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DE202009011644U1 - Schweißlehre - Google Patents

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DE202009011644U1
DE202009011644U1 DE202009011644U DE202009011644U DE202009011644U1 DE 202009011644 U1 DE202009011644 U1 DE 202009011644U1 DE 202009011644 U DE202009011644 U DE 202009011644U DE 202009011644 U DE202009011644 U DE 202009011644U DE 202009011644 U1 DE202009011644 U1 DE 202009011644U1
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scissors
welding
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Schweißlehre (1) zum Verschweißen einer Mehrzahl von Füllelementen (14a, b), insbesondere von Stäben, mit einem Gitter- oder Geländerrahmen, umfassend:
mindestens eine Schere (2a, b) mit einer Mehrzahl von Scherengliedern (3) zur Halterung der zu verschweißenden Füllelemente (14a, b), sowie
mindestens zwei Rahmenklemmen (9a, b), die an gegenüberliegenden Seitenteilen (13) des Gitter- oder Geländerrahmens befestigbar sind,
wobei jede Rahmenklemme (9a, b) mit jeweils einem endseitigen Scherenglied (8a, b) verbindbar ist, um die Schere (2a, b) in dem Gitter- oder Geländerrahmen zu fixieren.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schweißlehre zum Verschweißen einer Mehrzahl von Füllelementen, insbesondere von Stäben, mit einem Gitter- oder Geländerrahmen. Eine solche Schweißlehre dient der Anordnung der Füllelemente, die insbesondere in Form von Füllstäben ausgebildet sein können, in einer gleichmäßigen Anordnung, d. h. die Füllelemente können mit Hilfe der Schweißlehre in einem einheitlichen Abstand (mit gleichem lichten Maß) zwischen den Seitenteilen bzw. Pfosten des Gitter- oder Geländerrahmens angeordnet werden.
  • Zwar können zu diesem Zweck an Stelle einer Schweißlehre auch Distanzhalter, die auf die Länge des lichten Maßes zugesägt werden, diese Methode ist aber ebenso wie das Anzeichnen der Stellen, an denen die Füllelemente positioniert werden sollen, aufwändig und zeitintensiv. Auch ist es möglich, für die Fertigung eines bestimmten Geländertyps eine Schablone mit Aussparungen für die Füllelemente anzufertigen, die in den Rahmen eingesetzt werden kann. Eine solche Schablone muss in der Regel jedoch mittels eines Lasers zurechtgeschnitten werden; der hiermit verbundene Aufwand lohnt sich aber nur, wenn eine Vielzahl von gleichartigen Gittern bzw. Geländern hergestellt werden soll.
  • Bei der Fertigung von Geländern oder Gittern mit unterschiedlichen Geometrien treten jedoch wechselnde Profildimensionen des Rahmens und der Füllelemente sowie variierende Abmessungen der Bauteile auf, so dass sich das lichte Maß zwischen dem Rahmen und den endseitigen Füllelementen sowie zwischen den Füllelementen verändert. Gleiches gilt für die Höhenlage der Füllelemente, die in Abhängigkeit vom zu fertigenden Gitter bzw. Geländer variiert. Die gleichmäßige und vor allem präzise Anordnung der Füllelemente bei wechselnden Gitter-Geometrien ist daher in der Regel nur bei der Verwendung einer Schweißlehre möglich.
  • Aus der EP 0 849 030 B1 ist eine Schweißlehre bekannt geworden, die ein Rahmengestell aufweist, an dem eine Längsführung vorgesehen ist, die zur Führung einer Mehrzahl von fest miteinander verbundenen Scherengliedern einer Schere dient. Die Scherenglieder weisen Halterungen für die zu verschweißenden Stäbe auf. Die Schweißlehre weist weiterhin Führungen für die Höhen- und Breitenanpassung des Rahmengestells an den jeweiligen Ober- bzw. den Untergurt des Gitter- oder Geländerrahmens auf. Zum Fixieren eines jeweiligen Stabes wird dieser in die an den äußeren Enden (Drehpunkten) der Scherenglieder angebrachten Halterungen eingelegt. Um die gewünschte gleichmäßige Teilung der Stäbe zu erhalten, muss der entsprechende Achsabstand berechnet und die Schere geeignet eingestellt werden. Die Füllelemente werden dann mit dem Ober- und Untergurt verschweißt, bevor in einem späteren Arbeitsgang die seitlichen Rahmenelemente angebracht werden. Bei der Schweißlehre der EP 0 849 030 B1 stellt sich das lichte Maß zwischen den Füllelementen daher nicht automatisch ein.
