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DE102005006037A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Überwachung Betreuung benötigender Personen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Überwachung Betreuung benötigender Personen Download PDF

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DE102005006037A1
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DE102005006037A
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Gunter Flügel
Lutz Dr. Knüpfer
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Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Überwachung von Personen, die einer ständigen Betreuung bedürfen. Mit ihrer Hilfe sollen beispielsweise geistig verwirrte Menschen, welche in Heimen für ein betreutes Wohnen untergebracht sind, sich möglichst nicht unbemerkt aus diesem geschützten Bereich entfernen, aber jedenfalls schnell wieder einer angemessenen Betreuung zugeführt werden können. Dazu wird vorgeschlagen, derartige Personen mit einer von ihnen zu tragenden, nicht selbständig abzulegenden oder zu deaktivierenden Vorrichtung auszustatten, welche im Falle eines Entfernens der Person aus dem Betreuungsbereich automatisch eine zur Hilfeleistung befähigte Stelle alarmiert. Das Verlassen des Betreuungsbereichs wird mittels einer Ortserfassungseinheit der genannten Vorrichtung festgestellt. Erfindungsgemäß werden im Falle des Verlassens des Betreuungsbereichs die Vitalwerte der Person festgestellt und in Abhängigkeit der festgestellten Vitalwerte über ein Mobilfunknetz eine Verbindung zu einer von mehreren zur Hilfe befähigter Stellen aufgebaut und an diese Informationen zu den Vitalwerten und zum Aufenthaltsort der betroffenen Person übermittelt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Überwachung von Personen, die einer ständigen Betreuung bedürfen. Sie soll sicherstellen, dass derartige Personen, insbesondere geistig verwirrte Menschen, welche in Heimen für ein betreutes Wohnen untergebracht sind und einer ständigen Betreuung bedürfen, sich möglichst nicht unbemerkt aus dem zu ihrer Betreuung eingerichteten geschützten Bereich entfernen, sie aber, im Falle eines solchen Entfernens, schnell wieder einer angemessenen Betreuung zugeführt werden können. Die Erfindung betrifft weiterhin eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung.
  • Geistig verwirrte Menschen, so auch ältere Menschen mit Demenzerscheinungen, bedürfen einer ständigen Betreuung oder zumindest einer Unterbringung, welche ihre Betreuung im Bedarfsfall sofort ermöglicht. Diese Menschen sind daher häufig in speziellen Pflegeheimen oder in Einrichtungen für ein betreutes Wohnen untergebracht. Dabei kommt es jedoch immer wieder vor, dass diese Menschen den zu ihrer Betreuung eingerichteten Sicherheitsbereich ungewollt oder, aufgrund ihrer geistigen Verwirrung, aus eigenem Antrieb verlassen. Hierbei begeben sie sich jedoch in große Gefahr, da das Verlassen des betreuten Bereichs für sie häufig mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden ist und sie zumeist außerhalb dieses Bereichs hilflos sind beziehungsweise sehr schnell die Orientierung verlieren. Auf der anderen Seite bringt es die angespannte Personalsituation entsprechender Einrichtungen mit sich, dass eine lückenlose persönliche, gegebenenfalls durch videotechnische Einrichtungen unterstützte Überwachung dieser Menschen vielfach nicht möglich ist. So sind tragische Fälle bekannt geworden, bei denen Schutzbefohlene ein Pflegeheim unbemerkt verlassen haben und aufgrund darüber hinaus bestehender gesundheitlicher Probleme sowie fehlender Möglichkeiten zur Feststellung ihres Entweichens beziehungsweise zu ihrer Wiederauffindung in unmittelbarer Nähe eines Heimes zu Tode gekommen sind.
