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Die Erfindung betrifft eine Sanitäreinrichtung mit einem eine wasserbeaufschlagbare Oberseite aufweisenden Sanitärkörper und mit einer Traganordnung, welche an einem Randabschnitt einer Unterseite des Sanitärkörpers angeordnet ist.
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Bei dem an seiner Oberseite mit Wasser beaufschlagbaren Sanitärkörper kann es sich im Rahmen der Erfindung beispielsweise um eine Duschwanne, Badewanne, Duschfläche oder auch ein Waschbecken handeln, wobei grundsätzlich auch andere Ausgestaltungen in Betracht kommen. Duschwannen, Badewannen und Waschbecken ist dabei gemein, dass eine Beckenform mit einer Art Mulde vorliegt, welche das an der Oberseite auftreffende Wasser bei der Benutzung zu einem Abfluss leitet. Dies gilt auch für sehr flache, barrierefreie Duschwannen, auch wenn das Gefälle kaum zu sehen ist.
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Darüber hinaus sind Duschflächen bekannt, welche von einem mit Fliesen versehenen Board oder auch von einem Flächenmaterial gebildet sind. Als besonders hochwertiges, dauerhaftes und optisch ansprechendes Flächenmaterial kommt Stahl-Email in Betracht, wobei aber auch andere Flächenmaterialien wie beispielsweise wasserbeständiges Holz, Stein, Kunststoff, Edelstahl und dergleichen möglich sind.
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Derartige Sanitärkörper werden üblicherweise an ihrem Rand abgestützt. Eine Duschwanne, Badewanne oder auch ein Waschbecken weisen um den mulden- bzw. beckenförmigen Innenraum häufig einen umlaufenden, zunächst horizontalen oder in etwa horizontalen Abschnitt auf. Gerade wenn die Sanitärkörper aus einem Schichtmaterial wie Stahl-Email gebildet ist, ist an den horizontalen Verlauf anschließend bis zu einem Ende des Schichtmaterials eine in etwa rechtwinklige Umbiegung oder Abkantung nach unten oder auch besonders bevorzugt eine C-förmige Unterkantung vorgesehen. Gerade ein solcher Randbereich ist aus mehreren Gründen für eine Gewichtsabstützung des Sanitärkörpers nach unten geeignet und vorgesehen. Einerseits ist es aus Gründen der Stabilität zweckmäßig, den Sanitärkörper an den beschriebenen Randabschnitt abzustützen. Andererseits können dort auch Traganordnungen besonders gut montiert werden. Ähnliche Überlegungen gelten grundsätzlich auch für ebene oder im Wesentlichen ebene Duschflächen.
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Der Sanitärkörper weist häufig eine rechteckige Grundfläche auf, wobei auch andere Grundflächen in Betracht kommen. Aus der Praxis sind beispielsweise runde Sanitärkörper oder insbesondere Duschwannen mit einem Viertelkreis bekannt. Darüber hinaus sind 5-Eck-Wannen bekannt, bei denen beispielsweise ausgehend von einer Rechteckform eine Ecke abgeschrägt ist.
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Als Traganordnung sind häufig zu einem Rahmen zusammengefügte Fußgestelle bekannt, wie sie beispielsweise in der
DE 10 2009 037 904 B3 beschrieben sind.
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Einstückige oder gegebenenfalls zweiteilige, genau an die Wannenform angepasste Wannenträger aus Hartschaum sind beispielsweise aus der
DE 109 61 255 A1 sowie der
EP 2 206 840 A1 bekannt.
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Aus der Praxis sind insbesondere auch einteilige Wannenträger aus Kunststoff, insbesondere Hartschaum, bekannt, welche eine Sanitärwanne als Sanitärkörper bei der Montage aufgesetzt wird. Hierzu muss der Wannenträger genau auf die Größe und Form der zugeordneten Sanitärwanne abgestimmt sein. Es ergibt sich auch eine vergleichsweise große Aufstandfläche, was im Hinblick auf die Schalldämmung nachteilig sein kann.
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Die
DE 92 08 770 U1 und die
DE 86 25 437 U1 zeigen jeweils eine Sanitärwanneneinrichtung mit einer Sanitärwanne und einer Traganordnung für die Sanitärwanne, wobei die Traganordnung von einem Wannenträger gebildet ist. Die Sanitärwanne weist einen im Querschnitt C-förmigen Wannenrand mit einer Unterkantung auf, wobei Seitenwände des aus Hartschaum gebildeten Wannenträgers den Wannenrand tragen. Die Sanitärwanne kann von oben auf den vorgefertigten Wannenträger aus Hartschaum aufgesetzt werden.