  • Auch die DE 89 13 371 U1 beschreibt eine Schweißlehre, bei der zwei voneinander beabstandete Scheren als langgestreckte Auflagen für die Füllelemente an einem Rahmengestell angebracht sind, an dem ebenfalls die Höhen- bzw. Breiteneinstellung für den Ober- und Untergurt vorgenommen werden kann. Als Auflage- bzw. als Befestigungsmittel für die Füllelemente können Auflageelemente z. B. in Form von U-Profilstücken deinen, welche abnehmbar an den inneren und/oder den äußeren Kreuzungsstellen der Hebelarme der Scheren befestigt werden. Zur Befestigung der Auflageelemente an den jeweiligen Kreuzungsstellen weisen diese Zapfen auf, die in entsprechende Lagerhülsen an den Scheren eingesetzt werden können. Wie bei der aus der EP 0 849 030 B1 bekannten Schweißlehre werden auch bei der Schweißlehre der DE 89 13 371 U1 die seitlichen Rahmenelemente erst nach dem Verschweißen der Füllelemente mit dem Ober- und Untergurt angebracht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schweißlehre derart weiterzubilden, dass trotz einfacher und damit kostengünstiger konstruktiver Ausgestaltung eine präzise Anordnung der zu verschweißenden Füllelemente ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Schweißlehre, die mindestens eine Schere mit einer Mehrzahl von Scherengliedern zur Halterung der zu verschweißenden Füllelemente sowie mindestens zwei Rahmenklemmen aufweist, die an gegenüberliegenden Seitenteilen des Gitter- oder Geländerrahmens befestigbar sind, wobei jede Rahmenklemme mit jeweils einem endseitigen Scherenglied verbindbar oder verbunden ist, um die Schere in dem Gitter- oder Geländerrahmen zu fixieren.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die mindestens eine in Flachbauweise gefertigte Schere mit Hilfe der Rahmenklemmen an den Seitenteilen des Gitter- bzw. Geländerrahmens festzulegen bzw. zu fixieren. Die Scheren werden hierbei auf einer planen Arbeitsfläche abgelegt, auf der auch der Gitter- oder Geländerrahmen aufliegt. Die Fixierung der Schere an den Seitenteilen ist hierbei mit einer solchen Genauigkeit möglich, dass auf eine Anbringung der Schere an einer Längsführung verzichtet werden kann. Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Schweißlehren wird somit bei der erfindungsgemäßen Schweißlehre kein Rahmengestell zur Führung der Schere benötigt, so dass die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Schweißlehre gegenüber dem Stand der Technik deutlich reduziert sind. Bei der erfindungsgemäßen Schweißlehre dient der Gitter- bzw. Geländerrahmen der Fixierung der Schere(n), d. h. die Schere(n) können direkt zwischen die seitlichen Rahmenelemente gespannt und so fixiert werden. Beim Einspannen der Schweißlehre stellt sich das gewünschte lichte Maß zwischen den Füllstabelementen von selbst ein.
  • In einer Ausführungsform weisen die endseitigen Scherenglieder zum Anheben gegen die übrigen Scherenglieder mindestens eine Höhenverstellungseinrichtung auf, die insbesondere als an einem jeweiligen freien Ende der endseitigen Scherenglieder angebrachtes Linearkugellager ausgebildet sein kann. Da die Schere mit dem Gitter- oder Geländerrahmen auf einer gemeinsamen Arbeitsfläche aufliegt, variiert die Höhe der Rahmenklemmen über der Schere bzw. der Arbeitsfläche in Abhängigkeit von der Höhe des Gitter- oder Geländerrahmens. Daher sind die endseitigen, mit den Rahmenklemmen zu verbindenden Scherenglieder höhenverstellbar ausgebildet, wobei die Höhenverstellung z. B. durch Linearkugellager besonders einfach realisierbar ist. Insbesondere kann ein jeweiliges mit einem endseitigen Scherenglied zu verbindendes weiteres Scherenglied an seinen freien Enden jeweils eine Stange zum Aufstecken des Linearkugellagers aufweisen, um eine präzise Führung des Linearkugellagers zu gewährleisten. Es versteht sich, dass als Höhenverstellungseinrichtung nicht zwingend ein Linearkugellager dienen muss, vielmehr können auch andere Typen von Höhenverstellungseinrichtungen zum Einsatz kommen, bei denen ggf. eine manuelle Höheneinstellung durchgeführt werden muss.
