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Die
Erfindung betrifft eine Lagerungs- oder Transportvorrichtung mit
an senkrechten Tragstangen gehaltenen horizontalen Lagerböden
und mit mindestens einem an einem Lagerboden oder an einer Tragstange
lösbar gehaltenen Informationsschild.
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Lagerungs-
oder Transportvorrichtungen, die im Rahmen der Erfindung Anwendung
finden, sind beispielsweise aus der
EP
1 393 618 und der
EP
1 393 637 bekannt. Hierbei sind insbesondere Tragstangen
mit quadratischem Hohlprofilquerschnitt vorgesehen, in die eine
Anzahl von Lagerböden einhängbar sind. Die Tragstangen
sind jeweils mit einem Längsschlitz und einer Reihe von
Einhängeausnehmungen versehen, während die Lagerböden
mit einem umlaufenden, erhöhten Rand eine wannenartige
Form bilden.
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Die
bekannten Lagervorrichtungen eignen sich insbesondere für
Pflanzen, wobei die vorliegende Erfindung allerdings ganz allgemein
auf Lagerungs- oder Transportvorrichtungen für unterschiedlichste
Gegenstände anwendbar ist.
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Herkömmlicherweise
werden Informationsschilder wie Preisetiketten oder sonstige Informationstafeln
an einer Lagerungsvorrichtung, etwa gemäß der
vorgenannten Bauart oder in Form eines Regals, Rollregals o. ä.,
entweder durch Ankleben fest angebracht oder mit Hilfe von Haltevorrichtungen in
einer geeigneten Form fixiert. Nachteilig war hierbei häufig,
dass das Informationsschild nicht ohne weiteres ausgewechselt werden
konnte oder dass es zumindest teilweise über eine äußere
seitliche Begrenzungsebene der Lagerungsvorrichtung hinaus vorstand
und leicht beschädigt oder abgerissen werden konnte, sei
es durch unaufmerksame Kunden oder durch mit geringem Freiraum daran
vorbeibewegte Gegenstände. Letzteres spielt insbesondere bei
fahrbaren Lagerungsvorrichtungen eine Rolle, die zum Transport zum
Teil eng benachbart nebeneinander aufgestellt werden.
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Die
Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine eingangs genannte
gattungsgemäße Lagerungs- oder Transportvorrichtung
dahingehend zu verbessern, dass ein daran gehaltenes Informationsschild
leicht ausgetauscht werden kann und eine erhöhte Sicherheit
gegen unbeabsichtigte Beschädigung oder ein unbeabsichtigtes
Lösen bzw. Beschädigung bietet.
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Diese
Aufgabe wird in einer ersten Variante dadurch gelöst, dass
das Informationsschild mit mindestens einem Halteelement gehalten
ist, das einen ersten Halteabschnitt aufweist, der lösbar
an einem Seitenrand des Lagerbodens fixiert ist, und einem zweiten
Halteabschnitt, der das Informationsschild trägt, wobei
das Informationsschild von einer benachbarten oder zunächstliegenden
senkrechten äußeren Begrenzungsebene der Vorrichtung
als Ganzes mit Abstand nach innen versetzt und/oder unter einem
Neigungswinkel bezüglich der Begrenzungsebene angeordnet
ist, so dass es nicht nach außen über die Begrenzungsebene
vorsteht.
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Bei
einer zweiten Variante der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst,
dass das Informationsschild mit einem Halteelement gehalten ist,
das einen ersten Halteabschnitt aufweist, der lösbar in
eine Öffnung der Tragstange eingreift, und einen zweiten Halteabschnitt,
der das Informationsschild trägt, wobei das Informationsschild
von einer benachbarten oder zunächstliegenden senkrechten äußeren
Begrenzungsebene der Vorrichtung als Ganzes mit Abstand nach innen
versetzt und/oder unter einem Neigungswinkel bezüglich
der Begrenzungsebene angeordnet ist, so dass es nicht nach außen über
die Begrenzungsebene vorsteht.
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Die
Begrenzungsebene kann bei beiden Varianten insbesondere Außenflächen
von zwei benachbarten Tragstangen enthalten, zwischen denen das
Informationsschild angeordnet ist.
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Bei
beiden Varianten ist insbesondere der zweite Halteabschnitt relativ
zu dem ersten Halteabschnitt so angeordnet, dass das Informationsschild nicht über
die Begrenzungsebene vorsteht.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung des oder der Halteelemente
ist sichergestellt, dass ein Informationsschild keinesfalls nach
außen über eine seitliche Begrenzungsebene der
Lagerungsvorrichtung vorsteht und somit nicht beschädigt
oder von der Vorrichtung gelöst werden kann, wenn beispielsweise
eine weitere Vorrichtung mit geringem Abstand an der Vorrichtung
vorbeibewegt oder neben der Vorrichtung gelagert wird.
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, dass der erste Halteabschnitt zwei U-förmig
angeordnete, federelastische Klemmschenkel aufweist.
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Einer
der Klemmschenkel kann länger als der andere sein und einen
gekrümmten Endabschnitt zum Untergreifen des Lagerbodens
aufweisen.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass einer der Klemmschenkel endseitig einen
zu dem anderen Klemmschenkel gerichteten Rastvorsprung aufweist.
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Einer
der Klemmschenkel kann länger als der andere sein.
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Einer
der Klemmschenkel kann länger als der andere sein und einen
bogenförmigen oder halbkreisförmigen Endabschnitt
zum randseitigen Untergreifen des Lagerbodens sowie Einrasten hinter
einem Absatz, der an einer Unterseite des Lagerbodens zwischen dem
Lagerboden und dem Seitenrand gebildet ist, aufweisen.
