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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstellen von mehreren Fahrzeugen oder dergleichen übereinander, wobei mindestens eine durch eine Hubeinrichtung heb- und senkbare Plattform vorgesehen ist.
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Bei derartigen Vorrichtungen, die insbesondere zum Parken von Kraftfahrzeugen dienen, die aber auch für Lagerzwecke benutzt werden können, ist oftmals auf beiden Seiten der Plattform je eine Hubeinrichtung vorgesehen. Zusätzlich zu den beiden Hubeinrichtungen ist ferner der Einsatz einer Gleichlaufeinrichtung bekannt, die sicherstellt, dass die Hubkräfte auf beiden Seiten der Plattform jeweils die gleiche Hubbewegung ausführen. Eine solche Gleichlaufeinrichtung ist zum Beispiel als Mengenteiler ausgebildet, um die Zufuhr zu dem als hydraulisches Hebemittel ausgebildeten Hubeinrichtung zu steuern.
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Üblicherweise sind solche Mengenteiler mit Magnetventilen ausgestattet und es ergibt sich ein hoher konstruktiver Aufwand in solchen Systemen eine ruckfreie d.h. gleichmäßige Anheb- oder Absenkbewegung der Plattform zu realisieren.
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Die Erfindung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, diesen Stand der Technik zu verbessern und insbesondere einen Vorschlag zu machen, den Gleichlauf, also die gleichartige Bewegung zumindest zweier an gegenüberliegenden Seiten der Plattform liegenden Punkten, zu verbessern.
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Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von einer Vorrichtung, wie eingangs beschrieben, aus und schlägt vor, dass an der Plattform seitlich je ein Gleichlaufzugelement vorgesehen ist, dass sich mit einem ersten Teil in einem ersten Bereich der Plattform, über einem mittleren, zweiten, an der Plattform verlaufenden Teil zu einem dritten Teil, zu dem ersten Bereich gegenüberliegenden zweiten Bereich der Plattform erstreckt und das mit seinen einem Ende im ersten Bereich und mit seinen anderen Ende im zweiten Bereich fixiert ist, wobei jedes Gleichlaufzugelement zumindest durch eine Rolle an der Plattform geführt ist und die Rollen beider Gleichlaufzugelemente durch eine Gleichlaufwelle rotatorisch verbunden sind.
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Üblicherweise erstreckt sich das Gleichlaufzugelement an der Vorrichtung von vorne nach hinten, parallel zur Längsachse der auf der Plattform realisierten Parkplätze, was üblicherweise der Ein- und Ausfahrtrichtung der Fahrzeuge auf die Plattform entspricht. Die Erfindung ist aber nicht auf diese Anordnung beschränkt, das Gleichlaufzugelement kann auch rechtwinklig hierzu, also rechtwinklig zur Längsachse der Parkplätze, an der Plattform geführt sein.
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Es ist daher klar, dass mit dem ersten Bereich, wo das erste Teil des Gleichlaufzugelementes ist, beispielsweise das hintere, dem Einfahrtsbereich abgewandte Ende der Plattform oder zum Beispiel die linke Seite gemeint ist. Konsequenterweise ist dann der zweite Bereich der Plattform, die dem Zufahrtsbereich zugewandte Vorderseite oder die rechte Seite der Plattform, und somit liegt der zweite Bereich dem erste Bereich gegenüber.
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Die Anordnung ist dabei so gewählt, dass ein Gleichlaufzugelement auf jeder Seite der Plattform vorgesehen ist. Die Plattform trägt dabei auf jeder Seite, für jedes Gleichlaufzugelement, zumindest eine Rolle, die miteinander durch die Gleichlaufwelle rotatorisch verbunden sind. Dabei ist vorgesehen, dass die Rollen auf der Gleichlaufwelle festgelegt sind, also ihre gegenseitige Winkellage nicht verändern können. Es ist klar, dass die Gleichlaufwelle dabei an der Plattform, bevorzugt an ihrer Unterseite, drehbar gelagert und gehalten ist. Die Erfindung umfasst aber auch Vorschläge, bei welchem die Gleichlaufwelle auf der Oberseite der Plattform, zum Beispiel in einem Gehäuse geschützt, drehbar gelagert angeordnet ist.
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Geschickter Weise besitzt die Plattform an ihren Seiten zur Führung des Gleichlaufzugelementes noch mindestens eine weitere Rolle, erfindungsgemäß reicht aber der Einsatz zumindest einer Rolle aus, die Führungsaufgabe an anderer Stelle der Plattform kann auch durch andere Elemente realisiert werden. Dies können zum Beispiel Gleitschienen, die abgewinkelt oder gerundet sind, sein, die so eine Ablenkung des Gleichlaufzugelementes bewirken oder auch einfache Rollen.
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Der Effekt der Erfindung ist nun jener, dass sich bei einen Anheben oder Absenken die Länge der ersten und dritten Teile der Gleichlaufzugelemente verändern können und sich dadurch eine Relativbewegung des Gleichlaufzugelementes bezüglich der jeweiligen Rolle ergibt. Die Anheb- oder Absenkbewegung führt also zu einer Relativbewegung des Gleichlaufzugelementes bezüglich der jeweiligen Rolle. Diese Relativbewegung führt zu einer Rotation der Rolle. Da nun die beiden Rollen der jeweiligen Gleichlaufzugelemente rotatorisch miteinander durch die Gleichlaufwelle (die Rollen sind drehfest auf der Gleichlaufwelle befestigt, die Gleichlaufwelle drehbar gelagert) verbunden sind, erfolgt automatisch eine Synchronisierung der jeweiligen Bewegungen der beiden Seiten, zum Beispiel der linken und rechten Seite oder der Vorder- und Rückseite der Plattform.
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Durch die Gleichlaufwelle ist die jeweilige Anheb- oder Absenkbewegung der beiden einander gegenüberliegenden Seiten der Plattform mechanisch fest miteinander gekoppelt und mit einfachen mechanischen Mitteln wird ein ruck- und verkantfreies Bewegen der Plattform bei geringen Realisierungkosten erreicht. Diese überraschend einfache mechanische Lösung ist sehr gut zu warten und zu reparieren, aufwändige Einstellarbeiten, wie bei den eingangs beschriebenen Mengenteilern in hydraulischen Hebeeinrichtungen können vermieden werden. Weiterhin kommt die erfindungsgemäße Lösung ohne weitere, ortsfest angebrachte Elemente aus. Die Gleichlaufwelle greift einfach in die bereits für die synchrone Bewegung des vorderen und hinteren Endes der Plattform vorgesehenen Gleichlaufzugelemente ein und sorgt so zusätzlich für eine synchrone Bewegung der rechten und linken Seite der Plattform. Durch diese Funktionsvereinigung werden gegenüber getrennten Lösungen Bauteile eingespart. Das Gleichlaufzugelement bewegt sich zusammen mit der Plattform. Mit zunehmender vertikaler Höhe der Plattform wird auch der vertikal verlaufende erste Teil des Gleichlaufzugelementes länger bzw. höher. Durch die Funktionsvereinigung von Gleichlauf in Längsrichtung mit dem Gleichlauf in Querrichtung der Plattform wandert das Gegenstück der Gleichlaufwelle, das Gleichlaufzugelement in vertikaler Richtung mit der Gleichlaufwelle mit. Bei Lösungen, bei denen die Gleichlaufwelle in ein ortsfest angebrachtes Gegenstück, beispielsweise eine Zahnstange, eingreift, müsste sich dieses ortsfeste Gegenstück über die gesamte Bewegungshöhe der Parkvorrichtung erstrecken. Das in diesem Fall benötigte ortsfeste Gegenstück hätte somit lange Abmessungen, was wiederum hohe Anforderungen an die Maßhaltigkeit und Genauigkeit dieses Gegenstückes stellt. Derart groß dimensionierte, ortsfeste Gegenstücke sind aufwendig herzustellen und kostenaufwändig. Die erfindungsgemäße Lösung, ohne ortsfestes Gegenstück, ist somit ausfallssicherer und kostengünstiger herzustellen.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Vorschlags ist vorgesehen, dass zumindest ein Ende des Gleichlaufzugelementes am Bauwerk, wo die Vorrichtung aufgestellt ist, fixiert ist.
