemmverbindung zu lösen.
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Der erfindungsgemäße Drehauswerfer kann eine Halteeinrichtung aufweisen, an der das Gehäuse lösbar oder unlösbar befestigt ist. Zur lösbaren Befestigung des Gehäuses an der Halteeinrichtung kann eine lösbare zweite Klemmverbindung vorgesehen sein. Bei der zweiten Klemmverbindung kann es sich um ein zweites Schließelement handeln, das unter Ausübung einer Klemmkraft das Gehäuse gegen die Halteeinrichtung presst. Das zweite Schließelement kann ein Mittel zum Herstellen und Lösen der zweiten Klemmverbindung aufweisen. Dieses Mittel ermöglicht vorzugsweise das Herstellen und Lösen der zweiten Klemmverbindung ohne den Einsatz eines Werkzeuges oder eines anderen Hilfsmittels.
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Bei der zweiten Klemmverbindung kann es sich um eine Tri-Clamp-Verbindung handeln. Im Falle einer Tri-Clamp-Verbindung ist das erste Schließelement eine Verschluss-Klammer, die über einen in ihr drehbar gelagerten Gewindestift und eine mit dem Gewindestift zusammenwirkenden Flügelmutter geschlossen und geöffnet werden kann. Vorzugsweise entsprechen Aufbau und Funktionsweise des zweiten Schließelementes Aufbau und Funktionsweise des ersten Schließelementes.
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Der erfindungsgemäße Drehauswerfer kann einen Antrieb zum Antreiben des Ventilkegels aufweisen. Der Antrieb weist vorzugsweise eine Welle auf, die mit dem Wellenstumpf, der mit dem Ventilkegel fest verbunden ist, koppelbar ist, beispielsweise über eine Steckverbindung. Dazu kann der Wellenstumpf an seinem dem Ventilkegel abgewandten Ende eine Form aufweisen, die formschlüssig mit der Welle des Antriebs verbindbar ist. Beispielsweise kann das Ende des Wellenstumpfes als Steckkopf ausgebildet sein, zum Beispiel als Vierkant oder Sechskant. Die Welle weist dann ein zum Steckkopf des Wellenstumpfes komplementäres Kopplungselement, beispielsweise eine Ausnehmung, z. B. in Form einer Hülse, in ihrer dem Wellenstumpf zugewandten Stirnseite auf. Der Antrieb kann von der Halteeinrichtung getragen sein.
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Um sicherzustellen, dass der Ventilkegel - beispielsweise nach seiner Reinigung - in einer vorgegebenen Position in das Gehäuse eingesetzt wird, kann eine Verdrehsicherung vorgesehen sein. Mittels der Verdrehsicherung kann verhindert werden, dass der Ventilkegel um seine Drehachse gedreht, bezogen auf die vorgegebene Position, in das Gehäuse eingesetzt wird. In der vorgegebenen Position ist sichergestellt, dass sich die gangartigen Ausnehmungen in einer bekannten Ausgangsposition zu dem Fördergut-Einlass, dem ersten Fördergut-Auslass und dem zweiten Fördergut-Auslas befinden. Die Verdrehsicherung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass der Wellenstumpf nur in einer Position mit der Welle des Antriebes gekoppelt werden kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Drehsicherung eine Nut in einem Kopplungselement aufweist, in die ein korrespondierendes Element, z. B. ein Steg, des anderen Kopplungselementes eingreifen kann. Die Nut kann beispielsweise in dem Steckkopf des Wellenstumpfes, z. B. in der Mantelfläche des Vierkantes, ausgebildet sein, während der Steg in der inneren Mantelfläche der Hülse der Welle ausgebildet sein kann. Die Verdrehsicherung sorgt im Falle eines Vierkantes des Wellenstumpfes dafür, dass der Ventilkegel nicht um 90°, 180° oder 270° verdreht zur vorgegebenen Position montiert werden kann.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Halteeinrichtung einen Abstandshalter aufweist, der an einem Träger der Halteeinrichtung befestigt ist. Mittels des Abstandshalters kann das Gehäuse in einem vorgegebenen Abstand von dem Träger der Halteeinrichtung und dem Antrieb gehalten werden. Der Abstandshalter kann einen ersten Ring und einen dazu parallel angeordneten zweiten Ring aufweisen, die über Streben miteinander verbunden sind. Der Wellenstumpf kann durch den ersten Ring geführt sein. Er kann ebenfalls durch den zweiten Ring geführt sein, wenn die Verbindung zwischen dem Wellenstumpf und der Welle des Antriebs außerhalb des Abstandshalters liegt. Der erste und zweite Ring weisen einen Durchmesser auf, der größer als der Durchmesser des Wellenstumpfes ist.