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Die
DE 101 55 021 B4 offenbart eine Sanitäreinrichtung mit einer Sanitärwanne und einer Traganordnung für die Sanitärwanne, wobei die Sanitärwanne einen lediglich gerade nach unten abgekanteten endseitigen Abschnitt aufweist. An der Unterseite des Wannenrandes sind einfache quaderförmige Montageklötze angeklebt, über welche die Sanitärwanne auf einem zusätzlichen Wannenträger abgestützt ist.
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Die
DE 10 2017 105 290 B3 offenbart eine gattungsgemäße Sanitärwanneneinrichtung mit einer Sanitärwanne und einer Traganordnung für die Sanitärwanne, wobei die Sanitärwanne einen im Querschnitt C-förmigen Wannenrand mit einer Unterkantung aufweist, wobei die Traganordnung mehrere Profilleisten umfasst, welche in den C-förmigen Wannenrand eingesetzt und dort formschlüssig gehalten sind. Die Profilleisten können auf einfache Weise in Formen oder endlos produziert werden, wobei zunächst eine universelle Länge bereitgestellt werden kann, die dann für die Montage einer konkreten Sanitärwanne auf das jeweils vorgesehene Maß gekürzt wird. Zu diesem Zweck können die Profilleisten beispielsweise auch Markierungen, Sollbruchstellen oder dergleichen aufweisen.
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Obwohl die beschriebene Ausgestaltung sich durch eine sehr gute Funktionalität, eine einfache Handhabung und geringe Kosten auszeichnet, kann sich in Einzelfällen als Nachteil herausstellen, dass gerade durch den Einsatz von Profilleisten eine Abstützung im Wesentlichen an den geraden Längsseiten erfolgt.
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Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Sanitäreinrichtung mit dem zuvor beschriebenen Sanitärkörper und einer Traganordnung anzugeben, die sich durch verbesserte Funktionseigenschaften und insbesondere eine verbesserte Abstützung auszeichnet.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die Aufgabe durch eine Sanitäreinrichtung mit einem eine wasserbeaufschlagte Oberseite aufweisenden Sanitärkörper und mit einer Traganordnung, welche an einem Randabschnitt einer Unterseite des Sanitärkörpers angeordnet ist, wobei der Sanitärkörper zumindest eine Ecke und einen gerade verlaufenden Randabschnitt aufweist, gelöst, welcher dadurch gekennzeichnet, dass die Traganordnung von einer Vielzahl von untereinander bevorzugt unverbundenen Tragelementen gebildet ist, welche jeweils durch einen Formschluss sowohl an dem gerade verlaufenden Randbereich als auch über die zumindest eine Ecke an dem Sanitärkörper fixierbar sind.
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Gemäß dem beschriebenen ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird also die Abstützung des Sanitärkörpers an mehreren definierten, voneinander beabstandeten Stellen vorgeschlagen, wobei für die gesamte Abstützung einheitliche Elemente vorgesehen werden, die durch einen Formschluss sowohl an einer Ecke als auch an einer geraden Seiten angeordnet werden können. Insbesondere ist aber auch vorgesehen, dass der beschriebene Formschluss über die Ecke, das heißt an zwei gegeneinander abgewinkelten Stützstellen eines einzigen dort angeordneten Tragelementes sichergestellt wird.
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Gewissermaßen werden also universell einsetzbare Tragelemente genutzt, welche auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein können. Den verschiedenen nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen ist dabei jedoch gemein, dass diese über einen Formschluss mit dem Sanitärkörper an dessen Randabschnitt in Verbindung stehen.
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Ein Formschluss kann durch einen Benutzer leicht hergestellt werden, wobei auch die Gefahr einer Fehlmontage oder Fehlausrichtung gering gehalten werden kann. Sofern der korrekte Formschluss hergestellt ist, besteht im Gegensatz zu Klebstoff auch nicht die Gefahr einer Verschlechterung der Verbindung durch einen Zersetzungsprozess, Wärme oder dergleichen.
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Wie beispielsweise aus der
DE 10 2017 105 209 B3 bekannt, kann der Randabschnitt eine C-förmige Unterkantung aufweisen, wobei dann die Tragelemente formschlüssig in die Unterkantung eingesetzt sind. Im Schnitt ergibt sich dann eine Anordnung, wie sie auch aus diesem Stand der Technik bekannt ist. Erfindungsgemäß werden aber gerade anstelle von langen Leisten Tragelemente eingesetzt, welche an verschiedenen zueinander abgewinkelten Abschnitten einen solchen Formschluss ermöglichen.
