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DE102015003905B4 - Tragbares Behältnis - Google Patents

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DE102015003905B4
DE102015003905B4 DE102015003905.9A DE102015003905A DE102015003905B4 DE 102015003905 B4 DE102015003905 B4 DE 102015003905B4 DE 102015003905 A DE102015003905 A DE 102015003905A DE 102015003905 B4 DE102015003905 B4 DE 102015003905B4
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Abstract

Tragbares Behältnis (1;101,201;301;401) mit zumindest einem Reißverschluß (2;102;202;203;302;303;304;402;502; 503;602), dessen Zähne mit Hilfe eines beweglichen Gleiters (8) in oder außer Eingriff miteinander bringbar sind, und mit zumindest einem Tragegurt (6;7;306;406; 506;606), dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Ende (6a;7a) des Tragegurts (6;7;306;406; 506;606) an dem Gleiter (8) des zumindest einen Reißverschlusses (2;102;202;203;302;303;402;502;602) angreift und diesen bei Aufbringen einer Tragkraft im Schließsinn kraftbeaufschlagt, wobei der mit dem Reißverschluß (2;102;202; 203;302;303;402; 502;602) verbundene Tragegurt an seinem diesem gegenüber gelegenen Ende (6b;7b) unlösbar fest mit dem Körper (5) des Behältnisses verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein tragbares Behältnis mit zumindest einem Reißverschluß, dessen Zähne mit Hilfe eines beweglichen Gleiters in oder außer Eingriff miteinander bringbar sind, und mit zumindest einem Tragegurt nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bekannt, etwa Rucksäcke, Brustbeutel, Gürteltaschen, Handtaschen, Umhängetaschen oder andere tragbare Behältnisse, jeweils mit einem oder mehreren Reißverschlüssen zu versehen. Damit einher geht jedoch eine Diebstahlsgefahr, da insbesondere in Innenstädten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Menschenansammlungen derartige Reißverschlüsse häufig unbemerkt vom Träger des Behältnisses geöffnet und dahinter liegende Inhalte entnommen werden.
  • Es ist weiter bekannt, den Gleiter des Reißverschlusses über eine beweglich an diesem gehaltene Zuglasche, die häufig aus Metall besteht, zur Entgegenwirkung gegen die genannte Diebstahlgefahr mit einem Vorhängeschloß an einer Öse oder einer weiteren Lasche eines zweiten Gleiters zu verriegeln. Dann muß jedoch auch der Nutzer eines solchen Behältnisses zunächst dieses Schloß öffnen, bevor er selber an das darunter liegende Fach kommt. Der Komfort und das Handling sind dadurch deutlich verschlechtert, so daß gerade bei solchen Taschen, auf die man häufig zugreift, wie etwa zur Aufnahme des Portemonnaies, auf eine derartige Sicherung verzichtet wird.
  • Die DE 93 07 720.3 U1 zeigt eine Tasche mit einem oberseitigen, horizontal verlaufenden Reißverschluß sowie mit einer Tragschlaufe, die an einer aufragenden Stirnseite der Tasche angreift und daher die Zugkraft in diese Stirnseite einleitet. In die Tragschlaufe ist zusätzlich eine Sperrvorrichtung eingebaut, in die ein Zugelement des Reißverschlusses eingreifen kann. Auch im eingreifenden Zustand wird auf den Reißverschluß dabei keine Kraft ausgeübt, sondern das Zugelement und ein Zwischenring verbleiben in einem entspannten Zustand. Mit der Sperrvorrichtung ist daher ein zusätzliches Schloß für das Zugelement des Reißverschlusses geschaffen, was zusätzliches Gewicht und zusätzlichen Aufwand bedeutet, da beim Schließen das Zugelement erst aufwendig in das Schloß eingefädelt werden muß. In vielen Fällen wird ein Benutzer hierauf verzichten und das Schloß ohne Einfädeln des Reißverschlusses schließen, um den Aufwand zu sparen. Dies ist zudem auch einfacher, um den Reißverschluß schnell öffnen zu können. Damit ist aber der gewünschte Diebstahlschutz dann vollständig wirkungslos.
