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Die
Erfindung betrifft eine Schweißlehre zum Verschweißen
einer Mehrzahl von Füllelementen, insbesondere von Stäben,
mit einem Gitter- oder Geländerrahmen. Eine solche Schweißlehre
dient der Anordnung der Füllelemente, die insbesondere
in Form von Füllstäben ausgebildet sein können,
in einer gleichmäßigen Anordnung, d. h. die Füllelemente können
mit Hilfe der Schweißlehre in einem einheitlichen Abstand
(mit gleichem lichten Maß) zwischen den Seitenteilen bzw.
Pfosten des Gitter- oder Geländerrahmens angeordnet werden.
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Zwar
können zu diesem Zweck an Stelle einer Schweißlehre
auch Distanzhalter, die auf die Länge des lichten Maßes
zugesägt werden, diese Methode ist aber ebenso wie das
Anzeichnen der Stellen, an denen die Füllelemente positioniert
werden sollen, aufwändig und zeitintensiv. Auch ist es
möglich, für die Fertigung eines bestimmten Geländertyps
eine Schablone mit Aussparungen für die Füllelemente anzufertigen,
die in den Rahmen eingesetzt werden kann. Eine solche Schablone
muss in der Regel jedoch mittels eines Lasers zurechtgeschnitten
werden; der hiermit verbundene Aufwand lohnt sich aber nur, wenn
eine Vielzahl von gleichartigen Gittern bzw. Geländern
hergestellt werden soll.
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Bei
der Fertigung von Geländern oder Gittern mit unterschiedlichen
Geometrien treten jedoch wechselnde Profildimensionen des Rahmens
und der Füllelemente sowie variierende Abmessungen der
Bauteile auf, so dass sich das lichte Maß zwischen dem
Rahmen und den endseitigen Füllelementen sowie zwischen
den Füllelementen verändert. Gleiches gilt für die
Höhenlage der Füllelemente, die in Abhängigkeit
vom zu fertigenden Gitter bzw. Geländer variiert. Die gleichmäßige
und vor allem präzise Anordnung der Füllelemente
bei wechselnden Gitter-Geometrien ist daher in der Regel nur bei der
Verwendung einer Schweißlehre möglich.
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Aus
der
EP 0 849 030 B1 ist
eine Schweißlehre bekannt geworden, die ein Rahmengestell
aufweist, an dem eine Längsführung vorgesehen
ist, die zur Führung einer Mehrzahl von fest miteinander
verbundenen Scherengliedern einer Schere dient. Die Scherenglieder
weisen Halterungen für die zu verschweißenden
Stäbe auf. Die Schweißlehre weist weiterhin Führungen
für die Höhen- und Breitenanpassung des Rahmengestells
an den jeweiligen Ober- bzw. den Untergurt des Gitter- oder Geländerrahmens
auf. Zum Fixieren eines jeweiligen Stabes wird dieser in die an
den äußeren Enden (Drehpunkten) der Scherenglieder
angebrachten Halterungen eingelegt. Um die gewünschte gleichmäßige
Teilung der Stäbe zu erhalten, muss der entsprechende Achsabstand
berechnet und die Schere geeignet eingestellt werden. Die Füllelemente
werden dann mit dem Ober- und Untergurt verschweißt, bevor
in einem späteren Arbeitsgang die seitlichen Rahmenelemente
angebracht werden. Bei der Schweißlehre der
EP 0 849 030 B1 stellt sich
das lichte Maß zwischen den Füllelementen daher
nicht automatisch ein.
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Auch
die
DE 89 13 371 U1 beschreibt
eine Schweißlehre, bei der zwei voneinander beabstandete
Scheren als langgestreckte Auflagen für die Füllelemente
an einem Rahmengestell angebracht sind, an dem ebenfalls die Höhen-
bzw. Breiteneinstellung für den Ober- und Untergurt vorgenommen
werden kann. Als Auflage- bzw. als Befestigungsmittel für
die Füllelemente können Auflageelemente z. B.
