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Technisches Sachgebiet
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Die Erfindung betrifft eine Kühleinrichtung, insbesondere eine Kühleinrichtung für Haushalts- oder kommerzielle Zwecke, die eine Ausgabevorrichtung aufweist.
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Hintergrund der Erfindung
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In
CN 101071026 ist eine Kühleinrichtung offengelegt, die mit einer Ausgabevorrichtung in ihrer Tür versehen ist. Bei dieser Kühleinrichtung ist eine Vorderplatte der Tür mit einer Öffnung zum Einbauen der Ausgabevorrichtung ausgebildet. Die Ausgabevorrichtung umfasst ein Ausgabevorrichtungsgehäuse, das eine nach innen gerichtete Ausnehmung bildet. Das Ausgabevorrichtungsgehäuse ist entlang der Öffnung der Tür vorgesehen, so dass die nach innen gerichtete Ausnehmung der Öffnung entspricht. Ein Benutzer kann von außen einen Behälter, wie z. B. einen Becher, in die nach innen gerichtete Ausnehmung stellen, um Eis oder Wasser, das in der Kühleinrichtung vorhanden ist, zu entnehmen. Das Ausgabevorrichtungsgehäuse weist eine Ausnehmungsrandzone auf, die am vorderen Ende der nach innen gerichteten Ausnehmung vorgesehen ist und im Wesentlichen parallel zu der Vorderplatte verläuft. Die Ausnehmungsrandzone besitzt eine Form, die der Öffnung der Vorderplatte entspricht, und eine Breite und eine Länge, die größer sind als diejenigen der Öffnung. Bei der Montage wird das Ausgabevorrichtungsgehäuse von der Vorderseite zu der Rückseite in die Öffnung der Vorderplatte eingesetzt. Nach der Montage ist die Rückfläche der Ausnehmungsrandzone an der Vorderfläche der Vorderplatte angebracht und liegt somit auf der Vorderfläche der Tür frei, und ein Spalt zwischen der Ausnehmungsrandzone und der Vorderplatte liegt ebenfalls nach außen hin frei. Um den Spalt, der im Allgemeinen äußerst uneben ist, abzudecken, ist die Kühleinrichtung zusätzlich mit einem Rahmen versehen, der entlang der Öffnung angeordnet ist, um die Ausnehmungsrandzone, die andernfalls nach außen freiliegt, abzudecken, um ein gleichmäßiges und glattes Erscheinungsbild zu erhalten. Eine Anzeige- und Steuereinheit ist an einem oberen Bereich des Rahmens angebracht und ist somit zusammen mit dem Rahmen mit der Tür verbunden.
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In
KR 2006-006246 ist eine Ausgabevorrichtungsgehäuse-Struktur einer anderen Kühleinrichtung offengelegt. Das Ausgabevorrichtungsgehäuse ist an einem Ende seiner nach innen gerichteten Ausnehmung mit einem Schlitz ausgebildet, der parallel zu einer Vorderplatte einer Tür verläuft. Ein Rand der Vorderplatte ist zum Ausbilden einer Öffnung der Ausgabevorrichtung in den Schlitz eingesetzt, um einen relativ engen Zusammengriff zwischen dem Ausgabevorrichtungsgehäuse und der Vorderplatte herzustellen und ein Austreten von Schäumen, die während eines Schäumvorgangs auftreten können, zu verhindern. Bei einer Öffnung mit einem Rand in Form einer geschlossenen Schleife kann die Verbindung zwischen dem Ausgabevorrichtungsgehäuse und der Öffnung mittels dieser Struktur jedoch nicht auf einfache Weise erreicht werden, und die Vorderfläche des Ausgabevorrichtungsgehäuses (der vorderen Seitenwand des Schlitzes) liegt zwangsläufig zu der Außenseite der Vorderplatte hin frei.
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Kurze Zusammenfassung der Erfindung
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, zumindest eines der technischen Probleme, die beim Stand der Technik auftreten, zu lösen, so dass die Kühleinrichtung ein glatteres Erscheinungsbild aufweisen kann, wobei dies auch bei niedrigeren Kosten erreicht werden kann.
