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Die Erfindung betrifft eine Zusatzanordnung für ein pfannenartiges Kochgerät.
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Es sind zahlreiche Gerichte und Nahrungsmittel wie etwa Aufläufe, Braten, Pizzen, Fisch usw. bekannt, für deren Zubereitung ein Backofen und insbesondere ein Backofen mit Ober- und Unterhitze erforderlich oder jedenfalls vorteilhaft ist. Ein solcher Backofen ist aber ein vergleichsweise großes Einbaugerät, welches sowohl in vielen kleineren Küchen in Europa – z. B. in solchen für Studenten oder Singles – als auch häufig in Küchen überhaupt im asiatischen Raum fehlt.
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Ab einem bestimmten Niveau weist ein handelsüblicher Backofen regelmäßig neben der Ober- und Unterhitze auch eine Heißluft-/Umluftfunktion auf. Der hohe Raumbedarf eines Backofens begründet sich hauptsächlich darin, dass er in der Regel ein Nennvolumen von 50 Liter aufweist. Im Ergebnis ist regelmäßig das Verhältnis von beheiztem Raumvolumen zu der Menge des beheizten Gerichtes energetisch ungünstig und nicht effizient.
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Herkömmliche Behelfslösungen dieses Problems sehen vor, auf Gerichte auszuweichen, welche in einem Mikrowellenherd zubereitet werden können. Ein Mikrowellenherd ist aber nicht uneingeschränkt einem Backofen gleichwertig, da beispielsweise bei seinem Einsatz gegenüber einem Backofen Röstaromen fehlen.
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Ausgehend hiervon besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen Ersatz für einen Backofen bereitzustellen, welcher hinsichtlich der Speisezubereitung der Wirkung eines herkömmlichen Backofens möglichst nahe kommt und gleichzeitig in einem Großteil auch derjenigen Küchen verwendet werden kann, in denen ein Backofen keinen Platz hätte.
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Diese Aufgabe wird durch eine Zusatzanordnung für ein pfannenartiges Kochgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Erfindung ist auf eine Zusatzanordnung für ein pfannenartiges Kochgefäß gerichtet. Pfannenartig bedeutet hier lediglich, dass das Kochgerät einen Boden und einen umlaufenden Rand aufweist, sodass ebenso von einem topfartigen Kochgerät die Rede sein könnte. Auf eine relative Höhe des Randes zu dem Boden kommt es grundsätzlich nicht an. Ein solches Kochgerät ist insbesondere dazu eingerichtet, zur Erhitzung auf ein Kochfeld oder eine Einzelkochplatte mit Strahlungsheizkörpern oder induktiver Beheizung, auf eine Gaskochstelle oder eine ähnliche Anordnung angeordnet und dort betrieben zu werden. Die erfindungsgemäße Zusatzanordnung weist einen Aufsatz zum Auflegen auf einen Rand des Kochgefäßes und einen Einsatz zum Einlegen in das Kochgefäß auf.
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Die erfindungsgemäße Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz eine Ablagefläche für Gargut aufweist. Bevorzugt ist, dass die Ablagefläche im Wesentlichen eben ist.
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Die erfindungsgemäße Zusatzanordnung ist weiter dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz einen halbkugelartigen Deckel zum Abdecken des Kochgefäßes, ein Gebläse zum Erzeugen eines Luftstroms auf einer Innenseite des Deckels und einen elektrisch betriebenen Motor zum Antrieb des Gebläses aufweist. Somit erzeugt die Zusatzanordnung einen im Wesentlichen geschlossenen Hohlraum, in welchem durch eine Zirkulation auch eine Umluftfunktion bereitgestellt wird. Dabei entspricht die Innenseite des Deckels derjenigen Seite, welche innerhalb des durch den Deckel und des Kochgefäßes gebildeten Hohlraumes liegt. Durch eine solche Verteilung per Zirkulation der Luft, welche beim Passieren des somit vorhandenen Unterraums – der untenstehend noch näher beschrieben wird – zwischen Ablagefläche und Boden Hitze aufnehmen konnte, wird die Funktionsweise und die Wirkung eines Backofens in ihren wesentlichen Eigenschaften reproduziert. Es kann also ein einfaches Kochgefäß wie eine Pfanne oder ein Topf zu einer Art Backofen mit Heißluft und Umluftfunktion nachgerüstet werden. Das Kochgefäß mit der Zusatzanordnung kann dabei sogar im Outdoorbereich mit einem Gas- oder Multifuel-Kocher, mit Holzkohle oder sogar auf einem offenen Feuer betrieben werden.