in Form von U-Profilstücken deinen, welche abnehmbar an den
inneren und/oder den äußeren Kreuzungsstellen der
Hebelarme der Scheren befestigt werden. Zur Befestigung der Auflageelemente
an den jeweiligen Kreuzungsstellen weisen diese Zapfen auf, die
in entsprechende Lagerhülsen an den Scheren eingesetzt werden
können. Wie bei der aus der
EP 0 849 030 B1 bekannten Schweißlehre
werden auch bei der Schweißlehre der
DE 89 13 371 U1 die seitlichen Rahmenelemente
erst nach dem Verschweißen der Füllelemente mit
dem Ober- und Untergurt angebracht.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schweißlehre
derart weiterzubilden, dass trotz einfacher und damit kostengünstiger
konstruktiver Ausgestaltung eine präzise Anordnung der
zu verschweißenden Füllelemente ermöglicht
wird.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch eine Schweißlehre, die
mindestens eine Schere mit einer Mehrzahl von Scherengliedern zur
Halterung der zu verschweißenden Füllelemente
sowie mindestens zwei Rahmenklemmen aufweist, die an gegenüberliegenden
Seitenteilen des Gitter- oder Geländerrahmens befestigbar
sind, wobei jede Rahmenklemme mit jeweils einem endseitigen Scherenglied
verbindbar oder verbunden ist, um die Schere in dem Gitter- oder
Geländerrahmen zu fixieren.
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Erfindungsgemäß wird
vorgeschlagen, die mindestens eine in Flachbauweise gefertigte Schere mit
Hilfe der Rahmenklemmen an den Seitenteilen des Gitter- bzw. Geländerrahmens
festzulegen bzw. zu fixieren. Die Scheren werden hierbei auf einer
planen Arbeitsfläche abgelegt, auf der auch der Gitter- oder
Geländerrahmen aufliegt. Die Fixierung der Schere an den
Seitenteilen ist hierbei mit einer solchen Genauigkeit möglich,
dass auf eine Anbringung der Schere an einer Längsführung
verzichtet werden kann. Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik
bekannten Schweißlehren wird somit bei der erfindungsgemäßen
Schweißlehre kein Rahmengestell zur Führung der
Schere benötigt, so dass die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen
Schweißlehre gegenüber dem Stand der Technik deutlich
reduziert sind. Bei der erfindungsgemäßen Schweißlehre
dient der Gitter- bzw. Geländerrahmen der Fixierung der Schere(n),
d. h. die Schere(n) können direkt zwischen die seitlichen
Rahmenelemente gespannt und so fixiert werden. Beim Einspannen der
Schweißlehre stellt sich das gewünschte lichte
Maß zwischen den Füllstabelementen von selbst
ein.
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In
einer Ausführungsform weisen die endseitigen Scherenglieder
zum Anheben gegen die übrigen Scherenglieder mindestens
eine Höhenverstellungseinrichtung auf, die insbesondere
als an einem jeweiligen freien Ende der endseitigen Scherenglieder
angebrachtes Linearkugellager ausgebildet sein kann. Da die Schere
mit dem Gitter- oder Geländerrahmen auf einer gemeinsamen
Arbeitsfläche aufliegt, variiert die Höhe der
Rahmenklemmen über der Schere bzw. der Arbeitsfläche
in Abhängigkeit von der Höhe des Gitter- oder
Geländerrahmens. Daher sind die endseitigen, mit den Rahmenklemmen
zu verbindenden Scherenglieder höhenverstellbar ausgebildet,
wobei die Höhenverstellung z. B. durch Linearkugellager
besonders einfach realisierbar ist. Insbesondere kann ein jeweiliges
mit einem endseitigen Scherenglied zu verbindendes weiteres Scherenglied
an seinen freien Enden jeweils eine Stange zum Aufstecken des Linearkugellagers
aufweisen, um eine präzise Führung des Linearkugellagers
zu gewährleisten. Es versteht sich, dass als Höhenverstellungseinrichtung
nicht zwingend ein Linearkugellager dienen muss, vielmehr können
auch andere Typen von Höhenverstellungseinrichtungen zum
Einsatz kommen, bei denen ggf. eine manuelle Höheneinstellung
durchgeführt werden muss.
