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DE202016009203U1 - Anordnung zur Optimierung des Informationsaustausches bei Notrufen - Google Patents

Anordnung zur Optimierung des Informationsaustausches bei Notrufen Download PDF

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DE202016009203U1
DE202016009203U1 DE202016009203.1U DE202016009203U DE202016009203U1 DE 202016009203 U1 DE202016009203 U1 DE 202016009203U1 DE 202016009203 U DE202016009203 U DE 202016009203U DE 202016009203 U1 DE202016009203 U1 DE 202016009203U1
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    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
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    • H04M11/04Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with alarm systems, e.g. fire, police or burglar alarm systems

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Abstract

Anordnung zur Optimierung des Informationsaustausches bei Notrufen, wobei die Anordnung dazu ausgelegt ist, dass bei eingehenden Notrufen in einer Notrufleitstelle im Rahmen eines ersten Übertragungsweges über ein erstes Monitorsystem für eine Notrufannahme (7) als Sprachinformation aufgenommen werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist,
- dass zusätzlich und zeitgleich zum eingehenden Notruf im Rahmen eines zweiten Übertragungsweges über einen Gatewayserver (1a) und einen Anwendungsserver (1) den mündlichen Notruf ergänzende Informationen zum Abruf durch ein ebenfalls der Notrufleitstelle zugeordnetes zweites Monitorsystem für die Notrufkommunikation (8) bereitgestellt werden,
- dass in die Endgeräte der teilnehmenden Nutzer eine zusätzliche App Anwendung installiert ist, die eigenhändig oder als Erweiterung einer bereits bestehenden App von mobilen Geräten, vorzugsweise Smartphone (2) und Smartwatch ausgebildet ist,
- dass die Benutzerdaten der teilnehmenden Kunden auf einem Anwendungsserver (1) gespeichert werden,
- dass in den Endgeräten Smartphone (2) im Rahmen der zusätzlich installierten App dem Nutzer zur Differenzierung eigener Notrufe oder für Dritte ein Auswahlmenü zur Verfügung steht, dass eine Ereignisauswahl zum Notruf 110 wie Diebstahl, Überfall, Belästigung, Einbruch und eine Ereignisauswahl zum Notruf 112 mit der Ereignisauswahl Feuer, Unfall, Verletzung, Erkrankung, ermöglicht,
- dass bei Auslandsaufenthalten das Menü manuell ausgewählt bzw. durch Ermittlung des Aufenthalts anhand des Mobilfunkstandortes bzw. anderer Standortdaten, vorzugsweise über Satellitennavigation, dargestellt und mit den im Lande üblichen Notrufnummern angezeigt wird,
- dass bei Auslösung einer Notrufmeldung ein Datensatz von den auf dem Anwendungsserver (1) gespeicherten Benutzer- und Ereignisdaten, den Positionsdaten und Rufnummer, vorzugsweise Mobilfunkrufnummer Smartphone (2), erzeugt wird
- dass aus diesem Datensatz zusätzlich ein QR-Code erzeugt wird,
- dass aus der Satellitennavigation (11) die Positionsdaten ermittelt werden,
- dass ein Webbrowser (4), vorzugsweise für stationäre Endgeräte, einen Notrufbutton enthält, worüber ergänzend zu den App-Meldungen die stationären Positionsdaten übermittelt werden,
- dass für jeden Notrufleitstellenplatz mit dem zweiten Monitorsystem für Notrufkommunikation (8) ein Notrufkommunikationsprogramm installiert wird, welches den Empfang des Datensatzes von dem Anwendungsserver (1) übernimmt,
- dass der Datensatz, ereignisbezogen und textbasiert, in der Struktur des Kontaktformulars des Leitstellen Software-Programms und als QR-Code mit den Standortdaten des Anrufers bzw. des Ereignisstandortes angezeigt werden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Informationsaustausch bei Notrufen, insbesondere auf die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen zum eigentlichen Notruf.
  • Stand der Technik
  • In der Technischen Richtlinie Notruf der Bundesnetzagentur (TR-Notruf Ausgabe 1.0 vom 22. Juni 2011) werden die Anforderungen an Notrufanschlüsse benannt. Dabei sind als notrufbegleitende Informationen die Rufnummer des Anschlusses, die Anbieterkennung des Telefondienstanbieters und die Angaben zum Standort der Notrufenden an die Notrufabfragestelle zu übertragen. Bei den Angaben zum Standort handelt es sich bei Mobilfunkanschlüssen um den Standort des Mobilfunksenders mit der Bezeichnung der Funkzelle, wobei deren Versorgungsbereich sich in ländlichen Gebieten bis auf über 10 Km erstrecken kann.
  • DE 10 2013 008 133 A1 beschreibt ein System zur Übertragung einer textbasierten Notrufnachricht mittels eines mobilen Telekommunikationsgeräts und eines Mobilfunkkommunikationsnetzes, System, Computerprogramm und Computerprogramprodukt. Hierbei wird eine von einem Telekommunikationsendgerät abgesetzte Notrufnachricht als Facsimile-Nachricht an die lokal zuständige Notrufabfragestelle übermittelt.
  • DE 10 2013 017 769 A1 zeigt ein System zur Erfassung, Bereitstellung und Darstellung von Lageinformationen und Warndiensten. Hierzu wird ein Internet-Informationsportal, bestehend aus Anwendungs-, Datei- und Datenbankservern benutzt, auf das sowohl Benutzer als auch zuständige offizielle Stellen, interaktiv mit den unterschiedlichsten Endgerätekonfigurationen Zugriff haben. Es ermöglicht eine umfassende und gezielte Verbreitung von Informationen über den Eintritt, den Verlauf und das Ende von bedrohlichen Ereignissen insbesondere von Warnmeldungen.
  • Die Notrufleitstellen 110 und 112 (sie gelten hier als Synonym für jegliche Leitstellen) erhalten die Notrufe über Festnetztelefone, Mobilfunk (Handy, Smartphone), E-Mail, FAX, Alarmzentralen und SMS in Einzelfällen.