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Alternativ ist vorgesehen, dass zumindest ein Ende des Gleichlaufzugelementes an der Vorrichtung fixiert ist.
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Wesentlich hierbei ist, dass das freie Ende des Gleichlaufzugelementes fixiert ist, damit die in dem wirkenden Zugkräften zum Beispiel auf die Vorrichtung oder das Bauwerk abgeleitet werden können. Hierzu gibt es die vorbeschriebenen Varianten, die je nach Begebenheit einzusetzen sind. Dabei ist der Vorschlag, dass zumindest ein Ende des Gleichlaufzugelementes an der Vorrichtung fixiert ist, günstig, denn einen solche Lösung ist unabhängig von den konkreten Ausgestaltungen am Bauwerk einsetzbar, ist aber unter Umständen etwas aufwendiger, da an der Vorrichtung entsprechende Vorsehungen hierfür getroffen werden müssen.
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Des Weiteren ist in dem Vorschlag vorteilhafter Weise vorgesehen, dass zumindest ein Ende des Gleichlaufzugelementes an der Hubeinrichtung, insbesondere am beweglichen Teil der Hubeinrichtung fixiert ist. Die Hubeinrichtung besitzt oftmals bereits einen entsprechenden Befestigungsfuß, mit dem diese auf dem Boden des Bauwerkes aufgestellt wird. An diesem Element wird dann auch das eine Ende des Gleichlaufzugelementes mit befestigt. Dies ist dann oftmals ein unbewegliches Teil der Hubeinrichtung. Auf diesen Gedanken ist der erfindungsgemäße Vorschlag aber nicht beschränkt, er umfasst auch Lösungen, bei welchem das Gleichlaufzugelementes an den beweglichen Teil der Hubeinrichtung fixiert ist und so zum Beispiel bei der Anheb- bzw. Absenkbewegung der Plattform mitwirkt.
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Des Weiteren ist vorgesehen, dass sich die Hubeinrichtung an einem Ende der Plattform befindet, und die Gleichlaufwelle im Bereich der Hubeinrichtung vorgesehen ist. Oftmals ist die Anordnung so gewählt, dass die Plattform an einer Seite einen Zufahrtsbereich aufweist und an dieser Vorderseite die Anordnung der Hubeinrichtungen stört, weswegen die Hubeinrichtungen gerne auf die Rückseite, dem Zufahrtsbereich abgewandten Bereich positioniert werden. Für Wartungszwecke ist es daher günstig, die Gleichlaufwelle auch in diesem Bereich anzuordnen. Dies schließt aber nicht eine andere Anordnung aus derart, dass sich die Gleichlaufwelle an der anderen Seite der Plattform befindet und dann die Plattform im wesentlichen zwischen der Gleichlaufwelle und der Hubeinrichtung angeordnet ist.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine, bevorzugt zentral angeordnete Hubeinrichtung aufweist. Alternativ ist vorgesehen, dass die Vorrichtung (mindestens) zwei Hubeinrichtungen aufweist und sich die Plattform zwischen den beiden Hubeinrichtungen befindet. Die notwendige Hubarbeit ist von der Hubeinrichtung zu erbringen. Oftmals ist es dabei günstiger, mehrere Hubeinrichtungen redundant vorzusehen und somit kleinere und oftmals in größerer Serie produzierbare Hubeinrichtungen einzusetzen, was die Gesamtkosten senkt. Geschickterweise wird dabei die Plattform zwischen den Hubeinrichtungen angeordnet, um so die Hebekräfte möglichst symmetrisch in die Plattform einzuleiten, was den Gleichlauf erleichtert. Der erfindungsgemäße Vorschlag ist aber auf eine solche Variante nicht beschränkt, der Vorschlag umfasst auch die Anordnung einer einzigen, zentralen Hubeinrichtungen für die Plattform. Ein solcher Vorschlag ist zum Beispiel bei platzkritischen Anwendungen vorteilhaft. Gleichzeitig werden beim Vorsehen einer einzigen Hubeinrichtung oder eines einzigen Hubelementes Verbindungsteile zum Untergrund und zur Plattform eingespart.
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Geschickter Weise ist vorgesehen, dass die Hubeinrichtung gebildet ist von einem Hubantrieb und einem Hubmittel, auf das der Hubantrieb wirkt oder mit dem der Hubantrieb zusammenwirkt. Als Hubantrieb wird oftmals ein Motor, insbesondere ein Elektromotor eingesetzt. Das Hubmittel ist das Mittel, das tatsächlich die lineare Bewegung, die Hub- und Senkbewegung, motorisch unterstützt, ausführt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Hubmittel, unmittelbar oder mittelbar an der Plattform oder einem die Plattform tragenden, beweglichen Teil eines Gestells angreift. Oftmals umfasst die Vorrichtung ein Gestell, das mindestens eine Plattform, gegebenenfalls aber auch mehrere Plattformen nebeneinander und/oder übereinander trägt. Die Anordnung ist dabei so gewählt, dass das Gestell bewegliche Teile umfasst, die von den Hubeinrichtungen entsprechend bewegt werden. Insofern ist es äquivalent, wenn man von einer Bewegung der Plattform durch das Hubmittel spricht, dass hiervon selbstverständlich auch Lösungen umfasst sind, bei welchen das Mittel an den beweglichen Teilen eines Gestells angreifen, die ihrerseits die Plattform halten und tragen.
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Des Weiteren ist günstiger Weise vorgesehen, dass der Hubantrieb ein von einem Elektromotor angetriebenes Ritzel oder Rolle ist. Alternativ ist vorgesehen, dass der Hubantrieb eine Hydraulikpumpe und/oder ein Hydraulikmotor ist.
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Vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass das Hubmittel ein Arbeitszylinder ist. Zum Beispiel ist die Anordnung so gewählt, dass der Arbeitszylinder direkt, unmittelbar mit seiner Kolbenstange mit der Plattform bzw. einen beweglichen Teil des Gestells welches die Plattform trägt verbunden ist und so unmittelbar die Hebekraft in die Plattform einprägt. Es ist auch vorgesehen, dass das Hubmittel eine Zahnstange in Kombination mit einem sich drehenden Ritzel ist.