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Gemäß einer alternativen Ausgestaltung im Rahmen des ersten Aspektes ist vorgesehen, dass der Randabschnitt eine endseitige Abkantung aufweist, wobei das Tragelement eine seitliche Nut zur Aufnahme der Abkantung aufweist. Wie zuvor im Zusammenhang mit einem Formschluss beschrieben, verläuft eine solche Nut dann auch an unterschiedlichen Seiten des Tragelementes.
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Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Randabschnittes können die Tragelemente ohne Einschränkung eine Grundfläche ausgewählt aus der Gruppe Rechteck, Kreis, Ellipse, L-Form und Dreieck aufweisen, wobei selbstverständlich davon abgeleitete oder auch andere Grundfläche in Betracht kommen. Bei einer rechteckigen Grundfläche ist insbesondere eine quadratische Grundfläche bevorzugt. Ansonsten ist das Aspektverhältnis einer langen Seite des Rechtecks zu einer kurzen Seite des Rechteckes bevorzugt kleiner als 2:1.
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Die Funktion der Tragelemente ist bei einer Rechteckform unmittelbar ersichtlich. Wenn ein solches Tragelement an einem geraden Abschnitt eingesetzt wird, so ist der Formschluss mit dem Sanitärkörper auch nur an einer Seite des Tragelementes vorgesehen. Das Tragelement kann beispielsweise an einer Seite der rechteckigen Grundform in eine C-förmige Unterkantung eingesetzt sein oder eine endseitige Abkantung in einer Nut aufnehmen.
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Wenn dagegen ein Tragelement mit einer rechteckigen Grundform im Bereich einer Ecke eingesetzt wird, so verlaufen dann zwei aneinander anschließenden Seiten des Tragelementes an dem entsprechenden Randabschnitt des Sanitärkörpers. Der beschriebene Formschluss ergibt sich dann auch an den beiden zugeordneten Seiten des Tragelementes. Bei einer C-förmigen Unterkantung kann ein Tragelement insbesondere schräg in den Eckbereich eingeschoben werden.
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Wenn dagegen eine endseitige Abkantung vorliegt, so weist ein Tragelement mit einer rechteckigen Grundfläche beispielsweise an zumindest zwei Seiten Nutabschnitte auf, die besonders zweckmäßig unmittelbar an der Ecke unterbrochen sind, um auch verschiedene Eckradien aufnehmen zu können.
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Es ist dabei klar, dass ausgehend von der beschriebenen rechteckigen Grundfläche des Tragelementes auch die Ecken mit der Grundfläche zweckmäßigerweise abgerundet sind, um entsprechende Radien des Sanitärkörpers berücksichtigen zu können.
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Bei anderen Geometrien der Grundform ergibt sich eine vergleichbare Abstützung in den Ecken mit dem Tragelement an voneinander beabstandeten, gegeneinander abgewinkelten Stützstellen bzw. Formschlussabschnitten. Bei einem rechtwinkligen Dreieck können beispielsweise die beiden kurzen Seiten für die Anordnung in einer Ecke und die lange Seite für die Anordnung an einem geraden Abschnitt vorgesehen sein.
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Bei einer ovalen Grundform kann das Element gerade bei einer C-förmigen Unterkantung so weit in den Eckbereich des Sanitärkörpers eingeschoben werden, dass sich mit Sicherheit der beschriebe Formschluss ergibt.
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Auch wenn aufgrund des erfindungsgemäßen Formschlusses ein Verkleben in der Regel nicht notwendig ist, so ist dieses auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
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Die Tragelemente sind vorzugsweise hauptsächlich oder vollständig aus Kunststoff gebildet. Eine günstige Herstellung ergibt sich insbesondere dann, wenn die Tragelemente aus einem Hartschaum, wie beispielsweise Polyurethanschaum (PUR), expandiertem Polystyrol (EPS), extrudiertem Polystyrol (XPS) oder expandiertem Polypropylen (EPP) gebildet sind. In Betracht kommen auch dauerelastische Produkte, welche aus einem Basismaterial und einem Bindemittel gebildet sind.
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Grundsätzlich ist es aber auch möglich, die Tragelemente aus zwei verschiedenen Kunststoffmaterialien zu bilden, welche sich vorzugsweise durch den eingesetzten Polymertyp und/oder den Aufschäumgrad, Zusatzstoffe, Füllstoffe oder dergleichen unterscheiden.