  • Ein Problem ist dabei die zeitaufwändige manuelle Aufnahme der Anruferdaten und die meist fehlenden genauen Positionsdaten der Meldestandorte.
  • Gehörlose und Anrufer mit Sprachbeeinträchtigung steht als Kommunikationsmittel der FAX-Versand zur Verfügung.
  • In den Leitstellen beträgt die Ausstattung an den Annahmeplätzen mindestens drei Monitore und das Anruftableau. An die Datensicherheit werden hohe Anforderungen gestellt, was insbesondere auch die Vermeidung von Verbindungen mit dem Internet betrifft.
  • Im Allgemeinen werden die in den Notrufleitstellen eingesetzten Computersysteme in einem geschlossenen, gesicherten Bereich (Intranet) betrieben. In letzter Zeit werden aber auch Möglichkeiten genutzt, mit einem separaten Computersystem Verbindungen zum Internet herzustellen, um Zusatzinformationen zu erhalten. Die praktische Erfahrung zeigt, dass eine kombinierte Nutzung der Systeme neue Anwendungsmöglichkeiten bietet.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, bezieht sich auf eine Anordnung zur Bereitstellung von notrufergänzenden Informationen und deren Übermittlung von mobilen und stationären Endgeräten über einen zweiten Übertragungsweg, vorzugsweise das Mobilfunknetz und Internet, ersatzweise bei Nichtvorhandensein einer Internetverbindung per SMS über einen GatewayServer, zeitgleich und parallel zu einem Sprachkanal.
  • Die notrufergänzenden Informationen werden zeitgleich zum Notruf von mobilen und stationären Endgeräten mit einer App-Erweiterung gesendet.
  • Zum Empfang der Notrufmeldung und der notrufergänzenden Informationen erhält jede Notrufabfragestelle ein Notrufkommunikationsprogramm über das Nutzerinformationen, insbesondere auch die Positionsdaten der Meldestandorte, auf einer geografischen Karte und in Textform dargestellt werden. Mit einer integrierten Chatfunktion kann mit den Meldenden, insbesondere auch Gehörlosen, kommuniziert werden.
  • Über die technische Anordnung wird ermöglicht, dass die erhöhten Sicherheitsanforderungen an den Leitstellenplätzen zwischen den standardmäßig vorhandenen Funktionsgruppen und dem zusätzlich zu installierenden Notrufkommunikationsprogramm gewährleistet bleibt.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Lösung sieht nonverbale notrufrelevante Informationen in Form von Daten, vorzugsweise für die Gehörlosenkommunikation, vor. Die Bereitstellung der notrufergänzenden bzw. nonverbalen notrufrelevanten Informationen an die zuständige Notrufleitstelle erfolgt durch geografische Zuordnung und Abruf. Dazu werden die Zuständigkeitsbereiche der Notrufleitstellen über geschlossene Polygonzüge tabellarisch erfasst und mit den zu erwirkenden Aktionen, wie Rufnummernzuordnung, Anzeige von Informationen, verknüpft.
  • Der Empfang der Meldungen in den Notrufleitstellen erfolgt über eine Daten-Schnittstelle, vorzugsweise im XML-Format, zu einem in einen Webbrowser integriertes Notruf-Kommunikations-System (NKS), des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8. Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur erweiterten Nutzung von mobilen und stationären Endgeräten für Notrufe, die automatische Auswahl der Verbindungswege sowie die Bearbeitung in den Notrufleitstellen und autorisierten Benutzergruppen. In jeder Notrufabfragestelle können Anruferinformationen, insbesondere die Positionsdaten der Meldestandorte, auf einer geografischen Karte und in Listenform dargestellt werden. Mit einer integrierten Chatfunktion kann mit den Meldenden, insbesondere auch Gehörlosen, kommuniziert werden. Dabei können gegenseitig Texte, Bilder und Videos direkt oder über Verlinkungen untereinander ausgetauscht werden. Autorisierte Benutzergruppen erhalten die Möglichkeit, die Meldungen über einen Webbrowser zu empfangen.
  • Ziel der Erfindung ist es somit, die Anrufer standortgenau zu ermitteln, bei der Abfrage den Zeitaufwand zu verkürzen, Übermittlungsfehler zu vermeiden und in den Leitstellen die Disponenten von Routinearbeiten zu entlasten und so gleichzeitig die Zeit bis zur Auftragserteilung an die Einsatzkräfte zu reduzieren. Bei größeren Schadensereignissen mit erhöhtem Anteil an Notrufen kann auf einer Kartendarstellung bereits auf den Umfang geschlossen werden und dies für die Einsatzplanung berücksichtigt werden. Zuständige Stellen (Polizei) erhalten eine Kartenansicht zur Lagebeurteilung, verschiedene Piktogramme, ohne Mouseover-Details, mit Kategorieauswahl, Umkreis und Anzahl der Meldungen in Form einer anonymen Darstellung.
  • Erfindungsgemäß wird zusätzlich und zeit-gleich zu einem Notruf, der über einen Sprachkanal der Notrufverbindung 5a, (erster Übertragungsweg) vom erste Monitorsystem für die Notrufannahme 7 aufgenommen wird eine ergänzende Notrufmeldung, vorzugsweise über eine Internetverbindung 5b (2. Übertragungsweg), mit notrufergänzenden Informationen bzw. bei Nichtvorhandensein per SMS über einen Gatewayserver 1a und einen Anwendungsserver 1 erzeugt und an die zuständige Notrufleitstelle des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 für den betreffenden Gefahrenbereich 6, gesendet. Für die SMS-Übertragung ist, unabhängig von der Mobilfunknummer, der Telefondienstanbieter/Provider zu ermitteln, da dieser bei einer Rufnummernmitnahme nicht konform ist. Dazu wird der Provider aus der SIM-Karte des Smartphones 2, über welches der Notruf erfolgen soll, ausgelesen. Ist das nicht realisierbar, müssen die Nutzer diesen manuell ermitteln und den Benutzerdaten hinzufügen. Über den Gatewayserver 1a, der mit dem Anwendungs-server 1 kombiniert ist, wird von jedem Mobilfunk-provider eine Empfangsnummer bereitgestellt, um eine Direktverbindung herzustellen und Überleitungsverzögerungen auszuschließen. In besonderen Fällen wird nur eine Notrufmeldung an die Notrufleitstelle oder Notrufeinrichtungen mit eingeschränkten Aufgaben gesendet. Die an der Anordnung beteiligten Endgeräte, vorzugsweise Smartphones 2, Tablets und Smartwatch, erhalten eine App-Erweiterung mit mindestens einem integrierten Notrufbutton, der zu einem Menü zur Notruf- und Ereignisauswahl führt.