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Der Einsatz kann mit dem Aufsatz starr verbunden sein. Alternativ kann der Einsatz auch lose zu dem Aufsatz sein, sodass es sich um zwei zunächst nicht miteinander verbundene Vorrichtungen handelt. Einsatz und Aufsatz können aber auch durch ein Scharnier oder ein anderes Gelenk der Zusatzanordnung insbesondere schwenkbar miteinander verbunden sein. Weiterhin können sowohl der Einsatz als auch der Aufsatz mehrteilig ausgestaltet sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Einsatz eine Stützanordnung zum Halten der Ablagefläche in einem Ablageabstand von dem Boden auf. Alternativ kann der Einsatz auch dazu eingerichtet sein, sich in dem Ablageabstand von dem Boden am Rand des Kochgefäßes abzustützen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass sich Luft zwischen der Ablagefläche und dem Boden des Kochgeräts bewegen und dabei Hitze von dem Boden des Kochgeräts aufnehmen kann. Auch die Stützanordnung kann mehrteilig ausgebildet sein.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Motor auf einer Außenseite des Deckels angeordnet ist. Die Außenseite des Deckels kann dabei durch die wesentliche Abwesenheit desjenigen Luftstroms, welcher merkmalsgemäß im Innenraum erzeugt wird, definiert werden. Der Motor selbst braucht aus Gründen der Funktionalität nicht im Innenraum angeordnet zu sein und die Anordnung auf der Außenseite des Deckels erhöht einerseits den insbesondere für Gargut nutzbaren Raum auf der Innenseite und verbessert andererseits die Wartbarkeit des Motors. Ferner wird die zusätzliche Erhitzung des Motors durch die Hitze auf der Innenseite des Deckels durch eine solche Anordnung verringert. Weiter ist es bevorzugt, dass das Gebläse und der Motor jeweils ab- und rückmontierbar an dem Deckel befestigt sind. Auf diese Weise wird eine Reinigung, ein Austausch oder eine sonstige Wartung des Motors vereinfacht.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz einen Batterieraum für die Aufnahme eines elektrischen Energiespeichers und einen in dem Batterieraum aufgenommenen Energiespeicher zum Betrieb des Motors aufweist. Hierdurch wird die Zusatzanordnung noch flexibler – da von einem externen Stromanschluss unabhängig – einsetzbar. Vorzugsweise weist der Aufsatz eine Klappe zum Öffnen und Verschließen des Batterieraums auf. Ebenso ist bevorzugt, dass die Batterie aus dem geöffneten Batterieraum entfernt und in den Batterieraum eingeführt werden kann. Speziell kann es sein, dass die Batterie separat von dem Motor und dem Gebläse entfernt und eingeführt werden kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel eine im Wesentlichen vollständig geschlossene Abdeckfläche aufweist. Dies verhindert einen Verlust an Hitze aus dem Innenraum auf besonders wirksame Weise. Dabei kann ein Außenrand des Deckels einen kreisförmigen und geschlossenen Verlauf aufweisen. Weiter kann der Deckel auch eine Abdichtung zum Herstellen eines im Wesentlichen luftdichten Innenraums des Kochgefäßes an seinem Außenrand aufweisen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagefläche einen Unterraum zwischen der Ablagefläche und einem Boden des Kochgefäßes und einen Oberraum zwischen der Ablagefläche und dem Deckel definiert und dass die Ablagefläche zur Wärmeaufnahme aus dem Unterraum und zur Wärmeabgabe auf das Gargut eingerichtet ist. Hier ist vorzugsweise vorgesehen, dass das Gebläse zum Erzeugen des Luftstroms eine Luft aus dem Oberraum ansaugt. Es ist also bereits die angesaugte Luft grundsätzlich erhitzt. Insbesondere kann es sein, dass der Aufsatz eine Zuführvorrichtung zum Zuführen der Luft aus dem Oberraum an das Gebläse aufweist. Dies ermöglicht es, die zirkulierte Luft noch genauer im Innenraum zu führen. Diese Zuführvorrichtung kann einen insbesondere geschlossenen Ansaugkanal aufweisen.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz eine Luftleitvorrichtung zum Führen des Luftstroms in den Unterraum aufweist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Luftstrom zunächst ggf. zusätzliche Hitze vom Boden des Kochgefäßes aufnimmt, bevor der Luftstrom das Gargut in dem Oberraum oberhalb der Ablagefläche umströmt. Bevorzugt weist der Einsatz und speziell die Auflagefläche eine Aufnahmeanordnung für die Luftleitvorrichtung zum Zuführen des Luftstroms in den Unterraum auf. Die Aufnahmeanordnung nimmt also die Luftleitvorrichtung auf und zwar so, dass durch diese Aufnahme der Luftstrom in den Unterraum zugeführt wird.
