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Die Erfindung betrifft ein Computerprogrammprodukt umfassend Befehle, die bei der Ausführung des Computerprogrammprodukts durch einen Computer, insbesondere durch ein erstes und/oder ein zweites mobiles Endgerät und/oder einen Server, diese/n veranlassen, zumindest die Schritte eines computerimplementiertes Verfahren zur Benachrichtigung eines Begleiters durch einen Nutzer in einer Notfallsituation auszuführen.
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In einer Notfallsituation hat eine betroffene Person häufig nicht die Zeit oder ist nicht mehr eigenständig in der Lage, einen Notruf absetzen zu können. Als Notfallsituation kommt dabei beispielsweise ein körperlicher Angriff, ein Raubüberfall, ein Unfall, eine krankheitsbedingte Notlage oder eine ähnliche plötzlich auftretende Notfallsituation in Frage, die nicht vorhersehbar für die betroffene Person ist.
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In derartigen Notfallsituationen kann eine schnelle Alarmierung von Rettungskräften oder der Polizei Leben retten und somit Schlimmeres verhindern. Ist eine betroffene Person nicht mehr in der Lage schnellstmöglich einen Notruf, beispielsweise mittels eines Mobiltelefons absetzen zu können, verstreicht mitunter entscheidende Zeit, um rechtzeitig Rettungskräfte oder die Polizei herbeizurufen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die betroffene Person mit ihren Händen ihr Mobiltelefon nicht mehr erreichen kann, weil sie sich gegen einen Angreifer zur Wehr setzt, flüchtet oder aufgrund schwerwiegender Verletzungen nicht mehr die motorischen Fähigkeiten hat, um selbstständig das Handy von Hand zu bedienen.
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Zwar wäre es denkbar, derartigen Vorfällen dadurch vorzubeugen, dass man während eines Nachhauseweges mit einer Person über das Mobiltelefon telefoniert, so dass diese Person sofort mitbekäme, wenn eine Notfallsituation auftritt. Allerdings besteht in diesem Fall das Problem, dass erhebliche Telefonkosten entstehen können oder das Telefonieren nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich die Person auf dem Fahrrad fortbewegt oder während des Autofahrens. Zudem kann eine angerufene Person nicht feststellen, wo sich die in eine Notfallsituation geratene Person zum Zeitpunkt des Notfalls aufhält. Eine Ortung durch die Polizei ist in solchen Fällen ebenfalls sehr ungenau, da hierbei lediglich festzustellen ist, in welche Funkzelle eines Mobilfunknetzes das Mobiltelefon der betreffenden Person eingeloggt ist. Diese Ortung des Mobiltelefons mittels einer Funkzelle ist daher häufig zu ungenau, um den genauen Standort der Person zu ermitteln.
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Zudem kann es für die angegriffene Person nachteilig sein, wenn der Angreifer mitbekommt, dass durch die angegriffene Person ein Hilferuf abgesetzt wird. Daher wäre es in manchen Situationen von Vorteil, wenn ein Hilferuf heimlich absetzbar wäre.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, dass eine Person aus einer derartigen Notfalllage heraus eine weitere Person kontaktieren kann, um schnellstmöglich Hilfe zu erhalten, insbesondere ohne dass der Nutzer dabei seine Hände einsetzen muss.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind erfindungsgemäß die Merkmale von Anspruch 1 vorgesehen. Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe wird insbesondere ein Computerprogrammprodukt, umfassend der Befehle, vorgeschlagen, die bei der Ausführung des Computerprogrammproduktes durch einen Computer, insbesondere durch das erste und/oder das zweite mobile Endgerät und/oder den Server, diese(n) veranlassen, die Schritte des Verfahrens wie hierin beschrieben auszuführen. Insbesondere kann das Computerprogrammprodukt dazu eingerichtet sein, zumindest die Schritte auszuführen:
- – Senden einer Anfrage an ein Begleiternetzwerk oder einen Begleiter durch den Nutzer über ein erstes mobiles Endgerät,
- – Senden einer Anfrage an ein Begleiternetzwerk oder einen Begleiter durch den Nutzer über ein erstes mobiles Endgerät,
- – Senden einer Annahme der Anfrage des Nutzers durch den Begleiter oder einen Begleiter des Begleiternetzwerks über ein zweites mobiles Endgerät an das erste mobile Endgerät des Nutzers,
- – Aufbau eines Datenübertragungskanals zur Übertragung von Daten zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät,
- – wiederholte Kontrolle mittels des ersten mobilen Endgeräts, ob durch den Nutzer eine Aktivierungsaktion vorgenommen wird, wobei bei Auftreten einer Aktivierungsaktion automatisch ein Telefon- oder Videotelefoniekanal zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät aufgebaut wird.