  • In den Benutzereinstellungen werden Name, Wohnadresse, Gesundheitsdaten (Krankheiten, Medikamente), Behinderung (Gehörlos, Sprachbeeinträchtigung, Rollstuhlfahrer) und weitere, auch ortsbezogene Daten erfasst. Darüber hinaus werden in einem Auswahlmenü die Notrufvarianten 110 mit der Ereignisauswahl Diebstahl, Überfall, Belästigung, Einbruch, ... und 112 mit der Differenzierung eigener Notruf oder für Dritte und einer Ereignisauswahl Feuer, Unfall, Verletzung Erkrankung, ... bereitgestellt. Bei in unmittelbarer Gefahr, wie bei Belästigungen, kann über einen Button ein Alarmton, wie Martinshorn, im mobilen Endgerät ausgelöst werden, um den Belästiger abzuschrecken und die Umgebung darauf aufmerksam zu machen. Benutzer können für ihren Home-Bereich die Positionsdaten und voraussehbare Ereignisse, wie Einbruch, in den Benutzereinstellungen speichern und über einen separaten Button im Notrufmenü eine Notrufmeldung aus-lösen. Diese Anwendung ermöglicht dem Meldenden bei Aufenthalt außerhalb seines Home-/Leitstellenbereiches und Auftreten eines Ereignisses in seinem Home Bereich die Leitstelle des Home-Bereiches zu informieren. Diese kann dann Kontakt mit dem Meldenden aufnehmen. Bei Auslandsaufenthalten wird das Menü manuell ausgewählt bzw. durch Ermittlung des Aufenthalts anhand des Mobilfunkstandortes bzw. anderer Standortdaten, vorzugsweise über Satellitennavigation, dargestellt und mit den im Lande üblichen Notrufnummern und einer Ereignisauswahl verlinkt. Bei der Übermittlung der Notrufdaten an die Leitstelle werden diese vorab durch den Anwendungsserver 1 in die Landessprache der angerufenen Leitstelle konvertiert. Des Weiteren ist eine Testfunktion nutzbar, über die eine Testmeldung zum Anwendungsserver 1 ausgelöst wird, der daraufhin eine Rückmeldung mit den Benutzerdaten an das auslösende Gerät und andere festzulegende Empfänger ausgibt. Vom Nutzer oder der Leitstelle ausgelöste Nachrichten werden in einer Displayanzeige des betreffenden Endgerätes dargestellt und „kurzzeitig“ im System gespeichert. Ergänzend erfolgt ein Vibrationssignal, insbesondere zur Kenntlichmachung der eingegangenen Nachrichten für gehörlose Nutzer. Über diese Displayanzeige, welche auch separat aufgerufen werden kann, werden alle dem Notruf zugehörenden Meldungen und Chats angezeigt, wo-bei über eine Menüauswahl der Abbruch des Notrufes und Chatkonversationen erzeugt werden können.
  • Zusätzlich wird ein Webbrowser 4 bereitgestellt, der die analogen Funktionen wie die App-Anwendung und einen programmierten Notrufbutton erhält. Da diese Anwendung vorzugsweise für stationäre Endgeräte vorgesehen ist, wird der Standort des Nutzers (Adresse und Positionsdaten) in den Benutzereinstellungen vermerkt. So kann der Webbrowser 4 mit Notruf-Meldung (ohne Telefon) und Auswahl-menü des Ereignisses zum Chatten mit vorgegebenen Textbausteinen benutzt werden. Diese Anwendung wird für Hörgeschädigte, Nutzer mit Sprachbeeinträchtigung, ...) bereitgestellt. Zur Kenntlichmachung der Notruf-Meldungen ohne Telefonanruf erscheinen im Notruf-Kommunikation-System NKS, zweites (zusätzliches) Monitorsystem für Notrufkommunikation 8, der entsprechenden Meldung zugeordnete blinkende Piktogramme und es werden entsprechende Hinweistöne ausgegeben.
  • Wird ein Smartphone im Home-Bereich als Festnetztelefon eingesetzt, erkennt die App-Erweiterung den Home-Standort und übermittelt die dazugehörenden GPS-Home-Standortdaten an den Anwendungsserver 1.