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Ein Aspekt der Erfindung betrifft eine Kühleinrichtung. Die Kühleinrichtung umfasst: eine Tür, wobei die Tür eine Türplatte mit einer Öffnung umfasst; und eine Ausgabevorrichtung, die in der Tür vorgesehen ist, wobei die Ausgabevorrichtung ein Ausgabevorrichtungsgehäuse aufweist, das Ausgabevorrichtungsgehäuse mit der Türplatte verbunden ist und eine nach innen gerichtete Ausnehmung bildet, die der Öffnung entspricht, und zumindest ein Bereich der nach innen gerichteten Ausnehmung dazu ausgebildet ist, einen von außen kommenden Behälter aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Ausgabevorrichtungsgehäuse als Ganzes nicht über die Vorderfläche der Türplatte hinaus erstreckt.
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Das Ausgabevorrichtungsgehäuse erstreckt sich nicht über den Bereich der Vorderfläche der Türplatte hinaus; es liegt vielmehr insgesamt hinter der Türplatte. Auf diese Weise ist kein zusätzlicher Verzierungsrahmen erforderlich und somit können die Anzahl von montierten Teilen, Materialverbrauch und Wartungskosten für die Tür verringert werden. Des Weiteren kann die Tür ein glatteres und gleichmäßigeres Erscheinungsbild aufweisen.
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Weitere Merkmale, die einzeln oder in Kombination als Merkmale der Erfindung offengelegt sind, sind in den beiliegenden Ansprüchen definiert.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Ausgabevorrichtungsgehäuse eine Ausnehmungsrandzone, die entlang dem vorderen Ende der nach innen gerichteten Ausnehmung vorgesehen ist, wobei die Ausnehmungsrandzone mit der Rückfläche der Türplatte verbunden ist. Somit kann das Ausgabevorrichtungsgehäuse mittels der Ausnehmungsrandzone eine stabile Verbindung mit der Türplatte bilden, und die Ausnehmungsrandzone liegt nicht zu der Vorderfläche der Türplatte hin frei.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Tür ferner eine Abdichtvorrichtung, die zwischen der Rückfläche der Türplatte und der Ausnehmungsrandzone angeordnet ist. Dies kann dazu beitragen, die Möglichkeit des Austretens eines Schäummittels aus dem Spalt zwischen der Türplatte und dem Ausnehmungsrahmen während eines Schäumvorgangs erheblich zu verringern. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bildet die Abdichtvorrichtung eine Struktur einer geschlossenen Schleife entlang dem Rand der Öffnung. Es wird besonders bevorzugt, dass die Abdichtvorrichtung ein Klebeband ist.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Türplatte ein Ansatzstück, das sich von dem Rand der Öffnung nach hinten erstreckt. Somit trägt das Ansatzstück, das sich in einer Richtung von vorn nach hinten erstreckt, dazu bei zu verhindern, dass sich das Schäummittel während eines Schäumvorgangs von der Öffnung löst.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Ansatzstück einen Flansch, der von dem Rand der Öffnung nach hinten gebogen ist. Dadurch wird verhindert, dass die Türplatte eine komplexe Struktur aufweist, und dies begünstigt in besonderer Weise den Herstellvorgang, so dass die Herstellkosten verringert werden.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Ansatzstück entlang dem gesamten Rand der Öffnung vorgesehen. Das Ansatzstück, das eine geschlossene Schleife bildet, begünstigt die Qualitätskontrolle während eines Schäumvorgangs.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform liegt das Ansatzstück zumindest im Wesentlichen rechtwinklig zu einer Ebene, in der die Öffnung liegt. Dies trägt nicht nur dazu bei zu verhindern, dass das Schäummittel während eines Schäumvorgangs austritt, sondern begünstigt auch das Zusammengreifen des Ansatzstücks und des Verbindungsteils, wodurch die Herstellung vereinfacht wird.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform liegt das Ansatzstück außerhalb der nach innen gerichteten Ausnehmung, so dass das Ansatzstück nicht innerhalb der nach innen gerichteten Ausnehmung freiliegen kann, was dazu beiträgt, einen negativen Einfluss des Ansatzstücks auf das Erscheinungsbild der Ausgabevorrichtung zu vermeiden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Ausgabevorrichtungsgehäuse ein Verbindungsteil, das zum Verbinden mit dem Ansatzstück ausgebildet ist, wobei das Ansatzstück und das Verbindungsteil eine Steckverbindung bilden. Die Steckverbindung trägt nicht nur dazu bei, ein Austreten eines Schäummittels zu verhindern, sondern bewirkt auch eine zweckdienliche Verbindung zwischen den zwei Teilen. Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Verbindungsteil einen Schlitz, der zum Zusammengreifen mit dem Ansatzstück ausgebildet ist.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Ausgabevorrichtungsgehäuse eine Ausnehmungswand, die die nach innen gerichtete Ausnehmung begrenzt, wobei der Schlitz in der Ausnehmungswand ausgebildet ist und von der nach innen gerichteten Ausnehmung getrennt ist.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Schlitz ein offenes Einsetzende auf, das in Richtung der Öffnung weist. Dies begünstigt nicht nur die Herstellung, sondern trägt auch zu einem einfachen Einsetzen des Ansatzstücks in den Schlitz bei.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Ansatzstück einen Haken, und das Verbindungsteil umfasst ein Verriegelungsteil, das zum Verbinden mit dem Haken ausgebildet ist, um zu verhindern, dass sich das Ausgabevorrichtungsgehäuse in einer Richtung von vorn nach hinten von der Türplatte löst. Somit können das Ausgabevorrichtungsgehäuse und die Türplatte mit größerer Zuverlässigkeit aneinander befestigt sein.