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Anhand des Computerprogrammprodukts, des computerlesbaren Speichermediums und des Systems zur Datenverarbeitung ist es daher möglich, in einer Notfallsituation schnellstmöglich einen Begleiter per Anruf auf seinem mobilen Endgerät zu informieren. Der Begleiter kann daher nach Öffnen des Sprach- oder Videotelefoniekanals hören und/oder sehen, in welcher Notfalllage sich der Nutzer befindet. Der Begleiter kann daraufhin schnellstmöglich einen eigenen Notruf an die Polizei oder Rettungskräfte absetzen, um dem Nutzer direkt Hilfe zukommen zu lassen.
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Ferner kann das erfindungsgemäße Computerprogrammprodukt die Befehle umfassen, die bei der Ausführung des Computerprogrammprodukts durch einen Computer die Schritte des Verfahrens wie in den nachfolgenden Absätzen beschrieben als Weiterbildung des Computerprogrammprodukts ausführen.
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Der Nutzer kann dabei mittels einer Anfrage direkt, beispielsweise über seine Mobilfunknummer, insbesondere per SMS, per E-Mail oder über eine Kommunikationsplattform einen gewünschten Begleiter wählen. Weiterhin ist es möglich, dass eine Anfrage auch an ein Begleiternetzwerk gesendet wird, das aus einer Vielzahl möglicher Begleiter besteht. Nach Annahme der Anfrage des Nutzers durch einen Begleiter wird ein Datenübertragungskanal zwischen dem ersten und zweiten mobilen Endgerät aufgebaut. Dadurch ist es möglich, beispielsweise Daten zum Standort oder zur Nachrichtenübermittlung zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät zu versenden. Parallel dazu wird wiederholt am ersten mobilen Endgerät kontrolliert, ob durch den Nutzer eine Aktivierungsaktion vorgenommen wird. Sollte der Nutzer daher eine Aktivierungsaktion vornehmen, wird automatisch ein Telefon- oder Videokanal vom ersten zum zweiten mobilen Endgerät aufgebaut. Dies ermöglicht es, dem in eine Notfallsituation geratenen Nutzer schnellstmöglich Hilfe zukommen zu lassen.
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Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts das Senden der Anfrage durch den Nutzer an den Begleiter oder an das Begleiternetzwerk und/oder das Senden der Annahme der Anfrage durch den Begleiter an den Nutzer über einen Server erfolgt, wobei je ein Kommunikationskanal, der vorzugsweise temporär eingerichtet ist, zwischen dem Server und dem ersten mobilen Endgerät und zwischen dem Server und dem zweiten mobilen Endgerät aufgebaut wird. Die jeweilige Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Endgerät mit dem Server wird vorzugsweise über das Internet aufgebaut. Der Kommunikationskanal kann daher beispielsweise ein Datenübertragungskanal sein.
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Um den aktuellen Standort des Nutzers möglichst genau bestimmen zu können, kann es zweckmäßig sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts in einem weiteren Schritt eine Ortung des Nutzers vorgenommen wird. Die Ortung kann beispielweise mittels des mobilen Endgeräts, vorzugsweise mittels Global-Positioning-System (GPS) vorgenommen werden. Mittels der Ortung erhaltene Ortungsdaten enthalten den genauen Standort des Nutzer, insbesondere den Breiten- und Längengrad des Standorts.
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Zur Verbesserung der Datensicherheit kann es vorgesehen sein, dass beim Ausführen des Computerprogrammprodukts Ortungsdaten des Nutzers nicht als Protokoll gespeichert werden, insbesondere nicht auf den Server gespeichert werden. Dadurch kann verhindert werden, dass durch einen unbefugten Zugriff Dritter auf einen oder den Server Bewegungsprofile eines Nutzers widerrechtlich erlangt werden können.
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Besonders vorteilhaft kann es dabei sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts über den Datenübertragungskanal, insbesondere den durchgehend aufrecht erhaltenen Datenübertragungskanal, die Ortungsdaten des Nutzers in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an den Begleiter gesendet werden, und wenn mittels der Ortungsdaten eine Standortbestimmung des Nutzers am zweiten mobilen Endgerät vorgenommen wird. Um es dem Begleiter einfacher zu machen, nachvollziehen zu können, wo sich der Nutzer aktuell aufhält, kann dem Begleiter der jeweilige Standort des Nutzers auf einer auf dem zweiten mobilen Endgerät angezeigten Karte angezeigt werden. Alternativ oder ergänzend dazu ist auch eine Anzeige von GPS-Koordinaten möglich.