  • Die Daten der Benutzereinstellungen und weitere Daten werden auf dem Anwendungsserver 1 gespeichert, wobei jeder Benutzer über sein Endgerät einen geschützten Zugang erhält. Aus den vom Smartphone 2 übermittelten und auf dem Anwendungsserver 1 hinterlegten Standort- und Benutzer-daten wird eine Notrufmeldung mit notrufergänzen-den Informationen erzeugt und zum zyklischen Abruf durch ein in den Notrufleitstellenplätzen, wie Computersysteme oder auch separate Tablets, integriertes Notruf-Kommunikations-System NKS mit Text - und Kartendarstellung bereitgestellt. Die Textdarstellung erfolgt in einer Liste, in derje Anruf die Anrufernummer, die Meldekategorie und weitere Informationen angezeigt werden. Auf der geografischen Karte werden mittels Piktogramm die Meldekategorie und der Meldestandort dargestellt. Durch Aufruf der Anzeigen werden in einer Detailansicht alle übermittelten notrufergänzenden Informationen an-gezeigt. Dieses Anzeigefenster mit der Detailansicht ermöglicht über eine Buttonauswahl die Bestätigung der Notrufannahme mit Übertragung eines Vibrationssignals, die Chatfunktion und die Einbindung einer Linkadresse. Anrufer mit Smartphone/Telefon 3, können Relaydienste, Relaydienst 3a, in Anspruch nehmen, bzw. übermitteln ihr Anliegen an diesen. Der Relaydienst 3a löst einen Notruf aus und übermittelt zusätzlich die in seinem System gespeicherten Anruferdaten über eine separate Schnittstelle, vorzugsweise über das Internet (XML), an den Anwendungsserver 1. Die Zusammenführung der in der Notrufleitstelle eingehenden Notrufe des Sprachkanals (erster Übertragungsweg) und der den mündlichen Notruf ergänzenden zusätzlichen Daten des 2. Übertragungsweges (Internet) erfolgt durch Synchronisation der Daten durch Vergleich gemeinsamer Kriterien, wie Rufnummer. Dazu wird die auf einem Leitstellenplatz eines ersten Monitorsystem für Notrufaufnahme 7 bei Eingang eines Notrufes angezeigte Anrufernummer über eine Suchfunktion, vorzugsweise automatisch, durch Übernahme der Rufnummer aus der TK-Anlage, über eine Schnittstelle, mit den auf dem Leitstellenplatz eines zweiten Monitor-systems für Notrufkommunikation (8) vorliegenden Daten und Textanzeigen verglichen, und anschließend die notrufergänzenden Informationen ausgewählt und bearbeitet. Die Suchfunktion Rufnummer kann in Form einer Texteingabe bspw. der letzten 3 Stellen oder Spracheingabe erfolgen. Diese Funktion wird nur aktiviert, wenn Meldungen über den 2. Übertragungsweg (Internet) vorliegen. Zur Kenntlichmachung der nonverbalen Notruf-Meldungen (Gehörlosen-Notrufe) erscheinen im Notruf-Kommunikations-System des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 der entsprechenden Kategorie zugeordnete farblich variierende Piktogramme und Hinweistöne. Die Annahme einer nonverbalen Notruf-Meldung kann sofort durch einen entsprechenden Leitstellenplatz erfolgen, wobei diese dann für die anderen Leitstellenplätze blockiert wird. Erfindungsgemäß erfolgt die Kommunikation zwischen Leitstelle und dem Notrufenden und umgekehrt bei Text, Bild-, Videonachrichten bidirektional. Bei sich verändern-den Standortpositionen des Anrufers mit Smartphone 2 für Notruf werden diese in der Kartendarstellung verfolgt. Den kooperierenden Notrufleitstellen wird im Rahmen des Notruf-Kommunikations-System NKS über das zweite Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 die Möglichkeit geboten, bereits bearbeitete Notrufmeldungen und die entsprechenden Kommunikationsdaten untereinander auszutauschen. Ebenso wird es autorisierten Benutzergruppen ermöglicht, die geografisch erfassten Notrufmeldungen für sich zugänglich zu machen. In die App der Endgeräte Smartphone 2 für Notruf/und in das zweite Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 ist in der betreffenden Notrufleitstelle eine Sprachanwendung integriert, die sicherstellt, dass auch ohne die Notrufanwahl der Notrufleitstellen ein Gespräch über das Internet geführt werden kann. In den Leitstellen werden mindestens 2 Monitorsysteme je Leitstellenplatz genutzt, wobei das erste Monitorsystem für Notrufaufnahme 7 die standardgemäßen Funktionen, wie Notrufabfrage und Kontaktformular bereitstellt und das zweite Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 ein Notrufkommunikationsprogramm (Webbrowser) enthält, in welches ein Aufnahmeformular für die Benutzerdaten, die Rufnummer, vorzugsweise Mobilfunk-Nummer, und Positionsdaten bereitstellt. Zusätzlich sind eine geografische Karte und ein Chatprogramm, eine zweite Übersetzungsfunktion, sowie die Anzeige eines QR-Codes integriert Das zweite Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 wird zusätzlich mit einem PC, vorzugsweise PC-Stick, durch Umschaltung der Monitor-, Tastatur- und Mauseingänge genutzt.
  • Erfindungsgemäß wird eine Schnittstelle zur Leitstellen-Software genutzt, welche die vom Anwendungsserver 1 übermittelten Daten direkt vom zweiten Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 zum ersten Monitorsystem für Notrufaufnahme 7 über ein USB Kabel 10 in das Kontaktformular des Monitorsystems für Notrufaufnahme 7 überträgt. Die Installation des Notrufkommunikationsprogrammes in das erste Monitorsystem für Notrufannahme 7 ist unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen zu realisieren. Eine weitere Ausbildung ist die Verwendung eines separaten PC-Systems, als Einzel- oder Mehrplatzsystem, welches in das Leitstellennetzwerk über Sicherheitssysteme, wie Firewalls, eingebunden und per Remotezugriff erreichbar ist. Die notrufergänzenden Daten werden dabei in der den Kontaktformularen der Leitstellensysteme analogen Struktur im Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 angezeigt. Durch Kopieren der Daten und einfügen (manuell, automatisch) in das Kontaktformular können so alle Daten übernommen und weiterverarbeitet werden. Lassen die Sicherheitsanforderungen eine derartige Datenübernahme nicht zu, kann ergänzend ein QR-Code mit den zu übertragenden Daten vom Anwendungsserver 1 erzeugt und vom zweiten Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 empfangen werden. Hierfür wird gemäß Anordnung 2 ein optisches Kamerasystem eingesetzt. Dazu wird vor dem betreffenden Monitor des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 mittels Halterung vorzugsweise eine Webcam 9 befestigt und so positioniert, dass der übermittelte QR-Code aufgenommen werden kann. Das Bild wird an das erste Monitorsystem für Notrufannahme 7, vorzugsweise mittels USB-Kabel 10, übertragen. Im Monitorsystem für Notrufannahme 7 werden mit einer zusätzlich installierten Software die Daten generiert und systemkonform in das Kontaktformular eingetragen. Bei der Entgegennahme eines Notrufes werden im Dialog mit dem Anrufer weitere Daten erfasst, bei Gehörlosen und sprachgestörten Anrufern gechattet und mittels Übersetzungsprogramm mit ausländischen Anrufern kommuniziert. Bei der Meldung können vorbereitete Texte (Hier ist die Leitstelle ... bitte sprechen Sie-ich schreibe dann die Antwort) verwendet werden. Ebenso können Verhaltensinformationen zum Ereignis übermittelt werden. Bei unmittelbarer Gefahr, wie bei Belästigungen, kann über das Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 ein Alarmton, wie Martinshorn, zum mobilen Endgerät ausgelöst werden, um den Belästiger zu verschrecken und Personen in der Umgebung aufmerksam zu machen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Notrufmeldungen auch an eine Leitstelle abzusetzen, die nicht für den konkreten Gefahrenbereich, hier Gefahrenbereich 6, verantwortlich ist. Dazu sendet der Meldende über einen speziellen Notrufbutton eine Notruf-Meldung mit dem Smartphone 3, über einen Relaydienst 3a, beispielsweise über Internet, an die örtlich zuständige Leitstelle, Monitorsystem für Notrufannahme 7. Die Meldedaten werden vorab in den Benutzereinstellungen gespeichert. Sie beinhalten die Mobilfunknummer (für den Rückruf der Leitstelle), die Positionsdaten des Gefahrenortes und dessen Charakteristik. Ein entfernt befindlicher Anrufer kann so bei Ereignissen für betroffene Personen und Alarmanlagen an Zweitstandorten, eine Notruf-Meldung absetzen. Zur Information von Personen mit Smartphone 2 in einem Notruf-Umkreis kann die Leitstelle mittels Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 mit den Positionsdaten für den Notruf-Umkreis eine Meldung/Kommentar: „Einsatzfahrzeug unterwegs-Rettungsgasse bilden“ senden.