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Bei einer Ausführungsform bildet die Türplatte die Vorderfläche der Tür.
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Bei einer alternativen Ausführungsform umfasst die Tür jedoch ferner eine Vorderplatte, wobei die Vorderplatte sehr nahe an der Türplatte angeordnet ist und eine vordere Öffnung aufweist, die der Öffnung entspricht, und die Vorderplatte bildet zumindest einen großen Bereich der Vorderfläche der Tür. Die Vorderplatte ist vorzugsweise aus Glas gebildet.
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Vorzugsweise umfasst die Kühleinrichtung ferner einen Abdichtstreifen, der zwischen der Vorderplatte und der Türplatte entlang dem Rand der Öffnung vorgesehen ist. Vorteilhafterweise bildet der Abdichtstreifen eine Struktur einer geschlossenen Schleife um die Öffnung herum.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Kühleinrichtung ferner eine Steuertafel, die zumindest teilweise in der Öffnung aufgenommen ist.
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Die Struktur und weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden anhand der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen mit Bezug auf die Zeichnungen offensichtlich.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird beim Lesen der folgenden detaillierten Beschreibung mit Bezug auf die Zeichnungen, die Teil der Beschreibung sind und die Erfindung darstellen, nachvollziehbar.
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Es zeigen:
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1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Kühleinrichtung nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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2 eine schematische perspektivische Ansicht einer Tür der Kühleinrichtung nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wobei eine Steuertafel von der Tür entfernt worden ist.
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3 eine schematische geschnittene Teilansicht entlang der Linie I-I in 1.
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4 eine schematische vergrößerte Ansicht des Bereichs ”A” in 3.
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5 eine perspektivische Teilansicht mit Darstellung einer Türplatte und eines Ausgabevorrichtungsgehäuses, die voneinander getrennt sind, nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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6 und 7 schematische vergrößerte Teilansichten von Bereich ”B” bzw. Bereich ”C” in 5.
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8 eine schematische geschnittene Teilansicht einer Tür nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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9 eine schematische geschnittene Teilansicht einer Tür nach noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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Ausführliche Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
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1 ist eine perspektivische Ansicht einer Kühleinrichtung 1 nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Wie in 1 gezeigt ist, umfasst die Kühleinrichtung 1 einen Kühleinrichtungskörper 2. Bei dieser Ausführungsform bildet der Kühleinrichtungskörper 2 eine Vielzahl von Aufnahmefächern 26 (siehe 3), einschließlich eines Gefrierfachs und eines Kühlfachs, die parallel zueinander angeordnet sind und mittels einer (nicht gezeigten) Trennplatte voneinander getrennt sind.
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Die Kühleinrichtung 1 umfasst zwei Türen 3, die jeweils den Aufnahmefächern 26 entsprechen. Jede der Türen 3 ist mittels eines Scharniers 19 schwenkbar mit einer entsprechenden Seite des Kühleinrichtungskörpers 2 verbunden und ist um eine Drehachse drehbar, die parallel zu einer vertikalen Achse verläuft. In einem normalen Zustand ist die Tür 3 geschlossen, um zu verhindern, dass kalte Luft aus den Aufnahmefächern 26 austritt. Falls erforderlich, kann ein Benutzer eine entsprechende eine der Türen 3 öffnen, um einen Vorgang durchzuführen, wie z. B. Lebensmittel aus dem Gefrierfach oder dem Kühlfach zu entnehmen oder Lebensmittel in einem der Aufnahmefächer 26 zu platzieren. Der Benutzer kann einen Öffnungs- und Schließvorgang der Tür 3 mittels eines Griffs 18 durchführen.