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Des Weiteren ist in dem Vorschlag vorteilhafter Weise vorgesehen, dass das Hubmittel gebildet ist aus einer Kombination eines Zugelementes mit einem Arbeitszylinder. Als Zugelement ist ein flexibles, sich über größere Längen erstreckendes Element vorgesehen, dass in der Lage ist, Zugkräfte zu übertragen. Hierzu zählen zum Beispiel eine Kette, ein Band, ein Seil, oder ähnliches.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Vorschlags ist vorgesehen, dass die Kolbenstange des Arbeitszylinders eine Umlenkrolle oder ähnliches für das Zugelement trägt und das eine Ende des Zugelementes an dem die Vorrichtung aufnehmenden Bauwerk oder an der Vorrichtung, und das andere Ende an der Plattform oder dem beweglichen Teil eines der Plattform tragenden Gestelle fixiert ist. Die Kombination eines Zugelementes mit einem Arbeitszylinder erlaubt in einfacher Weise die Realisierung eines Flaschenzugs.
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Des Weiteren ist vorgesehen, dass zumindest ein Teil des Gleichlaufzugelementes mit der Hubeinrichtung zum Heben und Senken der Plattform zusammenwirkt. Diese Doppelfunktion spart Bauteile ein und macht den gesamten Vorschlag kostengünstiger.
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So ist zum Beispiel eher bevorzugten Variante vorgesehen, dass die Kolbenstange des Arbeitszylinders eine Umlenkrolle oder ähnliches für das Zugelement trägt und die Enden des Zugelementes an dem die Vorrichtung aufnehmenden Bauwerk oder an der Vorrichtung fixiert sind und das Gleichlaufzugelement ein Teil des Zugelementes ist. Mit dieser Variante wird ein kombiniertes Zug-Gleichlaufzugelement vorgeschlagen. Die Plattform ruht über eine Mehrzahl von Rollen in einer Schlaufe des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes und wird durch die Bewegung der Kolbenstange des Arbeitszylinders, entsprechende Bewegungsrichtung der Kolbenstange, angehoben oder abgesenkt. Dabei sind zwei Rollen, je eine Rolle auf jeder Seite der Plattform, durch die Gleichlaufwelle verbunden und sorgen somit für einen ruckfreien, synchrone Bewegung der Plattform in der Vorrichtung.
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Die Rollen sind dabei starr, d.h. winkelfest auf der Gleichlaufwelle derart montiert, dass sie zueinander nicht verdrehbar sind. Um den Aufbau der Parkvorrichtung zu erleichtern ist es vorgesehen, eine Einstellmöglichkeit vorzusehen, mit der der Gleichlauf zwischen linker und rechter Seite der Plattform ein- oder nachgestellt werden kann. So kann beispielsweise vorgesehen werden, zumindest eine Rolle in ihrer rotatorischen Ausrichtung zu der anderen Rolle einstellbar zu gestalten. Dies kann zum Beispiel durch eine Verzahnung zwischen Gleichlaufwelle und Rolle erfolgen. Alternativ kann der Einpann- oder Befestigungspunkt des Gleichlaufzugelementes relativ zum unbeweglichen Teil der Vorrichtung veränderlich ausgeführt sein, beispielsweise durch das Vorsehen einer Gewindestande am Ende des Gleichlaufzugelementes, die über Muttern mit dem feststehenden Teil der Vorrichtung axial verstellbar verbunden ist.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Gleichlaufzugelement als Kette, insbesondere als Zugkette ausgebildet ist. Vorteilhafterweise ist das gleiche Aufzugelement als flexibles, bewegliches Bauteil ausgebildet. Neben einer Kette ist auch die Ausgestaltung als Seil, Gurt, Band usw. denkbar.
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Geschickter Weise ist vorgesehen, dass die Rolle als Ritzel oder Kettenrad ausgebildet ist. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere mit einer Kette als Gleichlaufzugelement günstig, da dadurch ein formschlüssiger Verbund zwischen diesen beiden Kräfte übertragenden Elemente möglich ist.
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Es sei noch angemerkt, dass die Formulierung „heb- und senkbare Plattform“ natürlich nicht diese beiden Bewegungen gleichzeitig meint, sondern die Plattform so gelagert ist, dass sie je nach Anwendungsfall angehoben oder abgesenkt werden kann.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Plattform an ihren Seiten im jeweiligen Endbereich je eine vordere Rolle und eine hintere Rolle aufweist und im Bereich der hinteren Rolle die Hubeinrichtungen angeordnet ist und sich der erste Teil des Gleichlaufzugelementes von einem Fixierpunkt im hinteren Bereich nach oben zur hinteren Rolle erstreckt, der zweite Teil des Gleichlaufzugelementes sich zwischen der hinteren und vorderen Rolle erstreckt und sich das dritte Teil von der vorderen Rolle nach oben zu einem weiteren Fixierpunkt erstreckt und die Gleichlaufwelle die beiden hinteren Rolle miteinander verbindet.
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Die hier beschriebene bevorzugte Ausgestaltung ist zum Beispiel in 1 realisiert ohne aber den hier formulierten Gegenstand auf diese bildliche Darstellung zu reduzieren. Die Begriffe oben bzw. unten sind nicht eng als lotrechte, vertikale Richtung zu verstehen, sondern umfassen selbstverständlich auch Schrägen, die einen entsprechenden vertikalen Anteil aufweisen. Vorteilhaft bei dieser Ausgestaltung ist, dass das gleiche Aufzugelement von der Ausgestaltung der Hubeinrichtungen getrennt ist.
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In einer weiteren Variante des Vorschlages ist vorgesehen, dass die Plattform an ihren Seiten im jeweiligen Endbereich je eine vordere Rolle und eine hintere Rolle aufweist und im Bereich der hinteren Rolle die Hubeinrichtungen angeordnet ist und ein kombiniertes Zug-Gleichlaufzugelement vorgesehen ist, dass Teil der Hubeinrichtungen ist und sich von einem Fixierpunkt über eine Umlenkrolle des Arbeitszylinders der Hubeinrichtungen von oben an die hintere Rolle geführt ist und so den ersten Teil des Gleichlaufzugelementes bildet, der zweite Teil des Gleichlaufzugelementes sich zwischen der hinteren und vorderen Rolle erstreckt und sich das dritte Teil von der vorderen Rolle nach oben zu einem weiteren Fixierpunkt erstreckt und die Gleichlaufwelle die beiden hinteren Rolle miteinander verbindet.
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Die hier beschriebene bevorzugte Ausgestaltung ist zum Beispiel in 2 realisiert ohne aber den hier formulierten Gegenstand auf diese bildliche Darstellung zu reduzieren. Die Begriffe oben bzw. unten sind nicht eng als lotrechte, vertikale Richtung zu verstehen, sondern umfassen selbstverständlich auch Schrägen, die einen entsprechenden vertikalen Anteil aufweisen. Vorteilhaft bei dieser Ausgestaltung ist, dass das kombinierte Zug-Gleichlaufzugelement schlaufenartig geführt ist und die Plattform mit seinen an den vier Ecken vorgesehenen Rollen in dieser Schlaufe liegt und sehr gut geführt ist.