  • Die EP 1 212 958 A1 zeigt in ihrer 5 eine Version einer Handtasche, bei der eine Handschlaufe an dem Gleiter eines Reißverschlusses angreift. Die Kraftbeaufschlagung dieses Reißverschlußendes findet allerdings nur dann statt, wenn die Handtasche auch an der Schlaufe getragen wird, was keineswegs zwingend ist. Wird die Tasche so in der Hand gehalten, ist keinerlei Sicherungswirkung für den Reißverschluß in seiner Verschließstellung erreicht. Im übrigen kann auch die an der Tragschlaufe gehaltene Tasche leicht von der Tragschlaufe abgerissen werden, so daß auch hier der erreichte Diebstahlschutz gering ist.
  • Die JP 2000 135 109 A zeigt wieder nur die Möglichkeit, den Gleiter des Reißverschlusses nach Schließen des Reißverschlusses in einem Gegenstück zu befestigen. Dieses Festlegen am Gegenstück unterbleibt jedoch häufig, so daß dann auch von Fremden ein Eingriff in den Bereich des geöffneten Reißverschlusses ermöglicht ist.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einerseits eine hohe Sicherheit gegen unbefugten Zugriff und andererseits ein schnelles und einfaches eigenes Zugreifenkönnen miteinander in Einklang zu bringen.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch ein tragbares Behältnis mit dem Merkmalen des Anspruchs 1. Zu weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen wird auf die abhängigen Ansprüche 2 bis 14 verwiesen.
  • Durch die Erfindung ist dadurch, daß zumindest ein Ende des Tragegurts an dem Gleiter des zumindest einen Reißverschlusses angreift und diesen bei Aufbringen einer Tragkraft im Schließsinn des Reißverschlusses kraftbeaufschlagt, sichergestellt, daß in Tragestellung der Reißverschluß zuverlässig geschlossen bleibt und jeder Versuch, diesen zu öffnen, unmittelbar vom Tragenden bemerkt würde. Dabei ist der mit dem Reißverschluß verbundene Tragegurt an seinem diesem gegenüber gelegenen Ende fest mit dem Körper des Behältnisses verbunden, wobei insbesondere zwischen der festen Verbindung zum Körper des Behältnisses und dem mit dem Gleiter des Reißverschlusses verbundenen Ende des Tragegurts kein den Tragegurt teilender lösbarer Verschluß vorgesehen ist. Dann ist auch ein Lösen oder Aushängen des sichernden Tragegurts nicht möglich, was den Diebstahlschutz weiter verbessert.
  • Unter Tragegurt wird hier auch ein Handgriff, ein Schultergurt, eine große Lasche und ähnliches verstanden.
  • Wenn der zumindest eine Reißverschluß in Tragestellung eine Erstreckung mit einer aufwärts gerichteten Komponente einnimmt und bei Aufwärtsbewegung des Gleiters im Schließsinn beaufschlagbar ist, zieht die Gewichtskraft des Behältnisses dieses nach unten, wobei der am Gleiter des Reißverschlusses angreifende Tragegurt diesen Gleiter dadurch relativ nach oben, also im Schließsinn, zieht. Der Reißverschluß wird dadurch allein durch die Gewichtskraft automatisch im Schließsinn beaufschlagt. Ein Öffnen ist nur nach Absetzen oder Anheben des Behältnisses möglich, was vom Träger sofort anhand der nachlassenden Gewichtsbelastung bemerkt würde.
  • Günstig ist hierfür in Tragestellung der Tragegurt über der Schulter oder in der Hand eines Benutzers halterbar, so daß die Gewichtskraft des tragbaren Behältnisses auf dessen Enden eine Abwärtskraft ausübt.
  • Sofern mehrere Tragegurte gemeinsam an dem Gleiter eines Reißverschlusses angreifen, kann die Gewichtskraft gleichmäßig zum Beispiel auf beide Schultern verteilt werden.