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Vorzugsweise wird das Gehäuse an dem ersten Ring des Abstandshalters mittels der lösbaren, zweiten Klemmverbindung lösbar befestigt. Dazu kann das Gehäuse einen rohrförmigen Abschnitt aufweisen, dessen Längsachse auf der Längsachse des Wellenstumpfes liegt und an dessen Stirnseite die Durchführung liegt, die in dem Gehäuse ausgebildet ist. Der rohrförmige Abschnitt kann sich von der Anschlagfläche des Gehäuses in eine Richtung erstrecken, die der Zugangsöffnung abgewandt ist. Das heißt, der Ventilkegel selbst erstreckt sich nicht in den rohrförmigen Abschnitt, wenn er in das Gehäuse eingesetzt ist. Dazu kann der Innendurchmesser des rohrförmigen Abschnittes geringer als der Durchmesser der Deckseite des Ventilkegels ausgebildet sein.
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Der rohrförmige Abschnitt kann an der Stirnseite, in der die Durchführung ausgebildet ist, einen umlaufenden Steg aufweisen. Der Steg erstreckt sich vorzugsweise nach außen, das heißt in eine Richtung orthogonal zur Längsachse des rohrförmigen Abschnittes und von dieser Längsachse weg. Der Steg kann mit seiner, der Anschlagfläche des Gehäuses abgewandten Seite, an dem Ring anliegen und dort mittels des zweiten Schließelementes lösbar befestigt werden.
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Der Abstandshalter kann Reinigungsöffnungen aufweisen. Beispielsweise kann es sich bei den Zwischenräumen, die zwischen den Streben des Abstandshalters liegen, um Reinigungsöffnungen handeln. Die Verbindung der beiden Ringe des Abstandshalters mittels der Streben unter Ausbildung der Zwischenräume erleichtert seine Reinigung.
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Das Gehäuse kann aus einem Metall oder Kunststoff bestehen. Der Deckel kann aus einem Metall oder Kunststoff bestehen. Vorzugsweise bestehen das Gehäuse und der Deckel aus dem gleichen Material. Der Ventilkegel kann aus Metall, Keramik oder Kunststoff bestehen, wobei er vorzugsweise aus Kunststoff besteht, besonders bevorzugt aus einem Kunststoff wie Polycarbonat, Polyoxymethylen oder Polytetrafluorethylen. Der Wellenstumpf kann aus einem Metall oder Kunststoff bestehen, vorzugsweise aus Metall.
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Der erfindungsgemäße Drehauswerfer ist für Fördergüter aller Art geeignet. Bei den Fördergütern kann es sich um Fließgüter, Schüttgüter, Fallgüter oder Gemische davon handeln. Der erfindungsgemäße Drehauswerfer ist insbesondere in der pharmazeutischen und Lebensmittelindustrie einsetzbar, beispielsweise in der fleischverarbeitenden Industrie.
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Der erfindungsgemäße Drehauswerfer kann einen oder mehrere Adapter aufweisen, die es ermöglichen, den Drehauswerfer an unterschiedliche Fördergeschwindigkeiten zum Fördergut-Eingang des Drehauswerfers und/oder an herkömmliche Maschinen, beispielsweise Maschinen zur Verarbeitung des Fördergutes, Füllmaschinen oder Prüfvorrichtungen zur Prüfung von Fördergut auf metallische Verunreinigungen, mit dem erfindungsgemäßen Drehauswerfer auszurüsten. An die Adapter können Leitungen, in denen das Fördergut transportiert wird, an den Fördergut-Einlass, den ersten Fördergut-Auslass und den zweiten Fördergut-Auslass, die im Folgenden gemeinsam als Fördergut-Anschlüsse bezeichnet werden, angeschlossen werden. Die Adapter können als Rohrstücke, durch die das Fördergut transportiert werden soll, ausgebildet sein. Dazu kann vorgesehen sein, dass sich an einen oder mehrere, vorzugsweise an alle Fördergut-Anschlüsse Rohrstücke anschließen, die sich in eine Richtung erstrecken, die vom Fördergut-Anschluss wegführt. Durch die Rohrstücke kann das Fördergut geführt werden. Dazu können die Rohrstücke, falls erforderlich, gekürzt werden. Die Enden der Rohrstücke, die den Fördergut-Anschlüssen abgewandt sind, können Flansche tragen, so dass Flanschverbindungen zwischen dem Rohrstück einerseits und Maschinen unterschiedlicher Hersteller, beispielsweise Füllmaschinen und/oder dem Drehauswerfer nachgelagerte Maschinen, einfach hergestellt werden können. Die Rohrstücke können die gleiche oder unterschiedliche Längen aufweisen. Es ist insbesondere zweckmäßig, wenn ein längeres Rohrstück am Fördergut-Einlass vorgesehen ist, um Verzögerung und/oder Trägheit beim Transport des Fördergutes zum Fördergut-Einlass kompensieren zu können. Der Begriff „länger“ bezieht sich dabei auf Rohrstücke, die an einem der beiden Fördergut-Auslässe ausgebildet ist.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist ferner eine Prüfvorrichtung zur Prüfung von Fördergut auf metallische Verunreinigungen vorgesehen. Die erfindungsgemäße Prüfvorrichtung weist einen erfindungsgemäßen Drehauswerfer und einen Metalldetektor auf. Der Metalldetektor ist, bezogen auf einen Fördergut-Produktstrom, stromaufwärts von dem Fördergut-Einlass des Gehäuses des Drehauswerfers angeordnet.
