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Die Erfindung betrifft eine Handtasche.
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Bekannt sind Handtaschen, die auch als Rucksack getragen werden können. Dazu können abnehmbare Schultergurte vorgesehen sein, die an einer Seite der Tasche im oberen Bereich und im unteren Bereich mittels an der Tasche angenähten Befestigungsbügeln oder Ähnlichem befestigt sind.
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Werden die Schultergurte abgenommen, besteht bei derartigen Handtaschen nun das Problem, dass solche Befestigungsbügel baumelnd seitlich an der Tasche verbleiben und somit ein Hängenbleiben verursachen können. Weiterhin besteht das Problem, dass das Taschenmaterial aufgrund der hohen Zugkräfte im Bereich der Befestigungsbügel stark beansprucht wird, was insbesondere bei Ledertaschen zu einem starken seitlichen Ausbeulen führt.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung eine als Rucksack tragbare Handtasche vorzusehen, mit der die vorstehend genannten Nachteile überwunden werden können.
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Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer Handtasche gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Handtasche weist einen Taschenkörper, der an seiner unteren Seite einen Boden und an seiner oberen Seite eine Öffnung (wahlweise verschließbar) hat, Henkel, die an der Außenseite des Taschenkörpers in dessen oberen Bereich angebracht sind und die sich über die Öffnung gegenüberliegen, und zwei (durch einfache händische Bedienung und ohne weitere Hilfsmittel) abnehmbare Schulterriemen oder Schultergurte auf, von denen jeder mit einem Ende an dem Taschenkörper in dessen oberen Bereich und mit dem anderen Ende über Befestigungsmittel am Boden befestigbar ist (wodurch die Handtasche als Rucksack getragen werden kann), wobei das Befestigungsmittel direkt am Boden (auf der Bodenfläche) vorgesehen ist.
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Da die Befestigungsmittel für die abnehmbaren Schulterriemen direkt am Boden vorgesehen sind, entfallen die seitlich angebrachten Befestigungsbügel, so dass eine Gefahr des unbeabsichtigten Hängenbleibens minimiert ist. Darüber hinaus wird das starke seitliche Ausbeulen der Tasche vermieden.
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Bevorzugt weist das Befestigungsmittel einen vom Boden nach unten vorstehenden Vorsprung auf, der in ein in dem Schulterriemen entsprechend ausgebildetes Loch eingreifen kann. Dadurch kann der Schulterriemen zur Befestigung am Boden in einfacher Weise „aufgeclipst” werden. Darüber hinaus dient der Vorsprung bei abgenommenen Schulterriemen als Auflagepunkt und schützt somit den Taschenboden vor Abnutzung. Hierzu ist der Vorsprung bevorzugt aus Metall ausgebildet und bevorzugt in jeder bzw. in der Nähe von jeder der vier Ecken angeordnet. Alternativ ist auch eine Verwendung von Kunststoff für den Vorsprung denkbar.
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Bevorzugt hat der Vorsprung solch eine Länge, dass er nach unten über die äußere Kontur des Schulterriemens vorsteht. D. h. er ist bevorzugt länger als die Querschnittshöhe des Schulterriemens. Mit dieser Ausgestaltung wirkt der Vorsprung auch bei befestigtem Schulterriemen als ein Auflagepunkt und schützt nicht nur den Taschenboden sondern auch den Schulterriemen vor Abnutzung.
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Bevorzugt weitet sich der Vorsprung nach unten hin auf. Bspw. kann der Vorsprung pilzförmig ausgebildet sein. Dadurch wird der „aufgeclipste” Schulterriemen sicher am Taschenboden gehalten, d. h. der Schulterriemen löst sich weniger leicht vom Vorsprung.