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Grundsätzlich kann die obige Luftleitvorrichtung auf beliebige Art und Weise ausgestaltet sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist vorgesehen, dass die Luftleitvorrichtung einen zumindest abschnittsweise geschlossenen Kanal aufweist, welcher an einer Innenseite des Deckels angeordnet ist. Vorzugsweise ist der Kanal – bis auf einen Einlass und einen Auslass des Kanals – vollständig geschlossen. Ferner ist es bevorzugt, dass die Innenseite des Deckels eine Begrenzung des geschlossenen Kanals bildet. Weiter ist es bevorzugt, dass die obige Zuführvorrichtung eine Zuführöffnung zum Einlassen der Luft und eine Wandung zur Aufnahme des Gebläses aufweist und dass die Wandung abschließend an den Kanal angrenzt. Auf diese Weise schließt also die Wandung der Zuführvorrichtung unmittelbar an den Einlass des Kanals an, sodass Kanal und Zuführvorrichtung bzw. Kanal und Ansaugkanal im Ergebnis ineinander übergehen. Bevorzugt ist die Luftleitvorrichtung separat von dem Deckel abnehmbar.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitvorrichtung einen Auslass zum Austritt des Luftstroms aus der Luftleitvorrichtung aufweist. Bevorzugt entspricht hier ein Abstand zwischen dem Auslass und dem Boden höchstens dem Ablageabstand entspricht. Damit wird sichergestellt, dass der von der Luftleitvorrichtung geführte Luftstrom im Wesentlichen vollständig unterhalb der Ablagefläche und damit im Wesentlichen vollständig im Unterraum abgegeben wird, was zur Aufnahme von Hitze von dem Boden des Kochgefäßes vorteilhaft ist. Weiter ist es bevorzugt, dass der Auslass in den Unterraum ragt. Alternativ kann es sein, dass der Auslass im Wesentlichen bündig mit der Ablagefläche abschließt. Es kann auch sein, dass die Ablagefläche eine Öffnung zur Aufnahme der Luftleitvorrichtung aufweist. Ebenso kann die Ablagefläche mit der Luftleitvorrichtung fest verbunden sein.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz ein oberes Einsatzteil mit der Ablagefläche und ein unteres Einsatzteil mit einer Zwischenfläche aufweist. Dabei ist das untere Einsatzteil zur Anordnung in dem Kochgefäß unterhalb und beabstandet zu dem oberen Einsatzteil eingerichtet. Bevorzugt beträgt dieser Abstand zwischen dem unteren Einsatzteil und dem oberen Einsatzteil 5 mm bis 3 cm. Es kann auch eine Verbindungsanordnung an dem unteren Einsatzteil und/oder an dem oberen Einsatzteil zum Stützen des oberen Einsatzteils an dem unteren Einsatzteil vorgesehen sein. Weiter ist es bevorzugt, dass das untere Einsatzteil den Unterraum in einen ersten Unterraumteil zwischen dem Boden und der Zwischenfläche und einen zweiten Unterraumteil zwischen der Zwischenfläche und der Ablagefläche unterteilt. Weiter ist es bevorzugt, dass der Auslass zum Führen des Luftstroms in den ersten Unterraumteil eingerichtet ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung ist vorgesehen, dass das obere Einsatzteil eine obere Aufnahme der Aufnahmeanordnung und das untere Einsatzteil eine untere Aufnahme der Aufnahmeanordnung zum Zuführen des Luftstroms in den ersten Unterraumteil aufweist. Es ist also auch die Aufnahmeanordnung mehrteilig ausgebildet, sodass sie sich auf das obere Einsatzteil und das untere Einsatzteil aufteilt. Die Luftleitvorrichtung wird also durch die obere Aufnahme hindurchgeführt und steht jedenfalls derart mit der unteren Aufnahme in Eingriff, dass der Luftstrom in den ersten Unterraumteil und damit in den Bereich unterhalb der Zwischenfläche zugeführt wird.