  • Zusätzlich oder alternativ ist es auch möglich, daß mehrere Tragegurte an mehreren Gleitern von zueinander beabstandeten Reißverschlüssen angreifen. Zum Beispiel können an beiden Außenseiten zwei quer zueinander beabstandete Reißverschlüsse angeordnet sein, von denen jeder an seinem nach oben schließenden Gleiter mit einem Schultergurt verbunden ist. Die Gewichtskraft wird dann auf beide Gleiter verteilt, so daß deren Spitzenbelastung verringert ist.
  • Das Behältnis kann in sich starr sein oder insbesondere einen taschenartigen, elastischen Körper umfassen.
  • Dabei kann das Behältnis in der erfindungsgemäßen Ausbildung eine große Anzahl unterschiedlicher Ausbildungen zeigen:
    • Beispielsweise bildet das Behältnis einen Rucksack aus, an dem zwei über den Schultern halterbare Tragegurte vorgesehen sind.
    • Beide Tragegurte können für eine symmetrische Kraftverteilung insbesondere bei einem quermittigen Reißverschluß mit ihren in Tragestellung oberen Enden von einem gemeinsamen Joch ausgehen, das mit dem Gleiter eines Reißverschlusses verbunden ist. Alternativ können auch beide Tragegurte an zwei unterschiedlichen Reißverschlüssen angreifen. Ebenso ist es möglich, daß nur ein Tragegurt an einem Reißverschluß angreift und ein weiterer Tragegurt in üblicher Weise mit dem Körper des Behältnisses verbunden ist.
  • Auch die Ausbildung eines Brustbeutels mit zumindest einem mit einer Aufwärtskomponente verlaufenden Reißverschluß ist mit der erfindungsgemäßen Lösung möglich, ebenso die Ausbildung einer Gürteltasche, bei der die Tragkraft in im wesentlichen horizontaler Richtung einleitbar ist. Dabei kann dann ein zumindest horizontal verlaufender Reißverschluß vorgesehen sein, an dessen Gleiter ein horizontal verlaufender Tragegurt angreift.
  • Ebenso ist die Ausbildung einer Umhängetasche möglich, die dann insbesondere mittig durchhängt, so daß der Reißverschluß ebenfalls zu dem Tragegurt hin ansteigt und damit auch hier in erfindungsgemäßer Ausbildung allein durch die Gewichtskraft im Schließsinn beaufschlagt ist.
  • Zudem kann auch noch der mit dem Tragegurt verbundene Reißverschluß in Tragestellung auf einer dem Körper eines Trägers zugewandten Seite des Behältnisses liegen und so den Zugriff weiter erschweren. Diese ist jedoch nicht zwingend.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus in der Zeichnung dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen des Gegenstandes der Erfindung.