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Um in Notfallsituationen, in welchen der Nutzer keine Aktivierungsaktion mit den Händen vornehmen kann, einen Telefon- oder Videotelefoniekanal aufbauen zu lassen, ohne die Hände verwenden zu müssen, kann beim Ausführen des Computerprogrammprodukts die Aktivierungsaktion durch Audiosteuerung vorgenommen werden. Vorzugsweise kann die Aktivierungsaktion durch Spracherkennung erfolgen. Dabei kann es besonders zweckmäßig sein, wenn mittels Spracherkennung durch Nennen eines in einem vorhergehenden Hinterlegungsschritt hinterlegten Aktivierungscodes die Aktivierungsaktion vorgenommen wird. Um den benötigten Speicherplatz auf dem ersten mobilen Endgerät möglichst gering halten zu können, kann es zweckmäßig sein, wenn die Spracherkennung auf einem oder dem bereits zuvor genannten Server vorgenommen wird. Der Server kann dabei derart eingerichtet sein, dass er zur Spracherkennung auf eine Spracherkennungsbibliothek zurückgreift. Der Server kann dabei über eine Schnittstelle mit der Bibliothek verbunden sein oder diese ist auf dem Server gespeichert. Ein als Aktivierungsaktion dienendes Codewort kann dabei ausschließlich auf dem Server gespeichert sein. Ein Codewort kann in einem vorab durchgeführten Hinterlegungsschritt des Verfahrens durch den Nutzer individuell festgelegt werden. Dies kann beispielsweise durch Aufnahme einer Sprachnachricht erfolgen. Die Sprachnachricht wird anschließend an den Server über einen Datenübertragungskanal gesendet und dort gespeichert. Durch die Aufnahme eines individuellen Codeworts ist es möglich, dass ein Angreifer selbst bei Nennen des Codeworts durch den Nutzer nicht damit rechnet, dass ein, insbesondere stummer, Hilferuf mittels des durch Ausführen des Computerprogrammprodukts ausführbaren Verfahrens erfolgt.
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Über ein Mikrofon des ersten mobilen Endgeräts werden ständig Audiodaten aufgenommen und über den Datenübertragungskanal an den Server gesendet. Der Server führt eine Spracherkennung der Audiodaten durch und prüft, ob eine Übereinstimmung mit dem hinterlegten Codewort vorliegt. Liegt keine Übereinstimmung der Audiodaten mit dem Codewort vor, werden die zuvor genannten Schritte wiederholt, bis der Nutzer das Codewort ausspricht oder er seinen Zielort sicher erreicht hat. Nennt der Nutzer das Codewort, so wird es durch den Server mittels Spracherkennung erkannt und der Server veranlasst am ersten mobilen Endgerät das Aufbauen des Telefon- oder Videotelefoniekanals zum zweiten mobilen Endgerät. Der Aufbau des Telefon- oder Videotelefoniekanals erfolgt automatisch, ohne dass der Nutzer eine weitere Aktion vornehmen muss.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des Computerprogrammprodukts kann weiter vorgesehen sein, dass beim Ausführen des Computerprogrammprodukts der Telefon- oder Videotelefoniekanal durch die Aktivierungsaktion in einem Ruhemodus und/oder ohne ein Entsperren des ersten mobilen Endgeräts aufgebaut wird. Dies hat den Vorteil, dass der Nutzer auch dann eine Aktivierungsaktion vornehmen kann, obwohl er sein mobiles Endgerät nicht mit den Händen erreicht, um den Ruhemodus zu deaktivieren und/oder es, insbesondere über einen Sperrbildschirm, mittels Eingabe eines Entsperrmusters, eines Fingerabdrucks oder eines Zahlencodes, zu entsperren.
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Alternativ oder ergänzend dazu kann es vorgesehen sein, dass beim Ausführen des Computerprogrammprodukts der Begleiter am zweiten mobilen Endgerät durch eine Gesprächsannahme, insbesondere durch Ausführen einer Annahmeaktion, den Telefon- oder Videotelefoniekanal öffnet. Eine Annahmeaktion kann beispielsweise die Annahme eines Telefonats sein, die der Begleiter durch Betätigung eines Knopfes oder Elements vornimmt.
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Eine alternative oder ergänzende Weiterbildung des Computerprogrammproduktes kann vorsehen, dass beim Ausführen des Computerprogrammprodukts zumindest eine Vitalfunktion des Nutzers gemessen wird, dass ein Schwellenwert für die zumindest eine Vitalfunktion festgelegt wird, und dass als Aktivierungsaktion zum Aufbauen des Telefon- oder Videotelefoniekanals ein Über- oder Unterschreiten des einen Schwellenwertes der zumindest einen Vitalfunktion herangezogen wird. Insbesondere kann dabei als Vitalfunktion zumindest eine ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Puls, Hornhautreflex, Pupillenreflex, Pupillengröße, Körpertemperatur, Schweißbildung, Blutdruck, Mimik, Hirnaktivität und/oder Herzaktivität verwendet werden. In einer Notfallsituation, kann der Nutzer großem Stress ausgesetzt sein, welcher anhand einer Messung einer oder mehrerer Vitalfunktionen erkannt werden kann. Über- oder Unterschreiten die gemessenen Werte der zumindest einen Vitalfunktion einen festgelegten Schwellenwert, ist darüber eine Notfallsituation erkennbar. Beispielsweise kann dies bei Unfällen oder krankheitsbedingten Notfallsituationen zu einer Aktivierungsaktion aufgrund eines Über- oder Unterschreitens des zumindest einen Schwellenwertes führen. Gleiches kann für eine angegriffene Person gelten, die aufgrund des Angriffs großen Stress erleidet.