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An
einem der Klemmschenkel kann ein Löseansatz angeordnet
sein.
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Bei
der ersten Variante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der
erste Halteabschnitt auf eine senkrecht oder schräg nach
oben weisende Randkante eines Lagerbodens greift.
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Bei
der zweiten Variante kann vorgesehen sein, dass der erste Halteabschnitt
einen Rand einer Öffnung der Tragstange übergreift.
Bei der Öffnung kann es sich um einen Längsschlitz
oder um eine Einhängeausnehmung für Halterungselemente
von Lagerböden handeln.
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Einer
der Klemmschenkel kann unmittelbar mit dem zweiten Halteabschnitt
verbunden sein, beispielsweise unmittelbar in diesen übergehen.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass ein die Klemmschenkel verbindender
Stegbereich mit dem zweiten Halteabschnitt verbunden ist, beispielsweise
unmittelbar in diesen übergeht.
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Es
kann vorgesehen sein, dass das Halteelement zweiteilig ausgebildet
ist, wobei ein erstes Teil den ersten Halteabschnitt und ein zweites
Teil des zweiten Halteabschnitt umfasst. Beide Teile können lösbar
miteinander verbunden sein.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass beide Teile durch eine Rastverbindung miteinander
verbunden sind.
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, dass der erste Halteabschnitt relativ zu dem zweiten
Halteabschnitt um eine Drehachse drehbar ist.
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Hierbei
kann weiter vorgesehen sein, dass zwischen den Halteabschnitten
eine Rastarretierung für vorgegebene Drehwinkelpositionen
angeordnet ist.
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Die
Erfindung sieht bevorzugt vor, dass der zweite Halteabschnitt zwei
federelastische, U-förmig angeordnete Klemmschenkel aufweist.
Die Klemmschenkel können gleiche Länge haben und
endseitig mit zueinander gerichteten Rastvorsprüngen versehen
sein.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass die Klemmschenkel mit insbesondere gleichen
Abständen von ihren freien Endabschnitten mit zueinander gerichteten
Anlagevorsprüngen versehen sind.
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Die
Erfindung sieht als Variante vor, dass der zweite Halteabschnitt
zwei in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander angeordnete Haltearme
und einen mit Abstand zu der Ebene und gegenüber den Haltearmen
angeordneten Gegenhalter zum Halten eines Etiketts aufweist.
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Die
Haltearme können jeweils einen Fixierungszapfen zum Eingriff
in zwei beabstandete Löcher des Etiketts tragen.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass der zweite Halteabschnitt einen Schlitz
zum Einstecken einer Befestigungslasche eines Etiketts aufweist.
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Die
Erfindung sieht bevorzugt vor, dass der zweite Halteabschnitt zwei
längliche, federelastisch einander gegenüberstehende
Klemmleisten aufweist.
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Hierbei
kann weiter vorgesehen sein, dass die Klemmleisten gleichlaufend
wellenförmig ausgebildet sind oder auf ihren Innenseiten
wechselweise benachbarte und einander gegenüberstehende
Erhebungen aufweisen.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen, wobei auf eine
Zeichnung Bezug genommen ist, in der
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1 und
mehrere Einzelheiten A bis H eine schematische perspektivische Ansicht
einer Lagerungs- und Transportvorrichtung mit daran lösbar
gehaltenen Informationsschildern in einer ersten Ausführungsform
zeigen;
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2 und
mehrere Einzelheiten A bis D eine schematische perspektivische Ansicht
einer Lagerungs- und Transportvorrichtung mit daran lösbar
gehaltenen Informationsschildern in einer zweiten Ausführungsform
zeigen;
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3 bis 10 vier
Varianten eines Halterungselements der ersten Ausführungsform
jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht
zeigen;
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11 bis 18 vier
weitere Varianten eines Halterungselements der ersten Ausführungsform jeweils
in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht zeigen;
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19 bis 26 vier
Varianten eines Halterungselements der zweiten Ausführungsform
jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht
zeigen;
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27 eine
Draufsicht auf ein von den Halteelementen der zweiten Ausführungsform
zu haltendes Etikett zeigt;
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28 eine
alternative Etikett- und Halteelementausführung zeigt;
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29 eine
perspektivische Ansicht eines von den Halteelementen der ersten
Ausführungsform zu haltenden Informationsschildrahmens
und eine Ansicht von dessen Querschnittsform zeigt;
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30 und 31 eine
Variante eines Halterungselements der ersten Ausführungsform
jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht
zeigen;
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32 und 33 zwei
Varianten eines Halterungselements der ersten Ausführungsform
jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht
zeigen;
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34 bis 36 eine
weitere Variante eines Halterungselements der ersten Ausführungsform jeweils
in einer perspektivischen Ansicht, einer Seitenansicht sowie einer
Draufsicht zeigen;
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37 und 38 zwei
Varianten eines Halterungselements der ersten Ausführungsform
jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht
zeigen;
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39 bis 44 drei weitere Varianten eines Halterungselements
der ersten Ausführungsform jeweils in einer perspektivischen
Ansicht und einer Seitenansicht zeigen;
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45 und 46 eine
weitere Variante eines Halterungselements der ersten Ausführungsform
jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht
zeigen;
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47 bis 49 eine
Variante der in 19 bis 22 gezeigten
Ausführungsform zeigen, und
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50, 51 weitere
Kombinationen beider Halteabschnitte zeigen.