  • Dadurch sind alle Beteiligten dahingehend in-formiert keine weiteren Meldungen gleichen Inhalts an die Leitstelle abzusetzen, was auch zur Entlastung der Leitstelle führt. Die Leitstelle 112 kann eine Anfrage „Medizinischer Retter in der Nähe“ an alle im Umkreis befindlichen Personen absetzen. Eine weitere Variante sieht vor, dass medizinisch Befähigte sich in die Benutzereinstellungen eintragen. Sie erhalten dann bei Auslösung durch die Leitstelle über das Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 eine ortsbezogene Sofortmeldung (geschl. Benutzer-gruppe). Um eine schnelle Verfügbarkeit zu gewährleisten, erhalten die Funkstreifen und Streifenpolizisten, die mit Smartphone oder PC (Laptop, Tablet) und installierter App bzw. Webbrowser ausgerüstet sind, ebenfalls Anrufermeldungen im befindlichen Umkreis und können so sofort zum Einsatzort, wobei eine unmittelbare Abstimmung mit der Leitstelle vorausgesetzt wird. Für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) können die App-Funktionen und Daten, wie Positionsdaten der Funkstreifen, in die App integriert werden. Den BOS und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen kann ein separates gesichertes Netzwerk für die Kommunikation untereinander mit App, Anwendungsserver und Notruf-Kommunikations-System NKS bereitgestellt werden. Für abgesetzte Einsatzzentren, wie Polizeiinspektionen, kann das Notruf-Kommunikations-System NKS zur Information, aber auch zur Übernahme von Aufgaben bei Ausfall zentraler Systeme genutzt werden.
  • Notrufmeldungen mit den Positionsdaten anderer Kommunikationswege, wie bspw. Messenger, können an den Anwendungsserver 1 gesandt werden, der eine Konvertierung und Weiterleitung der Meldung zur Notrufleitstelle vornimmt.
  • Im Zusammenhang mit den o. g. Funktionen werden weitere Anwendungen integriert. Den Endgeräten wird zusätzlich eine Fernbedienung 2a zugeordnet, die vorzugsweise über Bluetooth, mit derApp verbindbar ist. Die Fernbedienung 2a erhält als Bedienelemente mechanisch betätigbare Tasten/But-tons für die Notrufe 110 und 112 sowie für Testzwecke. Zur Vermeidung von Fehlauslösungen werden die Bedienelemente für die Notrufe 110, 112 beidseitig vertieft angeordnet und so gekennzeichnet, dass die ereignisrichtige Auslösung, sowohl für blinde Nutzer, als auch in der Dunkelheit gewährleistet ist (3). Fernbedienungen 2a in Kombination mit Endgeräten, insbesondere Smartphones mit gleichartiger Ausstattung, wie Internetzugang, Kamera, Mikrofon und Bluetooth-Steuerung können an sicherheitsrelevanten Standorten, wie Kassenbereiche von Verkaufseinrichtungen, installiert werden. So kann im Notfall durch manuelle (vom Personal) oder automatische Aktivierung ein Notruf an eine Leitstelle (110, 112, Sicherheitsdienst) mit den Standortdaten einschließlich Sprachübertragung über Mikrofonaufnahme und Bildübertragung ausgelöst werden. Diese Kombination, ergänzt durch Rauch-/Brandmelder und Einbruchsmelder, sichert die unmittelbare Alarmauslösung an eine Notrufleitstelle. Die Anzeige dieser Notrufe wird über das Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 mit erweiterten Funktionen, wie zum Empfang des Raumtones und der Bilder ermöglicht. Bei Ausstattung der Endgeräte, insbesondere Smartphones, mit zusätzlichen Lautsprechern kann die Leitstelle Durchsagen zum Alarmierungsort vornehmen.
  • Betreiber von Videoüberwachungsanlagen 18 im öffentlichen Raum werden autorisiert, als Benutzergruppe Meldungen über Notrufe mit den Standortpositionen im Gefahrenbereich 6 mittels eigenem Webbrowser zu empfangen, um so den Fokus der Kameras und Scheinwerfer automatisch oder manuell auf das Ereignis im Gefahrenbereich 6 zu richten. In Gefahrensituationen, wie sie beispielsweise in Wintersportgebieten bei Skifahrern in Verbindung mit Lawinengefahr auftreten können, kann die Lösung ebenfalls Anwendung finden. Hier wird die Fernbedienung des Smartphones des Skifahrers mit dem Auslösungselement seines Lawinenrucksacks mechanisch oder elektrisch gekoppelt, so dass bei einem Lawinenunglück automatisch ein Notruf vom Smartphone ausgelöst wird. Im Zusammenhang mit einem ausgelösten Notruf und Empfang durch eine autorisierte Benutzergruppe, wie beispielsweise die Bergwacht in Skigebieten, kann die Bergung durch den Einsatz von Flugobjekten, wie Drohnen, zusätzlich unterstützt werden. Unter Verwendung der Positionsdaten des Notrufstandortes wird der Zielort manuell oder automatisch angesteuert, um bspw. Bildaufnahmen über die Situation am Unfallort zu erfassen und zu übermitteln.