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Es kann weiter zweckmäßig sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts der Datenübertragungskanal, insbesondere der durchgehend aufrecht erhaltene Datenübertragungskanal, zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät über einen oder den Server erfolgt, wobei dazu eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät zum Server jeweils über das Internet aufgebaut wird, insbesondere wobei eine Verbindung zum Internet über ein Mobilfunknetz, vorzugsweise über den SIM-Card-Service-Provider, aufgebaut wird.
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Alternativ oder ergänzend dazu kann es zweckmäßig sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts der Telefon- oder Videotelefoniekanal über ein Mobilfunknetz, insbesondere über einen SIM-Card-Service-Provider, aufgebaut wird. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn das Datenvolumen des ersten mobilen Endgeräts oder des zweiten mobilen Endgeräts aufgebraucht ist, so dass ein Telefon- oder Videotelefoniekanal nicht oder nicht in ausreichender Qualität über das Internet, insbesondere über den Server aufgebaut werden kann.
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Um eine möglichst schnelle Reaktion des Begleiters in einer Notfallsituation zu ermöglichen, kann es zweckmäßig sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts bei Auftreten der Aktivierungsaktion der aktuelle Standort des Nutzers automatisch über den Datenübertragungskanal und/oder über ein Mobilfunknetz an das zweite mobile Endgerät gesendet und eine Alarmfunktion am zweiten mobilen Endgerät des Begleiters aktiviert wird. Der Standort des Nutzers kann dabei beispielsweise mittels einer Kurzmitteilung (SMS), E-Mail, PushUp-Meldung oder visuellen Meldung in einer Applikation an das zweite mobile Endgerät gesendet werden. Als Alarmfunktion kann ein akustischer und/oder ein visueller Alarm am zweiten mobilen Endgerät des Begleiters eingerichtet werden, der im Falle einer Aktivierungsaktion aktiviert wird.
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Besonders zweckmäßig kann es zudem sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts dem Begleiter der aktuelle Standort des Nutzers auf einer Karte auf dem zweiten mobilen Endgerät und/oder die Ortungsdaten des Nutzers auf dem zweiten mobilen Endgerät automatisch angezeigt werden. Dies ermöglicht es dem Begleiter den Standort des Nutzers auf wenige Meter genau an die Rettungskräfte oder die Polizei weiterzugeben, so dass eine schnelle Hilfe vor Ort möglich ist.
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Zur Bestätigung einer sicheren Ankunft an einem Zielort kann es vorteilhaft sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts der Benutzer bei sicherer Ankunft an seinem Zielort über das erste Mobilgerät eine Ankunftsbestätigung an das zweite Mobilendgerät des Begleiters sendet und damit den Datenübertragungskanal zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät schließt. Besonders zweckmäßig kann es dabei sein, wenn der Nutzer eine Ankunftsbestätigung durch Ausführen einer Bestätigungsaktion, vorzugsweise innerhalb einer Applikation, ausführt. Eine Ausführaktion kann beispielsweise durch Eingabe eines Zahlencodes, eines Fingerabdrucks oder eines Entsperrmusters erfolgen. Es kann weiter vorteilhaft sein, wenn der Nutzer vor Senden der Anfrage an das Begleiternetzwerk oder den Begleiter seinen Zielort festlegt, was beispielsweise durch Eingabe von Koordinaten erfolgen kann, und wenn er bei Erreichen des Zielorts aufgefordert wird, eine Ankunftsbestätigung an das mobile Endgerät des Begleiters zu senden.
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Um den Nutzer und den Begleiter im Falle einer erfolgreichen Ankunft eine bestimmte vordefinierte Information, beispielsweise eine Werbemeldung, zukommen lassen zu können, kann es zweckmäßig sein, wenn beim Ausführen des Computerprogrammprodukts nach Senden der Ankunftsbestätigung vom ersten mobilen Endgerät an das zweite mobile Endgerät auf dem ersten und/oder dem zweiten mobilen Endgerät eine vordefinierbare Meldung, insbesondere eine Werbemeldung, angezeigt wird.
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Dabei kann es zweckmäßig sein, wenn das Computerprogrammprodukt veranlasst, dass das Senden der Anfrage durch den Nutzer an den Begleiter oder an das Begleiternetzwerk und/oder das Senden der Annahme der Anfrage durch den Begleiter an den Nutzer über einen Server erfolgt, wobei jeweils ein, vorzugsweiser temporärer, Kommunikationskanal zwischen dem Server und dem ersten mobilen Endgerät und zwischen dem Server und dem zweiten mobilen Endgerät, insbesondere über das Internet, aufgebaut wird.