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Mittels der erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung kann das Fördergut kontinuierlich auf metallische Verunreinigungen untersucht werden. Dazu kann das Fördergut in einer Leitung, in der es als Produktstrom geführt wird, an dem Metalldetektor vorbeigeführt werden. An die Leitung schließt sich der Fördergut-Einlass des Gehäuses des erfindungsgemäßen Drehauswerfers an. Solange keine metallische Verunreinigung in dem Fördergut mittels des Metalldetektors festgestellt wurde, tritt der Produktstrom in den Fördergut-Einlass des Gehäuses ein und wird dort durch einen Gang des Ventilkegels zum ersten Fördergut-Auslass des Gehäuses geführt. Dazu befindet sich der Ventilkegel in einer ersten Stellung. Am ersten Fördergut-Auslass des Gehäuses tritt der Produktstrom aus dem Gehäuse aus und kann über eine weitere Leitung vom Drehauswerfer zur weiteren Verwendung weggeführt werden. Wird jedoch mittels des Metalldetektors festgestellt, dass sich eine metallische Verunreinigung in dem Produktstrom befindet, so wird ein Teil des Fördergutes, in dem sich die Verunreinigung befindet, mittels des Drehauswerfers aus dem Produktstrom ausgesondert. Dazu wird mittels des Antriebs der Ventilkegel aus der ersten Stellung in eine zweite Stellung gedreht. Der Teil, der die Verunreinigung enthält, tritt durch den Fördergut-Einlass in den Ventilkegel ein und wird durch einen Gang, der in dem Ventilkegel ausgebildet ist, zum zweiten Fördergut-Auslass des Gehäuses geführt. Am zweiten Fördergut-Auslass des Gehäuses tritt der verunreinigte Teil aus dem Gehäuse aus und kann anschließend beseitigt werden. Nachdem der verunreinigte Teil des Produktstroms den Drehauswerfer verlassen hat, wird der Ventilkegel aus der zweiten Stellung zurück in die erste Stellung überführt. Der Produktstrom gelangt dann vom Fördergut-Einlass wieder zum ersten Fördergut-Auslass.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen, die die Erfindung nicht einschränken sollen, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
- 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Drehauswerfers, jedoch ohne Darstellung des Antriebs und der Schließelemente;
- 2 eine Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform entlang Schnittlinie C--C in 1;
- 3 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnittes D von 2;
- 4 eine perspektivische Darstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform, jedoch ohne Darstellung des Gehäuses und der Schließelemente;
- 5 eine weitere Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform, einschließlich Darstellung des Gehäuses, der Welle des Antriebs und der Schließelemente, wobei die Schnittebene um 90° zum in 2 gezeigten Schnitt um die Schnittlinie C--C gedreht liegt;
- 6 eine perspektivische Darstellung des Ventilkegels und des Wellenstumpfes der in 1 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehauswerfers;
- 7 eine vereinfachte Schnittdarstellung des Gehäuses und des Ventilkegels der in 1 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehauswerfers, wobei sich der Ventilkegel in einer ersten Stellung befindet; und
- 8 eine vereinfachte Schnittdarstellung des Gehäuses und des Ventilkegels der in 1 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehauswerfers, wobei sich der Ventilkegel in einer zweiten Stellung befindet.
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Die in den Figuren gezeigte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Drehauswerfers 1 weist ein Gehäuse 2 auf, in dem ein Ventilkegel 3 mit einer kegelstumpfförmigen Grundform drehbar gelagert ist (siehe insbesondere 1 und 2). Das Gehäuse weist eine Zugangsöffnung 4 auf, die mittels eines Deckels 5 verschlossen werden kann. In dem Gehäuse sind ein Fördergut-Einlass 6, ein erster Fördergut-Auslass 7 und ein zweiten Fördergut-Auslass 8 ausgebildet. Dabei liegen sich der Fördergut-Einlass 6 und der erste Fördergut-Einlass 7 gegenüber.