  • In der Zeichnung zeigt:
    • 1 eine Ansicht eines Rucksacks von außen, bei dem zwei über den Schultern zu haltende Tragegurte vorgesehen sind, die über ein gemeinsames Joch mit einem hier quermittig und außen angeordneten Reißverschluß verbunden sind,
    • 2 einen ähnlichen Rucksack wie in 1, bei dem der Reißverschluß jedoch innen, also auf der in Tragestellung dem Rücken zugewandten Seite, angeordnet ist,
    • 3 eine ähnliche Ansicht wie 2, jedoch eines Rucksacks, bei dem die Tragegurte jeweils einzeln an zwei zueinander beabstandeten - und hier wiederum außen liegenden - Reißverschlüssen angreifen,
    • 4 einen ähnlichen Rucksack wie in 3, wobei hier jedoch die beiden Reißverschlüsse auf der inneren, dem Rücken zugewandten Seite angeordnet sind,
    • 5 eine ähnliche Ansicht wie 3, jedoch eines Rucksacks mit zwei unsymmetrisch laufenden Reißverschlüssen, die hier beide auf der Außenseite angeordnet sind und von denen jeder in erfindungsgemäßer Weise mit einem Tragegurt verbunden ist,
    • 6 eine ähnliche Ansicht wie 5, jedoch eines Rucksacks, bei dem einer der beiden Reißverschlüsse auf der Außen- und einer auf der Innenseite angeordnet ist,
    • 7 einen ähnliche Rucksack wie in 6 in Ansicht von außen, wobei nur ein Reißverschluß mit einem Tragegurt in erfindungsgemäßer Weise verbunden ist und der andere Tragegurt in herkömmlicher Weise fest mit dem Körper des Rucksacks verbunden ist,
    • 8 eine umhängbare, rucksackartige, im wesentlichen dreieckige Tasche mit einem Tragegurt an einem Reißverschluß auf der Außenseite und mit einem weiteren Reißverschluß,
    • 9 ein ähnliches Behältnis wie in 8, wobei hier der Tragegurt an einem Reißverschluß an der Innenseite angreift,
    • 10 einen Brustbeutel mit einem um den Hals zu legenden Tragegurt, der an einem aufwärts verlaufenden Reißverschluß angreift,
    • 11 eine Gürteltasche mit einem horizontalen Reißverschluß und mit einem daran angreifenden, den Körper in Tragestellung ebenfalls ungefähr horizontal umgebenden Tragegurt sowie mit einem weiteren Reißverschluß für ein Fach mit schnellem Zugriff,
    • 12 eine Umhängetasche mit einem leicht aufwärts verlaufenden Reißverschluß, an dessen oberem Ende der mit einem Tragegurt verbundene Gleiter in Schließstellung steht.
  • Das in den 1 bis 7 dargestellte tragbare Behältnis bildet einen Rucksack aus und ist hier jeweils mit den Bezugszeichen 1 versehen, auch wenn die einzelnen Versionen des Rucksacks unterschiedlich gestaltet sind.
  • Der Rucksack 1 umfaßt hier zumindest einen Reißverschluß 2; 102; 202, 203, der ebenfalls verschiedenartig gestaltet sein kann und der ein im Innern des taschenartigen, elastischen Körpers 5 des Rucksacks 1 liegendes Fach verschließen kann. Der oder jeder Reißverschluß 2; 102; 202, 203 ermöglicht es in bekannter Weise, daß seine Zähne mit Hilfe eines entlang der Erstreckung des Reißverschlusses beweglichen Gleiters 8 in oder außer Eingriff miteinander gebracht werden können und dadurch der zumindest eine Reißverschluß 2; 102; 202, 203 geöffnet oder geschlossen werden kann.
  • Zusätzlich umfaßt der Rucksack 1 zumindest zwei Tragegurte 6, 7, die in einer Tragestellung über den Schultern einer Person gehalten sind und dadurch eine Tragkraft entgegen der Gewichtskraft des Rucksacks 1 übertragen. Die Gewichtskraft des tragbaren Behältnisses 1 übt dabei auf die oberen Enden 6a, 7a sowie auf die unteren Enden 6b, 7b der Tragegurte 6, 7 eine Abwärtskraft aus. Bei anderen Behältnissen kann auch das Vorsehen nur eines Tragegurts ausreichen, wie in weiteren Beispielen unten noch beschrieben ist.
  • Gemäß der Ausbildung nach 1 verläuft der hier nur eine Reißverschluß 2 auf der Außenseite, die in Tragestellung dem Rück der tragenden Person abgewandt ist. Der Gleiter 8 ist mit einer beweglichen, verbreiternden Öse 9 versehen, an der ein beide Tragegurte 6, 7 verbindendes Joch 10 gehalten ist.