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Alternativ oder ergänzend dazu kann es zweckmäßig sein, wenn das Computerprogrammprodukt veranlasst, dass in einem weiteren Schritt eine Ortung des Nutzers, insbesondere mittels des mobilen Endgeräts, vorzugsweise mittels Global Positioning System, vorgenommen wird, und/oder dass Ortungsdaten des Nutzers nicht als Protokoll gespeichert werden, insbesondere nicht auf dem Server gespeichert werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann das Computerprogramm derart eingerichtet sein, dass es veranlasst, dass über den Datenübertragungskanal die Ortungsdaten des Nutzers in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an den Begleiter gesendet werden, und dass mittels der Ortungsdaten eine Standortbestimmung des Nutzers am zweiten mobilen Endgerät vorgenommen wird, insbesondere so dass der Begleiter dadurch den jeweiligen Standort des Nutzers auf einer auf dem zweiten mobilen Endgerät angezeigten Karte einsieht.
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Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn das Computerprogrammprodukt dazu eingerichtet ist, dass es veranlasst, dass die Aktivierungsaktion zum Aufbauen des Telefon- oder Videotelefoniekanals durch Audiosteuerung, vorzugsweise Spracherkennung durch Nennen eines in einem vorhergehenden Hinterlegungsschritt hinterlegten Aktivierungscodes, vorgenommen wird, vorzugsweise wobei die Spracherkennung auf einem oder dem bereits erwähnten Server vorgenommen wird, insbesondere wobei der Server zur Spracherkennung auf eine Spracherkennungs-Bibliothek zugreift.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform kann vorsehen, dass das Computerprogrammprodukt veranlasst, dass der Telefon- oder Videotelefoniekanal durch die Aktivierungsaktion in einem Ruhemodus und/oder ohne ein Entsperren des ersten mobilen Endgeräts aufgebaut wird und/oder dass der Begleiter am zweiten mobilen Endgerät durch eine Gesprächsannahme, insbesondere durch Ausführen einer Annahmeaktion, den Telefon- oder Videotelefoniekanal öffnet.
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Um eine schnelle Durchführung einer Aktivierungsaktion vornehmen zu können, kann es vorteilhaft sein, wenn das Computerprogrammprodukt veranlasst, dass zumindest eine Vitalfunktion des Nutzers gemessen wird, dass ein Schwellenwert für die zumindest eine Vitalfunktion festgelegt wird, und dass als Aktivierungsaktion zum Aufbauen des Telefon- oder Videotelefoniekanals ein Über- oder Unterschreiten des einen Schwellenwerts der zumindest einen Vitalfunktion herangezogen wird, insbesondere wobei als Vitalfunktion zumindest eine ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Puls, Hornhautreflex, Pupillenreflex, Pupillengröße, Körpertemperatur, Schweißbildung, Blutdruck, Mimik, Hirnaktivität und/oder Herzaktivität verwendet wird.
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Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn das Computerprogrammprodukt dazu eingerichtet ist, dass es veranlasst, dass der Datenübertragungskanal über einen oder den bereits zuvor genannten Server erfolgt, wobei eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät zum Server jeweils über das Internet aufgebaut wird, insbesondere wobei eine Verbindung zum Internet über ein Mobilfunknetz aufgebaut wird, und/oder dass der Telefon- oder Videotelefoniekanal über ein Mobilfunknetz, insbesondere über einen SIM-Card-Service-Provider, aufgebaut wird.
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Um eine möglichst schnelle Hilfe für den Nutzer ermöglichen zu können, kann es vorteilhaft sein, wenn das Computerprogrammprodukt veranlasst, dass bei Auftreten der Aktivierungsaktion der aktuelle Standort des Nutzers automatisch über den Datenübertragungskanal und/oder über ein Mobilfunknetz, insbesondere als Kurzmitteilung, E-Mail, PushUp-Meldung oder visuelle Meldung in einer Applikation, an das zweite mobile Endgerät gesendet und eine Alarmfunktion, insbesondere ein akustischer und/oder ein visueller Alarm, am zweiten mobilen Endgerät des Begleiters aktiviert wird, und/oder dass dem Begleiter der aktuelle Standort des Nutzers auf einer Karte auf dem zweiten mobilen Endgerät und/oder die Ortungsdaten des Nutzers auf dem zweiten mobilen Endgerät automatisch angezeigt werden.
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Damit der Begleiter erfährt, dass der Nutzer sicher seinen Zielort erreicht hat, kann es vorteilhaft sein, wenn das Computerprogrammprodukt veranlasst, dass der Nutzer bei sicherer Ankunft an seinem Zielort über das erste mobile Endgerät eine Ankunftsbestätigung an das zweite mobile Endgerät des Begleiters sendet, insbesondere durch Ausführen einer Bestätigungsaktion, vorzugsweise innerhalb einer Applikation, und damit den Datenübertragungskanal schließt, insbesondere wobei der Nutzer vor Senden der Anfrage an das Begleiternetzwerk oder den Begleiter seinen Zielort festlegt, vorzugsweise durch Eingabe von Koordinaten, und dass der Nutzer bei Erreichen des Zielorts aufgefordert wird, eine Ankunftsbestätigung an das zweite mobile Endgerät des Begleiters zu senden.
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Es kann weiter zweckmäßig sein, wenn das Computerprogrammprodukt dazu eingerichtet ist, wenn es veranlasst, dass nach Senden der Ankunftsbestätigung vom ersten mobilen Endgerät an das zweite mobile Endgerät auf dem ersten und/oder auf dem zweiten mobilen Endgerät eine vordefinierbare Meldung, insbesondere eine Werbungmeldung, angezeigt wird.