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Am Deckel 5 sind vier Ringfedern 9 angeordnet, die dort mittels eines Halteelementes 10 gehalten sind. Das Halteelement 10 weist eine Grundplatte 11 auf, die in einer ersten Ausnehmung 12, die an der Grundseite 52 des Ventilkegels 3 ausgebildet ist, mittels Schrauben 13 befestigt ist. Die Grundplatte 11 hat einen kreisförmigen Querschnitt (siehe 4), dessen Mittelpunkt auf der Längsachse A des Gehäuses 2 liegt. Beim Aufsetzen des Deckels 5 auf die Zugangsöffnung 4 gelangt die Grundplatte 11 in die erste Ausnehmung 12. Dabei ist die erste Ausnehmung 12 so ausgebildet, dass die Grundplatte 11 bündig mit der Grundseite 52 des Ventilkegels 3 abschließt.
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An der Grundplatte 11 ist ein Stift 14 befestigt, dessen Längsachse, wenn der Deckel 5 die Zugangsöffnung 4 verschließt, auf der Längsachse A des Gehäuses 2 liegt. Der Stift 14 ist durch eine Durchführung geführt, die in dem Deckel 5 ausgebildet ist. Der Stift 14 ist innerhalb der Durchführung 16 des Deckels 5 entlang der Längsachse A beweglich und um diese Längsachse drehbar gehalten, während eine Bewegung quer zur Längsachse A von der Durchführung 16 blockiert ist. Die Ringfedern 9 sind auf den Stift 14 aufgesteckt und liegen dabei zwischen der Grundplatte 11 und der Innenseite 17 des Deckels 5. Zwischen der Innenseite 17 des Deckels 5 und der Grundseite 52 des Ventilkegels 3 ist ein Spalt 18 ausgebildet, d. h. der Deckel 5 liegt nicht an dem Ventilkegel 3 an. In dem Spalt 18 sind die Ringfedern 9 angeordnet. Ist der Deckel 5 an dem Gehäuse 2 unter Verschluss der Zugangsöffnung 4 befestigt, so drücken die Federn 9 den Ventilkegel 3 entlang der Längsachse A vom Deckel 5 weg und in Richtung der Anschlagfläche 41 des Gehäuses 2. Die Anschlagfläche 41 liegt der Zugangsöffnung 4 gegenüber.
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Das HalteelementlO weist einen Kopf 15 auf, der an dem Ende des Stiftes 14, das der Grundplatte 11 abgewandt ist, lösbar befestigt ist. Der Stift 14 des Halteelementes 10 ist durch die in dem Deckel 5 ausgebildete Durchführung 16 geführt, so dass sich der Kopf 15 außerhalb des Gehäuses 2 befindet, wenn der Deckel 5 die Zugangsöffnung 4 verschließt. Der Kopf 15 ist mit dem Stift verschraubt, was verhindert, dass der Stift 14 aus der Durchführung 16 gezogen werden kann.
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Wenn der Stift 14 mit dem Kopf 15 verschraubt ist, bilden Ventilkegel 3, Deckel 5, Halteelement 10 und Federn 9 eine sich nicht verlierende Einheit, zu der außerdem der Wellenstumpf 29 gehört. Soll der Ventilkegel 3 aus dem Gehäuse 2 entnommen werden, so wird der Deckel 5 von der Zugangsöffnung 4 abgenommen. Dabei wird die Kopplung zwischen dem Wellenstumpf 29 und der Welle 30 gelöst. Gemeinsam mit dem Deckel 5 wird der Ventilkegel 3 aus dem Gehäuse entnommen, weil der Ventilkegel 3 über das Halteelement 10 mit dem Deckel 5 verbunden ist. Mit dem Einsetzen des Ventilkegels 3 über die Zugangsöffnung 4 in das Gehäuse 2 wird gleichzeitig der Deckel 5 auf das Gehäuse 2 unter Verschluss der Zugangsöffnung 4 aufgesetzt. Dabei wird außerdem die Kopplung zwischen dem Wellenstumpf 29 und der Welle 30 hergestellt.
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Der Deckel 5 kann von dem Halteelement 10 getrennt werden, indem der Kopf 15 vom Stift 14 gelöst und der Deckel 5 dann von dem Stift 14 abgezogen wird. Anschließend können die Ringfedern 9 vom Stift 14 abgenommen werden. Das ist jedoch nicht erforderlich, um das Gehäuse 2 und/oder den Ventilkegel 3 zu reinigen.