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Geschickter Weise ist vorgesehen, dass die zentral angeordnete Hubeinrichtung mit der Plattform an deren hintern Bereich verbunden ist und insbesondere ein Haltepunkt, der zur Krafteinleitung von der Hubeinrichtung in die Plattform vorgesehen ist, mittig zwischen den Längsseiten der Plattform angeordnet ist.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Plattform an ihren Seiten im jeweiligen Endbereich je eine vordere Rolle und eine hintere Rolle aufweist und zwischen der hinteren Rolle und dem hinteren Ende der Plattform ein Umlenkstück vorgesehen ist und im Bereich des Umlenkstückes die Hubeinrichtung angeordnet ist und sich der erste Teil des Gleichlaufzugelementes von einem Fixierpunkt im hinteren Bereich nach oben zum Umlenkstück erstreckt, der zweite Teil des Gleichlaufzugelementes sich zwischen dem Umlenkstück und vorderen Rolle erstreckt, wobei der zweite Teil des Gleichlaufzugelementes zwischen Umlenkstück und vorderer Rolle mit der hinteren Rolle verbunden ist und mit dieser in Wirkverbindung steht und sich das dritte Teil von der vorderen Rolle nach oben zu einem weiteren Fixierpunkt erstreckt und die Gleichlaufwelle (5) die beiden hinteren Rolle miteinander verbindet.
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In der Zeichnung ist die Erfindung insbesondere in einem Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt. Es zeigen:
- 1 und 2 zeigen je in einer schematischen, dreidimensionalen Ansicht ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 3 zeigt in einer perspektivischen Ansicht schematisch Kräfte und Momente in einer Ausführungsform der Erfindung,
- 4a eine Detailansicht des in 3 mit D IV markierten Bereiches in einer Ausführungsform,
- 4b eine Detailansicht des in 3 mit D IV markierten Bereiches in anderen Ausführungsform.
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In den Figuren sind gleiche oder einander entsprechende Elemente jeweils mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und werden daher, sofern nicht zweckmäßig, nicht erneut beschrieben. Die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sind sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragbar. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiterhin können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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Der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist in den beiden 1,2 im Wesentlichen identisch. Die Vorrichtung 1 besitzt zwei Hubeinrichtungen 2, die im ersten, hinteren Bereich 10, hinter der Plattform 3, angeordnet sind. Im zweiten, vorderen Bereich 11 befindet sich auch der Zufahrtsbereich 12 für das Ein- oder Ausparken eines auf der Plattform 3 zu parkierenden Fahrzeuges. Es sei angemerkt, dass die Erfindung natürlich auch eine andere Zuordnung umfasst, das heißt in einer Variante der Erfindung ist es möglich, dass sich die Hubeinrichtungen 2 im vorderen Bereich 11, also im Zufahrtsbereich 12 befinden.
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Die beiden Hubeinrichtungen 2 greifen dabei an den jeweiligen Haltepunkten 30a und 30b der Plattform 3 an. Dabei sind die Haltepunkte 30a und 30b an Seitenwangen 31a und 31b vorgesehen, welche zwischen sich die Plattformfläche 32 aufnehmen. Die Seitenwangen 31a und 31b besitzen dabei eine gewisse vertikale Höhe um so der Plattform 3 Stabilität zu verleihen und auch Platz für die Aufnahme zusätzlicher Elemente wie zum Beispiel die Haltepunkte 30a und 30b bzw. der Rollen 50a, 50b zu bieten.
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Die Hubeinrichtungen 2 sind gleichartig aufgebaut. Diese Haltepunkte 30a und 30b sind dabei ziemlich am Ende, insbesondere im hinteren Bereich 10 der Plattform 3 vorgesehen. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Hubeinrichtung 2 gebildet von einem Hubantrieb (nicht gezeigt) und einem Hubmittel 20, auf welches der Hubantrieb wirkt. Als Hubmittel 20 ist hierbei ein hydraulischer Arbeitszylinder 29 vorgesehen. Der Hubantrieb ist hierbei zum Beispiel als Hydraulikpumpe ausgebildet, die von einem Motor, zum Beispiel einem Elektromotor angetrieben ist. Die Kolbenstange 27 des Arbeitszylinders 29 trägt dabei eine Umlenkrolle 26, über die ein Zugelement 28 geführt ist. Das eine Ende des Zugelementes 28 ist an dem jeweiligen Haltepunkt 30a und 30b der Plattform 3 angeschlagen und in der Lage die entsprechenden Hebekräfte in die Plattform 3 einzuleiten. Das andere Ende des Zugelementes 28 ist in dem Fixierungspunkt 25, zum Beispiel am Bauwerk oder der Vorrichtung 1 fixiert.
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Das Zugelement 28 ist bevorzugt auf Zugkräfte belastbar und flexibel umlenkbar, wie zum Beispiel eine Kette, Gurt, Seil, Drahtseil, Band oder ähnliches. Bevorzugt wird als Zugelement 28 eine Kette eingesetzt und die Umlenkrolle 26 ist ein Kettenrad oder Ritzel, wodurch sich einerseits eine formschlüssige Verbindung ergibt und andererseits auch das Zugelement 28 zuverlässig geführt ist.
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In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich der Fixierungspunkt 25 auf dem Boden, auf welchem auch der Arbeitszylinder 29 aufgestellt ist. Es wurde bereits ausgeführt, dass sich der Fixierungspunkt 25 am Boden des Bauwerks, welches die Vorrichtung 1 aufnimmt oder an der Vorrichtung 1 selber befindet. Der Fixierungspunkt 25 muss dabei nicht zwingender Weise am Boden vorgesehen sein, er sollte sich allerdings in der abgesenkten Stellung der Vorrichtung 1, also bei welcher sich die Plattform 3 in der niedrigsten Stellung befindet, noch unterhalb der Umlenkrolle 26 befinden.
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Bei einer Anheb- oder Absenkbewegung bewegt sich das an dem Haltepunkte 30a, 30b der Plattform 3 angeschlossene Ende des Zugelementes 28 entsprechend der Stellung der Kolbenstange 27 und hebt bzw. senkt die Plattform 3 entsprechend.
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Wie aus der 1 bzw. 2 ersichtlich ist nur an in einem Bereich, in diesem Fall im hinteren Bereich 10 je eine Hubeinrichtung 2 vorgesehen. Damit in gleicher Weise auch der vordere Bereich 11 gehoben wird ist das Gleichlaufzugelementes 4a, 4b vorgesehen.
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Der Aufbau der Gleichlaufzugelemente 4a, 4b ist gleichartig und wird daher nur für eine Seite beschrieben.
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Das Gleichlaufzugelementes 4a, 4b ist aufgeteilt in drei verschiedene Teile 41, 42, 43.