  • In einer Weiterbildung sind die Stangen durch ein Federelement (eine Zugfeder oder dergleichen) miteinander verbunden. Durch das Federelement kann die Stabilität des Scherenglieds bzw. der gesamten Schere erhöht werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform weisen die endseitigen Scherenglieder zwei Hebelarme auf, die an einer Kreuzungsstelle gelenkig miteinander verbunden sind, wobei an der Kreuzungsstelle ein Verbindungselement, insbesondere ein Arretierbolzen, zur Verbindung mit den Rahmenklemmen vorgesehen ist. Der Arretierbolzen kann in eine dafür vorgesehene Bohrung an der Rahmenklemme eingesteckt werden. Es versteht sich, dass alternativ der Arretierbolzen auch an der Rahmenklemme vorgesehen und in eine Bohrung an der Kreuzungsstelle eingesetzt werden kann, die als Verbindungselement dient.
  • Um das lichte Maß zwischen dem letzten Füllelement und dem Seitenteil des Rahmens so einzustellen, dass dieses gleich groß ist wie das lichte Maß zwischen den weiteren Füllelementen, ist es erforderlich, den Drehpunkt bzw. die Kreuzungsstelle des endseitigen Scherengliedes gegenüber der Innenseite des Rahmens zu versetzen. Zu diesem Zweck weisen in einer Weiterbildung die Rahmenklemmen eine Einrichtung zur Kontaktierung des Verbindungselements in einem einstellbaren Abstand zu den der Schere zugewandten Innenseite der Rahmenklemme auf. Der Abstand, den die Einrichtung zur Kontaktierung bzw. der Arretierbolzen von der Innenseite der Rahmenklemme aufweisen muss, um das lichte Maß zwischen dem an der Innenseite anliegenden Seitenteil und dem benachbarten Füllelement korrekt einzustellen entspricht hierbei der halben Breite des Füllelements.
  • In einer Weiterbildung ist die Einrichtung durch eine mit der Rahmenklemme lösbar verbundene Schablone mit einer Mehrzahl von zueinander versetzt angebrachten Bohrungen gebildet. Die (kreisrunden) Bohrungen sind hierbei in unterschiedlichen Abständen von der Innenseite der Rahmenklemme angeordnet, wobei für die Abstandsmessung der Abstand zum Mittelpunkt der Bohrung gemessen wird. Da die Wahl geeigneter Abstände von der Art des Rahmens und der Breite der Füllelemente abhängt, ist die Schablone an der Rahmenklemme typischer Weise über eine lösbare Verbindung befestigt. Es versteht sich, dass an Stelle einer Schablone mit einer Mehrzahl von Bohrungen, bei der nur eine diskrete Variation des Abstandes möglich ist, auch eine Einrichtung vorgesehen werden kann, die eine kontinuierliche Variation des Abstandes ermöglicht.
  • Bei einer Ausführungsform weisen die Scherenglieder jeweils zwei an einem Kreuzungspunkt gelenkig miteinander verbundene Hebelarme auf, die an ihren freien Enden über eine lösbare Verbindung gelenkig mit den Hebelarmen mindestens eines weiteren Scherengliedes verbunden sind. Die freien Enden benachbarter Scherenglieder sind lösbar miteinander verbunden, z. B. mit Hilfe von Rändelmuttern. Auf diese Weise können die Scheren bei Bedarf um eine beliebige Anzahl von Scherengliedern erweitert oder ggf. verkürzt werden. Die Anzahl der Scherenglieder entspricht hierbei in der Regel der Anzahl von Füll(stab)elementen, die mit dem Rahmen verbunden werden sollen. Durch die Befestigung der Scheren an den Seitenteilen des Gitter- oder Geländerrahmens stellt sich das lichte Maß zwischen der gewünschten Anzahl von Füllelementen automatisch ein.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind an dem Kreuzungspunkt (innerem Drehpunkt) und/oder an den freien Enden (äußeren Drehpunkten) der Scherenglieder Arretierelemente, insbesondere Arretierbolzen, zur Befestigung von Halterungselementen für die Aufnahme der Füllelemente gebildet. Die Halterungselemente können hierbei insbesondere lösbar mit den Arretierbolzen verbunden sein. Die Höhe der Halterungselemente ist auf die Höhe der Füllelemente und des Gitter- oder Geländerrahmens abgestimmt, so dass die Füllelemente in der richtigen Höhe mit dem Gitter- oder Geländerrahmen verschweißt werden können.