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Beispielsweise können im Wesentlichen aus einem Hartschaum gebildete Tragelemente auch zumindest bereichsweise eine Beschichtung oder eine Ummantelung aufweisen, um verbesserte Eigenschaften zu erreichen. Eine solche bereichsweise vorgesehene Beschichtung oder Ummantelung kann beispielsweise aus einem elastomeren Material gebildet sein, welches zu einer Geräuschdämmung, einer Schwingungsdämmung oder auch einer besseren Handhabbarkeit beitragen kann.
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Wenn beispielsweise der Randabschnitt eine C-förmige Unterkantung aufweist und das Tragelement formschlüssig in die Unterkantung eingesetzt wird, kann durch eine elastomere Beschichtung eine gewisse Nachgiebigkeit bei dem Einsetzen und andererseits durch die elastische Rückstellung eine zusätzliche Fixierung erreicht werden. Schließlich kann durch elastomeres Material auch ein Ausgleich erfolgen.
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Auch wenn die Tragelemente möglichst einfach, beispielsweise aus Kunststoff und bevorzugt Hartschaum gebildet sind, können grundsätzlich auch verstellbare Füße oder dergleichen vorgesehen sein, die dann aber möglichst einfach auszugestalten sind. Beispielsweise können einfache vorgefertigte Füße für eine geringfügige Höhenverstellung bzw. Justierung einfach in entsprechende Ausnehmungen eingesteckt werden.
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Wie bereits zuvor erläutert, wird durch die Vielzahl von Tragelementen, die sowohl über die zumindest eine Ecke als auch einen gerade verlaufenden Randabschnitt anzuordnen sind, eine punktuelle, nicht durchgängige Abstützung erreicht. Auch dies kann zu einer Materialersparnis beitragen.
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So ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, dass der Sanitärkörper einen Außenumfang mit einer Außenumfangslänge aufweist, wobei der Sanitärkörper an 2 % bis 50 % seiner Außenlänge über die Tragelemente abgestützt ist.
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Die eingangs genannte Aufgabe wird gemäß einem weiten zweiten Aspekt der Erfindung durch eine Sanitäreinrichtung mit einem eine wasserbeaufschlagbare Oberseite aufweisenden Sanitärkörper und mit einer Traganordnung, welche an einem Randbereich einer Unterseite des Sanitärkörpers angeordnet ist, wobei die Traganordnung zur Abstützung auf einer Bodenfläche zumindest ein in einer Vertikalrichtung tragfähiges Tragelement aufweist, gelöst, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass das Tragelement zur Anordnung an einer Ecke und/oder einer Rundung des Sanitärkörpers in einer horizontalten Richtung flexibel oder abwinkelbar ist.
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Gemäß dem zuvor beschriebenen ersten Aspekt kann eine gute Abstützung auch an Ecken des Sanitärkörpers durch einzelne universell einsetzbare Tragelemente erreicht werden. Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird die gleiche Aufgabe durch eine entsprechende Anpassbarkeit von zumindest einem Tragelement erreicht.
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Ausschlaggebend ist zunächst, dass das Tragelement bezogen auf die übliche Montagesituation in vertikaler Richtung tragfähig ist, um das Gewicht des Sanitärköpers abzuleiten, wobei zusätzlich das Gewicht des aufgenommenen Wassers sowie bei einer Duschwanne, Badewanne und Duschfläche auch noch das Gewicht mindestens eines Benutzers zu berücksichtigen sind.
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Die Anpassbarkeit an die genaue Kontur des Randabschnittes des Sanitärkörpers kann im Rahmen des zweiten Aspektes auf unterschiedliche Weise erreicht werden. Beispielsweise kann das Tragelement über seine Länge eine gleichmäßige Biegsamkeit in horizontaler Richtung aufweisen, so dass sich dann bezogen auf das Material des Tragelementes eine starke Anisotropie ergibt.
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Alternativ wird die gewünschte Anpassbarkeit auch dann erreicht, wenn das zumindest eine Tragelement voneinander beabstandete Knick- oder Gelenkstellen aufweist. Durch beabstandete Gelenkstellen kann sich beispielsweise eine Konstellation ergeben, welche an eine Fahrradkette erinnert. Die einzelnen Glieder einer Fahrradkette können um die Verbindungsachsen leicht abgewinkelt werden, während die Fahrradkette entlang der Achsen stets steif bleibt.
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Dabei ist es möglich, dass das zumindest eine Tragelement von vornherein eine Beweglichkeit durch Gelenkstellen aufweist. Alternativ kann das Tragelement auch zunächst als eine Art Leiste bereitgestellt werden, welche dann an vorgegebenen Stellen geknickt werden kann, um eine Ecke auszubilden.