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Das erste Teil 41 befindet sich im hinteren Bereich 10 der Plattform 3 und erstreckt sich von einem erste Ende 48 in (im Wesentlichen) vertikaler Richtung bis zu einer ersten Rolle 50a (nachfolgend auch als hintere Rolle 50a bezeichnet). Das erste Ende 48 ist dabei zum Beispiel auf dem Boden der Grube des Bauwerkes in dem Fixierungspunkt 18 festgelegt. Die erste Rolle 50a befindet sich dabei im hinteren Bereich 10 der Plattform 3. Zwischen der Endkante 38 der Plattform 3 und der ersten Rolle 50a befindet sich der Haltepunkt 30a der Plattform 3, an welchem das Zugelement 28 angeschlagen ist.
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Der Fixierungspunkt 18 kann sich, wie hier dargestellt, am Boden der Grube des Bauwerkes befinden. Er kann aber auch an der Vorrichtung 1 selber angeordnet sein, zum Beispiel an einer vergrößerten Fußplatte, die auch den Arbeitszylinder 29 trägt. Die vertikale Lage des Fixierungspunktes 18 ist dabei so gewählt, dass sich der Fixierungspunkt 18 auch in der niedrigsten Stellung der Plattform 3 noch unterhalb derselben befindet derart, dass das erste Teil 41 tatsächlich ein Stück weit vertikal verläuft. Dabei ist der Begriff vertikal weit auszulegen, die Richtung des ersten Teils 41 muss zumindest einen vertikalen Anteil aufweisen, insofern ist unter einen vertikal verlaufenden ersten Teil 41 auch ein schräg angeordnetes erstes Teil in gleichwertiger Weise zu verstehen. Auch solche Lösungen gehören zur Erfindung.
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Mit kurzem Abstand zur Vorderkante 39 trägt die Seitenwangen 31a, 31b eine weitere, zweite Rolle 51a, 51b (nachfolgend auch als vordere Rolle 51a, 51b bezeichnet, weil sich diese Rollen 51a, 51b in der hier gezeigten Variante im vorderen Bereich 11 der Vorrichtung 1, der Einfahrt 12 zugewandt befinden). Dabei befindet sich die Vorderkante 39 an der der Endkante 38 gegenüberliegenden Seite der Plattform 3. Die Rolle 51a ist der Seitenwange 31a, die Rolle 51b der Seitenwange 31b zugeordnet. Auch die Rollen 51a, 51b dienen der Umlenkung des Gleichlaufzugelementes 4a, 4b. Es sei erwähnt, dass das Gleichlaufzugelement 4a der Seitenwange 31a und das Gleichlaufzugelementes 4b der Seitenwange 31b zugeordnet ist.
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Zwischen den beiden Rollen 50a und 51a der Seitenwange 31a, bzw. 50b und 51b der Seitenwange 31b erstreckt sich somit der zweite Teil 42 des Gleichlaufzugelementes 4, der im Wesentlichen der Längserstreckung der Plattform 3 folgt.
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An der hinteren Rolle 50a wird das Gleichlaufzugelement 4 oben herumgeführt, um den vertikal verlaufenden ersten Teil 41 in den im Wesentlichen horizontal verlaufenden zweiten Teil 42 abzulenken. Bei der vorderen Rolle 51a wird das Gleichlaufzugelement 4 von unten herum geführt, wodurch der zweite Teil 42 des Gleichlaufzugelementes 4 in den dritten, im Wesentlichen vertikal verlaufenden Teil 43 umgelenkt wird. Das freie Ende 49 am dritten Teil 43 ist in dem Fixierungspunkt 19 festgelegt.
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Es sei bemerkt, dass die Drehachsen der vorderen und hinteren Rolle 50a, 51a an der jeweiligen Seitenwange 31a ungefähr auf der gleichen Höhe ist und daher der Verlauf des zweiten Teiles 42 des Gleichlaufzugelementes 4 etwas gegen die Horizontale geneigt ist, was aber erfindungsgemäß immer noch von dem Begriff „horizontal verlaufend“ umfasst ist.
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Auch der Fixierungspunkt 19 ist in seiner Lage flexibel wählbar. Es ist zum Beispiel vorgesehen, dass die Vorrichtung 1 in einer Grube eingebaut wird und dann ist es möglich, dass der Fixierungspunkt 19 an der Wand der Grube vorgesehen ist. Es ist auch möglich, dass sich der Fixierungspunkt 19 an einem Element der Vorrichtung 1 (hier nicht gezeigt) befindet, dieses Element kann zum Beispiel ein Teil des Gestells der Vorrichtung 1 sein. Geschickter Weise ist aber der Fixierungspunkt 19 so gewählt, dass sich dieser in der höchsten Stellung der Plattform 3 noch oberhalb der Plattform 3 befindet. Allgemein ist der vertikale Abstand der beiden Fixierungspunkte 18, 19 etwas größer als der Hub der Plattform 3. Die Länge des Gleichlaufzugelementes 4 ist daher mindestens der vertikale Abstand der Fixierungspunkte 18,19 plus dem horizontalen Abstand der vorderen Rolle 51a von der hinteren Rolle 50a.
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Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, dass durch die Doppel L-artige Führung des Gleichlaufzugelementes 4, aufgeteilt in die drei Teile 41, 42 und 43, die Ausgestaltung des Gestells der Vorrichtung 1 erheblich erleichtert wird, da ein Teil des Gewichtes der Plattform 3 und auch des auf der Plattform 3 abgestellten Fahrzeuges oder Gutes in dem Fixierungspunkt 19 in das Bauwerk abgeleitet wird. Daher kommt die hier vorgestellte Vorrichtung 1 mit relativ wenig Stahlbau aus, was die Gestehungskosten erheblich senkt.
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Der wesentliche Effekt der Erfindung liegt darin, dass die beiden hinteren Rollen 50a, 50b durch die Gleichlaufwelle 5 miteinander verbunden sind. Es ist klar, dass bei einer Anheb- oder Absenkbewegung der der Plattform 3 sich die Länge des ersten Teiles 41 vergrößert oder verringert, sinngemäß verringert oder vergrößert sich die Länge des dritten Teiles 43 wohingegen die Länge des mittleren, zweiten Teiles 42, welches sich zwischen der vorderen und hinteren Rolle 50a, 51a befindet, unverändert bleibt, sich aber in diesem Bereich das Gleichlaufzugelement 4 bewegt. Es erfolgt eine Relativbewegung des Gleichlaufzugelementes 4 bezogen auf die hinteren Rollen 50a, 50b. Es erfolgt natürlich auch eine Relativbewegung auf die vorderen Rollen 51a und 51b, die dadurch ebenfalls in Rotation gesetzt werden. Da die Rollen 50a, 50b eine Umlenkung des Gleichlaufzugelementes 4 bewirken werden diese aufgrund der Anheb- oder Absenkbewegung der Plattform 3 in Rotation versetzt. Die Rollen 50a, 50b sind auf der Gleichlaufwelle 5 winkelmäßig starr festgelegt, wodurch sich eine mechanische feste Kopplung der beiden Gleichlaufzugelementes 4a, 4b ergibt. Die Rotation der Rollen 50a, 50b ist zueinander synchronisiert und daher auch die Bewegung der jeweiligen Gleichlaufzugelementes 4a, 4b.