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1 und 2 erläutern
die Erfindung im allgemeinen, wobei wesentliche Detailbereiche in Form
von Einzelheiten A bis H (1) und A
bis D (2) vergrößert dargestellt sind.
Es handelt sich um eine an sich bekannte Lagerungs- und Transportvorrichtung,
in diesem Falle speziell für Pflanzen, mit einem mit Rollen
versehenen Bodenelement 2, an dessen Eckbereichen, an Eckpunkten
eines gedachten Rechtecks, vier senkrechte Tragstangen 4 lösbar gehalten
sind.
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In
der dargestellten Ausführung weisen die Tragstangen 4 einen
quadratischen, hohlprofilfömigen Querschnitt auf und sind
in einer Seite mit einem durchgehenden, mittigen Längsschlitz 6 und
in mindestens einer anderen Seite mit einer Reihe von langlochförmigen
Einhängeausnehmungen 8 versehen. Eine Anzahl von
Lagerböden 10, von denen in 1 und 2 zwei
unterschiedliche Ausführungen 10.1 und 10.2 angedeutet
und hinsichtlich ihrer wesentlichen Unterschiede in 4 und 6 näher dargestellt
sind, sind in vertikalen Abständen zu dem Bodenelement
und voneinander in die Tragstangen 4 eingehängt,
wobei hakenförmige Halterungen, die in den vier Eckbereichen
der Lagerböden 10 angeordnet sind, lösbar
in die Einhängeausnehmungen 8 greifen.
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Sowohl
das Bodenelement 2 als auch der Lagerboden 10 weisen
einen im wesentlichen ebenen Boden 12 und eine senkrecht
oder schräg nach oben verlaufende Randkante 14 auf.
Die Randkante 14 kann sich je nach Bauart des Lagerbodens 10 entweder
nur an den längeren und/oder kürzeren Seiten des
Lagerbodens 10 befinden (10.1, s. auch 6), oder
aber nach Art einer ringsum geschlossen verlaufenden Seitenwand
zusammen mit dem Boden 12 eine Wanne bilden (10.2,
s. auch 4). Im letztgenannten Fall verläuft
die Randkante 14 in der Regel senkrecht von dem Boden 12 nach
oben und kann bspw. einstückig damit ausgebildet sein (4), während
in anderen Bauformen die Randkante als separates Teil an eine Bodenplatte 12a angesetzt sein
und einen Winkel von zwischen 90° und 120° (schräg
nach oben und außen bezüglich einer Mitte des
Bodens 12 gerichtet) bilden kann (6).
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Die
Halterung der Lagerböden 10 an den Tragstangen 4 ist
so ausgebildet, dass kein Teil oder Bereich eines Lagerbodens 10 seitlich
oder in horizontaler Richtung weiter vorsteht als die Tragstangen 4,
oder anders gesagt, nicht über senkrechte, seitliche Begrenzungsebenen 20 vorsteht,
die jeweils parallel zu zwei der vier Tragstangen 4 orientiert
sind und die Vorrichtung von außen berühren.
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Diese
Eigenschaft ist in der Praxis von großer Bedeutung, da
häufig Lagervorrichtungen gemäß 1 und 2 in
engstem Abstand nebeneinander aufgestellt oder relativ zueinander
verfahren werden, wobei sich die jeweiligen Außenflächen,
die Teilen der vorgenannten Begrenzungsebenen entsprechen, durchaus
berühren können. In diesem Fall darf es nicht
zu einem Verhaken von vorstehenden Teilen kommen, die ansonsten
beschädigt werden könnten oder die Handhabung
der Vorrichtungen beeinträchtigen könnten. Aus
diesen Gründen konnte bislang eine Beschilderung mit Hilfe
von Klemmelementen nicht durchgeführt werden, da die Schilder
z. T. nach außen vorstanden und beschädigt wurden
oder abfielen.
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Wenn
die Tragstangen 4, wie dies häufig der Fall ist,
in Aufnahmehülsen 16 des Bodenelements 2 eingesteckt
aufgenommen sind, bilden selbstverständlich die Außenflächen
der Aufnahmehülsen 16 Bezugsflächen für
die seitlichen Begrenzungsebenen, die sich in diesem Fall in einem
horizontalen Abstand von den Tragstangen 4 befinden, der
der Wandstärke der Aufnahmehülsen 16 entspricht.
In 1 sind zwei der seitlichen Begrenzungsebenen mit 20 angedeutet.
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Nachfolgend
werden unter Bezugnahme auf 1 und 2 sowie
auf 3 bis 49 die für die Erfindung
wesentlichen Halteelemente und Varianten beschrieben, mit denen
Informations schilder oder Etiketten (27, 28)
an den Lagerböden 10 und/oder den Tragstangen 4 lösbar
fixiert werden können.
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Eine
erste Variante der ersten Ausführungsform der Erfindung
ist in 1, Einzelheit A sowie in 3 und 4 erläutert.
Zwei Halteelemente 30 sind auf die Randkante 14 des
Lagerbodens 10 aufgerastet und tragen einen rechteckigen
Rahmen 32 zur Aufnahme eines Informationsschilds 34,
das in an sich bekannter Weise durch bzw. in einen Schlitz 36 des
Rahmens in diesen eingeschoben ist.