  • Damit greifen die in Tragestellung oberen Enden der Tragegurte 6, 7 gemeinsam an dem Gleiter 8 des hier einen Reißverschlusses 2 an. Bei Aufbringen einer Tragkraft wird dieser aufwärts verlaufende und durch Bewegung des Gleiters 8 nach oben schließende Reißverschluß 2 dann automatisch und zwangsweise im Schließsinn kraftbeaufschlagt. Das heißt, in 1 wird der Gleiter 8 des vertikalen Reißverschlusses 2 nach oben gezogen bzw. dort gehalten. Ein Öffnen des Reißverschlusses 2 während des Tragens des Rucksacks 1 wäre dann nur möglich, wenn dessen Körper 5 relativ zum Gleiter 8 des Reißverschlusses nach oben angehoben wird. Dies wäre jedoch so auffällig für den Träger und würde dafür sorgen, daß das obere Ende des Körpers 5 in Kontakt mit dem Hinterkopf des Trägers kommt, daß ein Diebstahl von Inhalt auf diese Weise mit hoher Sicherheit ausgeschlossen ist. Wenn wie in 1 die Tragegurte 6, 7 die obere Kante 11 des Körpers 5 übergreifen, wäre auch ein Anheben des Korpus 5 relativ zum Gleiter 8 schon durch diese Tragegurte 6, 7 blockiert. Selbst das Vorsehen des Reißverschlusses 2 auf der dem Rücken des Trägers abgewandten Außenseite bedeutet deswegen keinen Sicherheitsnach teil.
  • In der Version nach 2 ist hingegen der Reißverschluß 2 auf der der tragenden Person zugewandten Innenseite des Körpers 5 des Rucksacks 1 angeordnet. Ansonsten entspricht diese Version weitgehend der Version aus 1.
  • In beiden Versionen sind die mit dem Reißverschluß 2 verbundenen Tragegurte 6, 7 an ihren den oberen, mit dem Reißverschluß 2 verbundenen Enden 6a, 7a gegenüber gelegenen Enden 6b, 7b fest mit dem Körper 5 des Behältnisses 1 verbunden, so daß auch hier ein ungewolltes Lösen durch Dritte verhindert ist. Insbesondere ist jeweils auch zwischen der festen Verbindung 6b, 7b zum Körper 5 des Behältnisses 1 und dem mit dem Gleiter 8 des Reißverschlusses 2 verbundenen Ende 6a, 7a des Tragegurts 6, 7 kein den Tragegurt 6, 7 teilender lösbarer Verschluß vorgesehen. Auch dadurch ist die Diebstahlgefahr minimiert.
  • In der Version nach 3 sind die dort gezeigten zwei Reißverschlüsse 102 jeweils zueinander in Querrichtung beabstandet. Dabei greifen die hier zwei Tragegurte 6, 7 an beiden Gleitern 8 der zueinander beabstandeten Reißverschlüsse 102 an.
  • Ansonsten entspricht die Funktion und Geometrie weitgehend der des Rucksacks 1 aus 1. Auch hier können die Reißverschlüsse 102 ein gemeinsames oder zwei getrennte Fächer im Innern des Rucksacks 1 verschließen. Die Gleiter 8 der Reißverschlüsse 102 sind auch hier zum Schließen nach oben bewegbar.
  • Wie oben umfaßt der Rucksack 1 zwei Tragegurte 6, 7, die in einer Tragestellung über den Schultern einer Person gehalten sind und dadurch eine Tragkraft entgegen der Gewichtskraft des Rucksacks 1 übertragen. Die Gewichtskraft des tragbaren Behältnisses 1 übt dabei auf die oberen Enden 6a, 7a sowie auf die unteren Enden 6b, 7b der Tragegurte 6, 7 eine Abwärtskraft aus.
  • Gemäß 3 verlaufen die Reißverschlüsse 102 auf der Außenseite, die Gleiter 8 sind jeweils mit einer beweglichen, verbreiternden Öse 9 versehen, an der die beiden Tragegurte 6, 7 hier jeweils einzeln angreifen.