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Zum lösbaren Verbindung des Deckels 5 mit dem Gehäuse 2 ist eine lösbare, erste Klemmverbindung vorgesehen. Dazu weist das Gehäuse 2 einen um die Zugangsöffnung 4 umlaufenden Steg 19 auf. An dem Steg 19 liegt der Deckel 5 mit seiner Innenseite bündig an, wenn der Deckel 5 die Zugangsöffnung 4 verschließt. Die erste Klemmverbindung kann mittels eines erstes Schließelementes 20 (siehe 5) realisiert werden, das unter Ausübung einer Klemmkraft den Deckel 5 gegen den Steg 19 presst. Das erste Schließelement 20 weist zum Herstellen und Lösen der ersten Klemmverbindung eine erste Verschluss-Klammer, die über einen in ihr drehbar gelagerten Gewindestift und eine mit dem Gewindestift zusammenwirkenden Flügelmutter geschlossen und geöffnet werden kann, auf.
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An der Außenseite 21 des Deckels 5 kann ein bügelförmiger Griff 22 befestigt sein, der das Aufsetzen des Deckels 5 auf die Zugangsöffnung 4 und das Abnehmen des Deckels von der Zugangsöffnung 4 erleichtert.
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Zum Halten des Gehäuse 2 ist eine Halteeinrichtung 23 vorgesehen, die einen Träger 24 aufweist (siehe insbesondere 2, 4 und 5). An dem Träger 24 ist ein Abstandshalter 25 befestigt. Der Abstandshalter 25 weist einen ersten flachen Ring 26 und einen dazu parallel angeordneten zweiten flachen Ring 27 auf, der an dem Träger 24 mittels Schrauben 35 befestigt ist. Die Ringe 26, 27 weisen jeweils Querschnitt in Form eines Kreisringes auf, dessen Mittelpunkt auf der Längsachse A liegt und dessen Innendurchmesser größer als der Durchmesser des Wellenstumpfes 29 und der Welle 30 ist. Die Ringe 26, 27 sind über Streben 28 miteinander verbunden sind. Der Wellenstumpf 29, der an dem Ventilkegel 3 befestigt ist, ist durch die Ringe 26, 27 geführt.
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Das Gehäuse kann an dem ersten Ring 26 des Abstandshalters 25 mittels einer lösbaren, zweiten Klemmverbindung lösbar befestigt sein. Dazu weist das Gehäuse 2 einen rohrförmigen Abschnitt 31 auf, dessen Längsachse auf der Längsachse A des Gehäuses 2 liegt. Der rohrförmige Abschnitt 31 erstreckt sich von der Anschlagfläche 41 des Gehäuses 2 in eine Richtung, die der Zugangsöffnung 4 abgewandt ist. Es ist in 2 zu erkennen, dass sich der Ventilkegel 3 selbst nicht in den rohrförmigen Abschnitt 31 erstreckt, wenn er in das Gehäuse 2 eingesetzt ist. Der Innendurchmesser des rohrförmigen Abschnittes ist geringer als der Durchmesser der Deckseite 53 des Ventilkegels 3.
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Der rohrförmige Abschnitt 31 weist eine Stirnseite 32 auf, die der Zugangsöffnung 4 abgewandt ist. An der Stirnseite 32 des rohrförmigen Abschnittes 31 ist ein umlaufender Steg 33 ausgebildet. Der Steg 33 erstreckt sich in einer Richtung orthogonal zur Längsachse A von dieser weg. Ist das Gehäuse 2 an dem Abstandshalter 25 befestigt, so liegt der Steg mit seiner, der Anschlagfläche 41 des Gehäuses 2 abgewandten Seite an dem Ring an, wobei die Außenränder des Ringes 26 und des Steges 33 bündig zueinander ausgebildet sind. Die zweite Klemmverbindung kann mittels eines zweiten Schließelementes 34 (siehe 5) realisiert werden, das unter Ausübung einer Klemmkraft den Steg 33 und damit das Gehäuse 2 gegen den Ring 26 presst. Das zweite Schließelement 34 weist zum Herstellen und Lösen der zweiten Klemmverbindung eine zweite Verschluss-Klammer auf, die über einen in ihr drehbar gelagerten Gewindestift und eine mit dem Gewindestift zusammenwirkenden Flügelmutter geschlossen und geöffnet werden kann. Die Zwischenräume zwischen den Streben 28 des Abstandshalters 25 bilden Reinigungsöffnungen, die seine Reinigung erleichtern. Um ein Verdrehen des Gehäuses am ersten Ringen zu verhindern, kann der Ring 26 Passstifte 43 aufweisen, die in korrespondierende Ausnehmungen eingreifen, die in dem Steg 33 ausgebildet sind.