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29 erläutert
hierzu in verschiedenen Ansichten einen Informationsschildrahmen 32 mit
eingeschobenem Informationsschild 34 (Einzelheiten A, B
und C jeweils im Schnitt). Da die in 29 oben dargestellte
Rahmenseite gemäß Einzelheit C vollständig
von dem Schlitz 36 durchdrungen wird, muss für
den Fall, dass der Rahmen an dieser Seite von Halteelementen 30 gehalten
werden soll, vorgesehen sein, dass die Elastizität der
Klemmschenkel 54, 56 des zweiten Halteabschnitts 52 ausreichend
groß ist, um die im Vergleich zu den übrigen Rahmenseiten
fehlende Dicke des Schlitzes 36 auszugleichen, sofern dies
nicht durch ein Informationsschild 34 bewirkt wird, dessen
Dicke im wesentlichen der des Schlitzes 36 entspricht.
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Alle
nachfolgend beschriebenen Varianten von ersten und zweiten Halteabschnitten
sind miteinander kombinierbar, wobei nur einige dieser Kombinationen
dargestellt und beschrieben sind.
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Das
Halteelement 30 hat einen ersten Halteabschnitt 40,
der zwei U-förmig angeordnete, elastische Klemmschenkel 42, 44 aufweist,
die an einem Ende durch einen Stegbereich 46 miteinander
verbunden sind. Der eine Klemmschenkel 42 ist an seinem
freien Ende mit einem zu dem anderen Klemmschenkel 44 gerichteten
Rastvorsprung 48 versehen, der dazu dient, hinter einem
von der Randkante 14 nach außen vorspringenden
Randwulst 14a einzurasten und dadurch das Halteelement 30 an
der Randkante 14 zu fixieren. Beim Aufrasten und Lösen des Halteelements
federn die Klemmschenkel voneinander weg, um über den Randwulst 14a hinwegzugehen.
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An
den Stegbereich 46 schließt sich ein Verbindungsbereich 50 an,
der von einer Verstärkungsrippe 51 verstärkt
ist und mit dem ein zweiter Halteabschnitt 52 verbunden
ist. Der zweite Halteabschnitt 52 weist zwei federelastische
U-förmig angeordnete Klemmschenkel 54, 56 auf,
die im wesentlichen parallel zueinander und mit gegenseitigem Abstand
angeordnet und durch einen Stegabschnitt 58 miteinander
verbunden sind. Zur Verbesserung der Elastizität und Klemmwirkung
des Halterungselements kann der Verbindungsbereich 50,
wie insbesondere 3, 4 zeigen,
mit einem Klemmschenkel (hier 54) eines der Halterungselemente
(hier des zweiten) fluchten oder am gleichen Ende eines Stegbereichs
(hier 58) anschließen, damit dieser und der am
entgegengesetzten Ende angeordnete andere Klemmschenkel (hier 56)
eine verbesserte Federwirkung erhält.
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In
einer alternativen Ausführung könnte der Verbindungsbereich 50 entfallen
und die Klemmschenkel der ersten und zweite Halteabschnitte unmittelbar
durch einen gemeinsamen Stegbereich in einer im wesentlichen H-förmigen
Konfiguration miteinander verbunden sein.
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Die
Klemmschenkel 54, 56 des zweiten Halteabschnitts 52 weisen
in der hier dargestellten Ausführung gleiche Länge
auf und sind endseitig mit zueinander gerichteten Rastvorsprüngen 60 versehen. Außerdem
tragen die Klemmschenkel 54, 56 in einem zwischen
den Rastvorsprüngen 60 und dem Stegabschnitt 58 liegenden
Bereich zueinander gerichtete Anlagevorsprünge 62.
In dem Zwischenraum zwischen den Klemmschenkeln 54, 56 und
den Rast- und Anlagevorsprüngen 60, 62 kann
der Rahmen 32 klemmend aufgenommen werden, wie in 4 angedeutet
ist.
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In 4 ist
im Bereich des zweiten Halteabschnitts 52 strichpunktiert
die Ebene der Randkante 14 und die Orientierung des Rahmens 32 und
des Informationsschilds 34 angedeutet.
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Als
wesentliches Merkmal des Halteelements 30 ist erkennbar,
dass das Informationsschild 34 nicht mit der Randkante 14 ausgerichtet
ist, sondern einen nach innen, d. h. zur Mitte des Lagerbodens 10.2 hin
gerichteten Winkel ∅ mit dieser bildet, und außerdem
in Höhe seines unteren Rands (unterer, horizontaler Rahmenteil)
um einen Abstand a relativ zu dem oberen Ende der Randkante 14 nach
innen versetzt angeordnet ist, d. h. zur Mitte des Lagerbodens 10.2 hin.
Dadurch wird sichergestellt, dass das Informationsschild 34 keinesfalls über
die Begrenzungsebene 20 der Lagerungsvorrichtung nach außen
vorsteht. Ein möglicher Verlauf der Begrenzungsebene 20 ist
in 4 angedeutet.
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Das
Halteelement kann eine Breite b (3) aufweisen,
die relativ gering ist, so dass für ein breites Informationsschild 34 mindestens
zwei Halteelemente benötigt werden, oder aber relativ groß,
so dass ein einziges Halteelement ausreicht.
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1,
Einzelheit B sowie 5 und 6 erläutern
eine zweite Variante der ersten Ausführungsform. Unterschiedlich
gegenüber der ersten Variante ist lediglich die Form der
Klemmschenkel 42, 44 des ersten Halteabschnitts 40,
wobei hier eine Anpassung an eine außenseitig an einer
Bodenplatte 12a befestigte Randkante 14 vorgenommen
worden ist, die keinen Randwulst 14a wie bei der ersten
Variante aufweist. Daher ist der eine Klemmschenkel 42 länger
als der andere und mit einem gekrümmten bzw. abgewinkelten,
den äußeren Randbereich der Randkante bzw. des
Bodens 12 untergreifenden Endabschnitt 64 ausgebildet.