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz und insbesondere das untere Einsatzteil eine Umlenkwand zum Ablenken eines Luftflusses in dem Unterraum und speziell in dem ersten Unterraumteil aufweist. Bevorzugt ist, dass die Umlenkwand dazu eingerichtet ist, von der Zwischenfläche bis zum Boden zu reichen. Insbesondere kann die Umlenkwand von der Stützanordnung umfasst sein und dazu eingerichtet sein, das untere Einsatzteil am Boden zu stützen. Mit einer solchen Umlenkwand kann der Strömungsweg der Luft und insbesondere der mit dem Luftstrom in den ersten Unterraumteil zugeführten Luft beeinflusst und zweckmäßig geführt werden. Hier ist es weiter bevorzugt, dass das untere Einsatzteil einen insbesondere mittig angeordneten Durchlass zum Austritt von Luft aus dem ersten Unterraumteil in den zweiten Unterraumteil aufweist. Es kann weiter sein, dass die Umlenkwand zwischen der unteren Aufnahme und dem Durchlass angeordnet ist. Dann wird der Luftfluss in dem ersten Unterraumteil dazu gezwungen, einen längeren Weg zwischen der unteren Aufnahme und dem Durchlass zu nehmen, sodass eine möglichst große Aufnahme von Hitze von dem Boden erfolgen kann und ein Luftstromkurzschluss verhindert wird.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Öffnung der Auflagefläche den Unterraum mit dem Oberraum für einen Luftfluss zwischen Unterraum und Oberraum verbindet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die durch Hitzeaufnahme von dem Boden erhitzte Luft rasch aus dem Unterraum in den Oberraum aufsteigt und dort das Gargut umströmen kann. Vorzugsweise handelt es sich um mindestens zwei Öffnungen. Ebenso ist es bevorzugt, dass eine der Öffnungen bezogen auf eine Grundform des Einsatzes gegenüberliegend zu dem Auslass angeordnet ist, sodass der in den Unterraum geführte Luftstrom nach einer Querung des Einsatzes durch eine der Öffnungen in den Oberraum treten kann. Diese Querung kann einen möglichst langen zurückzulegenden Weg für die Hitzeaufnahme sowie eine Hitzeaufnahme von einer möglichst großen Oberfläche des Bodens des Kochgeräts gewährleisten.
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Gemäß einer bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist vorgesehen, dass die Ablagefläche größtenteils aus einem geschlossenen Flächenabschnitt besteht. Alternativ oder zusätzlich ist zumindest abschnittsweise ein Außenrand der Ablagefläche abdichtend zum Rand des Kochgefäßes angeordnet. Gemäß einer Variante handelt es sich bei der obigen mindestens einen Öffnung um eine größere Öffnung, welche nahe an einem Außenrand der Ablagefläche angeordnet ist. Alternativ kann die mindestens eine Öffnung auch unmittelbar an einem Außenrand der Ablagefläche angeordnet sein.