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Bei dieser Ausführungsform ist jede der Türen 3 dazu ausgebildet, ein entsprechendes eines der Aufnahmefächer 26 vollständig zu öffnen oder vollständig zu verschließen. Es versteht sich, dass die Erfindung nicht darauf beschränkt ist und andere Ausführungsformen ebenso möglich sind. Zum Beispiel kann bei einer alternativen Ausführungsform eines der Aufnahmefächer 26 mittels zweier Türen 3 geöffnet oder verschlossen werden. Das heißt, dass jede Tür 3 nur einen Bereich eines solchen Aufnahmefachs 26 öffnen oder verschließen kann.
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Eine der Türen 3 der Kühleinrichtung 1 ist mit einer Ausgabevorrichtung 6 versehen, so dass der Benutzer Eis und/oder ein Getränk, wie z. B. Eis aus dem Gefrierfach und Wasser aus einem Wasserbehälter, der in einem Kühlfach vorhanden ist, entnehmen kann, ohne die Tür 3 zu öffnen. Bei dieser Ausführungsform ist die Ausgabevorrichtung 6 in der Tür 3 vorgesehen, die dem Gefrierfach entspricht. Mittels einer geeigneten Anordnung kann die Ausgabevorrichtung 6 alternativ oder zusätzlich in der Tür 3 vorgesehen sein, die dem Kühlfach 26 entspricht.
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Die Tür 3 umfasst eine Türplatte 5, die die Vorderfläche der Tür 3 bildet. Bei dieser Ausführungsform ist die Türplatte 5 aus einem Blechmaterial gebildet. Die Türplatte 5 weist eine Öffnung 4 auf, die der Ausgabevorrichtung 6 entspricht, wobei die Öffnung 4 im Wesentlichen quadratisch oder rechteckig ist. Die Ausgabevorrichtung 6 ist entlang der Öffnung 4 eingebaut und umfasst eine Ausgabeausnehmung 20, die mit der Öffnung 4 in Verbindung steht und zu der Vorderfläche der Tür 3 hin freiliegt. Ein (nicht gezeigter) Eisauslass und ein (nicht gezeigter) Wasserauslass sind über der Ausgabeausnehmung 20 ausgebildet. Die Ausgabeausnehmung 20 ist von der Vorderfläche der Tür 3 aus mit einer vorbestimmten Tiefe nach hinten vertieft und ist dazu ausgebildet, zumindest einen Bereich eines von außen kommenden Behälters, wie z. B. eines Bechers, aufzunehmen.
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2 zeigt eine schematische Teil-Explosionsansicht der Tür 3 nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Wie in 1 und 2 gezeigt ist, umfasst die Kühleinrichtung 1 eine Steuertafel 17, die in der Tür 3 vorgesehen ist. Die Steuertafel 17 ist entlang einem oberen Ende der Öffnung 4 angeordnet und ist in der Öffnung 4 aufgenommen. Bei dieser Ausführungsform ist die Vorderplatte der Steuertafel 17 mit der Vorderfläche der Türplatte 5 bündig.
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Die Steuerplatte 17 befindet sich über und sehr nahe an der Ausgabeausnehmung 20. Die Steuertafel 17 umfasst einen Anzeigebildschirm 21 und eine Vielzahl von Schaltvorrichtungen 22. Der Anzeigebildschirm 21 kann Informationen, wie z. B. den Zustand der Kühleinrichtung 1 und/oder optionale Parameter und dergleichen anzeigen.
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Die Schaltvorrichtungen 22 befinden sich unter dem Anzeigebildschirm 21 und liegen somit näher an der Ausgabeausnehmung 20 als der Anzeigebildschirm 21. Bei dieser Ausführungsform kann der Benutzer durch Betätigen der Schaltvorrichtungen 22 Vorgänge auswählen, wie z. B. Laden von Wasser, Laden von Eisstücken, Zuführen von Eisstücken und Einschalten einer (nicht gezeigten) Beleuchtungsvorrichtung zum Beleuchten der Ausgabeausnehmung 20.