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In
einer Weiterbildung sind die Stangen durch ein Federelement (eine
Zugfeder oder dergleichen) miteinander verbunden. Durch das Federelement
kann die Stabilität des Scherenglieds bzw. der gesamten
Schere erhöht werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform weisen die endseitigen Scherenglieder
zwei Hebelarme auf, die an einer Kreuzungsstelle gelenkig miteinander verbunden
sind, wobei an der Kreuzungsstelle ein Verbindungselement, insbesondere
ein Arretierbolzen, zur Verbindung mit den Rahmenklemmen vorgesehen
ist. Der Arretierbolzen kann in eine dafür vorgesehene
Bohrung an der Rahmenklemme eingesteckt werden. Es versteht sich,
dass alternativ der Arretierbolzen auch an der Rahmenklemme vorgesehen
und in eine Bohrung an der Kreuzungsstelle eingesetzt werden kann,
die als Verbindungselement dient.
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Um
das lichte Maß zwischen dem letzten Füllelement
und dem Seitenteil des Rahmens so einzustellen, dass dieses gleich
groß ist wie das lichte Maß zwischen den weiteren
Füllelementen, ist es erforderlich, den Drehpunkt bzw.
die Kreuzungsstelle des endseitigen Scherengliedes gegenüber
der Innenseite des Rahmens zu versetzen. Zu diesem Zweck weisen
in einer Weiterbildung die Rahmenklemmen eine Einrichtung zur Kontaktierung
des Verbindungselements in einem einstellbaren Abstand zu den der
Schere zugewandten Innenseite der Rahmenklemme auf. Der Abstand,
den die Einrichtung zur Kontaktierung bzw. der Arretierbolzen von
der Innenseite der Rahmenklemme aufweisen muss, um das lichte Maß zwischen
dem an der Innenseite anliegenden Seitenteil und dem benachbarten
Füllelement korrekt einzustellen entspricht hierbei der
halben Breite des Füllelements.
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In
einer Weiterbildung ist die Einrichtung durch eine mit der Rahmenklemme
lösbar verbundene Schablone mit einer Mehrzahl von zueinander
versetzt angebrachten Bohrungen gebildet. Die (kreisrunden) Bohrungen
sind hierbei in unterschiedlichen Abständen von der Innenseite
der Rahmenklemme angeordnet, wobei für die Abstandsmessung
der Abstand zum Mittelpunkt der Bohrung gemessen wird. Da die Wahl
geeigneter Abstände von der Art des Rahmens und der Breite
der Füllelemente abhängt, ist die Schablone an
der Rahmenklemme typischer Weise über eine lösbare
Verbindung befestigt. Es versteht sich, dass an Stelle einer Schablone
mit einer Mehrzahl von Bohrungen, bei der nur eine diskrete Variation
des Abstandes möglich ist, auch eine Einrichtung vorgesehen
werden kann, die eine kontinuierliche Variation des Abstandes ermöglicht.
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Bei
einer Ausführungsform weisen die Scherenglieder jeweils
zwei an einem Kreuzungspunkt gelenkig miteinander verbundene Hebelarme auf,
die an ihren freien Enden über eine lösbare Verbindung
gelenkig mit den Hebelarmen mindestens eines weiteren Scherengliedes
verbunden sind. Die freien Enden benachbarter Scherenglieder sind
lösbar miteinander verbunden, z. B. mit Hilfe von Rändelmuttern.
Auf diese Weise können die Scheren bei Bedarf um eine beliebige
Anzahl von Scherengliedern erweitert oder ggf. verkürzt
werden. Die Anzahl der Scherenglieder entspricht hierbei in der
Regel der Anzahl von Füll(stab)elementen, die mit dem Rahmen
verbunden werden sollen. Durch die Befestigung der Scheren an den
Seitenteilen des Gitter- oder Geländerrahmens stellt sich
das lichte Maß zwischen der gewünschten Anzahl
von Füllelementen automatisch ein.
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In
einer weiteren Ausführungsform sind an dem Kreuzungspunkt
(innerem Drehpunkt) und/oder an den freien Enden (äußeren
Drehpunkten) der Scherenglieder Arretierelemente, insbesondere Arretierbolzen,
zur Befestigung von Halterungselementen für die Aufnahme
der Füllelemente gebildet. Die Halterungselemente können
hierbei insbesondere lösbar mit den Arretierbolzen verbunden
sein. Die Höhe der Halterungselemente ist auf die Höhe
der Füllelemente und des Gitter- oder Geländerrahmens
abgestimmt, so dass die Füllelemente in der richtigen Höhe
mit dem Gitter- oder Geländerrahmen verschweißt
werden können.