  • In einer Weiterbildung weist mindestens ein Halterungselement ein Verbindungselement, insbesondere eine Nut zur Verbindung mit dem Arretierelement auf, wobei das Verbindungselement so ausgebildet ist, dass das Halterungselement auch bei aufgenommenem und verschweißtem Füllelement von dem Arretierelement gelöst werden kann. Dies kann insbesondere erreicht werden, wenn die Nut als Verbindungselement zu zumindest einer Längsseite hin offen ist, so dass das Halterungselement in Längsrichtung des Füllelements verschoben und so vom Arretierelement bzw. der Schere gelöst werden kann. Mit Hilfe der (Langloch-)Nut können die Halteelemente nach dem Anschweißen eines Füllstabelements somit entnommen und zu einem anderen inneren/äußeren Drehpunkt der Schere versetzt werden, um dort ein weiteres Füllelement für den nachfolgenden Schweißvorgang zu positionieren. Auf diese Weise wird zum Verschweißen aller Füllelemente mit dem Gitter- oder Geländerrahmen nur eine Zahl von Halterungselementen benötigt, die derjenigen für das Verschweißen eines einzigen Füllelements (üblicher Weise zwei) entspricht. Die Langloch-Nut kann hierbei auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden, z. B. im Wesentlichen zylindrisch oder prismenförmig, um einen an dem Arretierbolzen vorgesehenen Vorsprung/Grat zu hintergreifen.
  • Es versteht sich, dass ggf. auch Verbindungs- bzw. Arretierelemente an der Schweißlehre vorgesehen werden können, die bei aufgenommenem und verschweißtem Füllelement nicht voneinander getrennt werden können, z. B. die in der DE 89 13 371 U1 beschriebenen Zapfen und Lagerhülsen. In diesem Fall wird zwar eine größere Anzahl von Halterungselementen benötigt, diese können aber für bestimmte, häufig verwendete Gitter- bzw. Geländertypen als Spritzgussteile verhältnismäßig kostengünstig hergestellt werden.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Scherenanordnung für eine Schweißlehre, umfassend: eine Schere mit einer Mehrzahl von Scherengliedern, die jeweils zwei an einem Kreuzungspunkt gelenkig miteinander verbundene Hebelarme aufweisen, welche an ihren freien Enden über eine lösbare Verbindung gelenkig mit den Hebelarmen mindestens eines weiteren Scherengliedes verbunden sind, wobei an den Kreuzungspunkten und/oder an den freien Enden der Scherenglieder Arretierelemente, insbesondere Arretierbolzen, zur Befestigung von Halterungselementen für die Aufnahme von Füllelementen gebildet sind, sowie mindestens ein Halterungselement, das ein Verbindungselement, insbesondere eine Nut, zur Verbindung mit dem Arretierelement aufweist, wobei das Verbindungselement so ausgebildet ist, dass das Halterungselement auch bei aufgenommenem und mit einem Gitter- oder Geländerrahmen verschweißtem Füllelement von dem Arretierelement gelöst werden kann. Wie oben dargestellt kann auf diese Weise die Zahl der benötigten Halterungselemente reduziert werden.
  • Ausführungsbeispiele sind in den schematischen Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schweißlehre,
  • 2 ein Detail der Schweißlehre von 1 mit einer Rahmenklemme, an der ein endseitiges Scherenglied befestigt ist,
  • 3 eine Schnittdarstellung der Rahmenklemme von 2 mit einem darin aufgenommenen Seitenteil eines Geländerrahmens sowie mit zwei Füllstäben,
  • 4a, b zwei Darstellungen eines Linearkugellagers zur Höhenverstellung eines mit der Rahmenklemme verbundenen endseitigen Scherengliedes,
  • 5 ein Detail einer Schere der Schweißlehre von 1 mit einem daran angebrachten Halterungselement zur Aufnahme eines Füllelements, sowie
  • 6 eine Darstellung von zwei Halterungselementen mit jeweils einer Langloch-Nut zur lösbaren Verbindung mit einem Arretierbolzen der Schere von 5.