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Es ist aus 1 und 2 ersichtlich, dass sich die Ausgabevorrichtung 6 als Ganzes nicht über die Vorderfläche der Türplatte 5 (oder bei dieser Ausführungsform die Vorderfläche der Tür 3) hinaus erstreckt. Sie verläuft vielmehr von der Türplatte 5 aus nach hinten.
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3 zeigt eine schematische geschnittene Teilansicht der Tür 3 nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Wie in 3 gezeigt ist, ist eine Eisaufnahmeeinheit 25 innerhalb der Aufnahmefächer 26 vorgesehen, wobei der vordere Bereich der Eisaufnahmeeinheit 25 mit einem nach unten gerichteten Austragdurchtritt versehen ist. Ein Eisaustragdurchgang 27 ist in der Tür 3 vorgesehen. Der Eisaustragdurchgang 27 weist einen Einlassdurchtritt in Richtung des Auslassdurchtritts der Eisaufnahmeeinheit 25 auf, so dass das Eis, das aus der Eisaufnahmeeinheit 25 ausgetragen wird, in den Eisaustrittdurchlass 27 eintreten kann und schließlich zu der Ausgabeausnehmung 20 ausgetragen wird.
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Die Ausgabevorrichtung 6 umfasst ein Ausgabevorrichtungsgehäuse 7, das zwischen der Türplatte 5 und einer Innenauskleidung 23 aufgenommen ist. Die Innenauskleidung 23 bildet die Rückwand der Tür 3 und ist den Aufnahmefächern 26 zugewandt, wenn die Tür 3 geschlossen ist. Die Innenauskleidung 23 steht in Richtung der Aufnahmefächer 26 an der Stelle vor, die dem Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 entspricht, wobei das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 um einen vorbestimmten Abstand von dem vorstehenden Bereich der Innenkleidung 23 getrennt ist.
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Eine Wärmeisolierschicht 24 ist zwischen der Türplatte 5 und der Innenauskleidung 23 und zwischen dem Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 und der Innenauskleidung 23 angeordnet, um das Freisetzen von Kühlenergie der Aufnahmefächer 26 zu verringern. Die Wärmeisolierschicht 24 ist durch Verschäumen eines isolierenden Schaummaterials gebildet.
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Das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 ist mit einer nach innen gerichteten Ausnehmung 8 versehen, die nach innen vertieft ist und ein offenes vorderes Ende aufweist. Die Ausgabevorrichtung 6 umfasst eine (in 2 nicht gezeigte) Trennplatte 30, die die nach innen gerichtete Ausnehmung 8 in einen oberen Teil und einen unteren Teil unterteilt. Der Teil der nach innen gerichteten Ausnehmung 8, der sich unter der Trennplatte 30 befindet, bildet die Ausgabeausnehmung 20 mit einem vorderen Ende, das immer offen ist. Die Trennplatte 30 ist mit dem Eisauslass und dem Wasserauslass versehen. Eis und Wasser werden aus ihren entsprechenden Auslässen zu einem von außen kommenden Behälter ausgetragen, der sich in der Ausgabeausnehmung 20 befindet.
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Die Ausgabeausnehmung 20 weist eine Tragwand 28 auf, die im Wesentlichen flach ist, so dass der von außen kommende Behälter stabil auf dieser platziert werden kann. Die Tragwand 28 weist eine Vielzahl von (nicht gezeigten) schmalen Durchgangslöchern auf, durch die eine Flüssigkeit, die bei einem Eis- oder Wasserausgabevorgang ausgegossen wird oder ausfließt, in einen Wassersammelschlitz 29 strömen kann, der sich unter der Tragwand 28 befindet.
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Der obere Bereich der Öffnung 4, der über der Trennwand 30 liegt, ist dazu vorgesehen, sich dem Außenprofil der Steuertafel 17 so anzupassen, dass die Steuertafel 17 an entsprechenden Rändern der Öffnung 4 angreift und den oberen Bereich der Öffnung 4, der über der Trennplatte 30 liegt, verschließt.