Der abgewinkelte Endabschnitt 64 weist eine solche Länge
auf, dass eine federelastische Fixierung des Halteelements im aufgerasteten
Zustand sichergestellt ist, sofern die Abmessungen der Randkante 14 in
einem üblichen Toleranzbereich liegen. Um auch bei maßlich
stärker abweichenden Lagerböden bzw. Randkanten
einen sicheren Halt zu ermöglichen, kann der Klemmschenkel 42 und/oder
der Klemmschenkel 44 innenseitig mit einer elastischen
Auflage oder Beschichtung versehen sein.
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Eine
dritte und vierte Variante der ersten Ausführungsform nach 1,
Einzelheiten C und D sowie 7 bis 10 entsprechen
hinsichtlich der Ausbildung des ersten Halteabschnitts 40 den
ersten beiden Varianten, wobei zusätzlich an einem Klemmschenkel 42 ein
Löseansatz 68 in Form einer nach außen
abgewinkelten Verlängerung des Klemmschenkels vorgesehen
ist. Der Löseansatz kann mit einem Finger hintergriffen
werden und erleichtert das Lösen des Halteelements von
der Randkante eines Lagerbodens.
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Hinsichtlich
eines zweiten Halteabschnitts 70 besteht ein Unterschied
gegenüber den ersten und zweiten Varianten dahingehend,
dass anstelle von zwei parallelen Klemmschenkeln nunmehr zwei in
einer gemeinsamen Ebene nebeneinander angeordnete Haltearme 72 vorhanden
sind, die mit jeweils einem Fixierungszapfen 74 versehen
sind. Die Fixierungszapfen 74 weisen jeweils einen vorbestimmten Durchmesser
auf und haben einen ebenfalls vorgegebenen gegenseitigen Abstand
c.
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Gegenüber
den Haltearmen 72 und mit einem Abstand dazu ist ein Gegenhalter 76 angeordnet.
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27 zeigt
eine Ausführungsform eines Etiketts 80, das in
diesem Beispiel aus einem dünnen, flexiblen Papier- oder
Kunststoffmaterial besteht und mit mehreren Gruppen von je zwei
Löchern 82 versehen ist. Die Löcher 82 sind
so angeordnet, dass sie von den Fixierungszapfen 74 erfaßt
werden können, wenn das Etikett unter leichter Durchbiegung zwischen
Haltearme 72 und Gegenhalter 76 eingeschoben wird.
Beim Zurückfedern in seine ursprüngliche ebene
Ausgangsform durchdringen die Fixierungszapfen 74 die Löcher 82 und
halten das Etikett 80, dessen eine Seitenkante an dem Stegbereich 46 anliegt,
fixiert an dem zweiten Halteabschnitt 70.
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28 erläutert
eine alternative Ausführungsform eines Etiketts 84,
das mit einer oder mehreren Befestigungslaschen 86 versehen
ist. Jede Befestigungslasche 86 ist mit parallelen Seiten kanten vorgegebenen
Abstands f sowie mit mindestens einem seitlich davon vorstehenden
Haltevorsprung 87 versehen. Die Befestigungslasche 86 ist
in einen Schlitz 88 einer alternativen Ausführungsform
eines zweiten Halteabschnitts 89 einzuführen,
mit dem ein Halteelement 30 versehen sein kann, welches
ansonsten mit einem beliebigen erste Halteabschnitt gemäß der
vorstehend erläuterten Varianten versehen sein kann. Beim
Einstecken in den Schlitz 88 werden die seitlichen Haltevorsprünge 87 verformt, oder
die Befestigungslasche 86 verformt sich als Ganzes, bspw.
wellenförmig, so dass die Befestigungslasche durch den
Schlitz hindurch eingesteckt werden kann und nach Durchtritt der
Haltevorsprünge in ihre ebene Ausgangsform zurückfedert,
so dass sie an dem Halteelement gehalten ist. Die Haltevorsprünge 87 können
entweder so ausgeführt sein, dass das Etikett 84 nicht
ohne Zerstörung der Befestigungslasche und/oder der Haltevorsprünge
entfernt werden kann, oder sie können so ausgebildet sein, dass
ein problemloser Wechsel möglich ist.
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Auch
bei der dritten und vierten Variante der ersten Ausführungsform
nach 7, 8 und 9, 10 besteht
ersichtlich ein Winkel ∅ zwischen der Ebene der
Randkante 14 und der Ebene des Etiketts 80 (jeweils
strichpunktiert angedeutet), so dass sichergestellt ist, dass das
Etikett nicht nach außen über eine Begrenzungsebene 20 vorsteht. Entsprechendes
gilt für einen Winkel ∅, der kleiner als 90° ist,
zwischen Bodenebene 12a und Etikett 80 (10)
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Die
nachfolgend erläuterten fünften bis achten Varianten
der ersten Ausführungsform entsprechen den ersten bis vierten
Varianten, mit dem Unterschied, dass der zweite Halteabschnitt des
Halteelements nicht über, sondern unter dem ersten Halteabschnitt
angeordnet ist. Das Informationsschild oder Etikett ist also unter
einem Lagerboden gehalten.
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1,
Einzelheit E sowie 11 und 12 erläutern
die fünfte Variante, bei der der Klemmschenkel 42 des
ersten Halteabschnitts 40 an einen Verbindungsbereich 50 anschließt,
der wiederum mit einem Stegabschnitt 58 des zweiten Halteabschnitts 52 verbunden
ist.
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Entsprechend
ist die sechste Variante nach 1, Einzelheit
F sowie 13 und 14 gestaltet,
bei der ein Verbindungsbereich 50 den Klemmschenkel 42 mit
dem Stegabschnitt 58 verbindet.