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Dabei soll jedoch im Rahmen der Erfindung vermieden werden, dass an der Knickstelle das Tragelement auseinander fällt. So besteht beispielsweise im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, dass das zumindest eine Tragelement ein an den Knick- oder Gelenkstellen mit Schwächungen, insbesondere Einbuchtungen versehenes Volumenmaterial und eine sich zumindest an den Knick- oder Gelenkstellen erstreckende Verstärkungsschicht aufweist.
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Als Volumenmaterial kann auch hier der zuvor beschriebene Hartschaum besonders vorteilhaft eingesetzt werden. Der Hartschaum als Volumenmaterial weist dann insbesondere V-förmige Schwächungen auf und kann dort leicht geknickt werden, wodurch das Volumenmaterial dort auch vollständig zerbrechen kann. Die dort aufeinander anschließenden Abschnitte des Tragelementes werden sodann durch die Verstärkungsschicht zusammengehalten.
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Bei der Verstärkungsschicht kann es sich beispielsweise um eine ausreichend stabile Folie, ein Textilmaterial, ein Laminat oder dergleichen handeln.
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Im Rahmen einer besonders einfachen Ausgestaltung kann sich eine solche Verstärkungsschicht auch über die gesamte Länge des Tragelementes oder zumindest über mehrere Knick- oder Gelenkstellen hinweg erstrecken. Wenn als Volumenmaterial ein Kunststoff vorgesehen ist, kann beispielsweise bei einem Gieß- oder Schäumprozess die Verstärkungsschicht bereitgestellt und in die entsprechende Form eingebracht werden.
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Auch wenn grundsätzlich unterschiedliche Materialien für die optional vorgesehene Verstärkungsschicht vorgesehen sind, sind die Tragelemente gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung hauptsächlich und insbesondere vollständig aus Kunststoff gebildet. Knick- oder Gelenkstellen können darüber hinaus auch auf andere Art und Weise bereitgestellt werden. So ist es beispielsweise auch möglich, formschlüssige Gelenkausformungen oder scharnierartige Verbindungen vorzusehen.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung können separate Halteelemente vorgesehen sein, um ein zugeordnetes Tragelement in der abgewinkelten Position zu halten und/oder zu fixieren.
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Wie auch zuvor im Zusammenhang des ersten Aspektes beschrieben, kann das zumindest eine Tragelement besonders bevorzugt mit einem Formschluss an dem Sanitärkörper befestigt sein. Insbesondere kann das zumindest eine Tragelement an einer C-förmigen Unterkantung eingesetzt sein oder für eine nach unten gerichtete Abkantung eine aufnehmende Nut aufweisen, wobei insoweit auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann.
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Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird die eingangs genannte Aufgabe durch eine Sanitäreinrichtung mit einem eine wasserbeaufschlagte Oberseite aufweisenden Sanitärkörper und mit einer Traganordnung, welche an einem Randabschnitt einer Unterseite des Sanitärkörpers angeordnet ist, wobei der Sanitärkörper Ecken und gerade verlaufende Randbereiche aufweist, und wobei die Traganordnung durch eine Vielzahl von Tragelementen gebildet ist, gelöst, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Tragelemente L-förmig mit einem langen Schenkel und einem kurzen Schenkel ausgeführt sind, wobei sich bei jedem der L-förmigen Tragelemente ausgehend von einer zugeordneten Ecke des Sanitärkörpers der lange Schenkel und der kurze Schenkel an unterschiedlichen gerade verlaufenden Randbereichen des Sanitärkörpers erstrecken.
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Gemäß der eingangs bereits genannten und den nächstliegenden Stand der Technik bildenden
DE 10 2017 105 290 B3 werden Profilleisten eingesetzt, welche insbesondere völlig gerade verlaufen. Davon ausgehend betrifft die vorliegende Erfindung eine Weiterbildung, bei der die Profilleisten konkret L-förmig mit unterschiedlicher Schenkellänge ausgeführt sind, so dass diese L-förmigen Tragelemente zumindest in die Ecken eingelegt werden können, und die Ecken abstützen.
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Der kurze Schenkel ist so bemessen, dass dieser zumindest aus dem unmittelbaren Eckbereich herausgeführt ist, während der kurze Schenkel typischerweise eine Länge aufweist, welche kleiner ist als die übliche Seitenlänge eines Sanitärkörpers.
