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DE202015106406U1 - Insektenbox - Google Patents

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DE202015106406U1
DE202015106406U1 DE202015106406.3U DE202015106406U DE202015106406U1 DE 202015106406 U1 DE202015106406 U1 DE 202015106406U1 DE 202015106406 U DE202015106406 U DE 202015106406U DE 202015106406 U1 DE202015106406 U1 DE 202015106406U1
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DE
Germany
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box
walls
hollow chamber
chamber web
web plates
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DE202015106406.3U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K47/00Beehives
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K57/00Appliances for providing, preventing or catching swarms; Drone-catching devices

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Kasten zur Beherbergung von Insekten, mit Wänden (10, 12, 16) aus einem halbsteifen Kunststoffmaterial, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände mikroperforierte Hohlkammer-Stegplatten (36) sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kasten zur Beherbergung von Insekten, mit Wänden aus einem halbsteifen Kunststoffmaterial.
  • Insbesondere befasst sich die Erfindung mit Bienenkästen, beispielsweise sogenannten Schwarmfangkästen. Die Kästen sind jedoch auch zur Anzucht von Ablegern von Bienenvölkern, zum Versand lebender Insekten und dergleichen verwendbar und eignen sich auch zur Aufnahme von sogenannten Deutsch-Normal-Rähmchen oder anderen Rähmchen (z.B. Langstroth, Zander, Dadant) sowie zur geschützten Überwinterung von Bienenwaben.
  • Ein Beispiel eines herkömmlichen Schwarmfangkastens wird in DE 101 18 667 A1 beschrieben. Als Material für die Wände des Kastens werden dort Kunststoff und Pappe vorgeschlagen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Insektenbox zu schaffen, die den Insekten bessere Lebensbedingungen bietet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Wände mikroperforierte Hohlkammer-Stegplatten sind.
  • Hohlkammer-Stegplatten aus Kunststoff sind als solche bekannt und weisen zwei parallele Wände auf, die durch Stege miteinander verbunden sind, so dass die Stege den Zwischenraum zwischen den beiden Wänden in eine Vielzahl von Hohlkammern unterteilen. Beispielsweise beschreibt DE 10 2004 045 278 A1 eine Hohlkammer-Stegplatte, die als Dehnungsfugenstreifen in der Bauindustrie eingesetzt wird.
  • Durch die Mikroperforation wird ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt, ohne dass die Gefahr zunimmt, dass Feuchtigkeit in den Kasten eindringt. Darüber hinaus zeichnen sich die Hohlkörper-Stegplatten aus Kunststoff durch eine hohe mechanische Stabilität und Formsteifigkeit bei geringem Gewicht aus und sie haben eine abriebfeste und lichtbeständige Oberfläche und sind reinigungsfreundlich und bieten Schimmelpilzen und anderen Mikroben keinen Nährboden, so das die Gesundheitsrisiken für die Insekten verringert werden. Außerdem ist das Material beständig gegenüber Chemikalien, so dass auch chemische Mittel zur Behandlung von Bienenkrankheiten eingesetzt werden können.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Kasten als Faltkasten ausgebildet, dessen Wände über biegsame Scharniere miteinander verbunden sind. Die Scharniere können beispielsweise durch Stauchung oder sonstige Schwächung der Hohlkammer-Stegplatten an den Faltlinien gebildet werden, so dass sich der Kasten schnell und einfach aus einem zusammenhängenden Zuschnitt aufrichten lässt. Im aufgerichteten Zustand lässt sich der Kasten dann aufgrund der Stabilität des Wandmaterials bienendicht verschließen. Andererseits kann der Kasten im flachgelegten Zustand platzsparend aufbewahrt werden.
  • Bei dem Material der Hohlkammer-Stegplatten handelt es sich vorzugsweise um Polypropylen, das besonders vorteilhafte Oberflächeneigenschaften und chemische Eigenschaften hat und darüber hinaus bei einer Faltschachtel häufige Faltungszyklen ermöglicht und somit eine hohe Lebensdauer des Kastens ermöglicht. Außerdem ist dieses Material recyclingfähig. Da das Material auch für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist, lässt sich der Kasten auch besonders vorteilhaft beispielsweise zur Produktion von (Scheiben-)Honig einsetzen.