  • In 1 ist eine Ausführung einer Schweißlehre 1 dargestellt, welche eine erste und zweite Schere 2a, b mit einer Mehrzahl von Scherengliedern 3 aufweist. Die Scherenglieder 3 weisen jeweils zwei Hebelarme 4, 5 auf, die an einer jeweiligen Kreuzungsstelle 6 gelenkig miteinander verbunden sind. Jedes Scherenglied 3 ist an seinen freien Enden über eine lösbare Verbindung (Rändelmutter 7) gelenkig mit den freien Enden eines benachbarten Scherenglieds 3 verbunden. Jede der Scheren 2a, b weist weiterhin zwei endseitige Scherenglieder 8a, b auf, die an Rahmenklemmen 9a, b befestigt sind. Die Rahmenklemmen 9a, b dienen der Fixierung der Scheren 2a, b an den Seitenteilen eines (nicht gezeigten) Gitter- oder Geländerrahmens.
  • Die Zahl der Scherenglieder 3 ist hierbei auf die Zahl der Füllelemente – im Folgenden auch als Füllstäbe bezeichnet – abgestimmt, derart, dass die Anzahl der Scherenglieder 3 mit der Anzahl der an dem Gitter- oder Geländerrahmen zu verschweißenden Füllstäbe übereinstimmt. Der gewünschte lichte Abstand zwischen den Füllstäben stellt sich bei der Befestigung der Scheren 2a, b am Gitter- oder Geländerrahmen hierbei automatisch ein.
  • In 2 ist ein endseitiges Scherenglied 8a der Schere 2a im Detail gezeigt. Das endseitige Scherenglied 8a weist wie die übrigen Scherenglieder 3 zwei Hebelarme 4, 5 auf, die an einer Kreuzungsstelle 6 gelenkig miteinander verbunden sind. Wie in 2 ebenfalls zu erkennen ist, ist das endseitige Scherenglied 8a an der Kreuzungsstelle 6 mit der Rahmenklemme 9a verbunden, und zwar über einen in 4a, b gestrichelt angedeuteten Arretierbolzen 10, der in eine Bohrung 11 einer mit der Rahmenklemme 9a über eine Rändelmutter 7 lösbar verbundenen Schablone 12 eingesteckt wird. Die Schablone 12 weist eine Mehrzahl solcher zueinander versetzt angeordneten Bohrungen 11 auf, die jeweils einen unterschiedlichen Abstand von einer der Schere 2a zugewandten Innenseite der Rahmenklemme 9a aufweisen.
  • Die Schablone 12 wird benötigt, um das lichte Maß zwischen einem in der Rahmenklemme 9a festgelegten, in 3 gezeigten Seitenteil 13 des Gitter- oder Geländerrahmens und einem dem Seitenteil 13 benachbarten Füllstab 14a so einzustellen, dass dieses mit dem lichten Maß zwischen zwei benachbarten Füllstäben 14a, 14b übereinstimmt, das sich bei der Befestigung der Schere 2a an dem Seitenteil 13 automatisch einstellt. Im vorliegenden Fall beträgt das lichte Maß d = 120 mm. Um dieses lichte Maß d auch zwischen der Innenkontur des Seitenteils 13 und dem Füllstab 14a zu erzeugen, ist es erforderlich, die Kreuzungsstelle 6 der Hebelarme 4, 5 des endseitigen Scherengliedes 8a so weit gegenüber dem Innenrand der Rahmenklemme 9a um einen Abstand zu versetzen, der so gewählt ist, dass sich das gewünschte lichte Maß d einstellt. Im vorliegenden Beispiel liegt die Breite der Füllestäbe 14a, b bei 10 mm und damit der Abstand zwischen den Mittelebenen der benachbarten Füllstäbe bei D = 130 mm. Die Kreuzungsstelle 6 muss daher um 5 mm gegenüber der Innenrand der Rahmenklemme 9a versetzt werden, wie in 3 dargestellt ist. Der gewünschte Abstand von 5 mm wird eingestellt, indem eine Bohrung 11 der Schablone 12 für das Einsetzen des Arretierbolzens 10 ausgewählt wird, die den gewünschten Abstand von der Innenseite der Rahmenklemme 2a aufweist. Es versteht sich, dass die Verstellbarkeit des endseitigen Scherendrehpunkts auch auf andere Weise als durch die Schablone 12 erreicht werden kann, wobei insbesondere auch Einrichtungen möglich sind, die eine kontinuierliche Variation des Drehpunktabstands erlauben.