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Auch wenn für verschiedene Abmessungen des Sanitärkörpers Anpassungen notwendig sind, so können diese vollständig an dem langen Schenkel erfolgen, welcher dazu auch Markierungen, Einbuchtungen oder dergleichen aufweisen kann. Die Länge des langen Schenkels beträgt zweckmäßigerweise zumindest das 1,5-fache der Länge des kurzen Schenkels.
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Der kurze Schenkel kann beispielsweise eine Länge zwischen 5 cm und 40 cm aufweisen, wobei der lange Schenkel typischerweise eine Länge zwischen 40 cm und 140 cm aufweist.
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Die Länge der Schenkel wird dabei an dem äußeren Umfang des Sanitärkörpers (also außen an der Ecke) bestimmt.
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Die im Rahmen des dritten Aspektes L-förmigen Schenkel mit unterschiedlicher Schenkellänge als Tragelemente können mit einem Formschluss an dem Sanitärkörper angeordnet sein, wobei auf die zuvor beschriebenen Geometrien im Rahmen des ersten Aspektes und des zweiten Aspektes verwiesen wird. Im Rahmen des dritten Aspektes kann zusätzlich aber auch alternativ ein Verkleben der Tragelemente mit dem Sanitärkörper erfolgen.
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Im Rahmen des dritten Aspektes der Erfindung kann durch die Tragelemente auch ein umfangseitig nahezu geschlossener Rahmen gebildet werden. Gegenüber der
DE 10 2017 105 290 B3 ergibt sich dann eine einfache Ausgestaltung, bei der die gesamten Kontaktbereiche außerhalb der Ecken liegen. Die L-förmigen Tragelemente sind besonders bevorzugt einstückig, beispielsweise in einem Gieß- oder Schäumprozess gebildet. Auch hier ist eine Beschichtung oder ein anderweitiger Einsatz eines weiteren Kunststoffes möglich, um Funktionsverbesserungen zu erreichen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von exemplarischen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1a ein Tragelement für eine Sanitäreinrichtung,
- 1b eine Schnittdarstellung mit dem Tragelement gemäß der 1a und einem Sanitärkörper in Form einer Duschwanne,
- 2a eine alternative Ausgestaltung des Tragelementes,
- 2b eine Anordnung gemäß der 1b für die alternative Ausgestaltung,
- 3a und 3b alternative Ausgestaltungen einer Sanitäreinrichtung in einer Ansicht von unten,
- 4 eine Sanitäreinrichtung mit einem Sanitärkörper und einem horizontal flexiblen Tragelement,
- 5a und 5b ein abwinkelbares Tragelement in verschiedenen Konfigurationen,
- 6a und 6b eine alternative Ausgestaltung eines abwinkelbaren Tragelementes in verschiedenen Konfigurationen,
- 7a und 7b L-förmige Tragelemente für unterschiedliche Geometrien des Sanitärkörpers,
- 8 eine alternative Ausgestaltung der L-förmigen Tragelemente,
- 9a bis 9c weitere alternative Ausgestaltungen eines abwinkelbaren Tragelementes.
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Die 1a zeigt ein Tragelement 1, welches als Bestandteil einer Traganordnung vorgesehen ist, wobei das Tragelement 1 eine im Wesentlichen rechteckige Grundfläche mit abgerundeten Ecken aufweist. Das Tragelement 1 weist an seinen vier Seiten der rechteckigen Grundform jeweils eine nach oben offene Nut 2 auf. Die Funktion des Tragelementes 1 ist insbesondere in der 1b zu erkennen. Die 1b zeigt einen Sanitärkörper 3 in Form einer Duschwanne, wobei das Tragelement 1 als Bestandteil einer Traganordnung an einem Randabschnitt einer Unterseite des Sanitärkörpers 3 angeordnet ist.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Randabschnitt eine endseitige Abkantung 4 auf, wobei die Abkantung 4 in der Nut 2 an einer Seite des Tragelementes 1 aufgenommen ist. Zweckmäßigerweise ist die Tiefe der Nut 2 so auf die Abkantung 4 abgestimmt, dass ein Freiraum 5 verbleibt. Eine Gewichtsabstützung des Sanitärkörpers 3 erfolgt also in dem dargestellten Ausführungsbeispiel an der Oberseite des Tragelementes 1.
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Aus der 1a ist ersichtlich, dass durch die an den vier Seiten des Tragelementes 1 vorgesehene und an den Ecken unterbrochene Nut 2 das Tragelement auch an einer Ecke des Sanitärkörpers 3 angeordnet werden kann, wobei das Tragelement 1 sowohl an Ecken des Sanitärkörpers als auch an gerade verlaufenden Randbereichen durch einen Formschluss zwischen der Nut 2 und der Abkantung 4 in horizontaler Richtung gehalten ist.