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Eine ungleichartige Anheb- oder Absenkbewegung der Hubeinrichtung 2, die bei dem Vorschlag im Stand der Technik zu einem Verkippen oder Verkanten der Plattform 3 in der Vorrichtung 1 geführt hätte, wird durch diese starre mechanische Kopplung entgegengewirkt und ausgeglichen und so einerseits ein ruckfreier, dauerhafter Betrieb erreicht und andererseits der Verschleiß einer solchen Vorrichtung 1 verringert und ihre Verfügbarkeit erheblich gesteigert.
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In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich die Gleichlaufwelle 5 im hinteren Bereich 10 der Plattform 3 bzw. der Vorrichtung 1, auf der dem Einfahrtsbereich 12 abgewandten Seite der Vorrichtung 1. Dabei befindet sich die Gleichlaufwelle 5 auch in nächster Nähe der Hubeinrichtung 2, insbesondere in nächster Nähe der Haltepunkte 30a, 30b, an welchem das Zugelement 28 des Hubelementes 2 angreift. Der Abstand der Drehachse 59 der Gleichlaufwelle 5 zu den jeweiligen Haltepunkten 30a, 30b beträgt weniger als 30%, bevorzugt weniger als 15%, insbesondere bevorzugt weniger als 10% oder als 5% der Gesamtlänge der Plattform (dies ist der Abstand der Vorderkante 39 zur Endkante 38).
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Dieses Ausführungsbeispiel schließt aber nicht aus, dass die Erfindung auch eine Lösung umfasst, bei welchem sich die Gleichlaufwelle 5 im vorderen Bereich 11 der Plattform 3 bzw. Vorrichtung 1 befindet und die vorderen Rollen 51a und 51b miteinander verbindet. Bei dieser Lösung befindet sich die Plattform 3 im Wesentlichen zwischen der Gleichlaufwelle 5 und der Hubeinrichtung 2, die zum Beispiel auf der gegenüberliegenden Seite, hier dem hinteren Bereich 10 angeordnet ist.
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Es sei auch bemerkt, dass der erfindungsgemäße Vorschlag auch Lösungen umfasst, bei welchem die Hubeinrichtung 2 nicht doppelt, redundant angeordnet ist, sondern als einzige, zentrale Hubeinrichtung 2 vorgesehen ist. Eine solche Ausführungsform ist beispielsweise in 3 gezeigt.
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Vorteilhafterweise ist ein formschlüssiges Zusammenwirken zwischen dem Gleichlaufzugelementes 4a, 4b und den jeweiligen Rollen 50a, 50b, 51a und 51b vorgesehen. Die ist gerade bei der starren Übertragung der Momente zwischen den beiden Seiten der Plattform 3 durch die Gleichlaufwelle 5 günstig. Daher bietet es sich an, dass Gleichlaufzugelementes 4a, 4b als bevorzugt auf Zug ausgerichtete Kette zu realisieren und die Rollen 50a, 50b, 51a und 51b als Ritzel oder Kettenräder auszubilden.
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Die Erfindung umfasst aber auch Lösungen, bei welchem auch eine kraftschlüssige Verbund zwischen dem Gleichlaufzugelement 4a, 4b und den Rollen 50a, 50b, 51a und 51b vorgesehen ist, auch diese Lösungen sind gleichwertig zu dem hier vorgeschlagenen Konzept. Daher können auch Seile oder auch Gurte gegebenenfalls auch mit Zähnen oder Nocken ausgestattete Gurte Verwendung finden, die Rollen können entsprechend konische oder prismatische Einschnitte aufweisen und so die Friktion erheblich zu erhöhen.
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2 zeigt im Wesentlichen den gleichen Aufbau wie 1, wobei nachfolgend nur auf die Unterschiede eingegangen wird. Die übrigen Funktionen, Eigenschaften aber auch äquivalente Austauschmittel und Betrachtungsweisen, wie sie für 1 angeführt wurden, sind auch bei 2 ebenfalls einsetzbar und gelten als mitoffenbart.
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Im Gegensatz zu 1 sind in 2 im hinteren Bereich 10 der Plattform 3 keine Haltepunkte 30a, 30b für das Zugelement 28 vorgesehen. Auch fehlt in 2 ein separater Fixierungspunkt 18 für das Gleichlaufzugelementes 4a, 4b. Dies hat seinen Grund darin, dass in 2 das Zugelement 28 und das Gleichlaufzugelementes 4a, 4b einstückig ausgebildet sind, und gewisse Abschnitte dieses integrierten Bauteiles 6 einerseits primär als Zugelement 28 bzw. Gleichlaufzugelementes 4a, 4b dienen. Durch das Zusammenfassen dieser beiden Funktionen, ist ein zusätzlicher Fixierungspunkt für das Gleichlaufzugelementes entbehrlich.
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Dieses kombinierte Zug-Gleichlaufzugelement 6 ist an seinem einem Ende 60 in dem Fixierungspunkt 25 festgelegt. Dies entspricht der Ausgestaltung wie in 1. Dieser Fixierungspunkt 25 ist wie bereits ausgeführt vertikal unterhalb der Umlenkrolle 26 vorgesehen. Ein erster Abschnitt 61 des kombinierte Zug-Gleichlaufzugelementes 6 erstreckt sich von dem Fixierungspunkt 25 nach oben, zu der Umlenkrolle 26 und wird dort umgelenkt.
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Es schließt sich dann wiederum ein vertikal nach unten verlaufender zweite Abschnitt 62 des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes 6 an, der dann um die hintere Rolle 50a unten herum in eine vertikale Richtung umgelenkt wird. Dieser zweite Abschnitt 62 entspricht dem ersten Teil 41 des Gleichlaufzugelementes 4. Der erste und der zweite Abschnitt 61,62 des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes 6 entspricht dabei funktional dem Zugelement 28. Der zweite Abschnitt 62 des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes 6 hat eine Doppelfunktion, es ist sowohl dem Zugelement 28, wie auch dem Gleichlaufzugelement 4 zugeordnet.
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Der dritte Abschnitt 63 des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes 6 verläuft zwischen der hinteren Rolle 50a und der vorderen Rolle 51a und entspricht dem zweiten, mittleren Abschnitt 42. An der vorderen Rolle 51a am wird das des kombinierte Zug-Gleichlaufzugelementes 6 von unten an die Rolle 51a herangeführt und von der Horizontalen wieder in eine vertikal nach oben verlaufende Richtung umgelenkt. Es schließt sich dann der vierte Abschnitt 64 des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes 6 an, der dem dritten Teil 43 des Gleichlaufzugelementes 4 entspricht. Das Ende 65 des kombinierten Zug-Gleichlaufzugelementes 6 ist an dem Fixierungspunkt 19 festgelegt.
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Wiederum ist die Anordnung des Fixierungspunktes 19 so gewählt, dass er oberhalb der oberen Stellung der angehobenen Plattform 3 ist.
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Die Plattform 3 besitzt, bevorzugt an ihren jeweiligen Ecken, also an den Enden der Wangen 31a, 31b die Rollen 50a, 50b, 51a und 51b. Es ist gut zu erkennen, dass das kombinierte Zug-Gleichlaufzugelement 6 eine im Wesentlichen U-förmige Schlaufe bildet und die Plattform 3 mit ihren Rollen 50a, 50b, 51a und 51b in diesem kombinierten Zug-Gleichlaufzugelement 6 gelagert ist. Es ist klar, dass sich das kombinierte Zug-Gleichlaufzugelement 6 auf beiden Seiten der Plattform 3 befindet, und die Ausgestaltung auf beiden Seiten der Plattform 3 diesbezüglich gleich ist.