  • Zur Überwachung von Straftätern, welche anstelle eines Gefängnisaufenthaltes unter Hausarrest gestellt sind, ist bereits die so genannte elektronische Fußfessel bekannt geworden. Die zu überwachende Person wird hierzu mit einem vorzugsweise am Bein zu tragenden Band ausgestattet, welches durch sie selbst nicht entfernbar ist. An diesem Band ist ein Sender befestigt, welcher mit einem zugehörigen, in der Wohnung des zu Überwachenden an dessen Telefon angeordneten Empfänger kommuniziert. Durch den Sender an der Fußfessel werden zyklisch Signale ausgesandt. Aufgrund der von dem zugehörigen Sender empfangenen oder nicht empfangenen Sendesignale ist feststellbar, in welchen Zeiträumen sich der Straftäter in seiner Wohnung aufhält und wann nicht. Im Hinblick auf die angestrebte Resozialisierung und die daher ausdrücklich gewollte Möglichkeit, dass die überwachte Person einer Arbeit nachgeht, werden in einer mit dem Empfänger und dem Telefon des Straftäters gekoppelten elektronischen Einrichtung Daten hinterlegt, aus denen hervorgeht, wann sich dieser entsprechend seiner Verurteilung in seiner Wohnung aufzuhalten hat. Sofern sich der Täter über zulässige Toleranzgrenzen hinaus nicht in seiner Wohnung aufhält, wird schließlich durch die letztgenannte elektronische Einrichtung eine Telefonverbindung zu einer Polizeidienststelle beziehungsweise einer Vollzugsbehörde aufgebaut und über diese eine Mitteilung über das Fernbleiben der Überwachungsperson ausgegeben. Für den eingangs genannten Zweck ist jedoch diese Form der elektronischen Fußfessel nicht verwendbar. Insbesondere führt das Tragen der elektronischen Fußfessel bei einem Verlassen der Wohnung des Straftäters, welches zum Zwecke des Nachgehens einer geregelten Tätigkeit erwünscht ist, nicht zum Auslösen eines Alarms. Zudem ermöglicht es die in der geschilderten Weise ausgebildete elektronische Fußfessel nicht, im Falle eines widerrechtlichen Entfernens des Straftäters, dessen Aufenthaltsort festzustellen. Die technische Funktionsweise der elektronischen Fußfessel wird beispielsweise unter www.hmdj.justiz.hessen.de erläutert.
  • Weiterhin werden unter der Internetadresse www.kretschmer-berlin.com/nottel4.htm Lösungen beschrieben, mittels derer Personen hinsichtlich ihres jeweiligen Aufenthaltsortes überwacht werden können. Auch diese Vorrichtungen sind jedoch zur Lösung des eingangs genannten Problems nicht geeignet beziehungsweise nicht ausreichend.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lösung anzubieten, welche es zuverlässig ermöglicht, das Entweichen betreuungsbedürftiger Personen aus einem geschützten Bereich festzustellen und Maßnahmen zu ihrer Rückführung einzuleiten. Hierzu sollen ein Verfahren und eine Vorrichtung angegeben werden. Dabei soll es die zu schaffende Lösung ermöglichen, unmittelbar die, in Abhängigkeit des körperlichen Zustands einer betroffenen Person, jeweils günstigste Rückführmaßnahme einzuleiten.
  • Die Erfindung wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung ist durch den Vorrichtungsanspruch charakterisiert. Vorteilhafte Aus- beziehungsweise Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind durch die Unteransprüche gegeben.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird vorgeschlagen, eine Person, welche der ständigen Betreuung bedarf, mit einer am Körper zu tragenden, von der betreuungsbedürftigen Person nicht selbständig abzulegenden oder zu deaktivierenden Vorrichtung auszustatten, welche im Falle eines Entfernens der Person aus einem zu ihrer Betreuung eingerichteten Bereich automatisch eine zur Hilfeleistung für die Person befähigte Stelle alarmiert. Dabei wird das Verlassen des Betreuungsbereichs durch die betroffene Person mittels einer Ortserfassungseinheit festgestellt, welche Bestandteil der vorgenannten, von der Person mitgeführten Vorrichtung ist. Erfindungsgemäß werden, sofern die Ortserfassungseinheit feststellt, dass die schutzbefohlene Person den Betreuungsbereich verlässt, durch dafür in der von ihr mitgeführten Vorrichtung ausgebildete Mittel die Vitalwerte der Person festgestellt und in Abhängigkeit der festgestellten Vitalwerte über ein Mobilfunknetz eine Verbindung zu einer von mehreren in der Vorrichtung hinterlegten, zur Hilfe befähigter Stellen aufgebaut. Über diese Verbindung werden Informationen zu den Vitalwerten und zum aktuellen Aufenthaltsort der betroffenen Person übermittelt. Wesentliche Aspekte der Erfindung sind dabei darin zu sehen, dass die zu alarmierende Stelle in Abhängigkeit der festgestellten Vitalwerte der betroffenen Person ausgewählt und unmittelbar über deren aktuellen Aufenthaltsort informiert wird. Hierdurch kann im Bedarfsfall gegebenenfalls auch ein Notfallarzt unmittelbar und schnell an die betroffene Person herangeführt werden. Zudem können aufwändige Kosten für Suchmaßnahmen durch das Personal eines Betreuungsheims oder eine Fahndung durch die Polizei hierdurch entfallen. Auch die Gefahr von Todesfällen, wie sie in der Vergangenheit leider häufiger zu beklagen waren, wird mittels der erfindungsgemäßen Lösung deutlich reduziert. Neben einer Verbesserung der Sicherheit betroffener Personen wirkt sich dies nicht zuletzt positiv auf die häufig sehr hohe psychische Belastung des betreuenden Personals aus.