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Die Darstellung einer rechteckigen Grundfläche in den 1a und 1b ist lediglich exemplarisch. So zeigt die 2a ein Tragelement 1 mit einer in etwa elliptischen oder ovalen Grundfläche, wobei gemäß dem Ausführungsbeispiel der 2b ebenfalls exemplarisch eine für Duschwannen als Sanitärkörper 3 typische C-förmige Unterkantung 6 dargestellt ist. Das in der 2a dargestellte Tragelement weist im Querschnitt eine solche Form auf, dass es mit seinem umlaufenden Rand in die Unterkantung 6 formschlüssig eingesetzt werden kann.
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Selbstverständlich sind unabhängig von der Art des Formschlusses auch andere Grundflächen des Tragelementes möglich.
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Die 3a und 3b zeigen eine Sanitäreinrichtung von unten, wobei die Tragelemente 1 an dem Sanitärkörper 3 angeordnet und durch Formschluss zumindest leicht gegen ein Verrutschen gesichert sind. Die 3a zeigt beispielsweise eine Konstellation, wie sie mit Tragelementen 1 gemäß 1a gebildet werden kann. Sofern der Sanitärkörper 3 neben den Ecken und geraden Abschnitten auch Bögen 7 aufweist, so ist beispielsweise eine elliptische Grundfläche der Tragelemente 1 besonders zweckmäßig (3b).
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Obwohl gemäß den beschriebenen Ausführungsformen nur eine bereichsweise Abstützung über die Tragelemente 1 erreicht wird, kann zumindest an den Ecken des Sanitärkörpers 3 stets ein Tragelement 1 angeordnet werden.
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Die
4 zeigt einen weiteren, zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung, wobei ebenfalls eine gute Anpassung an die Ecken des Sanitärkörpers
3 möglich ist. Die
4 zeigt hierzu exemplarisch erneut eine Duschwanne, welche an ihrem Randabschnitt eine C-förmige Unterkantung
6 aufweist. Das Tragelement
1' gemäß der
4 ist zur Anordnung an der Ecke des Sanitärkörpers
3 in einer horizontalen Richtung flexibel, das heißt biegbar, während das Tragelement
1' in der Vertikalrichtung z tragfähig ist. Das Tragelement
1' kann also ähnlich wie ein in der horizontalen Ebene beweglicher Schlauch oder eine Kette in die C-förmige Unterkantung
6 eingeführt werden, wobei sich auch im Rahmen dieser Ausgestaltung ein Formschluss entsprechend der
2b bzw. der
DE 10 2017 105 290 B3 ergeben kann. Das Tragelement
1' kann beispielsweise aus einem Kunststoff mit stark anisotropischen Eigenschaften gebildet sein, um einerseits die gewünschte Tragkraft in vertikaler Richtung
z und andererseits die Beweglichkeit in der horizontalen Ebene zu ermöglichen.
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Die 5a zeigt eine alternative Ausgestaltung eines Tragelementes 1", welches zunächst vergleichsweise steif ist und gerade verläuft. Das dargestellte Tragelement 1" kann jedoch an voneinander beabstandeten Knick- oder Gelenkstellen 8 insbesondere rechtwinklig abgewinkelt werden (5b). In der Konfiguration gemäß der 5a ist das Tragelement 1" bzw. der dargestellte Abschnitt des Tragelementes 1" an einem gerade verlaufenden Randbereich des Sanitärkörpers anzuordnen, während gemäß der 5b die Anordnung des Tragelementes 1" in einer Ecke des Sanitärkörpers 3 möglich ist. Ohne Einschränkung kann dabei auch die Befestigung durch einen Formschluss erfolgen.
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Damit das Tragelement 1" bei einem Abwinkeln nicht auseinander bricht, ist eine Verstärkungsschicht 9 zumindest an den Knick- oder Gelenkstellen 8 vorgesehen, wobei sich die Verstärkungsschicht 9 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch das gesamte Tragelement 1" erstreckt.
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Auf beiden Seiten der Verstärkungsschichten 9 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Volumenmaterial 10 vorgesehen, wobei es sich auch hier um einen Hartschaum wie beispielsweise EPS, EPP und XPS handeln kann. Wenn ein solcher Hartschaum als Volumenmaterial 10 an den Knick- oder Gelenkstellen 8 bricht, wird durch die Verstärkungsschichten 9 eine ausreichende Stabilität sichergestellt. Die Verstärkungsschicht 9 kann beispielsweise aus einer Folie, einem Textil, einem Laminat, einem Vlies oder dergleichen gebildet sein.