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Eine weitere bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Öffnung eine Vielzahl von Durchbrüchen aufweist. Insbesondere können diese im Wesentlichen angrenzend an einen Umfang der Ablagefläche angeordnet sind. Bevorzugt ist dann, dass die Durchbrüche im Wesentlichen gleichmäßig verteilt entlang des Umfangs der Ablagefläche angeordnet sind. Die Durchbrüche können auch porenartig sein, sodass die Ablagefläche siebartig ausgestaltet ist. Die porenartigen Durchbrüche können sich dann auch in einen Mittelbereich der Ablagefläche erstrecken. Da Gargut regelmäßig nicht durch solche porenartige Durchbrüche fallen kann, können diese großflächig über die Ablagefläche verteilt angeordnet sein.
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Eine bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz eine Dämmschicht zur Wärmeisolierung aufweist, welche an dem Deckel angeordnet ist und vorzugsweise den Deckel im Wesentlichen vollständig abdeckt. Damit kann ein Verlust an Hitze aus dem Innenraum vermieden werden. Bevorzugt ist, dass die Dämmschicht eine Mehrkammeranordnung zur Wärmeisolierung aufweist, welche wahlweise aus Kunststoff oder Metall bestehen kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Dämmschicht auch eine Textilanordnung zur Wärmeisolierung und hier speziell ein Dammvlies in Stofflagen aufweisen. Bevorzugt ist die Dammschicht separat von dem Deckel abmontierbar.
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Eine weitere bevorzugt Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzanordnung einen Temperaturfühler zum Erfassen einer Temperatur auf der Innenseite des Deckels aufweist. Ebenso ist es bevorzugt, dass die Zusatzanordnung eine Anzeigevorrichtung zur Darstellung der erfassten Temperatur aufweist. Bevorzugt ist diese Anzeigevorrichtung an einer Außenseite des Deckels befestigt. Die Anzeigevorrichtung umfasst vorzugsweise eine RGB-LED-Anordnung zur insbesondere farbigen Anzeige. Mit Hilfe von Temperaturfühler und Anzeigevorrichtung kann ein Benutzer der Zusatzanordnung die Kochplatte o. dgl., auf welcher das Kochgefäß betrieben wird, in seiner Temperatur ansteuern bzw. nachregeln und eine Überhitzung vermeiden. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der Temperaturfühler speziell von dem Aufsatz umfasst ist. Ebenso ist es bevorzugt, dass der Temperaturfühler an einer Innenseite des Deckels befestigt ist.
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Grundsätzlich kann der Temperaturfühler nach einem beliebigen Prinzip funktionieren. Bevorzugt weist der Temperaturfühler einen Thermistor zum Erfassen der Temperatur auf. Gemäß einer ersten bevorzugten Variante handelt es sich bei dem Thermistor um einen Kaltleiter, also um einen Thermistor mit einem positiven Temperaturkoeffizienten. Gemäß einer zweiten bevorzugten Variante handelt es sich bei dem Thermistor um einen Heißleiter, also um einen Thermistor mit einem negativen Temperaturkoeffizienten.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzanordnung und hier speziell der Aufsatz eine Funkvorrichtung zum drahtlosen Übertragen der erfassten Temperatur aufweist. Dies erlaubt es, die Energiezufuhr der Kochplatte o. dgl., auf welcher sich das Kochgefäß befindet, basierend auf der erfassten und übertragenen Temperatur zu regeln.
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Schließlich ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzanordnung eine Regelungsvorrichtung zur Regelung einer Drehzahl des Gebläses basierend auf der erfassten Temperatur aufweist. Speziell kann der Aufsatz diese Regelungsvorrichtung umfassen.
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In der Zeichnung zeigt
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1 eine schematische Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung im Schnitt,
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2 eine schematische Aufsicht auf den Einsatz der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung der 1,
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3 eine schematische Aufsicht auf ein unteres Einsatzteil eines Einsatzes gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung,
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4 eine schematische Seitenansicht auf das untere Einsatzteil der 4 und
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5 eine schematische Aufsicht auf ein oberes Einsatzteil des Einsatzes gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung.