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Ferner umfasst die Erfindung ein computerlesbares Speichermedium, umfassend Befehle, die bei der Ausführung durch einen Computer, insbesondere durch das erste und/oder das zweite mobile Endgerät, diese(n) veranlassen, die Schritte des computerimplementierten Verfahrens, wie hierin beschrieben, auszuführen.
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Die Erfindung umfasst ferner auch ein System zur Datenverarbeitung, umfassend Mittel zur Ausführung der Schritte des computerimplementierten Verfahrens, wie hierin beschrieben ist.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems, kann es zweckmäßig sein, wenn das System zumindest einen Sensor zur Messung einer Vitalfunktion aufweist. Besonders zweckmäßig kann es dabei sein, wenn das erste mobile Endgerät und/oder zumindest ein externes Messgerät einen Sensor zur Messung zumindest einer Vitalfunktion aufweist. Dies ermöglicht es, beispielsweise durch Kopplung des ersten mobilen Endgeräts mit einem weiteren Sensor zumindest eine Vitalfunktion des Nutzers zu überwachen, indem mittels des Sensors die Vitalfunktion gemessen wird.
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Die Erfindung betrifft ein Computerprogrammprodukt, computerlesbares Speichermedium und System zur Datenverarbeitung zur Benachrichtigung eines Begleiters durch einen Nutzer in einer Notfallsituation. Dabei ist vorgesehen, dass beim Ausführen des Computerprogrammprodukts ein Anfrageschritt vorgenommen wird, in welchem ein Nutzer mittels eines ersten mobilen Endgeräts eine Anfrage an einen Begleiter sendet, ein Annahmeschritt, in welchem der Begleiter mittels eines zweiten mobilen Endgeräts eine Annahme der Anfrage vornimmt und der Nutzer auf dem ersten mobilen Endgerät benachrichtigt wird, ein Aufbauschritt, in welchem ein permanenter Datenübertragungskanal zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät hergestellt wird, ein Überprüfungsschritt, in welchem wiederholt kontrolliert wird, ob eine Aktivierungsaktion durch den Nutzer erfolgte, wobei bei Erkennung der Aktivierungsaktion ein Telefon- oder Videotelefoniekanal zwischen dem ersten und dem zweiten mobilen Endgerät aufgebaut wird.
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, ist jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausführungsbeispiele ergeben sich durch die Kombination der Merkmale einzelner oder mehrerer Schutzansprüche untereinander und/oder mit einzelnen oder mehreren Merkmalen des Ausführungsbeispiels.
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Es zeigt:
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1 eine schematische Darstellung des Ablaufs zum Senden einer Anfrage an ein Begleiternetzwerk oder einen Begleiter durch den Nutzer und die Annahme der Anfrage des Nutzers durch den Begleiter,
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2 eine schematische Darstellung des Hinterlegungsschrittes und der Spracherkennung eines Codeworts als Aktivierungsaktion,
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3 eine schematische Darstellung des Ablaufs der Verfahrensschritte in einer Notfallsituation, die durch die Befehle des Computerprogrammprodukts bei dessen Ausführung ausgeführt werden.
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Das Computerprogrammprodukt umfasst die Befehle, die bei der Ausführung des Computerprogrammprodukts die nachfolgend beschriebenen Verfahrensschritte ausführen.
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In 1 ist gezeigt, wie anhand des computerimplementierten Verfahrens und/oder des Computerprogrammprodukts durch einen Nutzer mittels des ersten mobilen Endgeräts 1 eine Anfrage 6 an einen Begleiter 4 oder ein Begleiternetzwerk 5 gesendet wird. Das Senden und Weiterleiten der Anfrage 6 erfolgt über einen Datenübertragungskanal 18, der als temporärer Kommunikationskanal eingerichtet ist. Die Anfrage 6 wird zunächst an einen Server 3 gesendet. Durch den Server 3 wird eine Überprüfung 7 der Anfrage 6 vorgenommen und an einen Begleiter 4 oder ein Begleiternetzwerk 5 weitergeleitet. Nach Auswahl eines Begleiters 4 wird durch Weiterleitung 8 der Anfrage 6 an das zweite mobile Endgerät 2 die Anfrage 6 an einen bestimmten Begleiter 4 gesendet. Nimmt dieser Begleiter 4 die Anfrage 6 des Nutzers an, das heißt, er möchte der Begleiter für den Nutzer sein, so wird die Annahme 9 der Anfrage an das erste Mobilendgerät 1 als Annahmeübermittlung 10 gesendet. Diese Übermittlung 10 kann über den Server 3 oder ein Mobilfunknetz erfolgen. Eine Verbindung des ersten mobilen Endgeräts 1 und des zweiten mobilen Endgeräts 2 mit dem Server 3 kann jeweils über das Internet erfolgen. Dazu kann eine Verbindung zum Internet jeweils über ein Mobilfunknetz aufgebaut werden.