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In
einer Weiterbildung weist mindestens ein Halterungselement ein Verbindungselement,
insbesondere eine Nut zur Verbindung mit dem Arretierelement auf,
wobei das Verbindungselement so ausgebildet ist, dass das Halterungselement
auch bei aufgenommenem und verschweißtem Füllelement von
dem Arretierelement gelöst werden kann. Dies kann insbesondere
erreicht werden, wenn die Nut als Verbindungselement zu zumindest
einer Längsseite hin offen ist, so dass das Halterungselement
in Längsrichtung des Füllelements verschoben und
so vom Arretierelement bzw. der Schere gelöst werden kann.
Mit Hilfe der (Langloch-)Nut können die Halteelemente nach
dem Anschweißen eines Füllstabelements somit entnommen
und zu einem anderen inneren/äußeren Drehpunkt
der Schere versetzt werden, um dort ein weiteres Füllelement
für den nachfolgenden Schweißvorgang zu positionieren.
Auf diese Weise wird zum Verschweißen aller Füllelemente
mit dem Gitter- oder Geländerrahmen nur eine Zahl von Halterungselementen
benötigt, die derjenigen für das Verschweißen
eines einzigen Füllelements (üblicher Weise zwei)
entspricht. Die Langloch-Nut kann hierbei auf unterschiedliche Weise
ausgestaltet werden, z. B. im Wesentlichen zylindrisch oder prismenförmig,
um einen an dem Arretierbolzen vorgesehenen Vorsprung/Grat zu hintergreifen.
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Es
versteht sich, dass ggf. auch Verbindungs- bzw. Arretierelemente
an der Schweißlehre vorgesehen werden können,
die bei aufgenommenem und verschweißtem Füllelement
nicht voneinander getrennt werden können, z. B. die in
der
DE 89 13 371 U1 beschriebenen
Zapfen und Lagerhülsen. In diesem Fall wird zwar eine größere
Anzahl von Halterungselementen benötigt, diese können
aber für bestimmte, häufig verwendete Gitter-
bzw. Geländertypen als Spritzgussteile verhältnismäßig
kostengünstig hergestellt werden.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Scherenanordnung für
eine Schweißlehre, umfassend: eine Schere mit einer Mehrzahl
von Scherengliedern, die jeweils zwei an einem Kreuzungspunkt gelenkig
miteinander verbundene Hebelarme aufweisen, welche an ihren freien
Enden über eine lösbare Verbindung gelenkig mit
den Hebelarmen mindestens eines weiteren Scherengliedes verbunden
sind, wobei an den Kreuzungspunkten und/oder an den freien Enden
der Scherenglieder Arretierelemente, insbesondere Arretierbolzen,
zur Befestigung von Halterungselementen für die Aufnahme
von Füllelementen gebildet sind, sowie mindestens ein Halterungselement,
das ein Verbindungselement, insbesondere eine Nut, zur Verbindung
mit dem Arretierelement aufweist, wobei das Verbindungselement so ausgebildet
ist, dass das Halterungselement auch bei aufgenommenem und mit einem
Gitter- oder Geländerrahmen verschweißtem Füllelement
von dem Arretierelement gelöst werden kann. Wie oben dargestellt
kann auf diese Weise die Zahl der benötigten Halterungselemente
reduziert werden.
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Ausführungsbeispiele
sind in den schematischen Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schweißlehre,
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2 ein
Detail der Schweißlehre von 1 mit einer
Rahmenklemme, an der ein endseitiges Scherenglied befestigt ist,
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3 eine
Schnittdarstellung der Rahmenklemme von 2 mit einem
darin aufgenommenen Seitenteil eines Geländerrahmens sowie
mit zwei Füllstäben,
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4a,
b zwei Darstellungen eines Linearkugellagers zur Höhenverstellung
eines mit der Rahmenklemme verbundenen endseitigen Scherengliedes,
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5 ein
Detail einer Schere der Schweißlehre von 1 mit
einem daran angebrachten Halterungselement zur Aufnahme eines Füllelements, sowie
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6 eine
Darstellung von zwei Halterungselementen mit jeweils einer Langloch-Nut
zur lösbaren Verbindung mit einem Arretierbolzen der Schere von 5.