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Die erfindungsgemäße Zusatzanordnung dient dem Einsatz mit einem pfannenartigen Kochgefäß 1, bei welchem es sich vorliegend um einen gewöhnlichen Topf handelt. Wie aus der 1 hervorgeht, umfasst die Zusatzanordnung selbst einen Aufsatz 2, welcher zum Auflegen auf einen Rand 3 des Kochgefäßes 1 eingerichtet ist und in der Darstellung auf diesem Rand 3 aufliegt. Daneben umfasst die Zusatzanordnung noch einen Einsatz 4, welcher – wie ebenfalls in der 1 dargestellt – auf den Boden 5 des Kochgefäßes 1 aufgelegt werden soll. Das Kochgefäß 1 ist auf einer hier nicht dargestellten Kochplatte o. dgl. angeordnet, durch welche das Kochgefäß 1 und insbesondere der Boden 5 des Kochgefäßes 1 erhitzt wird.
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Der zusätzlich in der 2 wiedergegebene Einsatz 4 weist eine Ablagefläche 6 auf, auf welche Ablagefläche 6 das Gargut 7 abgelegt werden kann. Ebenso weist der Einsatz 4 eine Stützanordnung 8 auf, welche die Ablagefläche 6 in einem Ablageabstand 9 von dem Boden 5 hält.
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Der Aufsatz 2 wiederum weist einen Deckel 10 zum Abdecken des Kochgefäßes 1 sowie ein Gebläse 11 zum Erzeugen eines Luftstroms auf einer Innenseite 12 des Deckels 10 sowie einen Motor 13 zum Antrieb des Gebläses 11 auf. Erkennbar ist dieser Motor 13 auf einer Außenseite 14 des Deckels 10 angeordnet.
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Der Aufsatz 2 weist ferner einen Batterieraum 15 auf, in welcher eine Batterie als elektrischer Energiespeicher 16 für den Motor 13 angeordnet ist. Sowohl die Batterie als auch der Motor 13 können – beispielsweise für einen Austausch – durch eine hier nicht gesondert dargestellte Klappe aus dem Batterieraum 15 heraus und wieder in den Batterieraum 15 herein geführt werden. Der Außenrand 17 des Deckels 10 ist geschlossen umlaufend, vorzugsweise kreisförmig und weist eine Abdichtung auf, sodass ein im Wesentlichen luftdichter Innenraum 18 des Kochgefäßes 1 entsteht. Dieser Innenraum 18 teilt sich im Wesentlichen in einen Unterraum 19 zwischen der Ablagefläche 6 und dem Boden 5 sowie einen Oberraum 20 zwischen der Ablagefläche 6 und dem Deckel 10 auf. Das Gargut 7 nimmt sowohl mittelbar über die Ablagefläche 6 Hitze von der erhitzten Luft im Unterraum 19 als auch unmittelbar Hitze von der erhitzten Luft im Oberraum 20 auf. Die Zirkulation der Luft wird durch das Gebläse 11 bewirkt. Die Luft wird von dem Gebläse 11 mittels einer hier nicht dargestellten Zuführöffnung – welche eine Zuführvorrichtung bildet – innerhalb einer Wandung 23, welche das Gebläse 11 aufnimmt, aus dem Oberraum 20 angesaugt. Von dem Gebläse 11 wird der Luftstrom durch eine einen Kanal bildende Luftleitvorrichtung 21 mit einem Auslass 22 auf Höhe des Ablageabstands 8 in den Unterraum 19 geführt. Dabei bildet die Innenseite 12 des Deckels 10 eine Begrenzung der Luftleitvorrichtung 21 bzw. des Kanals. Die Wandung 23 geht erkennbar in die Luftleitvorrichtung 21 über.
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Der Einsatz 4 weist – wie speziell aus der 2 zu erkennen ist – eine Öffnung 23b sowie eine Aufnahmeanordnung 23a – welche ebenfalls als Öffnung ausgestaltet ist – für die Luftleitvorrichtung 21 auf, sodass die Aufnahmeanordnung 23a speziell den Auslass 22 der Luftleitvorrichtung 21 aufnimmt. Der aus dem Auslass 22 austretende Luftstrom strömt also im Wesentlichen über mindestens eine dem Durchmesser des Kochgefäßes 1 entsprechende Strecke über den Boden 5, wobei Hitze aufgenommen wird, bevor er durch die Öffnung 23b aus dem Unterraum 19 in den Oberraum 20 tritt. Dabei wird das Gargut 7 bereits durch die Ablagefläche 6, welche durch die Hitze des Bodens 5 unter anderem vermittelt durch den Luftstrom erhitzt wird, von unten erhitzt. Im Oberraum 20 tritt eine nunmehr direkte Erhitzung des Garguts 7 durch den zuvor im Unterraum 19 erhitzten Luftstrom ein. Aus dem Oberraum 20 wird durch die oben genannte Zuführöffnung Luft von dem Gebläse 11 angesaugt, sodass eine Art Luftkreislauf entsteht.