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Der Wellenstumpf 29 ist mit dem Ventilkegel 3 an dessen Deckseite 53 fest verbunden. Er ist dann Teil der sich nicht verlierenden Einheit. Der Wellenstumpf 29 weist einen Schaft 37 auf. Der Schaft 37 ist, wenn der Ventilkegel 3 in das Gehäuse 2 eingesetzt ist, durch eine Durchführung 42, die in dem Gehäuse 2 in der Stirnseite 32 des rohrförmigen Abschnittes 31 ausgebildet ist, geführt. Der Durchmesser der Durchführung 42 ist, wie insbesondere in 2 zu erkennen ist, viel größer als der Durchmesser des Schaftes 37. Zwischen der Mantelfläche des Schaftes 37 und dem Begrenzungsrand der Durchführung 42 ist ein umlaufender Spalt 36 ausgebildet, wenn der Schaft 37 des Wellenstumpfes 29 durch die Durchführung 42 geführt ist. Der Spalt 36 zwischen der Mantelfläche des Wellenschaftes und der Begrenzung der Durchführung ist nicht abgedichtet.
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Der Wellenstumpf 29 weist einen plattenförmigen Kopf 38 auf, der im Folgenden als Schaftkopf 38 bezeichnet wird. Der Schaftkopf 38 hat einen kreisförmigen Querschnitt und ist fest mit dem Schaft 37 verbunden. Der Schaft 37 und der Schaftkopf 38 haben eine gemeinsame Längsachse, die auf der Längsachse A des Gehäuses 2 liegt, wenn der Ventilkegel 3 in das Gehäuse 2 eingesetzt ist. Der Schaftkopf 38 hat einen größeren Durchmesser als der Schaft 37. In der Deckseite 53 des Ventilkegels 3 ist eine zweite Ausnehmung 39 ausgebildet, die den Schaftkopf 38 unter Formschluss aufnimmt, so dass dieser mit der Deckseite 53 bündig abschließt. Auf diese Weise ist der Wellenstumpf 29 formschlüssig mit dem Ventilkegel 3 verbunden. Der Schaftkopf 38 ist mittels Schrauben 40 an dem Ventilkegel 3 befestigt. Weil der Wellenstumpf 29 fest mit dem Ventilkegel 3 verbunden ist, ist er Teil der sich nicht verlierenden Einheit.
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Zum Antreiben des Ventilkegels 3 ist ein Antrieb vorgesehen. Der Antrieb weist die Welle 30 auf, die mit dem Wellenstumpf 29, der mit dem Ventilkegel 3 fest verbunden ist, koppelbar ist. Der Antrieb, einschließlich der Welle 30, ist in einem Gehäuse 45 angeordnet, das von dem Träger 24 gehalten wird. Die Längsachse der Welle 30 liegt auf der Längsachse A des Gehäuses 2. Mittels des Antriebs kann der Ventilkegel 3 um die Längsachse A gedreht werden, die gleichzeitig die Drehachse des Ventilkegels 3, des Wellenstumpfes 29 und der Welle 30 ist. Mit dem Ventilkegel 3 wird gleichzeitig das Halteelement 10 um die Längsachse A gedreht.
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Die Welle 30 und der Wellenstumpf 29 können ohne Hilfsmittel miteinander gekoppelt und voneinander entkoppelt werden. Es ist daher möglich, den Ventilkegel 3 samt Wellenstumpf 29 aus dem Gehäuse 2 zu entnehmen, ohne dass ein Hilfsmittel erforderlich ist. Dazu ist nur die mittels des ersten Schließelementes 20 hergestellte erste Klemmverbindung zu lösen und der Deckel 5 abzunehmen. Mit dem Abnehmen des Deckels 5 wird gleichzeitig der Ventilkegel 3 samt Wellenstumpf 29 aus dem Gehäuse 2 entnommen. Umgekehrt ist auch zum Einsetzen des Ventilkegels 3 unter Kopplung des Wellenstumpfes 29 mit der Welle 30 kein Hilfsmittel erforderlich. Dazu muss lediglich der Ventilkegel 3 samt Wellenstumpf 29 in das Gehäuse 2 mittels des Deckels eingesetzt werden und die erste Klemmverbindung mittels des ersten Schließelementes 20 hergestellt werden.
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Zur Kopplung und Entkopplung der Welle 30 mit dem Wellenstumpf 29 ist eine Steckverbindung vorgesehen. Dazu weist der Wellenstumpf 29 an seinem, dem Ventilkegel 3 abgewandten Ende einen Steckkopf 46 auf (siehe insbesondere 6), der in eine als korrespondierendes Kopplungselement dienende Ausnehmung 47 eingeführt werden kann. Die Ausnehmung 47 ist in der Stirnseite der Welle 30 ausgebildet, die dem Wellenstumpf 29 zugewandt ist.