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Bevorzugt weist das Befestigungsmittel eine am Boden angebrachte Haltelasche auf, durch die der Schulterriemen enganliegend bzw. mit leichtem Spiel hindurchgeführt werden kann. Diese Ausgestaltung bietet zum einen gewollte Führung für den Schulterriemen und verhindert zum anderen, dass sich der Schulterriemen leicht vom Vorsprung löst, insbesondere wenn der Schulterriemen nahe des Vorsprungs vorgesehen ist und mit diesem zusammenwirkt, um den Schulterriemen sicher „aufgeclipst” zu halten. Mit anderen Worten gesagt verhindert der Vorsprung einen Bewegung des Schulterriemens relativ zum Taschenkörper in Schulterriemenlängsrichtung, während die Haltelasche ein Lösen des Schulterriemens vom Vorsprung zumindest erschwert. Bei einer üblichen Handtasche kann diese Funktionalität sichergestellt werden, wenn ein Abstand zwischen Vorsprung und Haltelasche im Bereich von 0,5 bis 4 cm, bevorzugt 0,5 bis 2 cm, noch bevorzugter 0,5 bis 1 cm, liegt.
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Bevorzugt ist jeder Schulterriemen mittels zwei Vorsprüngen, und zwei Haltelaschen am Boden befestigbar, wobei jeweils ein Vorsprung zusammen mit einer Haltelasche ein Befestigungspaar bildet und die Befestigungspaare an gegenüberliegenden Rändern des Bodens angeordnet sind. Dadurch werden die Schulterriemen sicher in Position gehalten. Darüber hinaus liegt die Handtasche stabil auf.
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Bevorzugt ist jedes Befestigungspaar in einem von vier Eckbereichen des Bodens angeordnet ist. Dies fördert das stabile Aufliegen weiter.
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Bevorzugt kann das Befestigungsmittel einen Druckknopf umfassen, von welchem der eine Teil am Boden befestigt ist und der andere Teil am Schulterriemen befestigt ist. Dadurch kann der Schulterriemen in einfacher und kostengünstiger Weise am Taschenboden befestigt und von diesem gelöst werden.
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Bevorzugt sind die Schulterriemen über Kreuz geführt. Dadurch wird ein Herunterrutschen von der Schulter eines Trägers vermieden. Insbesondere ist es dabei bevorzugt, dass sich die Schulterriemen durch den auf der Trägerzugewandten Seite befindlichen Henkel hindurch erstrecken. Dadurch wirkt der Henkel als Führung bzw. Anschlag für die Schulterriemen, so dass ein übermäßiges „Auseinanderdriften” der Schulterriemen verhindert und somit ein Herunterrutschen von der Schulter des Trägers sicher vermieden wird.
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Bevorzugt sind die Schulterriemen in dem oberen Bereich des Taschenkörpers an der Trägerabgewandten Seite des Taschenkörpers derart befestigt, dass die Schulterriemen über die Öffnung zum Boden hin verlaufen. Dadurch über- bzw. umspannen die Schulterriemen die Taschenkörperöffnung und halten diese geschlossen bzw. verhindern eine vollständiges Aufweiten der Öffnung, so dass insbesondere schwere Lasten oder größere Gegenstände sicher im Taschenkörperinneren gehalten werden können und ein Herausfallen zuverlässig verhindert wird.
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Bevorzugt werden die Schulterriemen mit ihrem einen Ende an einer Henkelbefestigung (bspw. ein geschlossener metallischer Ring, eine Schlaufe, etc.), mittels der jeder Henkel an dem Taschenkörper befestigt ist, eingehängt (bspw. mittels eines Schnappkarabiners o. ä.). Dies gewährleistet zum Einen eine sichere Befestigung der Schulterriemen, zum Anderen entfällt die Notwendigkeit, zusätzliche Befestigungseinrichtungen an der Tasche vorzusehen, wodurch Materialkosten eingespart werden können und zum anderen das Grunddesign nicht verändert werden muss.
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Bevorzugt ist ein an der Außenseite des Taschenkörpers verankerter Adapter vorgesehen (bspw. in Form eines Bands), der an seinem Ende eine Befestigungseinrichtung (bspw. einen Schnallenverschlusse) aufweist, mittels der das an dem Boden befestigbare Ende des Schulterriemens am Adapter befestigt werden kann. Dies ermöglicht bspw. eine Umfunktionierung des Schulterriemens von einem Rucksacktragegurt in einen Umhängetaschentragegurt. D. h. die Handtasche kann mittels des am Adapter befestigten Schulterriemens hängend über einer Schulter getragen werden.