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Sobald der Begleiter 4 die Annahme 9 der Anfrage 6 des Nutzers vornimmt, wird ein permanenter Datenübertragungskanal 18 zur Übertragung von Daten zwischen dem ersten 1 und dem zweiten mobilen Endgerät 2 aufgebaut und geöffnet. Der Datenübertragungskanal 18 dient vorwiegend der permanenten Übertragung von Ortungsdaten des Nutzers, die in Echtzeit oder in regelmäßigen Abständen an das zweite mobile Endgerät 2 des Begleiters 4 übermittelt werden. Ferner kann über den permanenten Datenübertragungskanal 18 alternativ oder ergänzend eine Chatkommunikation und/oder eine Voice-over-IP-Telefonie ausgeführt werden.
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In 2 ist schematisch dargestellt, wie eine Aufnahme eines Aktivierungscodes mittels des ersten mobilen Endgeräts 1 durch den Nutzer vorgenommen wird und der Aktivierungscode mittels eines Datenübertragungskanals 18 an den Server 3 gesendet wird. Der Aktivierungscode kann beispielsweise ein vom Nutzer individuell gewähltes Codewort sein.
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Das Codewort kann in einem Hinterlegungsschritt 11 mittels des ersten mobilen Endgerät 1 aufgezeichnet und als Audiodatei an den Server 3 gesendet und im Server 3, insbesondere ausschließlich im Server 3, gespeichert werden.
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In einem Überprüfungsschritt 12 durch kontinuierliche Kontrolle am ersten mobilen Endgerät 1, ob eine Aktivierungsaktion am ersten mobilen Endgerät 1 vorgenommen wurde, überprüft der Server 3 nach Annahme 9 der Anfrage 6 durch den Begleiter 4 kontinuierlich, ob der Nutzer eine Aktivierungsaktion vorgenommen hat. Dazu werden durch das erste mobile Endgerät 1 kontinuierlich Audiosignale über ein Mikrofon aufgenommen und als Audiodaten 15 gespeichert und an den Server 3 gesendet. Der Server 3 überprüft eingehende Audiodaten 15 durchgehend mittels Spracherkennung 12 darauf, ob das Codewort genannt wurde. Bei Erkennen 13 der Aktivierungsaktion durch den Server 3, das heißt, wenn durch das erste mobile Endgerät 1 ein Audiosignal, das das Codewort enthält, aufgenommen wurde, die Audiodatei 15 an den Server 3 gesendet wurde und dieser durch Spracherkennung die Aktivierungsaktion identifiziert, veranlasst der Server 3, dass durch das erste mobile Endgerät 1 der Aufbau eines Telefonie- oder Videotelefoniekanals 16 über einen SIM-Service-Provider 14 zum zweiten mobilen Endgerät 2 erfolgt. Der Begleiter 4 kann am zweiten mobilen Endgerät 2 durch Annahme des Anrufs den Telefonie- oder Videotelefoniekanal 16 öffnen.
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Wie in 3 gezeigt ist, werden durch den Server 3 bei einer Erkennung 13 der Aktivierungsaktion neben dem Aufbau des Telefonie- oder Videokanals 16 zudem die aktuellen Ortungsdaten 17 des ersten mobilen Endgeräts 1 des Nutzers über den permanenten Datenübertragungskanal 18 oder über das Mobilfunketz, insbesondere als Kurzmitteilung, E-Mail, PushUp-Meldung oder visuelle Meldung in einer Applikation, an das zweite mobile Endgerät 2 des Begleiters 4 gesendet.
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Der Begleiter 4 erfährt durch die vom ersten mobilen Endgerät 1 an das zweite mobile Endgerät 2 gesendeten Ortungsdaten 17 den genauen aktuellen Standort des Nutzers. Die Ortungsdaten 17 können dabei mittels des zweiten mobilen Endgeräts 2 derart verarbeitet werden, dass dem Begleiter 4 auf dem zweiten mobilen Endgerät 2 auf einer Karte direkt der letzte Standort des Nutzers angezeigt wird und/oder ihm die Koordinaten als Breiten- und Längengradmaß angezeigt werden. Dies ermöglicht es dem Begleiter 4 einen Notruf abzusetzen und den Rettungskräften oder der Polizei den genauen Standort des Nutzers mitzuteilen. Die Ortungsdaten können am ersten mobilen Endgerät beispielsweise durch GPS-Ortung generiert werden.
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Besonders hervorzuheben ist, dass bei Auftreten einer Notfallsituation und der Erkennung 13 der Aktivierungsaktion ein Telefon- oder Videokanal 16 zwischen dem ersten mobilen Endgerät 1 und dem zweiten mobilen Endgerät 2 auch dann aufgebaut wird, wenn sich das erste mobile Endgerät 1 in einem Ruhemodus befindet und/oder es gesperrt ist. Eine Annahme des über den SIM-Card-Service-Provider 14 erfolgenden Anrufs nach Aufbau des Telefon- oder Videokanals 16 kann hingegen durch den Begleiter 4 am zweiten mobilen Endgerät 2 durch eine Annahmeaktion, wie beispielsweise einen Knopfdruck, vorzunehmen sein.