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Auch in dem Ausführungsbeispiel nach 2 sind einander an der Plattform 3 gegenüberliegende Rollen 50a und 50b durch die Gleichlaufwelle 5 verbunden, auch hier sind die Rollen 50a und 50b eine Gleichlaufkopplung zwischen den beiden Seiten der Plattform 3. Wie in 2 gezeigt ist in diesen Ausführungsbeispiel die Gleichlaufwelle 5 auf der im hinteren Bereich 10 der Vorrichtung 1, in nächster Nähe zu der Hubeinrichtung 2 angeordnet. Der Abstand zwischen dem Lageort der Rolle 50a, 50b und der Endkante 38 beträgt weniger als 30%, bevorzugt weniger als 15%, insbesondere bevorzugt weniger als 10 oder als 5% der Gesamtlänge der Plattform 3 (dies ist der Abstand der Vorderkante 39 zur Endkante 38).
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Auch bei diesem Ausführungsbeispiel nach 2 stellen sich die gleichen Vorteile ein, wie sie bereits im oberen Teil der Beschreibung und insbesondere bei 1 angeführt wurden. Es ist klar, dass die Gleichlaufwelle 5 auch in dem Ausführungsbeispiel nach 2 die beiden vorderen Rollen 51a, 51b verbinden können kann, also die Plattform 3 zwischen der Gleichlaufwelle 5 und der Hubeinrichtung 2 angeordnet sein kann um auch hier diesen Gleichlaufeffekt zu erreichen.
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Auch in dem Ausführungsbeispiel nach 2 ist anstelle einer redundanten, doppelten Anordnung der Hubeinrichtung 2 eine zentrale Hubeinrichtung alternativ vorgesehen.
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In beiden Ausführungsbeispielen nach 1 und 2 kann alternativ auch der Einfahrtsbereich 12 zwischen den beiden Hubeinrichtungen 2 angeordnet sein (nicht gezeigt). Auch ein solcher Vorschlag gehört zur Erfindung.
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3 zeigt in einer perspektivischen Ansicht schematisch Kräfte und Momente in einer Ausführungsform der Erfindung. Die dargestellten und im Folgenden beschriebenen Zusammenhänge zwischen Gewichten, Kräften und Momenten gelten analog auch für andere Ausführungsformen der Erfindung.
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In der Mitte der Plattformfläche 32 ist durch einen Pfeil die Gewichtskraft FG dargestellt, die für das Gewicht eines idealerweise mittig auf der Plattform abgestellten Fahrzeugs steht. Diese Gewichtskraft FG greift im Schwerpunkt an, der sich hier idealerweise in der Symmetrieachse bzw. in der Mittelachse befindet. Dies stellt einen Idealfall für ein perfekt geparktes Fahrzeug auf einem entsprechenden Plattform dar, die Plattform 3 ist symmetrisch belastet. In diesem Zustand wird keine Gleichlaufwelle 5 benötigt, denn in diesem Idealfall bewegen sich die beiden seitlichen Enden gleichartig (ohne Berücksichtigung von Reibung).
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Der Realfall wird durch Hinzufügen einer weiteren Kraft dargestellt, welche nicht symmetrisch zur Plattform 3 angreift und beispielsweise durch ein nicht mittig ein geparktes Fahrzeug entsteht. Diese weitere Kraft ist als Fstörung bezeichnet und links hinter der Gewichtskraft FG zu sehen. Durch diese Störkraft Fstörung ist die Plattform 3 einseitig im hinteren Bereich belastet. Dadurch, dass die Plattform 3 im hinteren Bereich durch Fstörung einseitig belastet ist, würde sie ohne Entgegenwirken der Mechanismen für den Gleichlauf dort weiter absinken als im vorderen Bereich. Die Folge wäre eine schräg stehende Plattform 3. Durch eine schrägstehende Plattform 3 wird bei deren vertikaler Bewegung ein Verklemmen oder Verkanten erfolgen, was bei weiterer Bewegung zur Beschädigung der Parkvorrichtung führen würde.
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Zum Ausgleich der durch die Störkraft Fstörung verursachten Schrägstellung der Plattform 3 ist die Gleichlaufwelle 5 mit den daran drehfest montierten Rollen 50a, 50b vorgesehen. Die Gleichlaufwelle 5 ist an der Plattform 3 drehbar, jedoch ortsfest gelagert. In dem in 3 dargestellten Fall sorgt die Störkraft Fstörung für ein leichtes Absinken der hinteren linken Ecke der Plattform 3 und damit auch der Rolle 50b. Dieses Absinken AStörung ist durch einen gestrichelten Pfeil symbolisiert.
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Die Rolle 50b steht mit dem unter Spannung stehenden Gleichlaufzugelement 4b in Eingriff. Dazu kann das Gleichlaufzugelement 4b beispielsweise als Rollenkette und die Rolle 50b als Ritzel mit passender Verzahnung ausgeführt sein. Durch diesen Eingriff zwischen Rolle 50b und Gleichlaufzugelement 4b wird die Rolle 50b durch das Absinken AStörung in eine nach rechts gerichtete Drehbewegung Dstörung versetzt. Über die Gleichlaufwelle 5 wird diese Drehbewegung Dstörung der Rolle 50b in eine Drehbewegung DAusgieich der gegenüberliegend, starr an der Gleichlaufwelle 5 angeordneten zweiten Rolle 50a übertragen. Da wiederum die zweite Rolle 50a in Eingriff mit dem zweiten Gleichlaufzugelement 4a steht, wird die Drehbewegung DAusgieich in ein Absinken AAusgleich der linken vorderen Ecke umgewandelt, bzw. das Absinken AStörung wird derart reduziert, dass die Absenkbewegung an den beiden seitlichen Enden wieder gleich ist.
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Durch das Zusammenspiel der Gleichlaufzugelemente 50a, 50b mit der Gleichlaufwelle 5 und den daran angeordneten Rollen 50a, 50b wird somit ein einseitiges Absinken der Plattform 3 sofort ausgeglichen, so dass keine Schrägstellung auftreten kann und die oben beschriebenen Probleme verhindert werden. Die Ausgleichswelle 5 mit zwei daran drehfest angeordneten Rollen 50a und 50b, die in Eingriff mit den beiden Gleichlaufzugelementen 4a, 4b stehen, stellt einen Mechanismus dar, der einfach aufgebaut und daher sehr zuverlässig ist. Bei einer Bewegung der Plattform 3 sorgt die Gleichlaufwelle 5 für eine gleichmäßige Bewegung der beiden Seiten der Plattform 3.