  • Bei Aufbringen einer Tragkraft werden dadurch die aufwärts verlaufenden und durch Bewegung der Gleiter 8 nach oben schließenden Reißverschlüsse 102 dann automatisch und zwangsweise im Schließsinn kraftbeaufschlagt. Auch hier werden dann die Gleiter 8 der nahezu vertikalen Reißverschlüsse 102 nach oben gezogen bzw. dort gehalten. Ein Öffnen der Reißverschlüsse 102 während des Tragens des Rucksacks 1 wäre auch hier nur möglich, wenn dessen Körper 5 relativ zu den Gleitern 8 nach oben angehoben wird - mit den zu 1 genannten Schwierigkeiten für einen möglichen Dieb.
  • Die Version nach 4 entspricht im wesentlichen der nach 3, wobei jedoch die Reißverschlüsse 102 auf der der tragenden Person zugewandten Innenseite des Körpers 5 des Rucksacks 1 angeordnet sind.
  • Wiederum sind in beiden Versionen die mit den Reißverschlüssen 102 verbundenen Tragegurte 6, 7 an ihren unteren Enden 6b, 7b fest mit dem Körper 5 des Behältnisses 1 verbunden, so daß auch hier ein ungewolltes Lösen durch Dritte verhindert ist. Auch ist wieder jeweils zwischen der festen Verbindung 6b, 7b zum Körper 5 des Behältnisses 1 und dem mit dem Gleiter 8 des Reißverschlusses 102 verbundenen Ende 6a, 7a des Tragegurts 6, 7 kein den Tragegurt 6, 7 teilender lösbarer Verschluß vorgesehen.
  • In der Version nach 5 sind zwei zueinander unsymmetrische Reißverschlüsse 202, 203 vorgesehen. Der erste Reißverschluß 202 läuft nahezu vertikal, während der zweite Reißverschluß 203 im unteren Bereich ungefähr vertikal startet und sich dann an der oberen Kante 11 entlangzieht. Auch hier greifen die zwei Tragegurte 6, 7 einzeln an beiden Gleitern 8 der zueinander beabstandeten Reißverschlüsse 202, 203 an.
  • Ansonsten entspricht die Funktion und Geometrie weitgehend der des Rucksacks 1 aus 3. Auch hier können die Reißverschlüsse 202, 203 ein gemeinsames oder zwei getrennte Fächer im Innern des Rucksacks 1 verschließen. Die Gleiter 8 der Reißverschlüsse 202, 203 sind auch hier zum Schließen nach oben bzw. im Fall des Reißverschlusses 203 mit einer Komponente nach quer außen bewegbar.
  • Die Zugkraft durch den Tragegurt 6 ergibt sich dabei nicht allein durch die Gewichtskraft des Rucksacks 1, sondern auch dadurch, daß durch die Schulterbreite des Tragenden die Gurte 6, 7 quer auseinander gezogen werden und damit über ihr Angreifen an den beiden Gleitern 8 ebenfalls beide Reißverschlüsse 202, 203 zwangsweise im Schließsinn beaufschlagen. Auch hier werden dann beide Gleiter 8 der Reißverschlüsse 202, 203 nach oben bzw, quer außen gezogen bzw. dort gehalten. Ein Öffnen der Reißverschlüsse 202, 203 während des Tragens des Rucksacks 1 wäre auch hier nur möglich, wenn dessen Körper 5 relativ zu den Gleitern 8 nach oben angehoben oder seitlich verschoben wird - mit den zu 1 genannten Schwierigkeiten für einen möglichen Dieb.
  • Gemäß 5 verlaufen die Reißverschlüsse 202, 203 beide auf der Außenseite, die Gleiter 8 sind wiederum jeweils mit einer beweglichen, verbreiternden Öse 9 versehen, an der die beiden Tragegurte 6, 7 jeweils einzeln angreifen.
  • Bei Aufbringen einer Tragkraft werden dadurch die aufwärts verlaufenden und durch Bewegung der Gleiter 8 nach oben schließenden Reißverschlüsse 202, 203 dann automatisch und zwangsweise im Schließsinn kraftbeaufschlagt.