  • Die erfindungsgemäße Lösung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
    • 1 zeigt ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Lösung.
    • 2 zeigt eine Anordnung zur Anbringung einer Webcam 9 an einem Monitor.
    • 3 zeigt eine mögliche Ausführungsform für eine Notruf-Fernbedienung.
  • Vorbereitend werden mit der für den Notruf vorgesehen App des Smartphones 2 in den Benutzereinstellungen die Benutzerdaten (Pflicht bzw. optional), wie Name, Wohnadresse, Gesundheitsdaten, Behinderung (Gehörlos, Sprachbeeinträchtigung) und weitere ortsbezogene Daten auf dem Anwendungsserver 1 gespeichert. Darüber hinaus werden in einem Auswahlmenü des mobilen Gerätes für „Notruf” die Notrufnummern angezeigt und gleich-zeitig gekennzeichnet, ob für den entsprechenden Standortbereich des Smartphones 2 die Leitstelle für den Empfang der notrufergänzenden Informationen eingerichtet ist. Das Auswahlmenü umfasst die Notrufvarianten 110 mit der Ereignisauswahl Diebstahl, Überfall, Belästigung, Einbruch, und 112 mit der Differenzierung eigener Notruf oder für Dritte und einer Ereignisauswahl Feuer, Unfall, Verletzung Erkrankung, ... Über einen Button kann ein Alarmton, wie Martinshorn, im mobilen Endgerät ausgelöst werden, um einen Belästiger zu verschrecken und die Umgebung darauf aufmerksam zu machen.
  • Das Notrufkommunikationsprogramm ist in das erste Monitorsystem für Notrufannahme 7 integriert, das die standardgemäßen Funktionen, wie Notrufabfrage und Kontaktformular bereitstellt. Eine weitere Variante sieht die Installation des Notrufkommunikationsprogrammes in das zweite Monitor-system für Notrufkommunikation 8 vor, welches ein Aufnahmeformular für die Benutzerdaten, Mobilfunk-Nummer und Positionsdaten enthält. Zusätzlich sind eine geografische Karte, eine Chatprogramm, eine Übersetzungsfunktion sowie die Anzeige eines QR-Codes integriert. Bei Auslösen eines Notrufes 110, 112 wird dazu zusätzlich und zeitgleich über die App des Smartphones 2 eine Notrufmeldung mit den notrufergänzenden Informationen gesendet. Sie enthält die Benutzerdaten, für den Notruf 112 für den Anrufer selbst, mit den Gesundheitsdaten. Die Daten werden als geschlossene Benutzergruppe textbasiert und als QR-Code vom Anwendungsserver 1 für das zweite Monitorsystem für Notrufkommunikation 8 der zuständigen Leitstelle zum Abruf bereitgestellt. Zusätzlich werden die Daten bei Bedarf verschlüsselt und der QR-Codes erzeugt, wobei die Erzeugung des QR-Codes bereits nach dem Speichern der Benutzerdaten auf dem Anwendungsserver oder alternativ im Notruf-Kommunikations-System NKS aus den Formulartextinhalten erfolgt und bei umfangreichen Datensätzen mehrere QR-Codes erzeugt und einzeln angezeigt werden können.
  • Das Notruf-Kommunikations-System NKS stellt auf einem Monitor des Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 die Karte mit den aktuellen Anrufmeldungen als Piktogramm zusammen mit einer Liste mit den Anrufnummern dar. Durch Vergleich wird die auf einem Leitstellenplatz eines ersten Monitorsystem für Notrufaufnahme 7, angezeigte Anrufernummer über eine Suchfunktion, vorzugsweise automatisch, durch Übernahme der Rufnummer aus der TK-Anlage über eine Schnittstelle, mit den auf dem Leitstellenplatz eines zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 vorliegenden Daten und Textanzeigen verglichen, wobei anschließend die notrufergänzenden Informationen ausgewählt und bearbeitet werden. Die Meldungsstruktur wird dem jeweiligen Kontaktformular des Leitstellen Software-Programms angepasst, die Meldung wird zusätzlich als QR-Code angezeigt. Über eine an einem Monitor des zweiten Monitorsystems für Notruf-kommunikation 8 befestigte Webcam 9 wird der QR-Code erfasst und auf dem Bildschirm des Monitors mittels eines SW-Programms in Textform in die betreffenden Formularfelder des Kontaktformulars eingefügt.
  • Im Dialog mit dem Anrufer werden weitere Daten erfasst und in das Kontaktformular eingetragen. Bei Gehörlosen und sprachgestörten Anrufern wird mittels Notrufkommunikationsprogramm gechattet. So auch wenn eine Notruf-Meldung über einen Webbrowser 4 (ohne Telefonverbindung) mit den Nutzerdaten, wie Standort (Adresse und GPS-Daten) eingeht.
  • Bei ausländischen Anrufern wird mittels Übersetzungsprogramm kommuniziert. Für die Chatvariante werden vorbereitete Texte (Hier ist die Leitstelle... bitte sprechen Sie-ich schreibe dann die Antwort) verwendet. Ebenso können Verhaltensinformationen zum Ereignis übermittelt werden. Bei unmittelbarer Gefahr, wie bei Belästigungen des Anrufers, kann über das Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 ein Alarmton, wie Martinshorn, zum mobilen Endgerät ausgelöst werden.