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Es hat sich dabei überraschenderweise herausgestellt, dass eine Anordnung einer solchen Gleichlaufwelle 5 zwischen den beiden Gleichlaufzugelementen 4a, 4b alleine ausreichend für einen Gleichlauf auch bezüglich der beiden Seiten der Plattform 3 ist. Die beiden durch die Gewichtskraft FG gespannten Gleichlaufzugelemente 4a, 4b sind alleine geeignet, Drehbewegungen der beiden Rollen 50a und 50b aufzunehmen bzw. abzustützen. Für eine Übertragung von Drehbewegungen und Momenten von einer Rolle 50a zur anderen Rolle 50b über die Gleichlaufwelle 5 werden keine weiteren, ortsfest angeordneten Elemente zur Abstützung benötigt. Es ist beispielsweise nicht erforderlich, ortsfeste, vertikal verlaufende Zahnstangen in nächster Nachbarschaft zur Plattform 3 anzuordnen, in die die Rollen 50a, 50b, beispielsweise als Zahnräder ausgeführt, eingreifen.
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Eine erfindungsgemäße Ausgleichswelle 5 greift lediglich in die flexibel ausgeführten, aber unter Zugspannung stehende Gleichlaufzugelemente 4a, 4b ein und steht nicht in Eingriff mit ortsfest angebrachten Gegenstücken, wie beispielsweise Zahnstangen.
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Voraussetzung dafür, dass der beschriebene Mechanismus funktioniert ist, dass die beiden Gleichlaufzugelemente 4a, 4b unter Spannung stehen und so wie ein festes Bauteil, beispielsweise wie eine Zahnstange wirken. Dieses unter Spannung Stehen ist der Fall, wenn die in den Gleichlaufzugelementen 4a, 4b vorherrschende Zugkraft Fz größer als die auf die Enden der Gleichlaufwelle 5 wirkende Gleichlaufkraft FG1 ist. Diese Gleichlaufkraft FG1 steht in direktem Zusammenhang mit der Störkraft Fstörung . Aufgrund der Tatsache, dass die Störkraft Fstörung von mehreren Elementen (zumindest von zwei Gleichlaufzugelementen 4a, 4b und von einem Hubelement 2) aufgenommen wird, ist die auf ein Ende der Gleichlaufwelle 5 wirkende Gleichlaufkraft FG1 stets kleiner als die Störkraft Fstörung .
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Es wurde herausgefunden, dass für realistische Anwendungsfälle die Zugkraft Fz in den Gleichlaufzugelementen 4a, 4b stets größer als die Gleichlaufkraft FG1 ist. Somit funktioniert in realistischen Anwendungsfällen stets das beschriebene Zusammenspiel der Elemente, auch ohne das Vorsehen von ortsfesten Elementen zum Abstützen der Gleichlaufbewegungen.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin, dass das Gleichlaufzugelement 4,4a, 4b nunmehr eine Mehrzahl von Aufgaben übernimmt. Zunächst sorgt es dafür, dass das vordere und hintere Ende der Plattform sich gleichförmig bewegen. Aufgrund der hohen Zugspannung, die das Gleichlaufzugelement aufnimmt, übernimmt es auch die Funktion einer Zahnstange und erlaubt entlang seiner Längserstreckung einen positiongenauen Ausgleich der Plattform Bewegung der linken und rechten Seite. Geschickterweise ist dabei das Gleichlaufzugelement als Kette ausgebildet, wobei gefunden wurde, dass hier eine rückensteife Kette nicht notwendig ist.
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Zusätzlich ist vorgesehen, dass das Gleichlaufzugelement 4,4a, 4b auch als Teil des Hubmittels eingesetzt wird wie dies zum Beispiel in 2 gezeigt ist.
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In 3 ist nur ein Hubelement 2 vorgesehen, welches seine Hubkraft mittig an der nach links hinten orientierten Schmalseite der Plattform 3 einleitet. Diese Ausführungsform ist einfacher aufgebaut als die Lösungen in 1 und 2. Aufgrund der Ausgleichswelle 5 und ihrer zuvor beschriebenen Funktionsweise, ist ein Gleichlauf zwischen den beiden Seiten der Plattform trotz nur eines einzigen Krafteinleitungspunktes durch das Hubmittel 2 gegeben.
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4a zeigt eine Detailansicht des in 3 mit D IV markierten Bereiches. In dieser Ausführungsform weist die Rolle 50a zwei Funktionen gleichzeitig auf: zum einen dient sie, wie zu 3 beschrieben, der Aufnahme bzw. Übertragung von Drehbewegungen, die im Zusammenhang mit der Funktion der Ausgleichswelle 5 übertragen werden. Hierzu ist die Rolle 50 a (und auch die Rolle 50 b auf der gegenüberliegenden Seite) drehfest (also ohne Freilauf) auf der Ausgleichswelle 5 angeordnet.
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Weiterhin übernimmt die Rolle 50a die Umlenkung des Gleichlaufzugelementes 4a zwischen dem ersten Teil 41 und dem zweiten Teil 42 von dem horizontalen Teil in den vertikalen Teil. Die Rolle 50a übernimmt in der dargestellten Ausführungsform in Funktionsvereinigung diese beiden Funktionen.
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4b zeigt den gleichen Bereich wie 4a, jedoch ist die Ausgleichswelle 5, verglichen zu 4a, weiter rechts, von dem in die Vertikale umlenkenden Umlenkungspunkt entfernt, angeordnet. Die Rolle 50a, 50b wirkt hier bevorzugt formschlüssig mit dem im Wesentlichen horizontal verlaufenden Teil des Gleichlaufzugelementes 4a, 4b zusammen. In der in 4b dargestellten Ausführungsform übernimmt die Rolle 50a nur die Funktion der Aufnahme bzw. Übertragung von Drehbewegungen, die im Zusammenhang mit der Funktion der Ausgleichswelle 5 übertragen werden. Die Umlenkung des Gleichlaufzugelementes 4a zwischen dem ersten Teil 41 und im zweiten Teil 42 übernimmt hier ein zur Rolle 50a unterschiedliches, separat an der Plattform 3 angeordnetes um Umlenkstück 333.
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Dazu muss das Umlenkstück 333 nicht zwingend in Eingriff mit dem Gleichlaufzugelement 4a stehen. Das Umlenkstück 333 kann zum Beispiel auch als ein in Eingriff mit dem Gleichlaufzugelement 4b stehendes Ritzel ausgeführt sein, welches allerdings frei drehbar an der Plattform 3 gelagert ist.
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Auch in der in 4b gezeigten Ausführungsformmit einer Funktionstrennung zwischen Umlenkung des Gleichlaufzugelementes und Übertragung der für den Gleichlauf erforderlichen Drehbewegungen ist eine sichere und stabile Funktion des Gleichlaufs sowohl in seitlicher als auch in Längsrichtung der Plattform 3 gegeben. Die Gleichlaufwelle 5 kann somit auch separat und entfernt von dem Punkt, an dem die Umlenkung des Gleichlaufzugelementes 4a von dessen ersten Teil 41 in dessen zweiten Teil 42 erfolgt, angeordnet werden.
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Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, dass das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist. Auch eine solche Unterkombination ist von der Offenbarung dieser Anmeldung abgedeckt.
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Es ist weiter zu beachten, dass die in den verschiedenen Ausführungsformen beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar. Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
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Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit als von erfindungswesentlicher Bedeutung zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den oder die unabhängigen Anspruch/Ansprüche übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.