  • Entsprechend einer Ausgestaltung des Verfahrens ist es vorgesehen, dass die Vitalwerte und der Aufenthaltsort der betroffenen Person wiederholt erfasst und an die in Abhängigkeit der festgestellten Vitalwerte für ihren Empfang bestimmte Stelle übertragen werden. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass zwar mittels des Verfahrens in seiner grundsätzlichen Gestaltung das Entfernen beziehungsweise Weglaufen einer schutzbefohlenen Person aus dem Betreuungsbereich sehr schnell feststellbar ist, sich aber andererseits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass insbesondere geistig verwirrte Menschen in einem solchen Fall eine erstaunliche Geschwindigkeit entwickeln können, mit welcher sie sich rasch zunehmend aus dem Betreuungsbereich entfernen. Andererseits erfordert selbstverständlich auch die Einleitung von Maßnahmen zur Rückführung solcher Personen immer eine gewisse Zeit. Im Rahmen der zuvor dargestellten Verfahrensweise werden daher die den Aufenthaltsort und die Vitalwerte betreffenden Daten der zurückzuführenden Person zyklisch aktualisiert.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens werden die Vitalwerte außerdem, unabhängig davon, ob sich eine überwachte Person im Betreuungsbereich befindet oder aus ihm entfernt, zyklisch erfasst und im Falle dessen, dass mindestens einer dieser Vitalwerte einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet, eine zur Leistung ärztlicher Hilfe befähigte Stelle alarmiert. Entsprechend einer praxisrelevanten Umsetzung der erfindungsgemäßen Lösung erfolgt die Übertragung von Daten zu den Vitalwerten und dem Aufenthaltsort einer betroffenen Person im Alarmierungsfall in Form einer SMS, MMS oder E-Mail. Gemäß einer besonders vorteilhaften Gestaltung werden die entsprechenden Daten bei der jeweils alarmierten Stelle in graphischer Form visualisiert.