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In
Bezug auf die siebte und achte Variante nach 1, Einzelheiten
G und H sowie 15 bis 18 wird
auf die Erläuterungen des zweiten Halteabschnitts 70 im
Zusammenhang mit 7 bis 10 verwiesen,
der sich hierbei unter statt über dem Lagerboden befindet,
wenn das Halteelement montiert ist.
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2 (Einzelheiten
A bis D) und 19 bis 26 zeigen
vier Varianten einer zweiten Ausführungsform, bei der ein
erster Halteabschnitt 90 der Halteelemente 30 nicht
auf eine Randkante eines Lagerbodens, sondern in eine Öffnung
in einer Tragstange 4 greift und einen Rand der Öffnung übergreift.
Bei der Öffnung kann es sich entweder um einen Längsschlitz 6 oder
um eine Einhängeausnehmung 8 für Halteelemente
von Lagerböden handeln.
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Bei
der ersten Variante (19, 20) kann
in Bezug auf den zweiten Halteabschnitt 52 auf die zuvor
erläuterten Varianten verwiesen werden, während
der erste Halteabschnitt 90 an eine Halterung in einer Öffnung
einer Tragstange 4 angepasst ist und mit relativ geringem
lichten Abstand d angeordnete Klemmschenkel 42, 44 aufweist.
Der Abstand d entspricht in etwa einer Wandstärke des die jeweilige Öffnung
der Tragstange 4 umgebenden Materials und liegt beispielsweise
in einem Bereich von 1 bis 3 mm. Der eine Klemmschenkel 42 trägt
an einem freien Endabschnitt einen Rastvorsprung 48, dessen
Abstand e von einem die Klemmschenkel 42, 44 verbindenden
Stegbereich 46 so gewählt ist, dass im eingerasteten
Zustand der Stegbereich 46 in einer Einhängeausnehmung 8 und
der Rastvorsprung 48 in einer benachbarten Einhängeausnehmung 8 angeordnet
ist, wie 2, Einzelheit A schematisch zeigt.
Der längere Klemmschenkel überbrückt
somit einen Materialbereich zwischen zwei benachbarten Einhängeausnehmungen 8.
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Eine
zweite Variante nach 2, Einzelheit B sowie 21, 22 entspricht
im Hinblick auf ihren ersten Halteabschnitt 90 der zuvor
erläuterten Version, weist allerdings einen zweiten Halteabschnitt 70 mit
zwei Haltearmen 72 auf, wie zuvor im Zusammenhang mit der
dritten und vierten Variante erläutert worden ist. Die
Haltearme 72 und der Gegenhalter 76 sind unmittelbar
mit einem Klemmschenkel 44 des ersten Halteabschnitts 40 verbunden.
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Eine
dritte und vierte Variante der zweiten Ausführungsform
ist in 2, Einzelheiten C und D sowie in 23 bis 26 mehr
im einzelnen dargestellt.
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Die
dritte Variante (23, 24) weist
einen ersten Haltabschnitt 100 mit zwei Klemmschenkeln 102, 104 auf,
wobei ein Verbindungsbereich 50 zwischen einem Klemmschenkel 104 und
einem zweiten Halteabschnitt 52, für dessen Erläuterung auf
die erste und zweite Varianten verwiesen wird, angeordnet ist.
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Die
Klemmschenkel 102, 104 sind wie beiden vorangehenden
Varianten im wesentlichen U-förmig mit einem verbindenden
Stegbereich 46, wobei allerdings eine spezielle Anpassung
an eine Klemmsituation im Bereich eines Längsschlitzes 6 einer Tragstange 4 vorgenommen
ist, indem beide Klemmschenkel im wesentlichen L-förmig
ausgebildet sind. Im montierten Zustand befindet sich ein abgewinkelter
Randbereich 6a eines Längsschlitzes 6 benachbart
zu dem Stegbereich 46 zwischen den Klemmschenkeln 102, 104,
und ein Profilbereich der Tragstange 4, der der Rechteckseite,
in dem sich der Längsschlitz 6 befindet, um 90° benachbart
liegt, befindet sich zwischen freien Endabschnitten der Klemmschenkel
(in 24 angedeutet). Die Klemmschenkel sind mit endseitigen
Abkantungen 106 versehen, die das Einsetzen des ersten
Halteabschnitts in den Längsschlitz 6 erleichtern.
Aufgrund der L-Form der Klemmschenkel wird verhindert, dass sich
der erste Halteabschnitt 100 im montierten Zustand in der
mit 110 bezeichneten Richtung relativ zu der Tragstange 4 verlagern
kann. Dies kann zusätzlich durch einen Sicherungsvorsprung 101 auf
dem Klemmschenkel 102 erschwert werden.
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Die
vierte Variante der zweiten Ausführungsform ist in 2,
Einzelheit D schematisch und in 25, 26 mehr
im einzelnen dargestellt.
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Zur
Erläuterung des ersten Halteabschnitts 100 wird
auf die vorstehend beschriebene dritte Variante verwiesen. Anders
als dort ist hier lediglich der zweite Halteabschnitt 70,
wobei für dessen Erläuterung auf die weiter oben
beschriebenen Varianten (7 bis 10) verwiesen
wird.