  • Die Version nach 6 entspricht im wesentlichen der nach 5, wobei jedoch ein Reißverschluß 202 auf der der tragenden Person zugewandten Innenseite des Körpers 5 des Rucksacks 1 angeordnet ist, während der andere Reißverschluß 203 auf der Außenseite verbleibt. Auch eine solche Gurtanbindung ist möglich.
  • Wiederum sind in beiden Versionen die mit den Reißverschlüssen 202, 203 verbundenen Tragegurte 6, 7 an ihren unteren Enden 6b, 7b fest mit dem Körper 5 des Behältnisses 1 verbunden. Auch ist wieder jeweils zwischen der festen Verbindung 6b, 7b zum Körper 5 des Behältnisses 1 und den mit den Gleitern 8 verbundenen Enden 6a, 7a des Tragegurts 6, 7 kein diesen teilender lösbarer Verschluß vorgesehen.
  • Die Ausbildung nach 7 entspricht bezüglich des Tragegurts 6 und seiner Anbindung exakt der Version nach 6, auch der Reißverschluß 203 ist gleichartig gestaltet. Der zweite Tragegurt 7 ist jedoch auch an seinem oberen Ende 7a direkt und fest mit dem Körper 5 des Rucksacks 1 verbunden, ohne an einem Reißverschluß anzugreifen.
  • Es versteht sich, daß noch zahlreiche andere Konstellationen, auch mit weiteren Reißverschlüssen, die nicht über Tragegurte 6, 7 in ihrer Schließstellung gesichert sind, möglich sind.
  • In den 8 und 9 sind jeweils rucksackartige, mittels eines Tragegurts 6 umhängbare und in ihrer Umrißgestalt ungefähr dreieckige Taschen 101 dargestellt, die nach Art eines Rucksacks über eine Schulter gehoben werden können. Ein zweiter Schultergurt (hier nicht gezeichnet) kann vorgesehen und zum Beispiel von hinten über die andere Schultergezogen werden und in den ersten Tragegurt 306 vor der Brust eingehängt werden. Auch hier kann variiert werden, ob der Tragegurt 6 an einem Reißverschluß 302 auf der Außenseite oder an einem Reißverschluß 303 auf der Innenseite angreift. Weitere Reißverschlüsse 304 können zudem vorgesehen sein.
  • In der Version nach 10 ist das Behältnis 201 als Brustbeutel mit zumindest einem mit einer Aufwärtskomponente verlaufenden Reißverschluß 402 ausgebildet. Dieser steht hier ungefähr vertikal, was nicht zwingend ist. In jedem Fall wird auch hier in Tragestellung durch Zug auf den Gurt 406 über das am Reißverschluß 402 gehaltene Ende dieser in Schließrichtung kraftbeaufschlagt.
  • Gleiches gilt für die Gürteltasche 301: Hier verläuft der Reißverschluß 502 in Querrichtung und wird durch Zug in Querrichtung über den Gurt 506 in Schließstellung beaufschlagt. Hier bietet es sich an, eine zusätzliche Lösungsmöglichkeit 4 im Gurt 506 vorzusehen, um auch bei umgeschnallter Gürteltasche den Reißverschluß 506 öffnen zu können. Zusätzlich oder alternativ kann ein zweiter Reißverschluß 503 ohne Gurtsicherung vorgesehen sein, um einen einfachen Zugriff, zum Beispiel auf kleinere Geldbeträge, zu erlauben, während Ausweise und größere Geldscheine im gesicherten Fach gehalten sind.
  • In der Ausführung nach 12 bildet das tragbare Behältnis eine Umhängetasche 401, wie etwa eine Handtasche, aus, deren Reißverschluß 602 zum Beispiel schräg aufwärts verläuft, um die Kraftbeaufschlagung in Schließrichtung durch den Tragegurt 606 zu erhalten. Alternativ kann die obere Kante 11 auch flexibel sein, so daß sie durch das Gewicht der Tasche 401 durchhängt und dadurch beide Enden des Reißverschlusses 602 mit einer Komponente nach oben verlaufen und somit durch den Tragegurt 606 im Schließsinn beaufschlagt werden.