  • Bei der zur Durchführung des zuvor geschilderten Verfahrens geeigneten Vorrichtung handelt es sich um ein von der zu überwachenden Person am Arm oder am Bein zu tragendes Band, an welchem elektronische Einheiten zur Erfassung und Auswertung des Blutdrucks und/oder der Pulsfrequenz einer die Vorrichtung tragenden Person, eine Ortserfassungseinheit, vorzugsweise ein GPS-Empfänger, und eine Mobilfunkeinheit, vorzugsweise eine GSM-Einheit, zum Aufbau der Verbindung und zur Übertragung der Daten an die jeweils zu alarmierende Stelle angeordnet sind. Die vorgenannten Einheiten sind vorzugsweise in einem gemeinsamen, unlösbar mit dem Band verbundenen Gehäuse integriert. Die Vorrichtung, welche durch eine zu überwachende Person, wie bereits betont, nicht selbständig abzunehmen oder deaktivierbar ist, umfasst zudem eine Steuereinheit mit Speicher, zur Steuerung der vorgenannten Einheiten und zur Hinterlegung von Konfigurationsdaten sowie unterschiedlicher Rufnummern. Veranlasst durch die Steuereinheit, werden in Abhängigkeit des festgestellten Ereignisses (z. B.: Person hat Betreuungsbereich verlassen, aber Vitalwerte sind normal oder mindestens ein Vitalwert hat einen Grenzwert überschritten) eine der im Speicher hinterlegten Rufnummern zum Aufbau der Verbindung und zur Übertragung der Daten ausgewählt und die Mobilfunkeinheit zum Aufbau der Verbindungen sowie zur Übertragung der Vitalwerte und von Daten zum aktuellem Aufenthaltsort der Person veranlasst. Vervollständigend umfasst die Vorrichtung selbstverständlich Mittel zu ihrer Konfigurierung. Dabei kann es sich entweder um Bedienelemente an der Vorrichtung selbst oder um eine Datenschnittstelle zur Übertragung entsprechender Konfigurierungsdaten in den Speicher der Vorrichtung handeln. Im Hinblick auf die Manipulationssicherheit ist dabei der letztgenannten Variante der Vorzug zu geben, andernfalls müsste bei der anderen Variante zumindest sichergestellt werden, dass die Einstellungen der Vorrichtung durch die betreuungsbedürftige Person nicht verändert werden können.
  • Beim Einsatz der erfindungsgemäßen Lösung könnte sich beispielsweise folgendes Szenario ergeben. Eine betreuungsbedürftige Person entfernt sich aus dem zu ihrer Betreuung vorgesehenen Betreuungsbereich. Dieses Entfernen wird mittels des GPS-Empfängers durch einen Vergleich der jeweiligen aktuellen GPS-Koordinaten mit in der erfindungsgemäßen Vorrichtung hinterlegten, den Betreuungsbereich abbildenden Daten festgestellt. Spätestens jetzt werden die Mittel zur Erfassung von Vitalwerten, nämlich des Blutdrucks und der Pulsfrequenz der überwachten Person, aktiviert. Durch die GSM-Einheit der Vorrichtung wird eine Verbindung zu einer im Speicher der Vorrichtung hinterlegten Rufnummer aufgebaut, wobei die Rufnummer in Abhängigkeit von den festgestellten aktuellen Vitalwerten aus mehreren im Speicher hinterlegten Rufnummern ausgewählt wird.
  • Im Speicher der Vorrichtung sind zum Beispiel eine Rufnummer des Heimpersonals eines die Person normalerweise beherbergenden Heims, eine Rufnummer des die
  • Person dort behandelnden Arztes oder des Pflegedienstes sowie eine Notarztnummer hinterlegt. Beispielhaft sei zudem zunächst angenommen, dass sich die Person, welche sich aus dem Betreuungsbereich entfernt hat, in diesem Moment in einem sehr kritischen Zustand befindet. In diesem Falle werden eine Verbindung zum Notarzt aufgebaut und die aktuellen Werte zum Blutdruck und zur Pulsfrequenz bei Bestehen dieser Verbindung an die Gegenstelle übertragen. Dies kann beispielsweise mittels einer automatisch abgesetzten SMS der Form „Die Person A hat sich entfernt, befindet sich am Ort X,Y. Blutdruck:..., Pulsfrequenz:...". Durch das Personal der Notrufpraxis können unmittelbar Maßnahmen ergriffen werden, die es ermöglichen, die betroffene Person ärztlich zu versorgen. Gegebenenfalls werden außerdem das Heimpersonal und/oder der Hausarzt beziehungsweise der Pflegedienst des Heims alarmiert, wobei diese vorzugsweise darüber unterrichtet werden, dass der Notarzt durch die Vorrichtung bereits alarmiert wurde.
  • Sofern die Vitalwerte der Person im Moment ihres Entfernens aus dem Betreuungsbereich normal beziehungsweise innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen, wäre es ausreichend das Heimpersonal beziehungsweise das mit der üblichen Betreuung befasste Personal zu verständigen. Eine entsprechende SMS könnte dann die Form haben: „Person A hat sich entfernt, befindet sich am Ort X, Y. Die Vitalwerte sind normal". Dabei können die Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort der Person, je nach Komfort und unter Beachtung der Längenbegrenzung einer SMS durch Straßenbezeichnungen spezifiziert oder lediglich als GPS-Koordinaten übertragen werden. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail können auch detailliertere Informationen zum Aufenthaltsort, bis hin zu einem Kartenausschnitt, übertragen werden.