  • Da die Scheren 2a, b und der Gitter- oder Geländerrahmen auf einer gemeinsamen, in der Regel planen Arbeitsfläche aufliegen, ist zur Befestigung der Rahmenklemmen 9a an Seitenteilen 13 unterschiedlicher Geometrie eine Höhenverstellbarkeit der Rahmenklemmen erforderlich. Dies wird im vorliegenden Beispiel dadurch erreicht, dass das endseitige Scherenglied 8a an seinen freien Enden jeweils ein Linearkugellager 15a, b aufweist, das auf an den freien Enden des benachbarten Scherenglieds 3 angebrachten Stäben 16a, b (vgl. 2) entlang gleitet, wie in 4a, b gezeigt ist. Die Stäbe 16a, b können über eine in 4a, b angedeutete Zugfeder 17 verbunden sein, welche der Stabilisierung der Schere 2a dient.
  • Wie in 5 zu erkennen ist, weisen die Scherenglieder 3 beider Scheren 3a, b an der Kreuzungsstelle 6 einen Arretierbolzen 18 auf, an dem ein Halterungselement 19 festgelegt werden kann. Die Höhe des Halterungselements 19 ist sowohl auf die Höhe des Gitter- oder Geländerrahmens 13 als auch auf die Geometrie der Füllstäbe 14a, b so abgestimmt, dass die Füllstäbe 14a, b in der gewünschten Höhe relativ zu den Seitenteilen 13, d. h. typischer Weise mittig (vgl. 3), positioniert werden können. Zum Verschweißen wird ein Füllstab 14a von zwei Halterungselementen 19 aufgenommen, die jeweils an einer der beiden voneinander beabstandeten Scheren 2a, 2b vorgesehen sind.
  • Um mit einer möglichst geringen Zahl von Halterungselementen 19 auszukommen, ist an den Halterungselementen 19 eine Langloch-Nut 20 angebracht, die in Längsrichtung offen ist, so dass die Halterungselemente 19 auch nach dem Verschweißen eines jeweiligen Füllstabs 14a mit dem Ober- und Untergurt des Gitter- oder Geländerrahmens in Stablängsrichtung verschoben und von der Schere 2a, b getrennt werden können. Auf diese Weise können die Halterungselemente 19 nach dem Anschweißen eines Füllstabs 14a an einem Arretierbolzen 18 eines weiteren Scherenglieds 3 angebracht werden, um dort den nächsten Füllstab 14a für den Schweißvorgang geeignet zu positionieren. Auf diese Weise werden für jeden Geländertyp lediglich zwei Halterungselemente benötigt. Die Langloch-Nut 20 muss hierbei nicht wie in 2a, b gezeigt ausgebildet sein und kann z. B. auch als hinterschnittene, prismenförmige Nut ausgebildet sein. Auch kann ggf. eine durchgehende, d. h. zu beiden Längsseiten hin offene Nut an den Halterungselementen 19 vorgesehen werden.
  • Es versteht sich, dass alternativ zur hier gezeigten Ausführung der Schweißlehre 1 auch andere Ausführungen möglich sind. Insbesondere kann an Stelle von zwei Scheren 2a, b eine einzige Schere (mit typischer Weise längeren Hebelarmen) verwendet werden. In diesem Fall können die Arretierelemente bzw. -bolzen 18 an den äußeren Drehpunkten der Hebelarme 4, 5 angebracht sein, um die Füllstäbe 14a, b geeignet zu positionieren. In jedem Fall stellt die hier beschriebene Schweißlehre eine einfache und damit kostengünstige Möglichkeit für eine präzise Anordnung der zu verschweißenden Füllelemente dar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0849030 B1 [0004, 0004, 0005]
    • - DE 8913371 U1 [0005, 0005, 0017]

Claims (11)

  1. Schweißlehre (1) zum Verschweißen einer Mehrzahl von Füllelementen (14a, b), insbesondere von Stäben, mit einem Gitter- oder Geländerrahmen, umfassend: mindestens eine Schere (2a, b) mit einer Mehrzahl von Scherengliedern (3) zur Halterung der zu verschweißenden Füllelemente (14a, b), sowie mindestens zwei Rahmenklemmen (9a, b), die an gegenüberliegenden Seitenteilen (13) des Gitter- oder Geländerrahmens befestigbar sind, wobei jede Rahmenklemme (9a, b) mit jeweils einem endseitigen Scherenglied (8a, b) verbindbar ist, um die Schere (2a, b) in dem Gitter- oder Geländerrahmen zu fixieren.