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4 ist eine vergrößerte Teilansicht eines Bereichs ”A” in 3. 5 zeigt eine schematische perspektivische Teilansicht des Ausgabevorrichtungsgehäuses 7, das von der Türplatte 5 entfernt worden ist. Wie in 3, 4 und 5 gezeigt ist, umfasst das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 eine Ausnehmungsrandzone 9, die entlang dem vorderen Ende der nach innen gerichteten Ausnehmung 8 vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Ausnehmungsrandzone 9 an dem gesamten Rand der nach innen gerichteten Ausnehmung 8 vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform befindet sich die Vorderfläche der Ausnehmungsrandzone 9 an dem vordersten Ende des Ausgabevorrichtungsgehäuses 7 und verläuft parallel zu der Randregion der Öffnung 4.
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Die Ausnehmungsrandzone 9 ist mit der Rückfläche der Türplatte 5 verbunden. Insbesondere ist die Ausnehmungsrandzone 9 entlang dem Rand der Öffnung 4 mit der Rückfläche der Türplatte 5 verbunden. Daher ist die Ausnehmungsrandzone 9 hinter der Türplatte 5 verborgen, anstatt an der Außenfläche der Tür 3 offen zu liegen.
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Die Tür 3 umfasst ein Ansatzstück 11, das entlang dem Rand der Öffnung 4 vorgesehen ist und sich nach hinten erstreckt. Bei dieser Ausführungsform ist das Ansatzstück 11 von einem Flansch gebildet, der sich von dem Rand der Öffnung 4 nach hinten biegt. Das Ansatzstück 11 ist entlang dem gesamten Rand der Öffnung 4 vorgesehen und bildet somit eine Struktur einer geschlossenen Schleife. Die Länge des Ansatzstücks 11 in einer Richtung von vorn nach hinten beträgt vorzugsweise 2 bis 4 mm, wie z. B. 3 mm.
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Das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 umfasst ein Verbindungsteil 12 zum Verbinden mit dem Ansatzstück 11. Bei dieser Ausführungsform umfasst das Verbindungsteil 12 einen Schlitz 13 zum Aufnehmen des Ansatzstücks 11, und somit bilden das Ansatzstück 11 und das Verbindungsteil 12 eine Steckpassung.
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Der Schlitz 13 ist entlang dem vorderen Ende des Ausgabevorrichtungsgehäuses 7 vorgesehen. Insbesondere erstreckt sich der Schlitz 13 von einer vorderen Endfläche einer Ausnehmungswand 14 nach hinten, die die nach innen gerichtete Ausnehmung 8 begrenzt, und weist somit ein offenes Einsetzende auf, das der Türplatte 5 zugewandt ist. Folglich kann die Struktur des Ansatzstücks 11 auf relativ einfache Weise ausgebildet werden, und das Zusammengreifen des Ansatzstücks und des Schlitzes kann auf einfache Weise erreicht werden. Bei dieser Ausführungsform liegen das Ansatzstück 11 und der Schlitz 13 rechtwinklig zu einer Ebene, in der die Öffnung 4 liegt. Der Schlitz 13 ist um den gesamten Umfang der nach innen gerichteten Ausnehmung 8 herum vorgesehen, um dem Ansatzstück 11 zu entsprechen.
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Wie in 4 gezeigt ist, liegt der Schlitz 13 innerhalb der nach innen gerichteten Ausnehmung 8 nicht frei; er ist vielmehr von der nach innen gerichteten Ausnehmung 8 getrennt. Somit liegt dann, wenn das Ansatzstück 11 in den Schlitz 13 eingesetzt ist, das Ansatzstück 11 außerhalb der nach innen gerichteten Ausnehmung 8. Anders ausgedrückt ist, da das Ansatzstück 11 innerhalb der nach innen gerichteten Ausnehmung 8 nicht freiliegt, der Einfluss des Ansatzstücks 11 auf das Erscheinungsbild der Ausgabevorrichtung 6 verringert.