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Die 6a und 6b zeigen eine von den 5a und 5b abgeleitete Variante, bei der Volumenmaterial 10 bereits anfangs an der Verstärkungsschicht 9 unterbrochen ist. Es ergibt sich dann der Unterschied, dass das Tragelement 1" nach Art einer Kette von vornherein in der horizontalen Ebene eine gute Beweglichkeit aufweist.
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Die 7a und 7b zeigen schließlich gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung Tragelemente 1"', welche L-förmig mit einem langen Schenkel 11 und einem kurzen Schenkel 12 ausgeführt sind, wobei die entsprechenden Tragelemente 1"' jeweils einer Ecke des in den 7a und 7b nicht dargestellten Sanitärkörpers 3 zugeordnet sind. Entsprechend verlaufen bei jedem der L-förmigen Tragelemente 1 "' ausgehend von der zugeordneten Ecke des Sanitärkörpers 3 der kurze Schenkel 12 und der lange Schenkel 11 an unterschiedlichen gerade verlaufenden Randbereichen des Sanitärkörpers 3.
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Durch die L-förmigen Tragelemente 1"' mit unterschiedlich langen Schenkeln 11, 12 können die Übergänge und Freistellen zwischen aufeinander folgenden Tragelementen 1"' außerhalb der Ecken des Sanitärkörpers 3 angeordnet werden. Die Ecken des Sanitärkörpers 3 sind stets vollständig abgestützt.
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Die kurzen Schenkel 12 sind so bemessen, dass sie sich - unabhängig von der konkreten Größe des Sanitärkörpers 3 beispielsweise in Form einer Duschwanne oder eine Duschfläche nur über einen Teil der zugeordneten Seite erstrecken. Eine Anpassung an unterschiedliche Grundflächen des Sanitärkörpers 3 kann gemäß den 7a und 7b dann auf besonders einfache Weise ausschließlich dadurch erfolgen, dass der lange Schenkel 11 wie gewünscht gekürzt wird.
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Auch die L-förmigen Tragelemente 1"' können wie zuvor beschrieben mit einem Formschluss an den Sanitärkörper 3 gehalten sein, wobei auch hier auf die zuvor beschriebenen Ausführungsformen mit einer C-förmigen Unterkantung 6 oder einer endseitigen Abkantung 4 verwiesen wird.
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Wenn bei einer Ausführungsform die L-förmigen Tragelemente 1"' formschlüssig in die C-förmige Unterkantung 6 eingeschoben werden sollen, können gemäß 8 auch die Enden der Schenkel 11, 11' zweckmäßigerweise schräg geschnitten sein, um dann für die beiden zuletzt zu montierenden L-förmigen Tragelemente 1"' eine geeignete Einschubrichtung vorzugeben. Durch entsprechende Schrägstellungen kann jedoch eine andere Montagereihenfolge (beispielsweise im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn) vorgegeben werden.
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Aus den 7a, 7b und 8 ist ersichtlich, dass durch die L-förmigen Tragelemente auch ein weitgehend oder vollständig geschlossener Rahmen gebildet werden kann. Die Tragelemente 1"' können zusätzlich oder alternativ mit einem Verkleben befestigt sein.
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Die 9a bis 9c zeigen für den zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung exemplarisch weitere mögliche Ausgestaltungen.
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Gemäß der 9a wird eine Knick- oder Gelenkstelle 8 an den Enden von aufeinander folgenden Segmenten aus einem einheitlichen Material gebildet.
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Die 9c zeigt dagegen eine Variante dieser Ausführungsform, bei der die Knick- oder Gelenkstelle aus einem anderen Material gebildet ist.
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Schließlich ist in der 9b dargestellt, dass das Tragelement 1" in der abgewinkelten Position durch ein separates Halteelement 13 gehalten und fixiert ist. Als Halteelement 13 kommen beispielsweise Klammern oder dergleichen in Betracht, welche auch eine hohe Stabilität aufweisen können. Unter Umständen kann dann sogar in Kauf genommen werden, wenn das zugeordnete Tragelement 1" zumindest unter Last unmittelbar an der Knick- oder Gelenkstelle 8 in Einzelfällen bricht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009037904 B3 [0006]
- DE 10961255 A1 [0007]
- EP 2206840 A1 [0007]
- DE 9208770 U1 [0009]
- DE 8625437 U1 [0009]
- DE 10155021 B4 [0010]
- DE 102017105290 B3 [0011, 0049, 0055, 0064]
- DE 102017105209 B3 [0018]