Claims (6)

  1. Verfahren zur Überwachung von Personen, die einer permanenten Betreuung bedürfen, bei welchem eine betreuungsbedürftige Person mit einer am Körper zu tragenden, von ihr nicht selbstständig abzulegenden oder zu deaktivierenden Vorrichtung ausgestattet wird, welche ein Entfernen der betreffenden Person aus einem zu ihrer Betreuung eingerichteten Bereich an eine zur Hilfeleistung für die Person befähigte Stelle signalisiert, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle dessen, dass die betreuungsbedürftige Person den Betreuungsbereich verlässt, durch dafür ausgebildete Einheiten der vorgenannten, von ihr mitgeführten Vorrichtung der Aufenthaltsort und Vitalwerte dieser Person festgestellt und in Abhängigkeit der festgestellten Vitalwerte über ein Mobilfunknetz eine Verbindung zu einer von mehreren in der Vorrichtung hinterlegten Rufnummern zur Hilfe befähigter Stellen aufgebaut und über diese Verbindung Informationen zu den festgestellten Vitalwerten und zum Aufenthaltsort der betroffenen Person übermittelt werden, so dass je nach dem Zustand der Person durch die hierüber informierte Stelle eine Rückführung der Person in den Sicherheitsbereich oder/und ihre ärztliche Versorgung veranlasst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vitalwerte und der Aufenthaltsort der betroffenen Person wiederholt erfasst und an die in Abhängigkeit der festgestellten Vitalwerte für ihren Empfang bestimmte Hilfe leistende Stelle wiederholt übertragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vitalwerte auch unabhängig von einem eventuellen Entfernen der betreuungsbedürftigen Person aus dem Betreuungsbereich zyklisch erfasst werden und, im Falle der Überschreitung eines in der von der Person mitgeführten Vorrichtung hinterlegten Grenzwertes für mindestens einen der überwachten Vitalwerte eine zu einer ärztlichen Versorgung der Person befähigte Stelle über eine automatisch aufgebaute Mobilfunkverbindung alarmiert wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten zu den Vitalwerten und dem Aufenthaltsort einer betroffenen Person im Alarmierungsfall an die zu ihrem Empfang bestimmte Stelle in Form einer SMS, MMS oder E-Mail übertragen werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten zu den Vitalwerten und/oder zum Aufenthaltsort einer betroffenen Person bei der alarmierten Stelle graphisch dargestellt werden.
  6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, ausgebildet als ein von einer betreuungsbedürftigen Personen an einem Arm oder einem Bein zu tragendes, von ihr nicht selbstständig abzulegendes Band mit untrennbar daran angeordneten elektronischen Einheiten, welche ein Entfernen der betreffenden Person aus einem zu ihrer Betreuung eingerichteten Bereich an eine zur Hilfeleistung für die Person befähigte Stelle signalisieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Steuereinheit mit einem Speicher, eine Einheit zur Ortserfassung, Mittel zur Messung und Auswertung des Blutdrucks und/oder der Pulsfrequenz, Mittel zum Konfigurieren der Vorrichtung sowie eine Mobilfunkeinheit umfasst, vermittels welcher, veranlasst durch die Steuereinheit, im Falle dessen, dass die betreuungsbedürftige Person den Betreuungsbereich verlässt und/oder dass der Blutdruck oder die Pulsfrequenz einen im Speicher der Vorrichtung hinterlegten Grenzwert überschreitet, in Abhängigkeit des festgestellten Ereignisses eine Verbindung zu einer von mehreren im Speicher der Vorrichtung hinterlegten Rufnummern zur Hilfe befähigter Stellen aufgebaut und über diese Verbindung Informationen zu den festgestellten Vitalwerten und zum Aufenthaltsort der betroffenen Person übermittelt werden.
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EP2014225A2 (de) 2007-07-11 2009-01-14 Deutsche Telekom AG Verfahren zur Fernüberwachung des medizinischen Zustandes eines Nutzers, System und Vorrichtungen dafür
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