  2. Schweißlehre nach Anspruch 1, bei der die endseitigen Scherenglieder (8a, b) zum Anheben gegen die übrigen Scherenglieder (3) mindestens eine Höhenverstellungseinrichtung aufweisen, die insbesondere als an einem jeweiligen freien Ende der endseitigen Scherenglieder (8a, b) angebrachtes Linearkugellager (15a, b) ausgebildet ist.
  3. Schweißlehre nach Anspruch 2, bei der ein jeweiliges mit einem endseitigen Scherenglied (8a, b) zu verbindendes weiteres Scherenglied (3) an seinen freien Enden jeweils eine Stange (16a, b) zum Aufstecken des Linearkugellagers (15a, b) aufweist.
  4. Schweißlehre nach Anspruch 3, bei der die Stangen (16a, b) durch eine Zugfeder (17) miteinander verbunden sind.
  5. Schweißlehre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die endseitigen Scherenglieder (8a, b) zwei Hebelarme (4, 5) aufweisen, die an einer Kreuzungsstelle (6) gelenkig miteinander verbunden sind, wobei an der Kreuzungsstelle (6) ein Verbindungselement, insbesondere ein Arretierbolzen (10), zur Verbindung mit den Rahmenklemmen (9a, b) vorgesehen ist.
  6. Schweißlehre nach Anspruch 5, bei der die Rahmenklemmen (9a, b) eine Einrichtung (12) zur Kontaktierung des Verbindungselements (10) in einem einstellbaren Abstand von einer der Schere (2a, b) zugewandten Innenseite der Rahmenklemmen (9a, b) aufweisen.
  7. Schweißlehre nach Anspruch 6, bei der die Einrichtung durch eine mit der Rahmenklemme (9a, b) lösbar verbundene Schablone (12) mit einer Mehrzahl von zueinander versetzt angebrachten Bohrungen (11) gebildet ist.
  8. Schweißlehre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Scherenglieder (3) jeweils zwei an einem Kreuzungspunkt (6) gelenkig miteinander verbundene Hebelarme (4, 5) aufweisen, die an ihren freien Enden über eine lösbare Verbindung (7) gelenkig mit den Hebelarmen (4, 5) mindestens eines weiteren Scherengliedes (3) verbunden sind.
  9. Schweißlehre nach Anspruch 8, bei der an den Kreuzungspunkten (6) und/oder an den freien Enden der Scherenglieder (3) Arretierelemente, insbesondere Arretierbolzen (18), zur Befestigung von Halterungselementen (19) für die Aufnahme der Füllelemente (14a, b) gebildet sind.
  10. Schweißlehre nach Anspruch 9, bei der mindestens ein Halterungselement (19) ein Verbindungselement, insbesondere eine Nut (20), zur Verbindung mit einem Arretierelement (18) aufweist, wobei das Verbindungselement (20) so ausgebildet ist, dass das Halterungselement (19) auch bei aufgenommenem und verschweißtem Füllelement (14a, b) von dem Arretierelement (18) gelöst werden kann.
  11. Scherenanordnung (2a, b) für eine Schweißlehre (1) insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend: – eine Schere (2a, b) mit einer Mehrzahl von Scherengliedern (3), die jeweils zwei an einem Kreuzungspunkt (6) gelenkig miteinander verbundene Hebelarme (4, 5) aufweisen, welche an ihren freien Enden über eine lösbare Verbindung (7) gelenkig mit den Hebelarmen (4, 5) mindestens eines weiteren Scherengliedes (3) verbunden sind, wobei an den Kreuzungspunkten (6) und/oder an den freien Enden der Scherenglieder (3) Arretierelemente, insbesondere Arretierbolzen (18), zur Befestigung von Halterungselementen (19) für die Aufnahme von Füllelementen (14a, b) gebildet sind, sowie – mindestens ein Halterungselement (19), das ein Verbindungselement, insbesondere eine Nut (20), zur Verbindung mit dem Arretierelement (18) aufweist, wobei das Verbindungselement (20) so ausgebildet ist, dass das Halterungselement (19) auch bei aufgenommenem und mit einem Gitter- oder Geländerrahmen verschweißtem Füllelement (14a, b) von dem Arretierelement (18) gelöst werden kann.
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