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Die Handtasche mit Schulterriemen ist bevorzugt aus Leder hergestellt, es können aber auch synthetische Materialen bzw. ein Materialmix verwendet werden.
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Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 ist eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Handtasche auf die trägerzugewandte Seite.
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2 ist eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Handtasche auf die trägerabgewandte Seite.
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Die in 1 und 2 abgebildete Handtasche hat einen im wesentlichen quaderförmigen Taschenkörper 1, der an seiner unteren Seite einen Boden 1a an seiner oberen Seite eine Öffnung 1b hat, zwei Henkel 2, die an der Außenseite des Taschenkörpers 1 in dessen oberen Bereich angebracht sind und die sich über die Öffnung 1b gegenüberliegen, sowie zwei durch einfache händische Bedienung und ohne weitere Hilfsmittel abnehmbare Schulterriemen 3 (um die Handtasche als Rucksack tragen zu können).
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Dazu ist, wie in 2 gezeigt ist, jeder Schulterriemen 3 an seinem oberen Ende mittels eines an seinem Ende befestigten Schnappkarabiners 3a in eine Henkelbefestigung in Form eines oval metallischen Rings 4 eingehängt (dies ist in 2 lediglich angedeutet und nicht realitätsgetreu wiedergegeben), mittels welchem der Henkel 2 an dem Taschenkörper 1 befestigt ist.
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Des Weiteren ist dazu, wie in 1 und 2 gezeigt, jeder Schulterriemen 3 an seinem unteren Ende über Befestigungsmittel 5 am Boden 1a befestigt. Dabei ist in 1 und 2 jeweils ein Schulterriemen in am Boden 1a befestigter Position sowie in gelöster Position gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel besteht das Befestigungsmittel 5 für jeden Schulterriemen 3 aus zwei auf der Bodenfläche vorgesehenen Vorsprüngen 5a und zwei auf der Bodenfläche vorgesehenen Haltelaschen 5b, wobei jeweils ein Vorsprung 5a und eine Haltelasche 5b ein Befestigungspaar 5c bilden. Jedes Befestigungspaar 5c ist dabei in der Nähe eines Eckbereichs des Bodens 1a angeordnet, wie in 1 angedeutet ist.
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Zur Befestigung wird der Schulterriemen 3 zunächst durch die Haltelaschen 5b hindurchgeführt bis in dem Endbereich des Schulterriemens 3 ausgebildete Löcher 3b, die zu den Vorsprüngen 5a korrespondieren, mit der Position der Vorsprünge 5a übereinstimmen, und dann werden die Schulterriemen 3 zum Boden 1a hin gedrückt, so dass die Vorsprünge 5a die Löcher 3b durchgreifen, wie in den Figuren gezeigt ist. Das Lösen erfolgt entsprechend in umgekehrter Reihenfolge.
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Bei befestigen Schulterriemen 3 verläuft somit jeder Schulterriemen 3 von dem oberen Bereich der Trägerabgewandten Seite des Taschenkörpers 1 über die Öffnung 1b zum Boden 1a, d. h. die Schulterriemen 3 umspannen bzw. überspannen die Öffnung 1b.
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Wie des Weiteren in 1 und 2 gezeigt ist, sind die Schulterriemen 3 über Kreuz geführt und zwar derart, dass sie sich durch den auf der Trägerzugewandten Seite befindlichen Henkel 2 hindurch erstrecken.
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Ferner ist im 1 und 2 ein Adapter 6 in Form eines Bands (bevorzugt aus Leder) gezeigt. Der Adapter 6 ist an der Außenseite des Taschenkörpers verankert (bspw. an einem metallischen Ring). Der Adapter 6 weist an seinem Ende eine Befestigungseinrichtung 6a in Form eines Schnallenverschlusses auf. Über diesen Verschluss kann das an dem Boden 1a befestigbare Ende des Schulterriemens 3 mit dem Adapter 6 verbunden werden.