  • Geht eine Notrufmeldung an eine Leitstelle von einem Anrufer/Meldenden, für dessen Home-Bereich ein, so enthält die Notrufmeldung die Mobilfunknummer des Meldenden für den Rückruf durch die Leitstelle, sowie die Positionsdaten des Gefahrenortes und dessen Charakteristik. Der entfernt befindliche Anrufer kann so angerufen werden, um zusätzliche Informationen zum Ereignis abzufragen.
  • Nach Übergabe des Auftrages an die Einsatzkräfte kann von der Leitstelle über das Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 mit den Positionsdaten für den Notruf-Umkreis eine Meldung/Kommentar: „Einsatzfahrzeug unterwegs-Rettungsgasse bilden“ gesendet werden. Des Weiteren kann die Leitstelle 112 eine Anfrage: „Medizinischer Retter in der Nähe“ an alle im Umkreis befindlichen Personen absetzen, um diese zur Ersten Hilfe zu gewinnen. Eine weitere Variante sieht vor, dass medizinisch Befähigte sich über die Benutzereinstellungen eintragen. Sie erhalten dann bei Auslösung durch die Leitstelle über das Notruf-Kommunikations-System NKS des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation 8 eine ortsbezogene Sofortmeldung als geschlossene Benutzergruppe.
  • Einsatzkräfte, insbesondere der Polizei, können mit mobilen Geräten, wie Smartphones und Laptops sowie der installierten App ebenfalls Anrufermeldungen im befindlichen Umkreis entgegennehmen, um so sofort zum Einsatzort zu gelangen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Anwendungsserver
    1a
    Gatewayserver (SMS)
    2
    Smartphone
    2a
    Fernbedienung
    3
    Smartphone für Relaydienst
    3a
    Relaydienst
    4
    Webbrowser
    5
    Verbindungen über Internet, Mobilfunk, LTE
    5a
    Notrufverbindung
    5b
    Verbindungen über Internet (notrufergänzenden Informationen)
    6
    Gefahrenbereich
    7
    erstes Monitorsystem für Notrufannahme
    8
    zweites Monitorsystem für Notrufkommunikation
    9/15
    Webcam
    10
    USB Kabel
    11
    Satellitennavigation
    12
    Frontansicht
    13
    Rahmen des Monitor
    14
    Bildschirm des Monitor
    15
    Webcam am Monitor
    16
    Halterung mit Klemmvorrichtung am Monitor
    17
    Seitenansichten
    18
    Videoüberwachungsanlage im Gefahrenbereich
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102013008133 A1 [0003]
    • DE 102013017769 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Anordnung zur Optimierung des Informationsaustausches bei Notrufen, wobei die Anordnung dazu ausgelegt ist, dass bei eingehenden Notrufen in einer Notrufleitstelle im Rahmen eines ersten Übertragungsweges über ein erstes Monitorsystem für eine Notrufannahme (7) als Sprachinformation aufgenommen werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass zusätzlich und zeitgleich zum eingehenden Notruf im Rahmen eines zweiten Übertragungsweges über einen Gatewayserver (1a) und einen Anwendungsserver (1) den mündlichen Notruf ergänzende Informationen zum Abruf durch ein ebenfalls der Notrufleitstelle zugeordnetes zweites Monitorsystem für die Notrufkommunikation (8) bereitgestellt werden, - dass in die Endgeräte der teilnehmenden Nutzer eine zusätzliche App Anwendung installiert ist, die eigenhändig oder als Erweiterung einer bereits bestehenden App von mobilen Geräten, vorzugsweise Smartphone (2) und Smartwatch ausgebildet ist, - dass die Benutzerdaten der teilnehmenden Kunden auf einem Anwendungsserver (1) gespeichert werden, - dass in den Endgeräten Smartphone (2) im Rahmen der zusätzlich installierten App dem Nutzer zur Differenzierung eigener Notrufe oder für Dritte ein Auswahlmenü zur Verfügung steht, dass eine Ereignisauswahl zum Notruf 110 wie Diebstahl, Überfall, Belästigung, Einbruch und eine Ereignisauswahl zum Notruf 112 mit der Ereignisauswahl Feuer, Unfall, Verletzung, Erkrankung, ermöglicht, - dass bei Auslandsaufenthalten das Menü manuell ausgewählt bzw. durch Ermittlung des Aufenthalts anhand des Mobilfunkstandortes bzw. anderer Standortdaten, vorzugsweise über Satellitennavigation, dargestellt und mit den im Lande üblichen Notrufnummern angezeigt wird, - dass bei Auslösung einer Notrufmeldung ein Datensatz von den auf dem Anwendungsserver (1) gespeicherten Benutzer- und Ereignisdaten, den Positionsdaten und Rufnummer, vorzugsweise Mobilfunkrufnummer Smartphone (2), erzeugt wird - dass aus diesem Datensatz zusätzlich ein QR-Code erzeugt wird, - dass aus der Satellitennavigation (11) die Positionsdaten ermittelt werden, - dass ein Webbrowser (4), vorzugsweise für stationäre Endgeräte, einen Notrufbutton enthält, worüber ergänzend zu den App-Meldungen die stationären Positionsdaten übermittelt werden, - dass für jeden Notrufleitstellenplatz mit dem zweiten Monitorsystem für Notrufkommunikation (8) ein Notrufkommunikationsprogramm installiert wird, welches den Empfang des Datensatzes von dem Anwendungsserver (1) übernimmt, - dass der Datensatz, ereignisbezogen und textbasiert, in der Struktur des Kontaktformulars des Leitstellen Software-Programms und als QR-Code mit den Standortdaten des Anrufers bzw. des Ereignisstandortes angezeigt werden.
  2. Anordnung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass - eine in das System integrierte geografische Karte die aktuellen Anrufmeldungen für den Standort als Piktogramm und in einer Liste mit den aktuellen Mobilfunkrufnummern darstellt, so dass eine dynamische Positionsverfolgung des Endgerätes Smartphone (2) des Anrufers möglich ist.
  3. Anordnung nach dem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass gehörlose und sprachgestörte Anrufer eine Notrufmeldung mit dem Hinweis auf ihre Behinderung senden und die Kommunikation über vorgefertigte Textpassagen durch chatten erfolgt.