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30 und 31 zeigen
eine Ausführungsform, die ähnlich der in 11 und 12 dargestellten
Variante ist. Der Unterschied besteht darin, dass der Verbindungsbereich 50 zwischen
den beispielhaft dargestellten ersten und zweiten Halteabschnitten 40, 52 um
einen gekrümmten Abschnitt 53 derart verlängert
ist, dass anstatt des Stegabschnitts 58 nunmehr der gekrümmte
Bereich 53 im montierten Zustand an einen seitlichen unteren
Rand des Bodenblechs 12 anliegt (vgl. 12).
-
32 und 33 dienen
der Erläuterung einer Variante des zweiten Halteabschnitts.
Der hier gezeigte zweite Halteabschnitt 120 besteht aus
einer Schiene, die zwei gegenüberliegende, elastische Klemmleisten 122, 124 aufweist.
In den Spalt zwischen den beiden Klemmleisten 122, 124 lässt
sich beispielsweise ein Etikett, Informationsblatt o. ä.
einschieben.
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33 bis 36 erläutern
dies weiter anhand einer Variante des vorgenannten zweiten Halteabschnitts
in Verbindung mit einem ersten Halteabschnitt, wie er etwa in 7 und 8 gezeigt
ist. In der Draufsicht in 36 sind
Erhebungen 126 zu erkennen, die sich auf der Innenseite
der Klemmleisten 122, 124 befinden und sich quer
zu deren Längsrichtung erstrecken, wobei gegenüberliegende
Erhebungen versetzt angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass über
die Erhebungen 126 einem eingesteckten Etikett o. ä.
ein Wellenprofil verliehen wird. Dadurch wird das Etikett versteift
und ist somit resistenter gegen Abknicken durch äußere
Einwirkun gen, wie etwa Luftzug. 50a,
b zeigen eine Kombination mit einem ersten Halteabschnitt 90 (s. 19 bis 22).
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In 37 und 38 ist
der erste Halteabschnitt 40, ähnlich wie in 11,
elastisch U-förmig ausgebildet. Durch die Kröpfung 57 wird
eine Klemmkraft zwischen dem Klemmschenkel 44 und dem Verbindungsbereich 50 erzeugt.
Der zweite Halteabschnitt 70 entspricht der Ausführung
nach 7 bis 10.
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39 bis 45 zeigen zwei Varianten des ersten Halteabschnitts
mit unterschiedlichen zweiten Halteabschnitten. Der erste Halteabschnitt 150 weist hier
zwei U-förmig angeordnete, elastische Klemmschenkel 152, 154 auf,
wobei der Klemmschenkel 154 durch einen halbkreisförmigen,
elastischen Endabschnitt oder Klemmfortsatz 156 verlängert
ist. Dieser Klemmfortsatz 156 ist derart ausgebildet, dass
er unter Schaffung einer erheblichen Toleranz bzgl. unterschiedliche
Maße hinter einen Absatz, der an der Unterseite der Bodenplatte 12a in
der Nähe der Randkante 14 gebildet ist, greift.
In 45 ist eine Variante dieses ersten
Halteabschnitts dargestellt, in der der erste Halteabschnitt aus
zwei Halteelementen zusammengesetzt ist und jedes der beiden Halteelemente
mit einem Löseansatz 68 versehen ist. 40b und 42b zeigen
beispielhaft jeweils eine Bauform, bei der der zweite Halteabschnitt nicht
wie in 40a von einem Klemmschenkel
des ersten Halteabschnitts, sondern dem zweiten Halteabschnitt,
hier von einem dessen Klemmschenkel verbindenden Stegabschnitt,
abgeht.
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45 zeigt eine Kupplungsbuchse 130 als Übergangselement
zu einem zweiten Halteabschnitt, für den 46a, b zwei Beispiele zeigen. Die Kupplungsbuchse 130 besteht
aus einem Stegbereich 138 und zwei halbkreisförmigen,
elastischen Klemmschenkeln 132, 134. Die Kupplungsbuchse 130 weist auf
der vom Stegbereich abgekehrten Seite einen Schlitz 139 auf,
der parallel zur Längsachse der Kupplungsbuchse 130 verläuft.
Auf der Innenseite der Kupplungsbuchse 130 befindet sich,
vorzugsweise in der Nähe des Stegbereichs, ein länglicher
Rastvorsprung 136, der parallel zur Längsachse
der Kupplungsbuchse 130 verläuft. In 46 ist der zur Kupplungsbuchse 130 passende
Kupplungsstift 140 abgebildet. Dieser Kupplungsstift 140 besteht
aus einem Zylinder, der parallel zu seiner Längsachse gleichmäßig
um den Umfang verteilte Rastvorsprünge 144 aufweist.
Die Rastvorsprünge 144 sind derart ausgebildet,
dass sie mit dem Rastvorsprung 136 und dem Schlitz 139 bei
montierter Kupplung in Eingriff kommen und ein Widerstandsmoment
gegen ein relatives Verdrehen beider Kupplungselemente 130, 140 erzeugen.
Eine Rastwirkung kann bspw. alle 30°, 45° oder
60° erreicht werden, je nach Anordnung und Anzahl der Rastvorsprünge 144.
Kupplungsbuchse 130 und Kupplungsstift 140 können
zwischen allen beschriebenen ersten und zweiten Halteabschnitten angeordnet
sein (s. 46a, b, 51).
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47 bis 49 erläutern
anhand einer Ausführung, die ähnlich der Ausführungsform
nach 19 bis 22 ist,
eine Variante des ersten Halteabschnitts 90, bei der der
in 19 bis 22 gezeigte
Rastvorsprung 48 deutlich vergrößert
ist und konische Seitenflächen 49 aufweist. Durch
diese Gestaltung gelangt der Rastvorsprung beim Einsetzen des Halteelements
in zwei Einhängeausnehmungen 8 einer Tragstange 4 formschlüssig
und aufgrund der Federwirkung des ihn tragenden Klemmschenkels bevorzugt
auch kraftschlüssig mit federndem Andruck zur Anlage gegen
die einander gegenüberliegenden Längsränder
der betreffenden Einhängeausnehmung 8, so dass
das Halteelement nicht nur gegen Lösen, sondern auch gegen
Verkippen optimal gesichert ist.