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Bei der dargestellten Ausführungsform eines Computerprogrammprodukts, bei welchem anhand der Befehle des Computerprogrammprodukts das Verfahren ausführbar ist, wobei die Aktivierungsaktion als ein Codewort eingerichtet ist, welches durch den Nutzer in einem vorab nur einmal durchzuführenden Hinterlegungsschritt 11 individuell festgelegt wird. In einer Notfallsituation kann das Codewort einmalig oder mehrmals, insbesondere zweimal, ausgesprochen werden müssen, um eine Aktivierungsaktion vorzunehmen. Ein Mikrofon des ersten mobilen Endgeräts 1 hört also nach Annahme 9 der Anfrage 6 ständig mit und sendet die gespeicherten Audiodaten 15 permanent an den Server 3. In einem Überprüfungsschritt 12 überprüft der Server 3 den Inhalt mittels Spracherkennung nach dem durch den Nutzer festgelegten Codewort. Erkennt der Server 3, dass der Nutzer das Codewort ausgesprochen hat, so wird mittels dieser Aktivierungsaktion durch den Server 3 am ersten mobilen Endgerät 1 der Telefonie- oder Videokanal 16 zum zweiten mobilen Endgerät 2 automatisch aufgebaut. Dies kann dadurch erfolgen, dass durch das erste mobile Endgerät 1 ein Telefon- oder Videotelefonieanruf an die Mobilfunknummer, welche insbesondere über die SIM-Card festgelegt ist, des zweiten mobilen Endgeräts 2 vorgenommen wird.
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Der Überprüfungsschritt 12, in welchem die Audiodaten durch Spracherkennung auf das Codewort überprüft werden, erfolgt auf dem Server 3, auf welchem auch das Codewort gespeichert ist. Der Server 3 verwendet hierzu Spracherkennungsbibliotheken, die auf dem Server 3 gespeichert sind oder mit welchen er über eine Schnittstelle verbunden ist.
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Die Ortungsdaten 3 des Nutzers werden zwar stetig über den Server mittels des permanenten Datenübertragungskanals 18 zum zweiten mobilen Endgerät 2 gesendet. Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass die Ortungsdaten des Nutzers als Protokoll gespeichert werden. Insbesondere ist dabei nicht vorgesehen, dass die Ortungsdaten auf dem Server gespeichert werden.
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Bei Auftreten einer Aktivierungsaktion kann es besonders hilfreich sein, wenn der aktuelle Standort des Nutzers automatisch über den Datenübertragungskanal 18 und über das Mobilfunknetz des SIM-Card-Service-Providers, beispielsweise als Kurzmitteilung (SMS), E-Mail, PushUp-Meldung oder visuelle Meldung in einer Applikation, an das zweite mobile Endgerät 2 gesendet wird. Zudem kann eine Alarmfunktion in Form eines akustischen und/oder eines visuellen Alarms am zweiten mobilen Endgerät 2 des Begleiters 4 aktiviert werden. Dies hat den Vorteil, dass der Begleiter die Koordinaten des Nutzers direkt an die Polizei oder Rettungskräfte weitergeben kann.
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Erreicht der Nutzer seinen gewünschten Zielort, so kann er über das erste mobile Endgerät 1 eine Ankunftsbestätigung über den Datenübertragungskanal 18 an das zweite mobile Endgerät 2 des Begleiters 4 senden. Hierzu kann vorgesehen sein, dass der Nutzer eine Bestätigungsaktion, beispielsweise innerhalb einer Applikation, vornimmt. Durch Ausführen der Ankunftsbestätigung wird der permanente Datenübertragungskanal 18 geschlossen. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn das erste mobile Endgerät 1 den Nutzer auffordert, nach Erreichen seines Zielorts eine Ankunftsbestätigung an den Begleiter 4 zu senden. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Nutzer vor dem Senden der Anfrage 6 an das Begleiternetzwerk 5 oder direkt an den Begleiter 4 seinen Zielort definiert, indem er beispielsweise die Koordinaten des Zielorts am ersten mobilen Endgerät 1 eingibt oder diesen auf einer Karte am ersten mobilen Endgerät 1 wählt. Der Zielort kann an den Server 3 übermittelt und dort gespeichert werden.
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Um das positive Gefühl des Nutzers und des Begleiters 4 nach erfolgreichem Erreichen des Nutzers des Zielorts ausnutzen zu können, kann es zweckmäßig sein, wenn dem Nutzer und/oder dem Begleiter auf dem jeweiligen mobilen Endgerät eine vordefinierte Werbemeldung angezeigt wird, wenn der Nutzer seinen Zielort erreicht hat.
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Das erste und/oder das zweite mobile Endgerät kann beispielsweise ein Smartphone, Tablet, Notebook oder Personal Digital Assistant (PDA) sein.