  4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass Funkstreifen und Streifenpolizisten, die mit Smartphone oder PC (Laptop) und installierter App ausgerüstet sind, ebenfalls Anrufermeldungen im befindlichen Umkreis empfangen, - dass von der Notrufleitstelle ein Datensatz als QR-Code an Funkstreifen und Streifenpolizisten, die mit Smartphone oder PC (Laptop, Tablet) und integriertem QR-Code-Leser ausgestattet sind, übermittelt wird, wobei nach Übergabe des Datensatzes an die Einsatzkräfte von der Notrufleitstelle eine Meldung/Kommentar „Einsatzfahrzeug unterwegs-Rettungsgasse bilden“ zusammen mit den Positionsdaten für den Notruf-Umkreis erzeugt und gesendet wird.
  5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass Benutzer für ihren Home-Bereich die Positionsdaten und voraussehbare Ereignisse, wie Einbruch, in den Benutzereinstellungen speichern und über einen separaten Button im Notrufmenü eine Notrufmeldung auslösen können, wobei diese Anwendung es ermöglicht, Notrufinformationen wie Mobilfunkrufnummer, Positionsdaten, Daten zum Ereignisort und dessen Charakteristik über einen zweiten Übertragungsweg an die örtlich zuständige Notrufleitstelle zu übermitteln.
  6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass der Notrufleitstelle zusätzlich zu dem bereits bestehenden ersten Monitorsystem für die Notrufannahme (7) ein zweites Monitorsystem für die Notrufkommunikation (8) insbesondere zur Erfassung von notrufergänzenden Informationen zugeordnet ist, - dass in die beteiligten Endgeräte, vorzugsweise Smartphone (2) eine zusätzliche Softwareapplikation installiert ist, die bei Absetzen eines telefonischen Notrufes vom Smartphone (2) über eine Notrufverbindung (5a) an das Monitorsystem für Notrufannahme (7) automatisch und zeitgleich eine Datenverbindung, vorzugsweise über Internet (5a) über einen Anwendungsserver (1) bzw. über einen Gatewayserver (1a) zum Monitorsystem für Notrufkommunikation (8) aufbaut, wobei die im Anwendungsserver (1) für das betreffende Endgerät, Smartphone (2) erfassten notrufergänzenden Informationen zeitgleich mit Daten zum aktuellen Notruf zum zweiten Monitorsystem für Notrufkommunikation (8) übertragen werden.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass zur Trennung der Datenübermittlung zwischen Monitorsystem der Notrufannahme (7) und zweitem Monitorsystem für Notrufkommunikation (8) eine optische Bildübertragung eingesetzt wird, - dass der Dateninhalt für die notrufergänzenden Zusatzinformationen mittels QR-Code generiert wird, - dass zur optischen Erfassung des QR-Codes vor mindestens einem Monitor des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation (8) eine Kamera, vorzugsweise Webcam (9/15) befestigt wird, - dass die Webcam (9/15) mittels Halterung (16) so am Monitor des zweiten Monitorsystems für Notrufkommunikation (8) positioniert wird, dass der übermittelte QR-Code aufgenommen werden kann, - dass die Anzeigeposition des QR-Codes und die Anordnung der Halterung (16) variabel ausgewählt werden können, - dass die Halterung (16) vorzugsweise mittels Klemmverbindung befestigt wird und horizontal oder- und unterhalb bzw. vertikal aufwärts und abwärts am Rahmen des Monitors (13) verschoben werden kann, - dass die Webcam (15) auf der Halterung (16) zur Optimierung des Abstandes zum Bildschirm (14) verschoben werden kann, - dass die verschiedenen Aufnahmepositionen der Webcam (15) durch die installierte Auswertungssoftware angepasst werden, - dass das von der Webcam (9/15) aufgenommene Bild, vorzugsweise mittels USB-Kabel (10) an ein erstes Monitorsystem für Notrufannahme (7) weitergeleitet und mit einer zusätzlich installierten Software die Daten generiert und systemkonform in das Kontaktformular eingetragen werden.
  8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass den beteiligten Endgeräten, Smartphone (2), zusätzlich eine Fernbedienung (2a) zugeordnet ist, die vorzugsweise über Bluetooth mit Smartphone (2) und damit mit der auf Smartphone (2) installierten App verbindbar ist, - dass die Fernbedienung (2a) Tasten/Buttons für die Notrufe 110 und 112 sowie für Testanrufe besitzt, - dass über den Testbutton eine Meldung zum Anwendungsserver (1) ausgelöst wird, der daraufhin eine Rückmeldung mit den Benutzerdaten an das den Notruf auslösende Endgerät, Smartphone (2) oder ein anderes festzulegendes Endgerät ausgibt.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, dass - dass die Bedienelemente der Fernbedienung (2a) beidseitig vertieft angeordnet und gesondert gekennzeichnet sind, um eine Unterscheidung und Erkennung des auf den konkreten Notfall vorbestimmten Bedienelementes, sowohl für blinde Nutzer, als auch in der Dunkelheit zu ermöglichen, wobei zur Auslösung eines Notrufes immer die beiden gegenüberliegenden Tasten gleichzeitig betätigt werden müssen.
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung dazu ausgelegt ist, - dass Fernbedienungen (2a) in Kombination mit Endgeräten, insbesondere Smartphones (2) mit gleichartiger Ausstattung, wie Internetzugang, Kamera, Mikrofon und Bluetooth-Steuerung an sicherheitsrelevanten Standorten, wie Kassenbereiche von Verkaufseinrichtungen, installiert werden, so dass durch manuelle oder automatische Aktivierung ein Notruf an eine Leitstelle ausgelöst wird, - dass Fernbedienungen (2a) in Kombination mit Smartphones (2) von Skifahrern mit dem Auslösungselement eines Lawinenrucksacks mechanisch oder elektrisch gekoppelt werden, so dass bei Aktivierung des Auslösungselements, bei einem Lawinenunglück, automatisch ein Notruf vom Smartphone (2) gesendet wird.
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