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In 1 ist
eine Ausführung einer Schweißlehre 1 dargestellt,
welche eine erste und zweite Schere 2a, b mit einer Mehrzahl
von Scherengliedern 3 aufweist. Die Scherenglieder 3 weisen
jeweils zwei Hebelarme 4, 5 auf, die an einer
jeweiligen Kreuzungsstelle 6 gelenkig miteinander verbunden
sind. Jedes Scherenglied 3 ist an seinen freien Enden über eine
lösbare Verbindung (Rändelmutter 7) gelenkig mit
den freien Enden eines benachbarten Scherenglieds 3 verbunden.
Jede der Scheren 2a, b weist weiterhin zwei endseitige
Scherenglieder 8a, b auf, die an Rahmenklemmen 9a,
b befestigt sind. Die Rahmenklemmen 9a, b dienen der Fixierung
der Scheren 2a, b an den Seitenteilen eines (nicht gezeigten)
Gitter- oder Geländerrahmens.
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Die
Zahl der Scherenglieder 3 ist hierbei auf die Zahl der
Füllelemente – im Folgenden auch als Füllstäbe
bezeichnet – abgestimmt, derart, dass die Anzahl der Scherenglieder 3 mit
der Anzahl der an dem Gitter- oder Geländerrahmen zu verschweißenden
Füllstäbe übereinstimmt. Der gewünschte
lichte Abstand zwischen den Füllstäben stellt
sich bei der Befestigung der Scheren 2a, b am Gitter- oder
Geländerrahmen hierbei automatisch ein.
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In 2 ist
ein endseitiges Scherenglied 8a der Schere 2a im
Detail gezeigt. Das endseitige Scherenglied 8a weist wie
die übrigen Scherenglieder 3 zwei Hebelarme 4, 5 auf,
die an einer Kreuzungsstelle 6 gelenkig miteinander verbunden
sind. Wie in 2 ebenfalls zu erkennen ist,
ist das endseitige Scherenglied 8a an der Kreuzungsstelle 6 mit der
Rahmenklemme 9a verbunden, und zwar über einen
in 4a, b gestrichelt angedeuteten Arretierbolzen 10,
der in eine Bohrung 11 einer mit der Rahmenklemme 9a über
eine Rändelmutter 7 lösbar verbundenen
Schablone 12 eingesteckt wird. Die Schablone 12 weist
eine Mehrzahl solcher zueinander versetzt angeordneten Bohrungen 11 auf,
die jeweils einen unterschiedlichen Abstand von einer der Schere 2a zugewandten
Innenseite der Rahmenklemme 9a aufweisen.
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Die
Schablone 12 wird benötigt, um das lichte Maß zwischen
einem in der Rahmenklemme 9a festgelegten, in 3 gezeigten
Seitenteil 13 des Gitter- oder Geländerrahmens
und einem dem Seitenteil 13 benachbarten Füllstab 14a so
einzustellen, dass dieses mit dem lichten Maß zwischen
zwei benachbarten Füllstäben 14a, 14b übereinstimmt,
das sich bei der Befestigung der Schere 2a an dem Seitenteil 13 automatisch
einstellt. Im vorliegenden Fall beträgt das lichte Maß d
= 120 mm. Um dieses lichte Maß d auch zwischen der Innenkontur
des Seitenteils 13 und dem Füllstab 14a zu
erzeugen, ist es erforderlich, die Kreuzungsstelle 6 der
Hebelarme 4, 5 des endseitigen Scherengliedes 8a so
weit gegenüber dem Innenrand der Rahmenklemme 9a um
einen Abstand zu versetzen, der so gewählt ist, dass sich
das gewünschte lichte Maß d einstellt. Im vorliegenden Beispiel
liegt die Breite der Füllestäbe 14a,
b bei 10 mm und damit der Abstand zwischen den Mittelebenen der
benachbarten Füllstäbe bei D = 130 mm. Die Kreuzungsstelle 6 muss
daher um 5 mm gegenüber der Innenrand der Rahmenklemme 9a versetzt
werden, wie in 3 dargestellt ist. Der gewünschte
Abstand von 5 mm wird eingestellt, indem eine Bohrung 11 der
Schablone 12 für das Einsetzen des Arretierbolzens 10 ausgewählt
wird, die den gewünschten Abstand von der Innenseite der
Rahmenklemme 2a aufweist. Es versteht sich, dass die Verstellbarkeit des
endseitigen Scherendrehpunkts auch auf andere Weise als durch die
Schablone 12 erreicht werden kann, wobei insbesondere auch
Einrichtungen möglich sind, die eine kontinuierliche Variation
des Drehpunktabstands erlauben.