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Die
Verbindung zwischen den ersten und zweiten Halteabschnitten ist
bei allen Varianten der zweiten Ausführungsform so getroffen,
dass sowohl ein Mindestabstand zwischen einem Informationsschild,
dessen Rahmen oder einem Etikett, und der benachbarten Begrenzungsebene 20 besteht, und/oder
dass ein Winkel ∅ zwischen der Ebene des Informationsschilds 34 bzw.
Etiketts 80 und einer Begrenzungsebene 20 besteht,
wobei der Klemmschenkel 44 aufgrund seiner Anlage an eine
Außenseite einer Tragstange 4, die senkrecht zu
der Begrenzungsebene 20 verläuft, ebenfalls senkrecht dazu
verläuft.
-
Bei
allen Ausführungsformen und Varianten hängt ein
zweckmäßiger Winkel ∅ auch von der Größe
des Informationsschilds oder Etiketts ab. Bei relativ kleinen Etiketten
sieht man eher einen Mindestabstand a von beispielsweise 0,5 bis
3 cm vor, während der Winkel ∅ gleich Null (Etikett
ist parallel zur Begrenzungsebene) oder relativ klein sein kann,
etwa im Bereich zwischen 0° und 10°. Bei größeren
Rahmen für Informationsschilder ist dagegen wesentlich, dass
das den Halteelementen gegenüberliegende, freie Rahmenende
auch bei stoßbedingten Schwingungen oder Wind- und sonstigen
Belastungen nicht über die Begrenzungsebene vorsteht, so
dass ein größerer Winkel ∅ von ca. 5° bis
20° sinnvoll sein kann.
-
Bei
sämtlichen Varianten kann wie beschrieben vorgesehen sein,
dass das Halteelement zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein erstes
Teil den ersten Halteabschnitt und ein zweites Teil den zweiten
Halteabschnitt umfasst und beide Teile zweckmäßigerweise
lösbar miteinander verbunden sind. Hier bietet sich insbesondere
eine einrastende Verbindung an, die lösbar oder unlösbar
gestaltet sein kann. Auch eine Schraub- oder Steckverbindung kann
zweckmäßig sein. Eine zweiteilige Ausbildung kann
beispielsweise den Vorteil haben, dass nach Zusammensetzen der Teile
ein mehrere Hinterschneidungen aufweisendes Gesamtteil entsteht,
welches als ganzes nicht oder nur mit großem Aufwand als
Kunststoffspritzteil in einer Form herstellbar wäre. In
allen Fällen kann mit Vorteil eine in einer oder mehreren
vorgegebenen Winkelpositionen einrastende Arretierung zweckmäßig
sein, damit vorgegebene Drehwinkelpositionen eingestellt und selbsttätig
gehalten werden können.
-
- 2
- Bodenelement
- 4
- Tragstange
- 6
- Längsschlitz
- 6a
- abgewinkelter
Randbereich
- 8
- Einhängeausnehmung
- 10
- Lagerboden
- 12
- Boden
- 12a
- Bodenplatte
- 14
- Randkante
(Seitenrand)
- 14a
- Randwulst
- 16
- Aufnahmehülse
- 20
- Begrenzungsebene
- 30
- Halteelement
- 32
- Rahmen
- 34
- Informationsschild
- 36
- Schlitz
- 40
- erster
Halteabschnitt
- 42,
44
- Klemmschenkel
- 46
- Stegbereich
- 48
- Rastvorsprung
- 50
- Verbindungsbereich
- 51
- Verstärkungsrippe
- 52
- zweiter
Halteabschnitt
- 53
- Kröpfung
- 54,
56
- Klemmschenkel
- 57
- Kröpfung
- 58
- Stegabschnitt
- 60
- Rastvorsprung
- 62
- Anlagevorsprung
- 64
- abgewinkelter
Endabschnitt
- 68
- Löseansatz
- 70
- zweiter
Halteabschnitt
- 72
- Haltearm
- 74
- Fixierungszapfen
- 76
- Gegenhalter
- 80,
84
- Etikett
- 86
- Befestigungslasche
- 87
- Haltevorsprung
- 88
- Schlitz
- 89
- zweiter
Halteabschnitt
- 82
- Loch
- 90
- erster
Halteabschnitt
- 100
- erster
Halteabschnitt
- 101
- Sicherungsvorsprung
- 102,
104
- Klemmschenkel
- 106
- Abkantung
- 108
- Arretierungsvorsprung
- 110
- Verlagerungsrichtung
- 120
- Schiene
- 122,
124
- Klemmleiste
- 126
- Vorsprung
- 130
- Kupplungsbuchse
- 132,
134
- Klemmschenkel
- 136
- Rastvorsprung
- 138
- Stegbereich
- 139
- Schlitz
- 140
- Kupplungsstift
- 142
- Zylinder
- 144
- Rastvorsprung
- 150
- erster
Halteabschnitt
- 152,
154
- Klemmschenkel
- 156
- Endabschnitt
(Klemmfortsatz)
- ∅
- Winkel
- a
- Abstand
- b
- Breite
- c,
d, e, f
- Abstand
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1393618 [0002]
- - EP 1393637 [0002]