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Es ist insbesondere in 2 zu erkennen, dass zwischen der Deckseite 53 des Ventilkegels 3 und der Anschlagfläche 41 des Gehäuses 2 ein Spalt 48 ausgebildet ist, der um den Schaft 37 des Wellenstumpfes 29 umläuft. Die Ringfedern 9 drücken den Ventilkegel 3 in Richtung der Anschlagfläche 41, wodurch er mit seiner Mantelfläche 51 gegen die - in Richtung der Anschlagfläche 41 konisch zulaufende - Wandung 49 des Gehäuses 2 gepresst wird. Damit liegt der Ventilkegel 3 mit seiner Mantelfläche 51 dicht an der Wandung 49 des Gehäuses 2 an. Der Federdruck der Federn 9 sorgt für eine Dichtigkeit zwischen der Mantelfläche 51 des Ventilkegels 3 und der konisch zulaufenden Wandung 49 des Gehäuses 2.
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An dem Fördergut-Einlass 6, dem ersten Fördergut-Auslass 7 und dem zweiten Fördergut-Auslass 8 sind Rohrstücke 57 angeordnet, die an ihren, den Fördergut-Auslässen 6, 7, 8 abgewandten Enden, Flansche 50 tragen können, so dass der Drehauswerfer 1 einfach an Maschinen unterschiedlicher Hersteller angepasst und dann angeschlossen werden kann.
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6 zeigt den Ventilkegel 3 mit seiner Mantelfläche 51, die seine Grundseite 52 mit seiner Deckseite 53 verbindet. Die Deckseite 53 weist einen geringeren Durchmesser als die Grundseite 52 auf. Der Innenraum des Gehäuses 2 weist einen Innenraum auf, dessen Grundform der des Ventilkegels 3 entspricht. Dazu weist das Gehäuse 2 eine Zugangsöffnung 4 auf, die so dimensioniert ist, dass der Ventilkegel 3 in den Innenraum eingeführt werden kann, so dass er über seine gesamte Mantelfläche 51 an der Wandung 49 unter Ausbildung eines schmalen Spaltes 48 zwischen der Anschlagfläche 41 und der Deckseite 53 des Ventilkegels 3 und unter Ausbildung eines schmalen Spaltes zwischen der Grundseite 52 des Ventilkegels 3 und der Zugangsöffnung 4 anliegt. Zu diesem Zweck läuft die Wandung 49 konisch von der Zugangsöffnung 4 zur Anschlagsfläche 41 zu. Der Spalt zwischen der Grundseite 52 des Ventilkegels 3 und der Zugangsöffnung 4 wird zum Teil von dem Stift 14 des Halteelementes 10 und den Ringfedern 9 eingenommen, wenn der Deckel 5 die Zugangsöffnung 4 verschließt. Der Spalt 14 ist dann der verbleibende Rest des Spaltes zwischen der Grundseite 52 des Ventilkegels 3 und der Zugangsöffnung 4.
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In dem Ventilkegels 3 sind gangartige Ausnehmungen 54, 55, 56 zum Führen des Fördergutes vom Fördergut-Einlass 6 zum ersten Fördergut-Auslass 7 oder zum zweiten Fördergut-Auslass 8 ausgebildet sind. Die Ausnehmungen 54, 55 und 56 erstrecken sich unter Ausbildung von Gängen in das Innere des Ventilkegels 3, wo die Ausnehmungen aufeinander treffen. Die Ausnehmungen 54, 55 und 56 sind korrespondierend zum Fördergut-Einlass 6, zum ersten Fördergut-Auslass 7 und zum zweiten Fördergut-Auslass 8 ausgebildet. Die erste Ausnehmung 54 liegt auf einer Achse mit der zweiten Ausnehmung 55. Die erste Ausnehmung 54 und die zweite Ausnehmung 55 bilden einen ersten Gang, die dritte Ausnehmung 56 und die erste Ausnehmung 54 bilden einen zweiten Gang. In der gezeigten Ausführungsform liegen die Ausnehmungen 54, 55, 56 in einem Winkel von 90°, bezogen auf einer Ebene, die quer zur Längsachse A liegt, zueinander. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie können alternativ in anderen Winkeln liegen, unter der Voraussetzung, dass sie an der Mantelfläche 51 des Ventilkegels 3 von einander beabstandet sind.