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Da
die Scheren 2a, b und der Gitter- oder Geländerrahmen
auf einer gemeinsamen, in der Regel planen Arbeitsfläche
aufliegen, ist zur Befestigung der Rahmenklemmen 9a an
Seitenteilen 13 unterschiedlicher Geometrie eine Höhenverstellbarkeit der
Rahmenklemmen erforderlich. Dies wird im vorliegenden Beispiel dadurch
erreicht, dass das endseitige Scherenglied 8a an seinen
freien Enden jeweils ein Linearkugellager 15a, b aufweist,
das auf an den freien Enden des benachbarten Scherenglieds 3 angebrachten
Stäben 16a, b (vgl. 2) entlang
gleitet, wie in 4a, b gezeigt ist. Die Stäbe 16a,
b können über eine in 4a, b
angedeutete Zugfeder 17 verbunden sein, welche der Stabilisierung
der Schere 2a dient.
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Wie
in 5 zu erkennen ist, weisen die Scherenglieder 3 beider
Scheren 3a, b an der Kreuzungsstelle 6 einen Arretierbolzen 18 auf,
an dem ein Halterungselement 19 festgelegt werden kann.
Die Höhe des Halterungselements 19 ist sowohl
auf die Höhe des Gitter- oder Geländerrahmens 13 als
auch auf die Geometrie der Füllstäbe 14a,
b so abgestimmt, dass die Füllstäbe 14a,
b in der gewünschten Höhe relativ zu den Seitenteilen 13,
d. h. typischer Weise mittig (vgl. 3), positioniert
werden können. Zum Verschweißen wird ein Füllstab 14a von
zwei Halterungselementen 19 aufgenommen, die jeweils an
einer der beiden voneinander beabstandeten Scheren 2a, 2b vorgesehen
sind.
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Um
mit einer möglichst geringen Zahl von Halterungselementen 19 auszukommen,
ist an den Halterungselementen 19 eine Langloch-Nut 20 angebracht,
die in Längsrichtung offen ist, so dass die Halterungselemente 19 auch
nach dem Verschweißen eines jeweiligen Füllstabs 14a mit
dem Ober- und Untergurt des Gitter- oder Geländerrahmens
in Stablängsrichtung verschoben und von der Schere 2a,
b getrennt werden können. Auf diese Weise können
die Halterungselemente 19 nach dem Anschweißen
eines Füllstabs 14a an einem Arretierbolzen 18 eines weiteren
Scherenglieds 3 angebracht werden, um dort den nächsten
Füllstab 14a für den Schweißvorgang
geeignet zu positionieren. Auf diese Weise werden für jeden
Geländertyp lediglich zwei Halterungselemente benötigt.
Die Langloch-Nut 20 muss hierbei nicht wie in 2a, b gezeigt ausgebildet sein und kann
z. B. auch als hinterschnittene, prismenförmige Nut ausgebildet sein.
Auch kann ggf. eine durchgehende, d. h. zu beiden Längsseiten
hin offene Nut an den Halterungselementen 19 vorgesehen
werden.
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Es
versteht sich, dass alternativ zur hier gezeigten Ausführung
der Schweißlehre 1 auch andere Ausführungen
möglich sind. Insbesondere kann an Stelle von zwei Scheren 2a,
b eine einzige Schere (mit typischer Weise längeren Hebelarmen)
verwendet werden. In diesem Fall können die Arretierelemente
bzw. -bolzen 18 an den äußeren Drehpunkten der
Hebelarme 4, 5 angebracht sein, um die Füllstäbe 14a,
b geeignet zu positionieren. In jedem Fall stellt die hier beschriebene
Schweißlehre eine einfache und damit kostengünstige
Möglichkeit für eine präzise Anordnung
der zu verschweißenden Füllelemente dar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0849030
B1 [0004, 0004, 0005]
- - DE 8913371 U1 [0005, 0005, 0017]