Claims (14)

  1. Tragbares Behältnis (1;101,201;301;401) mit zumindest einem Reißverschluß (2;102;202;203;302;303;304;402;502; 503;602), dessen Zähne mit Hilfe eines beweglichen Gleiters (8) in oder außer Eingriff miteinander bringbar sind, und mit zumindest einem Tragegurt (6;7;306;406; 506;606), dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Ende (6a;7a) des Tragegurts (6;7;306;406; 506;606) an dem Gleiter (8) des zumindest einen Reißverschlusses (2;102;202;203;302;303;402;502;602) angreift und diesen bei Aufbringen einer Tragkraft im Schließsinn kraftbeaufschlagt, wobei der mit dem Reißverschluß (2;102;202; 203;302;303;402; 502;602) verbundene Tragegurt an seinem diesem gegenüber gelegenen Ende (6b;7b) unlösbar fest mit dem Körper (5) des Behältnisses verbunden ist.
  2. Tragbares Behältnis (1;101,201;301;401) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest eine Reißverschluß (2;102;202;203;302; 303;402;602) in Tragestellung eine Erstreckung mit einer aufwärts gerichteten Komponente einnimmt und bei Aufwärtsbewegung des Gleiters (8) im Schließsinn beaufschlagbar ist.
  3. Tragbares Behältnis (1;101,201;301;401) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in Tragestellung der Tragegurt (6;7;306;406; 506;606) über der Schulter oder in der Hand eines Benutzers halterbar ist und die Gewichtskraft des tragbaren Behältnisses (1;101,201;301;401) auf dessen Enden (6a;7a;6b;7b) eine Abwärtskraft ausübt.
  4. Tragbares Behältnis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Tragegurte (6;7) gemeinsam an dem Gleiter (8) eines Reißverschlusses (2) angreifen.
  5. Tragbares Behältnis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Tragegurte (6;7) an mehreren Gleitern (8) von zueinander beabstandeten Reißverschlüssen (102;202;203) angreifen.
  6. Tragbares Behältnis (1;101,201;301;401) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dieses einen taschenartigen, elastischen Körper (5) umfaßt.
  7. Tragbares Behältnis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dieses einen Rucksack ausbildet und zwei über den Schultern halterbare Tragegurte (6;7) vorgesehen sind.
  8. Tragbares Behältnis (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß beide Tragegurte (6;7) mit ihren in Tragestellung oberen Enden (6a;7a) von einem gemeinsamen Joch (10) ausgehen, das mit dem Gleiter (8) eines Reißverschlusses verbunden ist.
  9. Tragbares Behältnis (201) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dieses ein Brustbeutel mit zumindest einem mit einer Aufwärtskomponente verlaufenden Reißverschluß (402) ist.
  10. Tragbares Behältnis (301) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dieses eine Gürteltasche ausbildet und die Tragkraft in im wesentlichen horizontaler Richtung einleitbar ist.
  11. Tragbares Behältnis (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß dieses zumindest einen horizontal verlaufenden Reißverschluß (502) aufweist, an dessen Gleiter (8) ein horizontal verlaufender Tragegurt (506) angreift.
  12. Tragbares Behältnis (401) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dieses eine Umhängetasche ausbildet.
  13. Tragbares Behältnis (1;101,201;301;401) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der festen Verbindung (6b;7b) zum Körper (5) des Behältnisses und dem mit dem Gleiter (8) des Reißverschlusses (2;102;202;203;302;303;402;602) verbundenen Ende (6a;7a) des Tragegurts (6;7;306;406;606) kein den Tragegurt (6;7;306;406;606) teilender lösbarer Verschluß vorgesehen ist.
  14. Tragbares Behältnis (1;101,201;301) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Tragegurt (2;102;202;203;302;303;402;502) verbundene Reißverschluß in Tragestellung auf einer dem Körper eines Trägers zugewandten Seite des Behältnisses (1;101,201;301) liegt.
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