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6 und 7 sind schematische vergrößerte Teilansichten eines Bereichs ”B” bzw. eines Bereichs ”C” in 5. Anhand von 5 und mit Bezug auf 6 und 7 ist ersichtlich, dass das Ansatzstück 11, das entlang dem Längsrand der Öffnung 4 vorgesehen ist, ferner eine Vielzahl von ersten Verankerungsteilen 31 umfasst, die in vorbestimmten Abständen zueinander angeordnet sind. Jedes der ersten Verankerungsteile 31 ist in Form einer Klappe ausgebildet und ist mit einem Haken 33 an einander gegenüberliegenden oberen bzw. unteren Rändern ausgebildet. Entsprechend umfasst das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 zweite Verankerungsteile 32, die dazu vorgesehen sind, mit den ersten Verankerungsteilen 31 zusammenzugreifen. Die zweiten Verankerungsteile 32 umfassen Verriegelungsklötze 34, die den Haken 33 entsprechen. Die zweiten Verankerungsteile 32 erstrecken sich von dem Schlitz 13 aus nach hinten, um von der Ausnehmungswand 14 nach außen frei zu liegen. Wenn die ersten Verankerungsteile 31 mit den zweiten Verankerungsteilen 32 verankert sind, werden die Haken 33 von den Verriegelungsklötzen 34 festgehalten, um zu verhindern, dass sich das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 in einer Richtung von vorn nach hinten von der Türplatte 5 löst.
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8 zeigt schematisch eine geschnittene Teilansicht einer Tür nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Die Ausführungsform, die in 8 gezeigt ist, unterscheidet sich dahingehend von der vorgenannten Ausführungsform, dass eine Abdichtvorrichtung 10 zwischen der Rückfläche der Türplatte 5 und der Vorderfläche der Ausnehmungsrandzone 9 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform ist der gesamte Umfang der Ausnehmungsrandzone 9 mit der Abdichtvorrichtung 10 versehen, so dass die Abdichtvorrichtung 10 eine geschlossene Schleife bildet, die auf effektivere Weise ein Austreten eines Schäummittels während eines Schäumvorgangs verhindert.
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Die Abdichtvorrichtung 10 kann von einem Klebeband gebildet sein, wie z. B. einem einseitig klebenden Band, das an der Ausnehmungsrandzone 9 oder der Türplatte 5 befestigt ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abdichtvorrichtung 10 ein doppelseitig klebendes Band ist, das nicht nur ein Austreten eines Schäummittels während eines Schäumvorgangs verhindert, sondern auch eine Funktion des Befestigens der Türplatte 5 und der Ausnehmungsrandzone 9 aneinander aufweist. Wenn eine Befestigungsvorrichtung mit einer Klebekraft, die stark genug ist, verwendet wird, ist es möglich, das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 und die Türplatte 5 nur mittels oder hauptsächlich mittels der Befestigungsvorrichtung zu befestigen.
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9 zeigt schematisch eine geschnittene Teilansicht einer Tür 3 nach noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Die Ausführungsform, die in 9 gezeigt ist, unterscheidet sich hauptsächlich dahingehend von den vorgenannten Ausführungsformen, dass die Tür 3 ferner eine Vorderplatte 15 umfasst, die sich vor der Türplatte 5 befindet. Die Vorderplatte 15 deckt zumindest einen großen Bereich der Türplatte 5 ab, um die Vorderfläche der Tür 3 zu bilden. Die Vorderplatte 15 ist vorzugsweise aus Glas gebildet und deckt die Türplatte 5 vollständig ab.
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Die Vorderplatte 15 ist sehr nahe an der Türplatte 5 vorgesehen. Die Vorderplatte 15 kann z. B. mittels eines Klebebands, das entlang der Randregion der Vorderplatte 15 angeordnet ist, mit der Türplatte 5 verbunden sein oder kann mittels Schlitzen, die in einer Längsrichtung auf einander gegenüberliegenden Seiten der Tür 3 vorgesehen sind und dazu ausgebildet sind, Längsränder der Vorderplatte 15 aufzunehmen, an der Tür 3 befestigt sein.
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Die Vorderplatte 15 weist eine vordere Öffnung 16 auf, die der Öffnung 4 entspricht. Die Form und die Größe der vorderen Öffnung 16 können die gleichen sein wie die der Öffnung 4. Die Tür 3 umfasst Abdichtstreifen 35, die zwischen der Vorderplatte 15 und der Türplatte 5 sowie entlang der Öffnung 4 und/oder dem Rand der vorderen Öffnung 16 angeordnet sind, um zu verhindern, dass Außenluft von der Öffnung 4 und der vorderen Öffnung 16 aus in einen Spalt zwischen der Vorderplatte 15 und der Türplatte 5 eintritt, was andernfalls z. B. zur Bildung von Beschlag oder Kondensation auf der Rückseite der Vorderplatte 15 führt. Der Abdichtstreifen 35 bildet eine Struktur einer geschlossenen Schleife um die Öffnung 4 herum. Bei einer am besten geeigneten und effektivsten Ausführungsform ist der Abdichtstreifen 35 ein Klebeband.