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In 7 ist eine erste Stellung des Ventilkegels 3 in dem Gehäuse 2 gezeigt. In dieser Stellung grenzt die erste Ausnehmung 54 des Ventilkegels 3 an den Fördergut-Einlass 6 an und die zweite Ausnehmung 55 des Ventilkegels 3 an den ersten Fördergut-Auslass 7. Die dritte Ausnehmung 56 des Ventilkegels 3 grenzt an die Wandung 49 des Gehäuses 2 an. Damit ist die dritte Ausnehmung 56 verschlossen, während die erste und zweite Ausnehmung 54, 55 offen sind. Damit ist der erste Gang offen, während der zweite Gang verschlossen ist. Ein Produktstrom des Fördergutes, der zum Fördergut-Einlass 6 geführt ist, gelangt durch den ersten Gang, der von der ersten Ausnehmung 54 und der zweiten Ausnehmung 55 gebildet wird, zum ersten Fördergut-Auslass 7 des Gehäuses 2 (Pfeil PS1). Am ersten Fördergut-Auslass 7 des Gehäuses 2 tritt der Produktstrom aus dem Gehäuse 2 aus und kann über eine weitere Leitung vom Gehäuse 2 zur weiteren Verwendung weggeführt werden. Der erste Fördergut-Auslass 7 kann den Gut- oder Produktauslass darstellen.
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In 8 ist eine zweite Stellung des Ventilkegels 3 in dem Gehäuse 2 gezeigt. In dieser Stellung grenzt die dritte Ausnehmung 56 des Ventilkegels 3 an den Fördergut-Einlass 6 an und die erste Ausnehmung 54 des Ventilkegels 3 an den zweiten Fördergut-Auslass 8. Die zweite Ausnehmung 55 des Ventilkegels 3 grenzt an die Wandung 49 des Gehäuses 2 an. Damit ist die zweite Ausnehmung 55 verschlossen, während die erste und dritte Ausnehmung 54, 56 offen sind. Damit ist der zweite Gang offen, während der erste Gang verschlossen ist. Ein Produktstrom des Fördergutes, der zum Fördergut-Einlass 6 geführt ist, gelangt durch den zweiten Gang, der von der dritten Ausnehmung 56 und der ersten Ausnehmung 54 gebildet wird, zum zweiten Fördergut-Auslass 8 des Gehäuses 2 (Pfeil PS2). Am zweiten Fördergut-Auslass 8 des Gehäuses 2 tritt der Produktstrom aus dem Gehäuse 2 aus und kann über eine weitere Leitung vom Gehäuse 2 weggeführt werden. Der zweite Fördergut-Auslass 8 kann den Schlechtauslass darstellen.
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Mittels des Antriebs kann der Ventilkegel 3 von der ersten Stellung in die zweite Stellung oder umgekehrt gedreht werden. Dazu wird der Ventilkegel 3 um eine Drehachse (Pfeil B in den 2 bis 5) gedreht, die auf der Längsachse A des Gehäuses liegt. Mittels des Antriebs kann der Ventilkegel 3 nach Erreichen der vorgegebenen Stellung in dieser Stellung gehalten werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Drehauswerfer
- 2
- Gehäuse
- 3
- Ventilkegel
- 4
- Zugangsöffnung
- 5
- Deckel
- 6
- Fördergut-Einlass
- 7
- erster Fördergut-Auslass
- 8
- zweiten Fördergut-Auslass
- 9
- Ringfeder
- 10
- Halteelement
- 11
- Grundplatte
- 12
- erste Ausnehmung
- 13
- Schraube
- 14
- Stift
- 15
- Kopf
- 16
- Durchführung im Deckel
- 17
- Innenseite
- 18
- Spalt
- 19
- Steg
- 20
- erstes Schließelement
- 21
- Außenseite
- 22
- Griff
- 23
- Halteeinrichtung
- 24
- Träger
- 25
- Abstandshalter
- 26
- erster Ring
- 27
- zweiter Ring
- 28
- Strebe
- 29
- Wellenstumpf
- 30
- Welle
- 31
- rohrförmiger Abschnitt
- 32
- Stirnseite
- 33
- Steg
- 34
- zweites Schließelement
- 35
- Schraube
- 36
- Spalt
- 37
- Schaft
- 38
- Schaftkopf
- 39
- zweite Ausnehmung
- 40
- Schraube
- 41
- Anschlagfläche
- 42
- Durchführung
- 43
- Passstift
- 45
- Gehäuse
- 46
- Steckkopf
- 47
- Ausnehmung
- 48
- Spalt
- 49
- Wandung
- 50
- Flansch
- 51
- Mantelfläche
- 52
- Grundseite
- 53
- Deckseite
- 54
- erste Ausnehmung
- 55
- zweite Ausnehmung
- 56
- dritte Ausnehmung
- 57
- Rohrstück
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008062304 A1 [0003, 0004, 0005]
- DE 102008062304 [0004]