  • Das Kunststoffmaterial der Hohlkammer-Stegplatten kann Additive enthalten, die die Entflammbarkeit verringern und den Mikroben- und Pilzbefall unterdrücken.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Bienenkastens im aufgefalteten Zustand;
  • 2 einen Zuschnitt des Bienenkastens nach 1; und
  • 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in 2.
  • Der in 1 gezeigte Bienenkasten hat die Form eines Quaders mit einer vorderen Wand 10 und einer Rückwand 12, in denen jeweils Lüftungsschlitze 14 gebildet sind, und mit mehrlagigen Seitenwänden 16. Außerdem hat der Kasten einen in 1 nicht erkennbaren Boden 18, der aber in dem Zuschnitt in 2 zu erkennen ist, sowie an der Oberseite einen klappbaren, seinerseits kastenförmig ausgebildeten Deckel 20. Auch eine vordere Wand des Deckels 22 ist mehrlagig nach innen eingeschlagen.
  • An der unteren Kante der vorderen Wand 10 ist ein verschließbares Flugloch 24 gebildet. In den Seitenwänden 16 weisen die äußeren Lagen jeweils eine Grifföffnung 26 auf, durch die jedoch keine Bienen ein- oder ausfliegen können, weil die Seitenwände jeweils auf der Innenseite mindestens eine durchgehende innere Wandlage 28 haben. Außerdem weisen die Seitenwände 16 in der Außenlage jeweils eine schwenkbare Lasche 28 auf, die bei geschlossenem Deckel 20 in einen zugehörigen Schlitz 30 an der Kante des Deckels einsteckbar ist, um den Deckel im geschlossenen Zustand zu verriegeln.
  • In 2 ist zu erkennen, wie die verschiedenen Elemente des Kastens in einem einteiligen Zuschnitt zusammenhängen und über Laschen miteinander verbunden werden können. Sowohl in 2 als auch in 1 sind Schnittlinien des Zuschnitts als fette Linien dargestellt, während Faltlinien als dünnere Linien dargestellt sind. Durch Stecklaschen 32 und zugehörige Einsteckschlitze 34 lässt sich der Kasten im aufgefalteten Zustand so fixieren, dass seine Teile ohne Klebung zusammenhalten.
  • Bei dem Material des Zuschnitts handelt es sich um eine mikroperforierte Hohlkammer-Stegplatte 36 aus Polypropylen, von der in 3 ein Teilschnitt gezeigt ist. Diese Stegplatte weist zwei parallele Wände 38 auf, die in regelmäßigen Abständen durch Stege 40 miteinander verbunden sind. Die Stege 40 schließen materialeinheitlich an die jeweilige Wand 38 an und unterteilen den Zwischenraum zwischen den Wänden 38 in eine Serie von Hohlkammern 42 mit beispielsweise quadratischem Querschnitt. In den Teilen der Wände 38, die eine einzelne Hohlkammer 42 begrenzen, sind jeweils mindestens zwei Reihen von Mikroporen 44 gebildet, die einen Luftaustausch zwischen dem Inneren und Äußeren des Kastens ermöglichen, jedoch für Wasser weitgehend undurchlässig sind. Die Mikroporen können beispielsweise einen Durchmesser zwischen 0,2 und 1,0 mm haben und können in einem beispielsweise quadratischen Raster mit einer Kantenlänge von 3 bis 5 mm angeordnet sein.
  • Da, wie in 2 zu erkennen ist, die verschiedenen Wandlagen der mehrlagigen Wände, beispielsweise der Seitenwände 16, durch schmale Brücken 46 auf Abstand zueinander gehalten sind, ist ein Luftaustausch über die Mikroporen auch in den doppellagigen Wandbereichen möglich. Aufgrund der Mikroporen kann die Anzahl und Größe der Lüftungsschlitze 14 verringert werden, womit auch die Gefahr des Eindringens von Wasser in den Kasten verringert wird.
  • Die Faltlinien zwischen den einzelnen Wandteilen und Laschen können beispielsweise als Filmscharniere ausgebildet sein, die dadurch hergestellt werden, dass die Hohlkammer-Stegplatte längs dieser Faltlinien (unter Wärmeeinwirkung) gestaucht wird oder dass an diesen Stellen eine der Wände 38 und je nach Laufrichtung der Faltlinien auch Teile der Stege 40 ausgeklinkt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10118667 A1 [0003]
    • DE 102004045278 A1 [0006]

Claims (4)

  1. Kasten zur Beherbergung von Insekten, mit Wänden (10, 12, 16) aus einem halbsteifen Kunststoffmaterial, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände mikroperforierte Hohlkammer-Stegplatten (36) sind.
  2. Kasten nach Anspruch 1, bei dem die Hohlkammer-Stegplatten (36) aus Polypropylen bestehen.
  3. Kasten nach Anspruch 1 oder 2, in der Form eines Faltkastens, bei dem die Wände aus einem zusammenhängenden Zuschnitt gefaltet sind.
  4. Kasten nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem zumindest einige der Wände (16) aus mehreren, in Abstand zueinander angeordneten Lagen bestehen, die jeweils durch eine Hohlkammer-Stegplatte gebildet werden.
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