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Der Aufsatz 2 weist eine an dem Deckel 10 angeordnete und diesen im Wesentlichen vollständig abdeckende Dämmschicht 24 zur Wärmeisolierung auf. Ein Temperaturfühler 25 ist an der Innenseite 12 des Deckels 10 angeordnet. Die von ihm erfasste Temperatur wird von einer Anzeigevorrichtung 26 an der Außenseite 14 des Deckels 10 für den Benutzer dargestellt. Eine Funkvorrichtung 27 des Aufsatzes 2 überträgt die erfasste Temperatur drahtlos. Eine Regelungsvorrichtung 28 des Aufsatzes 2 regelt eine Drehzahl des Gebläses 13 basierend auf der erfassten Temperatur.
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Das in den 3 bis 5 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Zusatzanordnung unterscheidet sich in dem Einsatz 4, wobei die weiteren Bestandteile der Zusatzanordnung dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechen.
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Der Einsatz 4 umfasst ein oberes Einsatzteil 29 mit der Ablagefläche 6 sowie ein unteres Einsatzteil 30 mit einer Zwischenfläche 31. Dabei wird das untere Einsatzteil 30 unterhalb des oberen Einsatzteil 31 und beabstandet zu ihm angeordnet. Das untere Einsatzteil 30 und das obere Einsatzteil 29 stützen sich an dem nach unten zulaufenden Rand 3 des Kochgefäßes 1 ab. Insbesondere dichten sie jeweils den Rand 3 des Kochgefäßes 1 ab. Durch den Auslass 22 wird der Luftstrom in den ersten Unterraumteil geführt. Dabei handelt es sich um den Teil des Unterraums 19 unterhalb der Zwischenfläche 31. Der Teil des Unterraums 19 oberhalb der Zwischenfläche 31 ist der zweite Unterraumteil.
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Die Aufnahmeanordnung 23a teilt sich in eine obere Aufnahme 32 des oberen Einsatzteils 29 und in eine untere Aufnahme 33 des unteren Einsatzteils 30 auf. Die Luftleitvorrichtung 21 ist durch beide geführt. Das untere Einsatzteil 30 weist eine Umlenkwand 34 auf, welche zwischen der unteren Aufnahme 33 und einem mittig angeordneten Durchlass 36 des unteren Einsatzteils 30 angeordnet ist. Die durch Hitzeaufnahme von dem Boden 5 erhitzte Luft tritt durch den Durchlass 36 in den zweiten Unterraumteil. Die Umlenkwand 34 bewirkt, dass der Luftfluss 35 in dem ersten Unterraumteil von dem Auslass 22 bzw. von der unteren Aufnahme 33 eine längere Strecke mit entsprechend mehr Hitzeaufnahme bis zum Durchlass 36 zurücklegen muss.
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Die Auflagefläche 6 des oberen Einsatzteils 29 weist insgesamt acht als Durchbrüche 37 ausgestaltete Öffnungen 23b auf, welche angrenzend an den Umfang der Ablagefläche 6 und hier im Wesentlichen gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Auf diese Weise strömt die Luft, welche durch den Durchlass 36 in den zweiten Unterraumteil getreten ist, in dem zweiten Unterraumteil im Wesentlichen radial von dem mittigen Durchlass 36 zu den Durchbrüchen 37 am Umfang. Dabei wird die zuvor aufgenommene Hitze wirksam an die Ablagefläche 6 abgegeben, sodass eine wirksame Erhitzung von unten stattfindet, bevor die Luft dann weiter in den Oberraum 20 tritt.