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Nun wird ein Verfahren zum Herstellen einer Kühleinrichtung nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
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Die Herstellung der Kühleinrichtung 1 umfasst hauptsächlich: 1) Bereitstellen eines Kühleinrichtungskörpers 2, wobei der Kühleinrichtungskörper 2 zumindest ein Aufnahmefach 26 bildet; 2) Bereitstellen einer Tür 3 für die Kühleinrichtung 1; und 3) Verbinden der Tür 3 mit dem Kühleinrichtungskörper 2.
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Jedes geeignete Verfahren, das beim Stand der Technik bekannt ist, kann zum Bereitstellen des Kühleinrichtungskörper 2 und zum Verbinden der Tür 3 mit dem Kühleinrichtungsköper 2 angewendet werden und wird nicht genauer beschrieben. Nur ein Verfahren zum Ausbilden der Tür wird beschrieben.
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Zuerst wird eine Türplatte 5 mit einer Öffnung 4 bereitgestellt. Die Türplatte 5 ist vorzugsweise aus einem Blechmaterial gefertigt. Die Öffnung 4 kann durch Ausstanzen ausgebildet werden. Dann wird die Öffnung 4 so bearbeitet, dass die Ränder der Öffnung 4 sich nach hinten erstreckende Flansche bilden. Die Flansche verlaufen im Wesentlichen rechtwinklig zu der Türplatte 5.
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Dann wird ein Türrahmen mit der Türplatte 5 als ein Hauptkörper ausgebildet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind obere und untere Randabdeckungen 36 und rechte und linke Randabdeckungen, die den Umfang der Tür 3 bilden, jeweils mit oberen und unteren der Ränder bzw. linken und rechten der Ränder der Türplatte 5 verbunden, um den Türrahmen zu bilden. Alternativ sind einander gegenüberliegende Längsränder der Türplatte 5 nach hinten gebogen, um in Längsrichtung verlaufende Seitenwände 37 der Tür 3 zu bilden, und die obere und die untere Randabdeckung 36 sind mit den oberen und unteren Endflächen der Türplatte 5 verbunden, um obere und untere Grenzen des Türrahmens zu bilden.
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Dann wird ein zuvor erstelltes Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 von der Rückseite der Türplatte 5 aus mit der Türplatte 5 verbunden. Das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 ist mit einem Schlitz 13 am vorderen Ende der Ausnehmungswand 14 ausgebildet, wobei der Schlitz 13 ein nach vorn gerichtetes offenes Einsetzende aufweist. Bei der Montage wird der Schlitz 13 des Ausgabevorrichtungsgehäuses 7 mit dem Flansch der Öffnung 4 ausgerichtet, und dann wird das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 nach vorn gedrückt, so dass der Flansch in den Schlitz 13 eingesetzt wird. Schließlich liegt die Ausnehmungsrandzone 9 so an der Rückfläche der Randregion der Öffnung 4 an, dass sich das Ausgabevorrichtungsgehäuse 7 nicht über die Vorderfläche der Türplatte 5 hinaus erstreckt; vielmehr befindet es sich vollständig hinter der Türplatte 5. Vorzugsweise wird vor dem Verbinden des Ausgabevorrichtungsgehäuses 7 mit der Türplatte 5 ein einseitig oder doppelseitig klebendes Band an der Türplatte 5 oder der Ausnehmungsrandzone 9 angeordnet.
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Dann verschließt, nachdem ein isolierendes Schaummaterial in den montierten Türrahmen eingespritzt worden ist, die Innenauskleidung 23 das offene Ende des Türrahmens. Da der Rand der Öffnung 4 einen Flansch aufweist, der sich in einer Richtung von vorn nach hinten erstreckt, und der Flansch in den Schlitz 13 des Ausgabevorrichtungsgehäuses 7 eingesetzt ist, ist die Möglichkeit, dass die Schäume während eines Schäumvorgangs entlang dem Spalt zwischen der Ausnehmungsrandzone 9 und der Türplatte 5 austreten, wesentlich verringert. Nach dem Schäumvorgang wird die Steuertafel 17 von der Vorderseite der Tür 3 aus in der Öffnung 4 montiert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- CN 101071026 [0002]
- KR 2006-006246 [0003]